Geschäft: Kindern mit Sprachbehinderung zu ihrem Recht verhelfen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.18.19
TitelKindern mit Sprachbehinderung zu ihrem Recht verhelfen
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung18.9.2018
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 17. September 2018
AntragAntrag der Regierung vom 8. Januar 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person23.11.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person6.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2019Gutheissung85Zustimmung24Ablehnung11
19.2.2019Eintreten85Zustimmung25Ablehnung10
19.2.2019Antrag der Regierung auf Umwandlung in ein Postulat mit geändertem Titel und Wortlaut39Zustimmung75Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Die Motion ist abzulehnen.

Wir möchten eine Gesamtbetrachtung, die Motionäre sprechen nämlich unbestritten einen wichtigen und richtigen Punkt an: das Thema Sonderpädagogik. Die Sonderpädagogik wird und wurde immer wichtiger für die betroffenen Schulkinder, aber auch bezüglich der finanziellen Belastung. Sage und schreibe 224 Mio. Franken oder 20 Prozent der gesamten Volksschulkosten werden für sonderpädagogische Massnahmen eingesetzt. Mit dem neuen Sonderpädagogikkonzept von 2015 wurde ein wichtiger Eckpfeiler eingeschlagen,. die integrative Beschulung propagiert und laufend umgesetzt. Damit sollte auch der Kostenschub gebremst werden. Das Sonderpädagogikkonzept befindet sich nun in der Umsetzung. Die Schulen in den Gemeinden erarbeiten lokale Konzepte, um die Ziele der integrativen Beschulung erreichen zu können. Das Ziel einer vermehrten Regelbeschulung von Kindern mit Behinderung ist in der kurzen Zeit seit Anwendung des Sonderpädagogikkonzepts noch nicht erreicht worden. Dies bestätigt eine Antwort der Regierung auf eine Interpellation im Sommer 2018.

Die Gründe dafür sind noch nicht bekannt und es wurde bereits damals ein Bericht für das neue Konzept in Aussicht gestellt nach Ablauf der Probezeit.

Ganz offensichtlich greift dieses neue Konzept noch nicht. Das vorliegende Geschäft bezüglich der Sprachheilschüler zeigt ein konkretes Umsetzungsprobleme auf. Dabei läuft nun ein eigentliches Schwarzpeterspiel. Kommunale Entscheidungsträger kritisieren den Kanton bezüglich fehlender Plätze für Schülerinnen und Schüler. Der Kanton schiebt den schwarzen Peter auf die entsprechenden Schulträger, welche das Sonderpädagogikkonzept nicht konsequent umsetzen. Kritik ist auch immer wieder beim schulpsychologischen Dienst auszumachen, welcher zu eigenmächtig funktioniere und zu wenig auf die Bedürfnisse der kommunalen Schulträger eingehe. Dieses Schwarzpeterspiel zwischen Kanton, Gemeinde und weiteren Akteuren kommt nicht von ungefähr, denn es gibt einen klassischen und umfassenden Webfehler. Es gibt eine Vermischung von Aufgaben, Zuständigkeiten, Kompetenzen und Finanzströmen zwischen Gemeinden, Kanton und weiteren Akteuren. Wer zahlt befiehlt, sollte auch im Volksschulbereich gelten. Das gilt hier offensichtlich nicht. Zusammenfassend gibt es also ein neues Sonderpädagogikkonzept, das noch nicht konsequent und nachhaltig implementiert ist, eine Vermischung der Staatsebenen und ein daraus folgendes Schwarzpeterspiel und konkrete Umsetzungsprobleme, wie sie in der Motion aufgezeigt werden. Die Schwierigkeiten sind also vielschichtig, dementsprechend wichtig ist es, eine gesamthafte Auslegeordnung vorzunehmen und nicht einfach ein einziges Problem herauszupflücken.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

legt seine Interessen als Primarlehrer offen. Auf die Motion ist einzutreten.

Ich bin auch direkt betroffen mit der Sprachheilschule und mit sprachbehinderten Kindern.

Ich äussere mich nicht oft zu schulischen Belangen, wenn es nicht wirklich zentral ist, und dieses Mal ist einfach wirklich zentral. Liebe CVP-GLP-Fraktion, familienfreundlich ja und jetzt auch bildungsfreundlich, das wäre doch jetzt der Zeitpunkt hier ein Zeichen zu setzen um zu sagen: Wir müssen hier etwas unternehmen. Ich bin selber betroffen mit Schülerinnen und Schülern, die eine Sprachbehinderung haben. Wir haben in der Bundesverfassung festgelegt, die Kantone sorgen für eine ausreichende Sonderbeschulung aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr gemäss Bundesverfassung.

Wenn ich einen Antrag für einen Platz mache und der Platz ist bei der Sprachheilschule vorhanden, aber wegen dem Versorgungskonzept nicht zulässig, dann muss ich schon ein bisschen Lachen. Da frage ich mich, was los ist mit unserem Kanton?

Sprachbehinderung ist etwas, das man ernst nehmen muss. Es ist nicht, wie es vorhin gesagt wurde, schnell therapierbar, sondern braucht seine Zeit, die mit Spezialisten behandelt werden muss. Jetzt ist es an der Zeit, diese Motion zu unterstützen und nicht auf die lange Wartebank zu setzen. Die Kinder brauchen diese Plätze und sollen sie auch zur Verfügung haben.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Die Motion ist gutzuheissen, bei der Gegenüberstellung das Postulat zu unterstützen.

Jäger-Vilters-Wangs hat uns angesprochen, unsere Partei oder Fraktion sei nicht familienfreundlich. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass wir in diesem Rat auch schon Sachen diskutiert haben, z.B. Erhöhung von Kinder- und Ausbildungszulagen, familienergänzenden Massnahmen. Wie hat dort Jäger-Vilters-Wangs gestimmt für oder gegen die Familien? Ich bitte Sie, es zu unterlassen, uns vorzuwerfen, dass wir uns nicht für die Familien einsetzen. Hier geht es um die Frage, welches ist der richtige Weg? Ist es die Motion oder das Postulat? Wir sind der Auffassung, dass man das Sonderpädagogikkonzept insgesamt nochmals überprüfen muss. Stimmt das oder stimmt das nicht? Und dann ist es richtig, dass man eine gesamte Auslegeordnung macht. Wir wurden in der Finanzkommission darüber informiert, wo wir stehen beim Sonderpädagogikkonzept. Ich möchte Ihnen einfach noch die Fakten mitgeben für ihre Entscheidungsfindung. Es ist nicht so, dass wir Geld sparen. Wir geben mehr Geld aus in der Sonderpädagogik, insgesamt haben wir das Ziel verfehlt. Bei diesem Konzepts geben wir rund 9,3 Mio. Franken mehr aus, als wir damals geplant haben. Es ist keine Frage des Geldes.

Drei Fragen beschäftigen mich in diesem Zusammenhang, deshalb bin ich für das Postulat:

  1. Es wurde gesagt, die Quote sei nicht entscheidend. Es ist klar, die Quote ist eine Zahl, aber wir müssen uns doch hinterfragen, wenn unsere Quote gegenüber dem Rest der Schweiz so massiv höher ist, was sind die Gründe, was machen die anderen Kantone anders als wir, dass wir eine Quote haben, die ein Vielfaches höher ist als der Schweizer Durchschnitt.

  2. Interessanterweise ist die Quote in der Nähe der Schulen massiv höher. Auch da müssen wir uns fragen, ist das realistisch oder hat das damit zu tun, dass die Nähe entscheiden ist.

  3. Wir haben in diesem Sonderschulenkonzept 4 Mio. Franken für Pensenerhöhung in der Regelschule gesprochen mit dem Ziel, mehr zu integrieren als zu separieren. Aber dieser Betrag steigt weiter an, das heisst, wie müssen in diesem System nochmals prüfen, was nicht gut ist, was nicht passt. Es kann doch nicht die Lösung sein, einfach Mittel zu beschliessen und dann gar nicht zu prüfen, ob das sinnvoll ist oder nicht. Deshalb ist der Weg des Postulates der richtige.

Wir verwehren uns nicht dagegen, aber wir verwehren uns, dass man jetzt nicht die Prüfung und Auslegeordnung vornimmt. Hier gibt es gewisse Punkte, die nicht stimmen können. Wir werden die Motion deshalb zuerst gutheissen und dann bei der Gegenüberstellung das Postulat unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. legt seine Interessen offen als Präsident der Sonderschule Wiggenhof in Rorschach.

Die Zuweisung für Kinder mit einer Beeinträchtigung zur Sonderbeschulung, diese Zuweisungen erfolgen im Kanton St.Gallen aufgrund einer seriösen Abklärung. Nach dem Grundsatz soviel Integration wie möglich, so wenig Sonderbeschulung wie nötig wird die Indikation für eine Sonderbeschulung richtigerweise zurückhaltend und kantonsweit nach einheitlichem Standard gestellt.

Wenn die Regierung nun auf dem roten Blatt darauf hinweist, dass auch die Kosten zu berücksichtigen sind, so ist das absolut richtig. Aber das Kostenargument muss konsequent bis zum Ende durchgerechnet werden. Kinder mit einer Beeinträchtigung, denen eine indizierte Sonderschulbehandlung einzig aus Kostengründen vorenthalten würde, kosten Staat und Gesellschaft schlussendlich viel mehr, als wenn sie rechtzeitig gefördert werden. Zudem sind die Kosten keineswegs derart hoch, wie vom Bildungsdepartement angeführt. Ich verweise dazu auf meinen Vorredner.

Die schwächsten Schülerinnen und Schüler gezielt fördern bringt viel mehr als die strikte Einhaltung von Quoten, für die es keine sachliche Begründung gibt und kostet bei einer Gesamtbetrachtung erst noch weniger. Die FDP-Fraktion lehnt deshalb eine Umwandlung in ein Postulat ab und wird für die Überweisung der Motion stimmen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Regierungspräsident Kölliker, Ihre Ausführungen sind eines Bildungschefs unwürdig.

Ich bin massiv enttäuscht, dass Sie zwei sehr innovative Schulen einfach durch den Dreck ziehen. Ich finde, das gehört sich nicht. Ich versichere Ihnen aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiss, dass die Schule Wil und ich versichere Ihnen, dass die Schule Rorschach alles, aber gar alles daran setzt, dass wir Kinder wenn immer möglich bei uns in der Schule halten können, und dass wir unsere Hausaufgaben bei weitem gemacht haben.

Ich wiederhole darum meine Einladung an den Regierungspräsidenten Kölliker: Ich habe Ihn im Oktober 2018 persönlich eingeladen, er möge sich persönlich vor Ort ein Bild machen, mit diesen Kindern, diesen Klassen. Er hat es nicht für nötig befunden. Es wäre an der Zeit, dass Sie nach Rorschach kommen, und bitte melden Sie sich auch in Wil, dann können Sie sich auch dort überzeugen, wie es vor Ort läuft.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Es wurde schon ganz viel gesagt und das möchte ich eigentlich nicht alles wiederholen, deshalb versuche ich jetzt einfach spontan das Wichtigste, das mir ein Anliegen ist, noch zu sagen.

Wenn ich das rote Blatt der Regierung sehe, geht es wieder einmal ums Geld. Ich glaube, die Regierung hat erkannt, dass da ein Handlungsbedarf besteht, deshalb lehnt Sie die Motion nicht ab, sondern sie möchte Sie einfach in ein Postulat umwandeln. Es wird ganz viel über Geld geschrieben. Ich frage mich, müssen wir dann nicht irgendwo auch überlegen, wie wichtig uns die Kinder sind? Die Kinder, die uns anvertraut sind und die wir optimal beschulen möchten. Eigentlich braucht es gar nicht so viele Mittel, damit wir sie optimal beschulen können. das Gesetz ist eigentlich auch schon vorhanden, denn es steht in Art. 35 des Volksschulgesetzes, dass Kindern mit einem ausgewiesenen Bedarf auch eine ausgewiesene Massnahme zusteht. Diese 20 Kinder, die Etterlin-Rorschach erwähnte sind ausgewiesen und stehen auf der Warteliste für die Sprachheilschule. Es handelt sich nicht um Kinder, die etwas lispeln oder das R nicht aussprechen können. Solche Kinder könnte man schon in den Logopädieunterricht schicken. Es sind wirklich Kinder, die grosse Probleme haben, dass man sie versteht. Sie haben vielleicht auch eine körperliche Behinderung, in dem sie nicht so gut hören und deshalb das Sprechen nicht so gut lernten. Sie haben mit ihrer Sprachbehinderung auch soziale Probleme, wenn sie nicht verstanden werden, dann werden die Kinder auch nicht integriert. Sie haben keine Spielkameraden, werden aggressiv und das setzt dann natürlich keine sehr gute Schullaufbahn voraus, wenn man schon so starten muss.

Je früher man solche Kinder in Sprachheilschulen schicken kann, desto schneller kann man sie reintegrieren. Deshalb ist es ganz wichtig, dass man diese Kinder nicht einfach auf eine Warteliste setzt und sie mit einigen Logopädiestunden vertröstet, denn das bringt nichts. Mann muss ihnen in dem Moment, in dem man das Problem erkannt hat, die Möglichkeit geben, sie dann am richtigen Ort zu beschulen.

Deshalb möchte ich Sie bitten, dass Sie auf diese Motion eintreten. Wir haben seit dem neuen Sonderpädagogikkonzept, dass seit einem Jahr umgesetzt wird, gemerkt, dass es so nicht ganz aufgeht und nicht ganz reicht, sondern dass wir hier noch verbesserte Massnahmen erstellen müssen, deshalb müssen wir auch Anpassungen im Gesetz machen im Zusammenhang mit dem Versorgungskonzept unter Art. 37.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Ich spreche als Grüne-Kantonsrätin mit dem Leitsatz «Eine Welt für alle» und ich spreche als Sonderpädagogik-Lehrerin mit dem Leitsatz «Eine Schule für alle».

Als es darum ging, ein Sonderpädagogikkonzept einzurichten, habe ich sehr dafür plädiert, dass jedem Kind das Recht zusteht, unabhängig von seiner Behinderung in unserer Schule einen Platz zu finden. Diesem Leit- und Grundsatz folge ich immer noch nach.

Obwohl, jetzt habe ich eine Kursänderung in Richtung «Eine Schule für alle auch über Umwege» bei den sonderpädagogischen Institutionen gefunden. Aufgrund dieser Motion habe ich eine Einladung angenommen an der Sprachheilschule St.Gallen und habe das selbstbewusste Wirken der Oberstufenschülerinnen und -schüler und ihre klare Ausdrucksweise sehr bewundert. Es zeigt die ganzheitliche Förderung und Sprachheilung in dieser Schule auf. Das hat mich unerwartet berührt. Es dürfte ein gesellschaftlicher Beitrag sein, mit einem dieser Jugendlichen in den beruflichen Kontakt zu treten, und ich hoffe, dass sie dann ihr Umfeld Bereichen im Sinne, wie sie sich ausbilden durften. Ich wünsche dieser Sprachheilschule natürlich, dass die Finanzen weiterhin zur Verfügung stehen, und dass alle zugewiesenen Kinder mit einer schwerwiegenden Sprachbehinderung eine Aufnahme finden dürfen. Ich selber arbeite in einer Sonderschulung und begleite Kinder immer wieder in die Integration. Ich sehe einfach, dass Gesellschaft und Schule noch nicht bereit sind für die allgemeine Inklusion, wie ich es mir als Vision, als ich diesen Beruf gelernt habe, zu Herzen genommen habe. Es geht langsam vorwärts, und in diesen langsamen Prozess benötigt es Unterstützungen, wie es die Sprachheilschulen St.Gallen und Uznach bieten für Kinder bis und mit Unterstufe, und wie es auch die Regelschulen sprachfördernde Massnahmen bieten.

Ich habe jetzt gehört, und als langjährige Sonderschullehrerin habe ich mich auch etwas weitergebildet, dadurch, dass ich nicht jede Sprachbehinderung erkennt hätte. Ich habe Jugendlichen zugehört, deren Ausdrucksweise so beigebracht wurde, dass sie sich eindeutig aufs Wesentliche konzentrieren können. Ich hätte ihre Sprachbehinderung nicht mehr festgestellt. Das war aufgrund der spezifischen, fachlichen Förderung möglich. Sprachbehinderungen sind so relevant im Kontakt, ob jemand gesellschaftlich Eingang findet, ob in den Ausschluss abdriftend oder einen gesellschaftlichen Beitrag leisten zu können, das bedarf Fachpersonen. Deshalb bin ich für das Eintreten und ich bin für die Motion, weil alles, was ich gesehen habe im Bereich Sprachliche-Förderung, Unterstützung bedarf.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Wie bereits vor einigen Jahren, als dies aus fragwürdigen Gründen notwendig wurde, möchte ich mich auch heute für die Sprachheilschule und damit letztendlich auch für die Gemeindeautonomie stark machen.

Ich möchte Sie bitten, am ursprünglichen Motionstext festzuhalten und diesen nicht wie von der Regierung beantragt, in ein langwieriges und wenig zweckdienliches Postulat umzuwandeln. Gerne möchte ich im Folgenden erläutern, weshalb mir dies ein Herzensanliegen ist. Die anerkannten, privaten Sonderschulen sind seit kürzerer Zeit Teil der Volksschule und müssten gemäss Vorgaben der Bundesverfassung und dem Volksschulgesetz eigentlich auch für Sprachbehinderte ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen können. Wird dieses einzigartige Angebot der Sprachheilschule im Kanton St.Gallen aus rein technokratischen Gründen für einige Kinder und Jugendliche gestrichen oder unnötig auf die lange Bank geschoben, entfällt für Betroffene mit einer Sprachbehinderung die Möglichkeit, angemessen Beschult zu werden.

Die Sprachheilschule ist zuständig für Hochspezialisierte Förderangebote, die aufgrund des Spezialisierungsgrades in einer Schulgemeinde nicht erbracht werden können. Grundlos wird kein Kind der Sprachheilschule zugewiesen. Es handelt sich bei allen Kindern und Jugendlichen um so genannte Härtefälle, die anderswo nicht adäquat hätten untergebracht werden können.

Ohne ausgewiesene Notwendigkeit wären die Schulgemeinden wohl auch kaum bereit je Kind jährlich 36'000 Franken in die Hand zu nehmen um den Platz in dieser Sonderschule zu finanzieren.

Sieht man einmal von den direkt betroffenen Kindern und Jugendlichen ab, liegt zudem die Vermutung auf der Hand, dass die Regelschule mit solchen Kindern schlicht und einfach überfordert ist. Die integrative Schulung stösst verständlicherweise durchaus auch mal an ihre eigenen Grenzen. Der fortwährende Lobgesang auf das Lied der schulischen Integration mag im ersten Moment vielleicht schön klingen, zeigt aber bereits beim genauen Hinhören zünftig schieftönende Misstöne. Man darf nicht vergessen, die Kosten im Bereich der Fördermassnahmen steigen auch im Kanton St.Gallen massiv und werden durch eine sture und nicht sehr weitsichtige Politik, ähnlich wie z.B. im Kanton Zürich auch noch weiter ausufern oder ins Endlose steigen. Integration wo möglich und sinnvoll. Ja, natürlich, aber doch nicht um jeden Preis. Ziel der Sprachheilschule ist, Kinder und Jugendliche möglichst rasch erfolgreich und nachhaltig in den bestehenden Regelklassen zu reintegrieren oder ihnen den Weg in eine berufliche Erstausbildung zu ermöglichen, um sie dadurch zu befähigen, ihr späteres Leben auch möglichst uneingeschränkt, selbstbewusst und finanziell eigenständig meistern zu können. Diese Aufgabe erfüllt die Sprachheilschule mit Vorbildcharakter und besser, als dies bei einer durchwegs integrativen Beschulung je möglich sein könnte. Auch aus staatspolitischen Gründen bitte ich Sie, unserer Motion im Ursprungstext Aufschub zu geben und diese gutzuheissen als SVPler und Föderalist ist mir die Gemeindeautonomie in möglichst vielen Belangen ein Kernanliegen. Die damit verbundene Möglichkeit und auch Verantwortlichkeit einer einzelnen Gemeinde, natürlich unter Beizug von Fachpersonen in Form des Sozialpädagogischen Dienstes selber am besten beurteilen zu können, wo ein Schulkind am besten beschult werden kann, ist aus meiner Sicht nichts als vernünftig und sollte in Zukunft richtungsweisend sein.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Umwandlung in ein Postulat mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion), legt seine Interessen als Schulratspräsident in Rorschach offen und Preisträger des goldenen Enzian für vorbildliche Frühförderung. Auf die Motion ist einzutreten.

In unserer Schule weisen wir eine Sonderschulquote von 2,9 Prozent auf.

Das Bildungsdepartement hat letzten Sommer die Aufnahme von 20 Kindern in die Sprachheilschulen verhindert. Die Motion ist wichtig, damit die Kinder, deren Eltern und die Schulträger zu ihrem Recht kommen. In diesem Verfahren für die geplante Gesetzesanpassung können allfällige Schnittstellenthemen genauer beleuchtet werden. Wenn das Ergebnis dannzumal nicht überzeugen sollte, kann das Gesetzesprojekt dann immer noch im nächsten Jahr scheitern. Jetzt aber nicht.

Ich bitte Sie, legen Sie es auch nicht auf die lange Bank über den Postulatsweg. Wir sind uns bewusst, dass in Art. 35 VSG steht, dass einem Kind mit ausgewiesenem Bedarf eine ausgewiesene Massnahme zusteht. Die gesetzgeberischen Webfehler sind aber offenbar. Art. 35ter Abs. 2 verpflichtet jede Sonderschule das Kind im Rahmen des Sonderpädagogikkonzepts aufzunehmen und trotzdem ist es zu dieser Blockade durch das Bildungsdepartement gekommen. Funktioniert hat das Gesetzeskonstrukt in diesen Bereichen nicht. Art. 37 bildet die Grundlage für das Sonderpädagogikkonzept und Art. 37bis die Grundlage für das Versorgungskonzept. Und trotzdem war diese fast auswegslose Situation letzten Sommer möglich und dauert an. Klar können wir auch die Gerichte bemühen. Klar können wir die staatswirtschaftliche Kommission einschalten. Wir möchten aber, dass wir hier in diesem Rat die Verantwortung übernehmen und die notwendige, erkannte Kurskorrektur in die Wege leiten. Ich erlaube mir Ihnen zwölf Gründe darzulegen, und ich werde die ein bisschen ausführlicher halten müssen, weil das Bildungsdepartement am Freitag noch in dieser wichtigen Angelegenheit ein Factsheet in Umlauf gebracht hat, das doch nicht ganz den Fakten entspricht:

  1. Eine Sprachheilbeschulung kostet 48'500 Franken im Jahr. Davon tragen die Schulträger über die Pauschale 36'000 Franken je Jahr oder Sage und Schreibe 75 Prozent der Vollkosten. Für den Kantonen verbleibt ein bescheidener Betrag von 12'500 Franken je Jahr und Kind. Bei 20 Kindern hätte das Kostenfolge für den Kantonen von 250'000 Franken. Unzulässigerweise vermischt das Bildungsdepartement in seinem Factsheet die Kosten für interne und externe Sprachheilbeschulungen, weist dadurch viel zu hohe Kosten aus und schädigt die Sprachheilschulen. Das finde ich gar unredlich.

  2. Das Bildungsdepartement malt den Teufel an die Wand. Es spricht von geplanten Mehrkosten von 1,2 Mio. Franken. Das Bildungsdepartement berechnet nämlich eine starke Zunahme der Sonderschulquote. Ich bleibe dabei, es hätte sich um 250'000 Franken für den Kanton gehandelt. Und da die Kosten der Schulträger noch mit einzurechnen, das ist gar unlauter.

  3. Das Bildungsdepartement ist seit Jahren mitverantwortlich für massive Kostensteigerungen im Volksschulwesen. Es wäre gar wünschenswert, wenn das Bildungsdepartement es immer so genau nähme mit den Finanzen. Es verursacht nämlich sehr oft und seit Jahren Mehrkosten. Gemäss Finanzstatistik des Kantons wendeten die Gemeinden 826 Mio. Franken auf pro Jahr im Jahr 2011 für ihre Volksschulen. 2017 ist dieser Betrag bei etwa gleich vielen Schülern angestiegen auf 863 Mio. Franken im Jahr also mit einer jährlichen Kostendifferenz von 36,6 Mio. Franken und da sind doch diese 250'000 Franken zu Lasten des Kantons nahezu ein finanzieller Klacks.

  4. Das Bildungsdepartement desavouiert seinen eigenen schulpsychologischen Dienst. Es behauptet nämlich, dass wenn für ein Kind mit Sprachdefizit keine passenden Massnahmen vor Ort zur Verfügung stehen würden, würde der Sozialpädagogische Dienst einfach einen Platz in einer Sprachheilschule beantragen. Diese Behauptungen sie qualifizierter Unsinn. Der Sozialpädagogische Dienst arbeitet nach der Leistungsvereinbarung, die das Bildungsdepartement und mit dem Sozialpädagogische Dienst abgeschlossen hat. Allenfalls wäre es ein gravierendes Führungsversagen seitens des Bildungschefs, wenn seine für das Bildungsdepartement arbeitende und auch zu 50 Prozent von ihm finanzierte Organisation derart versagen würde. Zudem hätte das Bildungsdepartement ein Jahr Zeit gehabt in den Sprachheilschulen unnötig zugewiesene Kinder zu eruieren und dafür zu sorgen, dass diese durch die Schulträger zurückgenommen werden. Nichts ist passiert.

  5. Es gibt einen Graubereich zwischen Regel- und Sonderschulen. Ich versichere Ihnen aber aus meiner Erfahrung und nach Rücksprache mit unzähligen Kollegen, wir Schulträger nutzen diesen Ermessensspielraum äusserst verantwortungsvoll, und noch nie haben wir leichtfertig ein Kind in eine Sprachheilschule abgeschoben.

  6. Das Bildungsdepartement behauptet, es hätte das Zuweisungsverfahren neu organisiert. Das ist nicht richtig. Es liegt jetzt ein Ablaufschema vor, dass den bisherigen Ablauf präzisiert und das Problem ist ein Neues: Der Sozialpädagogische Dienst sollte unabhängige Fachinstanz sein. Er kann keine vorgenommene Selektion im Auftrag des Bildungsdepartementes wahrnehmen kann, ohne sich dann nicht selber zu widersprechen.

  7. Das Bildungsdepartement möchte die Haltekraft der Schulträger erhöhen, damit wir weniger Sonderschulfälle produzieren. Leider hat das Bildungsdepartement keine Ahnung, was die Schulträger, die Lehrerinnen, die Heilpädagoginnen und Therapeutinnen vor Ort alles leisten. Auf Schulbesuch vor Ort wagt sich unser Bildungschef leider trotz persönlicher Einladung nicht.

  8. Das Bildungsdepartement spielt auf Zeit. Die betroffenen Kinder haben diese Zeit leider nicht. Darum muss diese Motion überwiesen werden. Selbstverständlich müssen wir die Schweizer Orthographische Konferenz (SOK) ab dem Jahr 2020 ebenfalls evaluieren ist. Es wird weitere Fehler und Schwachstellen zutage fördern. Hier aber geht es um fünf bis achtjährige Kinder und nicht um abstrakte Quoten.

  9. Das Bildungsdepartement möchte die Sonderschulquote auf den schweizerischen Durchschnitt von 2,27 Prozent senken. Gemäss Sonderpädagogikkonzeptschritt strebt es vorerst durch Abstrafung der bewährten Institution Sprachheilschule eine Quote an von 2,53 Prozent, Zitat: «keine Erhöhung». Es steht gar in Aussicht, dass auf übernächstes Jahr die Oberstufe der Sprachheilschule von aktuellen 32 auf 12 Plätze amputiert wird und eine weitere Klasse in der Mittelstufe abgebaut werden soll. Dies, obwohl sich das Parlament im Jahr 2014 klar für die Oberstufe an das Sprachheilschule ausgesprochen hat.

  10. Die Stadt St.Gallen beweist, dass Quotensteuerung nicht funktioniert. Am 22. Mai 2019 berichtete die Regierung zu meiner Interpellation, eine überdurchschnittliche Sonderschulquote hätten z.B. die Regionen Rorschach und Wil mit 2,8 bis 2,9 Prozent. Besonders erfolgreich sei die Stadt St.Gallen. Eine einfache Anfrage im St.Galler Stadtparlament lässt aufhorchen und fördert zu Tage, dass die Stadt St.Gallen eine rekordhohe Sonderschulkonzepte von 3,4 Prozent aufweist. Das ist tragisch für die Stadt St.Gallen. Unanständig vom Bildungsdepartement ein solches Faktum einfach unter den Tisch zu kehren. Zudem zeigt es exemplarisch, dass die Sonderbeschulungen nicht über Quoten gesteuert werden können. Sie sind das Ergebnis des soziodemographischen Situation vor Ort, auch in Wil wie auch in Rorschach.

  11. Drei Departemente befassen sich mit der frühen Förderung im ganzen Kanton. Mit grossem Aufwand wollen sie den Gemeinden zeigen, wie die frühe Förderung gelingen kann. Am nächsten Samstag haben Sie zu einem grossen Symposium ins Würth Haus in Rorschach eingeladen. An der PH Rorschach wurde ein Institut gegründet und es wird vom Kanton mit grossen Summen alimentiert. Was nützt aber diese frühe Förderung, wenn mein gleichzeitig 20 wehrlosen Kindern im Alter von fünf bis acht Jahren eine echte Startchance mit einem Platz an der Sprachheilschule verweigert? Das ist widersprüchlich und unehrlich. Kinder gilt es immer dort und dann zu fördern, wo und wann sie es nötig haben.

  12. Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung zum Abschluss: Wie die Zuschrift der letzten Wache an uns alle zeigt, ist der Bildungschef mit aller Kraft darum bemüht, 20 Kindern den Weg in die Zukunft zu verbauen. Wenig Eifer hat der Departementschef gegenüber der Universität St.Gallen an den Tag gelegt, wo er es jahrelang zuliess, dass mehrere Angestellte mehr Geld mit ihren Spesen verprasst haben, als es gekostet hätte, den beeinträchtigten Kindern den ihnen zustehenden Platz zu bewilligen. Hier wird deutlich, dass der Bildungschef seine Kräfte in erster Linie gegen die Schwachen einsetzt, die bleibend benachteiligt werden. Damit muss Schluss sein und zwar in beiden Bereichen.

Ich bitte Sie darum, Sie müssen jetzt entscheiden. Drücken Sie für die Motion ein Ja, dann heisst das, wir übernehmen Verantwortung und wir korrigieren die erkannten Mängel im Sonderpädagogikkonzept und im Volksschulgesetz. Drücken Sie nein zur Motionen: Das will bedeuten, die Kinder sind mir egal, Geld und Quoten regieren die Welt.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Regierungspräsident: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich habe mir eigentlich vorgenommen, dass ich zu dieser Motion gar nicht sprechen werde, weil Sie ein rotes Blatt der Regierung haben. Sie haben ein Factsheet, das wir Ihnen nachgereicht haben. Sie sehen hier die Details. Ich nehme hier einfach aus diesen Voten zur Kenntnis. Im Jahr 2008 hat sich die IV aus der Zuständigkeit der Sonderpädagogik zurückgezogen. Die Kantone mussten das übernehmen und das regeln. Das war zum gleichen Zeitpunkt, als ich Regierungsrat wurde. Wir haben dann über Jahre dieses Konzept zusammen mit allen Sozialpartnern, allen Beteiligten erarbeitet. Haben das im Jahr 2013 hier in diesem Parlament beraten und Sie haben dem, wenn ich mich richtig erinnere, einstimmig zugestimmt. Es war ein riesen Erfolg, was wir gemacht haben. Andere Kantone sind gecrasht, haben die falsche Richtung eingeschlagen, und wir haben einen Lösungsweg für den Kanton St.Gallen gefunden der im Kanton ausgezeichnet funktioniert. Ausser an zwei Orten, Rorschach und Wil, weil diese zwei Orte sich weigern integrativ zu beschulen. Sie stellen die Ressourcen nicht bereit, die sie bereit stellen müssten, und das wussten wir immer, Dürr-Widnau hat es erwähnt, wir müssen den Schulen Ressourcen bereitstellen, damit sie integrativ beschulen können, und wenn sie das nicht machen, dann funktioniert das Konzept nicht. Rorschach und Wil weigern sich, die Ressourcen bereitzustellen, um diese Schülerinnen und Schüler integrativ zu beschulen.

Wir hatten ein Problem beim schulpsychologischen Dienst. Der schulpsychologische Dienst hat nicht, und das ist jetzt ganz wichtig Kündig-Rapperswil-Jona, alleine das Wohl des Kindes beurteilt, sondern hat auch das Umfeld. Wenn der schulpsychologische Dienst festgestellt hat, eine Gemeinde stellt die Ressourcen nicht bereit, dann sollte dieses Kind in eine Sonderschule. Also Sie sehen, das ist ein Problem, wir haben das mit dem schulpsychologischen Dienst angeschaut. Sie werden per sofort und künftig das Kind in den Vordergrund stellen und das Umfeld werden sie auch ausweisen. Sie werden in dieser Verfügung sagen, wir empfehlen eine Sonderschulbesuchung weil die Gemeinde die Ressourcen nicht bereitstellt. In Zukunft wird das so gehandhabt. In diesem Gesamtkonzept haben Sie dannzumal verabschiedet: «Integration vor Separation». Und jetzt drehen Sie das. Jetzt wollen Sie, «Separation vor Integration». Sie können das entscheiden, das ist Ihre Zuständigkeit. Wir sind der Meinung, Sie verursachen heftige Mehrkosten für die Gemeinden und für den Kanton. Wenn Sie das wollen? Es ist Ihre Entscheidungsfreiheit. Die Regierung meint, wir wollen das prüfen. Stellen Sie sich einmal vor, ein Projekt, das jahrelang vorbereitet wurde, das so komplex ist. Insgesamt geht es um 200 Mio. Franken, die den Kanton und die Gemeinden beschäftigen, und Sie wollen nach einem Jahr das ganze Konzept drehen. Wir sind in der Regierung der Meinung, lassen Sie uns das evaluieren, wir schauen das an, und wenn Sie Recht bekommen, wenn wir vieles falsch gemacht haben, dann können wir da diskutieren und korrigieren. Aber überstürzen Sie das jetzt nicht und lassen Sie uns diesen Postulatsbericht erstellen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019