Geschäft: Integrationsagenda St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.18.06
TitelIntegrationsagenda St.Gallen
ArtKR Postulat
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung17.9.2018
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 18. September 2018
Wortlaut vom 17. September 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2018Gutheissung102Zustimmung2Ablehnung16
18.9.2018Dringlicherklärung47Zustimmung58Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2018Wortmeldung

Wir danken der Regierung vorab für die Gutheissung der Dringlichkeit. Der Rat seinerseits kann das Postulat ebenfalls als dringlich so überweisen.

Im Gegensatz zu einer dringlichen Interpellation, bei welcher die Regierung bis Abschluss der laufenden Session dem Rat die Antwort vorlegen kann, dauert es beim Postulat etwas länger. Eigentlich hätte die Regierung ja drei Jahre Zeit für die Bearbeitung. Das ist jedoch nicht Sinn und Zweck dieses Vorstosses. Mit der Einreichung des dringlichen Postulates verbinden wir die Erwartung, dass die Regierung uns bis zur Februarsession 2019 einen entsprechenden Bericht vorlegt. Dieser soll wie ihm Postulatstext gefordert die Umsetzung der Integrationsagenda aufzeigen.

Da die neuen Verfahren im Asylwesen im nächsten Frühjahr Inkraft treten sind die offenen Punkte und Pendenzen rasch aufzuarbeiten und dem Parlament aufzuzeigen. Eine zeitgerechte Berichterstattung ist auch im Sinn der Transparenz und der Vertrauensbildung gegenüber allen Akteuren.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Ich kann mich im Grundsatz dem Redner der FDP-Fraktion anschliessen. Es ist auch für uns so, das Thema hat eine gewisse Brisanz, aber diese Brisanz wird bereits heute an verschiedenen Orten und Gremien diskutiert die formell auch dafür zuständig sind. Ich denke eine Konsolidierung dieser verschiedenen Absprachen, Arbeitsgruppen und weiteren involvierten Gremien kann auch ohne die Dringlichkeit gemacht werden. Denn dass aber 1. Januar 2019 eine neue Zeitepoche in verschiedenen dieser Fragen geginnt ist den Involvierten klar. Deshalb wird die Dringlichkeit seitens der SVP-Fraktion bestritten. Aber wir haben selbstverständlich nichts dagegen, wenn die Regierung diesen Bericht zügig vorlegt und wir dann wieder debattieren können.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Die Dringlichkeit spielt eigentlich gar keine grosse Rolle. Diese Arbeit, die hier gemacht werden soll, die machen wir ohnehin. Denn wenn der Bund ab 1. Mai 2019 diese Pauschale von 6'00 auf 18'000 Franken erhöht, wofür ich mich an vorderster Frond als Präsident der SODEKA eingesetzt habe, dann wir ohnehin ein Monitoring für den Bund fahren, denn er verlangt das implizit mit der Erhöhung dieser Beiträge.

