Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das 17. Strassenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 (Titel der Botschaft: Verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen 2019 bis 2023)
Übersicht
Komitee
Kantonsrat
Nummer
36.18.02
Titel
Kantonsratsbeschluss über das 17. Strassenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 (Titel der Botschaft: Verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen 2019 bis 2023)
Art
KR Verwaltungsgeschäft
Thema
Verkehr, Bau, Energie, Gewässer
Federführung
Bau- und Umweltdepartement
Eröffnung
12.4.2018
Abschluss
19.9.2018
Letze Änderung
28.8.2024
vertraulich
Nein
öffentlich
Ja
dringend
Nein
Dokumente
Publiziert
Typ
Titel
Datei
2.8.2019
Anhang zum KRB über das 17. Strassenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2023
Es läuft immer die gleiche Argumentationslinie ab. Wenn sachlich keine Argumente mehr vorgebracht werden können, wird auf Angst gespielt und die CVP-GLP-Fraktion ist darin Meisterin auf Angst zu machen. Wir haben ja nicht einmal die Steuervorlage 17 von der Regierung auf dem Tische. Ich warte immer noch auf ein Gespräch mit Regierungsrat Würth, dass er anscheinend mit den Fraktionsspitzen und Parteispitzen führen möchte. Ich bin dann gespannt, was die Regierung hier uns unterbreiten möchte. Also bleiben wir bei der Sache: Beraten wir jene Geschäfte, die hier vorliegen und vermischen wir nicht bereits kommende Vorlagen. Ich wäre auch noch gespannt, Regierungsrat Würth muss ja sowieso noch ein paar Fragen beantworten die Locher-St.Gallen gestellt hat in Bezug auf die Motorfahrzeugsteuern. Ich möchte auch wissen, wie der mutmassliche Abschluss 2018 aussehen wird, da wird Regierungsrat Würth sicher auch eine Aussage machen können. Ich bin auch noch über eine andere Aussage von der Regierungsbank gestolpert, indem erwähnt wird RELEG habe gesagt, diese Ziffer 6 sei vermutlich rechtswidrig. Da bin ich jetzt schon erstaunt. Die Regierung schreibt rote Blätter. Darin ist sie jedoch nicht auf die Idee gekommen, ich habe es extra nochmals nachgelesen, dass hier etwas falsch sein dürfte. Wir haben Parlamentsdienste. Da frage ich mich dann ernsthaft, wo liegt denn hier die Unterstützung? Ich bin klar der Meinung, jetzt liegen Anträge der vorberatenden Kommission vor, darüber stimmen wir dann ab und vermischen wir jetzt nicht verschiedenste Themen mit anderen Sachen. So kommen wir nicht weiter.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Ich glaube diese Thematik, wie das TBA finanziert ist und wie man den Personalaufwand steuert, hat mir gezeigt, dass das wirklich eine Frage ist, die ich mit der Finanzkommission thematisieren will. Das muss ich Ihnen sagen, es scheint mir hier bestehen wirklich Differenzen, dass man das nicht ganz versteht. Und wenn jetzt Dürr-Widnau sagt, dass wir das gesamte Personal aus dem TBA in den Sockelaufwand. Das ist aber relativ viel Geld, dafür wird der Finanzchef ganz sicherlich nicht zu haben sein, das sind relativ viele Personalaufwendungen.
Mir ist es einfach wichtig, dass wir diese Problematik, die wir hier mit dem TBA haben, und die ist wirklich speziell, weil es hier einen geschlossenen Finanzierungskreis gibt, der anders funktioniert, als das normale "Personal". Und deshalb möchte ich mir wirklich erlauben, das mit der Subkommission und auch mit der Finanzkommission in Zukunft einmal zu erörtern. Was wären denn hier vernünftige Möglichkeiten.
Dürr-Widnau, ich habe nicht gesagt, dass wir jetzt keine Projekte mehr machen, und ich habe auch keine Arbeitsverweigerung angedroht. Ich habe einfach gesagt, und hierzu bitte ich Sie auch die Materialien aus der vorberatenden Kommission einzusehen, wenn Sie mir 25 Mio. mehr an Projekten geben, dann hat das Konsequenzen auf den Personalaufwand. Nur diesbezüglich habe ich gesagt, dass das mit zusätzlichem Personal zu stemmen ist. Ich habe nie gesagt, dass wir jetzt das gesamte Strassenbauprogramm nicht machen, da hätten Sie mich fehlinterpretiert. Aber zusätzlich mehr Geld zu wollen, braucht schlussendlich auch, und das ist beinahe überall so, gewisse Ressourcen. Ich bitte da um etwas Gelassenheit. Es geht nicht darum, das ganze System auszuhöhlen, aber wir müssen hier in diesem speziellen Bereich miteinander wirklich eine Lösung finden, damit auch das Tiefbauamt seine personellen Anforderungen stemmen kann.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Hierzu kann ich Ihnen noch gewisse Details geben. Wobei, das wurde auch schon diskutiert. Ich glaube, es hat sogar schon Vorstösse gegeben. Ich kann es vorwegnehmen: Wir sind nicht so weit, wie wir sein müssten. Das wird Sie dann beruhigen, da sind wir ehrlich und diesbezüglich haben wir auch Massnahmen ergriffen. Wir haben personell aufgestockt in diesem Bereich. Es gibt ja noch das Bundesprogramm, das verlängert wurde, und ich glaube, das läuft jetzt noch bis ins Jahr 2023. Da wollen wir natürlich die entsprechenden Bundesmittel auch noch ausschöpfen. Der Kanton St.Gallen ist da sicherlich nicht der Vorreiter und wir haben noch nicht alle Aufgaben erfüllt. Aber, da sind wir nicht allein, das haben noch lange nicht alle Kantone gemacht. Meines Erachtens gibt es keinen Kanton der sämtliche Lärmsanierungen schon umgesetzt hat. Wir wissen, dass wir in Verzug sind. Aber ich kann Ihnen auch versichern, wir haben einen Ansatz gewählt, indem wir gesagt haben, wir nehmen die belastendsten Gebiete bzw. die roten Bereiche zuerst. Das haben wir auch gemacht, und haben priorisiert. Bei den roten Bereichen haben wir 60 Prozent dieser Fälle bearbeitet. Ich hoffe, diese Zahl stimmt in etwa. Sie sehen, wir haben nicht nichts gemacht, aber wir sind noch nicht bei 100 Prozent, da muss ich Ihnen recht geben. Wir haben hier einen Handlungsbedarf und wir haben jetzt mit den entsprechenden personellen Konsequenzen auch zum Ausdruck gebracht, dass wird hier vorwärts machen können. Ich muss Ihnen aber auch sagen, wir würden gerne gewisse Strassenzüge schneller sanieren. Hier gibt es teilweise auch Einsprachen, das wissen wir, die genau aus diesen Reihen kommen, die eigentlich sagen: Macht mal vorwärts. Das Leben ist eben teilweise nicht nur schwarz/weiss, so wie es scheint. Wenn Sie hier erwirken könnten, dass gewisse Einsprachen zurückgezogen werden, wären wir in gewissen Teilbereichen, gerade auf dem städtischen Perimeter der Stadt St.Gallen, schneller und wir würden vorwärts machen. Aber Einsprachen, das ist ein Mittel, dass man ergreifen kann, das gehört zu unserem Rechtsstaat. Es dauert einfach länger, wenn wir hier behindert werden.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Zum einen scheint es mir ganz wichtig zu sein: Wir sprechen hier von Kantonsstrassen. Wenn Sie mit Beispielen von Quartierstrassen und Gemeindestrassen kommen, dann ist das hier nicht Gegenstand dieser Diskussion. In solchen Quartieren machen solche Massnahmen wie Tempo 30 durchaus in gewissen Bereichen auch Sinn. Aber nochmals: Wir sprechen hier von Kantonsstrassen. Ich möchte Ihnen kurz aufzeigen wie ist eigentlich die aktuelle Situation bei unseren Kantonsstrassen? Aktuell haben wir im Kanton St.Gallen keine Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen. Wir sind aber aktuell aus Sicherheitsgründen eine in Altstätten am Errichten.
Aus Sicht des Tiefbauamtes können wir mit der Formulierung, die die Kommission gewählt hat, leben. Weil, und das ist wichtig, es gibt eine Möglichkeit für Ausnahmen, diese sind vorgesehen. Und deshalb muss ich sagen, das haben wir auch in der vorberatenden Kommission intensiv diskutiert, ist diese Formulierung so richtig. Ich muss aber Lüthi-St.Gallen Recht geben: Hier werden wahrscheinlich entscheidende Gerichtsentscheide folgen. Deshalb verfolgen wir mit Interesse die Gerichtsentscheide in den Städten Zug, Zürich, Luzern und Basel. Je nach Entscheid ist es natürlich möglich, das eine gewisse Rechtsprechung vom Bund kommen wird. Ob sie allgemeingültig sein wird, das wird sich in verschiedenen Fällen noch zeigen müssen Ich weiss, dass hier die Gerichte Entscheide sprechen werden. Gewisse sind auch schon getroffen, wurden auch schon zitiert und sind uns auch bekannt, aber sie sind nicht generell gültig anwendbar, wie bereits dargelegt wurde.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Ich muss auch nicht mehr viel sagen. Sie haben recht, Dudli-Oberbüren, es war bereits im 16. Strassenbauprogramm geplant, dieses Problem anzugehen. Ich habe gesagt, dass es zu lange ging und dass es mir persönlich auch zu lange ging. Aber jetzt mit ihrem Antrag wird es uns auch im 17. Strassenbauprogramm nicht möglich sein, das zu realisieren. Sie streichen bewusst Realisierung. Dann werden wir warten auf das 18. Strassenbauprogramm, und das ist meines Erachtesn wirklich nicht zielführend. Ich danke Hartmann-Flawil, dass er mit der SP-GRÜ-Fraktion nicht böse ist. (Satz nötig??)
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Der Antrag ist abzulehnen.
Wo ich den Interpellanten Dudli-Oberbüren und Gahlinger-Niederhelfenschwil zustimmen muss, dass wir in der Tat mit der Augarten-Kreuzung ein Problem haben. So weit sind wir uns wahrscheinlich einig. Es ist eine Kreuzung mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen und wir müssen die Situation verbessern. Ich habe auch Verständnis, wenn gewisse sagen: Macht mal endlich vorwärts. Es geht mir persönlich auch etwas zu lange, das kann ich Ihnen versichern, weil, ich kann es hier offen legen, ich benutze diesen Abschnitt beinahe täglich auf dem Weg zu meiner Arbeit, zwar nicht die Augarten-Kreuzung, aber die Verkehrsproblematik geht bis zum so genannten Fust-Kreisel. Ich kenne die Situation einigermassen gut.
Nun haben wir zusammen, Kanton mit dem Bund, weil man muss auch in diesem Perimeter die Autobahnausfahrten und -einfahrten betrachten, mit den beiden Gemeinden Uzwil und Oberbüren eine Lösung erarbeitet. Diese Lösung haben wir mit Verkehrssimulierungen getestet. Schlussendlich ist man zu einer Variante gekommen, mit vier Lichtsignalanlagen. Anscheinend besteht bei vielen Leuten die Meinung, ein Kreisel sei immer das beste - dem ist aber nicht so. Ein Kreisel funktioniert sehr gut bei Wenigverkehr. In der Regel funktioniert er auch noch gut, wenn wir mittelmässigen Verkehr haben. Aber bei sehr hohem Verkehr ist ein Kreisel sehr oft ein Problem. Warum ist das so? Sie können einen Kreisel nicht steuern, den derjenige, der sich im Kreisel befindet, fährt dorthin wo er will. Es gibt Kreiselsituationen, da sperren sie eigentlich Strassenzüge ab, es kann gar niemand mehr auffahren. Deshalb gibt es bei solchen Situationen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen die Erkenntnis, dass Lichtsignalanlagen durchaus sinnvoll sind, und das müssen wir in diesem Perimeter Augartenkreuzung, Autobahneinfahrt und -ausfahrt bis zum Fust-Kreisel erzielen. Deshalb sind wird zur Ansicht gekommen, dass es mit diesen Lichtsignalanlagen besser funktioniert. Und es ist nicht aus einem Bauchgefühl heraus entstanden, sondern man hat Verkehrssimulation auf dem neusten Stand gemacht und man hat Prognosen erstellt, wie der Verkehr noch zunehmen wird und man ist auf diese Lösung gekommen. Diese Lösung wird jetzt sowohl vom Bund, von den beiden Gemeinden und vom Kanton als die beste Variante betrachtet. Wir wollen jetzt vorwärts machen.
Wenn Sie diesen Anträgen sowie auch dem Eventualantrag auf S. 2 zustimmen, dann resultiert zuerst einmal eines: Wir verlieren Zeit. Wir werden die geplante Sanierung nicht wie geplant durchführen können. Es dauert nochmals Jahre bis wir endlich dieses Verkehrsprobleme lösen können. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen, das liegt nicht in unserem Interesse und es liegt auch nicht im Interesse der involvierten Gemeinden.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Diese Thematik wurde bereits in der vorberatenden Kommission diskutiert und ich kann Ihnen, Cozzio-Uzwil, versichern, dass wenn ein konkretes Bauprojekt bzw. auch ein Umzonungsprojekt vorliegen würde, dass wir sofort Hand bieten würden und die entsprechende Erschliessung dann auch ermöglichen. Ich glaube, diesen Beweis haben wir angetreten. Wir haben nämlich auf der anderen Seite der Strasse momentan ein sehr grosses Investitionsprojekt, nämlich der Ausbau des Logistikzentrums (Difus???) und auch da stellte sich die Frage der hinreichenden Erschliessungen. Wir haben dort relativ zeitnah mit dem entsprechenden Investor eine Lösung gefunden und deshalb ist dieses Projekt übrigens auch auf das S. 4 darin enthalten. Hier geht es um die Erschliessung quasi auf die linke Seite. Aber würden sicherlich auch Hand bieten, wenn es rechts dazu kommen würde.
Ich empfehle einfach möglichst früh solche Investoren auf diese Problematik der hinreichenden Erschliessungen hinzuweisen und möglichst früh mit uns Kontakt aufzunehmen, weil in der Regel denkt man nur an den Hochbau und zu wenig an die Erschliessung. Da wäre ich froh, wenn Sie solche Erschliessungen begleiten, dass sie auf diesen Punkt frühzeitig aufmerksam machen.
Ich kann Ihnen versichern, wir werden mit dem entsprechenden Investor bereits jetzt dann eine Besprechung abhalten, weil ich selber gesagt habe, ich möchte frühzeitig hören, was wirklich Sache ist. Also von dem her kann ich Ihnen versichern, wir werden Hand bieten, wenn es kommt.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Der Antrag ist abzulehnen.
Wir sprechen hier in der Tat von einem Generationenprojekt. Es geht um viel, und wenn es um viel geht, dann kostet es auch meistens viel. Um es klar zu halten: Es geht um eine dritte Röhre (Stadtautobahn), es geht um eine Teilspange bis zum Güterbahnhof und es geht auch um ein Tunnel (Liebegg), das dann Richtung Appenzell Ausserrhoden geht. Locher-St.Gallen hat es erwähnt, es ist in der Tat sehr erfreulich, dass der Bundesrat diesen Freitag mit der Botschaft für die Ausbauschritte der Autobahnen zu unserem Projekt ja gesagt hat. Es wird im Ausbauschritt 2030 jetzt deutlich aufgenommen und es ist gegenüber der Vernehmlassungvorlage noch der Zusatz hinzugekommen, dass der Bund nun auch bereit ist, die Teilspange zu bezahlen. In der Vernehmlassung wurde dieses Projekt mit noch rund 490 Mio. Franken aufgeführt. Das gab dann fünf Sterne, diesen standen nicht für die Güte sondern es besteht dazu eine Fussnote. Die Teilspange muss noch mit den entsprechenden Kantonen bzw. mit uns abgesprochen werden. In der Zwischenzeit sind diese fünf Sterne weg. Der Bund ist bereit, 1,1 Mrd. Franken in diese für die Ostschweiz sehr wichtige Infrastruktur zu investieren. Es ist nicht nur für unseren Kanton oder für di Stadt St.Gallen wichtig, es ist die Verbindung von Zürich nach Österreich oder Deutschland. Das ist dem Bund sehr wichtig, deshalb ist er bereit, diese Mittel zu investieren. Wir brauchen heute ein deutliches Zeichen. Wir stehen in Konkurrenz zu anderen Projekten und der Bund ist ab und zu wankelmütig und andere Kantone lobbieren vielleicht besser. Wenn Sie mir heute ein klares Zeichen geben, habe ich auch ein klares Kommitment und kann in Bern aufstehen und sagen: Der Kantonsrat hat diesem Projekt sehr deutlich zugestimmt. Wir sind der Meinung, dass das richtig ist.
Ich kann Ihnen versichern, dass dieses Projekt momentan auf sehr gutem Weg ist. Es ziehen alle am gleichen Strick, und das ist nicht so selbstverständlich bei solchen Grossbauprojekten. Wir haben den Bund, den Kanton St.Gallen, wir haben aber auch den Kanton Appenzell Ausserrhoden, der dabei ist und wir haben die betroffene Stadt St.Gallen sowie die Gemeinde Teufen AR. Die arbeiten alle zusammen, weil sie je nach Grösse auch von diesem Projekt betroffen sind. Deshalb haben wir engste Abstimmung mit den entsprechenden Körperschaften und ziehen alle am gleichen Strick. Das ist sehr wichtig und ich glaube, dieses Projekt ist auf gutem Kurs. Es wird aber noch lange gehen, bis wir dann wirklich dieses Projekt haben. Es braucht noch einen langen «Schnauf» damit wir das beim Bund schlussendlich, wenn es knappe Mittel gibt, auch wieder durchbringen. Ich bin froh, wenn Sie mir dann auch wieder Unterstützung leisten.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Der Handlungsbedarf ist dringend.
Ich glaube, wir sind uns einig, dass die Verkehrssituation in Uznach mit dieser Altstadt absolut nicht mehr zukunftgerichtet ist und auch nicht den heutigen Standarts entspricht und deshalb ist Handlungsbedarf dringend. Ich bitte Sie, geben Sie uns diese Projektierung. Wir müssen hier endlich handeln.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Um es vorweg vorwegzunehmen, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie diesen Rückweisungsantrag gestellt haben, aber mit ganz anderen Vorzeichen. Ich bin überzeugt, dass das wirklich ein gutes austariertes Projekt ist und wir reden heute nicht nur von einem Autobahnanschluss. Es ist ein Projekt, und Sie haben es angetönt, das flankierende Massnahmen enthält. Es ist aber auch ein Projekt das Siedlungsentwicklung enthält, es geht auf die Raumentwicklung ein und es geht auch auf den öffentlichen Verkehr ein. Das ist genau der und weshalb der Bund, und der Bund ist hier auch das Amt für Raumentwicklung und das Astra dieses Projekt im Rahmen des Agglomerationsprojekts mit A qualifiziert hat. Das ist nicht nur einfach etwas, was wir durchboxen wollen. Es macht Sinn, weil es ein ausgewogenes Projekt ist, dieses Projekt hat einen Entwicklungschritt gemacht, es ist nicht mehr das Gleiche wie vor zehn Jahren, und deshalb bin ich wirklich überzeugt, dass es jetzt gut ist. Und es ist gut, wenn Sie jetzt ein klares Signal setzen, ein klares Signal, indem Sie den Rückweisungsantrag ablehnen werden, dann ist nämlich klar, dass auch der Kanton St.Gallen hinter diesem Projekt steht.
Wir hatten eine Veranstaltung, da sind verschiedene Bürger auf mich zugekommen und haben mich gefragt, steht denn der Kanton St.Gallen hinter diesen Investitionen? Ja, wenn Sie diesen Antrag ablehnen, dann stehen wir dahinter.
Wir brauchen auch ein Signal nach Bern, und deshalb würde es mich sehr freuen, wenn Sie das deutlich ablehnen, dann haben wir nämlich zwei wichtige Signale gesetzt nach Bern und in die Region. Ich bin überzeugt, dass dieses Projekt sehr sinnvoll ist.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Der Rückweisungsantrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Sie müssen beachten, wenn wir kein Strassenbauprogramm haben, dann machen wir weder eine Investition noch machen wir etwas im Unterhalt. Wir haben zwar das Geld, aber wir dürfen nichts machen. Ich glaube, das kann ja in der Tat nicht die Meinung der Mehrheit in diesem Rat sein.
Übrigens, wenn Sie das ablehnen oder rückweisen, haben wir auch keine Gelder für die Agglomerationsprogramme, für die der Kanton beitragen muss und wofür wir insbesondere von der linken Seite derart gelobt werden. Deshalb kann ich diesen Rückweisungsantrag nicht verstehen.
Wir sind überzeugt, dass wir Ihnen mit diesem 17. Strassenprogramm ein austariertes Programm unterbreiten, das allen Verkehrsträgern gerecht wird, dazu gehört der Fussverkehr, dazu gehört der Veloverkehr und dazu gehört auch die Schiene, aber es gehört eben auch die Strasse dazu - das ist so. Ich bitte Sie dieser Gleichbehandlung auf allen Seiten nahezuleben(??), das ist mir ganz wichtig und deshalb bitte ich Sie innigst, diese Rückweisung zurückzuweisen. Wir hätten damit wirklich ein grosses Problem.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Mein Votum bezieht sich auf S. 4 Strasse 2 Oberbüren: Umgestaltung Knoten Industrie Haslen.
Bis anhin hat der Kanton bei Investorenprojekten, welche auf Kantonsstrassen angewiesen sind, jeweils Hand geboten, diese auch auszuführen, wenn sie nicht im Strassenprogramm aufgeführt sind.
Wie sieht das im kommenden Strassenbauprogramm aus? Ich nehme dabei Bezug auf die Strasse Nr. 2und 54 in Oberbüren, Umbauknoten Haslen und Umgestaltung Knoten Sonnental. Nachdem die Regierung das privat finanzierte Investorenprojekt zum Ausbauknoten Haslen ausserhalb des Strassenbauprogramms bewilligt hat, wird dieser nun im Jahre 2019 entsprechend ausgebaut. Im Rahmen einer Ergänzung zu diesem Projekt müsste man nun prüfen, wie die zukünftige Belastung des Sonnentaler Kreisels «Knoten Sonnental» sowie des Einlenkers Industrie Haslen aussieht. In einem weiteren Schritt müsste man zudem eine mögliche Erweiterung der Züger Frischkäse AG auf dem dahinter liegenden Grundstück Hinterwiden in Oberbüren, Besitzer Genossenschaft Migros Ostschweiz, welches als strategischer Arbeitsplatzstandort Kategorie B eingestuft ist, prüfen. Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Investorenprojekt mit hohem Interesse der Gemeinde Oberbüren, wobei die Kosten vollumfänglich vom Interessenten und dem Landbesitzer übernommen werden. Für den Kanton entstehen keine Mehrkosten.
Gerne die Frage an der Regierung, ob die bewährte Vorgehensart auch weiterhin und auch in Bezug auf das soeben erwähnte Projekt angewendet wird? Ich danke für eine kurze Antwort.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
legt seine Interessen offen, ist weder Wirtschaftslobbyist noch für sonstige Verbände aktiv, aber Sie können mir glauben, ich habe 33 Jahre in Goldach gelebt und bin nun vor kurzem in den Rorschacherberg gezogen. Ich würde behaupten, ich spüre und weiss so in etwa, wo da Kernproblem in unserer wunderschönen Bodenseeregion liegt. Und das ist mit absoluter Gewissheit dieses katastrophale Verkehrskaos, das durch diesen Vorstoss, der da aktiv und sehr gut lanciert wurde, mit diesem Autobahnanschluss behoben werden könnte.
Ich bin ein sehr genervter Bürger in dieser Region, was diese Problematik anbelangt. Ich möchte Blumer-Gossau auch einmal bitten, seine hoffentlich regelmässig stattfindenden Velotouren in diesen Bereich der Region Rorschach auszudehnen, dann würde Sie nämlich feststellen, dass das nicht nur ein gewaltiges Problem für den Personenverkehr darstellt, sondern auch für die Radfahrer. Die Radfahrer stehen ebenfalls im Stau, müssen sich unangenehm an den Autos vorbei- oder nebendurchschlängeln, sind den entsprechenden Abgasen ausgesetzt. Also selbst vor diesem Gesichtspunkt wäre das eine sich absolut aufdrängende Notwendigkeit.
Die Region, das wurde jetzt mehrfach erwähnt, ist wirtschaftlich stark positioniert. Und damit diese nicht nachhaltig weiter leiden muss, brauchen wir das aus wirtschaftlichen Gründen genau so, wie für die allgemeine Steigerung der Wohnattraktivität an diesem Standort. Ich bitte Sie deshalb mit aller Deutlichkeit und Klarheit, diesen meines Erachtens verrückten Streichungsantrag aus der Welt zu schaffen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.
Ich möchte noch einmal kurz reagieren. Es wurde zuvor ausgeführt, es gehe hier nicht um Quartierstrassen sondern es gehe um Kantonsstrassen. Dies ist selbstverständlich unbestritten. An Kantonsstrassen leben aber auch Menschen. Je nachdem durch wie stark besiedeltes Gebiet diese führen, leben an diesen sogar sehr viele Menschen. Denn an den Kantonsstrassen haben wir in der Regel Mehrfamilienhäuser, höhere Häuser. Da Leben eben sehr viele Menschen. Mein Vorredner Müller-Lichtensteig hat dies ja zu Recht ausgeführt. Sie haben zum Teil eben dieses Problem auch in sehr engen Gebieten, in Gemeinden, in kleinen Städtchen wo eben Kantonsstrassen durchführen. Es wäre eben zielgerichtet, je nachdem dass eine Tempo-30-Zone zu installieren können. Dies heisst ja nicht, dass wir jetzt überall auf sämtlichen Kantonsstrassen eine Tempo-30-Zone fordern, sondern wirklich dort, wo die Lärmbelastung eben sehr hoch ist und wo eben auch wirklich die Anwohner stark betroffen sind. Sollte die objektive Prüfung mindestens möglich sein, ohne dass wir hier im Rat bereits eine Vorgabe machen, dass dies eben eigentlich nicht möglich sein soll. Es geht ja hier auch ein bisschen um die Möglichkeit der Gemeinden, die solche Fragen gemeinsam mit dem Kanton ausloten. Es wird ja auch nicht eine Gemeinde hingehen und sagen, wir wollen jetzt eine Tempo-30-Zone, wenn dies nicht für erforderlich erachtet. Aber dort, wo sie es eben als erforderlich erachtet, soll sie diese Behandlung eben auch wirklich objektiv mit dem Kanton führen können. Wir sollten hier keine Vorgaben machen. Ich bitte Sie daher, stimmen Sie diesem Antrag zu. Dies wird nicht dazu führen, dass Sie jetzt generell nur noch mit Tempo 30 durch den Kanton fahren dürften.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Ich möchte noch ganz kurz Stellung zu den wunderbaren Vorwürfen, die mir seitens von Bischofberger-Thal und Götte-Tübach rübergeworfen wurden. Natürlich, Götte-Tübach, ist es einfach zu sagen, ich stelle das Blaulicht an und fahre die Strassen runter und bin dann bei dir. Aber es geht hier nicht wirklich darum. Wir sind seit 2008 so weit ich mich erinnern kann an diesem Projekt und durften auch schon andere Studien erfahren. Das eine war z.B. im Rorschacherberg mit einem Tunnel den Autobahnzubringer zu gewähren, da haben die Rorschacherbergler abgewunken. Jetzt haben wir ein Projekt auf dem Tisch, das quer durch ein Einfamilienhausquartier geht, wohl gemerkt noch nicht visualisiert, sonst hätten die Bewohner ganz sicher festgestellt, was das für sie heisst. Da jubeln die Rorschacherbergler natürlich, weil es nicht auf ihrem Boden ist, sondern die Goldacher das tragen müssen.
Dann noch etwas zum Thema «Anschluss an die Industrie»: Da gebe ich Ihnen recht, da hat die Nestle schon vor Jahren diesen Anschluss vorgesehen, nur leider ist die Aktienmehrheit nicht mehr bei der Nestlé in Rorschach, sondern Froneri hat dort Einzug gehalten. Dort werden Stellen abgebaut, die Arbeitsplätze verschwinden, ebenso die sagenumworbene Cellux ist nicht mehr Industrie und bietet Arbeitsplätze an. Im Gegenteil, man überlegt sich, ob man dort Wohnungen und Lofts einrichten soll. Daher finde ich das Argument der Arbeitsplatzebeschaffung und Zugang zu den Arbeitsplätzen schaffen doch überholt und möchte Sie bitten, diesem Industrialisierungsgrund, den Sie immer in den Vordergrund stellen, doch einmal zu überdenken.
Betreffend den flankierenden Massnahmen muss ich Bischofberger-Thal recht geben. Da hat man die Erkenntnis aus Bütschwil miteinbezogen. Und wenn es denn so kommt wie vorgesehen, kann ich da durchaus Recht geben. Und trotzdem, auch im Hinblick auf die ernannten Grosskonzerne, die nicht mehr so grosse Konzerne sind wie in den Blütejahren, ist das Argument der Industrialisierung und Anschluss an die Industrie jetzt heute, 15 Jahre nach Beginn der Studie, nicht mehr gegeben.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat Mächler weiss, dass er Ihnen jetzt nur die halbe Wahrheit erzählt hat. Ich bin etwas enttäuscht über seine Äusserungen, ich habe ihn in der Vorberatung konstruktiver erlebt.
Er sagt Ihnen, dieses Signal sei positiv für den Bund, wenn Sie unseren Antrag jetzt ablehnen.
Ich erwarte von einem Regierungsrat, wenn er so argumentiert, dass er zumindest den Prüfbericht vorliest. Dasselbe empfehle ich auch Böhi-Wil.
Lesen Sie was im Bericht steht, dieses Projekt erfordert Optimierung. Was schlagen wir bei diesem Antrag vor? Nichts anderes als Optimierung. Und wenn Sie es herausfordern möchten, dann tun Sie dies doch, Böhi-Wil, aber Sie müssen sich dann nicht beklagen und jammern, wenn Sie das ganze versenken. Sie haben vollkommen recht, der Autobahnanschluss Wil West ist eine lebende Kröte, die wir schlucken, wenn die flankierenden Massnahmen kommen.
Und immer, wenn es um flankierende Massnahmen geht, immer wenn es um den Schutz des Landes und allgemein um Umweltschutz geht, dann stehen Sie quer. Sie können selbstverständlich so weitermachen, aber dann müssen Sie sich nicht wundern, wenn Sie an Ort treten. Wir sind zwar in diesem Rat die absolute Minderheit, da braucht man nicht auf 30 zählen zu können. Aber bei Volksentscheiden, bei rechtlichen Fragen, da sieht die Situation zum Glück etwas anders aus. Ich kann Regierungsrat Mächler schlichtweg nicht verstehen, wie er sich so äussern kann. Unsere Fraktion hat in keinem Ton erwähnt, dass wir auch noch den Antrag stellen würden, dieses Projekt ins B zu verschieben. Das haben wir nicht gemacht, das kann man nachlesen und das kann man nicht abstreiten. Und er sagt, dieser Antrag führe zu Verzögerungen - das stimmt nicht. Ich bin per Zufall Mitglied der Wiler Planungskommission, dort wurde dieses Projekt noch nie thematisiert geschweige denn traktandiert, und Sie glauben doch nicht, dass die Agglomeration Wil bei allen Gemeinden die mitmachen die Ortskenntnis und auch die Interessen hat, wie z.B. der Ortsteil Bronschhofen, das ist nicht möglich und muss auch nicht so sein. Umso wichtiger ist es, dass Projekte, die ihn Ortschaften realisiert werden sollen, auch gut abgestimmt sind.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
beantragt im Namen der SP-GRÜ-Frkationin Anhang A: Bauvorhaben der 1. Priorität (Verwirklichung im 17. Strassenbauprogramm):
Umfahrungsstrassen, S. 2
Str. Nr.
Gemeinde
Bauvorhaben
Bemerkungen
Aufwand
23
Wil
Netzergänzung Nord zum neuen Nationalstrassenanschluss N01/56 Wil-West / inkl. Begleitmassnahmen
B81.5.023.015 / Studie / Projek-tierung 600000 / Realisierung 1800000
2'400
840
Projektierung mit Variantenstudium Linienführung über Industriestrasse unter Einbezug der relevanten Stellen (Stadt und Agglomeration Wil).
Ich bin froh um die Äusserung von Regierungsrat Mächler zum Thema «Agglomerationsprogramm», dass der Bund Gnade gezeigt hat und die Bedürfnisse des Kantons berücksichtigt hat.
Bei diesem Antrag ist die Einschätzung eine andere. In der vorberatenden Kommission haben wir erfahren, dass der Kanton bei Aggloprogramm ein A beantragt. Es ist jetzt seit Freitag klar, das ist nicht der Fall. Im Agglomerationsprogramm wird diese Strasse ein B erhalten und unser Antrag richtet sich nicht gegen das Projekt, sondern es setzt sich ein für eine Optimierung des Projekts. Ich muss erläutert, dass es da um ein Projekt geht, dass etwa ein Drittel der Strassenlänge praktisch bereits gebaut wäre, würde man den bereits ??12.21.39 Strassenraum nutzen. Es geht darum, ihn Studienvarianten festzuhalten, ob es nicht möglich wäre, diesen Raum zu nutzen und einen Drittel der Landfläche zu sparen, wenn diese Strasse realisiert werden würde. Gleichzeitig wird die Forderung gestellt, dass mit den Direktbetroffenen das Gespräch gesucht wird und frühzeitig geklärt wird, welche Linienführung, welche Chance beim Volk oder den entsprechenden politischen Parteien und Verbänden hat.
In der vorberatenden Kommission wurde das Thema lange diskutiert mit 10:10 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten leider abgelehnt. Was sich zu heute verändert hat: Die vorberatende Kommisison wurde durch den Regierungsrat entsprechend informiert, dass ein A angesagt wäre beim Agglomerationsprogramm. Ich denke, der Rat tut gut daran, diesen Antrag zu überweisen. Wer den Bericht des Bundes nicht gelesen hat, kann das nachholen. Da wird bei diesem Projekt konkret bemängelt, dass der Landverschleiss zu gross ist, die Kostenwirkung noch zu gering ist und dementsprechene die Kosten zu hoch. Wenn wir dieses Projekt optimieren, steigen die Chancen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit dem Auftrag, dem Kantonsrat ein Strassenbauprogramm zu unterbreiten, das der Gesamtverkehrsstrategie gerecht wird.
Sie haben von meiner Ratskollegin bereits gehört, dass ich die Aufgabe habe, Ihnen den Rückweisungsantrag schmackhaft zu machen.
Selbstverständlich sind die Erfolgschancen fantastisch, und wenn ich die Einschätzung der Ratsmehrheit zur Entwicklung im Bereich des Verkehrs anschaue, dann könnten wir davon ausgehen, wenn man den Bezug zu anderen Themen macht wie Vernetzung, Verkehr, zu Umwelt usw. dann stellen wir fest, gibt es eine gewisse Irritationen. Diese findet vermutlich auch jetzt bei Ihnen statt. Es ist als eine Pflichtübung zu betrachten, dass wir Ihnen diesen Rückweisungsantrag stellen. Wir wissen selbstverständlich, wie die Ratsverhältnisse aussehen und es muss aus unserer Sicht trotzdem erwähnt werden, welche Widersprüche zwischen der Gesamtverkehrsstrategie und diesem 17. Strassenbauprogramm bestehen. Sämtliche wichtigen übergeordneten Fragen und Probleme werden mit dem 17. Strassenbauprogramm weder beantwortet geschweige denn gelöst. In verschiedenen Voten wurde klar gemacht, dass Strassenbau ohne Landverschleiss nicht zu machen ist. Alle die es wissen möchten, wissen, dass wenn sie den Strassenbau weiter vorantreiben, sie das Problem weiter vor sich her schieben und sie werden es nie lösen. Alle die es wissen möchten wissen, der mit Abstand effizienteste Verkehrsträger den wir überhaupt bewirtschaften, ist der Veloverkehr. Das können Sie belächeln oder nicht belächeln - es ist Fakt. Jeder investierte Franken in den Veloverkehr hat einen wesentlich höheren Nutzen als wenn Sie ihn in den Strassenverkehr für den motorisierten Verkehr investieren.
Diese Fakten sind klar. Und der Mehrheit dieses Rates möchte ich empfehlen, die Empfehlungen von Herr Cancellara, der sich heute im «Tagesanzeiger» zum Thema Veloverkehr äussert, seine Einladung die er dem Bund gemacht hat würde er sicher auch St.Gallen machen, mit ihm einmal Radfahren zu gehen. Er ist weder Politiker geschweige denn links, aber er bringt das Thema auf den Punkt. Velofahren macht Spass und tut nicht weh. Wenn Sie für die Gesamtverkehrsstrategie etwas machen möchten, bzw. wenn Sie dieser nachleben möchten, dann sind Sie gut beraten auf den grünen Knopf zu drücken, wenn es um die Rückweisung geht.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Ziff. 2. beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 2 Abs. 2 zu streichen.
Ich war gestern leider nicht im mit Rat dabei. Ich habe die Debatte aber über Video verfolgt und ich durfte oder musste sehen, wieviel Geld gestern für den Strassenbau ausgegeben wurde. Heute diskutieren wir bei dieser Ziffer um Projekte zur Strassenraumgestaltung an Kantonsstrassen, das betrifft insbesondere auch innerstädtische Strassen. Diese sollen keine Einschränkungen der vorhandenen Leistungsfähigkeit zur Folge haben. Hier möchte offenbar ein Teil des Parlaments nicht nur das «Gipfeli» und das «Weggli» sondern auch noch den «Fünfliber» dazu. Wenn wir schon Strassen bauen im überregionalen Verkehr, dann sollten wir zumindest unter Berücksichtigung der Ziele des Agglomerationsprogramms dafür sorgen, dass der Verkehr entsprechend kanalisiert wird und nicht noch dann zusätzlich neuer Verkehr in den Strassen, in unseren Städten dazukommt. Die Strassenraumgestaltung in Städten dient dazu, den Verkehr zu kanalisieren. Ich möchte Sie darum bitten, diese Ziffer zu streichen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Ratspräsidentin: Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Seite 14 Strasse Nr. 11, Gemeinde Neckertal Bauvorhaben Chrüzweg-Brunnadern-Wasserfluh.. gegen Antrag der vorberatenden Kommission, also auf Ausbau Strasse verzichten...
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Dieser Antrag ist wohl gut gemeint, aber leider schiesst er am Ziel einer sinnvollen Gesamtlösung rund um den Augarten völlig vorbei. Er ist aus dem Gesamtkonzept gerissen, sehr teuer und würde sehr hohe Folgekosten mit sich führen. Warum? Nun wird es sehr regionalen, ich entschuldige mich dafür, würde der Augarten so gebaut, könnten dort wirklich alle Autos so richtig durchrasen. Folge davon wäre, die nächsten Kreuzungen könnten den Verkehr in keiner Art und Weise mehr bewältigen. Am Lichtsignal beim Aldi der nächste Stau mit Rückstau auf den Augarten. Na ja, kann man abschalten, dann wären einfach in die Richtung die Kreisel «Badi», «Fabrik» und «Coop» überlastet und es würde dort alles stehen. Richtung Niederuzwil würde der Verkehr mitten im Dorfkern bei der Ochsen-Kreuzung stehen. Zu den verkehrsreichen Zeiten morgen, mittags und abends käme man nicht mehr von der Autobahn herunter und der Sonnental-Kreisel könnten den Verkehr auch nicht mehr schlucken. Das Verkehrsproblem Uzwil / Oberuzwil beschränkt sich nicht nur auf den Augarten, es muss eine Gesamtlösung mit dem Astra bei den Autobahnausfahrten und den umliegenden Kreuzungen gefunden werden. Also nicht nur eine Kreuzung mit dem Tunnelblick betrachten, sondern den Blick öffnen und das Problem gesamthaft lösen.
Übrigens würde man dem Antrag folgen, hätte man eine grosse Anzahl weiterer Massnahmen, auch ab Gemeindestrassen, zur Folge und so weit sind wir denn doch nicht. Oder man könnte alle acht direkt betroffenen Kreuzungen mit einer Unterführung bedienen, jede à 10 Mio. Franken. Wers hat der hats.
Die geplante Lösung vom Baudepartement ist ein Gesamtpaket. Dabei sind die Kreuzungen und das Astra mit den Autobahnausfahrten eingebunden. Sie ist zielorientiert, zahlbar und genügend und für uns will und oberen das Problem zu lösen. Gemäss neuem Verkehrsmodell ist dann die maximale Stauausdehnung im Jahr 2035 auf der Gupfenstrasse Richtung Autobahn höchstens bis zum Lichtsignal Aldi, also genau eine Grünphase lang. Und noch etwas, die Bevölkerung und der Gemeinderat von Uzwil und wohl auch von Oberbüren wären mehr als verärgert, wenn infolge dieses Vorstosses die ganze Planung nochmals Jahre ginge und die Sanierung darum nochmals um fünf bis zehn Jahre verschoben wäre. Dies um am Schluss beim selben Ergebnis zu landen, das wäre schlicht eine Katastrophe.
Ich bitte Sie im Namen des Uzwiler Gemeinderates und vieler Menschen aus unserer Region, die jetzt eine Lösung wollen, diesen Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Ich hätte eine persönliche Frage an Regierungsrat Fredy Fässler: Was ist denn Ihre wirkliche Meinung? Sie haben ja ihr Votum angeleitet mit dem Satz: Ich muss Sie eindringlich bitten. Also wenn Sie müssen, dann ist es ja ein Auftrag den Sie von jemandem haben. Können Sie Ihre eigene Meinung dann auch noch bekannt geben? Ich nehme an, das geht um die Regierungskonkordanz, dass man da die Mehrheit mitträgt. Wenn Sie das machen, weil Sie überzeugt sind, dann müssen Sie nicht. Das ist meine Frage.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Der Rat kann jederzeit einen Beschluss in seinem Zuständigkeitsbereich fassen.
Aus meinem Rechtsverständnis kann der Rat jederzeit einem Beschluss fassen, solange es um Bestimmungen geht, die das Ratsreglement betreffen oder anders formuliert, die nicht andere Erlasse tangieren bzw. gegen diese verstossen. Damit meine ich, ist es grundsätzlich zulässig hier über sehr Vieles Antrag zu stellen. Auch die Fragen, die das Präsidium vor einiger Zeit beschlossen hat, die wären nicht mehr diskussionsfähig und sind für mich so nicht definitiv erledigt. Das ist aber nicht für jetzt wichtig. Ich habe durchaus auch ein gewisses Verständnis für Vorredner, denen dieser Antrag zu weit geht.
Ich war nicht im Saal, als der Antrag gestellt wurde. Ich weiss nicht von wem er stammt, ich habe schon bessere Anträge gehört und zudem gehe ich davon aus, dass gemäss der Begrüssung unserer Ratspräsidentin heute Morgen durchaus damit zu rechnen ist, dass die Session morgen weitergeht. Dann spielt es auch keine grosse Rolle, ob der Antrag 17 oder 19 behandelt wird oder erst morgen darüber entschieden wird.
Persönlich habe ich Mühe mit Einschränkungen unsere eigenen parlamentarischen Freiheit, aber ich meine, der Rat kann so beschliessen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.
Wie ich schon beim Eintreten auf die Gesamtvorlage gesagt habe, unterstützt es die CVP-GLP-Fraktion, dass zusätzlich zur Vorlage der Regierung weitere wichtige und zusammenhängende Infrastrukturprojekte in unserem Kanton realisiert werden können.
Ich weise aber bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hin, dass unseres Erachtens jetzt keine zusätzliche Äufnung im Strassenfonds nötig ist:
Einerseits sind die Vorhaben, die in der Kommission zusätzlich zur Vorlage der Regierung vorgeschlagen wurden in einem überblickbaren Rahmen;
hat es im Strassenfondstopf noch genügend Mittel;
wenn wirklich grössere Vorhaben, die wir jetzt noch nicht kennen, auf uns zukommen würden, dann müssten wir zu gegebener Zeit die entsprechende Finanzierung sicherstellen, aber jetzt nicht auf Vorrat, vor allem nicht auf Vorrat, wenn ich daran denke, dass wir heute Morgen die Zusammensetzung der Kommission «Steuervorlage 2017» erhalten haben, und da wird es dann ja wohl darum gehen Steuern zu senken und wenn wir jetzt dem Staat Mittel entziehen, dann fehlen die uns dann in der Diskussion um diese Steuervorlagen und das wäre kurzsichtig.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Es ist wirklich eine sehr diffuse Frage diese Tempo-30-Geschichte. Ich teile grundsätzlich die Haltung von Locher-St.Gallen: Die Strassen sind hier zum Fahren und nicht zur Verkehrsberuhigung. Ich muss aber sagen, im individuellen Fall kann es durchaus mal anders sein. Ich spreche von einem konkreten Beispiel in meiner Gemeinde Tübach, wo eine Kantonsstrasse das Schulhausareal trennt: die Mehrzweckhalle, den Kindergarten auf der einen Seite, das Schulhaus, den Kindergarten auf der anderen Seite. Mittendurch verläuft eine Kantonsstrasse. Die ist einfach seit jeher so und wird auch so bleiben. Es gibt keine vernünftige Lösung, diesen Übergang zu machen. So versuchen wir alles um diesen Verkehrsabschnitt ideal zu lösen und haben in diesem Kontext auch die Variante mit Tempo-Reduktion auf Tempo 30 geprüft. Ich spreche hier bewusst nicht von einer Zone. Es ist ein Teilstrassenabschnitt mit ein paar Metern Tempo 30. Ob und wie viel dass es etwas nützt, würde die Erfahrung dann entsprechend zeigen. Ich kann Ihnen aber versichern, dort Tempo 30 zu machen, ist heute schon ein Ding der Unmöglichkeit, weil die netten Herren aus der kantonalen Verwaltung, die nach ihrem besten Wissen und Gewissen und vor allem nach ihren heutigen Vorgaben arbeiten, keine Möglichkeiten sehen, solche Zonen zu machen. Wir sind hier in einem intensiven Prozess im Sinne der Sicherheit, im Sinne der Schüler. Der Lärmeffekt, das wäre aber noch ein Nebenschauplatz, würde aber begrüsst werden in diesem Abschnitt, aber das war nicht der Anlass dieser Thematik. Die Sicherheit, das Schulhaus, das Schulareal und all diese Punkte standen im Fokus. Darum werde ich, auch wenn ich die Grundsatzhaltung vertrete, die Strassen sind hier zum Fahren, diesem Streichungsantrag zustimmen, in der Hoffnung, dass wir dort wo es vernünftig ist, mindestens diese Diskussionen mit dem Kanton führen können.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
zu Schöb-Thal: Grosskonzerne haben ihre Mühe, ob es jetzt Frisco Findus oder Froneri heisst, ist für mich sekundär, wenn es um Arbeitsplätze geht. Aber sie haben Arbeitsplätze dort, und zwar sehr viele, sie gehören in den Grosskonzern Nestlé. Wir haben einen weiteren Betrieb, die Firma Amcor, ein grosser Zulieferant von Nespresso, ebenfalls Nestlé. Nestlé hat im Welschland grosse Areale, wo sie schon viel produziert, mit direktem Autobahn- und Bahnanschluss. Sie können auch ins Welschland umziehen. Es sind nur ein paar 100 Arbeitsplätze, das stimmt, es waren schon mehr, aber wo und wie wir diese kompensieren. Mir ist jeder einzelne Arbeitsplatz, egal ob in einem Grosskonzern oder in einem KMU sehr wichtig und für den setze ich mich ein. Und wenn dieser von einem Autobahnanschluss profitieren kann, dann setze ich mich für dieses Projekt ein. Wir warne schon im Jahr 2008 mittendrin, ich habe schon im 2005 Studien angehört mit noch fünf Varianten, da muss ich nicht mehr das Blatt zurückdrehen. Da haben Experten aus Kanton und Bund das Beste gesucht. Und ich glaube, wir haben heute das Beste. Die Priorität A war nicht eine reine Lobbyarbeiten Stadtpräsident Thomas Müller. Das war unser Regierungsrat, der Vorsteher des Baudepartementes, im Lenkungsausschuss Agglomerationsprogramm, der gesagt hat, dass man das jetzt im A platziert. Bern hat diese A danach übernommen. Das sind die Facts, und an diesen ist festzuhalten.
Unn wenn vom VCS-Präsident behauptet wird, man spreche nicht von Velo- und Fusswegen, und dass diese nicht mehr Schwerpunkt sind, dem ist so. Aber wir können die Homepage öffnen, dort heisst es «Autobahnanschluss PLUS» und das Plus steht genau für all diese Themen. Das wurde übrigens von einem Marketingverantwortlichen, der der Sozialdemokratischen Partei angehört, so formuliert und abgedruckt. Das sind die Facts. Machen Sie sich mit diesen Facts schlau und dann bin ich überzeugt, dass Sie selber daran zweifeln, ob dieser Rückweisungsantrag richtig ist. Die heutige Situation ist kein Zustand, da nützt nicht einmal mehr das Blaulicht von Schöb-Thal etwas, auch sie steht hinten an und kann schauen, wie es vorne läuft.
Wir brauchen diesen Anschluss.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Seit nun bald 50 Jahren befasse ich micht mit diesem Autobahnanschluss in verschiedenstlichen Funktionen, und dass jetzt so kurz vor der Zielgerade ein Streichungsantrag seitens der SP-GRÜ-Fraktion kommt überrascht mich ein bisschen, aber war irgendwo anzunehmen. Dass dieser Antrag aber auch noch durch die lokale Vertreterin der Sozialdemokratischen Partei vertreten wird, das überrascht mich noch viel mehr, insofern dass Sie auch in einem Betrieb tätig ist, der möglichst schnell mit seinen roten Fahrzeugen mit dem blauen Licht oben in der ganzen Region sein möchte. Zivilschutz wurde erwähnt, legen wir zusammen, Stadt und See gehören zusammen. Ich weiss noch nicht, wie dann die ganzen Sicherheitsübungen funktionieren. Ich glaube nicht, dass diese Fahrzeuge alle auf Schienen daher kommen, sonst müssen wir nochmals ein Rückkommen auf das andere Thema machen.
Spass bei Seite, es geht wirklich um etwas Ernsthaftes. Meine Vorredner Dudli-Oberbüren und Frei-Rorschacherberg haben es angesprochen, es ist ein extrem wichtiges Projekt für eine Region, die entsprechend wirtschaftlich und auch vom Wohnort her in einem Aufschwung ist. Wir haben das beim öV diskutiert, dort hat SP-GRÜ-Fraktion gesagt, dass dort bessere Verbindungen bestehen müssen, es müsse ein S-Bahn geben und alles müsse besser erschlossen sein, es sei hier prospirierend und wirtschaftlich wichtig. Es geht um genau das selbe. Aber wir sind nich alle mit dem öV unterwegs. Wir brauchen noch Individualverkehr und ein ganz wichtiges Argument ist die Wirtschaft. Wir haben in diesem Gebiet, das klar profitiert, ich spreche da Rorschach und Goldach an, wo wir Grosskonzerne haben, die ihre Produkte einfach mit dem Lastwagen auf der Strasse bringen und holen. Und wenn wir da mit einem solch unvernünftigen Rückweisungsantrag dieses Projekt nochmals in Gefahr bringen, dann habe ich schon ein sehr grosses Problem das zu verstehen, und das nicht nur aus regionalpolitischer Sicht, sondern auch aus kantonaler Sicht.
Ich bitte Sie, diesem lange geplanten Projekt, und zwar auf allen staatlichen Ebenen, kommunal, kantonal und national, weiter den Schwung zu geben, der auch aus dem Agglomerationasprogramm noch mehr verstärkt wurde, so dass dies endlich zur Realisierung kommt.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Ich sprechen im eigenem Namen zum Antrag der SVP-Fraktion aber auch zum Thema das Bussen nun fest einem Bestimmungszweck zugeführt werden sollen und nicht mehr dem allgemeinen Staatshaushalt zugeführt werden sollen. Ich habe mit dieser Idee grundsätzliche Probleme. Das zeigt sich am deutlichsten am Antrag der SVP-Fraktion. Es gibt ja Bussen für alle möglichen Dinge, jetzt nicht nur im Strassenverkehr. Ich glaube, man kommt wirklich in Teufels Küche, wenn man nun anfängt Bussen einem bestimmten Zweck zuordnen zu wollen. Wenn zum Beispiel jemand eine Busse bekommt wegen Fahren ohne Führerschein, wohin soll denn dann die Busse? Also zum Strassenverkehr oder zum Öffentlichen Verkehr, weil der wird ja dann weiter mit Bus und Bahn fahren müssen und nicht mehr auf der Strasse. Oder wenn jemand eine Busse bekommt wegen eines Zolldeliktes, weil er z.B. Reifen über die Grenze schmuggelt, soll dann z.B. die Busse dem schweizerischen Garagistenverband zur Verfügung gestellt werden? Es gibt ja noch viele weitere Bussen, z.B. Umweltsünden: Sollen damit dann Renaturierungen finanziert werden? Also ich glaube, man kommt wirklich in Teufels Küche, wenn wir diese Diskussion anfangen. Das zeigt sich am deutlichsten an dem Antrag der SVP-Fraktion, dass alle Verkehrsbussen da nun der Strasse zufliessen sollen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
legt seine Interessen offen, er engagiert sich im TCS. Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Es gibt noch andere Meinungen aus der Fraktion, z.B. meine. Ich zitiere nun die «NZZ» in ihrer Ausgabe vom 4. Juli 2018. Die «NZZ» beruft sich darin auf eine Studie aus dem Jahr 2014. Darin wurde aufgezeigt, dass der so genannte Stop-and-go-Lärm mit Tempo 30 wegen des häufigen Bremsens und Beschleunigens stark zunimmt. Wir können uns nun fragen, was stört den Schlaf eines Anwohners einer lauten Strasse mehr. Ein konstantes Rauschen eines Fahrzeuges oder das Aufjaulen eines Motors. Stop-and-go erhöht auch den Benzinverbrauch und den Schadstoffausstoss des Autos, darum empfiehlt das Bundesamt für Strassen, wir haben dazu Bundesgerichtsentscheide gehört, die nicht 1:1 anwendbar sind, aber das Bundesamt für Strassen empfiehltTempo 30 auf Hauptstrassen nur in absoluten Ausnahmefällen einzusetzen. Das sehen wir sicher so bei der Sicherheit und es handelt sich ja nur um Kantonsstrassen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Ziff. 6. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Ziff. 6 Bst. e wie folgt zu formulieren: «die Erträge, aus den Verkehrsbussen, die sich aufgrund von Verstössen gegen Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 [1 Fn: SR 741.01; abgekürzt SVG.] ergeben und vom Kanton erhoben werden.»
Der Antrag der SVP-Fraktion ist mehr eine textliche Anpassung. Inhaltlich bleibt es ziemlich gleich. Sie haben gesehen, das Wort «Verkehrsbussen» bezieht sich jedoch immer auf die Erträge aus den Verstössen des Strassenverkehrsgesetzes. Wir möchten als Begründung dies nicht nur auf die Polizei beschränken, sondern auch auf die Infrastruktur der Strasse. Auch wie Regierungsrat Mächler vorhin erwähnt hat, dass man mit Weitblick diesen Fonds speisen kann und auf diese Art und Weise so nicht schon jetzt mit Schulden rechnen muss. Schulden sind kein Weltuntergang, aber wir sind der Meinung, dass man jetzt für die Zukunft planen muss und das der richtige Weg ist.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.
Ich war ein wenig überrascht über das Votum von der Surber-St.Gallen. Es war sehr poetisch und ausführlich, aber etwas am Thema vorbei. Quartierstrassen, wo Kinder mit Kreide malen, sind selten selten Kantonsstrassen. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt. Kantonsstrassen sind Hauptverkehrsachsen und nicht das drum herum mit dem Platz, den die Leute brauchen. Auf dem Land hat es sehr viel Platz und zu günstigen Konditionen. Aber mit der Reduzierung der Pendlerabzüge haben wir da sehr stark dagegen gewirkt, dass die Leute auf das Land gehen.
Wir haben in der vorberatenden Kommission über dieses Thema eingehend gesprochen. Das Tiefbauamt hat dargelegt, dass sie auf Kantonsstrassen in bewohntem Gebiet Messungen gemacht haben. Die Tempomessungen haben gezeigt, dass das Durchschnittstempo bei den Messungen unter 40 Stundenkilometer lag, also schon ziemlich langsam. Ich glaube, es ist auch das Ziel, dass man in bewohntem Gebiet auch Rücksicht nimmt auf die anderen Verkehrsteilnehmer und ich glaube, das ist auch der Fall. Wir wollen klar nicht, dass die Hauptverkehrsachsen mit einer Tempo-30-Zone belegt werden. Auf Quartierstrassen ist das ein anderer Fall, wir sprechen hier nur von Kantonsstrassen nicht von Gemeindestrassen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Die Frage ist, ob man noch eine allgemeine Bemerkung zur Schlussabstimmung machen darf, weil es nur eine Lesung gibt?
Sie erinnern sich, ich habe zu Beginn dieser Debatte gestern auf die Klimaerhitzung und die CO2-Belastung hingewiesen. Nicht nur aus der Optik des Autofahrers oder der Autofahrerin sollen wir diese Debatte führen, das war mein Wunsch. Mit dem Blick auf Koexistenz alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ernst nehmen vom Fussgänger über die Velofahrerin, via öffentlicher Verkehr bis hin zum motorisierten Individualverkehr. Mein Wunsch viel, wie Sie alle wissen, leider auf unfruchtbaren Boden. Für den öffentlichen Verkehr wurde gegenüber der Vorlage keine Verbesserung erreicht, im Gegenteil. Mit dem quasi Verbot von Fahrbahnhaltestellen hat der Rat sogar eine Verschlechterung für den öffentlichen Verkehr beschlossen. Ganz anders beim Strassenbauprogramm. Da wurden reihenweise zusätzliche Bau- und Finanzierungsbegehren gutgeheissen. Die zusätzlichen Begehren auf dem gelben Blatt wurden allesamt mit grossen Mehrheiten gutgeheissen. Unsere Anträge für Koexistenz, Masshalten, Verzicht auf zusätzliche personelle und finanzielle Belastungen waren allesamt chancenlos. Also Fazit: Alles für die Strasse nichts für den Rest. Einem solchen aufgeblähten Strassenbauprogramm können wir nicht zustimmen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Ich war derjenige, der einen Vorstoss gemacht hat zu diesem Thema «Vollzugsnotstand bei den Lärmschutzmassnahmen». Ich kann Ihnen aus der Antwort der Regierung auf diesen Vorstoss folgende Aussage machen: Es sind etwa 190 Strassenabschnitte, die noch lärmsaniert werden müssen. Das Baudepartement schreibt in der Antwort, dass sie eine Person mehr einsetzen will, um hier vorwärts zu kommen. Mit dieser Verbesserung wird es gemäss Antwort der Regierung möglich sein pro Jahr etwa 10 Stellen zu sanieren, man rechne, es geht noch 19 Jahre wenn man so weiter macht. Das ist eine Katastrophe. So darf es nicht sein. Dann sind wir dann wieder einmal die langsamsten in diesem Lande, obwohl es stimmt war Regierungsrat Marc Mächler sagt, in diesem Bereich sind leider auch andere Kantone im Verzug. Dennoch: Es ist aus Gesundheitsgründen wichtig, dass wir die Bevölkerung mit ihren Lärmsorgen ernst nehmen und hier vorwärts machen. Und noch einmal: Die wirkungsvollste, schnellste und günstigste aber auch umweltfreundlichste Massnahme ist, wenn man Tempo 30 macht, auch auf Kantonsstrassen. Es ist doch unsinnig auf Gerichtsentscheide zu warten, obwohl man bereits weiss, die Gerichte werden Tempo 30 unterstützen. Es gibt die ersten Entscheide in diese Richtung: Tempo 30 zuerst und dann alles andere. Dann kann man doch gleich jetzt diesen Weg einschlagen, anstatt darauf zu warten, bis man von den Gerichten zurechtgewiesen wird. Also bitte schön, denken Sie doch zukunftsgerichtet und streichen Sie bitte diesen Unsinn, dass man Tempo 30 auf Kantonsstrassen für Lärmschutzmassnahmen nicht machen soll.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag von Locher-St.Gallen / Böhi-Wil / Schöbi-Altstätten ist abzulehnen.
Ich schliesse mich den Vorrednern an, der Zusatz, der jetzt eingebracht wird von Locher-St.Gallen / Böhi-Wil und Schöbi-Altstätten ist abzulehnen. Das war ja auch in der Kommission nicht mehrheitsfähig. Dieser Zusatz macht aber die Sache einfach noch schlimmer, ich möchte Sie darum ermuntern, den ganzen Abs. 2 zu streichen, so wie Ihnen das die SP-GRÜ-Fraktion beantragen.
Dazu folgende Überlegungen: Fahrbahnhaltestellen sind eine wichtige Errungenschaft der Strassengestaltung, insbesondere innerorts. Wenn wir uns die Situation des Busses vergegenwärtigen, so ist es wichtig, dass der Bus den Fahrplan einhalten kann. Der Bus soll also nicht im Stau stehen, das ist ein ganz wesentliches Element. Der Bus soll bessere Verhältnisse haben als die PW's wenn es eng wird, wenn die Strasse sehr stark belastet ist. In allen Städten ist es heute so geregelt, dass es eine Busbevorzugung bei Ampelanlagen gibt, und das ist für alle mittlerweile selbstverständlich. Eine ähnliche Massnahme sind die Fahrbahnhaltestellen. Wenn viel Verkehr ist, dann muss der kurzfristige Stau hinter dem Bus entstehen, damit der Bus nachher freie Fahrt hat und den Fahrplan auch einhalten kann. Wenn er in die Bucht fährt und nachher vor dem Bus alles zugesperrt ist, so kann er, wie gesagt, den Fahrplan nicht mehr einhalten und das will niemand, dass der öffentliche Verkehr hier benachteiligt wird. Solche Fahrbahnhaltestellen braucht es.
Und jetzt komme ich gerne auf den Ausdruck Koexistenz zu sprechen den Göldi-Gommiswald auch erwähnt hat - genau darum geht es. Innerorts ist es nicht so, dass das Auto erste Priorität hat, sondern hier geht es um Koexistenz, und wenn man schon von Prioritäten sprechen will, dann muss man in solchen Situationen beim schwächsten Verkehrsteilnehmer beginnen. Da kommt zuerst die Fussgängerin bzw. der Fussgänger und anschliessend die Velofahrerinnen und Velofahrer, dann der Bus und erst nachher der PW. Wenn Wie verstanden haben, was unter Koexistenz gemeint ist, ist das völlig klar. Innerorts muss das so gehandhabt werden, und darum bitte ich Sie dringend diesen Ab.s 2 abzulehnen. Sonst machen wir wirklich einen riesen Rückschritt. Wir haben jetzt in dieser Koexistenzfrage in der einen oder andern Gemeinde Erfolge erzielt, konnten Strassenraumgestaltungen umsetzen, und jetzt wollen wir doch hier das Rad nicht zurückdrehen. Der eingeschlagene Weg ist überhaupt nicht revolutionär, das ist ein langsames sich Herantasten an das, was andere Ortschaften in andern Kantonen bereits haben. Bitte streichen Sie diesen Zusatz, das ist im Interesse der Bevölkerung.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Auch noch einmal ein Zusatzleistung von einer halben Million für eine Studie. Die Antragsteller wollen damit die Sicherheit auf der Rücken Strasse, überprüfen und anschliessend wohl verbessern. Wenn es um Sicherheit geht, so kann man durchaus auch pragmatische Vorgehen. Die wichtigste Massnahme um die Sicherheit zu erhöhen, ist eine Temporeduktion. Somit kann auf der Strasse dort, wo 7 vielleicht unübersichtliche oder weil Kinder da auf dem Schulweg sind, nötig ist die Sicherheit zu erhöhen, was wir selbstverständlich unterstützen von der SP grünen Fraktion durchaus Temporeduktionen signalisieren. Fünfzig vierzig dreissig so dass die Sache nach erdbebensicher ist. Dafür braucht es aber keine Studie für eine halbe Million Franken. Von da muss man etwas anderes sind. Diese Risiken Strasse soeben nicht zum Schleichweg für LKW bis werden.Wir haben schon mal gehört der wenn diese Strasse zu gut ausgebaute ist, dann werden verschiedene LKW Fahrer LSVA sparen wollen und eben diese Abkürzung über den Berg wären. Das kann es nicht sein. Dem dürfen wir nicht Vorschub leisten. Also bitte keine weiteren Umfahrungen und es geht hier ja im Hintergrund auch um eine zusätzliche Umfahrung bezüglich der St.Gallen Kapo. Das ist nicht im o. in unserem Sinn. Das lehnen wir ab. Wir sind hingegen sehr wohl für Sicherheit, aber eben da braucht keine Studie, sondern Tempo Reduktionen, die man signalisieren kann und dann noch ein Wort zu den Ressourcen. Wir haben in der Kommission immer wieder einmal gehört, dass die Ressourcen im Baudepartement führt. Das vorliegende Strassenbauprogramm erschöpft sind mehr liegt nicht drin mehr kann mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden. Es haben sie gerade vorhin wieder eine Million dazu der g. l..Darauf auf Schuljahres auf Strassenbauprogramm der zugegeben Messwesen weitere halbe Million, da sind die Ressourcen nicht vorhanden, sind häufig Scholl dass auch der Baudirektor hier noch einmal Stellung bezieht und darauf hinweist, dass das eben nicht mehr leicht Fahrt ist mit den vorhandenen Personal hier noch einmal eine Zusatzleistungen mit dieser Studie zu erfüllen, lehnen sie unterstützen sie darum bitte unseren Antrag in dem sie diese Aufstockung des Strassen Programms ablehne. Danke. Das Wort weiter Kantonsrat Göldi-Gommiswald.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag ist abzulehnen.
Sie sehen auf dem grauen Blatt bereits eine Begründung, warum dieser Zusatz Abs. 3 neu gestrichen werden soll.
Ich mache Sie einfach darauf aufmerksam, dass die in diesem Abs. 3 besagte Formulierung aus dem Kanton Zürich, wie sie Locher-St.Gallen vorhin zitiert hat, noch einmal auftaucht. Jetzt also eigentlich schon zum zweiten Mal, dass die Beschränkung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte im überliegenden Strassennetz mindestens ausgeglichen werden muss. Also es soll da sogar doppelt genäht werden mit diesem unnötigen Zusatz, darum streichen Sie bitte diesen Abs 3.
Vielleicht noch zu ihrer Information: Das ganze Land steht in der Pflicht, die Lärmschutzverordnung umzusetzen, und wenn es um die Lärmschutzverordnung geht, da spricht man zuerst einmal von Massnahmen an der Quelle. Massnahmen an der Quelle um diese gesundheitsschädigende Lärmemission einzugrenzen, gibt es zwei, dass eine ist Tempo 30, das andere sind die Flüsterbeläge.
Dann, ausdrücklich erst an zweiter Stelle, sollen die hässlichen Lärmschutzwände gebaut werden. Das will man verständlicherweise meistens nicht aus landschaftlichen Gründen.
Und erst an dritter und letzter Stelle, «ausnahmsweise», wie es in der Gesetzgebung steht, können diese Lärmbelästigungen durch Schallschutzfenster gemindert werden. Also das ist die schlechteste und unerwünschteste Variante.
Gehen wir zurück an Stelle 1, da steht die Tempobegrenzung oder der Flüsterbelag. Und jetzt stellen Sie die zwei Möglichkeiten einander gegenüber. Tempo 30-Beschränkung kann man schnell, günstig und wirkungsvoll installieren. Und wir wollen ja sparen in diesem Parlament, so ist es doch unsinnig, wenn man die schnellste, günstigste und wirkungsvollste Massnahme hier ausschliessen will. Die Flüsterbeläge sind viel teurer, brauchen viel mehr Aufwand und Material und dann ist es erst noch so, dass diese Flüsterbeläge im Vergleich zur verordneten Tempobegrenzung eine ganz bescheidene Lebensdauer haben. Flüsterbeläge sind am Anfang am wirkungsvollsten und dann wird ihre Wirkung immer schlechter. Wegen dem Abrieb der Pneus werden diese Poren dann wieder etwas gefüllt, wenn es wieder einmal Winter werden sollte entstehenden Schäden, weil die Flüsterbeläge frostanfälliger sind als die konventionellen Beläge. Also eine teure und nur teilweise wirkungsvolle Massnahme.
Die beste Massnahme ist Tempo 30, schnell wirkungsvoll und günstig. Und die wollen Sie ausschliessen. Das ist doch wirklich gegen Ihre eigene Überzeugung. Sie wollen ja günstige, schnelle und finanzbewusste Politik machen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. legt seine Interessen offen als Präsident des VCS Schweiz, und vertrete über 100'000 Mitglieder, die sind nicht nur aus dem Kanton St.Gallen.
Thomas Müller, der Stadtpräsident von Rorschach, um gleich den Bogen wieder auf die nationale Ebene zu legen, hat gut lobbyiert und hat es geschafft, dass dieses Projekt jetzt ein A-Projekt ist und erst noch im Agglomerationsprogramm - das ist tatsächlich so. Nur, man muss auch sehen, wenn dieser Autobahnanschluss realisiert wird, dann frisst der einen ganz grossen Brocken des Geldes weg, der im Agglo-Programm zur Verfügung steht und es stellt sich dann die Frage, wie viel bleibt noch für den Velo- und Fussverkehr. Und da sehen wie es eben ein bisschen anders. Wenn ich den Vorrednern genau zugehört habe, so war nur die Rede vom Auto, das vor der Barriere steht. Es hat niemand vom Velo gesprochen, das vor der Barriere steht. Also machen wir doch zuerst die flankierenden Massnahmen, bringen wir die in Ordnung. Rorschach könnte auch zuerst die Velounterführungen bauen, damit zumindest der Langsamverkehr nicht mehr vor der Barriere steht. Das wäre ein anderer Reihenfolge, durchaus sinnvoll. Das Kulturland müsste man dann noch nicht verbauen, dass dieser Autobahn geopfert werden muss. Also es gibt hier durchaus verschiedene Sichten der Dinge. Es ist eben aus unserer Sicht schlauer, wenn man öV-Verbindungen verbessert und damit das Umsteigen vom Auto auf den öV fördert und dann bleibt genügend Platz auf der Strasse für die Lastwagen. Da habe ich Verständnis dafür, dass die Industrie mit ihrem Lastwagen von und nach Rorschach fahren müssen und das können sie, wenn die Privatautos, in denen nur eine Person sitzt, weniger werden, hat es genug Platz für die Lastwagen. Das wäre einfach eine andere Sicht, und so könnte man es auch machen. Darum aus unserer Sicht zuerst die flankierenden Massnahmen bauen, schauen, wie sich das weiterentwickelt, da ist schon einiges im Gang in der Stadt am See und diesen teuren, kulturlandvernichtenden, steilen Autobahnanschluss vorerst einmal auf die Warteliste setzen. Danke für ihr Mitdenken.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, beim Bauvorhaben «Netzstrategie Sargans» am Entwurf der Regierung festzuhalten und zuerst eine Studie zu machen.
Anhang A: Bauvorhaben der 1. Priorität (Verwirklichung im 17. Strassenbauprogramm):
Umfahrungsstrassen, S. 2
Str. Nr.
Gemeinde
Bauvorhaben
Bemerkungen
Aufwand
1/7/73/116
Sargans
Netzstrategie Sargans
Studie / Projektierung
1'500
500
Ich erlaube mir eine einleitende Bemerkung: Wenn wir diese unselige Diskussion von vorher nicht geführt hätten, wären wir schon etwa vier Anträge weiter. Ich möchte aber deswegen meine Ausführungen sehr einschränken. Ich ersuche Sie, auf die ursprünglichen Fassung zurückzukommen. Es ist wohl sehr nachvollziehbar, dass man hier, in dieser Sarganser Lösung eine Lösung will, die auch umsetzbar ist. Ich verstehe auch, dass einzelne Exponenten den Leuten vermitteln wollen, dass man dann aktiv ist. Doch wenn es um Verkehr geht, wenn man da allzu schnell unterwegs ist, wenn man viel zu viel will, dann funktioniert oft nichts mehr. Das haben wir schon verschiedentlich erlebt. Der aufgezeigte Weg, dass man nun das Fundament legen will, wurde sehr einleuchtend dargestellt. Es wurde erläutert warum und wieso man in der aktuellen Phase nur eine Massnahme umsetzen will. Es ist deswegen nachvollziehbar, weil offenbar immer noch etliche Abstimmungen notwendig sind.
Wenn man nun so vorgehen will, dass man wie eine Stufe übersteigt, dann mag das den Eindruck erwecken, dass das «Fuder» überladen wirkt. Dies wird wenig förderlich sein für das Anliegen an sich.
Aus diesem Grund ersuche ich Sie, das man festhält an der Fassung, wie sie ursprünglich vorlag, und dass der Antrag auf dem gelben Blatt abgelehnt wird.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Ich wollte eigentlich nichts sagen, aber diesen ideologischen Schlusspunkt können wir so nicht stehen lassen. Schon während der ganzen Debatte war ich versucht etwas zu sagen. Man hat aus der Linken und Grünen Ratshälfte dauernd den Vorwurf gehört, man baue nur für die Autos nur für die Strasse. Ich möchte einfach daran erinnern, dass wenn wir Strassen bauen auch Velowege und Radwege bauen und Fussgängerübergänge sicherer machen etc. Hierfür ist auch sehr viel in diesem Strassenbauprogramm enthalten, aber das passt natürlich nicht in diese einseitige, ideologische Brille: Ich bitte Sie selbstverständlich, diesem Strassen Bauprogramm zuzustimmen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Ich möchte einige Ausführungen machen und Ihnen beliebt machen, beim Antrag der vorberatenden Kommission zu bleiben. Wir haben, was jetzt auch schon mehrfach festgestellt worden ist, beim Strassenbau für die längerfristigen Projekte ein Finanzierungsproblem. Ich bin froh, dass der Rat der vorangehenden Ziffer zugestimmt hat. Es geht auch hier darum diesen Strassenfonds bei diesem Antrag zu äufnen. Wenn ich den Antrag der Regierung ansehe, dann ist der relativ phantasielos. Es wird einfach auf die finanzielle Situation hingewiesen und dass das zu Mindererträgen führen würde, aber was man denn machen könnte, um diesen Strassen mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, darüber liest man in diesem roten Blatt nichts. Das ist nicht Gegenstand der jetzigen Diskussion, aber wir werden in der nächsten Session die Motion, die die vorberatende Kommission eingereicht hat, behandeln und ich kann mir bereits heute vorstellen, dass die Regierung hier wieder ein rotes Blatt machen wird mit etwa der gleichen Begründung. Das greift zu kurz. Ich möchte auf einen anderen Aspekt hinweisen und ich hätte hier eigentlich gerne eine Aussage des zuständigen Finanzdirektors oder des zuständigen Sicherheitsdirektors. Der Preisüberwacher hat am 21. August 2018 gerade einige Tage vor der Kommissionssitzung festgehalten, dass der Kanton St.Gallen mit anderen Kantonen zusammen etwa 40 Prozent zu hohe Gebühren erhebt. Wir haben in der Kommission die Frage gestellt, wie die Regierung damit umzugehen gedenke. Das ist ein längeres Thema, aber wir haben keine Antworten erhalten. Irgendwann kommt vielleicht ein Autofahrer der klagt und dann muss der Kanton senken, dann sind diese Erträgnisse ebenfalls weg. Die Regierung hätte ja vielleicht Ausführungen machen können, wenn man schon den Antrag der vorberatenden Kommission ablehnt, ob man allenfalls hier einen Ausgleich schafft, aber wir lesen auch diesbezüglich nichts. Es geht so etwa nach dem Motto: «Wir warten einmal zu was passiert und dann schauen wir.» Das geht uns zu wenig weit. Ich hätte hier gerne, und ich glaube das ist auch die Auffassung derjenigen Kolleginnen und Kollegen in der vorberatenden Kommission die diesem Antrag zugestimmt haben, eine aktivere Rolle der Regierung. Jetzt bin ich sehr gespannt auf die Ausführungen der beiden Regierungsräte oder zumindest von einem, wie Sie denn dieses Finanzierungsproblem anzugehen gedenken.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
beantragt im Namen von Locher-St.Gallen / Böhi-Wil / Schöbi-Altstätten, Ziff. 2 Abs. 2 mit folgendem zweiten Satz zu ergänzen: «Neue Haltestellen sind wenn möglich als separate Busbuchten zu realisieren.»
Sie müssen entschuldigen, dass ich jetzt eine Verwirrung hatte. Ich spreche selbstverständlich noch kurz zu diesem Antrag, aber ich glaube jetzt haben wir den Tritt gefunden. Es ist richtig, dass eine intensive Diskussion über diese Ziffer 2 und diesen Wortlaut, den Böhi-Wil, Schöbi-Altstätten und ich jetzt nochmals eingebracht haben, in der Kommission stattgefunden hat. Die Sorge und der Grund, wieso dass das abgelehnt wurde war, dass man die Angst hatte, wenn man eine Verpflichtung für den Bau von Busbuchten aufnimmt, dann kann in gewissen Gemeinden bspw. in denen enge räumliche Verhältnisse bestehen, gehe das zu Lasten von wertvollem Bauland. Dies konnte nicht ausdiskutiert werden. Wir haben das jetzt eigentlich dargelegt, wie das gemeint ist: Grundsätzlich sind bestehende Busbuchten zu erhalten. Das ist einmal das erste. Es gibt ja eine gewisse Tendenz, dass man das zum Teil aufheben möchte und dass man die Busbuchten auf die Strasse zurückverlegt, das wollen wir nicht. Bei neuen Busbuchten muss man schauen, ob die Möglichkeit besteht, wenn genügend Land vorhanden ist, dann macht das Sinn und das Land muss selbstverständlich auch erhältlich sein. Wir wissen, dass gewisse Gemeinden Schwierigkeiten haben, Land erhältlich zu machen und es soll nicht sein, dass dann einfach Projekte auf die lange Bank geschoben werden. Das haben wir eigentlich mit dieser Formulierung jetzt nochmals klar gemacht. Ich glaube wenn diese Diskussion im Sinne der Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, auch übrigens im Sinne der Ermöglichung des Busbetriebes. Man will den Busbetrieb nicht unnötig einschränken. Es kann Situationen geben, wo eine Fahrbahnhaltestelle unter Umständen neu mehr Sinn macht. Wenn diese Diskussion so stattgefunden hätte, dann bin ich überzeugt, dann hätte die Kommission auch klar dem zugestimmt. Ich bitte Sie diesem Antrag von uns dreien zuzustimmen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
legt seine Interessen offen als Präsident der IG Engpassbeseitigung.
Ich habe fünf Punkte:
Es ist tatsächlich ein Jahrhundertprojekts, über das wir entscheiden. Es ist ein Projekt, das in seiner Dimension im Kanton St.Gallen so noch nie beschlossen wurde.
Der Bundesrat hat am letzten Freitag, Sie haben das sicher den Medien entnommen, die Botschaft für die Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes verabschiedet. Wenn Sie die Botschaft anschauen, dann finden Sie die entsprechenden Zahlen. St.Gallen soll für dieses Projekt mit 1,144 Mrd. Franken unterstützt werden. Der drittgrösste Betrag soll nach Basel gehen und der zweitgrösste Betrag soll nach Bern (Wankdorf/Muri) gehen in den nächsten zwölf Jahren. Und wir müssen ein ganz klares Zeichen setzen als Ostschweiz, dass wir dieses Projekts wollen. In diesem Sinne bin ich froh um diesen Antrag, damit der Rat dieses Zeichen jetzt setzen kann. Wenn wir es nicht setzen, dann werden diese Gelder in den Rest der Schweiz fliessen.
Ich möchte auf das Demokratieverständnis hinweisen. Ist wurde heute morgen viel von Demokratie gesprochen worden und ich erlaube mir dazu eine Bemerkung zu Handen der SP-GRÜ-Fraktion zu machen. Die SP-GRÜ-Fraktion hat nicht im letzten Jahrhundert sondern vor zwei Jahren eine Abstimmung gemacht über die Güterbahnhofinitiative, die fand am 28. Februar 2016 statt. Ich hab hier das Communiqué der SP-GRÜ-Fraktion hat gesagt, es gehe ihr darum, dass sich das Volk in dieser wichtigen Frage äussern könne. Die Stadtbevölkerung hat mit 63 Prozent dieser Vorlage zugestimmt, dass wurde so von Seiten der SP-GRÜ-Fraktion nicht erwartet, aber es ist Fakt. Über diese demokratische Entscheidung setzt man sich einfach hinweg, wenn man das Projekt wieder streichen.
Es ist dem Baudepartement gelungen, das Projekt so zu optimieren, dass der Bund jetzt einen wesentlich grösseren Teil trägt als ursprünglich vorgesehen. Ich habe diese 1, 144 Mrd. Franken erwähnt. Es ist richtig, dass wir jetzt diesen Beschluss fassen, damit diese Arbeiten fortgeführt werden können.
Wir werden im Rahmen der Ziffern zum Strassenbauprogramm auch noch einen Antrag stellen, dass man je nach Bedarf für dieses Jahrhundertprojekt sogar ein separates Strassenbauprogramm macht, sollte das notwendig sein.
Ich bitte Sie also diesen rein ideologisch gefärbten und demokratisch nicht legitimierten Entscheid der SP-GRÜ-Fraktoin abzulehnen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Ich möchte eine Bemerkung machen und eine Frage stellen. Zum Ersten: Diese Ausführungen in der Kommission, aber das kann der Kommissionspräsident dann vielleicht auch noch erwähnen, die wahren durchaus nicht nur unbestritten, die Sie gemacht haben. Und zweitens eine Frage an Regierungsrat Fredy Fässler: Im Bericht 40.14.05, das ist der Bericht gewesen mit dem man diese zusätzlichen Stellen für die Kantonspolizei beantragt hat. In diesem Bericht ist auf den S. 77 und 78 detailliert geregelt wie die Kosten dieser Stellen alimentiert werden sollen. Es wird auf den Strassenfonds hingewiesen, was Verkehrsüberwachung und Verkehrserziehung betrifft, dann heisst es aber auf S. 78 am Schluss ich zitiere: «Die Regierung sieht vor diese grob geschätzten Plankosten im Rahmen der ordentlichen Voranschläge nach Massgabe der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten und der Vorgaben des Kantonsrates zu beantragen.» Ich stelle einfach fest, dass man das offenbar nicht gemacht hat. Dass man jetzt die Mehrheit eben über den Strassenfonds nehmen will und dass man dafür natürlich den Spielraum in anderen Bereichen erhöht. Ich will einfacher wissen, wie Sie sich dazu stellen. Ist das, was damals geschrieben wurde, nicht mehr gültig? Hat die Regierung hier eine andere Meinung oder was ist Sache?
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.
Ich bin etwas erstaunt über diese fiskalistische Haltung, die die CVP-GLP-Fraktion nun offensichtlich einnimmt. Die Frage ist die, wie viel von den Mitteln, die die Verkehrspolizei benötigt aus dem Strassenfonds entzogen werden sollen und wie viel nicht. Die Regierung möchte 16 Prozent zusätzlich. Sie begründet diese zusätzlichen Stellen mit neuen Projekten auf der Strasse, dem Erfordernis stärkerer Verkehrsüberwachung etc. Die Kommission hat das Plafonieren wollen auf 10 Prozent Anstieg, also nicht alles, sondern auf 10 Prozent. Wenn wir anschauen, was die Ausgangslage war, dann ist es eigentlich ganz einfach. Ursprünglich hat man einmal gesagt, man nimmt aus dem Strassenfonds für die Polizei jene Mittel, die erforderlich sind zur Verkehrserziehung und zur Verkehrsüberwachung. Mittlerweile geht man aber hin und finanziert praktisch die ganze Verkehrspolizei aus dem Strassenfonds. Das macht man deshalb, weil man das dann nicht dem allgemeinen Haushalt belasten muss. Das ist nicht korrekt. Wir wollen einfach hier ein Zeichen setzen und wollen das eben diese Plafonierung auf maximal 196 Mio. Franken beschränkt wird. Ich meine, dass das vernünftig sei. Wir setzen ein Zeichen. Wir werden dann vielleicht auf die Unternehmenssteuerreform noch zurückkommen, wenn Sie dann dieses Thema miteinander verknüpfen wollen, dann können Sie das. Ich habe dann einige Antworten und einige Fragen noch an die zuständige Regierung. Die Finanzierung müssen wir sicherstellen. Ein letztes Wort, ich wollte das gestern schon sagen an die Adresse des Sprechers der CVP-GLP-Fraktion: Wir, die FDP-Fraktion, ist der Auffassung, dass zukünftiger Bedarf, den wir heute schon absehen, mit diesen Grossprojekten, durch zweckgebundene Gelder erfolgen und finanziert werden muss. Wir sehen keine Verschuldung. Wir haben in diesem Staat genügend Beispiele, dass man künftige Investitionen mit heutigen Schulden bezahlen will. Wir wollen nicht der künftigen Generation Lasten auferlegen. Das ist ein Mittel, ein erster Schritt dazu das eben nicht zu tun. Ich bitte Sie, den Antrag der Regierung abzulehnen und dem Antrag der Kommission zu folgen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Ich erlaube mir nach dem Regierungsrat zu sprechen. Er hat mich und die Mitglieder der Finanzkommission direkt angesprochen. Ich bin enttäuscht über die Aussagen, die Sie hier gemacht haben. Wenn Sie hier sagen, Sie können diese Stellen nicht tätigen. Es sei verboten, diese Stellen zu tätigend, dann frage ich mich schon, was wir in der Finanzkommission diskutieren. Wir haben gesagt, Sie können flexible Kreditumlagerungen machen, und Sie können Stelle schaffen, wenn Sie es wollen. Dass es Verschiebung geben muss, das ist mir klar und sonst geben Sie uns in der Finanzkommission die gesetzliche Grundlage, wieso Sie die Stelle nicht schaffen können.
Wenn das ein Problem für Sie ist, dass ein Teil des bestehenden Bestands des Tiefbauamts auf früherer Zeit, bevor der Wechsel stattgefunden hat zur Steuerung, wenn das für Sie ein Problem ist, dass diese noch über den Strassenbau finanziert werden und die neuen Mitarbeiter über den Personalsockelaufwand, dann werde ich den Antrag an der nächsten Sitzung der Finanzkommission stellen, dass neu alles über den Personalaufwand finanziert wird. Ich bin fairerweise dann bereit, den Personalsockelaufwand aufzustocken, um diese Personen, die jetzt schon im Tiefbauamt finanziert werden, dann haben diese Diskussion vom Tisch.
Aber wenn wir jetzt über solche Sachen diskutieren müssen, dann ist das nicht der richtige Weg. Der richtige Weg ist, dass wir die Aufwände steuern willen und dies geschieht über den Personalsockelaufwand.
Ich bitte Sie wirklich, es ein Auftrag bzw. ein Antrag diese Erhöhung zu machen. Wenn Sie jetzt sagen, Sie machen die Projekte nicht oder verwehren sich und sagen Sie können das nicht, dann haben Sie mir nicht richtig zugehört. Wir haben gesagt, dass wenn die Projekte kommen, uns klar ist, dass Prioritäten gesetzt werden und die personellen Ressourcen geschaffen werden. Aber jetzt zu sagen, Sie machen das nicht, ist eine Arbeitsverweigerung, die nicht akzeptierbar ist.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Ich bin persönlich angesprochen worden und möchte dazu Stellung nimmt. Auch wenn ich in der Eintretensdebatte Visionen aufgezählt habe, bin ich trotzdem dabei, dass man das Projekt jetzt projektiert. Es kann nicht sein, dass man jetzt das ganze streicht, wo alles aufgegleist ist.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag ist zuzustimmen.
Wir hatten in der Kommission längere Zeit darüber diskutiert. Wir haben nun auch gestern und heute verschiedene Aufträge an das Baudepartement erteilt. Wir kamen in die Diskussion in der vorberatenden Kommission auch eindeutig zum Schluss, dass die nun erteilten Aufträge auch Kapazitäten brauche, und wir haben das grob ermittelt und auch geschaut, was irgendwo ein möglicher Weg wäre. Wir haben auch andere Stellen aus dem Strassenfonds finanziert, z.B. die Polizei usw.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der vorberatenden Kommission diesem Auftrag auf dem gelben Blatt zuzustimmen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Ich spreche hier nicht zum entsprechenden Antrag und ich stelle auch keinen Ordnungsantrag, aber ich bitte Sie, wenn wir bei jedem Antrag, der nun noch folgt, die regionalpolitische Auslegeordnung erfahren, dann sind wir wahrscheinlich übermorgen noch an der Session. Ich bin überzeugt, die vorberatende Kommission hat ausgezeichnete Arbeit geleistet. Ich kann Ihnen das Ergebnis jetzt schon sagen, es wird alles durchkommen, was in der Kommission diskutiert wurde.
Ich bitte Sie nun nicht für die Galerie zu sprechen, weil letztlich wird nur ein kleiner Teil in den Medien erscheinen. Halten wir uns an die vorberatende Kommission, dann kommen wir auch vorwärts. Danke vielmals, dass Sie sich zusammennehmen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen offen. Ich bin Präsident der IG Mobil Rorschach....
Wir setzen uns für eine Verkehrslösung in der Region an, die idealsterweise alle vier Verkehrsträger miteinbezieht. Dazu gehört auch der Zubringer Witten. Das Projekt ist sehr gut aufgegleist, und wird gemäss einer regionalen Umfrage in den betroffenen Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg von weit über zwei Drittel der Bevölkerung getragen. Der Zubringen Region Rorschach und der Anschluss Witten mit dem Zubringer Rorschach ist für die Region am See von grösster Bedeutung. Wer sich ideologisch gefärbt gegen diese Lösung stellt, erkennt die Wirklichkeit des Vorhabens nicht. Es handelt sich hierbei um ein Projekt, dass mehr als nur eine Trassierung der SBB-Linie ist. Auch die Aufnahme in das Agglomerationsprogramm zeigt, dass es sich hier um ein Projekt handelt, welches:
die regionale Entwickung ermöglicht;
den Verkehr entflechtet;
Stadtlücken schliesst;
das Zentrum belebt und
Arbeitsplätze sichert.
Wer sich also dagegen stellt verunmöglicht eine Entwicklung einer ganzen Region, und das ist schlicht ungeheuerlich.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Mit der Interpellation einen 50.18.46 «Verkehrschaos rund um Uzwil/Oberbüren lösen», darüber werden wir vermutlich morgen diskutieren, wurden von den Interpellanten entsprechende Massnahmen angeregt, insbesondere eine Problemlösung mittels Unterführung sowie Bypass, Auf- und Abfahrten samt Kreisverkehr im Bereich der Augarten-Kreuzung in Niederuzwil.
Die Antwort der Regierung ist ausweichend, fokussiert sich einseitig auf Nebenschauplätze und weiss nicht zu überzeugen. Auf den zentralen Punkt, eine eindeutig vorteilhafte Unterführungslösung mit Bypass, Auf- und Abfahrten, nahm die Regierung noch kurz, am Rande und oberflächliche Stellung.
Mit Blick auf die heutige Verkehrslage und die zukünftige Verkehrsentwicklung ist von zentraler Bedeutung, besonnen, ohne kontraproduktive Hast in ein Projekt zu investieren, welches den heutigen und insbesondere zukünftigen Entwicklungen nachkommt. Dem kann nicht dadurch entsprochen werden, indem teilweise zweispurige Fahrbahnen errichtet werden, diese Fahrbahnen aber weiterhin durch nur schwer passierbar Flaschenhälse gezwängt werden. Denn wo nichts abfliesst, kann auch nichts hinein- bzw. hindurch fliessen.
Das aufgegleiste Strassenumbauprojekt ist zum Scheitern verurteilt und bedarf einer konkreten, seriösen Prüfung einer weitsichtigen Alternativlösung. Mit einer Studie bzw. einer Projektierung einer Unterführung samt Bypass, Auf- und Abfahrten allenfalls samt Kreisverkehr sowie Park&Ride-Möglichkeit in unmittelbarer Autobahn Nähe soll eine in die Zukunft gerichtet Verkehrsproblemlösung an die Hand genommen werden.
Ich möchte noch gerne auf das vorherige Geschäft zurückkommen: In der Achse Oberuzwil bis Augartenkreuzung hat es insgesamt fünf Kreisel und kein einziges Lichtsignal auf dieser Strecke, und insgesamt ist es auch so, dass die Autobahneinfahrten und -ausfahrten im 17. Strassenbauprogramm projektiert und entsprechend eingebunden sind, und entsprechend besteht die Möglichkeit, hier aktiv in Einklang mit der vorgeschlagenen Lösung an der Augartenkreuzung zu agieren.
Es ist auch anzumerken wegen des zeitlichen Aspekts, die Sanierung war schon im 16. Strassenbauprogramm enthalten und wurde bis heute noch nicht umgesetzt.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Böhi-Wil: der Antrag ist abzulehnen.
Wie vorher gehört, haben wir diese Angelegenheit in der vorberatenden Kommission intensiv besprochen und das Baudepartement hat uns informiert, dass verschiedene Varianten für diese sogenannte Netzergänzung Nord geprüft wurden und diejenige Variante, die vorgeschlagen wird, erscheint uns als die beste.
Wir wissen alle, sämtliche Strassenprojekte stossen auf Widerstand. Das ist heutzutage eine Tatsache. Deshalb geht es jeweils darum, eine Variante zu finden, die einerseits den Verkehrsbedürfnissen entspricht, anderseits aber auch politisch umsetzbar ist. Wenn wie im vorliegenden Antrag vorgeschlagen, die Linienführung über die Industriestrasse geführt wird, dann wird zwar weniger Kulturland verbraucht, aber die Netzergänzung Nord endet mitten in Bronschhofen. Das ist politisch sicher chancenlos, das weiss Wick-Wil sehr genau. Wick-Wil kenn ich serh gut aus dem Stadtparlament Wil, ist ein strategischer Denker. Das heisst, wenn er gegen die Netzergänzung Nord ist, dann geht es ihm wahrschienlich um viel mehr, als nur um eine relativ kurze Entlastungsstrasse. Es geht wahrscheinlich darum, die Enwicklung des Projekts Wil-West zu behindern, das unter anderem auch einen neuen Autobahnanschluss beinhaltet. Was die SP-GRÜ-Fraktion von solchen Anschlüssen hält, haben wir ja vorhin gehört.
Bitte lehnen Sie diesen Antrag ab, denn er würde das ganze Projekt nur verzögern.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Sargans offen. Der Antrag ist abzulehnen.
Gerne vertrete ich die Meinung der FDP-, SVP- und natürlich meiner Fraktion. Liebe Mitglieder der SP-GRÜ-Fraktion, innerhalb der letzten Stunden hörte ich immer wieder aus Ihren Reihen heraus, dass der Langsamverkehr geschützt, gefördert und ausgebaut werden müsse. Wer die Situation rund um die Verkehrsproblematik insbesondere in Sargans, aber auch in den Nachbargemeinden Mels, Vilters, Wangs und Wartau kennt, wünscht sich eine rasche Lösung. Die erwähnten Gemeinden setzen sich zusammen mit dem Kanton intensiv mit der Problematik auseinander. Unzählige Stunden wurden investiert und dabei mit einem Verkehrsplaner die Netzstrategie erarbeitet. Dies in einer Tiefe, die einer Studie gleicht. Fragen, wie der Langsamverkehr geschützt werden kann, Fragen, wie das Industriegebiet besser erschlossen werden kann, ohne dass die Gemeinden mehr Verkehrsbelastungen im Kern ausgesetzt werden und hoffentlich künftig noch mehr Arbeitsplätze zur Verfügung stehen werden, Fragen, wie der Bahnhof noch besser erschlossen werden kann, dass künftig mehr Personen das Busangebot und den gesamten öV nutzen werden und so der Verkehrsknoten Sargans noch mehr Bedeutung erhält und vieles, vieles mehr, wurde bereits intensiv besprochen und floss in die Strategie ein.
Sie sehen, wir haben bereits alle Interessen und alle Interessens- und Anspruchsgruppen berücksichtigt. Deshalb macht es keinen Sinn eine Studie zu erarbeiten, sondern es kann gleich mit der Projektierung begonnen wird. Damit wir nun gerade auch für den Langsamverkehr schnell und unkompliziert eine Verbesserung erzielen können, ist es unerlässlich, dem Antrag der vorberatenden Kommission zuzustimmen.
Liebe SP-GRÜ-Fraktion, wenn Sie weiterhin und auf unbestimmte Zeit hin schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie z.B. die Kinder, eine unbefriedigende und sehr gefährliche Situation zumuten wollen, dann halten Sie an Ihrem Antrag fest, aber das wäre von Ihrer Gesinnung her wortwörtlich ein Schuss ins eigene Bein.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. legt seine Interessen offen als Regionalparteipräsident der CVP Region Rorschach.
Mich erstaunt die einfache Begründung von Schöb-Thal auf diesem Streichungsantrag schon. Ich glaube, es handelt sich hier nicht um die volle Überzeugung, um einen solchen Antrag zu streichen, denn ich möchte Schöb-Thal mit auf den Weg geben, dieses Projekt, wie es schon gesagt wurde, ist schon seit vielen Jahren ein grosses Problem und wurde schon intensiv diskutiert. Es gibt den Masterplan «Siedlung und Verkehr» mit diesen 22 Massnahmen in der Aggloregion Rorschach. Dort sind auch die flankierenden Massnahmen enthalten. Das war ja die Lehre aus der Umfahrung Bütschwil, die wir in der Region Rorschach gezogen haben. Dort wurde ja von Seiten SP-GRÜ-Fraktion votiert, dass es keine flankierenden Massnahmen gibt. Man hat dies aufgenommen und liegen in dieser Studie zu Grunde und jetzt werden diese wieder bekämpft. Ich weiss nicht, was man davon halten will. Ich lade Schöb-Thal gerne einmal an die Industriestrasse ein. Sie hat dies heute bereits vier Mal erwähnt, dort hat es einen Barriereübergang, machen Sie dort einmal eine Standaktion und reden Sie mit den Leuten, die mit dem Auto vor diesen Barrieren steheh. Die werden Ihnen sagen, was man jetzt realisieren soll.
Hier geht es um viel mehr als nur diesen Autobahnanschluss in der Region, das ist ein grosser Teil davon, unbestritten, es handelt sich auch um ein A-Projekt des Bundes. Es gibt Konzepte und Wege für Velofahrer, für den Langsamverkehr, auch das wurde aufgegleist und ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg, hier ein Gesamtverkehrskonzept zu machen, dass den Namen auch verdient.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.
Den eindeutigen Ausführungen der Regierung ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Wir wehren uns klar dagegen, dass dem allgemeinen Haushalt mit der zweckgebundenen Zuweisung zugunsten des Strassenfonds 22 Mio. Franken entzogen würden. Zudem müssten auch die Gemeinden auf ihre Anteile aus den Bussengeldern von 1,3 Mio. Franken verzichten. Regierungsrat Mächler hat sofort klar dargelegt, dass die Beträge im Strassenfonds vorhanden sind und dieser zur Zeit nicht aufgestockt werden muss. Die Forderung der vorberatenden Kommission wurde bereits anlässlich des Entlastungsprogramms 2013 gestellt und der Kantonsrat beschloss die Einnahmen aus den Bussengeldern in den allgemeinen Haushalt fliessen zu lassen. Seither hat sich an der Situation nichts geändert und es wäre wenig glaubwürdig, wenn der Rat nun nicht mehr zu diesem damaligen Entscheid stehen würde.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
(im Namen einer Minderheit der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Ich spreche hier als Einwohner von Uznach. Das Projekt der Verbindungsstrasse A53 Gaster soll weiterhin als Bauvorhaben der ersten Priorität im 17. Strassenbauprogramm gemäss dem Antrag der Regierung belassen werden.
Dieser Rat hat bei der Beratung des 16. Strassenbauprogramms die Regierung beauftragt, eine Studie zur Realisierung der Verbindungsstrasse A53 Gaster zu realisieren. Diese Arbeiten wurden in den letzten vier Jahren in Angriff genommen. Es liegen nun Ergebnisse vor, so dass mit der Projektierung begonnen werden kann. Die Übung jetzt abzubrechen, macht wirklich keinen Sinn. Die bis jetzt beanspruchten personellen Ressourcen und die bereits ausgegeben finanziellen Mitteln wären einfach verloren. Uznach und die Nachbardörfer brauchen diese Umfahrung. Mir geht es vor allem um die Personen, welche unter dem heutigen Verkehr zu leiden haben. In erster Linie betrifft das das Städtchen Uznach. Zu diesem führen beidseitig des Städtchens vier Hauptstrassen. Der ganze Verkehr zwängt Sicht dann durch das Städtchen. Der Verkehr zeigt Lärm und Dreck, trotz geschlossenen Fenstern dringt vor allem der Russ in die Wohnungen herein, so dass Anwohner täglich Russablagerungen von ihren Möbeln wischen können. Besitzer von Liegenschaften investieren zurzeit Zeit nur das Nötigste in ihren Wohnungen, da es schwierig ist, diese sinnvoll zu vermieten. Im Kanton St.Gallen gibt es kein Städtchen mehr, welches eine solche Verkehrsmenge zu bewältigen hätte.
Einige Bemerkungen zu den im Antrag von Kündig-Rapperswil-Jona aufgeführten Begründungen, die mir erst seit kurzem vorliegen. Es stimmt nicht, dass das Städtchen nach der Eröffnung der Verbindungsstrasse auch weiterhin so durchfahren werden kann. Auch hier sind Planungen vorhanden, welche eben das Flanieren und im Kaffee sitzen ermöglichen sollen. Auch die anderen von ihr vorgebrachten Begründungen sind bereits zum Teil geprüft und wieder verworfen worden. Da verweise ich auch auf die Orte von Göldi-Gommiswald.
Die Nachbardörfer von Uznach, Gommiswald, Kaltbrunn, Benken, Tuggen und Schmerikon sind in den letzten Jahren zum Teil stark gewachsen. Und deren Bewohner tragen mit ihren Fahrten durch Uznach ebenfalls zum erhöhten Verkehrswachstum bei. Auch diese Döfer selbst leiden unter dem grossen Verkehr und würden durch die Verbindungsstrasse entlastet.
Es ist wichtig, dass die Projektierung der Verbindungsstrasse und gleichzeitig der flankierenden Massnahmen jetzt weitergeführt werden. Die Bevölkerung wird dann auch in Kenntnis der flankierenden Massnahmen über dem Bau dieser Strasse abstimmen können.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren Rat den Regierungen ich bitte sie, diesen Antrag auf dem grauen Blatt abzulehnen.
Die vorberatende Kommission hat sich hier wohl überlegt, als sich dieses gelbe Blatt gemacht hat, wie sie damit umgehen will. Es geht immer um 2 Dinge. Erstens darum, dass man zuerst eine Gesamtstudie macht über den gesamten Verlauf des Hochleistungstrassennetzes Sinn in der Region Zürich sind und im Toggenburg, wo die Lücken jetzt ja auch geschlossen werden und es muss davon ausgegangen werden, dass bis ins Jahre 2022 mit zusätzlichen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, wenn im Toggenburg die Strassen geschlossen Sinn, dass geschlossen im Sinn von durchgehend.
In diesem Sinne macht es eben durchaus Sinn, dass man sich jetzt mit einer Studie damit befasst, wie die Risiken Strasse nachher aussehen soll und deswegen hat die vorberatende Kommission in diesem gelben Blatt sich dafür eingesetzt, das jetzt zu prüfen, bevor eine weiche Kosten saniert werden der gleichen welche Sicherheitsmassnahmen aufgebaut werden. Zudem geht es auch darum, das letzte an der Quote liegende Dorf St.Gallen Kappel zu entlasten und die Studie soll eben auch Aufschluss darüber geben, wie man das langfristig tun kann. In diesem Sinne bitte ich sie, Klarheit in diese Frage zu bringen und der Regierung der Auftrag zu geben, diese Studie auszulösen gemäss gelben Blatt. Bitte lehnen sie das graue Blatt ab. Danke, dass Wald hat reagieren.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
legt seine Intressen offen als Geschäftsführer der Region Zürichsee-Linth. Der Streichungsantrag ist abzulehnen.
Ich bin im Staugeplagter in Uznach, weil ich in dieser Region wohne. Ich weiss nicht, wie weit Sie die Diskussion der Ideologien, die wir gerade geführt haben, jetzt am Beispiel einer anderen Region wiederholen möchten. Ich denke, wir könnten uns das auch etwas abkürzen.
Ich mache Sie einfach darauf aufmerksam. Das die Begründungen, wie sie Kündig-Rapperswil-Jona vorgebracht hat und wie sie auch auf dem Streichungsantrag aufgeführt ist, falsch ist. Richtig ist, dass nicht ein Projekt vorliegt, das dem Jahr 2010 nicht standgehalten hat, sondern im Strassenbauprogramm steht jetzt, es soll projektiert werden. Es geht jetzt darum, die Projektierung auszulösen. Es ist unmöglich, dass man da schon im Jahr 2010 ein entsprechendes Projekt gehabt haben soll.
Es geht darum, Menschen zu entlasten. Die Situation in Uznach ist unzumutbar. Eine Abstimmung von Siedlung und Verkehr hat in der Region stattgefunden. Es gibt einen entsprechenden Regionalplan. Es wurde eine Gesamtverkehrsstrategie erarbeitet und ein Kernelement dieser Gesamtverkehrsstrategie ist diese Verbindungsstrasse. Es wurden aber auch weitere Massnahmen geplant oder umgesetzt. Massnahmen im öffentlichen Verkehr, Massnahmen im Fuss- und Veloverkehr. Es geht darum, jetzt die Situation mit Barriere Zürcherstrasse und Städtli zu beheben. Lassen Sie uns deshalb im Strassenbauprogramm diese Projektierung angehen, damit wir die Menschen entlasten können.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Diese Diskussion um die Haltestellen, und ich beziehe mich jetzt in der Diskussion nur auf diesen Zusatz von Locher-St.Gallen / Böhi-Wil / Schöbi-Altstätten, wurde in der vorberatenden Kommission in der Tat sehr intensiv diskutiert.
Es gab ursprünglich einen Antrag, der zum Ziel hatte, dass es nur noch ausschliesslich Busbuchten gibt. Dagegen habe ich mich wehement gewehrt und gesagt, dass das so nicht geht. Dieser Antrag wurde dann auch in der Kommission abgelehnt und deshalb ist er auch nicht auf dem gelben Blatt.
Hingegen soll dieser neue Antrag, mit den zwei entscheidenden Wörtern «wenn möglich» interpretieren wir insofern, dass wenn die Sicherheit gewährleistet ist, wenn die Funktionsfähigkeit des Verkehrssystems gewährleistet ist und wenn die räumlichen Verhältnisse das zulassen. Es gibt Orte da ist eine Busbucht örtlich gar nicht möglich, Sie müssten zuerst Häuser abbrechen, das wäre auch relativ einschneidend.
Dieses «wenn möglich» lässt also diese Interpretation zu. Das ist auch unsere gelebte Realität, wie wir das machen. Und in diesem Sinn kann ich eigentlich durchaus sagen, es braucht diesen Zusatz nicht. Aber er schadet auch nicht, er hält genau das fest, was wir heute praktizieren. Sie können selber entscheiden, eigentlich braucht es ihn in der Tat nicht.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Hat Mächler, sehr geehrte Frau Präsidentin aus Sicht des Baudepartementes ist ein Gesamtkonzept für die Erhöhung der Sicherheit doch aus ein sinnvolle Studie und sie sehen wir haben dementsprechend auch können und des Platz gemacht. Die Thematik der Ressourcen.Da hat er Umbau Recht das ist ein Problem. Wir werden das Abbau ja noch am Ende ihrer hatte sie einen Antrag der vorberatenden Kommission sicherlich noch miteinander diskutieren. Das war der kommissions b
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Sehr geehrte Frau Präsidentin, es ist in der Tat so, dass bei diesem Projekt ein Miteinander doch ganz wichtig ist und miteinander bedeutet mit Schweizer Gemeinden wieder streichen Gemeinden und aber auch dem Land voll der die auf dem Kanton St.Gallen und zudem ist es auch durchaus möglich, je nach Varianten der St es Strasse, dass auch das Astra involviert werden muss. Zumindest wir planen dies in diese Richtung. Deshalb geht es nur damit ein mit ein.Wir können da schon ins Programm hineinnehmen erschöpfen. Aber wird werden wahrscheinlich nie und das wäre auch nicht sinnvoll, eine Brücke bauen oder eine Strasse baut, die in der Mitte des 1 ändert. Da sind dann die so genannten Schildbürgerstreich. Das werden wir sicherlich nicht macht.Apropos da kann ich Ihnen versichern, wir sind intensiv daran, mit der entsprechenden Gemeinden mit den beiden Ländern dieses Projekt weiterzutreiben. Man hat sich jetzt geeinigt.Und Herr Huber hat gesagt, es ist nicht so einfach, auch mit den neu streichen. Gemeint hat jetzt geeinigt, dass dieses Projekt ihm Rahmen des Agglomerationsprogrammes Rheintal ihn der vierten Generation bearbeitet werden soll. Das wird auch gemacht. Die Agglomeration Sp Gemeinden sind, haben dies darauf der gehalten, dass sie das übernehmen. Der entsprechende Präsident war auch an einer Veranstaltung. G. sind hier Pult solche gibt ohne hat das auch aufgenommen. Das Regio mit den Agglomerationsgemeinden dieses aufnehmen muss und dieser kann ich Herr Schwänzen mit diesem Antrag und insbesondere mit der Begründung. Ja die vorberatende Kommission hin geschrieben hat, nämlich dass es in Abstimmung mit dem Amputation Programm erfolgen soll, kann leben und deshalb haben wir auch ein roten Blatt gemacht, wenn der Antrag gewesen werden. Wir müssen jetzt auf Teufel komma raus das Projekt vorantreiben und egal wie die Situation in Österreich wegen mich dagegen gewehrt haben. Hier ist in Abstimmung mit dem Agglomerationsprogramm und dass dies nur das erfolgversprechende und ich hoffe schon, dass das Rheintal diesen zweiten Anlauf jetzt für ein Agglomerationsprogramm 8. Ich glaube, hier liegt ein grosses Potential drin, dass das Rheintal auch endlich ein Agglomerationsprogramm hat. Ich höre nur, dass die Vorzeichen gut sind, wenn ich heute auf beiden Seiten des Rheins. Das scheint mir sehr wichtig zu sein ab. Es wird sicherlich noch einiges an Überzeugungskraft bringen obwohl ist notwendig, aber ich erhoffe mir wirklich das das Rheintal, dass sich als Chance und dann nimmt dieses vierte Agglomerationsprogramm auch als eine Chance wahrnimmt und hier vorankommt andere Agglomerationsprogramme machen es vor, dass diese Abstimmung grenzüberschreitend wirklich sehr sehr sinnvoll sind und ich hoffen wir, dass das Rheintal, dass es auch diesmal mit der vierten Operation er mit der vierten Generation Entschuldigung klappen wird.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Wir hätten wahrscheinlich nicht drei Jahre, da bin ich mit Ihnen einverstanden, aber Sie wissen auch, wenn Sie das jetzt zurückweisen, dann muss das nochmals ein eine vorberatende Kommission, es gibt eine gewisse Vorbereitungsphase und Sie sind mit mir ganz sicher einverstanden, dass wir auf den 1. Januar 2019 nichts hätten.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Ich habe vom Kommissionspräsidenten gehört, dass sie vier Tage an diesem Strassenbauprogramm gearbeitet haben. Wir haben eine vorberatende Kommission bestellt, jede Partei konnte dort ihre Interessenvertreter schicken.
Ich glaube, es ist nicht hier im Rat der Ort, wo man sich regionalpolitisch verausgeben muss, das konnte man in der Kommission machen. Ich bitte Sie wirklich von Herzen, dass wir nicht die vorberatende Kommission wiederholen, sonst müssen wir keine Kommissionen mehr bestellen. Wir können dann diese Diskussionen, die wir hier führen, auch im Rat führen. Das macht das Ganze nicht besser. Die Meinungen zum Strassenbauprogramm sind wahrscheinlich gemacht, wenn es wichtige Punkte gibt, dann soll einer dazu sprechen, aber nicht fünf bis sieben Sprecher, die alles wiederholen und sich zu regionalpolitschen Themen äussern. Wir sind jetzt hier im Kantonsrat.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.
Ich wehre mich nicht dagegen, wenn Locher-St.Gallen die Überlegungen der Regierung als phantasielose bezeichnet. Aber immerhin sind sie richtig. Die Überlegungen der Kommission sind auch phantasielos, einfach Geld von einem Kässeli ins andere zu verschieben, dafür braucht es nicht viel Phantasie. Aber sie sind auch noch falsch. Wir haben jetzt schon mehrfach gehört und gesagt, dass der Strassenfonds zur Zeit gar keine Mittel benötigt. Ich bin mit Locher-St.Gallen in einem Punkt einverstanden. Wenn er sagt, es soll nicht sein, dass eine Generation der anderen Generation Schulden überlässt. Das gilt für mich, sofern es die laufende Rechnung, die Konsumausgaben eine Generation betrifft, wenn es aber ganz langfristige Infrastrukturprojekte betrifft, von dem auch die nächste und die übernächste Generation profitieren kann, dann bin ich der Meinung, und das gilt wohl auch für meine Fraktion, dann ist es zumutbar, dass auch die nächsten Generationen, die von diesen Projekten profitieren, ihren Anteil daran übernehmen. Wir finden den Vorschlag der Kommission auch schlecht, weil damit die Polizei, die sowieso in vielen Bereichen eine undankbare Aufgabe erfüllen muss, noch in eine zusätzlich schwierige Situation gebracht wird. Wenn die Polizei Verkehrsbussen ausstellt, dann muss sie wohl oft den Vorwurf hören, wenn man diesen Antrag umsetzen würde, dass sie damit ihren eigenen Lohn oder auf ihr eigenes Konto wirtschaften. In diese Situation möchten wir die Polizei nicht bringen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Ziff. 5. (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 5 Bst. c ist abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.
Die Kommission verfolgt unseres Erachtens ein falsches Ziel. Man will mit dieser Mittelkürzung den Strassenfonds zusätzlich eufnen. Wir haben schon ein paar Mal gehört, dass der Strassenfonds zurzeit genügend dotiert ist um alle angedachten Vorhaben zu realisieren. Und wenn das aufgrund von grossen Projekten, die im Moment aber noch nicht konkret sind, dann doch zu einer Anspannung im Fonds führen würde, müsste dann gezielt für diese konkrete Situation eine Lösung gefunden werden. Aber selbst, wenn man den Strassenfonds eufnen möchte, obwohl man dies nicht sollte und nicht muss, ist der Vorschlag der Kommission das falsche Mittel. Es wird einfach Geld hin und her geschoben, von einer Kasse des Kantons in die andere, gewonnen ist damit gar nichts. Mit diesem kleineren Beitrag an die Polizei wird auch die Polizei geschwächt, die Verkehrssicherheit in unserem Kanton gefährdet. Auch mit Blick auf anstehende Geschäfte in unserem Rat, vor allem auf die Steuervorlage 17, die in der nächsten Session beraten wird, ist der Antrag der Kommission unsinnig, weil sie damit den Spielraum für die Steuervorlage 17 schmälern wird. Ich kann mir nur vorstellen, wenn jetzt Mittel dem allgemeinen Haushalt entzogen werden und im November dann über die Steuervorlage 17 diskutiert wird und dann noch etwas gemacht werden soll, und das wird von unserer Partei unterstützt, dann bleibt und nichts anderes übrig als ein Sparprogramm. Dann soll man mir und uns dann aufzeigen, wo dann gespart wird, wenn wir jetzt ohne Grund dem Haushalt Mittel entziehen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.
Die vorberatende Kommission hat nebst vielen Aufträgen und Anträgen uns zwei Motionen vorgelegt, wo wir darüber befinden können. Unter anderem geht es bei einer um die Änderungen der Finanzierung ihm Strassenfonds. Wenn wir heute so plötzlich über einen Antrag befinden, der 22 Mio. Franken dem Staatshaushalt entziehen soll und dem Strassenfonds gutgeschrieben wird, ist das wenig seriös. Der Strassenfonds hat Ende 2018 einen Bestand von 154 Mio. Franken. Wenn wir die Projekte im Strassenbau in den nächsten fünf Jahren im gleichen Tempo verwirklichen können, wie wir das im letzten Strassenbauprogramm haben machen können, wird der Strassenfonds auf diesem Stand bleiben. Wenn wir heute sagen, wir führen die Bussengelder jetzt dem Strassenfonds zu, wächst der Strassenfonds. Im Hinblick auf die Beratung der Motion «Änderung der Finanzierung des Strassenfonds» machen wir ganz falsche Voraussetzungen. Wir sind uns einig, wenn die Grossprojekte in ein paar Jahren verwirklicht werden müssen, müssen wir neue Finanzierungsquellen haben. Rein über den Strassenfonds, wie wir ihn heute brauchen, ist das nicht möglich. Ich denke aber, dieser Entscheid ob wir die Bussengelder jetzt anstatt dem Staatshaushalt zuführen wollen oder in den Strassenfonds zuleiten möchten, diese Frage sollten wir wirklich zusammen mit der Motion «Strassenfinanzierung» beraten, durchführen und auch entscheiden. Alles andere ist unseriös. Ich denke, die Regierung hat mit dem roten Blatt vollkommen Recht. Zu Tinner-Wartau: Es geht hier nicht um Angstmacherei. Ich glaube, die Steuervorlage 17 ist uns zu wichtig und wenn wir jetzt einfach 22 Mio. Franken dem Staatshaushalt entziehen, machen wir auch im Hinblick auf die Debatte um die Steuervorlage eine ganz falsche Voraussetzung. Wir verschlechtern die Ausgangslage und das wollen wir nicht.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
stellt einen Ordnungsantrag, je Antrag soll nur eine Sprecherin bzw. ein Sprecher je Fraktion sprechen.
Wir haben sehr ausgiebig diskutiert. Es liegen noch einige Anträge über Einzelvorhaben auf dem Tisch. Wir müssen diese beraten. Wenn die Diskussionen so weitergehen, sind wir morgen noch nicht fertig mit der Session. Ich möchte darum einen Ordnungsantrag stellen: Diese Anträge müssen diskutiert werden. Ich schlage aber vor, dass je Fraktion je eine Sprecherin oder ein Sprecher seine Meinung je Vorhaben einbringt, dann haben wir Struktur in der Diskussion, wir müssen uns nicht wiederholen, die Meinungen können eingebracht werden und wir können dann entscheiden.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion folgende Streichung:
Str. Nr.
Gemeinde
Bauvorhaben
Bemerkungen
Aufwand
104
Goldach
Zubringer N01/56 Region Rorschach «Autobahnanschluss plus» / inkl. Begleitmassnahmen
B06.1.104.004 /Projektierung / Realisierung
10'700
G 700
B 3'745
104
Goldach
N01/56 Anschluss Witen mit Zubringer Rorschach
B06.1.104.005 / Projektierung / Realisierung / Beitrag an Bundesprojekt
10'600
G 3'100
Zu dieser Nummer möchte wir festhalten, dass bereits zwei Grossprojekte anstehen die unserer Meinung nach die Verkehrsfriktion in dieser Region lösen sollen. Unserer Meinung nach kann hier zugewartet werden bis der laufende Betrieb der beiden Grossprojekte der Nord-Süd-Verbindung über das SBB-Trasse «BäumlistorkelRorschach» ??? sowie die Zentrumsentwicklung in Goldach erste Erkenntnisse vorweisen können.
Wir sind überzeugt, dass diese beiden Projekte bereits eine Verkehrentlastung bringen werden.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Locher-St.Gallen: Ich spreche nur noch zu einem Punkt der noch nicht gesagt wurde und zwar nicht zu den Busbuchten, da haben wir uns jetzt darüber ausgetauscht. Ich möchte diese ideologische Diskussion nicht fortsetzen. Es geht um die Frage, wie man die kantonale Verkehrsinfrastruktur eben versteht, ob sie in erster Linie dem Verkehr dienen soll oder nicht. Es wurde heute einmal mehr die Demokratie bzw. die Bevölkerung bemüht. Am 24. September 2017 hat die Bevölkerung des Kantons Zürich einem praktisch gleichlautenden Absatz, den wir in der Ziff. 2 haben, mit 63 Stimmen zugestimmt. Es ging dort darum, dass ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz erhalten werden soll, dass dem motorisierten Privatverkehr dient. Und 63 Prozent der Zürcher Bevölkerung haben dann zu folgendem Satz ja gesagt: «Eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen.»
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Sie werden es gemerkt haben, auch in unserer Fraktion gibt es unterschiedliche Meinungen. Auch wenn ein Fraktionspräsident spricht, kann er ja einmal in eigenem Namen sprechen und nicht für die Fraktion.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
nd einmal mehr, meine sehr verehrten Damen und Herr fachlichen Mundart haben für unsere Fraktion ist es unbestritten, dass es eine Lösung braucht für diese Situationen in rentiert, wozu auch doch ob man es nun akzeptiert oder nicht. Es geht hier in ausgeprägt Form nur miteinander mit miteinander meine ich über die, als dass man mit den österreichischen etwas Marktes Fahrwerk ja sagt und auch St.Gallen ja sagt, es ist an sich schon ein altes Anliegen, doch jetzt discman endlich so weit, dass man erkennt überschreiten sagt, man will so weitermachen wie es jetzt dann angedacht ist.Weiter als grenzüberschreitend. Das heisst, dass man diese Unterlagen erstellt. Und ich bitte dass den ich bitte um eine entsprechende Äusserungen von Ihnen Mike als Mächler des auch bestätigen des Österreich jetzt mit Markt des Österreich Fall Berg, meine ich natürlich nur mit Markt.Wenn man es so Aufgegleist ist, dann angedacht Dienst. Und für diese art von aufgleisen ist der eine Verschiebung nicht notwendig vom b. ins art überhaupt nicht notwendig. Man würde sogar die Fall Berge er wieder dann wissen den abstossen und wenn man wirklich will, dass es weiter geht in dieser Sache wie es angedacht ist, ein lässt man es im Herr sowie Gesetz ist, wie auch vorgeschlagen wird in der Botschaft und in diesem Sinne ersuche ich sie um diese Auskunft Marc Mächler und ich bitte sie alle, dass sie den Antrag unserer Fraktion unterstützen. Das war.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Der Anschlusspunkt im Gebiet Witten in Goldach ergab sich aus einer umfassenden Machbarkeits- und Zweckmässigkeitsprüfung bei der schliesslich drei Varianten vertieft analysiert wurden. Der geplante Autobahnanschluss Witten mit der Kantonsstrasse zum See bildet dabei das Rückgrat der Basiserschliessung der Region.
Die Begleitmassnahmen in den angrenzenden Gemeinden sorgen dafür, dass die Steigerung der Lebensqualität durch die Entlastungswirkung des neuen Autobahnanschlusses sichergestellt werden kann.
Die Region ist also ihren Hausaufgaben nachgekommen und hat die Grundlagen für eine auflebende wirtschaftliche Entwicklung der ganzen Region vorgespurt. Der Kanton und somit wir alle sind es der Region des Wahlkreises Rorschach schuldig, ihr bei der allgemeinen Entwicklung die notwendigen Mittel bereit zu stellen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.
Ich beschränke mich auf das Wesentliche um nicht Gefahr zu laufen, alles nochmals zu wiederholen.
Insgesamt brauchen wir weitere schnellere Verkehrsverbindungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN) verabschiedet. Damit kann die langfristige Entwicklung der Nationalstrasseninfrastruktur mit den anzustrebenden räumlichen Entwicklungen koordiniert werden. Der SIN ist ein Planungsinstrument des Bundes, das laufend angepasst wird.
Im Kanton Zürich nahm die Bevölkerung den Gegenvorschlag zur Antistau-Initiative mit einem 61,27 Prozent an. Dieser verlangt, dass auf Kantonsstrassen keine Reduktion der Kapazitäten, wie z.B. durch Fahrbahnreduzierungen oder durch Strassenraumgestaltungen geplant oder umgebaut werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Interpellation einem 51.17.31 «Keine Verkehrsbehinderungen auf Kantonsstrassen» und deren Antwort der Regierung.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Ich bin enttäuscht für unsere Region im Linthgebiet fehlen mir persönlich die grossen Visionen. Wie sie damals unsere Vorfahren im letzten Jahrhundert mit dem Bau des Rikentunnels für die Baum gehabt haben. Es sind zwar einige Verbesserungen vorgesehen, wie z.B. die Umfahrung Gasterstrasse, die Umfahrung St.Gallenkappel oder die Entlastung von Rapperswil-Jona. Man will etwas gegen den grossen Verkehr tun, aber ein grosser Wurf ist es nicht und das Grundübel wird nach meiner Ansicht nicht an der Wurzel gepackt.
Ich gebe zu, ich habe mich auch an vorderster Front für die Umfahrung Gasterstrasse eingesetzt und beim letzten Strassenbauprogramm für die erste Priorität gekämpft. Auch Uznach braucht dringend eine Entlastung für das Städtli. Ob es je zu einer Entlastung kommen wird, steht allerdings noch in den Sternen. Es geht um Kulturlandverlust, wovon wir in unserem Land nur beschränkt haben. Ich erlaube mir einige Gedanken dazu einzubringen: Wir könnten doch z.B. am Uznacherberg einen Tunnel bis Wattwil bauen - ohne Kulturlandverlust und ohne Einsprachen. Damit könnten wir nicht nur alle Dörfer im Linthgebiet vom Verkehr entlasten und das Linthgebiet mit dem Toggenburg verbinden, sondern auch die vielen Pendler, die täglich den Rikenpass zur Arbeit überqueren müssen. Damit würde auch zusätzlich uns Dorf Kaltbrunn von den 40-Tönnern entlastet, die mit dem ??? 10.47.27 auf dem kürzesten Weg vom Ricken durch unser Dorf fahren. Oder wie wäre es, wenn Rapperswil wie die Stadt Zürich grossräumig umfahren würde, die A53 wird nach der Übernahme ins Nationalstrassennetz und dem Ausbau auf vier Spuren eine Möglichkeit dazu bieten. Und im Raum Wurmsbach(??)könnte der Zürichsee entweder via Brücke oder unter dem Seespiegel zum Anschluss Wangen Ost geführt werden. Auch diese Variante ist prüfenswert, ist doch der Anschluss Wangen Ost bereits in das Nationalstrassennetz aufgenommen worden. Gleichzeitig würde das Nadelöhr Seedamm aufgehoben und könnte z.B. für ein zweites Gleis für die SOB umgebaut und genutzt werden.
Es wäre wichtig, wenn das ganze einmal gesamtheitlich betrachtet würde bevor viele Millionen Franken in Salamitaktik in den Sand gesteckt werden. Wir müssen Lösungen finden und zum Ziel kommen, das ist klar. Ich bin überzeugt, auch wir haben die grossen Macher, wie im letzten Jahrhundert, die grosse Visionen umsetzen können. Wo ein Wille ist ist auch ein Weg, schliesslich heisst unser Slogan: «St.Gallen kann es.»
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.
Wenn ich mit dem Auto oder Motorrad vom Linthgebiet in Richtung St.Gallen / Rheintal unterwegs bin und nicht in Eile bin, benütze ich vorzugsweise die Strecke über die Wasserfluh. . Diese Route hat vor allem landschaftlich einiges zu bieten und sie weist ein tiefes Verkehrsaufkommen auf. Noch nie ist mir in den Sinn gekommen, dass dieser Strassenabschnitt den Anforderungen nicht genügt und ausgebaut werden sollte. Ich kann zusammen mit meiner Fraktion diesem Antrag nichts abgewinnen. Sollte die Strasse in Zukunft wirklich ausgebaut und damit verbreitert werden, so würde dies Verkehr anziehen, der durch die Anwohner der Strecke wenig geschätzt werden dürfte. Ich denke hier an Schwerverkehr, welcher für die Fahrt z.B. nach St.Gallen auf Grund der eingesparten Kilometer LSL-Beiträge einsparen möchte. Ebenfalls dürften dann die gut ausgebauten Kurven «Möchte-gern-Rennfahrer» anziehen, was zu mehr Lärm und vermehrt zu Geschwindigkeitsexzessen führen wird.
In naher Zukunft wird die Umfahrung Bütschwil eröffnet. Damit wird ein weiterer Engpass auf der Strecke WattwilWilSt.Gallen beseitigt, und dies wird weitere Automobilisten davon abhalten über die Wasserfluh zu fahren. Die durchschnittliche täglichen Verkehrsstärke (DTV) dürfte damit nach weiter gesenkt werden. Er beträgt heute auf der Wasserflurstrasse 3'300 Fahrzeuge, zum Vergleich verkehren über den Ricken durchschnittlich über 12'000 Fahrzeuge täglich.
Ich bitte Sie, an der Version der Regierung festzuhalten und die ihm Anhang aufgeführten nötigen Arbeiten zu bewilligen. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen. Er windet unnötig personelle Ressourcen und finanzielle Mittel, welche andernorts um einiges effizienter eingesetzt werden könnten.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.
Ich komme gerne noch einmal auf die Auslegung des Bundesgerichtsurteils zurück. Es scheint mir sehr wichtig, dass wir hier klären und die Ausführungen von Locher-St.Gallen in ein richtiges Licht stellen. Und übrigens auch von Schöbi-Alstätten. In der NZZ stehen in der Regel nicht unbedingt nur die aktuellsten oder die neutralsten oder die objektiefsten Studien und Sie gehen mit mir wahrscheinlich einig, man würde noch weitere Studien finden, die das Gegenteil belegen würden. Wenn wir jetzt aber das Bundesgerichtsurteil anschauen: Ich zitiere hier aus den Ausführungen der Abteilung Recht des BAfU, des Bundes also. Hier steht es in einem rechtlich wegweisenden Urteil oder Entscheid erlaubt das Bundesgericht Tempo 30 auf einer verkehrsorientierten Strasse in Basel. Das ist der zweite. Locher-St.Gallen hat nur vom zürcher Entscheid, bei dem der ACS Beschwerde führte und auf die Nase fiel, geht es jetzt um den zweiten Entscheid im Kanton Basel an einer verkehrsorientierten Strasse. Die Rechtsabteilung des BAfU interpretiert das Urteil jetzt folgendermassen: Das Bundesgericht befand in seinem Urteil die Temporeduktion als eine wirksame, günstige und somit verhältnismässige Massnahme zur Lärmbekämpfung. Das ist der erste Schritt. Im zweiten Schritt: Es gestand den Behörden ein etappenweises Vorgehen zu. Jetzt kommt das Nächste, was vorhin auch nicht richtig ausgeführt wurde, damit können diese auch erst in einem zweiten Schritt den Einbau eines lärmarmen Belages prüfen. Das Bundesgericht hat hier klar entschieden, dass Tempo 30 kostengünstig und zuerst eingesetzt werden soll und auch wirksam ist. Und im zweiten Schritt kommen allenfalls nachher eben lärmvermindernde Belage der Strasse. Ich finde einfach, Sie müssen akzeptieren, dass wir in der gesamten Verkehrspolitik schon Schritte weiter voran sind, auch entschieden durch das Bundesgericht. Und wenn jetzt der Kantonraat St.Gallen kommt und an seinen Kantonsstrassen wiederum das Rad zurückdrehen will, dann geht das erstens nicht. Wir haben hier übergeordnetes Recht und auch Bundesgerichtsentscheide, die die Auslegung jetzt geklärt haben.
Ich bitte Sie, verzichten Sie doch darauf diesen Antrag, respektive diesen neuen Absatz 3 zu unterstützen und stimmen Sie dem Streichungsantrag der SP-GRÜ-Fraktion zu. Dann sind Sie mindestens in diesem Bereich auf einer aktualisierten Fassung der Verkehrspolitik die abgestützt ist durch Gesetz und durch Bundesgerichtsurteile.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Das ist jetzt eine eindeutig juristische Auslegung. Ich bitte Sie einfach zur Kenntnis zu nehmen, Sie klemmen hier eine Diskussion ab und Sie begründen sogar noch wie man das kann. Der Kantonsrat hat sich an gewisse Reglemente zu halten. Es ist nicht vorgesehen, eine solche Einschränkung einzuführen. Wenn das Präsidium das diskutierten nach h. beantragt, dann ist das etwas an.Aber wenn sie ja kommen und das in der Debatte so machen wollen und dann noch die juristische Unterstützung des Staatssekretärs erhalten auf eine meine ich relativ einfache art wie Erlass begründet. Damit wäre nämlich der Kantonsrat in der Lage zu jedem Thema abschliessend zu beraten, auch wenn es nicht in seiner Kompetenz ist. Ich bitte Sie hier, «Schuster bleib bei deinen Leisten», in diesem Sinne gibt es diesen Antrag nicht abzustimmen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Ich bin auch eine Autofahrerin in dieser Gegend und kann Ihnen sagen, ich bin als Stausteherin betroffen. Ich fahre oft nach Schaffhausen und es gibt drei neuralgische Punkte auf dieser A1, nämlich Goldach, Rorschach bis Meggenhus, dann das Rosenbergtunnel in St.Gallen und anschliessend wieder in Oberwinterthur Richtung Zürich. Sie sehen also, wir sind so betroffen wie die Zürcher in ihrer Umgebung.
Meine Vorgänger haben bereits alles gesagt. Ich war schon vor ein paar Jahren noch als Gemeinderätin von diesem Anschluss betroffen. Nun steht wirklich die Umsetzung vor der Türe und ich kann Ihnen sagen, das Bundesamt für Raumentwicklung hat ja dieses Projekt geprüft und es als zweitbestes Projekt im Kostennutzenverhältnis eingeschätzt.
Deshalb kann ich Ihnen sagen, was wollen wir noch mehr, dieses Projekt macht absolut Sinn, streichen Sie das nicht.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.
Ich unterstütze natürlich die Voten meiner zwei Vorrednerinnen. Es gäbe weitere Beispiele anzufügen zum Beispiel aus dem Kanton Zug. Da ist Tempo 30 auf Kantonsstrassen nun auch ein Thema usw. Ich kann auf weitere Beispiele verzichten, Hartmann-Flawil hat das hervorragend ausgeführt.
Ich möchte aber noch eine Antwort geben zu Schöbi-Altstätten: Wenn er argumentiert, dass Stop-and-go nicht wünschbar ist, gebe ich ihm recht. Nur bei Tempo 30 gibt es weniger Stop-and-go als bei Tempo 50. Das ist für uns alle logisch. Zweite Bemerkung: Die Sicherheit, die er angesprochen hat, die ist bei Tempo 30 unwidersprochener massen höher als bei Tempo 50, das ist völlig klar. Dann zu Locher-St.Gallen: Es geht nicht um Behinderung, es geht nicht um Ideologie, sondern es geht darum, dass die Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, die gerne autofahren merken, dass sie sich von ihrer einseitigen Autofahrersicht verabschieden müssen. Koexistenz ist gefragt. Wir müssen an alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer denken, auch an die Kinder. Sie müssen nur den Blick ausweiten und dann merken Sie, dass dieses Tempo-30-Verbot völlig in die falsche Richtung zielt und eben eine einseitige nur autofahrerorientierte Sicht ist - das reicht nicht. Also: Nicht Ideologie sondern breiter Blickwinkel, das ist gefragt. Bitte streichen Sie diesen Absatz.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
der Eventualantrag ist abzulehnen.
Wenn wir jetzt bösartig wären, würden wir den Antrag Dudli-Oberbüren unterstützen. Das würde eine Denkpause bringen und man müsste die Investitionen nicht auslösen. Aber ich muss Ihnen sagen, die Problemstellungen sind in der Region bekannt, und es mach wenig Sinn, dass wir hier eine pragmatische Lösung bzw. ein pragmatisches Herangehen an diese Lösung verhindern.
Aber ich bitte Sie, vielleicht unterstützen wir im nächsten Jahr den Antrag Dudli-Oberbüren, damit man einmal aufzeigen kann, was auch von den grossen Strassenbauern, die noch mehr als nur Billigmassnahmen wollen, dass da manchmal auch Vorschläge kommen, die Strassenbauten verhindern.
Das wollen wir in diesem Fall nicht. Die pragmatische Lösung ist ein Weg.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Sie haben die Argumentationen von Schöb-Thal gehört. Sie hat eigentlich genau das widerlegt, was vorher aus dem Rorschacherberg dargelegt wurde, aber nur unter dem Stichwort «Ideologie».
Jetzt haben sie Begründungen gehört, die tatsächlich für diesen Antrag sprechen. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, es sind die Leute vor Ort, die Ihnen sagen können, was tatsächlich Sache ist, auch wenn sie dort wohnen, haben wahrscheinlich sie die ideologische Brille angezogen.
Es ist einfach eine Tatsache. Diese Projekte sind in der betroffenen Bevölkerung dann umstritten, und Sie werden sehen, dass Sie bei jedem Projekt nachher auch die entsprechenden Einsprachen haben, wenn dieser Anschluss durch ein Einfamilienhausquartier geführt wird.
Ich möchte noch gerne ein Ausblick auf die künftigen Diskussionen geben. Was hier angeführt wurde, dass es für die Wirtschaft und für die Arbeitsplätze von hoher Bedeutung ist, dass alle diese Anschlüsse gebaut werden. Dieses Argument werden wir bei jedem einzelnen Vorschlag auch wieder hören. Wir werden es bei der Augarten-Kreuzung hören in Uzwil, oder bei der A53, wir werden es überall hören im Sarganserland. Überall werden wir das gleiche hören, dass es von grösster Bedeutung ist, und im Endeffekt, haben alle überdimensionierte Anschlüsse, überdimensionierte Strassen, Kulturlandverlust, alle setzen auf die Strasse und da glaube ich, befinden Sie sich in der falschen Zeit. Wir sind in einer anderen Zeit. Wir sind in einer Zeit des öV, des Langsamverkehrs und des gezielten Ausbaus der Strasse, der auch sein muss in gewissen Bereichen, aber nicht in dieser breitflächigen Art und Weise, wie Sie es machen.
Sie werden sehen, Sie werden heute wahrscheinlich überall ihre Mehrheit erhalten, aber Sie sind auf dem falschen Dampfer, sie befinden sich in einer rückwärts gewandten Strategie. Sie sind in einer Strategie des HEV des Kantons St.Gallen, nicht der Stadt St.Gallen, der nämlich auf die Strasse setzt und dort alles ausbauen möchte. Sie sind auf der Strategie des letzten Jahrhundert.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag von Locher-St.Gallen / Böhi-Wil / Schöbi-Altstätten ist abzulehnen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.
Im Antrag wird der Zusatz: «neue Haltestellen sind, wenn möglich, als separate Busbuchen zu realisieren», gefordert wird. Der Präsident der vorberatenden Kommission hat es Ihnen bereits gesagt, einen ähnlicher Antrag wurde in der vorberatenden Kommission gestellt und abgelehnt.
Der Antrag kommt jetzt hier noch einmal. Die CVP-GLP-Fraktion wird diesen Zusatzantrag ablehnen, und ich sage Ihnen auch warum: Wir haben von der Regierung ein Gesamtverkehrsstrategiepapier erhalten, und darin ist dargelegt, dass die verschiedenen Verkehrsträger als Koexistenz miteinander das gesamte Volumen bewältigen sollen. Die Idee ist nicht, dass einzelne Verkehrsträger die anderen behindern. Insofern verstehe ich, wenn gewisse Verkehrsteilnehmer sich in Einzelfällen von Fahrbahnhaltestellen behindert fühlen. Es geht dabei immer darum, abzuwägen, was gesamtverkehrlich die beste Lösung ist. Und diese gesamtverkehrlich beste Lösung dürfen wir jetzt nicht mit einem Auftrag oder mit einem Antrag hier in Ziff. 2 Abs. 2 in einen neuen oder aus meiner Sicht falschen Planungsgrundsatz verändern, wo es dann heisst, dass wenn immer möglich separate Busbuchten zu realisieren sind. Ein solcher Planungsgrundsatz geht einfach zu weit, und damit sagen wir nicht, wir möchten keine Busbuchten, damit sagen wir lediglich, dass wenn wir diesen Antrag ablehnen, dass wird die Koexistenz der verschiedenen Verkehrsträger als wichtig anschauen, und dass bei der Beurteilung, ob eine Busbucht oder eine Fahrbahnhaltestelle erstellt werden soll, die gesamtverkehrliche Wirkung zu berücksichtigen ist, ohne entsprechend festgelegte Planungsgrundsätze.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Patent Kantons Entscheid wie ein Städten. Sehr geehrte Frau Kantonsratspräsidentin, sehr geehrte Damen Herren von Regierungen der art freilich vorab es ist eine Studie ihm a. Programm gefordert. Was ist eine Studie? Sie klärt die technischen umweltrechtlichen Machbarkeit den Abwehrmittel eine best Variante wohl die zwischen Zustimmung Meinung von Kanton und Gemeinden ab und nimmt eine volkswirtschaftliche Beurteilung vor. Die Studie ist somit die gesamtheitliche Betrachtung. Sie ist für alle ersichtlich und unbestritten, dass ihre Mitteln Rheintal erhebliche und Drängen der Verkehrsprobleme haben. Die Planungen sind im Gange. Wie der Fall im Rheintal aber schmerzlich zeigt, ist auf Lago Agglomerationsprogramme nicht immer verlassen. Bereits 2 gingen bachab und wir sahen uns mit unseren Verkehrsproblemen alleine da.
Das Strassenbauprogramm und das Agglomerationsprogramm sind 2 eigenständige Weine. Wir können uns nicht auf ein Programm er verlassen und eines das vielleicht eine in ferner Sicht um mit einem unsicheren auf Volk irgendwann man wartet.
Jetzt bis 2 Jahre bis Ende 2020 werden die kommt der die Komponenten voll Wert, aufgearbeitet und er dann auch erstellt sein. Das Strassenbauprogramm läuft noch 3 Jahre darüber hinaus. Priorität b. würde einen Stillstand und ein Unterbruch bedeuten. Das Agglomerationsprogramm ergänzter Strassenbauprogramm es ersetzt es nicht es klar, dass da zusammen abgearbeitet werden muss, um in Abstimmung. Es gibt keinen Grund des inne zu halten. Das Agglomerationsprogramm haben wir dazu noch mit dem Bund mit fernen Beamte in Bern abzustimmen und wir haben es nicht vollends im Griff verlassen uns darauf Phase selber beschliessen können nämlich das Strassenbauprogramm in der Priorität a. in Zusammenarbeit mit dem Folge hat.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Der Anschluss Witten mit Zubringer Rorschach ist nebst diversen öV-Projekten im Agglomerationsprogramm enthalten. Der Autobahnanschluss ist für die Region Rorschach hauptsächlich in wirtschaftlicher Hinsicht eine Chance, sogar ein muss, wenn wir nicht wollen, dass wir in der Region Rorschach stehen bleiben oder sogar gehängt werden. Die Wirtschaft braucht den Anschluss.
Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen bedeutet Wohlstand, bedeutet sozialen Frieden. Wer diesem Vorhaben ablehnend gegenüber steht, das sagt auch stopp zu einem Wirtschaftsstandort in der Region Rorschach. Nehmen wir unsere politische Verantwortung wahr und setzen ein klares Zeichen zu einer prosperierenden Entwicklungen mit einem Anschluss Witten.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
legt seine Interessen als Stadtpräsident von Lichtensteig offen. Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.
Ich widerspreche Locher-St.Gallen. Er hat von einer ideologischen Diskussion gesprochen, das ist es nicht. Sondern es geht um einen Schuh der bei der Bevölkerung drückt. Es braucht bezüglich der Tempo-30-Zone auf Kantonsstrassen eine differenzierte Betrachtung. Einen zu starken Ausbau solcher Zonen wäre falsch. Ebenso falsch ist es einen Ausschluss zu verlangen. Es braucht Flexibilität und eine Einzelfallbetrachtung und hier lege ich meine Interessen offen als Stadtpräsident von Lichtensteig. Lichtensteig ist im besonderen Mass von dieser Thematik betroffen. In den engen Gassen und mit den zwar lauschigen, aber lärmverstärkenden Arkaden wird die Lärmproblematik verstärkt. Aktuell setzen sich 400 Petitionärinnen und Petitionäre für eine Temporeduktion ein in der Altstadt von Lichtensteig, insbesondere aus Sicht des Lärmschutzes. Wenn wir den Lärmschutz anderweitig regeln müssten, wäre dies viel teurer und wir haben die Aufgabe gefasst, diese Lärmschutzmassnahmen zu treffen. Wenn wir hier nicht die sinnvollsten Massnahmen unterstützen und umsetzen, haben wir bald viele Klagen am Hals und das müssen wir verhindern.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): legt seine Interessen als Stadtpräsident von Lichtensteig offen. Der Antrag ist abzulehnen.
Ich halte mich kurz, weil Thalmann-Kirchberg bereits die wichtigsten Punkte angesprochen hat. Es braucht in der Verkehrsplanung und bei Sanierungsarbeiten eine differenzierte Betrachtung, auch bezüglich der Wasserfluhstrasse. Der Ausbau ist insbesondere wichtig für das Neckertal. Heute kommt es bei der Wasserfluh immer wieder zu spektakulären Situationen, weil die kurven teils sehr eng sind und die Lastwagen kaum manövrieren können. Zudem ist der Strassenzustand teils prekär, deshalb ist die Sanierung angezeigt und notwendig und die baldige Aufnahme der Projektarbeit somit anzustreben.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.
Aus unserer Sicht ist unsicher, ob der Antrag der vorberatenden Kommission nicht bundesrechtswidrig ist. Sicher aber schafft er eine grosse Rechtsunsicherheit. Die aktuelle Rechtsprechung auf Bundesebene zeigt, dass Temporeduktionen häufig die wirksamste und kostengünstigste Massnahme zu Lärmreduktion sind. Ebenfalls gibt es kürzliche Bundesgerichtsentscheide, welche bestätigen, dass es keine umfangreichen und teils teuren baulichen Massnahmen zur Temporeduktion braucht.
Die Gemeinden und auch der Kanton sind bundesrechtlich zu diversen Lärmsanierungen verpflichtet - wir haben es bereits gehört. Bonderer-Sargans, nicht selten betroffen von diesen notwendigen Lärmsanierungen sind auch Kantonsstrassen, welche teils auch durch Gemeindezentren führen. Hier sollte die zuständige Stelle über sinnvolle und kostengünstige Massnahmen selber entscheiden können. Der Antrag der vorberatenden Kommission führt zu einer unsicheren Rechtssituation, jahrelangen Rechtsverfahren und verhindert allenfalls eine kostengünstige und wirksame Lärmsanierung.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
legt seine Interessen offen, wohnt an einer Tempo 30 Strasse. Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Ich lege zunächst meine Interessenbindung offen. Ich wohne auch an einer Tempo 30 Strasse, eine Gemeindestrasse. Wenn Schulbetrieb ist, dann fahre ich mit Schritttempo. Tempo-30-Zone machen durchaus Sinn. Wir führen aber hier, und ich danke meine Vorrednerin, die das präzisiert haben, wir führen hier nicht eine Tempo 30 Diskussion. Sondern wir führen eine Diskussion, ob man Tempo 30 an Kantonsstrassen machen soll. Ich muss es offen sagen, es ist natürlich ein Mittel, sehr oft, der Verkehrsbehinderung. Also haben wir es wieder mit einer ideologischen Diskussion zu tun. Es ist das Bundesgericht zitiert worden, Lüthi-St.Gallen hat das gemacht. Sie müsste vielleicht ihre Juristen dann noch einmal bieten die Auslegung dieser beiden Bundesgerichtsentscheide etwas genauer vorzunehmen. Das Bundesgericht hat grundsätzlich Tempo-30-Zonen in bestimmten Fällen, und es war damals ein Fall zu beurteilen der Beschwerde des ACS, als zulässig bezeichnet. Aber das Bundesgericht hat nicht gesagt, dass das eine generelle Regel sein solle. Sondern im Rahmen der Prüfung von Lärmschutz ist Tempo 30 eine mögliche Variante, aber es hat auch gesagt, es gibt die Möglichkeit von Flüsterbelägen. Die Automobilindustrie macht im Moment grosse Anstrengungen die Reifequalität zu verbessern, es gibt auch raumplanerische Massnahmen usw.. Was wir nicht wollen ist, und da hat Blumer-Gossau dankbarerweise darauf hingewiesen, dass man die Kantonsstrassen als weiteres Behinderungsobjekt für den Individualverkehr ins Visier nimmt. Deshalb ist dieser Zusatz absolut notwendig, dass wenn man eine Tempo-30-Zone ausnahmsweise auf Kantonsstrassen machen muss, dann muss die Beschränkung der Leistungsfähigkeit auf das umliegende Verkehrsnetz ausgeglichen werden.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Erhält Frau Kantonsratspräsidentin, geschätzte Damen und Herren von der Regierung Rat, ich spreche im Namen der FDP-Fraktion. Ich lege mein Interessen offen. Ich bin Gemeindepräsident von Ober wird und somit gehört das Dorf k. von dem komischen Namen kürzen auch dazu.
Der Antrag das ist ein grenzüberschreitendes Projekt, wird da seit vielen Jahren in der Diskussion ist. Nun haben sich Regierung Gemeinden von beiden Ländern getroffen und gefunden ein gutes Projekt voranzutreiben. Es wäre jetzt falsch, im jetzigen Zeitpunkt dieses Projekt wieder zurück zu Stufen. Mit den Vorrang werden hatten wir grosse Problem. Jetzt müssen wir Zeichen setzen. Unterstützen sie den Antrag der vorberatenden Kommission und lehnen sie das graue Blatt hat danke. Das Budget Regierungsrat Merkblatt.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
der Antrag ist abzulehnen.
Ich denke, ich muss nicht mehr lange begründen. Es ist einfach in unserer Region Oberbüren / Uzwil jetzt genug mit dem Stau am Augarten. Jetzt wollen wir, dass dieser saniert wird. Und er wird in in einem Gesamtprojekt saniert, an dem alle Akteure integriert sind, und das gibt eine vernünftige, tragbare und gute Lösung für diese Region.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
der Antrag ist abzulehnen.
Es geht bei dieser Strasse gar nicht nur um die Verkehrsfrequenz. Die Strasse vom Kanton Appenzell Ausserrhoden her durch das Neckertal ist aktuell im Ausbau, sogar mit einem Rad- und Gehweg wird sie ausgebaut bis zur Kreuzung Haselackerstrasse im Brunnadern. Auf der anderen Seite von Lichtensteig her, muss die Strasse aufgrund von Grundwasserschutzmassnahmen ausgebaut werden. Jetzt wäre es ja ein Irrsinn, wir würden das Teilstück zwischen der Passhöhe und dem Anschluss im Neckertal auf den neusten Stand bringen. Ich bin erstaunt, Kofler-Uznach, wenn Sie mit dem Motorrad über die Wasserfluh fahren. Also diese Strasse weist aktuell wirklich einen Baubedarf aus und muss auf den neusten Stand gebracht werden. Es ist eine Kantonsstrasse und der Kanton ist verpflichtet, seine Strassen in Stand zu halten. Und in dem Paket, dass die Lichtensteiger Seite ausgebaut werden muss und auf der anderen Seite die Strasse ausgebaut und mit einem Radweg ergänzt wird, macht es absolut Sinn, wenn dieser Teil zwischen Passhöhe und dem Neckertal ausgebaut wird.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
beangtragt im Namen der SVP-Fraktion:
Anhang A: Bauvorhaben der 1. Priorität (Verwirklichung im 17. Strassenbauprogramm):
Verkehrsmanagement, S. 7
Str. Nr.
Gemeinde
Bauvorhaben
Bemerkungen
Aufwand
38
Uzwil
Umbau Knoten Augarten
B78.5.038.025 / Projektierung / Realisierung
2'600
10'000
Die Region Uzwil / Oberbüren ist eine ausgeprägte Wirtschafts- und Wohnregion mit mehreren 10'000 Einwohnern und zahlreichen national wie auch international renommierten Arbeitgebern, wie Bühler, Benningern, Züger Frischkäse und Fust, um nur einige davon zu nennen. Die Arbeits-, Wirtschafts- und Wohnregion kann aber nur dann attraktiv bleiben, wenn sie gut erreichbar ist.
Die Augartenkreuzung in Niederuzwil ist ein regelrechtes Nadelöhr auf der Achse GossauUzwilWil und zählt zu den meist befahrenen Kreuzungen des ganzen Kantons St.Gallen. Die aktuellen Gegebenheiten führen regelmässig zu Verkehrsproblemen, Staus sowie Schleichverkehr sind allgegenwärtig. Die derzeit geplanten Massnahmen können nicht überzeugen, denn die zusätzlichen Lichtsignalanlagen werden den Verkehrsfluss sogar noch mehr behindern und ins Stocken bringen. Da wird auch ein teilweise zweispuriger Autobahnzubringer nur bedingt Abhilfe schaffen. Jedenfalls mutet diese Doppelspur einen Schildbürgerstreich an, zumal der Autobahnzubringer vor nicht allzu langer Zeit bewusst baulich verschmälert und von Doppelspur auf eine einzige Fahrspur reduziert wurde. Auch der erst vor wenigen Jahren gebaute Fust-Kreisel soll, wenn es nach den Vorstellungen der Verkehrsplaner geht, wieder einer herkömmlichen Kreuzung neu zusätzlich mit Lichtsignalanlage weichen. Ein mehrfaches kopfloses Hin und Her.
Am Hauptknotenpunkt Augarten bedarf es insbesondere einer Unterführung sowie Beipass, Auf- und Abfahrten samt Kreisverkehr. Davon profitieren auch die Autobahnanschlüsse UzwilOberbüren sowie der öffentliche Busverkehr, welcher dank flüssigem Strassenverkehr die weiteren öV-Anschlüsse gewährleisten könnte. Mit Blick auf die heutige Verkehrslage und die zukünftige Verkehrsentwicklung ist von zentraler Bedeutung in ein Projekt zu investieren, welches den heutigen Ansprüchen und insbesondere den zukünftigen Entwicklungen Folge leistet. Ich bitte Sie, unserem Anliegen zur Behebung der aktuellen Verkehrsproblematik mittels zielführender, weitsichtiger Massnahmen zuzustimmen. Besten Dank für Ihre Unterstützung, auch die Verkehrsteilnehmer der Region Uzwil / Oberbüren sind Ihnen verbunden.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat:
Wenn Sie das jetzt so wollen, ich breche jetzt etwas das Kollegialprinzip: Es ist nicht nur die Regierung auch ich persönlich bin der Meinung, dass dieser Antrag auf dem roten Blatt so korrekt ist. Wir haben, und das vielleicht jetzt noch als ergänzender Hinweis, der vorberatenden Kommission sehr, sehr detailliert auf etwa sieben Seiten nachgewiesen, welche verkehrspolizeilichen zusätzlichen Aufgaben wir in der Zukunft wahrnehmen müssen. Wir haben das auf die Polizeistelle heruntergerechnet. Wenn man jetzt einfach sagt, das ist zu viel, so ist das einfach so eine pauschale Vorgabe. Man will, und das ist offenkundig, einfach zusätzliche Mittel im Strassenfonds haben, obwohl der Strassenfonds diese Mittel gar nicht braucht. Aber dazu wird Regierungsrat Marc Mächler dann später noch sprechen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Ich kann meinen Antrag präzisieren: Dieser Antrag geht dahin, dass je Antrag der vorliegt, welcher Bauvorhaben betrifft, jede Fraktion eine Sprecherin oder einen Sprecher bestimmen und die Meinung der Fraktion kund tun soll. Der Antrag geht bei den Ziffern nicht so weit und bei den Aufträgen und Motionen anschliessend steht die Diskussion frei, und da haben wir genügend Zeit zu diskutieren.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: zu Wick-Wil: Ich habe Ihnen nicht in den Mund gelegt, dass Sie grundsätzlich gegen das Projekt sind oder dass Sie es ins B verschieben wollen, das habe ich nicht behauptet. Aber was ich Ihnen gesagt habe, ist, dass aus meiner Sicht der Einbezug der relevanten Stellen, das fordern Sie, im Rahmen des Agglomerationsprogramms gemacht wurde.
Das wissen alle, die mit den Agglomerationsprogrammen arbeiten, dass hier also relativ breit abgestützt wird welche Projekte weiterverfolgt werden, und das wurde gemacht. Deshalb ist aus meiner Sicht der Einbezug der relevanten Stellen erfolgt.
Ich habe Ihnen klar gelegt: logisch müssen wir jetzt mit der der Bevölkerung in einen Dialog treten, ist ja selbstverständlich, weil es wird Abstimmungen geben. Ich glaube, Wick-Wil, wir werden uns schlussendlich dann auch an der einen oder anderen Podiumsveranstaltung kreuzen - das ist möglich und demokratisch auch legitim, dass wir das machen können. Aber jetzt so zu tun, wie wenn die ganze Region dieses Projekt noch nie gesehen habe und nicht weiss, wo es ist? Ich denke, die umliegenden Gemeinden kennen Wil und Bronschhofen.
So zu tun, als ob niemand weiss um was es geht finde ich auch nicht legitim.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Es ist in der Tat so, es wurde hier schon verschiedentlich Verschiedenes gemacht. Es liegen Studien vor, diese müssen nun aber weiter konkretisiert werden. Es müssen auch alle Partner ins Boot genommen werden, und wenn es uns gelingt bei der Konkretisierung wie aber auch bei der Finanzierung einen gemeinsamen Fahrplan zu entwickeln, dann verwehren wir uns nicht, dass dann auch mit der Projektierung begonnen werden kann. Diesbezüglich gibt es sicherlich nur noch gewisse Unsicherheiten, aber seitens Baudepartement verwehren wir uns den Anträgen der vorberatenden Kommission nicht.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Böhi-Wil: Dem Antrag ist zuzustimmen.
Selbstverständlich empfehle ich nicht Abs. 2 zu streichen, sondern ihn zu ergänzen.
Wir haben tatsächlich in der vorberatenden Kommission länger über die Frage der Busbuchten gestritten, debattiert und schlussendlich hat die Mehrheit der Kommission den Antrag, so wie auf dem gelben Blatt ist, bewilligt. Damals hatten wir den Abs. 2 so interpretiert, dass die Frage der Busbuchten auch eingeschlossen ist. Im Laufe der internen Diskussion kamen wir zum Schluss, dass die Frage der Busbuchten ausdrücklich erwähnt werden sollte, darum haben wir diesen Antrag gestellt.
Es geht uns um neue Haltestellen, die wenn möglich als separate Busbuchten zu realisieren sind. Ich glaube, die Formulierung ist pragmatisch. Sie ist so gewählt, dass es die Planstellen so handhaben können, dass es dort gemacht wird, wo es möglich ist - es geht um neue Haltestellen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Dem Antrag ist zuzustimmen.
Wie Sie der S. 14 entnehmen konnten, haben wir seitens Tiefbauamt mit dem Strassenprojekt Nr. 11 bereits eine gewisse Etappierung und Sanierung vorgesehen. Wir haben uns auf dieses Strassenstück konzentriert, das im schlechtesten Zustand ist. Die vorberatende Kommission hat dann auch die Diskussion eingeworfen, dass man das gesamte Stück sanieren soll. Dagegen habe ich mich gewehrt.
Zum Glück fanden wir eine Lösung, indem wir sagten, wir werden das ganze Stück mit der Projektierung jetzt an die Hand nehmen und das im Anschluss weiterhin eine Etappierung erfolgen darf. Somit danke ich der vorberatenden Kommission, dass wir uns auf diese Variante einigen konnten und ich werde mich gegen diesen Antrag der vorberatenden Kommission nicht wehren.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion Strassennr. 17 in Kaltbrunn / Uznach / Schmerikon das Bauvorhaben «Verbindungsstrasse A53 Gaster» zu streichen.
Das Strassenbauvorhaben beruht auf einem Projekt, das im Jahr 2010 der Zweckmässigkeitsbeurteilung vom Kanton nicht standgehalten hat. Die beste Variante hat eine Städtesperrung beinhaltet. Nun soll der Verkehr weiterhin durch Städte geführt werden. Der Wunsch zu flanieren ist hin, das «Lädelisterben» siecht weiter, die Luft stinkt und von einem Strassencafé ist keine Rede. Andere Quartiere würden jedoch mehr belastet. Diese Variante ist eine schlechte Variante. Die Nachteile werden nicht mehr angeschaut. Das müsste jedoch sein, bevor man weiter geht. Wir sind der Meinung, dass stattdessen eine zeitgemässe Verkehrsstrategie angegangen werden soll.
Bei der letzten Verkehrszählung wurde der ganze Binnenverkehr (Kinder zur Schule fahren, einkaufen, zum Bahnhof fahren usw.) ausgeblendet, obwohl nur etwa 30 Prozent Durchgangsverkehr ist. 70 Prozent des Verkehrs ist hausgemacht. Somit ist diese Umfahrungsstrasse nicht wirtschaftlich. Das Projekt ist rückständig, so hat man vor 40 Jahren geplant. Kulturland geht verloren das Naherholungsgebiet beim Steinenbach wird beeinträchtigt und die Natur für immer geschädigt. Prof. Dr. Klaus Zweibrücken, schweizweit anerkannte Fachperson, Mobilitätsexperte und Dozent an der Hochschule für Technik Rapperswil, zeigt in Uznach mit zwei Referaten Wege und Auswege aus dem Dilemma «Siedlungsentwicklung und Mobilität» auf, die weniger Kosten und mehr bringen.
Mobilität ist keine technische Angelegenheit. Art und Menge des Verkehrs haben einen Einfluss auf die Qualität der Verkehrsräume in einer Stadt. Für die Lebensqualität und das lokale Gewerbe ist aber nicht nur der Fluss des motorisierten Verkehrs, sondern auch die Gestaltung des öffentlichen Raums wichtig.
Die Erarbeitung einer Mobilitätsstrategie im Aggloprogramm «Obersee» ist die Voraussetzung für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung in diesem Gebiet. Das Hauptziel der Strategie soll es sein, dass damit ein Beitrag zu einem lebenswerten Städtli, lebenswerten Dörfern im Linthgebiet und einer lebenswerten Stadt Rapperswil-Jona geschaffen werden soll. Dafür soll man Geld investieren. Ideen sind auch schon vorhanden, ich war erstaunt über den Vorschlag von meiner Ratskollegin Steiner-Kalbrunn aus der rechten Seite.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Bei der letzten Beratung des Strassenbauprogrammes durfte ich ebenfalls präsidieren, und die Zeit war nicht so lange, die ich hier vorne verbringen durfte. Also es sind immer wieder dieselben Personen irgendwo im Spiel. Die Kommission hat diesen Antrag intensiv diskutiert. Es gab eine Verständnisfrage was nun wie wo in die Botschaft einbezogen werden soll. Die Diskussion stand auch dazwischen was ist unter den Verkehrsbussen zu verstehen? Was ist welche Seite? Ist nur die Polizei oder ebenfalls auch die Staatsanwaltschaft mit einbezogen? Wie äufnet sich der Strassenfonds? Welche Zahlen als Grundsatz eingesetzt werden sollen oder nicht war ebenfalls eine Diskussion.
Die vorberatende Kommission hat sich dazu entschlossen diesen Antrag dennoch zu stellen und hat darüber abgestimmt. Die vorberatende Kommission stimmdem Antrag mit 12:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 2 Abwesenheiten zu.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Die ganze Finanzierungsfrage war über die ganze Botschaft «GVS» immer wieder ein Thema. Dies war ein Thema in dem öffentlichen Verkehr, wie auch im 17. Strassenbauprogramm. Es wurde sehr eingehend innerhalb der Kommission diskutiert. Es entstanden Fragen zu der Finanzierung. Besonders betroffen haben diesen dann das Strassenverkehrsamt und die Polizei. Wie bereits in meinem Eintretensvotum festgehalten, wurde aus diesem Grund nach längerer Diskussion Regierungsrat Fredy Fässler an die Sitzung zugeladen. Hierfür nochmals Herzlichen Dank, dass er so spontan Zeit genommen hat uns zu besuchen. Wir konnten einige Fragen diskutieren und auch klären. Es ist korrekt, wie Locher-St.Gallen mich darauf aufmerksam gemacht hat, die Diskussion war sehr differenziert. Es war von vorne weg klar, dass dieses Thema den Kantonsrat in den nächsten Jahren noch längere Zeit beschäftigen wird. Dies hat auch die Diskussion an der vorberatenden Kommission gezeigt. Aus diesem Grund wurde eigentlich auch in der Finanzierungsfrage die Motion gestellt, die wir dann später, in einer kommenden Session behandeln, welche aufzeigen soll, wie die zukünftige Finanzierung des Strassenfonds dargestellt werden soll. Bereits in der vorberatenden Kommission hat die Regierung dort angekündigt diesen Antrag zu bekämpfen. Das war dort schon bereits ein Thema. Es wurde uns seitens des Vorstehers des Baudepartementes mitgeteilt, dass wir mit einem roten Blatt rechnen können.
Die vorberatende Kommission stimmte dem Antrag zu Ziff. 5 Bst. c war mit 10:8 Stimmen bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten zu.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: In die hätte am Projekt, geschätzte Frau Ratspräsidentin, dass Dorf Kreis nicht zu komisch und die Bewohner auch nicht ohne meinem Wohnort zu nennen.
Die Verschiebung von Projekt b. in das Projekt a. war ihm der vorberatenden Kommission mit 11 zu 9 stimmen. Bei einer Abwesenheit. Bestätigt Worten, es gilt noch den Zusatz und dies war in der Vorberatung Kommission sehr ausführlich eine Diskussion zu dieser nebst Strategie. Es geht darum, das wirklich die Verbindung der Agglomerationsprogramme einbezogen werden soll. Dies wurde auch so klar und deutlich durch den Antragsteller festgehalten, dass es in Verbindung mit dem Agglomerationsprogramm der neue Generation, welches dass er das Rheintal durchführt, in Zusammenarbeit gestellt werden. Dies zu Protokoll.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat sich sehr stark damit auseinandergesetzt, wie die zukünftige Finanzierung der Strassenfonds gestaltet werden soll, dazu liegt ja die Motion vor. Es werden verschiedene Aufträge im Anschluss mit dem gelben Blatt diskutiert. Die Regierung hat dazu auch klar signalisiert, dass sie bereit ist, diese Finanzierung auch entsprechend anzusehen. Es ist eine Diskussion zwischen dem Sicherheits- und Justizdepartement und dem Baudepartement, da einige Zuständigkeiten bei der Finanzierung gesetzeshalber beim Sicherheits- und Justizdepartement liegen, sei es z.B. bei emissionsarmen Fahrzeugen. Und auf der anderen Seite betrifft es auch das Baudepartement, welches dann den Strassenplan bzw. das Strassenbauprogramm so vefügt.
Die Kommission wünscht den Hinweis, dass die Finanzierung auf die zukünftigen Jahre klar gesichert werden muss.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Das 17. Strassenbauprogramm hat, wie Sie natürlich aus den vorliegenden Anträgen sehen, eine grosse Diskussionszeit an den vier Beratungstagen beansprucht. Wir waren grundsätzlich rund zwei volle Tage ausschliesslich mit dem Programm beschäftigt.
Das Eintretensvotum konnte ich in der Gesamtverkehrsstrategie machen. Einige Punkte zum Strassenbauprogramm möchte ich dennoch explizit erwähnen. Rund 1/3 der ganzen Bautätigkeit im Strassenbauprogramm konnte nicht getätigt werden, wie es aus der Botschaft sichtbar ist. Ein grosser Faktor war dabei, die Umfahrungsstrasse Wattwil, welche noch nicht im Bau steht, und dies umfasst rund 50 Mio. Franken. Ebenfalls gab es diverse Diskussionen zu der Finanzierung im Bereich des Strassenverkehrsamtes, welche dort auch Bereiche in den Strassenfonds einbeziehen. Um diese Fragen zu klären und auch eine Diskussion zu machen, wurde der entsprechende Regierungsrat des Sicherheits- und Justizdepartementes, Regierungsrat Fredy Fässler, zur Sitzung hinzu geladen, um die offenstehen Fragen und Diskussionen zu klären.
Ein grosses Thema im Bereich des Strassenbauprogramms war ein Teil der Lärmschutzmassnahmen wie aber auch das System der Strassen. Wie wird gebaut, welche breiten werden gebaut und wie soll in Zukunft gebaut werden?
Wie bereits zu Beginn erwähnt, waren die Agglomerationsprogramme ein ständiger Begleiter der vorberatenden Kommission. Diese widerspiegeln sich in allen Diskussionen der Bereiche, welche das Strassenbauprogramm betreffen. So wurde die Kommission mit einem zusätzlichen Papier bedient, welches aufzeigt, welche Strassen die sich im 17. Strassenbauprogramm befinden, in einem der Agglomerationsprogramme aufhalten. Dabei wurde aufgezeigt, welche diese sind und ob sie sich im Agglomerationsprogramm AP1, AP2, AP3 oder AP4 befinden. Die Diskussion zeigte daher gut auf, dass ein Verbund zwingend nötig ist.
Eine längere Diskussion führte die vorberatende Kommission über die Finanzierung des zukünftigen Strassenfonds. Dazu liegen Ihnen auf verschiedene Anträge vor, welche am Schluss diskutiert werden. Wie Sie sehen, hat die vorberatende Kommission auch zwei Motionen eingereicht, welche zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden, dies vermutlich in der nächsten Sessionen.
Wir bitten Sie, auf die Botschaft einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission zu folgen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Der Antrag ist abzulehnen.
Wil West ist für uns als Kanton, wie aber auch für den Kanton Thurgau ein wichtiges und grosses Projekt. Wir werden voraussichtlich in einem Jahr oder etwas länger auf Sie zukommen, weil wir als Eigentümer dieses Landes auch die Erschliessung finanzieren können, und da werden Sie zu diesem Projekt dann konkret gefragt werden. Ich kann Ihnen aber nur so soviel versichern, dieses Projekt Wil West will die Agglomeration Wil deutlich stärker. Es geht hier um 2'000 bis 3'000 Arbeitsplätze, die man mit diesem Entwicklungsschwerpunkt Wil West erschliessen will. Auch hier muss ich festhalten, der ESP (??) Wil West ist im Agglomerationsprogramm das wichtige Kernstück der dritten Generation.
Der Bund hat grundsätzlich an ESP Wil West eine grosse Freude oder erachtet dieses Projekt auch als sehr wichtig. Deshalb bin ich auch froh, dass Wick-Wil nicht grundsätzlich das Projekt Wil West bekämpft, sondern dass er lediglich die Netzergänzung Nord zur Diskussion bringen will. Zum einen hat er Recht, dass wir mit dem Bund eine Differenz haben. Wir sind der Ansicht, dass eigentlich auf die Netzergänzung Nord eine Priorität A haben müsste.
Der Bund hat aber angezweifelt, ob die Realisierbarkeit in diesem Zeitfenster der dritten Generation möglich ist. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, diese Fragezeichen sind eigentlich zutreffend. Es kommt auf die Region Wil mit all den flankierenden Massnahmen sehr viel auf diese Gemeinden zu und insbesondere auf die Stadt, und ob man wirklich alles stemmen kann, da kann man Fragezeichen setzen.
Wir haben aber keine Differenz mit dem Bund, das scheint mir sehr wichtig zu sein, ob dieses Projekt sinnvoll ist oder nicht. Die Differenz ist die Zeitlichkeit. Mit dieser Differenz kann ich Leben, weil ich durchaus Schwierigkeiten sehe dieses zustimmen.
Die Anliegen von Wick-Wil, dass man alle anhören muss, dazu muss ich einfach sagen, diese Ergänzung Nord ist ein Projekt des Agglomerationsprogrammes. Es gibt verschiedene hier die in Agglomerationsprogramme involviert sind bzw. wissen wie diese Mechanismen funktionieren. Alle 22 Gemeinden konnten sich dazu äussern. Natürlich auch die Stadt Wil, das ist das selbstverständlich. Zwei Kantone haben sich auch dazu geäussert und sehen dieses Strassenstück als wichtig an. Ihrem Anliegen, dass man die involvieren muss, wenn es ein Agglomerationsprojekt ist, ist genügend Rechnung getragen. Wo Sie aber Recht haben, ist, dass man natürlich jetzt auch die Bevölkerung überzeugen muss. Hiervon sind wir noch weit weg, da bestehen Bedenken, aber wir haben auch noch eine Zeitlichkeit, die uns Zeit gibt, der Bevölkerung und den Anwohnern im Detail dazulegen, was die Konsequenzen sind. Ich Ihnen versichern, das werden wir machen. Wir werden in diesem Punkt auch Abstimmungen haben und da mache ich mir dann nichts vor, dass das einfach so gelingen wird, sondern hier müssen wir Überzeugungsarbeit leisten. Wir müssen auch aufzeigen, weshalb die Netzergänzung Nord aus unserer Sicht bessere ist als die bestehende Industriestrasse. Das wird noch Überzeugungsarbeit brauchen. Wir werden das machen. Diesen Prozess werden wir sowieso starten.
Ich bin aber klar der Meinung, dass es sinnvoll wäre, wenn man diesem Antrag nicht zustimmen würde, weil auch hier gehts wiederum um Signale nach Bern. Und wenn man hier aufzeigt, dass Unsicherheiten bestehen, dann ist das für das eine oder andere Agglomerationsprogramm sicher sinnvoll. Auch hier gibt es einen Kampf um die Mittel. Ich glaube, für das Agglomerationsprogramm Wil wäre es gut, wenn wir ein klares Resultat haben, dass wir auch damit vorwärts machen. Aber die Differenz hinsichtlich der Zeitlichkeit, die nehmen wir sportlich, und wenn wir am Schluss dem Bund beweisen könnten, dass sogar schneller vorwärts machen könnten, dann habe ich in der Tat noch ein kleines Problem.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Regierungsrat Mächler hat mich gebeten, vielleicht aus etwas neutralerer Sicht die Situation darzulegen, wie sie sich hinsichtlich der Steuerung präsentiert. Ich glaube, diese Diskussionen ist irgendwie unterlegt von einem Missverständnis. Ich glaube, man muss prinzipiell die Kreditierung und die Finanzierung
auseinanderhalten, das ist nicht dasselbe. Die Kreditierung, also die Festlegung der Personalkredite, das läuft natürlich wie überall, das ist auch der Rechnungsabschnitt des Tiefbauamtes in dieser Personalkostenkreditsteuerung enthalten. Und so gesehen ist es die Frage des Mengengerüsts bzw. die Frage der Anzahl Stellen steuern Sie schlussendlich über die Höhe des Kredits. Und die Finanzierung, das hat Regierungsrat Mächler bereits erwähnt, da stellt sich die Frage, wie man es finanziert? Aus den allgemeinen Haushaltsmitteln oder jetzt hier konkret aus Mitteln des Strassenfonds. Wir haben Ihnen einen Ausweg aus diesem Dilemma auf dem blauen (??grauen) Blatt aufgezeigt, dass wir gesagt haben, und das ist auch ein Beschluss des Kantonsrates, das möchte ich Ihnen ans Herz legen, dass man das bei grosszügiger Auslegung als drittfinanzierte Stelle ansehen kann, wenn das der Kantonsrat so beschliesst. Ich kann aber auch sagen, dass das nicht generell die Praxis sein wird bei der Regierung. Wir haben natürlich noch viele Sonderkredite, Fonds und dergleichen. Wir müssen dort Kurs halten, sonst haben wir die Personalkreditsteuerung nicht mehr im Griff. Aber es ist vertretbar, das so zu lösen, wenn Sie das auch so wollen.
Zu den drittfinanzierten Stellen möchte ich Sie an Ziff. 9, Budget 2017 erinnern. Das war ein Antrag der SP-GRÜ- / CVP-GLP- / SVP-Fraktion. Damals wurde die Grundlage gelegt für dieses Modell, die sich in der Praxis sehr bewährt hat und die man für diesen Fall anwenden könnte, sofern der Kantonsrat das wünscht.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.
Ich kann mich hier kurzfassen. Wir lehnen natürlich eindeutig das Zusatzblatt der SVP-Fraktion ab.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag ist abzulehnen.
Ich habe ja auf der emotionalen Ebene durchaus Verständnis für die Menschen die jetzt gerne Mittagessen würden. Ich möchte Sie einfach auf ein praktisches Problem hinweisen, wenn Sie auf einen Sprecher je Fraktion beschränken wollen. Wir haben nicht zuletzt von der Bundesverfassung garantiert die Möglichkeit als Parlamentarierinnen und Parlamentarier unabhängig von Fraktionszwang zu sprechen. Wir befinden uns nicht in Deutschland, wo ein Fraktionszwang besteht. Wenn Sie jetzt tatsächlich auf eine Sprecherin bzw. einen Sprecher je Fraktion beschränken wollen. Wie genau sollen die Fraktionen diese bestimmen? Was ist mit abweichender Meinung innerhalb von Fraktionen? Eine solche Personen, die dann nicht sprechen kann, hätte wahrscheinlich durchaus die Möglichkeit sich im Nachhinein noch zu wehren. Ich bitte Sie wirklich, wir sind gewählt um zu diskutieren. Ja, es mag mühselig sein, ja, es dauert lang, aber es ist unsere Aufgabe.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Wir haben jetzt in der ganzen Debatte mehrmals immer wieder den Vorwurf erhalten, es sei Ideologie. Ich bitte Sie einfach zur Kenntnis zu nehmen, wenn jemand die Strassenbausicht ausschliesslich eingebracht hat und praktisch nie von von einer Koexistenz gesprochen hat, dann ist es der Vorsprecher und zwar Locher-St.Gallen, der in den meisten Fällen als Sprecher der bürgerlichen Mehrheit sich dargestellt hat. Wenn wir unsere Anträge eingebracht haben, dann ging es uns um die Bevölkerung. Dann ging es uns um die Verkehrssicherheit. Vorher habe ich erwähnt, dass es sich bei den Städten zu wandeln beginnt. Sie können sich diesem Wandel nicht entgegenstellen, indem Sie ideologisch einseitig auf die Strasse setzen. Ich bitte Sie, das Strassenbauprogramm abzulehnen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Ratspräsidentin: Nach Art. 85bis Abs,. 1 GeschKR entscheidet der Rat über die Frage der Zulässigkeit, wenn die Zulässigkeit eines Antrags bestritten wird.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Es gibt keinen Anspruch auf unbeschränktes Sprechen im Parlament.
Die Juristen sind ja kreativ, aber das war jetzt etwas sehr kreativ. Es gibt keinen bundesverfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass man in einem Parlament unbeschränkt sprechen kann. Vermengen Sie nicht diese Dinge, stimmen wir über diesen Antrag ab.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.
Auch wir von der SP-GRÜ-Fraktion sind überzeugt, dass das, was auf dem gelben Blatt steht, der falsche Weg ist. Wir ersuchen Sie, aus diesen Gründen die bereits vom Vorvorredner dargelegt wurden, das rote Blatt zu unterstützen und das gelbe Blatt in aller Deutlichkeit, weil es eben der falsche Weg ist und weil nicht aufgezeigt wird, wie diese Aufgaben dann erfüllt werden sollen, klar abzulehnen.
bis hier jt
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Die Kommission hat diesen Antrag mit 16:4 bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Besten Dank dem Fraktionspräsidenten der FDP für die Blumen an die vorberatende Kommission.
Zum Ergebnis aus der vorberatenden Kommission. Sie widerspiegelt die Diskussion eigentlich hier im Rat, auch dort war es sehr geteilt und die Diskussionen waren bei jedem Punkt sehr ausgiebig. Die Kommission hat diesen Antrag mit 16:4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Ich bitte Sie im Namen der vorberatenden Kommission dies hier ebenfalls zu tun.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Dem Ordnungsantrag ist zuzustimmen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Ziff. 1. beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 1 Abs. 3 zu streichen.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, diesen Artikel zu streichen. Die Begründung dafür haben Sie eigentlich gestern schon gehört. Es braucht diese Strasse nicht. Was ich noch anführen möchte: Gestern wurde die Demokratie angesprochen. Bei dieser Abstimmung ging es nicht um den Autobahnanschluss Güterbahnhof, sondern um eine Entwicklung in diesem Areal ohne Autobahnanschluss. Es war eine Initiative und deshalb war die Mehrheit für Nein und nicht für Ja.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.
Das ist ein kleiner Beitrag damit die Stadt St.Gallen wieder dynamischer wird.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
ab hier pl
Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.
Ich muss Sie ebenfalls sehr eindringlich bitten, dem Antrag der Regierung zuzustimmen. Es wird nun immer wieder ins Feld geführt, ein Wachstum der Beiträge an die Verkehrspolizei von 16 Prozent sei absolut masslos und übertrieben. Diese 16 Prozent ergeben sich, wenn Sie Plan zu Plan vergleichen, aber Sie können natürlich Plan zu Plan vergleichen, sondern Sie müssen Ist zu Plan vergleichen. Wir haben in den Planzahlen vorgesehen, dass an die Stadt St.Gallen für die Übernahme der verkehrspolizeilichen Aufgaben jährlich 4,4 Mio. Franken überwiesen werden. Wir haben dann bei den konkreten Berechnungen aber feststellen müssen, dass es 6,5 Mio. Franken sind. Das sind die Ist-Zahlen. Wenn sie Ist zu Plan vergleichen, so ist das Wachstum für die verkehrspolizeilichen Massnahmen 9,7 Prozent. Wenn Sie die letzten Strassenbauprogramme noch einmal überprüfen, so werden Sie sehen, wir hatten in all diesen Planjahren Wachstum für die verkehrspolizeilichen Aufgaben zwischen 7 und 11 Prozent. Wir machen genau das Gleiche wie in den Vorjahren. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich aber die Situation noch einmal massiv verändert. Wir haben unverändert erhebliches Verkehrswachstum. Wenn Sie dieses Büchlein «Kopf und Zahl 2018», das auf Ihren Pulten lag anschauen, so können Sie die Zahl der Personenwagen und der gesamten Fahrzeuge nachlesen. Wir hatten im Jahre 2007 noch etwa 300'000 Fahrzeuge und aktuell sind es schon etwa 400'000 Fahrzeuge. Wenn Sie mehr Fahrzeuge haben, dann sind natürlich auch die Aufgaben an die Verkehrssicherheit eine andere. Es gibt mehr Unfälle. Es gibt mehr Kontrollaufwand. Die ganze Verkehrserziehung gehört ja auch zu diesen verkehrspolizeilichen Aufgaben und selbstverständlich auch die Unfallverhütung. Also wir haben einfach mehr zu tun. Alleine schon aufgrund des Wachstums an Verkehr. Hinzu kommt nun aber auch, dass Sie uns ja 100 zusätzliche Polizeistellen zugesprochen haben, weil Sie mit dem Projekt «Kantonspolizei der Zukunft» die regionale Präsenz der Polizei, die sichtbare Präsenz der Polizei verbessern wollen. Wenn die Polizei unterwegs ist, dann heisst das natürlich immer auch Übernahme zusätzlicher verkehrspolizeilicher Aufgaben. Der Bund hat das Projekt «Via Sicura» gestartet. «Via Sicura» hat zum Ziel, die Zahl der Toten und Schwerverletzten in diesem Land auf den Strassen zu reduzieren. Das ist doch eine respektable Zielsetzung. Wenn Sie das tun wollen, dann muss man halt auch zusätzliche Kontrollen durchführen, nicht nur Geschwindigkeitskontrollen. Sie müssen auch die Fahrfähigkeit der Menschen auf den Strassen überprüfen und das ist alles verkehrspolizeilicher Aufwand. Wir haben vorgeschlagen jährlich 500'000 Franken mehr für die verkehrspolizeilichen Aufgaben vorzusehen. Das sind 9,7 Prozent, wenn Sie Ist zu Plan vergleichen und das ist absolut im Bereiche des Bisherigen. Wenn Sie den Beschlüssen der Regierung nicht folgen, so belasten Sie einfach den Staatshaushalt mit zusätzlichen 10 Millionen Franken die Ihnen dann, wenn Sie wieder über Steuersenkungen und dergleichen diskutieren. Die haben Sie dann einfach schon ausgegeben und das müssen Sie wissen. Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Regierung zuzustimmen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Es wurde heute immer nur vom Personenverkehr, von den Velos und Fussgängern gesprochen. Auf diesen Hauptstrassen, von denen wir sprechen, diese Tempo-30-Zonen, dort gibt es auch noch die Lastwagen. Die Lastwagen können heute schon kaum mehr ein Quartier beliefern, z.B. bei der Abfallabfuhr. Jetzt wollen wir noch mehr Schikanen für die Lastwagen auf den Hauptstrassen. Wie Hartmann-Flawil gesagt hat, wollen Sie das Rad zurückdrehen. Dann können Sie wieder mit Veloanhängern und Pferden die ganze Lebensmittelversorgung sicherstellen und die Lastwagen verschrotten. Dann können Sie vom Bauern die Milch mit der Kanne holen und müsst dann schön zu Fuss gehen. Dann haben wir keinen Verkehr mehr. Aber heute ist auch in Flawil der Fakt: Es ist kein Durchgangsverkehr, der Verkehr von den Lastwagen ist deutlich nur für die Versorgung, den Bau, die Lebensmittelbelieferung.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat Mächler hat hier jetzt im Rahmen der Verkehrssicherheit von Temporeduktion gesprochen. Ich bitte Sie kurz auszuführen, wie weit der Kanton St.Gallen bei den Lärmsanierungen ist, denn darum handelt es sich hier. Ich würde gerne wissen: Wie weit ist der Kanton St.Gallen bei den Lärmsanierungen? Welche Massnahmen stehen hier noch an? Wir sprechen darüber, und nicht über die Verkehrssicherheit. Ich bin gespannt auf die Antwort.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Der Antrag Locher-St.Gallen / Böhi-Wil / Schöbi-Altstätten ist abzulehnen.
In der Kommission wurde dieser Abs. 2 neu sehr intensiv diskutiert. Es wurden Vor- und Nachteile aufgezeigt, welche sich in dem Bereich abspielen könnten. Die Kommission konnte sich dann zu guter Letzt darauf einigen, dass Ziff. 2 Abs. 2 neu so aufgenommen wird und dabei wurde der Zusatz, wie er nun beantragt wird «neue Haltestellen sind wenn möglich als Busbuchten zu realisieren» herausgenommen und entsprechend abgelehnt. Abs. 2 neu wurde von der vorberatenden Kommission mit 12:6 Stimmen bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten zugestimmt. Dem Zusatz, welcher nun dem Antrag Locher-St.Gallen / Böhi-Wil / Schöbi-Altstätten entspricht, dieser wurde mit 11:8 Stimmen abgelehnt.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis der vorberatenden Kommission bekannt. Dieser Antrag wurde dort behandelt. Ihm wurde mit 14:5 Stimmen bei 2 Abwesenheiten zugestimmt. In diesem Teil möchte ich Sie gerade noch darauf aufmerksam machen, dass in der Ziff. 1, wie Sie sehen auf dem Blatt der vorberatenden Kommission, sich der Wert des Strassenbauprogramms um diese Anteile erhöht, welchen wir gestern in das Strassenbauprogramm aufgenommen haben und die Zahl neu 356,5 Mio. Franken beträgt. Dies ist der Anteil des Kantons St.Gallen ohne Anteile der Dritten und ohne Anteile des Bundes, dieser wird ja separat ermittelt.
Dies zur Ziff. 1 Abs 2. Bitte stimmen Sie dem Streichungsantrag nicht zu und folgen Sie der vorberatenden Kommission.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Ratspräsidentin: Ich mache von meiner Zuständigkeit nach Art. 72 Abs. 3 GeschKR Gebrauch und verlängere die Session um eine um eine Stunde verlängern. (protokollrelevant??Mitteilung?)
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Zur Zulassung des Antrages: Ich begebe mich nicht auf den juristische Seite, sondern ich appelliere an Ihre Vernunft. Denken Sie vor allem an unsere Debatte zur Verbindungsstrasse in Uznach, wir sind innerhalb unserer Fraktion nicht gleicher Meinung. Es wäre nicht mehr möglich, ich hätte mich nicht melden können. Ich finde das höchst undemokratisch. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Ich weiss nachmittags wollen wir auf unsere Schulerreise, müssen wir uns jetzt aufgrund dieser Reise und so beeilen und alles zurückstellen? Seien Sie demokratisch und lehnen Sie diesen Antrag ab.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Der Ordnungsantrag ist nicht zulässig.
Ich bitte Sie, sich klarzumachen auf welchem Artikel des Geschäftsreglementes dieser Antrag basiert. Aus meiner Sicht ist er nicht statthaft. Sie werden hierzu keinen Artikel finden. Ich bitte Sie, es geht nicht an, dass man in dieser Art und Weise politisiert und sonst können Sie zur Mitte der Amtsdauer einen Artikel ergänzen. Aber einen Antrag, der nicht vorgesehen ist, den können Sie auch nicht zur Abstimmung bringen, geschätzte Präsidentin.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Dem Ordnungsantrag ist zuzustimmen.
Wir lieben die Demokratie, wir parlaren gerne, wir sind aber vor allem auch für Effizienz.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
beantragt Rückkommen auf den Antrag zu einem Auftrag der vorberatenden Kommission.
Grundsätzlich haben Sie recht, dass die Verkehrsgeschäfte erledigt sind, aber es gab bei der letzten Abstimmung des Auftrags der CVP-GLP-Fraktion entsprechende Nichtvoten(??), was bei uns zu Verwirrung beim Abstimmungsverhalten führte, deshalb beantrage ich auf diese Abstimmung zurückzukommen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Ratspräsidentin: Ordnungsanträge können gemäss Art. 85 gestellt werden. In Art. 85bis kann man über die Zulassung diskutieren.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion für die beiden Geschäfte vor.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.
Mit der Ausarbeitung einer Gesamtverkehrsstrategie ist eine gute Basis geschaffen worden, um alle Interessengruppen und Verkehrsteilnehmer in einem Boot zu holen. Zwar ist es noch ein Ruderboot und es rudern vielleicht auch noch nicht alle in die selbe Richtung, aber wir sitzen alle im gleichen Boot.
Die Verkehrswege und im speziellen die Strassen waren, sind und bleiben ein grosses und wichtiges Thema für uns im Kanton. Es ist in diesen Bereich sehr stark ersichtlich, dass Stillstand Rückschritt bedeutet. Diesen Rückschritt haben wir im Bereich Unterhalt erlitten. Und diesen wollen wir bereinigen. Grossprojekte stellen uns immer wieder vor Herausforderungen. Die meisten gelingen sehr gut sind aber auf der Zeitschiene der Realisierung sehr schwierig. Wir sind bemüht, alle Interessengruppen in sämtliche Bereiche mit einzubeziehen. Jeder darf und soll seine Bedürfnisse mitteilen und sie werden so gut wie möglich berücksichtigt. Dies ist auch in Ordnung und soll weiterhin so bleiben. Was es aber ungemein schwierig macht ist die Tatsache, dass man einen negativen Bescheid nur schwer akzeptiert. Genau an diesem Punkt wird es für alle schwierig. Es folgen jahrelange Verzögerunge, Mehraufwendungen usw., dieser Aspekt ist sicher nicht zufriedenstellend. Jeder kann und darf sich einbringen, soll aber bei einem begründeten Negativentscheid diesen auch akzeptieren und die verschiedenen Projekte nicht bis auf das Letzte bekämpfen.
Mit den Agglomerationsprogrammen hat der Bund und die Kantone ein gutes Gefäss geschaffen, um ganzheitliche Verkehrsprojekte und Massnahmen über mehrere Jahre zu planen und letztendlich auch zu realisieren. In den ersten Programmen scheiterten wir vor allem am letzten Punkt, und das namentlich die Realisierung. Mit diesen Programmen können wir Projekte mit ansehnlichen Bundesbeiträgen umsetzen. Doch die Abstimmung zwischen den verschiedenen Kostenträgern war anfänglich noch nicht auf der richtigen Ebene. Wir sind zuversichtlich, dass der Kanton St.Gallen in den nächsten Jahren bei einigen Projekt aus dem Aggloprogramm profitieren kann. Wichtig ist es, dass die Erkenntnisse vor allem aus planerischer Sicht aus den vergangenen Aggloprogrammen aufgenommen werden in die zukünftigen Projekte einfliessen. Es hat in diesem Programm sicher auch Platz für Visionen, vielleicht auch Luftschlösser, schade nur, wenn diese Luftschlösser bleiben würden. Auf planerischer Ebene können wir mit dem aktuellen Aggloprogramm überzeugen. Dies zeigen die positiven Rückmeldungen des Bundes zum aktuellen Programm. Aufgrund der Prüfberichten könnten dem Kanton über 200 Mio. Franken zufliessen. Der Kanton besteht aber nicht nur aus Agglomerationen. Es ist wichtig, dass der ganze Kanton über ein gutes und intaktes Strassennetz verfügt, vor allem in Randregionen wie im Toggenburg oder im Weisstannental sind die Leute auf intakte Strassen angewiesen. Dies da der öV dort nicht im Viertelstundentakt verkehrt sondern die Bevölkerung froh sein muss, wenn der öV überhaupt fährt und so das Auto die einzige Alternative bleibt, eventuell noch das Velo.
Dass es keine einfache Aufgabe ist, bei den Strassenbauprogrammen den richtigen Fokus zu bewahren zeigt der Umstand, dass für des 17. Strassenbauprogramm über 1'000 Begehren eingegangen sind. Das Vorgehen betreffend Prüfung und Bewertung der einzelnen Projekte scheint sehr seriös und transparent zu folgen, was sicher in unserem Sinne ist. Der Kanton hat sich aus verschiedenen Gründen immer wieder mit sehr grossen Bauvorhaben zu befassen. Dieses Projektes sind nebst der Planung auch eine finanzielle Herausforderung für den Kanton. Im Bewusstsein dieser Herausforderungen ist es unumgänglich, sich Gedanken über die Finanzierung dieser Projekte zu machen. Wir sind auf die Umsetzung einiger Grossprojekte angewiesen. Aufschieben bringt keine Besserung, nur eine Verlagerung der Kosten. Im Wissen um die Kosten im Bereich Strassen ist es wichtig und richtig, dass die Erträge im Bereich Strassen in den Topf des Strassenfonds zurückfliessen. Zu diesem Thema liegt ein Antrag vor, zu dem wir später noch Stellung nehmen.
Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und wird auch bei den Anträgen grossmehrheitlich der vorberatenden Kommission folgen. Wir werden bei Bedarf zu den einzelnen Punkten noch einmal Stellung nehmen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Anschliessend soll die Vorlage an die Regierung zurückgewiesen werden.
Wir stellen fest, dass mit dem aktuellen 17. Strassenbauprogramm weder den begrenzten Landesreserven noch dem Lärmschutz geschweige den zukünftigen Modellen von Carsharing, selbstlenkenden Fahrzeugen oder autofreiem Wohnen adäquat Rechnung getragen wurde. Und dies, obwohl die vorliegende Gesamtverkehrsstrategie gemäss Verfassungsauftrag die Stossrichtung auf Erreichbarkeit, Ökologie, Solidarität, Sicherheit, Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit legt. Diese Oberziele sehen Sie auf S. 10 der Gesamtverkehrsstrategie.
In der Ausarbeitung des 17. Strassenbauprogramms sind die umweltfreundlichen und ökologischen Worte in der Gesamtverkehrsstrategie vergessen gegangen. Wir fordern, dass sich in der Regel die Summe der Verkehrsfläche für den motorisierten Individualverkehr in einem Projekt nicht erhöht. So soll nicht durch naturbelassene Feld-, Wiesen- und Waldlandschaft ein Zubringer gebaut werden, wenn bereits in zumutbarer Nähe Strassenflächen mit geringer Aufenthaltsqualität, wie z.B. eine Industriestrasse oder Strassen mit wenig Wohnraum vorhanden sind - Wil lässt grüssen.
Die SP-GRÜ-Fraktion lehnt die meisten Begehrlichkeiten auf dem gelben Blatt ab, da sie in der aktuellen Vorlage nicht vorgesehen sind, verursachen sie Mehrkosten. So z.B. die zusätzliche Strassensanierung der Strecke KreuzwegBrunnadernWasserfluh. Die personellen Ressourcen des Baudepartementes werden dadurch überstrapaziert. Ebenso werden Projektehöher priorisiert als im Entwurf vorgesehen. Das vorliegende Programm wurde auf das Maximum an personellen Kapazitäten des Baudepartementes ausgerichtet. Ebenso hat die Regierung die Sparpolitik, die seit längerem durch den Kantonsrat gefahren wird, mit einbezogen. Der Entwurf, ist nach der Beratung in der Kommission aufgebläht, was unserer Meinung nach nicht im Sinne eines massvollen Umgangs mit unseren personellen und finanziellen Ressourcen ist.
Dieses Überborden der Strassenfans in der Kommission lehnen wir entschieden ab. Es widerspricht den Grundsätzen der Gesamtverkehrsstrategie, der Raumplanung und insbesondere auch den Pariser Klimazielen, da zusätzliche Strassen den CO2-Ausstoss weiter erhöhen.
Kantonsstrassenplan: Der Anpassungsbedarf ist mit der Annahme des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für die erwähnten Kantonsstrassen gegeben und kann somit an den Bund übergeben werden. Ebenso sind den Anpassungen die Gemeinden Benken, Mels und Goldach aufgrund geplanter oder in Ausführung begriffener Bauvorhaben zuzustimmen.
Die SP-GRÜ-Fraktion ist für ein Eintreten, anschliessend werden wir jedoch Rückweisung des Strassenbauprogramms an die Regierung beantragen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Ratspräsidentin: Anhang zum 17. SBP Anträge S. 1
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Ein Rückweisungsantrag in diesem Umfang wurde in der vorberatenden Kommission nicht diskutiert.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Was Regierungsrat Mächler gesagt hat stimmt natürlich nicht. Wenn er unseren Antrag liest, steht ja da nicht, dass wir kein Strassenbauprogramm wollen. Es steht lediglich, wir wollen ein anderes und dafür wird er ja wohl nicht drei Jahre benötigen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Dieser Strassenkorridor war kein Thema in der vorberatenden Kommission. Es liegt kein Abstimmungsverhältnis und keine Diskussion darüber vor.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
der Antrag ist abzulehnen.
Locher-St.Gallen hat alle fünf Punkte erwähnt, die erwähnenswert sind. Vor allem bitte ich aber an dieser Stelle die Kolleginnen und Kollegen der SP-GRÜ-Fraktion ebenfalls, das mit der Volksabstimmung gehört zu haben. Es ist also keine Auseinandersetzung intern in der Stadt St.Gallen,sondern hier wurden bereits Facts geschaffen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Der Antrag wurde in der vorberatenden Kommission gestellt und mit 15:5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt und steht in engem Zusammenhang mit der Ziff. 1, welche wir später behandeln, Abs. 3 neu.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Wick-Wil hat den Entscheid der vorberatenden Kommission bereits kundgetan, 10:10 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten, vorweg wurde der Antrag zweiteilig eingereicht, entweder eine Verschiebung, dieser wurde dann abgeändert zum jetzigem Vorschlag wie er nun jetzt dem Rat vorliegt. (Satzformulierung/inhalt??).Die vorberatende Kommission bittet Sie dem Antrag zu folgen und diesen Antrag abzulehnen. (??Satzformulierung)
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Der Antrag war nicht Diskussion in der vorberatenden Kommission.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu S. 17, Strasse Nr. 41, Bauvorhaben Netztstrategie DHAMK
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Ich bitte Sie diesen Streichungsantrag abzulehnen. Ich glaube, wir haben gestern ein sehr deutliches Zeichen gesetzt für dieses Jahrhundertprojekt. Dass man jetzt versucht das demokratische Ergebnis, das eben nicht so herausgekommen ist, wie man das sich erhofft hat, umzudeuten nehmen wir zur Kenntnis. Das ändert aber nichts an den Fakten. Bitte streichen Sie nicht sondern belassen Sie das.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Antrag SP-GRÜ-Fraktion zur Rickenstrasse S. 14 Nr. 14
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Diese Diskussion wurde in der vorberatenden Kommission sehr intensiv geführt. Der Antrag der vorberatenden Kommission wurde mit 17:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit gutgeheissen. Ich ersuche den Rat dies ebenfalls zu tun.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Ende des Sessionstags.
Dokument durchberaten wie am unterbrechen hier an die Sessionen vor. Da das Geschäft auch.
Ein Hinweis der Aufwand was ihm wie findet ihm falls Keller ausstellt. Ich freue mich, sie entschliessen im Toggenburg empfangenen begrüssen zu dürfen, wären wir in die nicht ins Tagen vor der zweite Sessionstag dies beendet es im Cup.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Aus diesem Grund muss ich mein Votum noch präzisieren. Es ist korrekt, wie es Regierungsrat Mächler gesagt hat. In der Kommission stand nur der absolute Absatz oder Antrag zur Diskussion, dass es nur noch mit Busspuren möglich ist. Die Diskussion hat aber dann gezeigt, dass dies die vorberatende Kommission nicht wünscht. Die Diskussion, ich habe das Protokoll nochmals kurz angeschaut, hat aber gezeigt, dass die Diskussion dahingehend geführt wurde, dass Möglichkeiten soweit realisierbar wären, wie es jetzt auch Herr Regierungsrat ausgesprochen hat. Die Kommission hat sich dann aber zu guter Letzt dazu ausgesprochen, dies ohne den Zusatz zu machen und dem Ihnen vorliegenden Antrag mit Absatz Neu so zum Antrag gestellt.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Der Antrag ist abzulehnen.
Ich gehe jetzt richtig in der Annahme, dass es hier um diese 30er-Zonen geht?
In der Stadt und in der Agglomeration leben Menschen direkt übereinander, direkt untereinander, aneinander gebaut, nebeneinander. Sie brauchen nicht besonders viel Platz. Manche von Ihnen wohnen über- und unter- und nebeneinander an stark befahrenen Strassen, an Kantonsstrassen, die Menschen aus der ganzen Umgebung in die Stadt bringen. Nicht wenige von diesen Menschen aus dieser Umgebung leben selbst privilegiert irgendwo auf dem Land den Traum vom Eigenheim. Manche von ihnen mit bescheidenem Umschwung, andere auf den so genannten Feldherrenhügeln, wie es ein Ratskollege zu sagen pflegt.
Man stelle sich nun vor, all die Menschen, die in der Agglomeration und in der Stadt auf kleiner Fläche leben, hätten auch dieses Bedürfnis, sie würden auch finden wir brauchen Platz und Land. Ich frage Sie, wo kämen wir da hin. Es gäbe keine Erholungsgebiete mehr, weil alles verbaut wäre. Überall kleine Häuser mit kleinem Umschwung. Jeder schön für sich getrennt durch einen Gartenzaun und das Schlimmste, weil der Platz nicht reicht, müssten dann sogar am Ende jene auf dem Feldherrenhügel einen Teil ihres Landes abgeben. Und wie dann da Auto gefahren würde? Jeder hätte eine Garage, nein wahrscheinlich zwei, und für jede Garage ein Auto. Ein grosses Repräsentatives und ein kleines Wendiges, dass sich gut parkieren lässt für die Frau. Und dann fahren sie da durch die Quartiere mit ihren Autos Tempo 50. Wir sind ja in Eile, wir sind ja schliesslich immer irgendwie in Eile, wer heute keine Eile hat, ist morgen nicht dabei. Und dummerweise haben sie vergessen den öffentlichen Verkehr auszubauen. Die Autos machen Lärm den ganzen Tag und in der Nacht, und weil es stört bauen sie sich dann Lärmschutzwände um ihre Gärten und dann, eines morgens, kommen die Kinder, sie haben keinen Platz zum Spielen in den kleinen Gärten mit den hohen Wänden, sie wollen raus, raus auf die Strasse mit ihren Fahrrädern, mit ihren Trottinets, mit ihren Kreiden. Die Eltern sagen, das geht nicht. Es ist zu gefährlich, zu viel Verkehr, zu schnell. Und dann bringen sie ihre Kinder jeden Morgen in die Schule mit dem Auto, weil sie Angst haben vor den Autos. Damit sie stärker sind als die anderen, tauschen sie das kleine wendige Auto gegen ein grosses, breites, weil sie dann stärker sind als die anderen. Weil es immer noch ein paar Freaks gibt, die es sich nicht nehmen lassen wollen, mit dem Velo zu fahren und diese neben den Panzerfahrzeugen keinen Platz mehr haben, müssen sie die Strassen breiter bauen. Sie brauchen noch mehr Platz. Die Grossgrundbesitzer werden zu Kleingrundbesitzern bis sie irgendwann gar nichts mehr haben. Überall kleine Häuser und grosse Autos so weit das Auge reicht.
Vielleicht muss es so weit ja nicht kommen. Vielleicht können die Feldherren ihre Hügel behalten und diejenigen mit dem Traum vom Eigenheim ihren Garten und die verkehrsberuhigten Quartierstrassen. Quartierstrassen, auf denen ihre Kinder Velofahren, Fussballspielen und mit Kreide malen können. Aber es braucht ein Minimum an Rücksichtnahme, an Rücksichtnahme all jenen gegenüber, die oft auf kleinem Raum an stark befahrenen Strassen leben, die auch ein Bedürfnis haben nach einem erträglichen Lärmpegel am Tag und auch Ruhe in der Nacht. Deren Kinder auch sicher über die Strasse kommen sollen, wenn sie darauf schon nicht spielen können. Es ist ein Affront all diesen Leuten gegenüber, wenn wir, die wir vermutlich alle ziemlich privilegiert Leben, heute hier die Tempo-30-Zone aus Lärmschutzgründen explizit verbieten wollen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Ich nehme gerne zu allererst kurz Stellung zu ihren Fragen, Tinner-Wartau, und dann auch zur Frage von Locher-St.Gallen, aber dann rede ich zur Sache.
Kurz zu diesen Fragen von Tinner-Wartau. Natürlich wissen Sie so gut wie ich, dass der mutmassliche Abschluss gut aussehen wird wegen Nationalbankgewinn, Entwicklung der Steuererträge, ... . Aber ich kann Ihnen heute keine Zahlen nennen. Für diese Frage tut dies aber rein gar nichts zur Sache. Zweitens: Sie wissen ganz genau, Tinner-Wartau, wie die SV17 in etwa kommen wird. Die Vernehmlassungsvorlage ist bekannt. Am 9. Oktober 2018 kommunizieren wir. Es wird nicht auf einmal kein Geld kosten, sondern die SV17 kostet Geld, das ist Ihnen klar, das ist wohl allen klar. Wir vermischen nicht, Tinner-Wartau, sondern in Ihren Finanzhaushalt haben Sie auch verschiedene Effekte zu berücksichtigen. Sie machen am Schluss einen Kassensturz und Sie haben einen Saldo. Das ist nicht Vermischung, sondern das ist ganzheitliche Finanzplanung.
Dann zur Frage von Locher-St.Gallen: Es ist nicht so, dass wir da ein Geheimnis daraus gemacht haben. Wir haben letztes Jahr bezüglich der Gebührensituation im Strassen- und Schiffsverkehr im Grundlagenbericht «Finanzielle Entwicklung Kanton St.Gallen» das auch ausgeführt. Sie können das auf S. 32 nachlesen. Wir haben auch Interpellationen auf dem Tisch. Die werden wir selbstverständlich beantworten. Wir haben aber noch nicht den Bericht des Preisüberwachers auf dem Tisch. Der wird irgendwann auch mal kommen. Wir haben auch nur den Kenntnisstand aus den Medien. Wir werden das analysieren, auch die Frage der internen Verrechnungen werden wir selbstverständlich genau anschauen.
So, dass sind jetzt die Fragen, die eigentlich mit der Kernfrage nichts zu tun haben. Das interpretiere ich teilweise auch als Nebelbetarden.
Nun zur Kernfrage: Was uns verbindet, und ich möchte mit dem Verbindenden anfangen, ist das Interesse und das Engagement für den Standort St.Gallen. Ich denke, das ist das Verbindende, die vorberatende Kommission möchte mit zusätzlichen Mitteln im Strassenfonds eine bessere Finanzierungsgrundlage haben für künftige Strassen. Das ist ein achtenswertes Anliegen. Da haben wir auch ein gewisses Verständnis. Aber Standortpolitik geht ja nicht nur um Strassen, sondern wir haben aktuell grosse Herausforderungen nicht nur im steuerlichen Bereich, sondern auch bedeutende Bauvorhaben, die finanziert sein müssen. Wir haben im November die Abstimmung über die IT-Bildungsoffensive. Wir haben also auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite finanzpolitische Herausforderungen, die wir prestieren müssen. In diesem Umfeld kommt die vorberatende Kommission und sagt, wir nehmen über 20 Mio. Franken und parkieren diese Mittel im Strassenfonds mit dem Blick auf das übernächste Strassenbauprogramm. Diese Diskussion kommt mir bekannt vor. Wir haben sie schon einmal geführt. Die älteren Semester können sich vielleicht noch daran erinnern, vor etwa zehn Jahren, die Besetzung war anders. Regierungsrat Mächler, Regierungsrat Fässler und ich waren noch auf Ihrer Seite. Herr Haag, Frau Keller-Suter und Herr Gehrer waren hier und haben gleich phantasielos argumentiert, Locher-St.Gallen. Sie haben gesagt, dass könnt ihr nicht machen. Das könnte so nicht machen, weil es keinen Sinn macht. Und im Rat hat man dann, dank bürgerliche Kräfte, die am Schluss dann doch noch vernünftig waren, das war zum Beispiel Regierungsrat Mächler, er hat einen Antrag von mir unterstützt, der dann die Mehrheit fand. So hatten wir damals den Ausweg gefunden aus dieser Situation und konnten eigentlich eine Lösung erzielen. Wir waren damals, ich erwähne das darum, weil wir damals genau vor der gleichen Ausgangslage waren. Wir wollten auch die Steuern senken. Es kam dann die Finanzkrise, alles etwas anders. Wir hatten auch das Problem, dass das übernächste Strassenbauprogramm, damals war das übernächste, dass 16. Strassenbauprogramm, das jenes Strassenbauprogramm wegen den Grossprojekten zu wenig Mittel perspektivisch zur Verfügung hatte. Wie kam das 16. Strassenbauprogramm heraus? Das wissen Sie, das haben Sie in Ihrer Vorlage. Wir haben 150 Mio. Franken auf der hohen Kannte. Wieso? Weil es eben eine Erfahrungstatsache ist und ich weiss jetzt wovon ich spreche, weil ich ja damals auch mitverantwortlich war für das Grossprojekt in Rapperswil. Das war damals das grösste Strassenbauprojekt, dass der Kanton St.Gallen jemals geplant hatte, weil geben direktdemokratische Verfahren, Rechtsmittelverfahren heute den Takt und das Volumen des Strassenbaus bestimmen. Natürlich auch die personellen Mittel, das ist auch klar. Das ist eine Erfahrungstatsache. Das haben Sie auch gestern bestätigt aus SVP-Kreisen, als es da um die Oberuzwiler Geschichte ging. Ich habe gut zugehört. Sie haben gesagt, ich zitiere, das war glaube ich Böhi-Wil: «Alle Strassenprojekte stossen heute auf Widerstand.» Das ist eine Tatsache.
Wir stecken natürlich den Kopf nicht in den Sand. Wir müssen ihn die Strassen investieren. Das ist völlig klar. Aber wir wissen auch, und alle die auch kommunal tätig sind wissen es noch viel genauer, dass heute Strassenbau hoch kontrovers ist. Der Strassenbau ist vor allem dort hoch kontrovers, wo wir grosse Engpässe haben, weil dort viele Leute wohnen. Weil auch Fragen der Stadtentwicklung mit betroffen sind und eben nicht nur verkehrliche Fragen. Weil das Stadtbild sich verändert, usw. Das löst Widerstand aus und nicht nur von linker Seite, sondern sehr wohl auch aus bürgerlichen Kreisen. Das wissen Sie auch ganz genau. Das hat ja gestern auch interessanterweise diese Diskussion zwischen zwei bürgerlichen auch gezeigt. Und insofern müssen wir uns eben vor Augen halten, dass wir dann auch aktiv werden müssen, wenn tatsächlich der Bedarf sich manifestiert und nicht nur in Planzahlen und Planwerten. Das hat übrigens auch der Fraktionssprecher der FDP-Fraktion, Britschgi-Diepoldsau gesagt in seinem Eintretensvotum. Er hat gesagt, bei Bedarf ist der Strassenfonds zusätzlich zu äufnen. Die Regierung, das möchte ich hier deutlich machen, das steht in der Botschaft, das steht aber auch in der Gesamtverkehrsstrategie, die Regierung ist nicht auf dem Finanzierungsauge blind. Es kann sein, das schliessen wir nicht aus, dass wir eine Kumulation von Grossprojekten haben. Wir würden es gut finden, dass wir in diesen Themen vorwärts kommen. Absolut. Und dann muss man natürlich überlegen, wie gehen wir mit diesem Finanzierungsthema um. Das hat der Gesetzgeber auch antizipiert, in unserem Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben hat er ja eine Grundlage unter anderem geschaffen, in dem aus allgemeinen Kantonsmittel Zuschüsse, Vorschüsse, verzinsliche Vorschüsse an den Strassenfonds geleistet werden können. Strassenbau ist letztlich eine allgemeine Aufgabe. Wieso soll das in diesem Kanton nicht einmal möglich sein? Wir sind natürlich mit Ihnen auch der Auffassung, dass man nicht einfach Projekte auf Verschuldensbasis ad libidum bauen kann. Das braucht eine Beherrschbarkeit, das braucht eine Planbarkeit. Aber Sie haben gestern von Grossprojekten gesprochen, Locher-St.Gallen glaube ich, mit 100-jähriger Wirkung. Ja, das ist so. Auch das letzte Grossprojekt, dass ich erwähnt habe in Rapperswil-Jona, hat eine Wirkung über 100 Jahre hinaus. Wenn Sie die Strassennetze der heutigen Städte und Gemeinden anschauen, dann überlegen Sie mal wie alt das bestehende Strassennetz ist. Es ist doch auch aus finanzpolitischer Sicht ein Unsinn zu behaupten, man müsse im Rahmen von ein, zwei Strassenbauprogrammen solche Mehrgenerationenprojekte, nicht Eingenerationenprojekte, Mehrgenerationenprojekt finanzieren. Das soll und darf man auf dieser Nutzungsdauer in der verschieden Generationen vor diesem Vorhaben profitieren, auch finanzieren dürfen. Das ist doch finanzpolitisch nicht des Teufels. Hingegen könnte man sich die Frage stellen, ob es richtig ist finanzpolitisch Einnahmen zu binden. Wenn ich von liberalen Think Tanks, und das geschieht häufig, Dokumentationen bekomme zur Finanzpolitik, dann ist das Hauptcredo das Problem heute ist, dass wir zu viele gebundene Ausgaben und zu viele gebundene Einnahmen haben. Weil die Wirkung ist, dass das unsern finanzpolitischen Handlungsspielraum einschränkt. Wenn ich «unsern» betone, dann ist diese Staatskasse nicht die Staatskasse der Regierung, sondern das ist die Staatskasse auch des Kantonsrates und des St.Galler Volks. Wieso wollen Sie heute, zu einem Zeitpunkt bei dem Sie ja überhaupt nicht wissen, wie hoch der Finanzbedarf effektiv anfallen wird, wie so gehen Sie heute hin und schränken Ihren finanzpolitischen Spielraum ein, zu einem Zeitpunkt, bei dem wir wissen, dass wir in den Standort investieren müssen mit steuerlichen Massnahmen, mit Projekten und Sie schränken diesen Spielraum ein. Sie verstehen, dass das die Regierung nicht verstehen kann. Darum ist unsere Argumentation, mag sein, phantasielos. Aber sie ist kohärent. Sie ist ganzheitlich und sie zeigt Ihnen vor allem die Wirkungen Ihres Antrags auf. Das ist die Aufgabe einer Regierung. Ich denke, vor diesem Hintergrund kann ich Sie nur ermuntern und einladen hier wie vor zehn Jahren vernünftig zu bleiben. Wir versperren uns nicht im Finanzierungsproblem, definitiv nicht. Ich kann das nur nochmals betonen. Da steht die ganze Regierung ganz klar dahinter.
Nun 22 Mio. Franken, 25 Mio. Franken, je nach Lesart, das ist nicht nichts. Das ist etwa der Staatsbeitrag für die Hochschule Rapperswil und für das NTB Buchs zusammen. Einfach das Sie gefühlt bekommen von was reden wir eigentlich? Die Mitglieder der Finanzkommission haben sich jetzt in zwei Sitzungen abgemüht um diese Staatsbeiträge. Darum ist das viel Geld. Es ist auch ein Klanghaus, wenn Sie so wollen. Aber das ist klar, das ist nur eine einmalige Ausgabe. Darum habe ich auch die Hochschulen erwähnt. Das ist einfach viel Geld, das uns fehlen wird im Budget und das macht mir viel mehr Sorgen, weil das Budget relativ gut aussehen wird im AFP, in der mittelfristigen Planung. Das wird uns Sorgen bereiten und das wird Sie und das wird uns herausfordern.
Nun zur Frage der rechtlichen Problematik. Ich gebe zu, Tinner-Wartau, wir müssen uns löffeln, auch die Juristen in der Regierung, Regierungsrat Fässler. Ich nehme mich nicht aus. Diesen Punkt hätten wir bei der Formulierung des roten Blattes erkennen müssen. Aber wir möchten Ihnen diesen einfach auch nicht vorenthalten. Ich muss deutlich machen, wenn Sie politisch so entscheiden, dann kann man ja auch eine Motion stellen und wenn dann die Mehrheiten so ist, ja dan ändern wir das Gesetz. Aber, das Gesetz ist eben in der Frage der Finanzierung sehr eindeutig. Im Artikel 70 des Strassengesetzes: «Der Strassenbau- und der Strassenunterhalt werden finanziert aus Beiträgen des Bundes für Hauptstrassen, Entschädigungen für Bau- und Unterhalt von Nationalstrassen und anderen Strassen und Mitteln des Strassenverkehrs.» Jetzt könnte man meinen, ja Bussen sind ja Mittel des Strassenverkehrs. Aber da kommt der Absatz 2, der eben auch definiert, was Mittel des Strassenverkehrs sind. Dort sind die Bussen nicht drin. Also vor diesem Hintergrund möchte ich betonen, dass es primär eine politische Entscheidung ist. Aber wenn Sie so entscheiden, dann müssen wir im Grunde genommen dann auch das Gesetz ändern und das macht dann definitiv keinen Sinn.
Strassenbau braucht drei Voraussetzungen:
Muss die Klassierung klar sein eines Vorhabens. Das ist eigentlich hier jetzt aktuell nicht mehr so brisant. Die Zuständigkeit muss klar sein, Kanton oder Gemeinde.
