Geschäft: Berichterstattung der Rechtspflegekommission (Aprilsession 2018) [37. Jugendsession]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.18.02
TitelBerichterstattung der Rechtspflegekommission (Aprilsession 2018) [37. Jugendsession]
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung30.3.2018
Abschluss24.4.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium24.7.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
24.4.2018Wortmeldung

beantragt im Namen der Rechtspflegekommission Kenntnisnahme von der Berichterstattung über die Petitionen der 37. Jugendsession.

Präsident der Rechtspflegekommission: Ich gebe Ihnen Kenntnisse von einer Petition mit zwei Aspekten, die uns das Jugendparlament anlässlich der 37. Jugendsession 2017 hat zukommen lassen.

Es sind zwei Forderungen: Eine Forderung 1 aus dem Workshop «Gefahren im Internet» betreffend «Vom Liebesbeweis zur Kinderpornografie» und eine Forderung 2 aus dem Workshop Schweiz ohne ERASMUS, ich werde gleich darauf zurück kommen. Aufgrund der einschlägigen Bestimmungen der Kantonsverfassung ist das Petitionsrecht gewährleistet. Jede Person hat nach der Bestimmung der Bundesverfassung das Recht, Petitionen an Behörden zu richten, es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen und gemäss den einschlägigen Bestimmungen der Kantonsverfassung, nimmt der Kantonsrat von solchen Petitionen Kenntnis.

Ich komme jetzt ganz kurz auf diese beiden Petitionen zu sprechen. Es ist eine Petition 1 «Gefahren im Internet» mit dem Titel «Vom Lebensbeweis zur Kinderpornografie». Die Forderung besteht darin, dass verlangt wird, eine Revision des Artikels zur Pornografie im Strafgesetzbuch, nach dieser Bestimmung sind Minderjährige von mehr als 16 Jahren straflos, wenn sie voneinander einvernehmlich Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Abs. 1 herstellen, diese besitzen oder konsumieren. Der Abs. 1 betrifft Darstellungen pornografischen Inhalts. Neu soll die Einvernehmlichkeit nicht mehr mit der Trennung der beiden Parteien enden.

Die Begründung der Jugendsession ist, dass aktuell einvernehmlich produziertes pornografisches Bildmaterial unmittelbar nach der Trennung als Kinderpornografie deklariert wird, und das dann zu Bestrafung führen kann. Die Jugendsession ist der Auffassung, dass man das ändern sollte. Das Kantonsratspräsidium hat bereits den Hinweis gemacht, wenn man hier politisch aktiv werden möchte, dann müsste man das mittels Standesinitiative tun, und dafür wäre der Kantonsrat zuständig.

Die zweite Forderung «Workshop 2: Schweiz ohne ERASMUS» mit dem Titel «Ausbau der bestehenden Lösung zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Schweiz», betrifft die Forderung, dass die Schweiz, die seit 2014 gültige SIMP-Lösung (??14.17.30) dahingehend ausbaut, dass auch nicht berücksichtigte Gruppierungen wie Lehrlinge und Lehrpersonen die Chance auf ein Austauschprogramm erhalten. Begründet wird die Forderung damit, dass aufgrund eines Schweizer Volksentscheides die europäische Union das Erasmus-Programm als Druckmittel gegen die Schweiz benutze, und dass die Schweiz darauf hin das Programm SIMP (??) ausgearbeitet habe, und dass die obigen Ergänzungen ERASMUS sehr gut ersetzen könnten.

Das Bildungsdepartement hat auf die Forderung der Jugendsession geantwortet. Der Befürchtung bezüglich eines erneuten Ausschlusses aus den Austauschaktivitäten der EU werde mit dem schweizerischen ERASMUS-Programm «Erasmus+» bereits genügend Rechnung getragen.

Ich beantrage Ihnen namens der Rechtspflegekommission von diesen beiden Petitionen Kenntnis zu nehmen und Ihnen keine weitere Folge zu geben.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018