Geschäft: Berichterstattung der Rechtspflegekommission (Septembersession 2018) [38. Jugendsession]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.18.02
TitelBerichterstattung der Rechtspflegekommission (Septembersession 2018) [38. Jugendsession]
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung28.8.2018
Abschluss17.9.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium24.7.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2018Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Art. 2 Bst. b der Verfassung unseres Kantons St.Gallen vom 10. Juni 2001 gewährleistet nach Massgabe der Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft um 18. April 1999 das Petitionsrecht. Art. 33 der Bundesverfassung gibt jeder Person das Recht, Petitionen an Behörden zu richten. Es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen. Zudem verpflichtet es die Behörden von Petitionen Kenntnis zu nehmen. Art. 3 Bst. d unserer Kantonsverfassung gewährleistet das Recht auf eine Petition innert angemessener Frist eine Antwort zu erhalten.

Mit E-Mail vom 9. Mai 2018 reichte das Jugendparlament St.Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden bei der Staatskanzlei drei Forderungen aus der 38. Jugendsession ein. Forderung 1 aus dem Workshop «Fachkräftemangel» betreffend die Förderung des Informatikangebots im Bereich der beruflichen Weiterbildung. Sodann Forderung 2 aus dem Workshop «Fachkräftemangel» betreffend einheitlicher Arbeitgebersatz bei Pensionskassen und Forderung 3 aus dem Workshop «Steigende Gesundheitskosten und horrende Prämien» betreffend Aufteilung der Prämien in zwei Säulen. Das Präsidium des Kantonsrates hat die Forderungen des Jugendparlaments den Fraktionen am 15. August 2018 zur Kenntnis gebracht. Das Bildungsdepartement hat im Weiteren mit Schreiben vom 10. August 2018 zur Forderung 1 eine Antwort gegeben.

Die Rechtspflegekommission berät Petitionen nach Art. 14 Abs. 1 Bst. b des Geschäftsreglementes des Kantonsrates vor. Sie beriet die Petitionen an ihrer Sitzung vom 22. August 2018 und hat mich eingeladen, dem Kantonsrat in der Septembersession 2018 mündlich Bericht zu erstatten.

Die Rechtspflegekommission beantragt Ihnen von den drei Petitionen Kenntnis zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme von Berichterstattung der Rechtspflegekommission (Septembersession 2018) [38. Jugendsession] fest.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018