Geschäft: XI. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan (Titel der Botschaft: Verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen 2019 bis 2023)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer36.18.03
TitelXI. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan (Titel der Botschaft: Verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen 2019 bis 2023)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung12.4.2018
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht sowie Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 1. Mai 2018
AntragKommissionsbestellung vom 11. Juni 2018
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 13. August 2018
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 4. Juli 2018
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 20. und 22. August 2018
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 11. März 2020
AntragAntrag Steiner-Kaltbrunn / Göldi-Gommiswald / Pool-Uznach vom 17. September 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.9.2018Gesamtabstimmung103Zustimmung7Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Diese Frage, die Blumer-Gossau aufgeworfen hat, ist in der Tat eine Frage, die es mit diesem Antrag zu prüfen gilt.

Es ist in der Tat so, dass die Richtplanänderungen schlussendlich die Kompetenz der Regierung war, wir haben diesbezüglich eine Abstimmung geführt. Die Regierung kann den erlassen. (Satz??11.20.40) Ich habe mich damals auf Ihrer Seite für etwas anderes eingesetzt, aber Mehrheiten gilt es zu akzeptieren, dies die Vorgeschichte.

Ich hoffe, ich kann Ihnen ein Vorschlag zur Güte unterbreiten. Zum einen ist es schade, dass wir diesen Auftrag in der vorberatenden Kommission nicht diskutiert haben. Wir hätten dann wahrscheinlich das eine oder andere Verfahren miteinander darlegen können, was ein möglicher Weg wäre. Deshalb muss man natürlich jetzt das Ganze etwas differenziert betrachten. Zum einen ist es so, dass ab 1. Januar 2020 dieses Strassenstück, wie Ihnen bekannt ist, vom Bund übernommen wird. Das bedeutet, dass ab 1. Januar 2020 der Sachplan des Bundes zuständig ist für den Ausbau oder allfällige Korrektionen usw. Es muss beim Bund enthalten sein.

Es ist möglich, dass ich das als eine Vororientierung der Regierung unterbreite, dann wäre es im Richtplan als eine Vororientierung enthalten. Wenn Sie den Auftrag jetzt so ausführen wollen, wie er vorliegt, dann kann ich Ihnen sagen, das kann ich gar nicht. Ich kann diese vierspurigen Autobahn, auch wenn ich wollte, gar nicht in den Richtplan aufnehmen, weil entsprechende Studien fehlen, es fehlen entsprechende Sachpläne. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, der Bund würde dem nie zustimmen. Sie wissen ja, der Richtplan muss zum Schluss auch vom Bund noch genehmigt werden, weil in den entsprechenden Plänen des Bundes (Sachplan Verkehr für die Autobahnen) wäre ja dieses Projekt gar nicht vorgesehen. Deshalb ist der Auftrag, so wie er hier steht, in der Tat nicht möglich. Sie können ihn zwar überweisen, aber er bringt wirklich nichts, Sie haben aber die Kompetenz. Man kann die Regierung immer einladen. Das Einladen ist dann die Frage, was dies wirklich bedeutet.

Ich hätte gerne, wenn Sie diesen Auftrag zurückziehen könnten und wir miteinander schauen, was wäre ein gangbarer Weg? Ein gangbarer Weg könnte in der Tat sein, eine gewisse Vororientierung in den Richtplan. Ich kann Ihnen versichern, das würde ich aufnehmen, denn ich bin auch überzeugt, langfristig wird es diese vier Spuren brauchen, da wird auch der Bund mitziehen. Langfristig kommt es darauf an, was auf dem Zürcher Perimeter gemacht wird, das muss ja abgestimmt sein. Das müssen wir dann miteinander anschauen. Aber so müsste ich den Auftrag ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Wir hätten wahrscheinlich nicht drei Jahre, da bin ich mit Ihnen einverstanden, aber Sie wissen auch, wenn Sie das jetzt zurückweisen, dann muss das nochmals ein eine vorberatende Kommission, es gibt eine gewisse Vorbereitungsphase und Sie sind mit mir ganz sicher einverstanden, dass wir auf den 1. Januar 2019 nichts hätten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Der Rückweisungsantrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Sie müssen beachten, wenn wir kein Strassenbauprogramm haben, dann machen wir weder eine Investition noch machen wir etwas im Unterhalt. Wir haben zwar das Geld, aber wir dürfen nichts machen. Ich glaube, das kann ja in der Tat nicht die Meinung der Mehrheit in diesem Rat sein.

