Geschäft: Berichterstattung der Rechtspflegekommission (Junisession 2018)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 82.18.02 |
Titel | Berichterstattung der Rechtspflegekommission (Junisession 2018) |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 12.4.2018 |
Abschluss | 13.6.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Bericht 2018 der Rechtspflegekommission vom 3. Mai 2018 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Rechtspflegekommission 2016/2020 | 24.7.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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13.6.2018 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht keine Eintretensdiskussion vor. Berichterstattung der Rechtspflegekommission und 32.18.02 Amtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2017. Zu diesen Geschäften begrüsse ich den Präsidenten des Kantonsgerichts, Dr. Patrick Guidon, den Präsidenten des Verwaltungsgerichts, Beda Eugster und den Präsidenten des Versicherungsgerichts, Joachim Huber, auf der Tribüne. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme vom Bericht 2018 der Rechtspflegekommission und vom Geschäftsbericht der kantonalen Gericht über das Jahr 2017 fest. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Sie haben vorgestern einen neuen Präsidenten der Rechtspflegekommission und eine neue Rechtspflegekommission gewählt. Ich mache aber den Beschluss des Präsidiums folgend so, dass ich noch den Amtsbericht des Jahres 2017 präsentiere. Es ist also nicht so, dass ich Mühe mit diesem Wechsel habe, im Gegenteil. Ich erlaube mir zunächst eine Vorbemerkung, bevor ich eine oder zwei Ergänzungen mache zu unserem schriftlichen Bericht, weil ich nachher, ausser es kämen Fragen, nicht mehr dazu Stellung nehmen werde. Die Vorbemerkung betrifft den Geschäftsbericht der kantonalen Gerichte über das Jahr 2017 den wir Ihnen ebenfalls zur Kenntnisnahme empfehlen. Es hat sich dort auf der Seite 8 der Zahlenwerte ein Fehler eingeschlichen. Man könnte auch von einem offenkundigen Verschrieb sprechen oder was auch immer. Die Zahlenwerte der Gerichtskosten sind dort eingefügt worden aber es hätten jene der Gerichtsgebühren eingefügt werden müssen und das macht dann zahlenmässig doch noch einiges aus, indem nämlich, und das bitte ich Sie zu berücksichtigen oder zumindest soll das Protokoll das berücksichtigen, es heisst dort in der Ziff. 133 auf der S. 8, Mitte, «für die Zivilverfahren der Kreisgerichte wurden 5'453'450 Franken für Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt und nicht 884'251 Franken». Das eine Ergänzung zu diesem Bericht oder eine Korrigenda. Ich möchte mich jetzt bei der Behandlung des Amtsberichts der RPK 2017 auf vier Punkte und eine Schlussbemerkung konzentrieren. Wir haben vier Punkte in der RPK die uns speziell wesentlich erscheinen. Sie finden diese auch in der Zusammenfassung und im Rückblick unter der Ziff. 1. Der erste Punkt: Wir haben einmal mehr nach diesen sechs Jahren meiner Amtszeit und der Amtszeit einiger Kollegen festgestellt, dass der Auswahl der Gerichtspersonen eine grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Wir haben uns einmal mehr bekannt zum Prinzip des Laienrichtertums. Wir sind nach wie vor der Auffassung das im Kanton St.Gallen ein Berufsrichtertum nicht so überhand nehmen kann, dass die Justiz nur noch von Berufsrichtern geprägt wird. Ich habe einmal den Satz geprägt, «Justiz ist zu wichtig, als dass man sie den Juristen überlasse». Der zweite Punkt macht uns sehr sorgen, dass ist die Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Wir stellen zum einen fest, dass die Ausbildung an Universitäten mit dem neuen Bologna-System nicht immer zu jenen Resultaten führt die wir in der Justiz gerne hätten. Sie finden auf S. 5 ein Beispiel wie man an der HSG einen Masterabschluss oder einen Bachelorabschluss machen kann mit z.T. nicht juristischen Fächern. Wir haben aber auch, und das ist vielleicht etwas das bisher zu wenig aufgenommen wurde, wir haben auch gesagt, wir stellen immer mehr fest, dass die deutsche Sprache bei den Juristen nicht immer das Erste und das Prioritäre ist. Wir stellen fest, und das stellen Sie wahrscheinlich in anderen Berufen auch fest, dass die Ausbildung der deutschen Sprache, und sie beginnt in der Primarschule, mangelhaft ist, und das spürt man auch bei den Juristen. Deshalb haben wir auf diesen Punkt hingewiesen. Es ist nicht Aufgabe der Rechtspflegekommission diesen Mangel zu beseitigen. Ich glaube, es ist ein allgemeines, bildungspolitisches Thema, dass man hier aufgreifen sollte. Der dritte Punkt ist: Das wurde von den Medien aufgegriffen, die Sorge, dass die Zivil- und Strafverfahren eigentlich vermehrt sich nur noch diejenigen leisten können die entweder viel Geld haben oder gar keines, dass aber der Mittelstand zunehmend Mühe hat zu den Gerichten Zugang zu erhalten, weil die Kostenvorschüsse z.T. derart exorbitant sind, dass ein Prozess der vielleicht geführt werden wollte nicht geführt wird. Damit zusammenhängend ist dann auch wie die obsiegende Partei zu ihren zugesprochenen Prozessentschädigungen kommt. Sie muss sie nämlich nach der Zivilprozessordnung z.T. selber einziehen. In diesem Zusammenhang gehört auch eine Tendenz, insbesondere der Zivilgerichte, dass man mit formalistischen Überlegungen die Substanzierung der Behauptungen im Prozess immer mehr übersteuert und das am Schluss Prozesse nicht mehr materiell beurteilt werden, sondern das man sie versucht mit formalen Argumenten zu erledigen, dass ist eine weitere schlechte Entwicklung. Vierter und letzter Punkt: Wir haben zusammen mit der Finanzkommission deutlich gemacht, dass die Justiz nicht darum herumkommt auch einen Entlastungsbeitrag zum Staatshaushalt zu leisten. Wir sind zuversichtlich und haben das mit den Gerichten andiskutiert, das hier konkrete Vorschläge umgesetzt werden. Auch die Justiz ist Teil unseres Staats und auch die Justiz kann sich dieser Diskussion nicht entziehen. Das sind meine allgemeinen Bemerkungen zum Bericht. Zum Bericht der Gerichte möchte ich einfach noch sagen, Sie haben das vielleicht festgestellt, wir haben uns bemüht, wenn man die Statistiken ansieht, diese Ihnen wirklich jetzt so zu präsentieren, dass man eine Reihe über mehrere Jahre hat, dass man auch die Entwicklung der Geschäftslast, der Gebühreneinnahmen usw. über die Jahre sieht. Nur das macht für uns Sinn in dieser schnelllebigen Zeit, wenn wir hier einen Vergleich haben und hier möchte ich den Gerichten danken für die Arbeit die sie geleistet haben. Sie waren sofort bereitet dieser Bitte der Rechtspflegekommission nachzukommen. Ich bin damit am Schluss, die Rechtspflegekommission ist sich bewusst, dass die Aufsicht über die Justiz schwierig ist, und dass man auch mit einer noch so guten oder gutgemeinten Aufsicht über die Justizgerechtigkeit nie wird ganz herstellen lassen können, ich habe das im Bericht mit der Absegnung der Rechtspflegekommission mit einem Dürrenmatt-Zitat umschrieben. Sie finden das auf der S. 5, «Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage zu der die Justiz keinen Zutritt hat». Aber wir, die RPK, sind ganz klar der Auffassung, dass man regelmässig zumindest von Seiten des Parlaments den Hausflur etwas beobachten sollte. Das wären meine einleitenden Bemerkungen zu diesem Bericht. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |