Geschäft: Rücktritt von Ex-Swisscom-Verwaltungsratspräsident Markus Rauh aus der St.Galler Kantonalbank (Titel der Antwort: Konsequenzen der Untersuchung gegen Markus Rauh wegen Insiderverdachts)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.06.66
TitelRücktritt von Ex-Swisscom-Verwaltungsratspräsident Markus Rauh aus der St.Galler Kantonalbank (Titel der Antwort: Konsequenzen der Untersuchung gegen Markus Rauh wegen Insiderverdachts)
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung26.9.2006
Abschluss28.11.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 7. November 2006
VorstossWortlaut vom 26. September 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2006Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Eigentlich müsste ich auf eine Antwort der Regierung reagieren. Das ist nicht möglich. Die Regierung hat auf unsere Interpellation vom 7. November 2006 keine Antwort gegeben. Dafür werden an die Adresse der SVP-Fraktion Mutmassungen angestellt und Unterstellungen gemacht. Zu den Fakten: Markus Rauh ist der Mann, welcher einmal an der Spitze der Swisscom stand. Dabei setzte er auf fallende Kurse seines Unternehmens. Stellen Sie sich das bildlich vor. Ein Kapitän versucht, das ihm anvertraute Schiff zu versenken. Markus Rauh verdiente sehr viel Geld mit diesem Manöver. Hätte er seine Gewinne während 20 Jahren wiederholen und kumulieren können, wäre er mit seinem Einsatz von Fr. 42'302.- zum mehrfachen Milliardär geworden. Wegen dieses Put-Optionen-Deals gab es einen scharfen Verweis der Schweizer Börse, und zwar am 25. September 2006 und gegen die Swisscom. Wofür? Wegen eines nicht leichten Vergehens nach Art. 74 Bst. a Abs. 3 des Kotierungsreglementes. So viel zur Unschuldsvermutung. Der Staatsanwalt ermittelt weiterhin gegen den, ich zitiere die grösste Schweizer Tageszeitung, «Swisscom-Schummler vom Bodensee». Doch nun zurück zu den Fakten unserer Interpellation. Kann oder soll die Regierung handeln? Unsere Antwort lautet Nein. Nein, sie kann nicht, nein, sie soll nicht, sie muss, und zwar unverzüglich. Hier gelten die Regeln des Business. Markus Rauh kennt diese ganz genau. Sein Verwaltungsratskollege Regierungsrat Schönenberger auch. Regierungsrat Schönenberger, Sie haben nicht als Politiker oder als persönlicher Freund von Markus Rauh zu handeln. Sie sind der Vertreter des Haupteigentümers. Das ist der Kanton St.Gallen. Sie haben die Aktionärsrechte der St.Gallerinnen und St.Galler wahrzunehmen. Das steht in Art. 4 des Kantonalbankgesetzes. Auch wenn Sie der SVP-Fraktion die Unterstellung machen: Uns geht es genau nicht um Politik. Es geht um das A und O im Bankgeschäft. Es geht um die Reputation unserer Kantonalbank. In Art. 3 Abs. 2 Bst. c des Bankengesetzes heisst es klar, dass die mit der Verwaltung und Geschäftsführung einer Bank betrauten Personen einen guten Ruf geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten müssen. Erfüllt Markus Rauh diese beiden Voraussetzungen wirklich? Ein solcher Verwaltungsrat schadet der - ich will das nicht unerwähnt lassen - ansonsten sehr gut geführten Bank. Wir bleiben dran.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Das Votum des Vertreters der Interpellantin zwingt mich dazu, eine Bemerkung zu machen, obwohl wir das sonst üblicherweise bei Interpellationen unterlassen. Ich mache den Vertreter der Interpellantin darauf aufmerksam, dass die Kantonalbank als Bank ausdrücklich nicht der Aufsicht der Regierung und nicht der Aufsicht des Kantonsparlamentes untersteht, sondern der Eidgenössischen Bankenkommission. Nur diese Aufsichtsbehörde hat darüber zu entscheiden, welche Mitglieder der Verwaltungsräte über die ausreichende Reputation verfügen, und sonst niemand. Die Eidgenössische Bankenkommission hat auch ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, aber im Unterschied zur Interpellantin hat sie die Schlussfolgerung des Verfahrens nicht an den Anfang gesetzt, sondern an den Schluss des Verfahrens. Die Eidgenössische Bankenkommission wird sich zur Frage äussern, welche Mitglieder des Verwaltungsrates der St.Galler Kantonalbank den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, und nicht die Regierung bzw. dieses Parlament. Das haben Sie beschlossen als Gesetzgeber, als Sie die Teilprivatisierung dieser Bank vorgenommen haben. Es darf wohl erwartet werden, dass der Gesetzgeber sich an die eigenen Gesetze noch erinnert, die er erlassen hat.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006