Übrigens, wenn Sie das ablehnen oder rückweisen, haben wir auch keine Gelder für die Agglomerationsprogramme, für die der Kanton beitragen muss und wofür wir insbesondere von der linken Seite derart gelobt werden. Deshalb kann ich diesen Rückweisungsantrag nicht verstehen.

Wir sind überzeugt, dass wir Ihnen mit diesem 17. Strassenprogramm ein austariertes Programm unterbreiten, das allen Verkehrsträgern gerecht wird, dazu gehört der Fussverkehr, dazu gehört der Veloverkehr und dazu gehört auch die Schiene, aber es gehört eben auch die Strasse dazu - das ist so. Ich bitte Sie dieser Gleichbehandlung auf allen Seiten nahezuleben (??), das ist mir ganz wichtig und deshalb bitte ich Sie innigst, diese Rückweisung zurückzuweisen. Wir hätten damit wirklich ein grosses Problem.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit dem Auftrag, dem Kantonsrat ein Strassenbauprogramm zu unterbreiten, das der Gesamtverkehrsstrategie gerecht wird.

Sie haben von meiner Ratskollegin bereits gehört, dass ich die Aufgabe habe, Ihnen den Rückweisungsantrag schmackhaft zu machen.

Selbstverständlich sind die Erfolgschancen fantastisch, und wenn ich die Einschätzung der Ratsmehrheit zur Entwicklung im Bereich des Verkehrs anschaue, dann könnten wir davon ausgehen, wenn man den Bezug zu anderen Themen macht wie Vernetzung, Verkehr, zu Umwelt usw. dann stellen wir fest, gibt es eine gewisse Irritationen. Diese findet vermutlich auch jetzt bei Ihnen statt. Es ist als eine Pflichtübung zu betrachten, dass wir Ihnen diesen Rückweisungsantrag stellen. Wir wissen selbstverständlich, wie die Ratsverhältnisse aussehen und es muss aus unserer Sicht trotzdem erwähnt werden, welche Widersprüche zwischen der Gesamtverkehrsstrategie und diesem 17. Strassenbauprogramm bestehen. Sämtliche wichtigen übergeordneten Fragen und Probleme werden mit dem 17. Strassenbauprogramm weder beantwortet geschweige denn gelöst. In verschiedenen Voten wurde klar gemacht, dass Strassenbau ohne Landverschleiss nicht zu machen ist. Alle die es wissen möchten, wissen, dass wenn sie den Strassenbau weiter vorantreiben, sie das Problem weiter vor sich her schieben und sie werden es nie lösen. Alle die es wissen möchten wissen, der mit Abstand effizienteste Verkehrsträger den wir überhaupt bewirtschaften, ist der Veloverkehr. Das können Sie belächeln oder nicht belächeln - es ist Fakt. Jeder investierte Franken in den Veloverkehr hat einen wesentlich höheren Nutzen als wenn Sie ihn in den Strassenverkehr für den motorisierten Verkehr investieren.

Diese Fakten sind klar. Und der Mehrheit dieses Rates möchte ich empfehlen, die Empfehlungen von Herr Cancellara, der sich heute im «Tagesanzeiger» zum Thema Veloverkehr äussert, seine Einladung die er dem Bund gemacht hat würde er sicher auch St.Gallen machen, mit ihm einmal Radfahren zu gehen. Er ist weder Politiker geschweige denn links, aber er bringt das Thema auf den Punkt. Velofahren macht Spass und tut nicht weh. Wenn Sie für die Gesamtverkehrsstrategie etwas machen möchten, bzw. wenn Sie dieser nachleben möchten, dann sind Sie gut beraten auf den grünen Knopf zu drücken, wenn es um die Rückweisung geht.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wie ich schon beim Eintreten auf die Gesamtvorlage gesagt habe, unterstützt es die CVP-GLP-Fraktion, dass zusätzlich zur Vorlage der Regierung weitere wichtige und zusammenhängende Infrastrukturprojekte in unserem Kanton realisiert werden können.

