Geschäft: Anpassung der stationären Höchstansätze der Pflegekosten über die Köpfe der Gemeinden hinweg
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.18.56 |
Titel | Anpassung der stationären Höchstansätze der Pflegekosten über die Köpfe der Gemeinden hinweg |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 11.6.2018 |
Abschluss | 17.9.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Tschirky-Gaiserwald | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Egger-Oberuzwil | 6.8.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Cozzio-Uzwil | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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17.9.2018 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Auf die Kernfrage, wieso über die Köpfe der Gemeinden hinweg entschieden wurde obwohl in Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Pflegefinanzierung festgehalten ist, dass die Regierung nach Anhörung der Gemeinden die Höchstansätze festlegte, wird keine konkrete Aussage gemacht und das sagte schon alles. Die Regierung ist einmal mehr vom Grundsatz abgewichen: «Wer zahlt befiehlt». Die Regierung entscheidet und die Gemeinden haben die Zeche zu berappen. Was heisst das konkret? Als Verwaltungsrat eines Zweckverbandes der zwei Alters- und Pflegeheim betreibt kenne ich die Kostenstruktur bestens. Wir hätten diesem Pflegeheim tarifarisch auch ohne Erhöhung weiteren Spielraum gehabt. Das dürften zahlreiche weitere Heime auch gehabt haben. Die internen und externen Kostenberechnungen sind scheinbar nicht das gleiche. Als Standortgemeinde zweier privater Pflegeheime, welche durch den Kanton überprüft werden, sind wir besonders betroffen, da diese in erster Linie in die eigene Tasche wirtschaften und keine Rücksicht auf die Finanzen einer Gemeinde nehmen. Diese Erhöhung macht in jedem Gemeindehaushalt jährlich 1 bis 1,5 Steuerprozente aus. Die Erhöhungen durch den MiGeL-Entscheid des Bundesgerichtes kommen selbstverständlich noch hinzu. Die Gemeinden erwarten von der Regierung, das sie in Zukunft glaubhaft angehört werden und dem Grundsatz: «Wer zahlt befiehlt» nachgelebt wird. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018 |