Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2020-2022

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.19.04
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2020-2022
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung7.11.2018
Abschluss19.2.2019
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der Finanzkommission vom 17. Januar 2019
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 19. Februar 2019
BeilageBeratungsschema vom 5. Februar 2019
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 18. Dezember 2018
AntragAntrag der Regierung vom 22. Januar 2019
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2019Gesamtabstimmung80Zustimmung14Ablehnung26
19.2.2019Ziff. 1 des Kantonsratsbeschlusses49Antrag der Finanzkommission65Antrag der Regierung6
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2019Wortmeldung

Regierungsrat: zu Hartmann-Flawil: Vorab, es ist sicherlich nicht ideal, dass im Planjahr, wie es jetzt vorgesehen ist, rund 440 Mio. Franken im Hochbautenprogramm investiert sind. Wir hätten grundsätzlich auch eine andere Staffelung vorgesehen gehabt, aber es gab bei gewissen Projekten Verzögerungen, die dauerten länger und deshalb gibt es jetzt eine Äufnung. Diese Tabelle müssen Sie aber richtig verstehen, sie zeigt auf, was aktuell im Hochbautenprogramm 2018 vorliegt mit Projekten, die priorisiert wurden, oder bei denen entsprechend eine Projektdefinition verabschiedet wurde. Das ist die aktuelle Planung, wie sie aktuell aussieht. Sie wissen auch, die Hochbautenprogramme werden jedes Jahr rollend verändert. Sie können davon ausgehen, dass es noch Veränderungen geben wird. Das ist eine Darstellung, wie es heute ist und sie zeigt Ihnen aber auch auf, dass wir aktuell nach vorne schauen, diesen Plafond von 136 Mio. Franken einhalten, den wir ja einhalten müssen, aber auch im nächsten Jahr sieht die rollende Planung wieder anders aus.

Wir sind momentan auch daran, mit der Subkommission Bau die Thematik anzuschauen: Wie wollen wir das eigentlich prospektiv betrachten und wie wollen wir gegen hinten, diese 124 Mio. Franken zeigen? Machen wir das, indem wir die cash-wirksamen Bauausgaben betrachten oder wollen wir das viel eher kalkulatorisch machen, indem wir die Abschreibungen betrachten und die Bauten und Renovationen, wo wir direkt abschreiben. Das sind Diskussionen, die letzten Freitag stattgefunden haben. Wir werden die Gesamtkommission über mögliche Lösungen i Rahmen der Rechnung orientieren. So haben wir das zumindest in der Subkommission vereinbart.

Noch ganz kurz zu Ihrem Hinweis, ob das hinsichtlich der Konjunktur sinnvoll sei. Sie müssen keine Angst haben, diese 440 Mio. Franken werden nicht nächstes Jahr verbaut. Diese Projekte haben teilweise sehr lange Horizonte bis dann effektiv die Baukonjunktur davon etwas spürt, insbesondere z.B. beim Platztor ist der im Jahr 2023 bis 2027 geplant. Und wenn ich ganz ehrlich bin, könnte es passieren, dass das Platztor sehr antizyklisch kommen könnte. Ich bezweifle, ob der aktuelle Bauboom noch lange anhält. Und deshalb können Sie alle beruhigt sein, die Wahrscheinlichkeit bei den verschiedenen jetzt geplanten Bauten, dass die antizyklisch wirken, ist aus meinem Verständnis durchaus möglich. Ich hoffe es nicht, aber es wäre durchaus möglich, dass in drei bis vier Jahren die Baukonjunktur nicht mehr so wie heute ist.

Daher nehmen Sie diese Tabelle so zur Kenntnis wie sie ist. Es ist ein Standpunkt aus dem Hochbautenprogramm 2018, das wird jährlich angepasst und wir werden jährlich diese Vorgaben von 136 Mio. Franken bzw. rückwärts 124 Mio. Franken einhalten.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Regierungsrat: Wir haben diesen Auftrag baulich zu prüfen was angepasst werden muss erteilt. Der Bauchef sitzt da und weiss vermutlich auch nicht, was da in Abklärung ist. Wir müssen einfach einfach die Warteräume neu organisieren. Ich gehe nicht davon aus, dass das gigantische Anpassungen bringt. Wir haben am oberen Graben einen Empfangsraum, den man vielleicht für die Ausweisstelle dann als Warteraum nutzen könnten. Ansonsten müssen wir allenfalls zwei, drei Büroräume öffnen und für den bereits bestehenden Warteraum einsetzen. Was da genau gemacht wird, weiss ich im Moment noch nicht, es sollte aber möglich sein.

Die angesprochene Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen haben wir tatsächlich einmal geprüft, aber in einer anderen Richtung. Es kam dann die Forderung auf, man solle doch den Sarganserländern ermöglichen, ihre Ausweise in Chur zu beschaffen. In Chur hiess es dann, sie seien eigentlich kapazitätsmässig, weil absehbar war, dass diese Ausländerausweise zusätzlich dazukommen, auch nicht in der Lage viel Zusätzliches zu liefern. Wir haben vor allem auch darauf hingewiesen, dass wir dann tatsächlich diese Gebühreneinnahmen verlieren würden. Wir haben jetzt aktuell keine zusätzlichen Abklärungen gemacht, ob Chur oder das Bündnerland aktuell daran interessiert wäre, ihren Gebührenertrag an uns abzutreten und statt in Chur in Sargans die Ausweise herstellen zu lassen. Das ist wahrscheinlich kein realistisches Szenario, dass die Bündner uns da freundeidgenössisch an diesem Gebührentopf beteiligen wollen.

Wenn wir eine Aussenstelle betreiben, dann bedeutet das auch personell Mehraufwand. Das machen wir natürlich nur dann, wenn wir ohnehin gezwungen sind, an einem andern Ort, ausserhalb des oberen Grabens, zusätzliche Räume zu schaffen. Wenn wir mit den Personalressourcen, wie Sie es vorher forderten, sorgfältig umspringen wollen, dann müssen wir diesen Aspekten auch Rechnung tragen. Das kann dazu führen, dass die Dienstleistungen nicht in jedem Kantonsteil gleich angeboten werden. Aber die Regierung ist sehr bemüht, dass die Qualität für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Kantons trotzdem gut bleibt, aber gewisse Fahrwege muss man dann in Kauf nehmen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(spricht als designierte Präsidentin der PVK): Die Versprechungen, die Gartmann-Mels von uns wünscht, zu diesen nehme ich keine Stellung, weil das mit den Versprechungen im Personalwesen und den Löhnen ist so ähnlich wie mit den guten Vorsätzen zwischen Weihnachten und Neujahr.

Sie erinnern sich an der letzten Novembersession 2018 wurde hier in diesem Rat keine generelle Lohnerhöhung für unser Staatspersonal bewilligt. Somit sind wir einmal mehr den Forderungen der Personalverbände nicht nachgekommen.

Nun lenkt die Regierung mit einem Wert von zusätzlich 0,8 Prozent für eine allgemeine Lohnerhöhung im Jahr 2020 ein, und das ist, wie Frei-Rorschacherberg vorhin bereits erwähnt hat, für den Teuerungsausgleich, der notabene seit neun Jahren nicht mehr stattgefunden hat. Unser Staatspersonal hat diese Wertschätzung unseres Erachtens längstens verdient. Polizistinnen und Polizisten, die täglich für unsere Sicherheit einstehen, Mitarbeitende des Strassenunterhalts, die frühmorgens schauen, dass die Strassen geräumt sind vom Schnee, Mitarbeitende die sich täglich im Schichtbetrieb unseres Gesundheitswesens annehmen und für uns sorgen. Ich kann gar nicht alles aufzählen, möchte ich auch nicht, dass würde den Zeitrahmen sprengen, aber wenn Sie sich das alles wieder einmal zu Gemüte führen, und sich auch in der Privatwirtschaft diese Gedanken machen, weil nicht alle, die hier hinten sitzen, arbeiten in der öffentlichen Hand, aber sie setzen sich ein für das Staatspersonal der öffentlichen Hand. Wenn Sie sich diese Gedanken wiedereinmal machen, dann stimmen Sie bitte dem roten Blatt der Regierung zu.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

zu 2.9 Infrastrukturerweiterung Ausweisstelle St.Gallen (Beilage C).

Wir haben das bereits in der Finanzkommission diskutiert und auch an anderen Orten. Es war einmal der Wunsch einiger Sarganserländer und Werdenberger Kantonsräte, dass man für einen Schweizer Pass nicht nach St.Gallen reisen muss, sondern vielleicht mit Graubünden oder Glarus eine Zusammenarbeit sucht. Es wurde gesagt, dass die Bündner auch ein Interesse hätten, uns im südlichen Kantonsteil mit Graubündner Herrschaft zu unterstützen. Regierungsrat Fässler hat uns damals gesagt, dass man das anschauen werde. Es viel dann ein Votum von einem Kantonsrat von der ganz anderen Seite, der sagte, man soll diese Ausweisstelle nur ins Auge fassen, wenn Investitionen geplant sind, wenn man bauliche Anpassungen oder Veränderungen in St.Gallen machen muss, dann soll man den Südteil berücksichtigen und andernfalls im Raum Mels, wo bereits ein kantonales Gebäude steht, eine solche Integration machen, weil man damit auch Geld verdienen könnte. Vielleicht kann mich Regierungsrat Fässler hier noch ergänzend korrigieren, falls ich die Aussage nicht korrekt wiederholt haben sollte. . ich kann mich dann Fredy Fässler noch ergänzend da korrigieren oder verbessern, falls ich die Aussage nicht ganz richtig wiederholt habe.

Ich möchte gerne wissen, wenn jetzt in St.Gallen, wo die Ausweisstelle steht, investiert werden muss, dann wäre das nicht das, was wir damals vereinbart haben. Wir haben damals vereinbart, wenn man investieren muss, dann kann man auch im Oberland, im Südteil des Kantons investieren und eine solche Ausweisstelle machen, womit man noch Geld verdienen könnte. Wenn die Bündner Herrschaft und vielleicht Leute aus z.B. Mühlehorn (Glarnerland) im unteren Teil nicht nach St.Gallen reisen müsste, dann wäre das ein Vorteil. Ich möchte einfach wissen, ist dies der Fall? Ansonsten werde ich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals dazu sprechen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

zu 2.3.3 Erläuterungen zu Aufwand und Ertrag und zum Antrag der Regierung. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Dem angepassten Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wie bereits beim Eintretensvotum erwähnt, die CVP-GLP-Fraktion unterstützt das rote Blatt der Regierung und sie beantragt eine doppelte Erhöhung des Personalaufwands von 0,8 Prozent auf 1,6 Prozent für das Jahr 2020. Damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass der Kanton als Arbeitgeber attraktiv bleibt, deshalb lehnen wir die Kürzungsanträge von rechts ab.