Ich weise aber bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hin, dass unseres Erachtens jetzt keine zusätzliche Äufnung im Strassenfonds nötig ist:

  1. Einerseits sind die Vorhaben, die in der Kommission zusätzlich zur Vorlage der Regierung vorgeschlagen wurden in einem überblickbaren Rahmen;

  2. hat es im Strassenfondstopf noch genügend Mittel;

  3. wenn wirklich grössere Vorhaben, die wir jetzt noch nicht kennen, auf uns zukommen würden, dann müssten wir zu gegebener Zeit die entsprechende Finanzierung sicherstellen, aber jetzt nicht auf Vorrat, vor allem nicht auf Vorrat, wenn ich daran denke, dass wir heute Morgen die Zusammensetzung der Kommission «Steuervorlage 2017» erhalten haben, und da wird es dann ja wohl darum gehen Steuern zu senken und wenn wir jetzt dem Staat Mittel entziehen, dann fehlen die uns dann in der Diskussion um diese Steuervorlagen und das wäre kurzsichtig.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Ich beschränke mich auf das Wesentliche um nicht Gefahr zu laufen, alles nochmals zu wiederholen.

Insgesamt brauchen wir weitere schnellere Verkehrsverbindungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN) verabschiedet. Damit kann die langfristige Entwicklung der Nationalstrasseninfrastruktur mit den anzustrebenden räumlichen Entwicklungen koordiniert werden. Der SIN ist ein Planungsinstrument des Bundes, das laufend angepasst wird.

Im Kanton Zürich nahm die Bevölkerung den Gegenvorschlag zur Antistau-Initiative mit einem 61,27 Prozent an. Dieser verlangt, dass auf Kantonsstrassen keine Reduktion der Kapazitäten, wie z.B. durch Fahrbahnreduzierungen oder durch Strassenraumgestaltungen geplant oder umgebaut werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Interpellation einem 51.17.31 «Keine Verkehrsbehinderungen auf Kantonsstrassen» und deren Antwort der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Ich bin enttäuscht für unsere Region im Linthgebiet fehlen mir persönlich die grossen Visionen. Wie sie damals unsere Vorfahren im letzten Jahrhundert mit dem Bau des Rikentunnels für die Baum gehabt haben. Es sind zwar einige Verbesserungen vorgesehen, wie z.B. die Umfahrung Gasterstrasse, die Umfahrung St.Gallenkappel oder die Entlastung von Rapperswil-Jona. Man will etwas gegen den grossen Verkehr tun, aber ein grosser Wurf ist es nicht und das Grundübel wird nach meiner Ansicht nicht an der Wurzel gepackt.

Ich gebe zu, ich habe mich auch an vorderster Front für die Umfahrung Gasterstrasse eingesetzt und beim letzten Strassenbauprogramm für die erste Priorität gekämpft. Auch Uznach braucht dringend eine Entlastung für das Städtli. Ob es je zu einer Entlastung kommen wird, steht allerdings noch in den Sternen. Es geht um Kulturlandverlust, wovon wir in unserem Land nur beschränkt haben. Ich erlaube mir einige Gedanken dazu einzubringen: Wir könnten doch z.B. am Uznacherberg einen Tunnel bis Wattwil bauen - ohne Kulturlandverlust und ohne Einsprachen. Damit könnten wir nicht nur alle Dörfer im Linthgebiet vom Verkehr entlasten und das Linthgebiet mit dem Toggenburg verbinden, sondern auch die vielen Pendler, die täglich den Rikenpass zur Arbeit überqueren müssen. Damit würde auch zusätzlich uns Dorf Kaltbrunn von den 40-Tönnern entlastet, die mit dem ??? 10.47.27 auf dem kürzesten Weg vom Ricken durch unser Dorf fahren. Oder wie wäre es, wenn Rapperswil wie die Stadt Zürich grossräumig umfahren würde, die A53 wird nach der Übernahme ins Nationalstrassennetz und dem Ausbau auf vier Spuren eine Möglichkeit dazu bieten. Und im Raum Wurmsbach (??) könnte der Zürichsee entweder via Brücke oder unter dem Seespiegel zum Anschluss Wangen Ost geführt werden. Auch diese Variante ist prüfenswert, ist doch der Anschluss Wangen Ost bereits in das Nationalstrassennetz aufgenommen worden. Gleichzeitig würde das Nadelöhr Seedamm aufgehoben und könnte z.B. für ein zweites Gleis für die SOB umgebaut und genutzt werden.

