Geschäft: Kanton St.Gallen als E-Collecting-Pionier

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.22
TitelKanton St.Gallen als E-Collecting-Pionier
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung23.4.2018
Abschluss13.6.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 23. April 2018
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 29. Mai 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
1.8.2019Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
13.6.2018Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Nur teilweise zufrieden sind wir jedoch mit dem dargestellten Inhalt. Erlauben Sie mir hier zwei Bemerkungen. Der Bund hat die Einführung von E-Collecting vertagt. Er möchte zuerst E-Voting flächendeckend einführen. Das ist ein Fehler, und wir haben es heute schon diskutiert, es ist auch ein Fehler im Kanton. Die Risiken von E-Voting sind viel grösser als beim E-Collecting. Deshalb wäre es sinnvoll, zuerst E-Collecting einzuführen, damit Erfahrungen zu sammeln und erst dann E-Voting zu verbreiten. Ich bin der Überzeugung, dass E-Collecting auch ohne Anbindung an eine E-ID realisierbar ist. Bei der E-ID zeigt sich deutlich, dass die Schweiz im Umgang mit der Digitalisierung anderen Ländern hinterherhinkt. Wir verlieren den Anschluss. Mit der gesetzlichen Verankerung von Netzsperren, haben wir am Abstimmungssonntag ebenfalls einen weiteren Schritt in die falsche Richtung gemacht. Wir begrüssen eine weiterführende Diskussion zum Thema E-Collecting innerhalb einer Revision des Gesetzes über Referendum und Initiative. Wir reichen dazu eine Motion ein. Ich hoffe dabei auf Ihre Unterstützung zählen zu dürfen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018