Wie ebenfalls bereits erwähnt beim Eintretensvotum, sind wir der Meinung, dass der grösste Spielraum beim Personalaufwand primär dort eingesetzt werden soll, wo Überdurchschnittliches geleistet wird und wo die Entlöhnung nicht mehr konkurrenzfähig ist. Wir erwarten deshalb von der Regierung, dass hier der Fokus gesetzt wird, dass nicht nach dem Giesskannenprinzip über das gesamte Staatspersonal ausgegossen wird, sondern dass gezielt die Mittel dort eingesetzt werden, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht, d.h. dass individuellen Lohnmassnahmen den Vorzug geben wir vor allgemeinen Lohnmassnahmen und vor allem vor Stellenschaffungen. Wir haben von Regierungsrat Würth positiv zur Kenntnis genommen, dass die Regierung hier Offenheit zeigte dies zu prüfen und in diese Richtung zu arbeiten.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir sprechen vom Personal und da haben wir eine altbekannte Ausgangslage. Wir haben seit bald zehn Jahren keine Reallohnentwicklung, dies im klaren und krassen Gegensatz zur Privatwirtschaft. Wir hatten in dieser Zeit individuelle Lohnmassnahmen in Form von Stufenanstiegen. Diese Stufenanstiege wurden nicht automatisch gewährt, sondern nur nach vorgängiger Leistungsbeurteilung durch die Vorgesetzten bei guten bzw. sehr guten Leistungen. Im Jahr 2018 gab es gar keine Stufenanstiege im Hinblick auf die Überführung des Lohnsystems zu Nelo.

Erstmals haben wir jetzt im AFP für das Jahr 2020 eine Erhöhung der Lohnsumme um 0,8 Prozent. Die Personalverbände, das haben wir schon gehört, hatten eine deutlich höhere Forderung von 1,5 Prozent.

Wir unterstützen das rote Blatt der Regierung bzw. den Vorschlag im AFP 2020. Wir halten aber ganz klar fest, zuerst braucht es Verhandlungen mit den Sozialpartnern, wie es bereits durch den zuständigen Regierungsrat ausgeführt wurde. Diese sind anzuhören und diese Anliegen sind auch einzubinden. Die 0,8 Prozent im AFP sind für die SP-GRÜ-Fraktion eine minimale Vorgabe. Es braucht Reallohnerhöhungen für alle Mitarbeitenden und nicht, dass diese 0,8 Prozent für Korrekturen von Fehlern bei der Überführung zu Nelo missbraucht werden. Es ist für uns klar, dass wir im Hinblick auf die Beratungen des Budgets 2020 weitergehende Lohnmassnahmen prüfen und allenfalls beantragen werden.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ich danke Regierungsrat Fässler für die Ausführungen, er hat unseren Auftrag auch richtig zitierte. Es ist mir aber noch wichtig, Sie haben es sehr gut beschrieben, so schlecht sind wir nicht im St.Galler Oberland, dass es für uns eine so grosse Mühe ist, nach St.Gallen zu fahren. Ich hoffe schwer, dass es nicht Warzinek-Mels ist, der einen halben Tag seine Praxis schliessen muss. Er war mit mir einmal ein Interpellant, ich glaube, er hat kein Problem damit, sonst könnte er ja nicht im Kantonsrat sitzen. Es ist mir wichtig, dass wir über diese finanziellen Punkte, es wurde erwähnt, es sei nicht so viel, aber ich habe das schon öfter gehört, dass es nicht so viel sei, und wenn es dann wirklich viel ist, dann haben wir einen Auftrag. Ich habe gestern gehört, dass wir ein Ringkanton sind, wir haben überall Schulen und Spitäler. Ich würde begrüssen, wenn man auch die Verwaltung im Kanton verteilt. Vielleicht könnte man das Finanzdepartement von St.Gallen nach Sargans zügeln, dann hätten wir dort auch einige Verwaltungsangestellte, die Steuern bei uns abliefern und unsere Infrastruktur benutzten und bezahlen.

Ich möchte gerne von Regierungsrat Fässler hören, was es kostet, das wurde sicher geprüft, sonst wäre das nicht im Programm.

Regierungsrat Fässler hat uns damals gesagt, dass er nicht ganz verstehe, dass wir das jetzt nicht wollen, denn man könnte noch Geld verdienen, mir ist das noch in guter Erinnerung, weil die Bündner Herrschaft und Ausländerausweise dazu kommen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

zu Schmid-St.Gallen: Wenn Sie jetzt hier von Reallohnerhöhung sprechen, dann kann die FDP-Fraktion das so nicht stehen lassen. Wir sprechen mehr von der S. 21, wo es um die Anpassung der Teuerung geht. Für die können sich Teile von uns wirklich auch einsetzen. Wir sprechen nicht von Reallohnerhöhung, sondern von dem Spielraum der Teuerung.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

zu 2.3.6 Immobilienbewirtschaftung und Investitionsplafonds.

Die Investitionen der öffentlichen Hand, der Kantone und der Gemeinden, sind ein bedeutender Faktor im Bereich der kantonalen Wirtschafts- und Konjunkturpolitik. Zyklisches oder antizyklisches Verhalten hat positive bzw. negative Auswirkungen. Diese Überlegungen waren für die Fraktion sehr wichtig, als es darum ging, diesen Investitionsplafond einzuführen.

Dieser Investitionsplafond soll dazu führen, dass die Investitionen über die Jahre geglättet werden. Wenn Sie jetzt die Darstellung S. 42 anschauen, dann sehen Sie, wir haben in diesem Jahr einem Peak von fast 410 Mio. Franken und nachher vier Jahre lang praktisch null.

Damit werden die Ziele der Glättung der Investitionen dieses Plafonds ad absurdum geführt. Deshalb die bereits vorhin eingegebene Frage ein den Vorsteher des Baudepartementes: Sind in diesen Jahren tatsächlich keine Vorhaben der öffentlichen Hand vorgesehen oder dient diese Darstellung einfach der Vorstellung, dass man das Ziel des Plafonds erreicht hat?

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

zu Dudli-Oberbüren: Die Lücken in der Planung, die sind auf die Steuergesetzrevision zurückzuführen. Wenn Sie das nachgelesen haben, wenn Sie diese Beträge mit Steuererleichterungen via Steuergesetzrevision nicht mehr hat, dann entstehen in den Planwerten Lücken. Diese Lücken müssen dann gefüllt werden, einerseits durch Mehrerträge bei den Steuern, das haben wir ja in der Finanzkommission gehört, 2018 war ein weiterer Anstieg festzustellen, das heisst, die Lücke wird dadurch ein bisschen gefüllt und anschliessend müssen wir schauen, dass wir den Rest der Lücke mit adäquaten Massnahmen weiter zusammenstauchen können, damit am Schluss keine Lücke mehr vorhanden ist. Diese Massnahmen hat vorher Regierungsrat Würth ausgeführt, es sind dies die Nutzung des besonderen Eigenkapitals und allenfalls, wenn andere Massnahmen nichts bringen, oder zu wenig bringen, den Rest mit dem freien Eigenkapital.

Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Die Lücken in den Planwerten verursachen wir selber mit unseren Entscheiden bei der Steuergesetzrevision. Beim NFA beschränke ich mich einfach auf die Worte, wer in den letzten Jahren nicht zuhörte, der wird auch dieses Jahr nicht zu hören, dass der NFA ein besonderer Mechanismus ist, den man nicht einfach von heute auf morgen im Kanton St.Gallen ändern kann.

Und ich freue mich nächstes Jahr das gleiche Votum von Kollege Dudli-Oberbüren zu hören.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

legt ihre Interessen offen als Vorstandsmitglied der Personalverbändekonferenz (PVK) und Präsidentin des kantonalen Mittelschullehrerinnen- und Mittelschullehrerverbands. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Sicher erinnern Sie sich noch alle an die grünen Karten, die Sie in der Novembersession 2018 von vielen enttäuschten Mitgliedern des Staatspersonals erhalten haben. Dieser Rat wollte damals in seiner Mehrheit aber nicht auf die Forderungen der Personalverbände eintreten und hat keine generelle Lohnerhöhung bewilligt. Jetzt geht es im AFP um die nächsten Jahre, und die Regierung sieht immerhin einen minimalen Betrag von 0,8 Prozent Reallohnerhöhung vor. Dies ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch zu wenig. Seit fast zehn Jahren wartet das Staatspersonal auf eine Reallohnerhöhung. Es hat all die Sparpakete solidarisch mitgetragen, aber nun möchte das Personal ein Zeichen der Wertschätzung in Form von höherem Lohn sehen. In den Lohnverhandlungen hat die PVK 1,5 Prozent Reallohnerhöhung verlangt. Dieser Betrag ist mehr als ausgewiesen.

Die mutmasslichen Rechnung 2018 des Kantons St.Gallen weist einen voraussichtlichen Einnahmeüberschuss von fast 80 Mio. Franken aus. Das heiss, dass der Kanton St.Gallen finanziell gut dasteht. Ein grosser Teil dieses guten Ergebnisses hat das Staatspersonal erarbeitet und ihnen gehört deshalb auch ein Teil davon. Eine ein prozentige Reallohnerhöhung kann sich der Kanton St.Gallen leisten. Wir unterstützen deshalb das rote Blatt der Regierung, die von 0,8 Prozent Reallohnerhöhung ausgeht, wollen aber unmissverständlich darauf hinweisen, dass wir im Budget 2020 eine höhere Forderung stellen werden, je nachdem wie sich das Lohnumfeld in der Privatwirtschaft entwickeln.

In der Privatwirtschaft wurde zum Teil bereits jetzt eine Lohnerhöhung gewährt. So erhält z.B. das Personal des Autogewerbes Ostschweiz 1 Prozent Lohnerhöhung oder mindestens 50 Franken je Monat.

Das Staatspersonal ist das Rückgrat unseres gut funktionierenden Kantons. Was würde geschehen, wenn die Ärztinnen und Ärzte, Richterinnen und Richter, Polizistinnen und Polizisten, Lehrerinnen und Lehrer, Menschen, die in der Pflege arbeiten, im Strassenunterhalt und alle anderen, die sich tagtäglich mit ihrer Arbeitskraft für das Wohl des Kantons einsetzen, wenn die alle einfach einmal nicht mehr arbeiten würden, und sei es auch nur für zwei Stunden. Vielleicht würden Sie dann merken, was das Staatspersonal jahrein jahraus immer leistet.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ich habe die Variante ebenfalls angeschaut. Ich kann mich erinnern, dass in einem Bericht von Alt Regierungsrätin Kathrin Hilber genau dieser Punkt, der dezentralen Verwaltungsstellen des Kantons St.Gallen. Das Parlament verlangte einen Bericht, wohin der Kanton auch zentrale Sachen im restlichen Kantone anbietet. Die Antworten sind in der Botschaft des AFP. Ich kann Gartmann-Mels nur unterstützen. Die Investitionskosten sind ausgewiesen: im oberen Graben 1 Mio. Franken, wenn man Variante 2 anschaut, sind die Investitionskosten in einem separat anzumietenden Objekt bei 420'000 Franken, eine Differenz von 600'000 Franken. Wenn die Betriebskosten betrachten, sind die Personalkosten mit 360 Stellenprozenten ausgewiesen, ein zusätzlicher Betriebskostenanteil von wiederkehrenden Jahreskosten von 800'000 Franken. Dies ist im zweiten südlichen Teil mit 900'000 Franken, ja mit 100'000 Franken mehr bewertet – das stimmt. Aber erinnern wir uns an den damaligen Berichten, und wenn wir jetzt zurück diskutieren, dann kommt jetzt die Klimakonferenz bzw. Klimadiskussion von links oder von Seiten der Grünen. Warum machen wir solche Sachen, wenn wir die Möglichkeit haben, im südlichen Teil kurze Wege für die Bevölkerung zu ermöglichen, dies dort zu generieren mit kurzen Wegen. Auch ein Rheintaler oder Werdenberger könnte Richtung Sargans fahren. Da verstehen wir Sie nicht, warum alle in die Stadt gezwungen werden. Viele kommen auch mit dem Auto in die Stadt. Die Parkplätze sind sowieso schon rar. das Verkehrsaufkommen in der Stadt wird noch grösser. Wählen wir doch eine Variante 2, die mit Investitionskosten günstiger wäre und auch einen anderen Kantonsteil berücksichtigen würde.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Investitionskosten sind das eine, Betriebskosten das andere. Ich glaube, wir müssen hier auch wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Überlegungen anstellen. Kurze Wege kann man auch machen, wenn man nur eine Identitätskarte braucht, die kann man auf der Wohngemeinde beantragen. Man muss weder auf St.Gallen noch auf Chur fahren. Ich glaube, wenn man einen biometrischen Pass alle zehn Jahre braucht, kann man das sehr wohl auch aufgrund des Reservationssystem mit einem Besuch in St.Gallen verknüpfen. Die Regierung hat sehr gut dargelegt, dass sie mit den bestehenden Ressourcen eine gute Lösung anbieten kann.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion):

Wir befinden uns hier in der Diskussion zum AFP und nicht zum Budget von 2020. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass bei total 1,6 Prozent Mehraufwand im Personalbereich, das ein Kostendach sein soll. Wir wollen hier nicht bereits einen Vorschuss geben, wir wollen zuerst auch die Entwicklung der nächsten Monate sehen, wie die Teuerung allfällig sein wird. Wir sehen das als Maximalbetrag für den Verhandlungsspielraum, den auch Hartmann- Flawil erwähnt hat. Eigentlich könnten wir, davon sind wir überzeugt, auch mit den 1,2 Prozent leben, die wir in der Finanzkommission diskutiert haben.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich gehöre vermutlich eine Minderheit in diesem Rat an, der von so einer Lohnmasse nicht direkt oder indirekt betroffen ist. Ich weiss nicht, ob sich alle in diesem Rat bewusst sind, was solch eine Lohnmassnahme von 0,8 Prozent für den St.Galler Bürger zu bedeuten hat. Die Mehrkosten für den Kanton belaufen sich auf rund 10 Mio. Franken, hinzukommen noch die Gemeinden und die öffentlichen Institutionen, die es dem Kanton mit grösster Wahrscheinlichkeit nachmachen werden. Also sprechen wir von weitaus mehr als 10 Mio. für den Bürger des Kantons St.Gallen.

Die Lohnsumme beim Sockelpersonalaufwand steigt in den Jahren 2019 bis 2022 um rund 20 Mio. Franken, da sind die Lohnmehrkosten ausserhalb des Sockels noch nicht einmal eingerechnet.

Ich kann diese Massnahme mit Blick auf den AFP nicht nachvollziehen. Zudem würde ich es nur fair finden, wenn sich die Räte, die diese Lohnmassnahme direkt oder indirekt betrifft, an der Abstimmung enthalten.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir dürfen uns über einen stabilen Finanzhaushalt freuen. Die Rechnung 2018 wird positiv abschliessen und auch für die nächsten Jahre sind keine Bezüge aus dem freien Eigenkapital vorgesehen. Wir haben es geschafft, dass wir die kantonale Umsetzung der eidgenössischen Steuervorlage finanziell tragen können und dem Staatspersonal kann eine ansehnliche Lohnentwicklung in Aussicht gestellt werden.

Leider wird die Freude nicht allzu lange anhalten, wenn wir das anhaltende Wachstum des Kantonshaushalts nicht nachhaltig in den Griff bekommen. Namentlich die Staatsbeiträge, die über 50 Prozent unseres Haushalts ausmachen, machen uns zunehmend Bauchweh. Zwar ist das Projekt «Umsetzungsagenda Finanzperspektive» gut aufgegleist und in Bearbeitung, doch es gibt Verzögerung und die ursprünglichen Sparziele des Kantonsrates können nicht eingehalten werden. Weh tut auch, dass wegen des Systemwechsels beim Bundesfinanzausgleich der Kanton St.Gallen inskünftig markant tiefere Beiträge erhalten wird. All das hat zur Folge, dass ab dem Jahr 2020 mit hohen operativen Defiziten von bis zu 137 Mio. Franken zu rechnen ist. Noch ist der Kantonshaushalt im Lot, doch der AFP zeigt, dass unser Kanton finanziell schwierige Jahre vor sich hat. Halten wir darum Mass, trotzen wir dem Staatswachstum und halten wir uns genügend finanziellen Spielraum, um auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten unsere Zukunftsprojekte finanzieren zu können.

Zu einigen Punkten im AFP, auf die ich besonders hinweisen möchte:

Personalaufwand: Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt, dass der Personalaufwand in den kommenden Jahren weiterhin um jährlich 0,8 Prozent wachsen kann. Für das nächste Jahr unterstützen wir die von der Regierung beantragte doppelte Erhöhung von 0,8 auf 1,6 Prozent. Damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass der Kanton St.Gallen als Arbeitgeber attraktiv bleibt. Die Kürzungsanträge von rechts lehnen wir ebenso ab, wie allfällige weitergehende Forderungen von links.

Damit der nochmals grössere Spielraum beim Personalaufwand aber auch tatsächlich dort wirkt, wo er sollte, nämlich dort, wo Überdurchschnittliches geleistet wird und dort, wo die Entlöhnung nicht mehr konkurrenzfähig ist, ist die Regierung gefordert. So darf es nicht sein, dass einmal mehr ein grosser Teil der zusätzlichen Mittel für Stellenschaffungen eingesetzt wird und für die Aufbesserung der Löhne der bisherigen Mitarbeitenden kaum mehr Mittel zur Verfügung stehen. Hier erwarten wir mehr Führungsstärke von der Regierung, denn noch hat man das Gefühl, das den Stellenbegehren aus den Departementen viel zu rasch nachgegeben wird, ohne dass auch bisherige Stellen auf ihre Optimierungspotential hin, z.B. Digitalisierung, hinterfragt werden.

Der mit der neuen Personalaufwandsteuerung angestrebte Kulturwandel ist jedenfalls noch nicht überall vollzogen. Auch sind wir klar der Meinung, dass die zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel nicht mit der Giesskanne über das Staatspersonal ausgegossen werden sollen, sondern gezielt dort, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Dass die Regierung mit einer kräftigen allgemeinen Lohnerhöhung liebäugelt, sehen wir deshalb kritisch. Zum einen sind allgemeine Lohnerhöhung vor allem dann angezeigt, wenn die Teuerung aufgefangen werden muss, doch auch wenn die Teuerung anzuziehen scheint, sind die im Personalgesetz definierten Werte noch lange nicht erreicht. Zudem räumt die Regierung selbst ein, dass im Zuge des Projekts Nelo festgestellt wurde, dass eine nicht unerhebliche Zahl ab Mitarbeitenden zu hoch eingestuft ist und nun über mehrere Jahre hinweg zurückgestuft werden muss. Gewähren wir eine allgemeine Lohnerhöhung werden unsere knappen Mittel also auch ausgerechnet für jene Mitarbeitende eingesetzt, deren Lohn bereits heute zu hoch ist. Hier erwartet uns Steuerzahler zu Recht einen haushälterischen Umgang mit den öffentlichen Mitteln.

Zusammengefasst ist die CVP-GLP-Fraktion für ein kräftiges Signal zu Gunsten des Staatspersonals. Das Signal verfehlt aber nur dann seine Wirkung nicht, wenn individuellen Lohnmassnahmen der Vorzug gegeben wird vor allgemeinen Lohnmassnahmen und vor Stellenschaffungen sowieso. Hier erwarten wir von der Regierung, dass sie auf das Parlament hört und ihrer exekutiven Verantwortung gerecht wird.

Staatsbeiträge: Die Staatsbeiträge eilen uns davon und das bereitet uns Sorge. Der AFP prognostiziert bis 2022 eine weitere Zunahme um 128 Mio. Franken. Glücklicherweise blieben Regierung und Kantonsrat nicht untätig. Ein erstes Paket, dass das Wachstum um jährlich 10 Mio. Franken bremsen soll, wurde bereits beschlossen. Ein zweites Paket, das Einsparungen von jährlich 30 Mio. Franken erzielen soll, ist in Arbeit verzögert sich jedoch um ein Jahr. Doch die Verknüpfung mit dem Projekt NFA-Effekte und Gemeinden erachten wir als sinnvoll, zumal es den Fächer für Lösungen öffnet, die nachhaltige wirken. Ob das geplante zweite Paket genügen wird, um das Wachsen der Staatsbeiträge in den Griff zu bekommen, wird sich zeigen. Die CVP-GLP-Fraktion wird auf jeden Fall am Ball bleiben und darauf pochen, dass nicht nur versprochen, sondern auch geliefert wird.

