Geschäft: Unterstützung für abgewiesene Asylbewerber

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.31
TitelUnterstützung für abgewiesene Asylbewerber
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung24.4.2018
Abschluss19.2.2019
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Wortlaut vom 23. April 2018
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 4. Dezember 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2019Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Zuerst möchte ich die lange Beantwortung meiner Interpellation beanstanden. Die Interpellation wurde im April 2018 eingereicht und erst nach knapp einem Jahr beantwortet. Es scheint, als ob die gestellten Fragen der Interpellation für den zuständigen Verantwortlichen des Sicherheits- und Justizdepartement unangenehm sind und waren. Dass Regierungsrat Fässler eine konsequente Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern ein Dorn im Auge ist bestätigte er im Tagblatt-Interview vom 29. November 2018. Dort stellt er in Aussicht, dass wegen der Aufgabenverlagerungen die Nothilfe neu durch den Kanton verteilt wird und nicht mehr durch die Gemeinden, dass diverse Wegweisungsentscheide neu geprüft werden müssen und die Härtefallklausel zum Einsatz kommen wird, da es Zitat: «irgendwann unmenschlich wird, die Ausschaffungen zu vollziehen.»

Bei der Beantwortung meiner Fragen gibt es immer wieder erstaunliche Erkenntnisse: So gehört z.B. der Internetzugang auch im Ausweisungszentrum Vilters Standard für abgewiesene Asylbewerber. Ebenfalls gehört auch der kostenlose Zahnarztbesuch zum Sorglospaket dazu. Das müssen manche Schweizer auch bei akuten Schmerzen selber bezahlen. Ebenfalls ist es für mich stossend, dass sich abgewiesene Asylbewerber frei im Kanton bewegen können und sich lediglich bei der Anwesenheitskontrolle melden müssen. In anderen Ländern, z.B. in Australien, wird bei einer Landesverweisung sofort reagiert und die Personen dürfen sich nicht mehr frei im Land bewegen. Nicht so in der Schweiz bzw. im Kanton St.Gallen. Hier wird die Bewegung eingeschränkt aber nicht vollständig untersagt, wenn sich Asylbewerber renitent aufführen. Der fehlende politische Wille von Regierungsrat Fässler, diesen Personen zu signalisieren, dass sie in der Schweiz keine Zukunft haben, wird leider auch hier deutlich spürbar.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019