Muss das Projekt rechtskräftig sein, unter allen Titeln. Und es muss demokratisch legitimiert und abgestützt sein durch Volksabstimmungen bei Bedarf.
Müssen wir eine Finanzierung geregelt haben. Das ist klar. Da sind wir uns ja letztlich einig.
Wir reden jetzt im Grunde genommen über die Äufnung, über die Liquidität dieses Fonds. Seien Sie etwas phantasievoller. Es gibt auch noch bessere Möglichkeiten als jetzt 2018 Mittel zu tesaurieren für Vorhaben die vielleicht irgendwann möglicherweise kommen oder eben nicht kommen. Handeln Sie bedarfsgerecht. Handeln Sie vor allem eben auch vorausschauend. Blicken Sie, auch wenn die Vorlage nicht auf dem Tisch ist, blicken Sie in den Finanzplan, blicken Sie auf die Vorhaben, die kommen zur Stärkung des Standorts, die Kosten und versperren Sie diese positive Entwicklung für den Kanton St.Gallen mit einem kurzsichtigen Antrag nicht.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Wir sprechen jetzt nur zu den Varianten beiden Varianten, das ist richtig? Dann äussere ich mich nachher.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde auch dieser Abs. 3 (neu) sehr intensiv diskutiert und dabei ist zu beachten, wir sprechen lediglich vom Bereich der Lärmschutzmassnahmen und Lärmsanierungen. Dies war eigentlich auch die Grundlage in der vorberatenden Kommission. Es war nie die Diskussion um das Sicherheitshema, sondern auch in der vorberatenden Kommission beruhte die ganze Diskussion auf den Lärmsanierungen der Kantonsstrassen.
Dem Ergebnis des Antrages der vorberatenden Kommission wurde mit 11:6 bei 2 Enthaltungen und 2 Abwesenheiten zugestimmt.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat:
Nun geht es also um die Finanzierung und das ist sicherlich hier eine sehr wichtige Fragestellung. Es ist natürlich so, dass der Vorsteher des Baudepartementes, der ja die Mittel dann ausgeben soll interessiert ist, das es genügend Mittel hat. Wir haben Ihnen aber dargelegt, dass mit dem 17. Strassenbauprogramm für die nächsten fünf Jahre ausreichend Mittel vorhanden sind. Wir haben Ihnen ein Programm dargelegt, das abschliesst mit einem Fondsbestand von 23,5 Mio. Franken. Es gab schon Strassenbauprogramme, die mit einem Minus abschliessen hätten sollen. Effektiv hat man dann aber auch nicht alles realisieren können und es gab dann immer noch ein Plus. Für die kommenden fünf Jahre planen wir eigentlich, dass die Mittel, so wie wir sie jetzt haben, ausreichend sind. Diejenigen, die sich für die Ziff. 5 und 6 aussprechen haben sicherlich insofern recht, dass für die kommenden, also das 18. und 19. Strassenbauprogramm wir in der Tat ein Problem mit möglichen Grossprojekten haben. Das ist so. Das haben wir aber auch in der Botschaft entsprechend dargelegt, dass wird uns dann dazu Überlegungen zu der gegebenen Zeit machen. Es ist auch denkbar, dass der Fonds über längere Zeit einmal ins Minus gehen könnte. Diese Position habe ich schon vertreten als ich noch Kantonsrat war. Sie können mir vielleicht sagen mit Hintergrund eines Bänkers kann man verstehen, dass Schulden ihn nicht das Schlechteste sind. Damit habe ich meine früheren Interessen vielleicht offen gelegt. Aber in der Tat: Ein Fonds darf auch einmal ins Minus gehen. Damit geht die Welt noch nicht zu Grunde. Es ist aber eine Frage, ob man das will oder nicht. Das ist eine politische Frage, die man beantworten muss. Aber heute stellt sich jetzt eigentlich die Frage: Wollen wir Mittel aus dem allgemeinen Haushalt entnehmen? Wenn Sie Ziffer 5 und 6 zustimmen, reden wir von 30 Mio. Franken jährlich, um für zukünftige Strassenvorhaben Reserven zu eufnen. Das ist die Fragestellung. Es ist nicht die Fragestellung, ob wir diese Mittel dann verwenden in den kommenden fünf Jahren. Dazu haben wir jetzt Ihnen ein Programm dargelegt und sämtliche Anträge, die auch noch im Raume stehen, die können wir finanzieren. Es geht aber darum: Wollen wir heute schon Reserven für die Jahre 5 und fortfolgende äufnen für mögliche Grossprojekte. Das müssen Sie entscheiden. Und selbstverständlich ist es so, wenn man 30 Mio. Franken aus dem Staatshaushalt nimmt, jährlich, dann ist das nicht Peanuts. Wir werden ja schon bald über Voranschläge diskutieren und AFP's und 30 Mio. Franken sind ein beträchtlicher Wert. Das ist der Grund, weshalb die Regierung Ihnen zu Ziff. 5 und 6 ein rotes Blatt unterbreitet, weil sie der Ansicht ist, wir müssen den Haushalt jetzt nicht noch zusätzlich strapazieren für Reserven, die wir in diesem Programm nicht brauchen. Zudem möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es nach Rücksprache mit der RELEG möglich sein könnte, dass Ziff. 6, dazu wird dann Regierungsrat Benedikt Würth noch mehr ausführen machen, gar nicht zulässig ist. Ich erwähne das bereits jetzt, damit auch Vertreter, den Art. 70 selber einmal anschauen können. Darin wird eigentlich geregelt, wie die Finanzierung zustande kommt und welche Mittel zu verwenden sind. Da stellt sich die grosse Frage ob überhaupt Bussen nicht explizit erwähnt werden müssten. Falls Sie das ändern wollen, selbstverständlich als Legislative ist das möglich, aber momentan ist das eigentlich nach unserer Auffassung und Auffassung von RELEG nicht möglich. Es müsste also somit zuerst eine Änderung des Strassengesetzes geben, wenn Sie Ziffer 6 so haben wollen. Das gilt aber nur für Ziff. 6, nicht für die Ziff. 5.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat:
Einfach noch einmal zur Klärung: Wir machen genau das Gleiche wie wir es in den letzten 15 oder 20 Jahren gemacht haben. Wir beantragen Ihnen ein massvolles Wachstum dieser Beiträge an die verkehrspolizeilichen Aufwendungen von faktisch 9,7 Prozent. In den vorhergehenden Strassenbauprogrammen waren es Wachstumszahlen von 7 bis 11 Prozent. Selbstverständlich werden wir das dann im Rahmen des Budgets einstellen. Wir sind jetzt nicht in der Budget-Debatte, sondern beim Strassenbauprogramm. Wir machen nichts Neues.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Mit Interesse habe ich die Ausführungen gehört. Insbesondere auch von Locher-St.Gallen der sagt, es hat keinen fiskalischen Einfluss, auf das muss man nicht schauen. Da möchte ich schon als Mitglied der Finanzkommission auch die finanzpolitische Dimension klarstellen. Es hat einen Einfluss, Locher-St.Gallen, auf die Finanzen dieses Kantons. Ich möchte Sie auch informieren, dass die Finanzkommission über diesen Strassenfonds diskutiert hat, aber in die entgegengesetzte Richtung. Dort hat man von Mittelentnahme gesprochen, um allenfalls steuerliche Entlastungen zu tätigen und die Begründung war, der Fonds ist genügend alimentiert, nicht alle Projekte kommen und wenn einmal ein Grossprojekt kommt, muss man dies separat finanzieren oder wie es Regierungsrat Mächler gesagt hat, man kann den Fonds ins Minus laufen lassen. Das war die Diskussion in der Finanzkommission. Jetzt höre ich da etwas ganz Anderes. Ich wehre mich nicht gegen diesen Auftrag, dass man das prüfen soll. Ich wehre mich vor allem gegen den Zeitpunkt, wo wir das machen wollen. Wir haben jetzt 9 Mio. Franken zugestimmt. Jetzt kommen nochmals 22 Mio. Franken dazu. Jetzt sind wir bei 30 Mio. Franken, die wir im November einsparen müssen, um das Budget einzuhalten. Es hat einen Einfluss auf die Steuervorlage 2017. Das ist eine der wesentlichen Vorlagen für unseren Kanton. Es geht um die Attraktivität des Kantons. Es geht um die steuerliche Entlastung der Unternehmen. Es geht um die steuerliche Entlastung der Privatpersonen. Und wenn wir jetzt 30 Mio. Franken sagen, die Regierung muss ja noch zusätzlich 25 Mio. Franken Entlastungen bringen, und sagen dass habe keinen Einfluss, da muss ich Ihnen sagen, das ist eine Hochrisikostrategie, die wir hier fahren. Die Bevölkerung muss dieser Steuervorlage 2017 zustimmen können. Wir müssen damit rechnen, dass es ein Referendum gibt. Wenn wir nicht in der Lage sind, der Bevölkerung aufzuzeigen, dass wir das finanzieren können, ohne dass wir im Gegenzug Sparpakete schnüren müssen... Da gibt es drei grosse Blöcke, wo wir die 30 Mio. Franken einsparen: Das ist Soziales, Bildung und Personalaufwand. Das sind die drei grossen Blöcke. Da muss ich Ihnen sagen, das wird eine schwierige Übung. Und wer jetzt noch nicht das Abstimmungsresultat von der USR III erkennt, da muss ich Ihnen sagen, dann wird es ganz eine schwierige Übung. Für uns als CVP-GLP-Fraktion, und ich als Präsident der CVP, ich möchte diese Steuervorlage. Ich möchte eine steuerliche Entlastung, aber wir müssen wahrscheinlich, wenn wir diese 30 Mio. Franken durchwinken, bei der Steuervorlage 2017 Abstriche machen, damit wie wir diesen Staatshaushalt finanzieren können. Eine Alternative wäre, dass man das Eigenkapital einfach runterfährt. Aber dann wäre ja die Argumentation, dass man da ins Minus gehen kann, etc. auch falsch. Wir haben ja die Möglichkeit vom Eigenkapital in diesen Strassenfonds Gelder umzuleiten, wenn wir grosse Projekte haben, wenn wir sehen, dass dieser Fonds ins Minus geht. Darum ist es wichtig, dass wir jetzt nicht eine Gefährdung dieser Steuervorlage 2017 mit dieser Massnahme machen. Wie gesagt, ich wehre mich nicht, dass man das prüfen kann, aber ich wehre mich, dass wir das ab 1. Januar 2019 finanzieren müssen. Ich bin dann gespannt in der Finanzkommission, wenn dann die Sparvorschläge kommen für diese 30 Mio. Franken. Da habe ich bis jetzt noch nichts gehört, wie wir dann das machen sollen, das wird auch schwierig. Ich bitte Sie wirklich, auch im Interesse unseres Kantons, dass wir das Risiko nicht eingehen. Ob wir ein Jahr warten, das zu machen, das spielt überhaupt keine Rolle und hat keinen Einfluss auf diesen Fonds. Aber jetzt das zu tätigen, ist ein Risiko, für das Sie dann die Verantwortung tragen wenn die Steuervorlage nicht durchkommt, weil sie nicht ausgewogen ist. Dieses Risiko nehmen wir nicht auf uns. Wir wollen die Entlastung, aber ausgewogen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.
Wir haben Verständnis für die vorberatende Kommission, dass sie versucht hat, einerseits das Ziel und andererseits die Ressourcen zusammenzubringen. Für uns ist auch klar, wenn diese Projekte kommen würden, es zusätzliche Ressourcen bedarf. Das ist für uns unbestritten, aber es ist auch klar, das haben wir heute gehört, ob diese Projekte überhaupt kommen werden.
Was wir aber ganz klar ablehnen, ist der Vorschlag der vorberatenden Kommission zur Finanzierung dieser Stellen. Die Finanzkommission hat es vorberaten und der Kantonsrat hat entschieden, dass in Zukunft der Kantonsrat die Steuerung des Personalaufwands durch den Sockel «Personalaufwand» tätigt. Wir möchten nicht mehr über einzelne Stellen diskutieren, sondern wir geben den Rahmen vor und die Regierung hat unternehmerisch zu agieren, Prioritäten zu setzen und entsprechend die notwendigen Stellen innerhalb des Rahmens zu machen. Wenn wir jetzt dem gelben Blatt in dieser Variante zustimmen, dann schaffen wir ein Präjudiz. Dann können wir eigentlich die Steuerung, die wir veranlasst haben wieder zurücknehmen, wieder über einzelne Stellen sprechen usw. Ich kann Ihnen sagen, wenn man hier die Türe einmal öffnet, dann werden wir in Zukunft immer diese Diskussionen haben. Es wird auf diesen Fall hingewiesen und entsprechend wird es dann schwierig zu argumentieren.
Ich bitte Sie auch, schauen Sie sich die Information der Regierung auf dem grauen Blatt an. Wenn man es genau liest, fühlt sie sich selber unwohl bei dieser sogenannten Finanzierung, denn es ist keine Drittfinanzierung und entsprechend sind wir klar der Meinung: Der Personalaufwand läuft über den Sockel, es gibt exogenen Personalaufwand, der nach Bedarf finanziert wird und es gibt drittfinanzierte Stellen, die klar definiert sind und die streng gehandhabt werden - das sollte man so belassen.
Ich glaube, man muss auch feststellen, dass im Personalaufwand Luft vorhanden ist, es wird nie der ganze Personalaufwand ausgeschöpft, man kann auch nicht alle Stellen ersetzen. Entsprechend ist es natürlich auch Aufgabe, und das hat die Finanzkommission der Regierung gesagt, dass wir die Möglichkeit von flexiblen Kreditumlagerungen in den einzelnen Departementen und Ämtern, ... geschaffen wird (Satz nicht zu Ende und Inhalt??10.58.27). Regierungsrat Würth hat erzählt, wie es damals im Strassenprogramm war, als Regierungsrat Fässler, Regierungsrat Würth und Regierungsrat Mächler auf der Gegenseite waren. In dieser Frage hat Regierungsrat Mächler immer gesagt, die Regierung müsse unternehmerisch denken, sie müsse schieben und das so machen. Ich sage Ihnen: Nehmen Sie das Heft in die Hand, setzen Sie die Prioritäten und entsprechend kann man die Stellen schaffen, wenn man sie braucht.
Es ist uns bewusst, dass die alten Stellen über den einen oder anderen Finanzkreislauf laufen, aber wenn wir jetzt neue Stellen mit einem neuen Signet definieren, wäre das schlecht.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Nach dem Votum gebe ich gerne die Gesamtabstimmung zur Botschaft bekannt.
Die vorberatende Kommission empfiehlt dem Kantonsrat mit 14:5 Stimmen bei 2 Abwesenheiten auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
ab hier jt
(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dieser Antrag ist abzulehnen.
Ich will noch einmal kurz den Streichungsantrag der SP-GRÜ-Fraktion begründen und anschliessend auch noch auf die Ausführungen von Ratskollege Locher-St.Gallen eingehen.
Wenn Sie im Grundsatz diesen Antrag Abs. 2 neu anschauen, dann geht es darum, dass man die Leistungsfähigkeit der Strasse über die Strassenraumgestaltung stellt. Und wenn Sie das Beispiel der Gemeinde Flawil auf der Hauptstrasse anschauen, ist es eine Kantonsstrasse. Wir haben ein Projekt der Strassenraumgestaltung. Es gab verschiedene Einsprachen, bevor es zur Umsetzung kommt und es ist klar, dass mit dieser Strassenraumgestaltung dem Bedürfnis der Bevölkerung entgegengekommen wird, dass wir hier eine Durchgangsstrasse erhalten, die in diesem Sinne kanalisiert ist, dass man hier auch die Fahrbahnen verengt, dass man die Strassenraumgestaltung so ausgestaltet, dass es auch ein nebeneinander gibt von Langsamverkehr, von Fussgängerinnen und Fussgängern und der Strasse. Und dabei ist es klar, dass die Strasse in diesem Sinne reduziert wird. Sie sehen, Flawil ist eine Ortschaft, die eigentlich schon eine Stadt wäre, weil sie über 10'000 Einwohnerinnen und Einwohner hat. Dieses Projekt wurde unterstützt in einer Volksabstimmung. Und wenn Sie jetzt die weiteren Ortschaften, die mehr Einwohnerinnen und Einwohner als die Gemeinde Flawil haben, wenn Sie das anschauen, dann sehen sie das überall an diesen Orten Strassenraumgestaltung eigentlich verknüpft ist mit einem besseren Nebeneinander von Strasse, Auto, Individualverkehr, Fussverkehr auch Gestaltungsmöglichkeiten, damit es eben eine Strasse wird, an der man auch leben kann und die Bevölkerung auch teilhaben kann. Und in all diesen grösseren Orten da können sie wahrscheinlich im ganzen Kanton durchgehen, ist das keine umstrittene Sache mehr sondern das wird in der Regel unterstützt. Es kommt noch ein bisschen auf die Ausgestaltung an, aber im Grundsatz wird das unterstützt. Sie sehen also dieser Antrag wenn das so gemeint ist, wie es auch immer wieder gesagt wurde, dann ist es eigentlich gegen die Interessen der Bevölkerung insbesondere in der Agglomeration und in städtischen Gebieten. Es gäbe noch verschiedenste Beispiele dazu. Wenn Sie das jetzt so beschliessen, dann wollen Sie ein Korsett vorgeben für grössere Ortschaften, Agglomerationen, in denen Sie sich nicht mehr richtig bewegen können, im Interesse und in Absprache mit der Bevölkerung. Ist das das Ziel einer heutigen aktuellen Verkehrspolitik? Ich weise Sie darauf hin, wenn Sie dem zustimmen, dann begeben Sie sich jetzt tatsächlich, wie ich gestern schon gesagt habe, in die Vergangenheit zurück, als man die Strasse gegen die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner ausspielte oder die Strasse bevorzugte. Ich bitte Sie, machen Sie in diesem Sinne nicht Politik gegen die Bevölkerung. Sie wird sich hier durch solche Vorgaben auch nicht einschränken lassen. Ich gehe davon aus, dass das Baudepartement, in seinem Rahmen auch nicht an solche Vorgaben gebunden wäre, wenn die Gemeinden das erwarten, und wenn dort auch die Bevölkerung dazu Stellung nimmt.
Lassen Sie mir noch einen kleine letzte Bemerkung machen: Es steht hier drin, dass es darum geht; keine Einschränkung der vorhandenen Leistungsfähigkeit. Ich weise Sie darauf hin, dass wir dann auf dieses Wort ganz genau schauen werden. Sie können überall in den Fachliteraturen nachlesen, mit Tempo 30 bekommen Sie mehr Autos auf einer Strasse durch, das ist eine ganz einfache Berechnungssache. Und darum ist es völlig klar, dass eine Tempo-30-Zone kein Einschränkung der Leistungsfähigkeit wäre. Eine Gestaltung mit Tempo 30 oder 40, wäre keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit, weil mit der Temporeduktion wird die Leistungsfähigkeit, der Durchfluss auf der Strasse erhöht. Und vielleicht sollten sie dort noch einmal nachschauen, ob diese Formulierung tatsächlich dann dem Willen einer vergangenheitsbezogenen Verkehrspolitik entspricht.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.
Auf dem grauen Blatt der Regierung ist beschrieben, was drittfinanzierte Stellen sind. Die Finanzkommission hat in Zusammenarbeit mit der Regierung eine restriktive Definition der drittfinanzierten Stellen gewählt. Dies wurde auch durch den Kantonsrat mehrmals unterstützt und bestätigt. Wenn wir diesen Auftrag so überweisen, ist es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass es bei anderen Geschäften aus allen Departementen gleiche Vorstösse geben wird.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion beim Bauvorhaben in St.Gallen «N01/56 Engpassbeseitigung Teilspange Güterbahnhof mit Tunnel Liebegg» die Studie für 700 Mio. für das Projekt zu streichen.
Anhang A: Bauvorhaben der 1. Priorität (Verwirklichung im 17. Strassenbauprogramm):
Umfahrungsstrassen, S. 2
Str. Nr.
Gemeinde
Bauvorhaben
Bemerkungen
Aufwand
4
St.Gallen
N01/56 Engpassbeseitigung Teilspange Güterbahnhof mit Tunnel Liebegg
B01.1.004.019 / Studie / Projektierung
700
Ich möchte Ihnen beantragen, dieses Strassenprojekt ganz zu streichen und begründe das wie folgt: Dieses «Jahrhundertprojekt», wie es von den Bürgerlichen gerne genannt wird, ist ein Projekt, das einer überholten Strassenpolitiken entspricht, ein Projekt also aus dem letzten Jahrhundert. Mit dem Projekt «Autobahnanschluss Güterbahnhof» wird die letzte grosse innerstädtische Baulandreserve dem Moloch «Verkehr» geopfert. Und dies, obwohl sie darin der Gesamtverkehrsstrategie zugestimmt haben, die das zusätzliche Verkehrsaufkommen mit dem öffentlichen Verkehr, Velo- und Fussverkehr auffangen möchte. Seit langem weiss man, und es ist auch wissenschaftlich erhärtet: zusätzliche Strassen erzeugen zusätzlichen Verkehr.
Die Autobahn in St.Gallen ist ein gutes Beispiel dafür. Vor rund 30 Jahren eröffnet und heute bereits voll mit fast täglich 100'000 Fahrzeugen, und auch die Zürcherstrasse und der Untere Graben sind wieder an der Kapazitätsgrenze. Das städtische Strassennetzes zum Teil immer mehr überfordert und jetzt wollen Sie dieses Problem mit genau dem veralteten Konzept von neuen Strassen oder Tunnels bekämpfen. So kommen wir nicht weiter.
Die Teufenerstrasse wird durch den Tunnel «Liebegg» kaum entlastet werden. Das ganze Projekt wird aber rund 1 Mrd. Franken kosten. Die Appenzellerinnen und Appenzeller werden zu Stosszeiten den Tunnel kaum benutzen, denn Sie wollen zu 80 Prozent in die Stadt und nicht auf die Autobahn. Der Anschluss Güterbahnhof wir zu Stosszeiten verstopft sein, denn bereits heute ist die Kreuzung Geltenwilen/Güterbahnhof/Davidstrasse an der Kapazitätsgrenze angelangt. Dasselbe gilt auch für die Bewohner vom Riethüsli. Nur eine völlige Abriegelung der Teufenerstrasse im Riethüsli könnte eine Entlastung für die dortigen Bewohnerinnen und Bewohner bringen und dem Bus freie Fahrt.
Diese Milliarde investieren wir gescheiter in den öffentlichen Verkehr. Wir beantragen die Studie für 700 Mio. Franken für dieses Projekt zu streichen. Diesen Anschluss mit Tunnel «Liebegg» braucht es nicht. Er wird die Verkehrsprobleme nicht lösen, sondern verschärfen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Regierungsrat: Wir haben hier in der Tat eine etwas erschwerte Diskussion über das Personal, weil das Tiefbauamt speziell finanziert wird. Aber lassen Sie mich zuerst ausführen, wie es überhaupt zu diesem Auftrag gekommen ist: Auf der S. 6 des gelben Blatts, wir haben das nicht diskutiert und ich habe mich bewusst auch nicht gemeldet, wird beantragt, dass man für Agglo-Projekte eine zusätzliche Reserven schaffen muss, und dass man die um 25 Mio. Franken verdoppelt. Ich habe in der vorberatenden Kommission gesagt, dieses zusätzliche Volumen können Sie nur stemmen, wenn man auch entsprechendes Personal erhält. Und das hat die vorberatende Kommission auch aufgenommen. Die vorberatende Kommission hat diesbezüglich inhaltlich keine Differenz und hat deshalb diesem Auftrag grossmehrheitlich zugestimmt. Das ist die Geschichte, wie es zu diesem Auftrag kam.
Und nun, da habe ich Verständnis, kommen insbesondere Vertreter der Finanzkommission und fürchten natürlich, da wird jetzt etwas unterlaufen, das man mit der Regierung vereinbart hat. Sie unterlaufen aber nichts, weil, und da bin ich enttäuscht, dass das die Mitglieder der Finanzkommission, die gesprochen haben, das nicht wissen, das Tiefbauamt ist ein geschlossener Kreis. Sämtliche Mitarbeiter des Tiefbauamtes werden aus dem Strassenfonds finanziert. Es ist heute so, das wird morgen so sein, ausser Sie wollen in Zukunft, dass gewisse Mitarbeiter des Tiefbauamtes über den allgemeinen Haushalt finanziert werden. Das ist nämlich Ihre Interpretation, Dürr-Widnau, Sie würden es also zulassen, dass Mitarbeiter des Tiefbauamtes in Zukunft aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden. Da muss ich mit Ihnen ehrlich sagen, wir haben ja einen konstruktiven und vernünftigen Finanzchef, er hat mich zumindest als vernünftig bezeichnet und ich kann das gerne zurückgeben, aber wenn ich dem Finanzchef beim nächsten Voranschlag unterbreiten würde, die neuen Tiefbauamt-Mitarbeiter finanzieren wir neu aus dem allgemeinen Staatshaushalt, dann erhalte ich definitiv eine rote Karte, weil das nicht so vorgesehen ist. Ich bin auch der Meinung, dass Sie das nicht ändern sollten. Diese Mitarbeiter sind heute und morgen aus diesen Mitteln zu finanzieren. Das macht auch Sinn. Das hat man damals auch so festgelegt. Und jetzt vermischen Sie definitiv Sachen und empfehlen, dies aus dem Sockel zu finanzieren. Das geht nicht, es ist ein geschlossener Kreis. Sie können das gut oder schlecht finden, aber es ist ein geschlossener Kreisen. Ich kann nicht Mitarbeiter des Tiefbauamtes aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanzieren. Bei den anderen Ämtern ist das so.
Sie haben vorher gesagt, man soll den allgemeinen Staatshaushalt bei der Diskussion um die Ziff. 6 nicht noch zusätzlich belasten. Deshalb hat Dürr-Widnau insbesondere gesagt, die Ziff. 6 sei abzuweisen. Da bin ich gleicher Meinung. Mit dieser Anlehnung höhlen Sie die Flexibilität des allgemeinen Haushalts aus, in dem Sie sagen, diese Mitarbeiter sind in Zukunft über den Sockel zu finanzieren und das ist nicht richtig.
Ich kann ja Mehrheiten in diesem Kantonsrat lesen, und die CVP-GLP- und SVP-Fraktion zusammen ergeben die Mehrheit, das ist mir wohl bekannt. Aber eines muss ich Ihnen jetzt schon klar machen, wenn Sie uns das Personal nicht geben, und das wird faktisch mit dieser Abstimmung so sein. Hier können Sie sich faktisch nicht herausreden, dass ich das könne. Nein, ich kann nicht, weil ich diese Querfinanzierung nicht machen kann. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen, werden wir auch diese 25 Mio. Franken nicht stemmen können. Man kann nicht meinen, man könne dann mehr Projekte realisieren und gibt das Personal nicht. Das ist einfach keine ehrliche und redliche Diskussion, die hier geführt wird, und deshalb muss ich Ihnen heute schon anbringen, was die Situation dann sein wird, wenn wir dann über das 17. Strassenbauprogramm in fünf Jahren berichten, dass wird hier bei den personellen Ressourcen einen Engpass hatten, und dass wir nicht alles machen können. Das müssen Sie heute schon in Kauf nehmen. Aber viele von Ihnen sind vielleicht dann gar nicht mehr Mitglied im Kantonsrat und Sie kümmert das dann nicht mehr. Aber ich wünsche mir schon, dass man diesbezüglich fair miteinander ist und auch Klarheiten schafft. Wenn man etwas will, dann kostet das auch. Wenn man das verneint, soll man auch zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht alles stemmen können.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat diesen Abschnitt ebenfalls intensiv diskutiert. Sie stimmte dem Antrag zur Erhöhung mit 17:4 Stimmen zu.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
ab hier ba weiter
Kommissionspräsident: Der vorliegende Antrag der vorberatenden Kommission resultiert auf einem Antrag der grundsätzlich das ganze Teilstück im 17. Strassenbauprogramm aufnehmen wollte. Die Kommission konnte sich dann nach sehr langen Diskussion entscheiden, beim zweiten Streckenabschnitt nur die Projektierung voranzutreiben, um dann im 18. Strassenbauprogramm bereit zu sein für den zweiten Streckenabschnitt.
Die Kommission stimmte dem Antrag mit 16:5 Stimmen zu und bittet Sie diesem zu folgen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018
Wortmeldung
Kommissionspräsident: Ich bedanke mich bei Regierungsrat Mächler, dass er meine Aufgabe wahrgenommen hat und dem Rat mitgeteilt hat, wie es überhaupt zustande kam, dass die vorberatende Kommission diesen Auftrag stellt. Es ist korrekt, die vorberatende Kommission hat während den ganzen vier Tagen das Strassenbauprogramm und das öV-Programm und die weiteren Titel bearbeitet und dabei wurde auch mehrfach aufgezeigt, wie sich die Situation bei der Umsetzung der Projekte schlussendlich ergeben würde.
Besonders wurde dabei der Titel, der AFPs, und das ist so korrekt wir es aufgeführt wurde, die Diskussion um die Erhöhung der Million beruht vorwiegend auf der Ziff. 6, welche im Strassenbauprogramm auf S. 17 gemacht wurde. Die massive Erhöhung im Bereich der Agglomerationsprogramme, welche einen höheren Beitrag in die Reserve geben würde, dass wenn Agglomerationsprogramme die wirklich jetzt seitens des Bundes für positiv beurteilt werden würden und das Geld auch ausgelöst werden kann, so die Mittel auch genutzt werden können. (ganzer Satz??).
Innerhalb der Diskussion war ebenfalls die Finanzierung ein Thema. Also ist dies nun eine drittfinanzierte Stelle oder handelt es sich hier um einen internen Kreislauf. Bereits in der vorberatenden Kommission wurde seitens der Regierung klar festgehalten, dass das Tiefbauamt so in einem internen Kreislauf ist und deshalb kann ich das Abstimmungsergebnis dieses Auftrages aus der Kommission mitteilen: Es ist nicht grossmehrheitlich, sondern es ist einstimmig mit 18:0 Stimmen bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten wurde dieser Auftrag in der vorberatenden Kommission zuhanden der des Kantonsrates gestellt. Die genaue Begründung sehen Sie auf dem gelben Blatt.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018
Wortmeldung
Der Ordnungsantrag ist abzulehnen.
Parlament kommt von parlare, reden, diskutieren. Wenn Sie nicht bereit sind zu diskutieren, dann müssen sie sich nicht ins Parlament wählen lassen. Und Sie haben die Zeit für diese Diskussionen zur Verfügung zu stellen, und Sie haben sich auch mit unbequemen Meinungen auseinander zu setzen und nicht einfach unbequemen oder vielleicht nicht ganz Ihren ideologischen Konzepten entsprechenden Ideen auszuweichen. Dementsprechend soll auch jedem Ratsmitglied die Möglichkeit gegeben werden, sich hier zu äussern, auch wenn es sich nur um regionale Interessen handelt.
Es ist generelle so, dass in diesem Parlament eben regionale Interessen zusammengeführt werden und wir dann zu einem Ergebnis kommen müssen. Deshalb darf hier auch jeder reden, und es darf auch jeder solange reden, wie er möchte. Deshalb bitte ich Sie wirklich im Sinne einer demokratischen Auseinandersetzung diesen Ordnungsantrag abzulehnen.
Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018