Kantonale Umsetzung der nationalen Steuervorlage (STAF): Die CVP-GLP-Fraktion ist sehr erfreut, dass hier im Kantonsrat ein ausgewogenes Paket geschnürt werden konnte, das von allen Fraktionen mitgetragen wird. Der CVP-GLP-Fraktion war und ist es ein zentrales Anliegen, dass eine Gesamtlösung gefunden werden konnte, die zum einen die Situation für unsere Unternehmen verbessert, zum andern aber auch Entlastungen für den Mittelstand bringt und verschiedene Ausgleichsmassnahmen umfasst, wie die überfällige Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, eine Verbesserung der Familien und schulergänzenden Kinderbetreuung und mehr Mittel für die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Vor diesem Hintergrund tragen wir auch den Antrag der Finanzkommission mit, die aufgrund neuer Berechnungen in Bezug auf die Kinderprämien davon ausgeht, dass für die IPV 12 Mio. Franken statt 10 Mio. Franken zusätzliche Mittel nötig sind.

Die CVP-GLP-Fraktion ist zudem erfreut, dass der AFP aufzeigt, dass die kantonale Umsetzung der eidgenössischen Steuervorlage finanziell tragbar ist und dank der umsichtigen St.Galler Finanzpolitik ohne Sparpakete umgesetzt werden kann.

Die CVP-GLP-Fraktion dankt der Regierung und der Ratsmehrheit für des Bemühen um einen gesunden Staatshaushalt. Wir haben finanziell anspruchsvolle Jahre vor uns, doch wenn wir Mass halten, schaffen wir es unserem Ziel eines leistungsfähigen Kantons mit gleichzeitig moderater Steuerbelastung Stück für Stück näher zu kommen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ich höre immer von der linken Seite, was sein würde, wenn das Staatspersonal einmal seine Arbeit niederlegen würde. Was wäre, wenn alle Unternehmer in diesem Kanton einmal für zwei Jahre keine Steuern zahlen würden, keine Arbeiter beschäftigen würden? Haben Sie sich das auch einmal überlegt, wer Ihnen überhaupt das Geld in die Kassen spült, damit Sie dieses Geld für das Staatspersonal ausgeben können? Schauen Sie, es ist niemand in diesem Saal gegen gute Löhne für das Staatspersonal. Es ist niemand dagegen, eine Lohnerhöhung zu geben. Die Frage stellt sich aber immer, wenn man jedes Jahr für mehr Leute mehr Lohn geben muss, und jedes Jahr kommt die gleiche Forderung von der anderen Seite wie Dividendenbesteuerung, das Aktienpaket muss besser versteuert werden, das Vermögen muss höher besteuerter werden, die Erbschaftssteuer, jeden Geldfluss den der Bürger hat möchten sie anzapfen.

Das sind Demokratieverständnisse, die weit zurückliegen. Ich sehe z.B. in Venezuela wie es endet, wenn man so einen Sozialstaat aufbauscht – das ist eine Paradebeispiel.

Mir geht es darum, dass sie wirklich einmal überlegen, wie sie zum Geld kommen, damit gute Löhne bezahlt werden können. Es muss auch so sein, dass beide Seiten zufrieden sind. Ich wäre ja dafür, das habe ich in der Finanzkommission schon mehrmals gesagt, wenn wir die Löhne um 10 Prozent erhöhen, dafür 10 Prozent weniger Stellen haben. Dann haben wir nämlich die Gewissheit, dass die Leute, die einen top Job beim Kanton machen, und solche gibt es ganz viele, auch entsprechend gut bezahlt werden. Schauen Sie, wenn ich höre, wie es zugeht, wie viele Ermahnungen und Kündigungsgespräche es braucht, bis ein Mensch, der die Arbeit nicht leistet, die man von ihm verlangt, beim Kanton entlassen werden kann. Schauen Sie, dort ist das Problem. Wenn Sie nämlich wirklich die besten Leute wollen beim Kanton, und das wollen wir alle, dann haben diese den Lohn verdient, denn sie verdienen. Wir müssen schauen, dass wir im Kanton nicht Leute beschäftigen, die einfach den Platz füllen. Ich bin überzeugt, wir haben jedes Jahr mehr Stellen, und somit entsteht das Problem, dass die Kosten steigen und wir nicht fähig sind, die Lohnerhöhung durchzuführen. Wenn Sie mir versprechen, dass wir keine neuen Stellen schaffen, sondern die Leute, die hier arbeiten gut bezahlen, dann bin ich der Erste, der für eine Lohnerhöhung ist. Sie haben mir in den letzten Jahren nicht bewiesen, dass wir weniger Ausgaben haben.

Ich weiss nicht, wann Regierungsrat Würth nach Bern reisen wird, wahrscheinlich bald. Mir geht es darum, wie kann man dorthin gehen und wissen, was wir hier im Kanton haben? Sie haben in den letzten zwei, drei Jahren Kulturausgaben beschlossen, die übersteigen unser Verhältnis. Sie haben Ausgaben geplant, ich frage mich, wie das weitergeht. Und dann kommt noch das Nächste, wie wollen Sie jedes Jahr mehr Ausgaben betreiben, wenn Sie sehen, was in Zukunft auf uns zukommen wird und wir weniger Einnahmen haben werden. Sie haben auf der linken Seite vorher gesagt, es gehe dem Kanton jedes Jahr gut, wir haben super Ergebnisse. Das stimmt, aber passen Sie auf, mit der neuen Dividendenbesteuerung, die wir im Steuerpaket beschlossen haben, wünsche ich euch viel Vergnügen, wenn die guten Firmen nicht mehr im St.Gallerland ihre Steuern zahlen, sondern vielleicht im Nachbarkanton oder im benachbarten Ausland. Ihr Verständnis von Steuern und Ausgaben stimmt nicht überein mit dem bestehenden Verhältnis im Kanton.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin: Der Aufgaben- und Finanzplan 2020-2022 wird abschnittsweise durchberaten.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich weiss, hier geht es um den AFP und nicht um das Hundegesetz, das wurde ja vertagt. Jedoch bei der Diskussion zum Budget 2018 vergleiche ich den Staatshaushalt mit einem Labrador. Ein Labrador will im fressen und wird dabei immer dicker. Ich wies darauf hin, dass sein Futter rationiert sein muss, damit der Hund agil und gesund bleibt. Gerade beim AFP kann man die Futterabgabe bzw. den Mitteleinsatz im Staatshaushalt rationieren, dosieren und vorausschauend planen. Dies tut die Regierung mit der Präsentation des AFP 2020–2022 gut. Sie dokumentiert die Einflüsse bei den Einnahmen und Ausgaben umfassend. Wir können feststellen, dass sich die Finanzen unseres Kantons kurzfristig auf Konsolidierungskurs befinden – dies ist erfreulich, da es möglich ist, trotz grossen Herausforderungen, wie z.B. der Umsetzung STAF, mit dem XV. Nachtrag zum Steuergesetz, einen geordneten Staatshaushalt zu präsentieren. Dies beweist, Steuersenkungen sind finanziell möglich und tragbar.

Die Regierung hat die Budgetierung und Planung kurz- und mittelfristig gut im Griff. Aufgrund der Abschlüsse der letzten Jahre ist auch festzustellen, dass die Budgettreue hoch ist. Den Departementen und der Verwaltung ist an dieser Stelle für dieses disziplinierte Vorgehen zu danken. Eine unaufgeregte, gute, aufgeregte und seriöse Planung, also alles im Griff – leider nein. Wie ein Labrador so ist, er hat immer Hunger, er bettelt und bettelt. Die Versuchung, ihm immer etwas mehr zu geben, ist gross, vor allem wenn man ihm in seine treuherzigen Augen schaut. Nicht anders verhalten wir uns bei den Staatsfinanzen. Folgende Beispiele zeigen das eindrücklich: die Staatsbeiträge wachsen kontinuierlich, und dies vor allem in den Bereichen IPV, EL, Hospitalisation und bei den Beiträgen an die Hochschulen und die Universität. Der Personalaufwand, die bedeutendsten wiederkehrenden Ausgaben sollen ordentlich um 0,8 Prozent wachsen und im Jahr 2020 sogar ausserordentlich um weitere 0,8 Prozent. Diese Ausgaben wachsen kontinuierlich stärker als die Wirtschaft unseres Kantons und dies beunruhigt uns sehr gut.

Neben exogenen Risiken stehen jedoch vor allem zwei Themen im Vordergrund, die über den Gesundheitszustand unserer Kantonsfinanzen entscheiden werden. Bei den Kantonsspitälern ist der Wert des aktuellen Dotationskapitals sowie der Darlehen sowohl für Bauprojekte wie auch für den Betrieb der Spitäler gefährdet. Zukünftige Darlehen müssten vielleicht sogar direkt er abgeschrieben werden. Bei den Universitäten und Hochschulen stellen wir eine ungebremste Kostensteigerung fest. Genau in diesen Bereichen enttäuscht der vorliegende AFP die FDP-Fraktion. Die Regierung weist die Entwicklung im AFP wohl detailliert auf, sie basiert jedoch noch immer auf einem verstaubt wirkenden Finanzleitbild aus dem Jahre 2002. Aus der Diskussion mit den Departementen sind keine wirklichen Ansätze festzustellen, diese grossen Risiken anzugehen. Der Eindruck entsteht, es fehlt am Willen die wahren Probleme über die Jahre von 2022 nach dem AFP ernsthaft anzugehen. Die Führungsverantwortung wird hier wohl gerne der Finanzkommission oder dem Parlament zugewiesen. Schade, denn die Gefahr besteht, dass sich der Labrador losreisst und unkontrolliert frisst.

Wir fordern die gesamte Regierung auf, ihre Führungsverantwortung endlich wahrzunehmen. Setzen Sie Schwerpunkte bei den Gesundheits- und Bildungskosten, leiten Sie ein Umdenken ein, setzen Sie den Steuerfranken in Zukunft auch effektiv ein.