Es beschränkt sich also dieser Bericht selbstverständlich nur auf den Teil Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen und diese Arbeit haben bereits angestossen, denn wir wollen ja bereit sein, wenn die Sache dann läuft. Also von daher ist es für uns ohnehin eine Aufgabe, die wir sehr gerne leisten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Obwohl die Regierung die Dringlichkeit nicht bestreitet, sieht es die FDP-Fraktion leicht anders. Im Fahrplan ist es ja letztlich der Regierung unbenommen diesen Postulatsbericht bis im Februar dem Parlament zuzuleiten, dass diese Fragen, die hier aufgeworfen werden, von Interesse sind, streiten wir auch nicht ab, wir sind aber auch der Meinung, dass jetzt die Arbeiten durch Kanton, wie aber auch durch die zuständigen Gremien der Gemeinden, angegangen werden sollen. Deshalb ist die Dringlichkeit abzulehnen. Wir unterstützen jedoch die Zuleitung bis Februar.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Wir gehen davon, dass alle fünf Wirkungsziele überprüft und auch darüber berichtet wird. In diesem Sinne sehen wir, dass wir jetzt in diesem Prozess möglichst rasch auch umsetzen müssen bzw. dass wir hier einen Bericht erhalten, der diese Umsetzung auch kontrolliert.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Wir stimmen der Gutheissung zu, auch im Wissen darum, dass eigentlich heute schon geklärt ist, wem die Integrationsgelder zustehen, nämlich den St.Galler Gemeinden. Aber ich denke, es ist wichtig, dass hier der Prozessablauf die Mittelzuweisung und die Mittelverwendung, aber auch das Controlling nochmals in einem Postulatsbericht verordnet werden. Es muss nicht ein ganz dicker Bericht sein, aber ich denke eine sachliche Informations- und Diskussionsgrundlage für das Parlament kann nur gut sein.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Basierend auf der vom Bundesrat im April 2018 verabschiedeten Integrationsagenda Schweiz hat der Kanton St.Gallen zusammen mit den Gemeinden dafür zu sorgen, dass es insbesondere gelingt, die Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen innert vorgegebenen Fristen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Diesbezüglich sind alle Staatsebenen gefordert, die Anstrengungen gezielt und individuell abgestützt an die Hand zu nehmen. Im Kanton St.Gallen sind dies das Sicherheits- und Justizdepartementes im Asylbereich, das Departement des Innern bei der Integration im engeren Sinne, das Bildungsdepartement für Brückenangebote und Ausbildung und das Volkswirtschaftsdepartement bezüglich Arbeitsmarkt sowie die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten, die ich präsidieren darf sowie der Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (TISG).

Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, in einem Postulatsbericht Transparenz darüber zu schaffen, wie die Aufgaben der verschiedenen Departemente bei der Integration im Sinne von effizienten Abläufen wahrgenommen und welche finanziellen Mittel effektiv aufgewendet werden.

Bezüglich der Finanzen ist man sich staatsübergreifend einig, dass die Integrationspauschalen zu 100 Prozent an die Gemeinden ausgerichtet werden. Diese Integrationspauschalen werden nämlich schon heute nach der Erbringung der ausgewiesenen Leistungen zugunsten der Flüchtlinge und der vorläufig aufgenommenen Personen vom Kanton an die Gemeinden ausbezahlt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Für uns ist es auch ganz zentral, dass wir hier die Informationen haben, wie die Zusammenarbeit auf den einzelnen Ebenen zwischen Kanton und Gemeinden funktioniert. Für uns auch zentral ist selbstverständlich auch die Frage der Aufsicht und die Kontrolle über diese Geldflüsse sowie die Frage, wie die Wirksamkeit überprüft wird. Deshalb begrüssen wir dieses Postulat und erwarten gerne den Bericht der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Regierung beantragt Eintreten auf das Postulat.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Das Postulat der CVP-GLP-Fraktion wiederholt lediglich die Bundesvorgaben von Abs. 2 und Abs. 3. Der Auftrag lautet, einen Bericht zu erstatten, welcher die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden optimiert. Ein solcher Bericht ist jedoch unnötig, bestehen doch im Asylverfahren zwei Handlungsfeld und klare Zuständigkeiten. Es wären dies:

  • Betreuungssozialhilfe: Hier sind die Globalpauschalen des Bundes zur Milderung der Sozialhilfekosten geregelt. Ab dem Jahr 2019 erhält das Sicherheits- und Justizdepartement für die Betreuung der Klienten eine Tagestaxe, und wenn die Klienten in den Gemeinden sind, gehen diese Globalpauschale per Übertritt vollumfänglich an die Gemeinden. Da besteht also kein Handlungsbedarf.

