Geschäft: Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK): Zuständigkeiten für die Ablösung des Gründungsvertrags und weiteres Vorgehen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.18.05 |
Titel | Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK): Zuständigkeiten für die Ablösung des Gründungsvertrags und weiteres Vorgehen |
Art | KR Bericht |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 8.8.2018 |
Abschluss | 27.11.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.18.05 voKo Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK) | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
27.11.2018 | Antrag der vorberatenden Kommission (Auftrag) | 94 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 26 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.11.2018 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Auf den Bericht ist einzutreten. Seit über 20 Jahren ist die Stromwirtschaft aufgrund der Teilmarktliberalisierung und weiterer anstehender Liberalisierungsschritte in Europa und letztlich in der Schweiz einem Veränderungsprozess unterworfen und hat sich von der Planwirtschaft verabschiedet. Der Umstand der Veränderungen lassen auch den Richtungswechsel der Regierung erklären, welche zum Schluss kommt, die Aufhebung des NOK-Gründungsvertrags falle in die Zuständigkeit der SAK und nicht in jene des Kantonsrates, auch wenn dieselbe Regierung im Jahre 2001 in einer Vorinformation an den damaligen Grossen Rat in Aussicht gestellt hat, die Aufhebung des NOK-Gründungsvertrags dem Parlament zu unterbreiten. So können sich die SAK bezüglich ihrer Beteiligung im Rahmen des Aktionärbindungsvertrags (ABV) unternehmerisch verhalten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die SAK ohne die Berücksichtigung der Interessen ihres Aktionärs, dem Kanton St.Gallen, frei handeln soll und kann. Vielmehr ist der Kanton St.Gallen eingeladen, die Eignerstrategie der SAK aus dem Jahre 2009 zu überprüfen und anzupassen. Insbesondere fehlt in der Strategie, wie in den Statuten der SAK z.B. das neue Geschäftsfeld «Glasfaser». Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der vorberatenden Kommission. Damit wird dem Kantonsrat zu gegebener Zeit dargelegt, welche strategischen Ziele die Regierung mit der SAK-Beteiligung verfolgt und damit indirekt auch den Einfluss auf die Beteiligung der SAK an der Axpo nimmt. Ebenso wird erwartet, dass die SAK den Eigner, sprich Kanton, frühzeitig in strategische Entscheidfindungen miteinbezieht. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlge ist einzutreten. Ich danke Ihnen für mehrheitlich gute Aufnahme des Berichtes. Mit diesem Bericht haben wir dann auch die Zuständigkeiten hinsichtlich der Auflösung des NOK-Vertrages geregelt. Das scheint mir wichtig zu sein, insbesondere mit dem Vorhaben, nämlich diesen Vertrag in der Tat aufzuheben und zu ersetzen mit einem Aktionärsbindungsvertrag, mit einer Eigentümerstrategie und mit entsprechenden Statutenanpassungen. Ich gebe zu, es ist in der Tat unschön und auch unüblich, dass eine Regierung ihre Haltung ändert. Es ist in der Tat so, dass man mit der Motion 42.01.15, also vor rund 17 Jahren dem Kantonsrat zugesagt hat, dass die Kompetenz für die Aufhebung des NOK-Gründungsvertrags beim Kantonsrat liege. Nach Prüfung aufgrund der heutigen Situation sind wir klar zur Auffassung gekommen, dass diese Auffassung von 17 Jahren falsch war. Dass das bei Ihnen einen Unmut gibt, dafür habe ich Verständnis und dafür möchte mich auch im Namen der Regierung entschuldigen, dass man damals eine Falscheaussage gemacht hat. Das ist unüblich und darf sich nicht wiederholen. Aber man muss