Es wäre wichtig, wenn das ganze einmal gesamtheitlich betrachtet würde bevor viele Millionen Franken in Salamitaktik in den Sand gesteckt werden. Wir müssen Lösungen finden und zum Ziel kommen, das ist klar. Ich bin überzeugt, auch wir haben die grossen Macher, wie im letzten Jahrhundert, die grosse Visionen umsetzen können. Wo ein Wille ist ist auch ein Weg, schliesslich heisst unser Slogan: «St.Gallen kann es.»

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018Wortmeldung

Ich habe eine Frage zu diesem Antrag von Steiner-Kaltbrunn / Göldi-Gommiswald / Pool-Uznach.

Es geht hier um das Richtplanverfahren. Ich meine, das Richtplanverfahren sei genau festgelegt, wie das in unserem Kanton erfolgt. Ich stelle mir darum ernsthaft die Frage, ob dieser Antrag überhaupt zulässig ist. Normalerweise arbeitet doch die Regierung eine aktualisierte Version des Richtplans aus und der geht dann in die Vernehmlassung, wo Parteien und Verbände Stellung beziehen können. Hier drin sind wir glaube ich nicht berechtigt, das Richtplanverfahren anders zu definieren indem wir Anträge stellen und den Richtplan verändern wollen. Dazu hätte ich gerne Auskunft von der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Das 17. Strassenbauprogramm hat, wie Sie natürlich aus den vorliegenden Anträgen sehen, eine grosse Diskussionszeit an den vier Beratungstagen beansprucht. Wir waren grundsätzlich rund zwei volle Tage ausschliesslich mit dem Programm beschäftigt.

Das Eintretensvotum konnte ich in der Gesamtverkehrsstrategie machen. Einige Punkte zum Strassenbauprogramm möchte ich dennoch explizit erwähnen. Rund 1/3 der ganzen Bautätigkeit im Strassenbauprogramm konnte nicht getätigt werden, wie es aus der Botschaft sichtbar ist. Ein grosser Faktor war dabei, die Umfahrungsstrasse Wattwil, welche noch nicht im Bau steht, und dies umfasst rund 50 Mio. Franken. Ebenfalls gab es diverse Diskussionen zu der Finanzierung im Bereich des Strassenverkehrsamtes, welche dort auch Bereiche in den Strassenfonds einbeziehen. Um diese Fragen zu klären und auch eine Diskussion zu machen, wurde der entsprechende Regierungsrat des Sicherheits- und Justizdepartementes, Regierungsrat Fredy Fässler, zur Sitzung hinzu geladen, um die offenstehen Fragen und Diskussionen zu klären.

Ein grosses Thema im Bereich des Strassenbauprogramms war ein Teil der Lärmschutzmassnahmen wie aber auch das System der Strassen. Wie wird gebaut, welche breiten werden gebaut und wie soll in Zukunft gebaut werden?