  • Integrationspauschalen: Das Departement des Innern hat ein Flüchtlingskonzept seit dem 1. Dezember 2017 im Vollzug. In diesem wird definiert, wie die Gemeinden an diese Integrationsgelder gelangen und wie die Verfahren sind. Die Liste der beitragsberechtigten Aufwände wird laufend angepasst, so wie bspw. ab dem Jahr 2019 auch die Beiträge an die frühe Förderung bezahlt werden. Das Departement des Innern und die Gemeinden können also situativ reagieren. Sie sehen, es bräuchte also keinen Bericht, denn die Zuständigkeiten sind klar und sollten auch so belassen werden. Die Gemeinden sind in der Pflicht und die Integration kann auch nur in der Aufenthaltsgemeinde erfolgen, so dass die ganzen Schritte von Empfang, Sprachförderung, Coaching durch Regionale Potenzialabklärungs- und Arbeitsintegrationsstelle (REPAS), Arbeitsintegrationsstellen, Schulbildung, Volksschule, gesellschaftliche Integration und vieles mehr klar eine gesellschaftliche Frage der Gemeinden sind und nicht eine Staatsaufgabe. Die Folgen einer Nicht-Integration trägt die jeweilige Gemeinde im Rahmen der Sozialhilfe selber. Sie sehen, auch hier besteht kein Handlungsbedarf. Die Gemeinden sollen, wie bis anhin, die Bundesintegrationsgelder vollumfänglich und direkt vom Departement des Innern über die Rückerstattung der Integrationskosten erhalten.

    Des Weiteren sieht die CVP-GLP-Fraktion noch die beiden Departemente Volkswirtschaftsdepartement und Bildungsdepartement im Integrationsprozess eingebunden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das Volkswirtschaftsdepartement wird mit dem neuen Prozess für die Arbeitsaufnahme keine Bewilligungen mehr ausstellen. Es muss nur noch eine Meldung erstattet werden. Das Volkswirtschaftsdepartement wird somit mit den Flüchtlingen und den vorläufig Aufgenommenen inskünftig wenig zu tun haben. Das Bildungsdepartement bietet wertvolle Dienstleistungen im Rahmen der Regelstrukturen des Kantons wie Brückenangebote oder Bildungsangebote. Die verschiedenen zusätzlichen Angebot, welche die Gemeinden im Rahmen der Qualifizierungs- und Integrationsprogramme bestellen, die bezahlen die Gemeinden. Sie sehen auch hier besteht kein Handlungsbedarf.

    Wenn schon Handlungsbedarf, dann aber am richtigen Ort. Das Sicherheits- und Justizdepartement bzw. das Migrationsamt hat eine klare Rolle, namentlich die ausländerrechtlichen Themen und die Rückführung, Ausschaffungshaft, polizeiliche Durchsetzung, Bundesrückweisungsaufträge von Altstätten, wenn jemand nicht im Kanton bleiben darf. Somit hat das Migrationsamt eine polizeiliche Funktion beim Durchsetzen von Belangen im Ausländerrecht.

    Aktuell macht das Migrationsamt, aber auch in die Betreuung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen mit, macht Integration in den Zentren und eröffnet neu vier Internatsschulen in den Zentren. Die Frage stellt sich also konkret, warum diese Aufgabe nicht das Gesellschaftsdepartement, das zuständige Departement für Sozialhilfe, ein Heimbetriebe und Integration macht? Wenn schon ein Bericht gemacht wird über die Aufgabenteilung im Asylwesen, dann nicht in der Integration, wo die Aufgabenteilung klar und einwandfrei geregelt ist und lediglich so fortgeführt werden muss. Dann bitte einen Bericht über die Verlagerung der Betreuungsaufgaben an das Departement des Innern und die Schnittstellen zu den Gemeinden. Betriebswirtschaftlicher und finanzpolitischer Handlungsbedarf ist in diesem Thema akut.

In der Hoffnung, dass diese Punkte aufgenommen und berücksichtigt werden, stimmt die Mehrheit der SVP-Fraktion diesem Bericht zu.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Ratsvizepräsident: stellt Eintreten auf das Postulat fest.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Auf das Postulat ist einzutreten.

Ich danke für die Würdigung und die Unterstützung der Gutheissung durch die Regierung. Wir nehmen diese Themen mit, die Sie heute eingebracht hat.

Allerdings die Frage: Nötig oder unnötig? Die kann beantwortet werden, indem wir sagen, natürlich sind eigentlich die Zuständigkeiten etabliert. Die Mittel werden effizient eingesetzt. Nur ein Monitoring müssten wir ohnehin machen für den Bund, für die Integrationsagenda Schweiz. Dieses Monitoringkonzept wird auch Teil des Postulats sein. Von daher ist es eigentlich eine ohnehin Aufgabe und wir können das gerne leisten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018