auch aus Fehlern lernen. Wenn man einmal etwas falsch gesagt hat, muss man das auch korrigieren, wenn es falsch ist. Hier haben wir das gemacht, wir haben das intensiv geklärt. Die vorberatende Kommission hat das auch mit einem Kurzgutachten selber noch prüfen lassen und zum Glück sind wir zum gleichen Schluss gekommen, dass es so ist, wie im Bericht dargelegt. Ich habe Verständnis, dass das zu Unverständnis führt. Aber ich bin umso zufriedener, dass am Schluss die vorberatende Kommission mit 15:0 Stimmen auf den Bericht eingetreten ist. Ich hoffe natürlich, dass auch Sie jetzt als Kantonsrat von diesem Bericht in diesem Sinne Kenntnis nehmen. Mit dem Auftrag der vorberatenden Kommission kann die Regierung sehr gut leben. Ich habe auch in der vorberatenden Kommission versprochen, dass wir den Kantonsrat bei der Überarbeitung der Eigentümerstrategie der SAK in geeigneter Form mit einbeziehen, so wie es auf dem gelben Blatt steht. Ich kann Ihnen versichern, wir sind jetzt auch daran, diese Eigentümerstrategie zu überprüfen. Ich habe das auch bereits in einer Interpellationsantwort dargelegt. Auch die SAK ist sich bewusst, dass wir diese Eigentümerstrategie ändern müssen, sie ist auch in die Jahre gekommen, das ist so. Da werden wir Sie dann im Rahmen der Berichterstattung über das Energiekonzept gemäss gelbem Blatt und Ihrem Auftrag entsprechend informieren. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Auf den Bericht ist einzutreten. Für die SVP-Fraktion steht ausser Zweifel, dass der über 100-jährige NOK-Gründungsvertrag den veränderten Bedingungen und Verhältnissen angepasst werden muss. Die Ablösung des Gründungsvertrags durch eine Eignerstrategie, einen Aktionärsbindungsvertrag und die Anpassung der Axpo-Statuten erscheint uns zeitgemäss und sinnvoll. Unternehmen in der Energiewirtschaft, im konkreten Fall die Axpo und die SAK, müssen so geführt werden, dass sie einen entsprechenden unternehmerischen Spielraum haben, der durch effiziente Führungsgremien und Führungsprozesse so genutzt werden kann, dass sich die Unternehmen nachhaltig, erfolgreich, in zunehmend geöffneten und dynamischen Märkten behaupten können. Der Kanton St.Gallen ist mit 83,3 Prozent Hauptaktionär in der SAK. Die SAK ist ihrerseits mit 12,5 Prozent an der Axpo beteiligt. Diese Beteiligungen sind für den Kanton St.Gallen nach wie vor bedeutend. Obwohl wir Verständnis haben für die bereits umgesetzten Massnahmen in Zusammenhang mit der Regelung und Klärung der Corporate Governance, und diese auch richtig finden, erachten wir die ausschliessliche Überlastung des Mitwirkungsrechts und des Gestaltungs- und Genehmigungsrechts bei der Auflösung des NOK-Gründungsvertrags und den verantwortlichen Gremien der SAK als eigentlichen formal juristischen Konstruktionsfehler. Damit rücken für uns zentrale strategische Grundsatzfragen bezüglich der Rolle der öffentlichen Hand in einem zunehmend liberalisierten und internationalisierten Markt ins Zentrum der Diskussion und der Überlegungen. Mit dem von allen Parteien formulierten Auftrag an die Regierung, dem Kantonsrat im Rahmen der Berichterstattung über das Energiekonzept, über die Beteiligungsstrategie und die Anpassung der Eigentümerstrategie des Kantons St.Gallen in Bezug auf die SAK zu berichten, erwarten wir entsprechende Antworten auf diese Fragen. Aufgrund der energiepolitischen Bedeutung der Beteiligung erachten wir es als angezeigt und wichtig zu erfahren und beurteilen zu können, wie die Eigner, also der Kanton, in die Beschlussfassung über strategische Themen frühzeitig einbezogen werden können. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Auf den Bericht ist einzutreten. Wir danken der Regierung für den Bericht. Dabei geht es insbesondere um die Zuständigkeiten für die Ablösung des Gründungsvertrags und das weitere Vorgehen. Es ist ein wichtiges Geschäft mit Blick auf die Versorgungssicherheit, die wir zukünftig gewährleisten müssen. Die Stromwirtschaft ist aufgrund der Teilmarktliberalisierung und weiterer bevorstehender Liberalisierungsschritte einem Veränderungsprozess unterworfen und somit ist es auch folgerichtig, dass über 100 Jahre alte NOK-Gründungsvertrag an die veränderten Bedingungen und Verhältnisse angepasst wird, zumal nahezu alle Bestimmungen überholt bzw. nicht mehr oder nur noch bedingt anwendbar sind. Der NOK-Gründungsvertrags soll durch einen zeitgemässen Aktionärbindungsvertrag und angepassten Statuten sowie einer Eignerstrategie abgelöst werden. Dieser scheint der CVP-GLP-Fraktion als zeitgemäss und sinnvoll. Der Kanton St.Gallen ist nicht Aktionär bei der Axpo, hingegen aber Hauptaktionär der SAK. Die SAK selbst ist heute mit einer Minderheitsbeteiligung an der Axpo beteiligt und somit darf der Einfluss auf das Unternehmen nicht überschätzt werden. Im teilliberalisierten Strommarkt der Schweiz liegt der Hauptauftrag der Elektrizitätswerke vor allem auch bei der SA K in der Beschaffung, Übertragung und Verteilung der elektrischen Energie. So werden inskünftig vor allem die Stromnetze finanziell interessant und von Bedeutung sein. Für die CVP-GP-Fraktion stellt sich deshalb die Frage, ist eine Beteiligung an der Axpo aus Sicht einer nachhaltigen Versorgungssicherheit noch wichtig und lohnt sich das Engagement aus finanzieller Sicht trotz aller Risiken für die SAK. Im weiteren Stellen sich Haftungsfragen, welche derzeit ungeklärt sind. Die Eignerstrategie der SAK wurde letztmals im Jahre 2009 überarbeitet. Diese gilt es anzupassen. Die CVP-GP-Fraktion unterstützt deshalb die Aufträge der vorberatenden Kommission. Unschön ist der Meinungswechsel der Regierung, was die Zuständigkeit des Kantonsrates anbetrifft, wonach dem Kantonsrat keine Mitwirkung bzw. Entscheidungsbefugnisse zustehen. Hat doch die Regierung im Rahmen der Motion 42.XX.YY Tobler-??? noch im Jahre 2001 dies zugesichert. Juristische Abklärungen bestätigen den Meinungswechsel der Regierung und die damit verbundenen Regeln der Public Corporate Governance. Es wird jedoch erwartet, dass die Regierung aufzeigt, wie die SAK die Eigner in die Beschlussfassung über strategische Themen einbezieht und dem Kantonsrat wiederum Bericht erstattet. Ein schrittweises Vorgehen ist unabdingbar. Der erste Schritt ist nun die Ablösung des NOK-Gründungsvertrags. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion?): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Auf den Bericht ist einzutreten. Der Kommissionspräsident hat detailliert über die Beratung in der Kommission berichtet. Wir müssen feststellen, dass unser Rat nicht zuständig ist für die abschliessende Beurteilung der einer neuen vertraglichen Regelungen zwischen der SAK und der NOK bzw. Axpo. Die unmissverständliche Zusicherung unseres Regierungsrat Würth aus dem Jahr 2014 ist mittlerweile Makulatur. Wir wissen heute, dass die Regierung ihren Einfluss auf die SAK über die Eigentümerstrategie und über die Einsitznahme in den Verwaltungsrat ausübt. Das bedeutet, dass sich die Axpo und die SAK zwar ihm Besitz der öffentlichen Hand befindet, dass die Eigner diese aber weder kontrollieren noch ihnen etwas vorschreiben können. Die SAK gehört zu 83,3 Prozent dem Kanton St.Gallen bzw. seinen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und natürlich auch den Stromkonsumenten. Aus Sicht unserer Fraktion wäre es Aufgabe