Wie bereits zu Beginn erwähnt, waren die Agglomerationsprogramme ein ständiger Begleiter der vorberatenden Kommission. Diese widerspiegeln sich in allen Diskussionen der Bereiche, welche das Strassenbauprogramm betreffen. So wurde die Kommission mit einem zusätzlichen Papier bedient, welches aufzeigt, welche Strassen die sich im 17. Strassenbauprogramm befinden, in einem der Agglomerationsprogramme aufhalten. Dabei wurde aufgezeigt, welche diese sind und ob sie sich im Agglomerationsprogramm AP1, AP2, AP3 oder AP4 befinden. Die Diskussion zeigte daher gut auf, dass ein Verbund zwingend nötig ist.

Eine längere Diskussion führte die vorberatende Kommission über die Finanzierung des zukünftigen Strassenfonds. Dazu liegen Ihnen auf verschiedene Anträge vor, welche am Schluss diskutiert werden. Wie Sie sehen, hat die vorberatende Kommission auch zwei Motionen eingereicht, welche zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden, dies vermutlich in der nächsten Sessionen.

Wir bitten Sie, auf die Botschaft einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018Wortmeldung

beantragt im Namen von Steiner-Kaltbrunn / Göldi-Gommiswald / Pool-Uznach, die Regierung einzuladen, den Ausbau der A53 zwischen Jona-Hüllistein und Schmerikon auf vier Spuren in den kantonalen Richtplan aufzunehmen.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Vorbereitungsarbeiten für die Schliessung der Autobahnlücke zwischen Uster Ost und dem Kreisel Betzholz in Angriff genommen. Mit der Schliessung dieser Lücke wird die zweispurige Strecke auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen endgültig zum Nadelöhr. Der A53 droht ein Dauerstau und die mit der A53 umfahrenen Ortschaften müssten mit massiv mehr Ausweichverkehr rechnen. Ziel muss es deshalb sein, dass gleichzeitig mit der Schliessung der Autobahnlücke im Zürcher Oberland mit den Bauarbeiten im Linthgebiet begonnen werden kann. Aus diesem Grund wird die Regierung eingeladen, den Ausbau der A53 zwischen Jona-Hüllistein und Schmerikon auf vier Spuren in den kantonalen Richtplan einzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion für die beiden Geschäfte vor.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Mit der Ausarbeitung einer Gesamtverkehrsstrategie ist eine gute Basis geschaffen worden, um alle Interessengruppen und Verkehrsteilnehmer in einem Boot zu holen. Zwar ist es noch ein Ruderboot und es rudern vielleicht auch noch nicht alle in die selbe Richtung, aber wir sitzen alle im gleichen Boot.

Die Verkehrswege und im speziellen die Strassen waren, sind und bleiben ein grosses und wichtiges Thema für uns im Kanton. Es ist in diesen Bereich sehr stark ersichtlich, dass Stillstand Rückschritt bedeutet. Diesen Rückschritt haben wir im Bereich Unterhalt erlitten. Und diesen wollen wir bereinigen. Grossprojekte stellen uns immer wieder vor Herausforderungen. Die meisten gelingen sehr gut sind aber auf der Zeitschiene der Realisierung sehr schwierig. Wir sind bemüht, alle Interessengruppen in sämtliche Bereiche mit einzubeziehen. Jeder darf und soll seine Bedürfnisse mitteilen und sie werden so gut wie möglich berücksichtigt. Dies ist auch in Ordnung und soll weiterhin so bleiben. Was es aber ungemein schwierig macht ist die Tatsache, dass man einen negativen Bescheid nur schwer akzeptiert. Genau an diesem Punkt wird es für alle schwierig. Es folgen jahrelange Verzögerunge, Mehraufwendungen usw., dieser Aspekt ist sicher nicht zufriedenstellend. Jeder kann und darf sich einbringen, soll aber bei einem begründeten Negativentscheid diesen auch akzeptieren und die verschiedenen Projekte nicht bis auf das Letzte bekämpfen.

Mit den Agglomerationsprogrammen hat der Bund und die Kantone ein gutes Gefäss geschaffen, um ganzheitliche Verkehrsprojekte und Massnahmen über mehrere Jahre zu planen und letztendlich auch zu realisieren. In den ersten Programmen scheiterten wir vor allem am letzten Punkt, und das namentlich die Realisierung. Mit diesen Programmen können wir Projekte mit ansehnlichen Bundesbeiträgen umsetzen. Doch die Abstimmung zwischen den verschiedenen Kostenträgern war anfänglich noch nicht auf der richtigen Ebene. Wir sind zuversichtlich, dass der Kanton St.Gallen in den nächsten Jahren bei einigen Projekt aus dem Aggloprogramm profitieren kann. Wichtig ist es, dass die Erkenntnisse vor allem aus planerischer Sicht aus den vergangenen Aggloprogrammen aufgenommen werden in die zukünftigen Projekte einfliessen. Es hat in diesem Programm sicher auch Platz für Visionen, vielleicht auch Luftschlösser, schade nur, wenn diese Luftschlösser bleiben würden. Auf planerischer Ebene können wir mit dem aktuellen Aggloprogramm überzeugen. Dies zeigen die positiven Rückmeldungen des Bundes zum aktuellen Programm. Aufgrund der Prüfberichten könnten dem Kanton über 200 Mio. Franken zufliessen. Der Kanton besteht aber nicht nur aus Agglomerationen. Es ist wichtig, dass der ganze Kanton über ein gutes und intaktes Strassennetz verfügt, vor allem in Randregionen wie im Toggenburg oder im Weisstannental sind die Leute auf intakte Strassen angewiesen. Dies da der öV dort nicht im Viertelstundentakt verkehrt sondern die Bevölkerung froh sein muss, wenn der öV überhaupt fährt und so das Auto die einzige Alternative bleibt, eventuell noch das Velo.

Dass es keine einfache Aufgabe ist, bei den Strassenbauprogrammen den richtigen Fokus zu bewahren zeigt der Umstand, dass für des 17. Strassenbauprogramm über 1'000 Begehren eingegangen sind. Das Vorgehen betreffend Prüfung und Bewertung der einzelnen Projekte scheint sehr seriös und transparent zu folgen, was sicher in unserem Sinne ist. Der Kanton hat sich aus verschiedenen Gründen immer wieder mit sehr grossen Bauvorhaben zu befassen. Dieses Projektes sind nebst der Planung auch eine finanzielle Herausforderung für den Kanton. Im Bewusstsein dieser Herausforderungen ist es unumgänglich, sich Gedanken über die Finanzierung dieser Projekte zu machen. Wir sind auf die Umsetzung einiger Grossprojekte angewiesen. Aufschieben bringt keine Besserung, nur eine Verlagerung der Kosten. Im Wissen um die Kosten im Bereich Strassen ist es wichtig und richtig, dass die Erträge im Bereich Strassen in den Topf des Strassenfonds zurückfliessen. Zu diesem Thema liegt ein Antrag vor, zu dem wir später noch Stellung nehmen.

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und wird auch bei den Anträgen grossmehrheitlich der vorberatenden Kommission folgen. Wir werden bei Bedarf zu den einzelnen Punkten noch einmal Stellung nehmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Anschliessend soll die Vorlage an die Regierung zurückgewiesen werden.

Wir stellen fest, dass mit dem aktuellen 17. Strassenbauprogramm weder den begrenzten Landesreserven noch dem Lärmschutz geschweige den zukünftigen Modellen von Carsharing, selbstlenkenden Fahrzeugen oder autofreiem Wohnen adäquat Rechnung getragen wurde. Und dies, obwohl die vorliegende Gesamtverkehrsstrategie gemäss Verfassungsauftrag die Stossrichtung auf Erreichbarkeit, Ökologie, Solidarität, Sicherheit, Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit legt. Diese Oberziele sehen Sie auf S. 10 der Gesamtverkehrsstrategie.

