Geschäft: E-Voting-Moratorium aufgrund bedenklicher Sicherheitslücken
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.18.22 |
Titel | E-Voting-Moratorium aufgrund bedenklicher Sicherheitslücken |
Art | KR Motion |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 26.11.2018 |
Abschluss | 24.4.2019 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Hess-Balgach | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Locher-St.Gallen | 6.8.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Gut-Buchs | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Schmid-Grabs | 21.11.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
27.11.2018 | Dringlicherklärung | 46 | Zustimmung | 59 | Ablehnung | 15 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.11.2018 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen. Wir nehmen das Thema selbstverständlich auch ernst. Wir bestreiten jedoch die Dringlichkeit dieser Motion. Ich habe gestern mit einem Vertreter des Chaos Computer Club (CCC) telefoniert. Ich fand die Vorwürfe, die im Raum standen, äusserst interessant. Ich bin jedoch der felsenfesten Überzeugung, dass der richtige Schritt, die richtige Massnahme wäre, diese Vorwürfe in einem ersten Schritt zu prüfen und uns dann darüber Bericht zu erstatten. Wenn es so ist, dass diese Vorwürfe stimmen, dann ist es im Gesetz ja schon klar, dass das E-Voting gar nicht mehr angewendet werden darf. Wir haben den Art. 62 eingefügt, der macht klar, wenn das Stimmengeheimnis sich gewährleistet ist oder wenn die Abstimmungen nicht gewährleistet werden können, dann muss es ausgesetzt werden. Das ist die dringliche Massnahme, nicht eine Motion. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen. Ich möchte daran erinnern, wir haben in diesem Rat kürzlich das Gesetz über Wahlen und Abstimmungen beraten. Auch damals wurde das Thema der Sicherheit diskutiert, sowohl in der vorberatenden Kommission, wie auch hier im Rat. Wir haben immer gesagt, Sicherheit vor Geschwindigkeit. Diese Prämisse, davon gehe ich aus, wird auch weiterhin von der Regierung und Staatsverwaltung angewendet werden. Und weil man jetzt hier vermutlich auch Fehlinformationen und Interpretationen in diese Motion notiert hat, heisst es noch lange nicht, dass es dringlich sein muss. Es soll hier genügend Zeit geschaffen werden, damit wir auf die nächste Session im Februar 2019 entsprechende Antworten haben. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | Ich bin schon erstaunt, Tinner-Wartau, wenn ich jetzt höre, dass wir die Frage der Sicherheit intensiv diskutiert haben. Das stimmt, das haben wir. Aber was wichtig ist, man muss auch auf eine Entscheidung zurückkommen können, wenn sich die Informationslage geändert hat. Und hier sind neue Sicherheitslücken ans Tageslicht gekommen, die wir als Gesetzgeber ernst nehmen müssen. Wenn Sie das nicht tun, dann nehmen Sie Ihre Verantwortung als oberste gesetzgebende Instanz dieses Kantons nicht wahr. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen. zu. Hugentobler-St.Gallen: Ich kann Ihnen sagen, die IT hat sich nicht so schnell verändert. Das Problem ist gerade, dass sich das E-Voting noch überhaupt nicht verändert hat, hier bestehen noch rückständige Technologien. Wenn man diese neuen Sicherheitslücken anschaut, können wir es uns nicht leisten, eine weitere Abstimmung abzuwarten ohne jetzt Massnahmen zu treffen. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | Schmid-Grabs spricht nicht zur Dringlichkeit, und wenn er nicht dazu spricht, dann spreche ich zur Dringlichkeit im Sinne von «es ist nicht dringlich, weil dieses Problem nicht neu ist.» Tinner-Wartau hat es gesagt, das was in der Motion steht, ist eine Vorgaukelung von Tatsachen, die einfach so nicht stimmen. Wenn Sie im Internet einmal schauen, wann die letzte Meldung zum Thema Phishing kam, und das Phishing ist das Problem, dann werden wir auf gestern Abend stossen. Sie werden herausfinden, dass gestern Abend ein Mann betrogen wurde, der 44'000 Franken auf ein falsches Konto eingezahlt hat. Das Thema Phishing ist nicht neu, es ist darum auch nicht dringlich, Schmid-Grabs. Wir schauen das an und dann beurteilen wir. Das was hier steht, ist in Genf passiert, und es hat nichts anderes als mit Fishing zu tun. Das ist ein altbekanntes Problem. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | (im Namen der Mehrheit der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen. Wir bestreiten die Dringlichkeit dieser Motion. Es gibt genau einen Grund diese Motion dringlich zu erklären, und das wäre, dass sich die IT im Jahr 2018 so schnell verändert, dass man dieses Moratorium ganz dringlich wieder abschaffen müsste. Aus diesem Grund sind wir gegen eine dringliche Motion, das hat Zeit und kann dann auch abgelehnt werden. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | Ich verspreche, es ist das letzte Mal, dass ich mich heute morgen zu diesem Thema äussern werde. Es ist deshalb dringlich, weil es im Kanton St.Gallen wie auch im Kanton Genf und in allen anderen Kantonen, die dieses System einsetzen, nicht gelöst ist. Das Problem «Phishing» ist nicht gelöst. Phishing ist nicht neu, aber Sie haben das Problem fahrlässigerweise nicht gelöst und deshalb ist diese Motion dringlich. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |