Geschäft: Unternehmenssteuerreformen/Steuervorlage 17: Zuerst Transparenz zur Unternehmenssteuerreform II mit dem billionenschweren Kapitaleinlageprinzip
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.18.42 |
Titel | Unternehmenssteuerreformen/Steuervorlage 17: Zuerst Transparenz zur Unternehmenssteuerreform II mit dem billionenschweren Kapitaleinlageprinzip |
Art | KR Interpellation |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 11.6.2018 |
Abschluss | 27.11.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SP-GRÜ-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.11.2018 | Wortmeldung | Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Die SP-GRÜ-Fraktion dankt der Regierung für die Antwort zum Kapitaleinlageprinzip, das per 1. Januar 2011 mit der Unternehmenssteuerreform II eingeführt wurde. Für die SP-GRÜ-Fraktion wird einmal mehr deutlich, welche horrenden Summen die Unternehmen als Kapitaleinlagereserven gemeldet haben. Allein die Unternehmen mit Sitz im Kanton St.Gallen verfügen gemäss eidgenössischer Steuerverwaltung über 40,65 Mrd. Franken Einlagereserven. Das entspricht dem achtfachen st.gallischen Staatshaushalt. Auch wenn sich die Steuerverwaltung ausserstande sieht, die Steuerertragsausfälle näher zu berechnen, da bezeichnenderweise entsprechende statistische Grundlagen fehlen, so kann jeder selbst ausrechnen, dass die über Jahre verteilten steuerbefreiten Rückzahlungen zu erheblichen Ausfällen geführt haben oder noch führen werden. Grundsätzlich wird offensichtlich das Einkommen als Vermögen gegenüber anderen Einkommensarten massiv begünstigt, wenn die Unternehmen ihre Aktionäre über steuerfreie ???-Rückzahlungen 11.04.04 am Gewinn beteiligen, anstatt steuerbare Dividenden auszuzahlen. Es zeigt sich einmal mehr, wie hier der Stimmbürger hinters Licht geführt wurde mit der Unternehmenssteuerreform II. Mehr als die Hälfte der Kapitaleinlagereserven, rund 25 Mrd. Franken, wurden von Statussgesellschaften gemeldet, die über das Holding-Prinzip verfügen und entsprechend besteuert werden. Mit der Unternehmenssteuerreform II wurden die Aktionäre dieser Unternehmen bereits in grossem Ausmass begünstigt. Eine Erhöhung ihrer Gewinnsteuer mit der Steuervorlage 17 ist deshalb mehr als gerechtfertigt. Auch zeigt die Antwort der Regierung, dass die mit der Unternehmenssteuerreform II begünstigen Statussgesellschaften besonders viele Arbeitsplätze im Kanton geschaffen haben. Für die Zukunft wird deutlich, dass eine Korrektur der Unternehmenssteuerreform II dringend angezeigt und vom Bundesparlament im Rahmen der Steuervorlage 17 auch vorgesehen ist. Wir sind durch das von der Regierung lückenhaft vorgelegte Zahlenmaterial in unseren politischen Forderungen bestätigt worden. Kapitaleinkommen, in welcher Form auch immer, muss genau so besteuert werden wie Lohneinkommen. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018 |