In der Ausarbeitung des 17. Strassenbauprogramms sind die umweltfreundlichen und ökologischen Worte in der Gesamtverkehrsstrategie vergessen gegangen. Wir fordern, dass sich in der Regel die Summe der Verkehrsfläche für den motorisierten Individualverkehr in einem Projekt nicht erhöht. So soll nicht durch naturbelassene Feld-, Wiesen- und Waldlandschaft ein Zubringer gebaut werden, wenn bereits in zumutbarer Nähe Strassenflächen mit geringer Aufenthaltsqualität, wie z.B. eine Industriestrasse oder Strassen mit wenig Wohnraum vorhanden sind - Wil lässt grüssen.

Die SP-GRÜ-Fraktion lehnt die meisten Begehrlichkeiten auf dem gelben Blatt ab, da sie in der aktuellen Vorlage nicht vorgesehen sind, verursachen sie Mehrkosten. So z.B. die zusätzliche Strassensanierung der Strecke Kreuzweg–Brunnadern–Wasserfluh. Die personellen Ressourcen des Baudepartementes werden dadurch überstrapaziert. Ebenso werden Projektehöher priorisiert als im Entwurf vorgesehen. Das vorliegende Programm wurde auf das Maximum an personellen Kapazitäten des Baudepartementes ausgerichtet. Ebenso hat die Regierung die Sparpolitik, die seit längerem durch den Kantonsrat gefahren wird, mit einbezogen. Der Entwurf, ist nach der Beratung in der Kommission aufgebläht, was unserer Meinung nach nicht im Sinne eines massvollen Umgangs mit unseren personellen und finanziellen Ressourcen ist.

Dieses Überborden der Strassenfans in der Kommission lehnen wir entschieden ab. Es widerspricht den Grundsätzen der Gesamtverkehrsstrategie, der Raumplanung und insbesondere auch den Pariser Klimazielen, da zusätzliche Strassen den CO2-Ausstoss weiter erhöhen.

Kantonsstrassenplan: Der Anpassungsbedarf ist mit der Annahme des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für die erwähnten Kantonsstrassen gegeben und kann somit an den Bund übergeben werden. Ebenso sind den Anpassungen die Gemeinden Benken, Mels und Goldach aufgrund geplanter oder in Ausführung begriffener Bauvorhaben zuzustimmen.

Die SP-GRÜ-Fraktion ist für ein Eintreten, anschliessend werden wir jedoch Rückweisung des Strassenbauprogramms an die Regierung beantragen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Was Regierungsrat Mächler gesagt hat stimmt natürlich nicht. Wenn er unseren Antrag liest, steht ja da nicht, dass wir kein Strassenbauprogramm wollen. Es steht lediglich, wir wollen ein anderes und dafür wird er ja wohl nicht drei Jahre benötigen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ein Rückweisungsantrag in diesem Umfang wurde in der vorberatenden Kommission nicht diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018Wortmeldung

ist mit dem Rückzug einverstanden.

Ich kann mich meiner Vorrednerin anschliessen, insbesondere dieses Zugeständnis seitens der Regierungsbank, diese Willensbekundung nützt natürlich sehr viel. In diesem Sinne kann ich auch von meiner Seite her gerne den Antrag zurückziehen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018Wortmeldung

Zieht den Antrag zurück.

Aufgrund der Aussage von Regierungsrat Mächler und der Zusage, dass er auch interessiert ist, dass das gleichzeitig fliessen kann, also nicht verzögert wird und der Kanton St.Gallen später als der Kanton Zürich kommt, kann ich dem zustimmen.

Ich bin zuversichtlich, dass Sie das so in die Wege leiten und aus diesem Grund ziehe ich den Auftrag zurück.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018Wortmeldung

ist mit dem Rückzug einverstanden.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt und es fand auch keine Diskussion zur A53 zum vierspurigen Ausbau statt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Kommission hat diesen Teil ebenfalls beraten. Dies war das kleinste Thema und gab am wenigsten zu diskutieren. Es geht vor allem darum, die Strassen von Kantonsseite dem Bund zu übergeben oder Strassen von der Gemeinde zum Kanton zu nehmen oder diese an Gemeinden zurückzugeben.

Die vorberatende Kommission Eintreten und Zustimmung auf den XI. Nachtrag.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018