dieses Rates, die Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre zu vertreten. Das würde heissen, an der Entwicklung der Eignerstrategie mitzuarbeiten und auch an der Wahl der Verwaltungsräte mitzuwirken. Die Regierung schultert hier eine Verantwortung, die ihr nicht zustehen sollte. Auch die sie als Einzelpersonen nicht wirklich tragen können. Die acht Verwaltungsräte und der Verwaltungsratspräsident der SAK organisieren sich faktisch selber. Selbst die Nachfolge beim Rücktritt eines Mitglieds regelt der Verwaltungsrat. Das ist keine funktionierende Aktionärsdemokratie. Die NOK ist seit Oktober 2009 unter dem neuen Namen Axpo tätig. Erklärtes Ziel der Umbenennung war, ich zitiere aus der damaligen Medienmitteilung: «...die Schweizer Stromkundinnen und -kunden noch besser mit den Leistungen und Vorteilen der Axpo vertraut zu machen. Axpo steht dabei auch in Zukunft erfolgreich für Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Innovationskraft.» Soweit die Medienmitteilung der Axpo vom September 2009. Wir wissen alle, dass die Axpo aus verschiedenen Gründen heute finanziell schlecht aufgestellt ist - um es milde auszudrücken. Die Regierung stellt sich auf den Standpunkt, es sei geradezu ein Glücksfall, dass der Kanton St.Gallen nur indirekt über die SAK dem NOK-Gründungsvertrag beigetreten sein. Damit verfüge unser Kanton über eine Brandmauer falls es bei der Axpo zu grossen finanziellen Ausfällen oder gar einem Konkurs komme. Wäre die SAK ein ganz normales privatwirtschaftliches Unternehmen, dann ist so eine Haltung sicher vertretbar. Unternehmenskonstrukte die zur Maximierung von Gewinnen und Minimierung von Verlusten dienen, mögen moralisch verwerflich sein, gehören aber zum Spiel unseres Wirtschaftssystems. Aber weder die SAK noch die NOK bzw. Axpo sind normale Unternehmen. Sie gehören dem Kanton und damit dem Volk. Sie wurden gegründet, um in erster Linie die Versorgung der Bevölkerung mit kostengünstigem Strom sicherzustellen. Gemäss Beteiligungsspiegel ist der Kanton St.Gallen mit einem Aktienkapital an der SAK bzw. der SAK Holding in der Höhe von 225 Mio. Franken beteiligt. Allein in den zehn Jahren zwischen 2006 bis 2015 hat unser Kanton aus dieser Beteiligung 145,7 Mio. Franken an Dividenden erhalten. Seit der SAK-Gründung im Jahr 1928 dürfte das vom Kanton St.Gallen investierte Aktionärskapital schon mehrfach in unserem Kanton zurückgeflossen sein. Die Auslobung der SAK als glückliche Fügung des Schicksals bzw. Brandmauer, um ihn Verlustfall gegenüber den anderen Kantonen besser dazustehen, empfindet unsere Fraktion vor dem Hintergrund der hohen Erträge in der Vergangenheit, als eher peinlich. Wir halten fest: Unser Kanton hat viele jahrzehntelang neben billigem Strom grossen finanziellen Nutzen aus der SAK gezogen und vor allem auch aus der indirekten Beteiligung an der NOK bzw. Axpo. Über 70 Prozent der erwähnten Dividendeneinnahmen kommen aus deren Geschäftstätigkeit. In den Jahren vor 2006 dürfte der NOK-Anteil noch wesentlich höher gewesen sein. Seit dem Jahr 2015 erfolgen aufgrund der Situation auf dem Strommarkt keine Dividendenzahlungen der Axpo mehr. Wie es um die wirtschaftliche Situation der Axpo bestellt ist, das wissen einzig deren Chefs und Mitglieder des Verwaltungsrats. Die Eignerinnen und Eigner, also wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, Steuerzahlerinnen und -zahler und Mitglieder dieses Rates werden seit Jahrzehnten im Dunkeln gelassen. Das ist umso stossender, als dass es einen ganz direkten Zusammenhang gibt zwischen der AKW-Sicherheit und dem ökonomischen Wohl oder Weh(??16.17.50) der Axpo und anderer Stromkonzernen. Denn