Die Administrativuntersuchung der Universität St.Gallen wurde auch in der Finanzkommission diskutiert. Ich äussere mich hier nicht weiter zu diesem Thema, denn hier geht es zentral um den AFP. Ich halte jedoch klar fest, dass die FDP-Fraktion für eine offene, ehrliche und korrekte Arbeitsweise steht. Wir werden uns in diesem Sinne auch bei der Bearbeitung dieses Themas bei der Universität St.Gallen einsetzen.

Für die FDP-Fraktion ist erfolgreiche Umsetzung des XV. Nachtrags zum Steuergesetz zentral. Wir stehen hier zum Konsens aller Beteiligten, der auch diverse Anpassungen im Bereich IPV und Familienzulagen usw. zur Folge hat. Wir folgen den Anträgen der Finanzkommission, Ausnahme bildet der Personalaufwand, hier folgt die FDP-Fraktion mehrheitlich dem Antrag der Regierung im Planjahr 2020 ein Wachstum von maximal 1,6 Prozent vorzusehen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der vorliegende AFP 2020–2022 entspricht wiederholt nicht unseren Erwartungen, und wie schon in den letzten Jahren mehrfach dargelegt, machen wir uns sehr grosse Sorgen um die finanzielle Zukunft des Kantons St.Gallen.

Wir teilen die Meinung nicht, dass diese Entwicklung in naher Zukunft noch tragbar für den Kanton St.Gallen sein wird, wenn wir nicht weitere Massnahmen treffen, um dieses Ausgabenwachstum zu stoppen. Sollte dieses Szenario, wie im AFP dargelegt, eintreffen, stellt sich für uns die Frage, was die Regierung unternehmen wird, um die Finanzen des Kantons St.Gallen wieder in den Griff zu bekommen. Dann Reichen die geplanten Massnahmen der Umsetzungsagenda «Finanzperspektiven» bei weitem nicht. Aus unserer Sicht muss beim Paket II unbedingt mehr eingespart werden.

Die Eigenkapitalentwicklung gibt uns ebenfalls zu denken. Das Eigenkapital ist unserer Meinung nach dazu da, um ein Polster für die Zukunft zu haben oder einmalige ausserordentliche Ereignisse abzufangen und nicht kontinuierliche Bezüge zu machen, bis kein Eigenkapital mehr vorhanden ist. Wir sehen die Steuerreform und die Entwicklung des NFA nicht als einmalige ausserordentliche Ereignisse und die Mindereinnahmen können daher nicht dauerhaft aus dem Eigenkapital finanziert werden.

Die Staatsbeiträge bereiten uns ebenfalls grosse Sorgen. Wir erwarten von der Regierung klare Massnahmen, damit diese nicht mehr in diesem Ausmass zunehmen.

Personalaufwand: Wie schon im Budgetprozess angetönt, sind wir gegen eine allgemeine Lohnerhöhung von 0,8 Prozent. Zu den schon gesprochenen 0,8 Prozent für die individuellen und strukturellen Lohnmassnahmen, kommen noch 0,5 Prozent Mutationsgewinne dazu, das gibt gesamthaft 2,1 Prozent. Die SVP-Fraktion findet dieser Erhöhung zu hoch.

Wir unterstützen daher im Namen eines Kompromisses das gelbe Blatt der Finanzkommission mit 1,2 Prozent und fordern die Regierung auf, uns im Budget 2020 einen angebrachten Vorschlag zu unterbreiten, wie sie diese Mittel einsetzen möchte (strukturell, individuell, allgemein). Zudem erwarten wir in Zukunft bei den gewährten Lohnmassnahmen klare Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Es muss aufgezeigt werden, wie die Mutations- und Effizienzgewinne verwendet werden.

Investitionen: Bei der Bauprojekten muss klar definiert werden, welche Pflichtbedarf bzw. Wahlbedarf darstellen, damit wir beurteilen können, ob wir für solche Vorhaben in Zukunft überhaupt noch die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, damit diesem Wunschkonzert endlich Einhalt geboten wird. Bei allen IT-Projekten erwarten wir eine Kosten-Nutzen-Analyse und eine Nachkontrolle, ob diese aufgezeigten Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen erzielt werden konnten.

Abschliessend stellt sich uns die Frage, was die Regierung gegen diese Entwicklung unternehmen wird. Auf weitere Punkte werden wir in der Detailberatung eingehen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Sie sehen mich ob diesem Vergleich mit dem zwischen dem Labrador und unserem Finanzhaushalt etwas ratlos. Ich glaube, der Labrador würde nicht ohne Not auf eigentlich dringend benötigtes Futter verzichten. Aber auch so weit so gut, der Labrador.

Die SP-GRÜ-Fraktion nimmt den AFP zur Kenntnis. Dass darin vergebens nach einem vorwärts strebenden Kanton gesucht wird, stellen wir hier einfach fest. Es bestehen im Vergleich zu früheren Planperioden kaum Gesetzesvorhaben an und man fragt sich ein bisschen, womit sich der Kantonsrat in den kommenden Jahren beschäftigen will. Aber gut, ich gehe davon aus, wir werden etwas finden, uns fällt schon etwas ein und seien es die Finanzen.

Eines der wenigen Gesetzesvorhaben, das Energiegesetz, ist für uns von ganz zentraler Bedeutung. Dieses muss zügig mit griffigen Instrumenten umgesetzt werden. Wir sind gefordert, uns zu bewegen hin zu ökologischem Handeln im Bereich des Wohnens.

Zur finanziellen Seite, die ein AFP vornehmlich darstellt, halten wir fest, dass uns die Investitionsplanung im Hochbautenbereich nicht so recht zu überzeugen vermag. Wir haben mehrere riesige Investitionsprojekte, Campus Platztor, Klanghaus, Campus Wattwil und Campus GBS in St.Gallen, über die wir in diesem Jahr abstimmen werden. Es ist dies keine inhaltliche Kritik. Wir sehen den Investitionsbedarf. Auch eine gewisse Staffelung hätte in unseren Augen Sinn gemacht, dies mit Blick auf die Abschreibungen, dies aber auch mit Blick auf die Vergabe von Aufträgen. Wir können nur spekulieren, wie sich das wirtschaftliche Umfeld zum Zeitpunkt der jeweiligen Baubeginne präsentiert. Bleibt es so positiv, wie aktuell, würden wir völlig zyklisch eine grosse Zahl von Aufträgen gleichzeitig vergeben anstatt antizyklisch zu investieren, um dann die Wirtschaft zu unterstützen. Mit Sicherheit wäre es unserer Meinung nach aber besser, dass gleichmässig investiert wird und nicht derart viele Vorhaben auf einmal realisiert werden.

Im Zusammenhang mit der Steuergesetzrevision haben sich die Fraktionen im Sinne einer sozialen Ausgleichsmassnahme auf eine Erhöhung der Mittel für die individuelle Prämienverbilligung geeinigt. Damit wird eine langjährige Forderung der SP-GRÜ-Fraktion angenommen. Anlässlich der Diskussion ist die vorberatende Kommission für das Steuergesetz davon ausgegangen, dass es für die Kinderprämien, die nach den Vorgaben des Bundes obligatorisch stärker verbilligt werden müssen, 4,5 Mio. Franken braucht. Die Kommission hat dann 5,5 Mio. Franken zusätzlich für weitere Verbilligungen vorgesehen, insgesamt 10 Mio. Franken. Da neue Berechnungen ergeben haben, dass die höhere Verbilligung bei den Kinderprämien mit 6 bis 7 Mio. Franken zu Buche schlägt, war eine Mehrheit der Finanzkommission bereit, den Planwert um weitere 2 Mio. Franken zu erhöhen, so dass 12 Mio. Franken zusätzlich zur Verfügung stehen. Wir danken den Fraktionen für diesen Schritt und ihre Verlässlichkeit im Zusammenhang mit der Steuergesetzrevision. Wir sehen aber auch dringenden gesetzlichen Anpassungsbedarf. Wir werden darüber dann im Nachgang im Rahmen der Motion zu gesetzlichen Anpassungen im Bereich der IPF sprechen.

Mit Blick auf die nun bereits zitierte Steuervorlage halten wir fest, dass es für uns ganz zentral wichtig ist, und dass dies auch einer der Kompromisspunkte war, dass wir die Ausfälle nicht über ein Sparpaket kompensieren, sondern über Bezüge aus dem freien besonderen Eigenkapital.

