Geschäft: Gültigkeit der Wahl von zwei Ersatzmitgliedern in den Kantonsrat (Susanne Vincenz-Stauffacher, Raphael Frei)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.18.03
TitelGültigkeit der Wahl von zwei Ersatzmitgliedern in den Kantonsrat (Susanne Vincenz-Stauffacher, Raphael Frei)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung16.7.2018
Abschluss17.9.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 14. August 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2018Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Im Kantonsrat sind zwei Vakanzen eingetreten. Die Wahl der Nachfolgerinnen oder der Nachfolger der ausgeschiedenen Mitglieder sowie die Feststellung der Gültigkeit der Wahl richten sich nach Art. 54 und 56 des Gesetzes über die Urnenabstimmungen sowie Art. 29 der Vollzugsverordnung dazu. Scheidet ein Mitglied aus dem Rat aus wird das erste Ersatzmitglied als Nachfolgerin oder Nachfolger bezeichnet. Ist ein Ersatzmitglied wahlunfähig, verstorben oder lehnt es die Wahl ab, rückt das nächstfolgende an seine Stelle. Massgebend ist das im Amtsblatt vom 8. März 2016 auf den S. 711ff veröffentlichte Protokoll der Erneuerungswahl des Kantonsrates vom 28. Februar 2016.

Mit Schreiben vom 2. Juni 2018 erklärte Dr.med. Reinhard Rüesch, Wittenbach auf Ende Juni 2018 seinen Rücktritt aus dem Kantonsrat. Reinhard Rüesch wurde als Vertreter der Listen 01 «FDP die Liberalen» des Wahlkreises St.Gallen in den Kantonsrat gewählt.

Das erste Ersatzmitglied Susanne Vincenz-Stauffacher, Abtwil, erklärte sich mit Schreiben vom 13. Juni 2018 bereit, die Wahl anzunehmen.

Mit Schreiben vom 4. Juni 2018 erklärte Jürg Bereuter, Rorschach auf Ende der Junisession 2018 seinen Rücktritt aus dem Kantonsrat. Jürg Bereuter wurde als Vertreter der Liste 02 «FDP die Liberalen Hauptliste» des Wahlkreises Rorschach in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied Raphael Frei, Rorschacherberg, erklärte sich mit Schreiben vom 15. Juni 2018 bereit, die Wahl anzunehmen.

Mit Botschaft vom 14. August 2018 beantragt die Regierung die Gültigkeit der Wahl der genannten Personen zu Mitgliedern des Kantonsrates festzustellen.

Als Präsident der Rechtspflegekommission habe ich gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates geprüft, ob die Wahl der erwähnten Personen rechtmässig erfolgt ist. Nach durchgeführte Prüfung beantrage ich Ihnen die Gültigkeit der Wahl von Susanne Vincenz-Stauffacher, Rechtsanwältin, Ombudsfrau «Alter und Behinderung» Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden», Flurstrasse 2, Abtwil sowie von Raphael Frei, Schulleiter Oberstufe, Brunnenstrasse 11, Rorschacherberg, festzustellen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018