entgegen der Medienmitteilung aus dem Jahr 2009 glänzte die Axpo bzw. NOK in der Vergangenheit nicht mit Nachhaltigkeit und Innovationskraft. Die Axpo setzte viel zu spät und vor allem viel zu wenig auf die Förderung neuer erneuerbarer Energien - das rächt sich heute. Die Axpo ist an vier Schweizer AKW beteiligt. Die beiden rund fünfzigjährigen Beznau-Blöcke gehören ihr zu 100 Prozent, Leibstadt zu 39,1 Prozent, Gösgen zu 25 Prozent. Für die Stilllegung der fünf Schweizer AKF bestehen derzeit Rückstellungen in der Höhe von 3,8 Mrd. Franken. In Bayern wurden dies drei AKW komplett zurückgebaut. Die Abbruch arbeiten dauerten zwischen 21 und 27 Jahren. Der Bau des Gotthard-Basistunnels war nach 17 Jahren abgeschlossen. Seit dem Jahr 1983 läuft derzeit der Rückbau von Block 1 des AKW Gundremmingen. Dieser Block liegt seit einem Störfall seit 1977 still und ist etwas kleiner Beznau-Block. Die Schätzung der Abbruchkosten beläuft sich auf 1 Mrd. Franken bzw. Euro. Es ist damit absehbar, das allein der Rückbau von Beznau 1 und 2 den Rückstellungsfonds um rund zwei Drittel erschöpfen wird. Dass der Betrieb von AKW für die Energiekonzerne zu finanziellen Falle wurde, ist aber eigentlich schon viel länger bekannt. Am 21. Dezember 2000 informierte die damalige Atel??16.20.02, ein Vorläuferin der Alpiq Holding AG, gemeinsam mit der SBB über den Rückkauf eines Aktienpakets von fünf Prozent des AKW Leibstadt. Die Vertragsparteien vereinbarten gemäss Medienmitteilung Stillschweigen über den Kaufpreis. Schon ein Jahr zuvor haben die Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG ebenfalls 5 Prozent ihrer Aktienbeteiligung am AKW Leibstadt der Atel zurück verkauft. Wie sich in beiden Fällen herausstellte zum Kaufpreis von 100 Mio. Franken. Allerdings als negativer Kaufpreis. D.h. wenn Sie ein Auto verkaufen würden, mussten Sie dem Käufern noch Geld geben, damit er Ihr Auto übernommen hat. Das bedeutet nichts anderes, als das schon zu Jahrtausendende. Der Markt wird des Kernkraftwerks Leibstadt-AG bei Sage und schreibe minus 2 Mrd. Franken lag. Seither dürfte sich der negative Markt wird aufgrund des tiefen Strompreises weiter massiv erhöht haben. Rechnen wir auf Basis der Zahlen aus dem Jahr 2000, dann belastet die Axpo ihre Leibstadt-Beteiligung mit rund 782 Mio. Franken. Davon gehören der SAK aufgrund ihrer Beteiligungen 98 Mio. Franken. Die beiden Beznau 1 und 2 sowie Gösgen kommen dann noch dazu. Damit nicht genug, jahrelang haben die beiden AKW und Leibstadt ihre Ansprüche gegenüber Stilllegungs- und Erneuerungsfond überbewertet, um ihre Bilanzen besser aussehen zu lassen. Das wäre etwa so, als ob eine Pensionskasse ihr Vermögenswerte nicht zum Verkehrswert, sondern zu einen fiktiv höheren Wert bewerten würde, um keine Unterdeckung ausweisen zu müssen. Erst im Nachgang einer Strafanzeige gegen die beteiligten Revisionsgesellschaften wurde diese Praxis aufgegeben. Auch dies ein Zeichen, dass es nicht zuletzt wegen der mangelnden Aktionärsdemokratie an Kontrolle und Führung der Schweizer Energiekonzerne mangelt. Ich fasse zusammen: Wir haben in der Schweizer Energiepolitik ein Risikoproblem, finanziell wie sicherheitstechnisch, und diese beiden Risiken hängen eng zusammen. Das bis zu 50 Jahre alt die Schweizer AKW weiter betrieben werden, weil sie sicher wären, ist fraglich. Sie werden weiter betrieben, weil wenn man sie abstellen würde, müsste man die Bewertungen in den entsprechenden Bilanzen ändern. Die von der Regierung und dem Axpo-Verwaltungsrat angestrebte Entpolitisierung macht aus der Axpo ein Unternehmen mit Staatsgarantie. Bei den Banken wird aber immerhin reguliert und kontrolliert, bei der