Ich komme damit abschliessend noch zum Personalaufwand: Die Regierung sieht, dies wurde bereits von meinen Vorrednern ausgeführt, 1,6 Prozent vor für Lohnmassnahmen. 0,8 Prozent sind mit Sicherheit reserviert für strukturelle und individuelle Lohnmassnahmen. Für unsere Fraktion ist es zentral wichtig, dass die von der Regierung vorgesehenen zusätzlichen 0,8 Prozent wirklich auch für generelle Lohnmassnahmen verwendet werden. Das Personal hatte seit acht Jahren keine allgemeine Lohnerhöhung mehr. Wir sehen diese Notwendigkeit auch mit Blick auf das Umfeld, auf die Privatwirtschaft, wo andere generelle Lohnerhöhungen gewährt wurden, auch auf das Jahr 2019 hin. Wir sehen hier Handlungsbedarf. Eigentlich sind wir der Meinung, müsste mehr eingesetzt werden für das Personal. Diese 0,8 Prozent, die allenfalls dann generell verwendet werden, vielleicht auch nicht vollständig generell verwendet werden nach Meinung der Regierung, sind uns zu wenig. Das Personal hat nachvollziehbarerweise 1,5 Prozent gefordert. Wir sind realpolitisch genug um zu wissen, dass wir hier mit einer höheren Forderung nicht durch kommen, möchten aber klar festhalten, dass diese 0,8 Prozent zusätzlich für uns ein Planwert sind, und dass wir uns vorbehalten, in der Budgetdebatte allenfalls weitergehende Anträge zu stellen. Wir werden darauf nach in der Spezialdiskussion zurückkommen. Zusammenfassend nehmen wir den AFP zur Kenntnis und werden darauf eintreten, und wenn diese 0,8 Prozent für das Personal zusätzlich enthalten bleiben, werden wir diese auch genehmigen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke Ihnen für die insgesamt positive Aufnahme dieses AFP. Es ist auch nicht so, dass hier jetzt grosse Überraschungen enthalten sind. Im Grunde genommen haben wir bereits mit dem Steuerpaket eine vorgezogene Finanzplandiskussion geführt, was auch richtig war. Wir haben damals gesagt, dass mit all diesen Massnahmen, Steuerpaketanpassungen beim Finanzausgleich, schlussendlich ein Defizit im Jahr 2022 in der Grössenordnung von 100 Mio. Franken einher gehen wird unter Berücksichtigung, das sei hier auch erwähnt, von Bezügen aus dem besonderen Eigenkapital. Diese Bezüge sind eingeplant für die Jahre 2021/2022 je 30 Mio. Franken, das besondere Eigenkapital ist dafür auch vorhanden. Sie haben die wesentlichen Eckwerte des AFP bereits erläutert in ihren Eintretensvoten. Ich verzichte darauf, diese auch nochmals zu wiederholen. Ein wichtiger Punkt, der aber schon auch eine Klarstellung der Regierung bedarf, ist die Frage, wie gehen wir mit diesen Defiziten um. Natürlich, das haben Sie auch festgestellt, ist es nicht vorgesehen, in einem AFP bereits Bezüge aus dem freien Eigenkapital einzuplanen. Aber ich habe immer gesagt, und tue dies auch hier und jetzt, dass natürlich solche Bezüge denkbar sein müssen, um den Budgetausgleich zu bewerkstelligen. Wir haben ja auch vorgesorgt, wir besitzen ein stattliches Eigenkapital, wir können dieses auch mit dem Abschluss 2018 nochmals stärken. Dieser Risikopuffer sollte nach Beurteilung der Regierung ausreichend sein, um diesen bevorstehenden Übergang mit NFA und Steuerreform zu bewerkstelligen. Ich denke, es wurde seriös vorbereitet und geplant. Aber natürlich stellt die Politik nicht still, die Politik ist aktiv, die Regulierung auf Bundesebene ist umgebrochen. Das macht uns im Kontext mit den Staatsbeiträgen nach wie vor am meisten Sorge, dass auf Bundesebene reguliert wird zu Lasten der Kantone. Der Gesetzgeber beschliesst auf Bundesebene etwas und wir bezahlen. Das ist ja immer das Einfachste für die Politik, man beschliesst etwas und andere bezahlen. Das ist ein Risiko das wir nach wie vor im Fokus haben.

Zum Steuerpaket: Ich denke, wir haben gestern die zweite Lesung ja ohne Wortmeldungen passiert, wir haben heute auch die Schlussabstimmung und zwischen erster und zweiter Lesung ist eigentlich vor allem etwas passiert – die Volksabstimmung von Basel-Stadt. Ich glaube, das hat gezeigt, dass wir nur mit ausgewogenen Paketen auch tragfähige Mehrheiten in der Bevölkerung finden. St.Gallen ist jetzt der zweite Deutschschweizer Kanton, der diesen Weg geht und ich hoffe und gehe davon aus, ohne Volksabstimmung. Ich danke an dieser Stelle allen, die diese Einsicht jetzt auch auf den Tisch brachten. Wir sind nun wirklich startklar. Es kostet aber etwas, das wissen wir auch, sowohl die sozialen- wie auch die steuerlichen Entlastungsmassnahmen.

Zur Aufwandentwicklung: Erfreulich ist sicher, dass wir im AFP eine stabile Staatsquote ausweisen können. Wenn wir diese stabile Staatsquote noch etwas detaillierter analysieren, dann sehen Sie, dass der Druck auf die Staatsbeiträge nach wie vor ungebrochen ist. Wir können dort quasi nur knapp eine stabile Quote ausweisen. Sie haben das vorher in ihren Eintretensvoten auch gesagt, man soll etwas tun, die Regierung sei gefordert usw. Ich möchte Ihnen einfach sagen, wir alle sind gefordert. Wenn ich so sehe, was wir alles tun müssen mit Auswirkungen auf die Staatsbeiträge, dann muss sich auch an Ihre Verantwortung appellieren. Ich nehme die Regierung selbstverständlich nicht aus, aber ich bitte Sie, wir haben Gestern über Subventionen für den Forst gesprochen, wir haben Motionen im Sonderschulbereich auf dem Tisch. Wenn ich durch die Spitaldiskussionen gehe an all diesen Spitalstandorten, dann soll man vor allem an einem Ort mehr einsetzen GWL (??09.29.41).

Dann haben wir eine IPV-Diskussion, wir haben Bahnen, die den Kostendeckungsgrad nicht erreichen, völlig klar, auch das muss der Staat retten. Ich muss Sie einfach bieten, wir müssen dieses Thema auch eigenverantwortlich in den Griff bekommen. Wir können nicht einfach sagen, dass die Staatsbeiträge ein Problem des Bundes sind mit Auswirkungen auf die Kantone. Es gibt verschiedene Positionen, die wir sehr massgeblich beeinflussen können, und ich bitte Sie einfach hier auch Augenmass zu wahren. Baumann-Flawil, der treuherzige Labrador kommt jede Woche bei mir vorbei, ob jetzt Session ist oder nicht – das ist so. Ich bin mich den Umgang mit Hunden gewohnt, ich bin mit einem Schweisshund aufgewachsen. Schweisshunde sind gute Jäger, die finden die Beute, die wissen, wo man hingehen muss. Das habe ich mir zum Vorsatz genommen, dass man dort, wo man den Spielraum hat, diesen auch ausschöpft und den Haushalt so auch in einer guten Balance hält.

Zur Personalfrage nur zwei, drei Grundsatzbemerkungen, wir werden ja nachher noch noch das rote und gelbe Blatt einlässlich diskutieren: Ich denke, die Personalaufwandsteuerung, die wir mit dem Budget 2018 eingeführt haben, hat sich insgesamt bewährt. Wir diskutieren jetzt auf einer Flughöhe, die sinnvoll ist. Wir müssen entscheiden, wie wir diese Quote festlegen, wie wir diese auch einsetzen beim individuellen, allgemeinen und strukturellen Personalbedarf. Insgesamt stellen wir seitens der Regierung fest, dass sich diese 0,4 Prozent individueller Personalbedarf und 0,4 Prozent struktureller Personalbedarf bewährt haben und, das kommt jetzt neu dazu, dass wir der Meinung sind, dass wir auch etwas Zusätzliches im Bereich der generellen Besoldungsansätze machen müssen. Wir haben diesbezüglich einmal 0,8 Prozent eingeplant und sind der Überzeugung, dass das richtig ist. Wir haben das auch auf dem roten Blatt nochmals ausgeführt. Wir haben auch gesagt, und das möchte ich hier nochmals bekräftigen, dass es natürlich zwei bis drei Eckpunkte gibt, die wir bei der definitiven Festlegung berücksichtigen wollen:

  1. Das Gespräch mit den Sozialpartnern. Es ist mir sehr wichtig, wir wollen natürlich auch hören, wie man die 0,8 Prozent einsetzen will. Soll das jetzt alles in die allgemeine Lohnerhöhung gehen oder nicht? Das bisherige Signal ist ein Ja.

  2. Wir haben die Teuerung, die wir in diesem Jahr berücksichtigen müssen, aber natürlich auch die Prognose darüber hinaus.

  3. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die Konkurrenzfähigkeit des Kantons St.Gallen im Arbeitsmarkt.

Diese drei Punkte werden wegleitend sein für den definitiven Beschluss, aber klar ist, wir wollen im Jahr 2020 etwas tun im Bereich der generellen Besoldungsansätze.

Ein weiterer, wichtiger Themenkreis im Kontext des Personalaufwands ist der Bereich der Gerichte. Ich verweise auf S. 39 der Botschaft. Sowohl bei den Kreisgerichten wie auch beim Versicherungsgericht müssen lohnmässige Altlasten bereinigt werden. Für die Kreisrichterinnen und Kreisrichter zeigte sich im Zuge von Nelo, dass deren Lohnband bei der Justizreform 2009 zu tief angesetzt wurde. Im von der Regierung verabschiedeten Referenzfunktionskatalog wurde das Lohnband der Kreisrichterinnen und Kreisrichter um zwei Klassen angehoben. Ohne Korrektur würden zum einen massive Unterschiede, die anerkanntermassen sachlich nicht vertretbar sind, weitergeführt, und zum andern, das ist vor allem auch brisant, würde diese noch verschärft, da neue Kreisrichterinnen und -richter ab Januar 2019 (Nelo) und damit im Verhältnis zu den bisherigen Berufskolleginnen und -kollegen höher eingestuft werden. Sinngemäss gleich verhält es sich auch beim Versicherungsgericht. Der Präsident sitzt auf der Tribüne.

Eine zahlenmässige Konkretisierung ist für die Kreisgerichte sowie das Versicherungsgericht auf den ordentlichen Budgetprozess 2020 zwingend vorgesehen. Die AFP-Werte stellen ja lediglich grobe Schätzbeträge dar. Die entsprechenden Kredite sollen also mit dem Budget 2020 beschlossen werden. Dieser Fahrplan erlaubt auch Erkenntnisse aus der Arbeitsgruppe «Richterlohn» mitzuberücksichtigen.

