Geschäft: Strassenverkehrsgebühren - verstösst die Regierung gegen die Verfassung? (Titel der Antwort: Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip bei den Strassenverkehrsgebühren)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.85
TitelStrassenverkehrsgebühren - verstösst die Regierung gegen die Verfassung? (Titel der Antwort: Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip bei den Strassenverkehrsgebühren)
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung18.9.2018
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 18. September 2018
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. April 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2019Wortmeldung

Tinner-Wartau (im Namen der FDP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die Regierung anerkennt, dass die Gebühren im Strassenverkehrswesen mehr als kostendeckend sind. Aus den Ausführungen lässt sich auch erkennen, dass es keine Betriebskostenabrechnung gibt. Wenn eine Kostenstellenrechnung geführt würde, könnten die Kosten den Gebühren jederzeit gegenübergestellt werden. Die FDP-Fraktion erwartet, dass als Berechnungsgrundlage für eine korrekte und nachvollziehbare Gebührenerhebung auch eine adäquate Kostenrechnung aufgebaut wird. So können Aufwendungen wie Investitionen sachgerecht abgegrenzt werden. Nicht akzeptabel ist, wenn zu hohe Gebührenbelastungen für die Finanzierung allgemeiner Staatshaushaltwendungen herangezogen werden. Die FDP-Fraktion wird die Gebührenhöhe weiterhin beobachten und nötigenfalls zu hohe Gebührenerhebungen auf dem Rechtsweg bekämpfen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019