Geschäft: Musikalische Grundschule im Kanton St.Gallen - Qualität gefährdet

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.84
TitelMusikalische Grundschule im Kanton St.Gallen - Qualität gefährdet
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung17.9.2018
Abschluss19.2.2019
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 17. September 2018
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 8. Januar 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2019Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ich entnehme der Antwort, dass die Qualität der musikalischen Grundschule im Kanton St.Gallen tatsächlich gefährdet ist, was ich bedauere. Ich bin mit der Antwort teilweise zufrieden. Sie zeigt die Verhältnisse auf und löst gleichzeitig eine grosse Verunsicherung bei den Musiklehrpersonen aus. Mit dem Musikschulgesetz, im Jahr 2012 in der Bundesverfassung aufgenommen, wollte das Schweizer Volk den Musikunterricht in der Volksschule und den Instrumentalunterricht für alle Schülerinnen und Schüler fördern, auch für jene, deren Eltern sich nicht dafür einsetzen können, also chancenausgleichend.

Die Kantone waren und sind in der Verantwortung. Ein wichtiger Schritt des Kantons St.Gallen ist die musikalische Grundschule im ersten Zyklus. Das Kind erlebt und begreift Musik über das Hören, Singen, Sprechen und Bewegen, Musizieren, mit Orff-Instrumentarien zeichnen und notieren. Die Kinder entwickeln sich, ihr persönliches Ausdruckspotential wird gefördert und ein notwendiges Bildungsanliegen wird erfüllt. Das kognitive Kompetenzen in Mathematik und Sprache gefördert werden ist vielen klar und ein notwendiger Ausgleich braucht es zur Bildungsfracht, welche mit dem Titelbild zur Bildungsagenda aufgezeigt wird, wie mit den Kindern umgegangen wird und was sie alles hinein zu stopfen haben.

Die fachlichen Kenntnisse der Lehrpersonen, welche musikalischen Grundschulunterricht erteilen, können bei den Schülerinnen und Schülern diese Grundkompetenzen nur dann erfüllen, wenn Sie ausgebildet sind. Jetzt sagt aber der Erziehungsrats seit Mai, dass Lehrpersonen, die von einer pädagogischen Hochschule ein gültiges Lehrdiplom über mindestens sechs Fächer besitzen, zum Erteilen von musikalischer Grundschule auf ihrer Stufe auch ohne CAS MGS-berechtigt (??)16.02.26 sind, d.h., dass die Qualität nicht mehr gewährleistet ist, wenn niemand gefunden wird. In Altstätten z.B. ist es super, da gibt die musikalische Grundschullehrperson auch noch Kindergarten und das funktioniert perfekt. Leider nicht überall. Eine Lehrperson muss das Hauptinstrument gut beherrschen, gut einrichten können mit Instrumentarien, sie muss Solmisationsrhythmus, Notation kennen und eine gut gepflegte reine Singstimme haben und einfache Spielpartituren mit Orff-Instrumenten erstellen können.

Natürlich gibt es das an vielen Orten und es ist weiterhin essentiell, nur, wie schnell wird dem Gesamtunterricht die Musik abgestrichen, wenn ein Druck entsteht für die Lehrperson in Deutsch und Mathematik, den sie zu erfüllen hat. Wenn sie nicht gerade prädestiniert ist, um Musik zu erteilen, nimmt sie eine CD und die Kinder singen dazu. Aber das ist nicht damit gemeint.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019