Geschäft: Verbindlichere Fristen bei Referenden und Initiativen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.18.10
TitelVerbindlichere Fristen bei Referenden und Initiativen
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung28.5.2018
Abschlusspendent
Letze Änderung9.6.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 28. Mai 2018
AntragAntrag der Regierung vom 4. September 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2018Gutheissung92Zustimmung0Ablehnung28
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Revision des Urnenabstimmungsgesetzes hätte die Chance bestanden nicht ein neues Gesetz über Wahlen und Abstimmungen zu schaffen sondern ein kantonales Gesetz über die politischen Rechte. Dazu hätte aber die Revision des Gesetzes über die Initiativen und Referenden ebenfalls Teil des Gesetzespakets sein müssen.

Aus Kapazitätsgründen wird es bis auf weiteres diese Zweiteilung mit einem separaten Gesetz zu Referenden und Initiativen geben, da auch dieses Gesetz mit Erlassjahr 1967 arg in die Jahre gekommen ist, ist der Totalrevisionsbedarf unbestritten. Wir unterstreichen das Bedürfnis, dass die gesetzlichen Bestimmungen überarbeitet und präzisiert werden müssten und wenn möglich abgekürzt. Mit der Zustimmung zu dieser Motion können die Vorarbeiten bereits jetzt in Angriff genommen werden, so dass das dannzumalige Vernehmlassungsverfahren darauf aufbauen kann.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bei der Behandlung in der vorberatenden Kommission aber auch bei den Äusserungen in diesem Rat wurde von verschiedenen Vertretung der vorberatenden Kommission bzw. der Fraktionen bedauert, das mit den Totalrevision des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen nicht gleichzeitig auch das Gesetz über Referendum und Initiative bearbeitet bzw. vorgelegt wurde. Das konnten wir selbstverständlich in der vorberatenden Kommission nicht ändern, sondern das nur zur Kenntnis nehmen bzw. äussern. Das führte dann in der Kommission zu dieser Kommissionsmotion, die Ihnen vorliegt und erfreulicherweise von der Regierung beantragt wird die Motion gutzuheissen. Ich hoffe deshalb, dass unter diesen Umständen die damals relativ unverbindlichen Termine ein bisschen verbindlicher bzw. zeitnaher werden

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018