Geschäft: Überhöhte Gebühren beim Strassenverkehrsamt? (Titel der Antwort: Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip bei den Strassenverkehrsgebühren)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.72
TitelÜberhöhte Gebühren beim Strassenverkehrsamt? (Titel der Antwort: Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip bei den Strassenverkehrsgebühren)
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung17.9.2018
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Wortlaut vom 17. September 2018
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. April 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2019Wortmeldung

Schöbi-Altstätten (in Namen der CVP-GLP-Fraktion: Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Es ist positiv, dass der Staat in seinen Amtshandlungen auf Grund von technologischen Entwicklungen und besseren administrativen Abläufen Kosten einsparen bzw. die Erträge erhöhen kann. Solche Effizienzgewinne wie beim Strassenverkehrsamt dürfen nicht einfach dem «Staatskässeli» zugute kommen. Nein, der Bürger soll weniger bezahlen müssen. Effizienzgewinne wie im Strassenverkehrsamt sollten vermehrt auch bei anderen Amtshandlungen anzustreben sein. Es ist die prioritäre Aufgabe des Staates, die Gebühren nach dem Kosten- und Äquivalenzprinzip zu erheben. wenn dies nicht der Fall ist – und bei den Strassenverkehrsgebühren ist dies nun so auch ausgewiesen – hat der Staat zu handeln.

Dass die Regierung bereit ist, nach verschiedenen Vorstössen aus den bürgerlichen Reihen, die Gebühren anzupassen, ist sehr löblich. Doch ist die Frage auch erlaubt, ob ohne diese Interventionen seitens der Parlamentarier etwas passiert wäre? Es ist deshalb auch ein Auftrag an die Finanzkommission wie auch die Staatswirtschaftliche Kommission, die Verwaltungsprozesse dauernd und kritisch zu prüfen und zu hinterfragen. Der Staat setzt ansonsten Speck an und wird in der Erfüllung der Aufgaben träge.

Wir sind mit der Antwort der Regierung soweit zufrieden, als dass sie sich auch bereit erklärt, ab dem 1. Januar 2020 die Gebühren substantiell zu senken.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019