(im Namen der SVP-Fraktion): Eigentlich müsste ich auf eine Antwort der Regierung reagieren. Das ist nicht möglich. Die Regierung hat auf unsere Interpellation vom 7. November 2006 keine Antwort gegeben. Dafür werden an die Adresse der SVP-Fraktion Mutmassungen angestellt und Unterstellungen gemacht. Zu den Fakten: Markus Rauh ist der Mann, welcher einmal an der Spitze der Swisscom stand. Dabei setzte er auf fallende Kurse seines Unternehmens. Stellen Sie sich das bildlich vor. Ein Kapitän versucht, das ihm anvertraute Schiff zu versenken. Markus Rauh verdiente sehr viel Geld mit diesem Manöver. Hätte er seine Gewinne während 20 Jahren wiederholen und kumulieren können, wäre er mit seinem Einsatz von Fr. 42'302.- zum mehrfachen Milliardär geworden. Wegen dieses Put-Optionen-Deals gab es einen scharfen Verweis der Schweizer Börse, und zwar am 25. September 2006 und gegen die Swisscom. Wofür? Wegen eines nicht leichten Vergehens nach Art. 74 Bst. a Abs. 3 des Kotierungsreglementes. So viel zur Unschuldsvermutung. Der Staatsanwalt ermittelt weiterhin gegen den, ich zitiere die grösste Schweizer Tageszeitung, «Swisscom-Schummler vom Bodensee». Doch nun zurück zu den Fakten unserer Interpellation. Kann oder soll die Regierung handeln? Unsere Antwort lautet Nein. Nein, sie kann nicht, nein, sie soll nicht, sie muss, und zwar unverzüglich. Hier gelten die Regeln des Business. Markus Rauh kennt diese ganz genau. Sein Verwaltungsratskollege Regierungsrat Schönenberger auch. Regierungsrat Schönenberger, Sie haben nicht als Politiker oder als persönlicher Freund von Markus Rauh zu handeln. Sie sind der Vertreter des Haupteigentümers. Das ist der Kanton St.Gallen. Sie haben die Aktionärsrechte der St.Gallerinnen und St.Galler wahrzunehmen. Das steht in Art. 4 des Kantonalbankgesetzes. Auch wenn Sie der SVP-Fraktion die Unterstellung machen: Uns geht es genau nicht um Politik. Es geht um das A und O im Bankgeschäft. Es geht um die Reputation unserer Kantonalbank. In Art. 3 Abs. 2 Bst. c des Bankengesetzes heisst es klar, dass die mit der Verwaltung und Geschäftsführung einer Bank betrauten Personen einen guten Ruf geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten müssen. Erfüllt Markus Rauh diese beiden Voraussetzungen wirklich? Ein solcher Verwaltungsrat schadet der - ich will das nicht unerwähnt lassen - ansonsten sehr gut geführten Bank. Wir bleiben dran.