Stromkonzerne nicht. Die an der Axpo direkt oder indirekt beteiligten Kantone haben ihre Führungsverantwortung nicht wahrgenommen. Seit dem Jahr 2008 fehlt eine Axpo-Eigentümerstrategie bzw. sie wurde nicht angepasst. Es fehlen auch die internen Kontrollinstrumente. Die Verwaltungsräte werden von den Aktionären gewählt, die wiederum personell einzig aus Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Kantone und Kantonswerke bestehen. Der Beziehungsstatus zwischen Kantonsrat, Regierungsrat, SAK und Axpo ist kompliziert. Wir als Kantonsrat sind gefordert Verantwortung zu übernehmen. Wir brauchen in der Energiepolitik und in unseren Beteiligungen drei Dinge: Transparenz, Transparenz und Transparenz. Transparenz bei der Axpo zum wahren Wert der einzelnen Unternehmensteile, Transparenz bei der SAK um die Entscheidungsgrundlagen für eine Eignerstrategie im Rahmen der vom Volk verabschiedeten Energiestrategie 2050 zu erarbeiten und vor allem auch Transparenz der Regierung gegenüber dem Kantonsrat. Alle relevanten Informationen gehören auf den Tisch, damit unser Rat die SAK-Eignerstrategie mittragen kann. Wir begrüssen den Antrag der vorberatenden Kommission. Wir erwarten, dass in der Berichterstattung die Durchsetzung der Energiewende, die Sicherheit von atomaren Gefahren und die finanziellen Aussichten berücksichtigt werden. Im Kantonsrat Zürich wurde am 28. August 2017 eine parlamentarische Initiative mit 126:0 Stimmen überwiesen, die eine Genehmigung des Kantonsrates vorsieht für Vereinbarungen, die der Kanton in Zusammenhang mit seinen direkten und indirekten Beteiligungen an Elektrizitätsversorgungsunternehmen eingeht. Auch das Veräussern oder Überlassen von Beteiligungen oder der Verkauf von substanziellen Vermögenswerten, will der Zürcher Kantonsrat genehmigt haben. Wir bitten die Regierung, im Rahmen ihrer Berichterstatten aufzuzeigen, wie sich eine solche Regelung auch in unserem Kanton realisieren liesse. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Der Vorlage ist zuzustimmen. Die vorberatende Kommission tagte am 19. Oktober 2018. Es nahmen teil: Von Seiten des zuständigen Departementes:
Von Seiten der Staatskanzlei:
Geschäftsführung / Protokoll:
Die Mitglieder der Kommission wurden im Vorfeld der Sitzung mit umfangreichen Unterlagen dokumentiert. Dafür möchte ich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich danken. Ausserdem gab die Kommission ein zusätzliches Gutachten bei Markus Bucheli in Auftrag, um rechtliche Fragen näher klären zu lassen. In seinem Einführungsreferat legte Regierungsrat Mächler dar, warum die Regierung diesen Bericht vorlegt. Er zeigte, welche unternehmerischen und strategischen Herausforderungen die Ablösung des bestehenden NOK-Gründungsvertrages mit sich bringt. Verwaltungsrat und Aktionäre sind bestrebt, die Strategie- und Struktur der Unternehmung an das durch die Teilliberalisierung des Strommarktes und den Strompreiszerfall veränderte Umfeld anzupassen. Die Trägerkantone nahmen im Juni 2016 zusammen mit den ebenfalls beteiligten Kantonswerken ein gemeinsames Aktionärsprojekt in Angriff, um auch aus eigener Sicht die offenen Fragen zur Zukunftsfähigkeit der Axpo auszuloten. Im Rahmen des Aktionärsprojekts wurde der Verwaltungsrat mit den Erneuerungswahlen verkleinert und entpolitisiert. Das aktuell zum Entscheid anstehende zweite Arbeitsfeld des Aktionärsprojekts betrifft den NOK-Gründungsvertrag, der nicht nur aufgrund der jüngsten Umfeldentwicklung weitgehend überholt ist. Weiter ging Regierungsrat Mächler auf die Kompetenzverteilung im Kanton St.Gallen hinsichtlich der anstehenden strategischen Entscheide zur Axpo ein. Er erläuterte die