Geschäft: Sachliche und diskriminierungsfreie Einbürgerungsentscheide

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.18.05
TitelSachliche und diskriminierungsfreie Einbürgerungsentscheide
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung23.4.2018
Abschluss17.9.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 23. April 2018
AntragAntrag der Regierung vom 14. August 2018
AllgemeinRückzug vom 17. September 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2018Wortmeldung

zieht die Motion im Namen der SP-GRÜ-Fraktion zurück.

Es ist erst ein paar Monate her, dass erstmals ein Stadtparlament in diesem Kanton über eine Einbürgerung befunden hat. Und das Beispiel in der Stadt Wil hat gezeigt, dass es doch sehr anspruchsvoll, wenn nicht schwierig ist, dass wir mit dem heutigen Verfahren schlussendlich wirklich diskriminierungsfreie Entscheide haben. Die öffentliche Diskussion eines Einbürgerungsentscheids kann die Persönlichkeitsrechte der einbürgerungswilligen Person verletzen und es ist doch das Recht dieser einbürgerungswilligen Person auf einen begründeten willkür- und diskriminierungsfreien Entscheid.

Das Gesetz sieht im Falle einer Ansprache vor, dass das Parlament oder die Bürgerversammlung über die Erteilung entscheidet. des Gemeinden dort Bürgerrechts und das obwohl, wie wir vom Bundesgericht her auch wissen und im roten Blatt der Regierung lesen können, dass solche Entscheide klar die Merkmale eines Verwaltungsaktes oder mindestens mehrheitlich die Merkmale eines Verwaltungsaktes aufweisen.

Es war ein bewusst Entscheid dieses Rates und auch einer Volksabstimmung über unsere Verfassung, dass die politische Mitwirkung nun mal auf diese Weise sichergestellt ist. In der Umsetzung eines Gesetzes oder einer Verfassungsbestimmung muss man aber auch bereit sein, dass einmal Festgelegte nochmals überdenken, wenn sich die Regelung in der Praxis nicht bewährt - was hier der Fall ist. Das rote Blatt der Regierung zeigt aus unserer Sicht eine mögliche juristische Antwort auf. Wir sind überzeugt, dass es Möglichkeiten gibt, unser Anliegen unser Anliegen an einer anderen Beschwerdeinstanz umzusetzen, dies im Einklang mit den besonderen Anforderungen an das Einbürgerungsverfahren und dem Instanzenzug im Allgemeinen. Immer mit dem Fokus, dass die verwaltungsverfahrensrechtlichen Aspekte mehr Bedeutung haben als die politische Einflussnahme.

Wir bleiben dabei, dass hier Handlungsbedarf besteht, und dass es tatsächlich gerechtfertigt wäre diese schwierige Diskussion sehr sachlich und möglichst ohne Emotionen führen zu können. Im Wissen, dass dies ein sehr aufwändiger Weg ist, weil wir nicht nur das Gesetz sondern auch die Verfassung des Kantons ändern müssen, und auch wenn es sachlich richtig wäre, um es nochmals zu betonen, hier einen Systemwechsel zu überlegen und zu vollziehen, müssen wir uns im Moment wohl auf den Sachverstand und die gute Verfahrensleitung der zuständigen Behörden verlassen. Das wird zu gut begründeten und willkür- und diskriminierungsfreien Entscheiden kommen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018