Ein weiteres Wort zur Investitionsplanung: Surber-St.Gallen hat recht, es ist etwas unschön, dass wir einen solchen Buckel haben. Das ist die Planung, die sich nun so bemerkbar macht. Es ist eine Konzentration von Projekten, aber trotzdem muss ich einfach sagen, wenn ich die Bauwirtschaft der letzten zehn Jahre anschaue, dann hätte man aufgrund dieses Booms fast nichts investieren sollen als Kanton, und alles aufschieben, bis dann der Konjunkturzyklus einmal schlecht wir. Es ist für den Staat generell einfach sehr schwierig, genau den Zyklus zu erwischen, wann ist es parat? Es ist so, das wissen Sie auch aus Ihren privaten oder öffentlichen Planungen bei den Gemeinden, dass Projekte heute entsprechende Vorlaufzeiten haben. Aber schlussendlich stellt sich die Frage der wirtschaftlichen Effekte. Es geht hier jetzt nur um die finanzpolitischen Effekte in punkto Abschreibungen. Bei den wirtschaftlichen Effekten haben wir natürlich auch immer zu berücksichtigen, dass Einspracherisiken bestehen. Ich denke an die Kantonsschule Sargans, wenn das so weiter geht, werden wir diese abgeschrieben haben und den Spatenstich noch nicht vollzogen. Das wollen wir natürlich nicht, aber schlussendlich wird es dann neben diesen Zahlen auch noch eine reale Welt geben, und die Submissionen werden dann durchaus auch noch etwas gestaffelt über die Bühne gehen. Etwas scheint mir noch wichtig zu sein: Der Finanzhaushalt des Kantons St.Gallen bildet ja nicht nur einfach den Kernhaushalt dar, sondern wir müssen auch konsolidiert denken. Die Unternehmen, die dem Kanton angegliedert sind, müssen wir auch in unseren Planungen mit berücksichtigen und da spreche ich auch Public Corporate Governance an. Die Regierung hat sich vorgenommen, diese Unternehmen bzw. unsere Governance auch stärker risikoorientiert anzuschauen. Reputationsrisiken, dazu haben wir ein aktuelles Beispiel, das muss ich nicht nochmals erwähnen, Marktrisiken, Regulierungsrisiken, z.B. die neue Strommarktregulierung wird möglicherweise Auswirkungen haben, finanzielle Risiken, z.B. Strukturbereinigung bei den Spitälern, wenn wir nichts tun, haben wir ein erhöhtes Risiko. Diese Aspekte müssen wir inskünftig wohl auch noch stärker mitberücksichtigen, dort liegen auch die Herausforderungen für den Finanzhaushalt. Also nicht nur einfach die Rechnungsabschnitte der Ämter und Departemente anschauen, sondern konsolidiert die Gesamtbetrachtung, das scheint mir für die nähere Zukunft wesentlich zu sein. Insofern bin ich erstaunt über die Aussage von Baumann-Flawil, der gesagt hat, es sei doch klar, wir können jetzt schon die Darlehen, die wir den Spitälern geben, abschreiben. Nein, wir müssen doch dafür sorgen, dass die Spielregeln nicht geändert werden, dass die Spitäler über eine ausreichende EBITDA-Quote verfügen, in der ganzen Branche sind wir da weit weg von den Zielwerten, damit schlussendlich die Investitionen getätigt werden können, und nicht nur Investitionen in den Beton sondern Investitionen in den medizinaltechnologischen Fortschritt. Das ist schlussendlich dann auch wieder wichtig, um die guten Fachkräfte zu rekrutieren. Also ich bitte Sie schon, die Spielregeln da nicht einfach zu ändern, sondern die Spielregeln sollte man gesetzt halten und sich daran ausrichten und die Herausforderung und die Verantwortung an die Sie appelliert haben, im Rahmen dieser Regeln wahrnehmen und nicht während dem Spiel einfach sagen, jetzt wird es schmerzhaft und schwierig, jetzt ändern wir die Regeln, so geht es nicht.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

zu 2.3.1 Erfolgsrechnung und Gesamtergebnis. Der aktuelle AFP erinnert mich an operative Rechnungsabschlüsse, wie sie vor noch nicht allzu langer Zeit realisiert wurden. In den Jahren 2010 bis 2012 resultierten operative Fehlbeträge in der Grössenordnung von jährlich rund 200 Mio. Franken. Gemäss aktuellem AFP scheint es nicht gar so knüppeldick zu kommen, aber operative Fehlbeträge von 122,4 Mio. Franken für das Jahr 2021 und gar 136,6 Mio. Franken für das Jahr 2022 sind keine guten Ausblicke.

Auch wenn es unser Finanzminister nicht gerne hört, solche Aussichten sind insbesondere mit Blick auf inskünftige Engagements auf nationaler Ebene kein Ruhmesblatt. Der Kanton St.Gallen zehrt seit Jahren kräftig am Geldbeutel des Bundes und der Geberkantone. Ich möchte hier unmissverständlich anmerken, dass es mir nicht darum geht, zu jammern. Der Kanton St.Gallen hat absolut keinen Grund dazu. Im Gegenteil, wir sind unseren Sponsoren zu grossem Dank verpflichtet, aber meine Überlegungen gehen dahin, dass der Kanton St.Gallen bestrebt sein muss, dem Finanzausgleich zu entrinnen und in absehbarer Zeit keine Belastung mehr für Bund und Geberkantone darzustellen.

Im Gesamtvergleich deuteten die letzten Jahre jedoch auf keine Verbesserung hin, im Gegenteil. So verschlechterte sich der Ressourcenindex unseres Kantons von 79,7 Prozent im Jahr 2016 auf 78,8 Prozent im Jahr 2019. In der gleichen Periode konnte die Mehrheit der Kantone ihren Ressourcenindex hingegen verbessern. Nicht von ungefähr musste oder durfte, je nachdem wie man es betrachtet, musste der Kanton St.Gallen also von Bund und Geberkantonen gestützt werden. Im Jahr 2016 mit 393 Mio. Franken, was 12,1 Prozent der landesweiten Nettoausgleichszahlungen ausmacht. Im Jahr 2019 werden es gar 468 Mio. Franken sein. Das sind dann sogar 13,7 Prozent der landesweiten Nettoausgleichszahlungen. Der Kanton St.Gallen hängt also je länger je mehr am Tropf. Beschämend ist aber, dass es der Kanton St.Gallen trotz des Sponsorings von Bund und Geberkantonen nicht fertig bringt, adäquate Rechnungsabschlüsse zu liefern und dies alles, obwohl die Steuereinnahmen unentwegt kräftig sprudeln. 2012 plus 9 Prozent,2013 Prozent plus 9,1 Prozent, 2014 plus 5,1 Prozent,2015 Prozent plus 3,8 Prozent, 2016 plus 2,2 Prozent, 2017 plus 4,2 Prozent. Diese Werte waren allesamt bedeutend über dem Wirtschaftswachstum und auch im Jahr 2018 wurde wohl kräftig mehr Steuern generiert. Bekanntlich sind wir im Vergleich zu unseren Nachbarkantonen steuertechnisch nicht attraktiv. Da kann die Regierung noch so wiederholt im Sinne der SVP-Fraktion beteuern, die Gesamtausgaben des Kantons so steuern zu wollen, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigt und deshalb bei neuen Aufgaben deren finanziellen Auswirkungen abzuklären und mögliche Kompensationen der Mehrausgaben für neue Aufgaben doch Einsparungen bei bisherigen Aufgaben zu prüfen sind. Wenn ich aber auf die mittelfristig zurückliegenden operativen Rechnungsabschlüsse blicke, mir gleichzeitig über das Sponsoring von Bund und Geberkantonen in den letzten Jahren bewusst bin und anhand des AFP in die nahe Zukunft blicke, so sehe ich in den von mir bereits mehrfach zitierten Beteuerungen wenig bis gar keinen konkreten Inhalt. Ich frage mich, ob der Kanton St.Gallen so überhaupt jemals auf eigenen Beinen stehen wird.

Ich bitte die Regierung wie auch den Kantonsrat inskünftig insbesondere bei neuen Aufgaben und Begehrlichkeiten deren finanziellen Auswirkungen abzuklären und sich darüber auch bewusst zu sein und mögliche Kompensationen der Mehrausgaben für neue Aufgaben durch Einsparungen bei bisherigen Aufgaben nicht nur zu prüfen, sondern auch konkret zu benennen. Mit diesem Bewusstsein sollte es möglich sein, langfristig auf eigenen gesunden Beinen zu stehen, und wenn der Kanton St.Gallen gleich auch noch und Steuerattraktivität gewinnen könnte, wäre die Sache perfekt.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Kommissionspräsident: Vielleicht interessiert es Sie, wie dieser Antrag den Weg auf das gelbe Blatt fand? Die Finanzkommission hat der Vorlage mit 7:7 Stimmen bei 1 Abwesenheit bei Stichentscheid des Präsidenten..???.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Regierungsrat: Ich erlaube mir zur Klarstellung den Auftrag, den Sie uns erteilt haben, kurz vorzulesen: «Die Regierung wird eingeladen, die Ausdehnung der Öffnungszeiten der Ausweisstelle (morgens, über Mittag, abends, nötigenfalls an Samstagen) sowie die optimale Nutzung des Potentials der Digitalisierung zu prüfen, denn falls trotz der Ausdehnung der Öffnungszeiten eine Infrastrukturerweiterung / bauliche Massnahmen sich als nötig erweisen sollte, ist der Betrieb einer weiteren Ausweisstelle im südlichen Kantonsteil zu prüfen.» Soweit Ihr Auftrag. Dahinter steht natürlich eine Geschichte, aus dem südlichen Kantonsteil, also sowohl Linthgebiet wie auch Raum Sargans / Werdenberg wurde wiederholt die Forderung an uns herangetragen, doch auch Ausweisstellen in beiden Regionen zu schaffen. Es wurde uns mitgegeben, es sei absolut unzumutbar für die Beschaffung eines Passes in die Hauptstadt zu fahren. Ein praktizierender Arzt hat mir auch einmal geschrieben, dass ich ihn wirtschaftlich ruiniere, weil er angeblich alle zehn Jahre einmal seine Praxis für einen halben Tag schliessen müsse, um seinen Pass verlängern zu können. Solche Anträge haben wir zu Hauf gehört. Wir hatten ja dann einmal in Aussicht gestellt, eine solche Ausweisstelle zu schaffen, und zwar auf dem Hintergrund, dass neu nicht nur die Pässe sondern auch die Ausländerausweise im Kreditkartenformat hergestellt werden müssen, also nicht mehr auf Sicherheitspapier gedruckt werden können, sondern auf diesen Kreditkartenformaten. Das kann man nur machen, wenn auch die Ausländerausweise über diese Erfassungsstationen, auch biometrisch wirksamen Erfassungsstationen getätigt werden können. Wir gingen ursprünglich davon aus, dass wir diese zusätzlichen Erfassungsstationen, die wir schaffen müssen, um jetzt auch die Ausländerausweise so produzieren zu können, nicht am oberen Graben unterbringen können, da es dort zu wenig Platz hat. Aus Ihrem Kreis kam dann dieser Vorschlag, zu sagen, ob man dieses Problem nicht allenfalls mit Öffnungszeiten lösen könnte. Wir haben festgestellt, dass Öffnungszeiten nicht funktionieren. Wir haben uns auch umgesehen, was in anderen Kantonen geschehen ist. Wir haben festgestellt, dass der Samstag erstaunlicherweise kaum genutzt wird. Die Samstage wollen von der Bevölkerung für anderes als für Behördengänge eingesetzt werden. Basel-Land oder Basel-Stadt hat einen Versuch getätigt, aber es hat nicht funktioniert. In der Zwischenzeit hat sich aber gezeigt, dass die nächste Generation dieser biometrischen Erfassungsgeräte einen wesentlich kleineren Flächenbedarf benötigen. Das haben wir erst erfahren, als wir diesen Auftrag bearbeitet haben. Es hat sich gezeigt, dass wir die zusätzliche Anzahl an Erfassungsgeräten am oberen Graben nun doch unter Dach und Fach bringen können, weil sie einen tieferen Flächenbedarf haben. Wir werden minimale Anpassungen am Gebäude vornehmen müssen, wir werden die Warteräume etwas erweitern müssen. Das sollte aber eine Investition sein, die nicht allzu stark ins Gewicht fällt. , die ABG hatten die war die Räume etwas Arbeit kommen müssen. Das sollte Abbau eine die Investition sein, die nicht allzu stark ins Gewicht er fällt.

Aus diesem Grund sind wir zur Auffassung gelangt, dass wir von der ursprünglichen Zielsetzung, im südlichen Kantonsteil diese zusätzlichen Plätze zu schaffen, in Erfüllung Ihres Auftrages absehen müssen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung zu Ziff. 1 des KRB ist zuzustimmen.

Ich möchte nur drei, vier Bemerkungen machen zu dieser Diskussion, die sie jetzt gerade geführt haben.

Zu Gartmann-Mels: Ich möchte schon klar stellen, wir haben nicht einfach beliebig Luft in dieser Verwaltung, das stimmt so einfach nicht. Wenn man immer sagt, man müsse nur die Leute reduzieren und mehr Geld geben, diese Gleichung stimmt so nicht. Wir können nicht einfach hinstehen und sagen, jetzt entlasst mal einige, die anderen, die noch bleiben, sollen schauen wie sie über die Runden kommen, vielleicht gibt es dann mehr Case-Managementfälle, das ist doch keine Personalpolitik. Wir schauen schon, und das ist die Aufgabe und Verpflichtung in allen Departementen, dass man den Ressourceneinsatz, die Anzahl Personalstellen nach Massgabe des Bedarfs plant, das ist klar, aber so grobschlechtig kann man einfach nicht Personalpolitik machen.

Im Grundsatz muss ich Ihnen auch sagen, das wurde auch den Personalverbänden immer offen gelegt, das wir in punkto Wettbewerb oder externe Lohngerechtigkeit den Vergleich nicht scheuen müssen. Also wenn der SVP-Präsident sagt, dass wir generell zu wenig bezahlen, dann stimmt das so nicht. Wir stehen insgesamt gut da, aber wir müssen aufpassen, dass wir unsere Wettbewerbsfähigkeit nicht schleichend verschlechtern, das ist auch die klare Haltung der Regierung. Wissen Sie, wenn Sie die Statistiken anschauen, das empfehle ich allen Mitgliedern des Kantonsrates, die Fachstelle für Statistik, hier sei einmal ein Amt gelobt vom Finanzchef, das vielleicht wirklich manchmal etwas zu kurz kommt, macht einen hervorragenden Job. Diese Fachstelle liefert Ihnen Daten, die sie wirklich für ihre politischen Entscheidungen und Prozesse bearbeiten und verarbeiten können. Sie sehen dort jeweils wie die Entwicklung ist bei technologieintensiven Branchen, Sie sehen wie die Entwicklung ist bei wissensintensiven Dienstleistungen. Der Staat gehört zu den wissensintensiven Dienstleistungen, das sind Fachkräfte, die wir brauchen. Das sind Leute, die auch im Wettbewerb stehen zu Branchen die wertschöpfungsstark sind, die wissensintensive Dienstleistungen erbringen, das müssen Sie hier berücksichtigen. Sie müssen also im wohlverstandenen Gesamtinteresse aus der Gesamtverantwortung heraus schauen, dass dieser Staat als Arbeitgeber auch diese Wettbewerbsfähigkeit halten kann. Insofern sind wir der Meinung, dass unter Berücksichtigung aller Aspekte eine generelle Lohnerhöhung angezeigt ist. Es geht dabei nicht nur um die Teuerung, Frei-Rorschacherberg, das möchte ich noch betonen. Es ist nicht nur die Teuerung, sondern es ist sind in unserem Personalrecht drei Faktoren, die man berücksichtigen muss: die Teuerung, der Arbeitsmarkt, wenn Sie so wollen die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons und die allgemeine Lage des Finanzhaushalts. Insofern sind wir der Meinung, die Bedingungen sind gegeben.

Und ein Letztes: Wir reden, so glaube ich, etwas unpräzis bei dieser ganzen Diskussion. Man hört, dass es keine Reallohnerhöhung gegeben habe usw. Das stimmt so nicht ganz, Hartmann-Flawil, Sie wissen das auch. Die Reallohnerhöhung hat schon stattgefunden. Ich habe Ihnen das auch gelegentlich gesagt, wir sind allerdings im Rückstand. Wenn ich den Reallohnindex Schweiz im Total nehme, dann im Zyklus 2007 bis 2016, es ist nicht ganz aktuell, aber wir können das nachjustieren, dann sind wir bei 9,4 Prozent. Und wenn ich unsere Reallohnentwicklung anschaue, allgemeine- und individuelle Lohnentwicklung abzüglich Teuerung, dann sind wir bei 8,3 Prozent. Es hat nicht nichts stattgefunden, es hat in den letzten Jahren keine Anpassung der generellen Besoldungsansätze stattgefunden, das trifft zu und das wollen wir ändern.

Schlussendlich noch ein Letztes, wenn ich hier schon die Lohnentwicklung zitiert habe, die Lohnrunde 2019 haben wir zwischenzeitlich ausgewertet. In der Lohnrunde 2019 haben wir keine generellen Besoldungsansätze. Es ist so wie früher schon, rund 39 Prozent durchschnittlich haben eine individuelle Lohnmassnahme erhalten, und die Betroffenen haben durchschnittlich eine Lohnanpassung von 2,5 Prozent erhalten. Wir konnten mit der Lohnrunde 2019 etwas machen, natürlich auch unter Berücksichtigung der Mutationseffekte, wie das immer schon gewesen war, und das ist auch richtig so. Wir müssen gerade mit Blick auf die jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die noch in der Lohnkarriere sind, schauen, dass diese auch nachgezogen werden können, sonst springen uns diese ab. Das wäre rein unternehmerisch gesehen ein Unsinn. Insofern brauchen wir weiterhin diese Pauschale für die individuelle Lohnentwicklung, das möchte ich betonen, zuzüglich der Mutationseffekte, und wir brauche jetzt für das Jahr 2020 aus übergeordneten Wettbewerbsgründen, auch unter Berücksichtigung der Teuerungsentwicklung und -prognose die 0,8 Prozent.

Wir werden natürlich das Gespräch mit den Sozialpartnern führen, wie deren Einschätzung ist. Ich freue mich, auf die Zusammenarbeit, Schöb-Thal, ich habe gehört, dass wir und jetzt öfter treffen werden. Ich hoffe, dass wir dort weiter eine gute Zusammenarbeit pflegen können.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme vom Bericht Infrastrukturerweiterung Ausweisstelle St.Gallen fest.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Anträge der Finanzkommission sind zu unterstützen.

Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 16.+17. Januar 2019 den Aufgaben und Finanzplan 2020–2022 (AFP) in Anwesenheit der Departementsvorsteher und der Gerichtspräsidenten intensiv beraten. Der gemäss Art. 16 Bst. d des Staats- und Verwaltungsgesetzes jährlich auszuarbeitende AFP verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen:

  • Konsolidierte Zusammenstellung der zentralen Grundlagen für die mittelfristige Planung und Steuerung von Aufgaben und Finanzen;

  • Übersichtliche Darstellung der mutmasslichen finanziellen Veränderungen in den kommenden Jahren;

  • Schaffung der notwendigen Grundlagen für mittelfristig orientierte finanzpolitische Entscheide und Vorgaben;

  • Das Finanzleitbild und die darin festgelegten finanzpolitischen Ziele, die im Jahr 2002 für den Kanton verabschiedet wurden, bilden den allgemeinen Rahmen des AFP.

Der AFP hat also die Funktion, die mutmassliche finanzielle Entwicklung in den Planjahren aufzuzeigen. Und diese mutmassliche finanzielle Entwicklung sieht nicht rosig aus. In den Jahren 2020 bis 2022 ergeben sich operative Defizite von 27,9 Mio. Franken, 122,4 Mio. Franken und 136,6 Mio. Franken die den Kanton St.Gallen vor grosse Herausforderungen stellen. Die negativen Rechnungsergebnisse sind laut Botschaft und Entwurf der Regierung hauptsächlich auf das Aufwandwachstum bei den Staatsbeiträgen, wie individuelle Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen bei AHV und IV, inner- und ausserkantonale Hospitalisationen, Beiträge an Behinderteninstitutionen sowie Beiträge an die Universität und Fachhochschulen sowie Effekte auf der der Einnahmenseite, namentlich der XV. Nachtrag zum Steuergesetz (STAF) bzw. aus der Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung und den Systemwechsel beim Bundesfinanzausgleich zurückzuführen.

Aus dem STAF resultieren alleine für den Kanton St.Gallen Mindereinnahmen von gegen 70 Mio. Franken je Jahr. Der Nettoertrag des Kantons St.Gallen aus dem Bundesfinanzausgleich NFA reduziert sich in Folge Systemwechsel nach Mitfinanzierung der Gemeinden auf gegen 40 Mio. Franken je Jahr. Im Hinblick auf die Realisierung der Umsetzungsagenda «Finanzperspektiven», das Paket II wurde im Rahmen der Budgetberatung 2019 um ein Jahr auf 2021 verschoben, wurden bereits finanzielle Entlastungen im Haushalt von 10 Mio. Franken im Jahr 2019, 15 Mio. Franken im Jahr 2020 sowie je 30 Mio. Franken für die Jahre 2021/2022 eingeplant. Eigenkapitalbezüge in dreistelliger Millionenhöhe um die Defizite zu decken können und dürfen keine langfristige Lösung sein. Sie dienen höchstens für eine kurzfristige Überbrückung. Weitergehende Massnahmen auf der Aufgabenseite sind dann zu prüfen, wenn sich die Planzahlen im Hinblick auf die kommenden Budgets bzw. die weiteren AFP nicht massiv verbessern.

Das Beratungsergebnis der Finanzkommission entnehmen Sie dem gelben Blatt. Ich erlaube mir, mich bei den einzelnen Anträgen und/oder Voten wieder zu melden.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019