Chronologie des NOK-Gründungsvertrags seit 1914. Obwohl die Regierung im Dezember 2001 im Zusammenhang mit der Behandlung einer überwiesenen Motion dem Kantonsrat zugesichert hatte, dass Abänderungen oder eine Kündigung des NOK-Gründungsvertrags in die Kompetenz des Rates gehört, kommt sie heute zu einem anderen Schluss. Der Kantonsrat hat den NOK-Gründungsvertrag von 1914 gar nie genehmigt. Die SAK Gründungsvereinbarung vom gleichen Jahr hingegen schon. Die SAK wurde in der Folge 1929 Aktionärin der NOK und hat dabei alle Rechte und Pflichten aus dem NOK-Gründungsvertrag übernommen. Der Kantonsrat hat folglich kein Mitspracherecht an Änderungen oder an der Kündigung des NOK-Gründungsvertrags, da er diesen gar nie genehmigt hat. Das von der Kommission eingeholte Kurzgutachten hat diese Haltung der Regierung bestätigt. In der Diskussion in der Kommission waren sich die Delegationen einig, dass der NOK-Gründungsvertrag nach über 100 Jahren nicht mehr zeitgemäss sei. Die Frage war nur wer das letzte Wort haben soll, die Regierung, der Kantonsrat oder weder noch. Generell wurde festgestellt, dass aus rechtlicher Sicht kein Anspruch des Kantonsrates auf Mitsprache bei der Auflösung des NOK-Gründungsvertrags besteht. Auch wenn die Regierung im Jahre 2001 in einer Vorinformation an den damaligen Grossen Rat in Aussicht gestellt hat, die Aufhebung des NOK-Gründungsvertrags dem Parlament zu unterbreiten. Eine Delegation wies darauf hin, dass der Kantonsrat zwar rechtlich keinem begründeten Anspruch auf eine Mitsprache habe, politisch hingegen schon. In der Folge wurde eingehend diskutiert, ob eine Beteiligung an der Axpo überhaupt noch Sinn mache, und wie sich die SAK im neuen Marktumfeld positioniere. Ein Verkauf der Beteiligungen der SAK an der Axpo ist aber zur Zeit nicht möglich, so dass die Zielsetzungen im neuen Aktionärsbildungsvertrag auch für die SAK von grosser Bedeutung bleibt. Ein weiteres intensiv diskutiertes Thema bildete die Haftungsfrage, insbesondere auch im Rahmen der Stilllegung der Atomkraftwerke und der Entsorgung des Atommülls. Sämtliche Delegationen sprachen sich dafür aus, dass der Kanton als Eigner der SAK und als Anteilhaber an der Axpo in die weiteren Entscheidungen einbezogen werden soll. Da es um einen weitreichenden Entscheid in der Grundversorgung geht und ein zukünftiger Aktionärsbindungsvertrag finanzielle Risiken für die Aktionäre birgt, ist es angezeigt, dass dem Kantonsrat eine Einflussnahme auf diese doch sehr wesentlichen Beteiligungen der öffentlichen Hand offen steht. In der Folge wurde ein Kommissionsauftrag eingebracht und mit 15:0 Stimmen verabschiedet. Den genauen Wortlaut finden Sie auf dem gelben Blatt. Der Auftrag lautet: «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat im Rahmen der Berichterstattung über das Energiekonzept zu berichten über:
Die ausführliche Begründung zu diesem Antrag finden Sie ebenfalls auf dem gelben Blatt. Mit diesem Antrag soll die Mitsprache des Kantonsrates in der weiteren Entwicklung der St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG bzw. der st.gallischen Energiepolitik gesichert werden. Regierungsrat Mächler hat zugesagt, dass der Bericht im Jahre 2019 vorliegen wird und der Kantonsrat vorgängig zu den Entscheidungen in SAK und Axpo diesen beraten bzw. auf die Eigentümerstrategie der SAK Einfluss nehmen kann. Die Kommission beantragt dem Rat mit 15:0 Stimmen den Bericht und den Auftrag an die Regierung gutzuheissen. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |
27.11.2018 | Wortmeldung | Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf den Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |