Geschäft: XV. Nachtrag zum Steuergesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.18.12
TitelXV. Nachtrag zum Steuergesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung24.4.2018
Abschlusspendent
Letze Änderung19.7.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 27. November 2018
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 25. Oktober 2018
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 28. Mai 2019
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion vom 26. November 2018 zu Art. 323
ErlassReferendumsvorlage vom 19. Februar 2019
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 9. Oktober 2018
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 25. Oktober 2018
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 15. August 2019
AntragAntrag Willi-Altstätten / Götte-Tübach / Gerig-Wildhaus-A. vom 26. November 2018 zu Art. 31bis
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 18. Februar 2019
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 22. Oktober 2018
AntragKommissionsbestellung vom 17. September 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2018Antrag der vorberatenden Kommission (Aufträge für den Fall der Ablehnung der Steuervorlage 17)99Zustimmung0Ablehnung21
27.11.2018Antrag der vorberatenden Kommission (Auftrag zur Erhöhung des Kantonsbeitrags an die IPV)98Zustimmung0Ablehnung22
27.11.2018Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 323 Abs. 1 Satz 222Zustimmung77Ablehnung21
27.11.2018Antrag Willi-Altstätten / Götte-Tübach / Gerig-Unterwasser zu Art. 31bis Abs. 117Zustimmung96Ablehnung7
19.2.2019Schlussabstimmung102Zustimmung7Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Würdigung auch der Vorlage 22.18.15

Ich wollte eigentlich zur allgemeinen Würdigung dann im nächsten Geschäft sprechen, kann es nun aber auch, weil diese Frage zum Initiativrückzug aufgetaucht ist, hier tun.

Für uns war diese Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulage im Sinne einer sozialen Ausgleichsmassnahme eine langjährige Forderung und für uns zentral wichtig, damit wir diesem Steuerkompromiss zustimmen konnten. Wir danken, dass dafür in diesem Rat Hand geboten wurde. Und wie bereits durch Widmer-Mosnang ausgeführt, sind wir bereit, diese Initiative ebenfalls zurückzuziehen. Für uns ist es wichtig, es sind 30 Franken mehr im Monat, das sind 360 Franken mehr im Monat. Das ist für eine Familie mit tiefem Einkommen ein guter Betrag, der zusätzlich zur Verfügung steht. Und diese sozialer Ausgleichsmassnahme hat uns auch mit dazu bewogen, hier zuzustimmen. Gleichzeitig, und das ist, so denke ich, wirklich ein Fortschritt, eine Weiterentwicklung der Initiative, dass man zusätzliche Steuergelder für die familienergänzende Betreuung einsetzen kann. Denn hier hat unser Kanton ganz massiven Nachholbedarf. Wir liegen hier zurück und wir möchten ja wirklich vorwärts machen und dazu schauen, dass diese 5 Mio. Franken im positiven Sinne für die Verbilligung der Tarife der Kindertagesstätten eingesetzt werden.

In diesem Sinne spreche ich bei der nächsten Vorlage nicht mehr. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wenn dem hier zugestimmt wird, zum Gegenvorschlag die Zustimmung gegeben wird, dass wir dann die Initiative zurückziehen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion):

Das Positive vorweg: Ich glaube, wir können der Allgemeinheit zeigen, dass die Politverdrossenheit nicht zu gross sein muss. Wir sind, so wie es jetzt aussieht, mit Ausnahme der Grünen in der Lage, einen Kompromiss zu schnüren, obschon hier verschiedene Kröten zu schlucken sind. Für uns ist die Dividendenbesteuerung, wie es in der Debatte ausgeführt wurde, eine sehr grosse Kröte. Vor allem haben wir bei dieser Kröte Angst um die Zukunft des Kantons. Wir haben aufgezeigt, was in einem Worstcase die Szenarien sein könnten, wenn jene Personen, die stark betroffen sind von dieser Dividendenbesteuerung sich für einen anderen Wohnkanton entscheiden würden. Wir hoffen jetzt aber, dass dieses Worstcase-Szenario nicht eintrifft. Bevor wir aber zum legendären Knopfdruck kommen würde ich schon noch gerne vom Initiativkomitee der Familienzulagenerhöhungsinitiative etwas hören. Wir haben das vielfach schon gehört, aber ich glaube der finale Punkt ist jetzt, dass dieser Rückzug auch so vollzogen wird, wie er in erster Lesung und in der vorberatenden Kommission mehrfach mündlich und schriftlich erwähnt wurde.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Wir kommen tatsächlich zu einem erfreulichen Abschluss. Ein Abschluss über drei sehr komplexe Geschäfte: Steuergesetzrevision, Bericht Kinderbetreuung und die Initiative Familienzulage. Wir haben ein gutes Ergebnis vorliegend, mit dem wir sehr zufrieden sind. Wir sind sehr zufrieden. Wir können die Unternehmensteuern senken, wir können attraktiv bleiben, wir senken die Krankenkassenabzüge, wir haben Fahrkostenabzüge die Höhe werden, wir haben zusätzliche Gelder für die Kinderdrittbetreuung, wir haben zusätzliche Gelder für die IPV und wir erhöhen die Familien- und Kinderzulagen um 30 Franken. Tatsächlich ein gutes Ergebnis, wir haben uns hier im Rat gefunden und eine gute Lösung getroffen. Das ist ein gut sehr gutes Zeichen. Im Gegensatz zu Vorredner Götte-Tübach haben wir keine Angst um unsere Zukunft und unseren Kanton, wenn der Rat weiterhin fähig ist sich in schwierigen Geschäften zu finden und Lösungen zu treffen.

Die Frage betreffend der Initiative wurde noch erwähnt. Selbstverständlich, wie in den Beratungen immer gesagt, werden wir die Initiative, sofern diese Rat in der Schlussabstimmung diesem Geschäft zustimmt, die Initiative nächste Woche zurückziehen. Der Brief ist bereits geschrieben, die Unterschriften sind beisammen, wir müssen diesen Brief nur noch einreichen, aber das bedingt natürlich, dass Sie alle ja stimmen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen des «Grünen Teils» der Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Natürlich sind wir einverstanden, dass es eine Steuerreform braucht, aber so wie sie hier vorliegt, heizen wir vorab den nationalen und den internationalen Steuerwettbewerb weiter an. Er entzieht das Steuersubstrat dort, wo es am meisten gebraucht wird. Das ist nicht gerecht. Hier im Kanton reissen wir ein Loch in die Staatskasse, und das werden die anderen, die es auch am Nötigsten hätten, zu bezahlen haben.

Es gäbe zahlreiche Massnahmen, die fanden wir gut. Natürlich werden wir der Erhöhung der Familienzulagen zustimmen. Aber dieses Missverhältnis, das wir hier vorliegen haben, dass wir, um eine Abwanderung von Steuersubstrat zu verhindern, das maximal 40 Mio. Franken betragen würde, heute ein Steuerloch beschliessen, das um ein Vielfaches grösser wird, dieses Missverhältnis können wir auch mit einigen Ausgleichsmassnahmen nicht wieder gut machen.

Es wurde heute gesagt, Basel hätte es vorgemacht. Erstens einmal, bei den vielen Dingen, die man dort kritisieren könnte, ist es so, dass Basel sich nicht Sorgen machen muss um die Staatseinnahmen. Im Gegenteil, dort kämpft man wenn schon mit den Überschüssen und von den sozialen Geschenken, die dort gemacht wurden, kann man hier im Kanton St.Gallen nur träumen. Schauen wir besser nach Bern, dieser Kanton hat die Vorlage bereits abgelehnt, d.h. auch bei einer Ablehnung im Kanton St.Gallen werden wir irgendwo zwischen Zug und Bern bei der Steuerbelastung im Mittelfeld liegen und das ist verträglich. Heute morgen wurde der Aufgaben- und Finanzplan besprochen und es wurde auf fast allen Seiten die Besorgnis geäussert, wie sich der zukünftige Staatshaushalt entwickeln würde, und dass da Wolken am Horizont stehen. Das sind eigentlich gute Gründe, jetzt die Unternehmenssteuern nicht zu senken.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
18.2.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
18.2.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nach zwei speziellen Sessionstagen, die ich subjektiv wirklich speziell empfunden habe, freut es mich, dass wir wahrscheinlich in einen positiven Schluss gehen können. Wir würdigen das Geschäft 22.18.12 «XV. Nachtrag zum Steuergesetz» gerne.

Es liegt ein Konsens vor, der harmonisiert, koordiniert und synchronisiert ist. Zu diesem Konsens stehen grossmehrheitlich die Fraktionen, diverse Verbände und Organisationen, die Regierung, und man höre und staune, auch die Steuerverwaltung. Es ist ein Konsens, der zustande kam, weil den Beteiligten während der Kommissionsarbeit bewusst wurde, wie bedeutend der Gesetzesantrag für den Kanton St.Gallen sein kann. Zudem öffnete die Diskussion Raum, diverse flankierende Massnahmen in das Paket mit einzubinden. Jede Interessengruppe musste etwas hergeben, aber sie bekam auch etwas. Aussenstehende könnten uns vorwerfen, dass wir einen Deal unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht haben, aber genau das Gegenteil ist der Fall. Der Vorschlag kam harmonisiert mit der vorberatenden Kommission zur finanziellen Entlastung der Familien bzw. zur familien- und schulergänzende Familienbetreuung zustande. Er ist harmonisiert mit der Steuerverwaltung, die dabei komplexe Planrechnungen erstellt hat. Er ist koordiniert mit dem Initiativkomitee zu Familienzulage mit diversen Verbänden und Organisationen, auch die Regierung steht dazu. Der Vorschlag ist synchronisiert und zeitlich abgestimmt mit den Vorgaben des Bundes. Wenn ein Konsens in einem Parlament mit 120 Mitgliedern gelingt, dann glaube ich, darf man etwas Stolz sein. In der Politik ist es eher selten, wenn ein Gesetzesvorschlag mit einem derart komplexen Thema mit äusserst komplizierten Zusammenhängen mehrheitsfähig wird. Bravo, geschätzte Damen und Herren.

Ich bin überzeugt, unsere Leistung wird auch über die Kantonsgrenze hinweg wahrgenommen. Sie kann eine positive Kettenreaktion bei andern Die FDP-Fraktion freut sich, denn sie hat sich aktiv, konstruktiv und kompromissbereit für die Steuerreform eingebracht. Wir waren eine tragende Kraft für den wegweisenden Konsens. Ich erinnere dabei an das Mittagessen und das Rehgeschnetzelte.

Der heute vorliegenden Konsens zeigt. dass Steuersenkungen möglich sind – das freut uns. Wir sind uns sicher, dass der Weg überlegt ist, und auch für uns, den Kanton St.Gallen, richtig ist. Sie werden sehen, dass sich meine Worte in einigen Jahren bestätigen.

Wir freuen uns, auf eine breite Zustimmung in der Schlussabstimmung, sie soll noch einmal ein klares Signal an die anderen Kantone sowie nach Bern sein.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte Ihnen allen auch namens der Regierung nochmals danken für diese Bereitschaft zum Kompromiss, es ist wohltuend. Alle beklagen die Polarisierung, alle beklagen, dass nur noch Partikularinteressen bewirtschaftet werden. Wir haben es geschafft, hier ein Paket zu schnüren, dass tragfähige ist, das steuerpolitisch wichtig ist und sozialpolitisch ausgewogen daherkommt.

Ich habe es gestern bereits erwähnt, ich bin überzeugt, das ist das, was auch die Bevölkerung von uns, von der Politik erwartet. Wir haben diese beiden Beispiele Bern und Basel-Stadt. Bern hatte in diesem Paket keine Massnahmen getroffen, am 25. November 2018 wurde es abgelehnt. Basel-Stadt hatte am 10. Februar 2019 mit einem ähnlichen Paket, wie wir es geschnürt haben, eine sehr satte und deutliche Zustimmung. Ich glaube, das ist der richtige Weg.

Ich habe auf die heutige Session nochmals die Protokolle durchgelesen. Es war tatsächlich eine spezielle Sitzung bzw. Doppelsitzung noch mit dem Kontext einer Kommission, die noch ein anderes Geschäft beraten hat, die Familienzulageninitiative. Ich kann mir vorstellen, dass in ein paar Jahren die Historikerinnen und Historiker sich die Augen reiben, wenn sie diese Protokolle lesen und feststellen, wie das vor sich ging, dass auf einmal nach einem Mittagessen die Dinge ins Rollen kamen. Der Aufruf an die Politik, der Aufruf an den Kantonsrat: schauen Sie sich, essen Sie etwas, trinken Sie auch einmal ein Bier, vielleicht auch einen Wein und schauen Sie, wie es Bundespräsident Ueli Maurer im Dezember 2018 gesagt hat, dass Politik auch Freude macht, dann kommen wir zu Ergebnissen. Hier haben wir ein sehr schönes Ergebnis.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir werten es als grossen Erfolg, dass es gelungen ist, bei der Umsetzung der Steuervorlage soziale Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen. Insbesondere die angestrebten Verbesserungen bei der IPV sie nötig und wichtig, wie wir bereits bei der Beratung der Motion zum Ausdruck gebracht haben.

Weniger erfreut sind wir über die Gewinnsteuersenkung, welche zu massiven Ausfällen bei den Steuereinnahmen führen wird. Es darf nicht sein, dass diese Ausfälle dazu führen, dass wir in Zukunft Sparpakete schnüren müssen. Wir erwarten, dass die Ausfälle über das Eigenkapital aufgefangen werden, wie es die Regierung auch angekündigt hat.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
27.11.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde bereits in der vorberatenden Kommission gestellt und mit einem Stimmenverhältnis von 12:3 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Gerne berichte ich betreffend der Beratungen der vorberatenden Kommission zum XV. Nachtrag zum Steuergesetz vom 20./25. Oktober 2018. Die vorberatende Kommission tagte vollzählig und in Anwesenheit:

Von Seiten des zuständigen Departementes

  • Regierungsrat Benedikt Würth, Vorsteher Finanzdepartement;

  • Felix Sager, Amtsleiter des kantonalen Steueramtes, Finanzdepartement;

  • Henk Fenners, Hauptabteilungsleiter Rechtsdienst, kantonales Steueramt, Finanzdepartement;

  • Stefan Gebert, Hauptabteilungsleiter Juristische Personen, kantonales Steueramt, Finanzdepartement.

Geschäftsführung / Protokoll

  • Sandra Stefanovic, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste;

  • Matthias Renn, Stv. Geschäftsführer, Parlamentsdienste;

  • Aline Tobler, Stv. Geschäftsführerin, Parlamentsdienste.

Vielen Dank für deren grosse Unterstützung.

Am 28. September 2018 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staff) erlassen, welches ohne die Übergangsfrist für die Kantone bereits am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Der enge Zeitrahmen bedingt die kantonale Umsetzung bereits vor Ablauf der eidgenössischen Referendumsfrist. Dabei werden nachfolgende Ziele verfolgt: Anpassung internationale Standards, insbesondere die Abschaffung des Steuerprivilegs für Holding-, Domizil- sowie gemischte Gesellschaften. Im Ausgleich dazu soll eine wettbewerbsfähige Gewinnsteuer gewährleistet bleiben, verbunden mit weiteren Verbesserungen, wie die obligatorische Patentbox oder die Inputförderung für Forschung und Entwicklung. Anzustreben ist eine ausgewogene Verteilung der Reformlast.

Die steuerpolitischen Massnahmen werden durch den Bund mit einem sozialpolitischen Ausgleich durch die Erhöhung der AHV-Finanzierung im Rahmen von 2 Mrd. Franken verknüpft. Im Spannungsfeld des Kantons als Wirtschafts- und Steuerstandort attraktiv und konkurrenzfähig zu sein sowie Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden im vertretbaren Rahmen zu tolerieren, sah die Regierung in deren Botschaft vom 9. Oktober 2018 folgendes Massnahmepaket vor:

  • Abschaffung des kantonalen Steuerprivilegs für Holding und Domizilgesellschaften;

  • Reduktion der Gewinnsteuer von 17,4 auf 14,94 Prozent;

  • Einführung einer Inputförderung von zusätzlichen 50 Prozent der Forschung und Entwicklung;

  • Einführung einer Patentboxeinführung;

  • Einführung einer Entlastungsgrenze bei Inputförderung und Patentbox von 40 Prozent;

  • Die Aufhebung des reduzierten Kapitalsteuersatzes sowie

  • der Wechsel vom Halb- zum Teilbesteuerungsverfahren mit einer Besteuerung der Beteiligung von 70 Prozent.

Zusätzlich soll der Kantonsrat beauftragt werden, eine steuerliche Entlastung zugunsten der natürlichen Personen von 25 Mio. Franken zu gewähren, welche die Regierung mit einem Maximalabzug bei den Versicherungsprämien von 900 Franken je Person vorsah.

Infolge der Wichtigkeit der Vorlage sowie deren anspruchsvollen Materie wurde Prof. Christoph Schaltegger, Ordinarius für politische Ökonomie, Universität Luzern, zwecks Erläuterung Grundsätze eingeladen. Die Möglichkeit zur Klärung von Fragen wurde rege benutzt. Zusätzlich berichtete Michael Götte, Präsident der vorberatenden Kommission zum Geschäft 29.18.01 / 40.18.04 anlässlich des ersten Sitzungstages über deren Beratung. Auch hierfür besten Dank.

Nach den erläuternden Ausführung der Regierung stärken sich die Kommissionsmitglieder beim Mittagessen. Es sollte sich herausstellen, dass das gewählte Menü seine stärkende Wirkung nicht verfehlte.

In intensiven Beratungen, in welchen versucht wurde, sämtlicher Interessen, insbesondere auch die Ausgleichsmassnahmen für natürliche Personen in eine ausgewogene Lösung zu verpacken, konnte zu Beginn des Nachmittags ein Kompromiss vorgestellt werden, welcher zudem die finanzpolitischen Möglichkeiten des Kantons mitberücksichtigt. Den zur Beratung des Kompromisses notwendigen Änderungen der Traktanden stimmte die vorberatende Kommission mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Konkret konnte folgende Lösung vorgestellt werden:

  • Steuerpolitische Massnahmen;

  • eine Gewinnsteuer von 14,5 Prozent;

  • eine Inputförderung von 40 anstatt 50 Prozent;

  • Patentbox;

  • Entlastungsbegrenzung und Dividendenbesteuerung wurden unverändert zur Botschaft der Regierung übernommen.

Als Ausgleichsmassnahmen wurde:

  • eine Erhöhung des maximalen Abzugs von Krankenkassenprämien von 800 Franken anstatt der 950 Franken;

  • die Einführung eines zusätzlichen Kinderabzuges von 600 Franken. Hier möchte ich anmerken, dass die 600 Franken den durchschnittlichen Jahreskosten für ein Park & Ride-Ticket entsprechen;

  • es wurde die Reduktion der Mindeststeuer für Kapitalgesellschaft und Genossenschaften auf 100 Franken vorgeschlagen;

  • eine Kinderausbildungszulage von 30 Franken anstatt der Gesetzesinitiative bzw. des Gegenvorschlags von ursprünglich 50 Franken sowie die Erhöhung der Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung aus den Einnahmeneffekten aus diesen Kinderzulagen.

Nach konstruktive Diskussionen, wurde die Regierung einstimmig beauftragt, dem Kompromiss für die zweite Sitzung hin materiell und formell auszuarbeiten.

Anlässlich des zweiten Sitzungstages konnten der Kompromiss in positiven Diskussionen gefestigt und unter anderem auch die Initianten der Gesetzesinitiative «Familien stärken und finanziell entlasten» mit einbezogen werden. Diesbezüglich wurde auch eine Lösung vorgeschlagen, für den Fall, sollte die Abstimmung betreffend der eidgenössischen Vorlage Staff negativ verlaufen.

Konkret erreichten die Kompromissvorschläge folgende Mehrheitsverhältnisse.:

  • Der Erhöhung des Pendlerabzuges wurde mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt;

  • Der Erhöhung des maximalen Abzugs bei den Versicherungsprämien wurde mit 14:0 bei 1 Enthaltung zugestimmt;

  • Dem zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand wurde mit 15:0 Stimmen zugestimmt;

  • Der Senkung des Gewinnsteuersatzes wurde mit 14:1 Stimmen zugestimmt;

  • Der Streichung des Sondersatzes bei der Kapitalsteuer wurde mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Betreffend die Übergangsbestimmung für Sondergesellschaften beantragte eine Minderheit eine zusätzliche Abstufung innerhalb der vorgesehenen Frist von fünf Jahren. Dieser Antrag wurde mit 12:3 Stimmen abgelehnt.

Zusätzlich stimmte die vorberatenden Kommission den Aufträgen betreffend den individuellen Prämienverbilligungen sowie für den Fall der Ablehnung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung mit einem Stimmenverhältnis von 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Schliesslich beschloss die vorberatende Kommission in der Gesamtabstimmung mit einem Stimmenverhältnis von 14:1 Stimme dem Kantonsrat Eintreten auf die bereinigte Vorlage zu beantragen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Der Antrag Willi-Altstätten / Götte-Tübach / Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann ist abzulehnen.

Es gibt die Möglichkeit, einen Kompromiss oder eine Vorlage mit Gegenanträgen oder Anträgen aufzubrechen. Ich werde persönlich auch nicht dem Antrag, der jetzt behandelt wird, zustimmen, weil ich meine, es wäre schade oder gefährlich, dieses Paket, das jetzt geschnürt wurde zu gefährden. Es gibt aber offenbar auch die Möglichkeit oder den Versuch, über Fragestellungen Aussagen zu erhalten, die mit dieser Vorlage nichts zu tun haben. Ich danke Regierungsrat Würth, wenn er versucht, diese vielen Fragen auch zu beantworten, aber ich möchte aus meiner persönlichen Sicht festhalten, das erinnert mich auch ein bisschen an die vielen Berichte, die man mit Eintreten zur Kenntnis nimmt und aus denen später politische Forderungen oder schon früher Zustimmung abgeleitet werden. Es ist interessant zu wissen, wie das Eigenkapital steht und was allenfalls einmal in den AFP kommt. Aber all diese Aussagen sind für mich als Mitglied dieses Rates und als Bürger nicht verbindlich, sondern es sind momentane Beurteilungen. Massgebend ist für mich erst, wenn wir einen konkreten Antrag oder eine konkrete Vorlage haben. Deshalb sage ich, man kann auch über Fragestellungen versuchen, Versprechen zu erreichen, die es in der Politik in dieser Form nicht verbindlich geben kann und darf.

Erlauben Sie mir zum Schluss, wenn ich jetzt hier spreche noch den Hinweis: Ich durfte von mehr als 20 Jahren die vorberatende Kommission des heutigen Steuergesetzes präsidieren. Ich bin deshalb noch nicht und deswegen nicht zwingend ein Steuerspezialist und ich war nie in der Finanzkommission, aber ich habe in jener Kommission gelernt und auch selber gesagt, die Gerechtigkeit im Steuergesetz und auch in anderen Gesetzen, die wird es nie geben. Es gibt Kompromisse, es gibt Mehrheitsfindungen und deshalb bitte ich Sie, dieser Vorlage, diesem Konzept, das jetzt auf dem Tisch liegt, unverändert zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer, somit dem grösste Wirtschaftsverband des Kantons St.Gallen. Die wirtschaftlichen Anliegen des Kantons St.Gallen liegen mir sehr am Herzen. Dem Antrag Willi-Altstätten / Götte-Tübach / Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann ist zuzustimmen.

Die wirtschaftliche Anliegen liegen mir sehr am Herzen. Ich möchte auch aus diesem Grund die Voten von Hartmann-Rorschach nicht wiederholen, dass das Paket für die Wirtschaft durchaus eine anschauliche Lösung ist. Dennoch fühlte ich mich im Sinne der Sache verpflichtet, diesen Antrag mitzuunterstützen.

Vorweg aber noch ein Votum zu Bucher-St.Margrethen: Ob der «Steuerwettbewerb» das Fluchwort dieses Rates ist oder nicht. Das werden wir nicht ändern können, dieser besteht einfach. Wenn wir diesen abschaffen können/wollen/müssen, dann können das nicht wir hier in diesem Saal entscheiden. Und solange es diesen Wettbewerb gibt, und ich bin für Wettbewerbe, müssen wir uns diesem stellen.

Somit noch ganz kurz zum Antrag. Die meisten Voten wurden schon von Willi-Altstätten ausgeführt. Wenn wir die Zahlen nehmen, dann gibt es da ganz verschiedene Varianten. Aber egal wie wir rechnen und wie wir das machen, die Erhöhung der Dividendensteuer um die 10 Prozentpunkte macht für den Kanton zusätzliche Einnahmen von ein paar «Milliönchen» aus. Und dem gegenüber müssen wir einfach den Wettbewerb anschauen und rechnen, was uns der Verlust an Steuersubstrat ausmachen könnte, wenn hier ein paar wesentliche natürliche Personen ihren Wohnsitz in Nachbarkantone verlegen? In dieser Rechnung kommen wir dann ganz schnell auf Beiträge im Umfeld von 100 Mio. Franken. Und ich spreche hier nur vom Kanton. Wenn ich Gemeinden und Kirche dazu nehme, kann es sich um das Doppelte handelt, und das ist ein Steuersubstrat, das ich nicht aufs Spiel setzen möchte.

Aus diesem Grund haben wir uns erlaubt, dieses hoch löbliche Paket, hinter dem ich auch stehe, diese Schnur nochmals etwas zu lösen und noch ein bisschen hinein zu schieben. Ich weiss, für viele gibt es dieses kleine

Öffnen dieses Pakets nicht mehr, aber es ist bald Weihnachten und da werden nochmals verschiedene Pakete geöffnet. Mir ist dieses Paket wichtig im Sinne der Sache. Ich werde dem Paket am Schluss auch zustimmen, und ich hoffe, dass es noch ein ganz kleines Plätzchen hat für diese paar wenigen Millionen, die im Verhältnis zu einem ganz hohen Millionenbetrag stehen, den ich im Sinne des Kantons St.Gallen nicht aufs Spiel setzen möchte.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Der Antrag Willi-Altstätten / Götte-Tübach / Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann ist abzulehnen. Dem Kompromiss ist zuzustimmen.

Sie werden sich wundern, warum ich jetzt spreche. Ich spreche nicht als Kantonalpräsident, aber ich möchte doch darauf bestehen, dass es nicht heisst, «Gartmann ein Wörterbuch» sondern «ein Mann ein Wort». Ich habe damals in der Finanzkommission mit Regierungsrat Würth und ein paar Kollegen aus andern Parteien versucht einen Kompromiss zu schmieden. Ich glaube, dieser Kompromiss ist eine gute Variante.

Es geht auch darum, in der Politik nicht nur seine eigenen Befindlichkeiten in den Vordergrund zu stellen. Es geht auch darum, eine breit abgestützte Mehrheit zu finden. In der SVP-Fraktion gibt es viele Leute, die das können. Ich bin überzeugt, es ist nicht richtig, jetzt auf dieser Dividendenbesteuerung herumzupicken und eine gute Lösung zu finden.

Ich habe mir bewusst überlegt, jetzt zu sprechen. Es ist mir ganz wichtig, dass auch die Regierungsbank weiss, wir haben etwas abgemacht, wir haben ein Paket geschmiedet. Ich finde es nicht richtig, wenn man jetzt hingeht und einzelne Rosinen herauspickt und versucht das ganze Paket somit zum Scheitern zu bringen.

Ich bitte meine Partei und den Rat diesem Paket zu folgen und nicht auf solche Experimente einzugehen. Falls es so wird und Regierungsrat Würth bis dann nicht in Bern sitzt, wird es so sein, dass er automatisch die Korrekturen anbringen muss damit wir konkurrenzfähig sind.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

zu Regierungsrat Würth: Herzlichen Dank für die Auskünfte. Ich möchte an dieser Stelle einfach betonen, ich mache keine Rorschacher Stadtpolitik. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die Zahlen in Rorschach sehr gut kennen, dass wir diese mit Ihren Mitarbeitern schon seit langem detailliert auseinander genommen haben, da sie ja vorher Volkswirtschaftsdirektor waren, hat eigentlich eine Gesamtbetrachtung über den Kanton interessiert, und das war die Stossrichtung meiner Fragen. Ich bitte das so zur Kenntnis zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der SP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SP-Delegation begrüsst die Abschaffung der kantonalen Steuerprivilegien, das ist der Teil der Steuervorlage, den wir schon lange fordern und der nun endlich umgesetzt wird. Den geplanten Steuersenkungen für Unternehmen stehen wir allerdings sehr kritisch gegenüber. Wir haben nach wie vor überhaupt kein Verständnis dafür, dass mit dieser Unternehmenssteuersenkung der interkantonale Steuerwettbewerb noch weiter angeheizt wird und dafür massive Steuerausfälle bei Kanton, Gemeinden und Kirchen in Kauf genommen werden.

Mit dem vorliegenden Kompromiss werden aber wichtige langjährige sozialpolitische Forderungen unserer Fraktion erfüllt. Die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen und 30 Franken je Monat ist ein spürbarer Beitrag an die Haushaltskosten einer Familie. Die durch diese Erhöhung zusätzlich anfallenden Steuereinnahmen von rund 5 Mio. Franken werden direkt in die familienergänzende Kinderbetreuung investiert. Das ist eine wichtige und sehr dringende Massnahme zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Beide Massnahmen werden von den Unternehmen bezahlte, welche im Gegenzug zu den Steuererleichterungen und Mitnahmeeffekten profitieren werden. So geben die Unternehmen einen Teil ihrer Steuereinsparungen an die Bevölkerung zurück. Ein weiterer Beitrag der Unternehmen besteht in der Abkehr vom Halbsatzverfahren zu Dividendenbesteuerung im Umfang von 70 Prozent.

Weiter soll die IPV jährlich um 10 Mio. Franken aufgestockt werden. Dieses Geld wird Familien und Menschen mit tiefen Einkommen zugute kommen. Angesichts der Entwicklung in den letzten Jahren und den stetig steigenden Krankenkassenprämien ist das eine dringend nötige Verbesserung, die hier erreicht wird.

Die dritte soziale Ausgleichsmassnahme betrifft die Erhöhung des Steuerabzugs für Krankenkassenprämien. Diese Forderung geht auf eine Motion unserer Fraktion zurück. Insgesamt erreichen wir mit diesem sozialen Ausgleichsmassnahmen wichtige Fortschritte für Familien und wenig Verdienende. Es kann nun aber nicht sein, dass wir wegen der zu erwartenden Steuerausfälle im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich auf den nächsten A nächste Sparpaket zu steuern unter dem dann die Bevölkerung bzw. das Personal wieder zu leiden hätten. Im Hinblick auf den nächsten AFP erwarten wir deshalb die klare Aussage der Regierung, dass die Ausfälle durch Bezüge aus dem Eigenkapital kompensiert werden. Das ist für unsere Fraktion zentral.

In diesem Sinne unterstützt der SP-Teil unserer Fraktion das Paket einstimmig. Wir danken allen, die an der Erarbeitung des Kompromisses mitgewirkt haben und diesen Kompromiss jetzt auch konsequent mittragen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag Willi-Altstätten / Götte-Tübach / Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann ist abzulehnen.

Könnte ich für diesen Rat ein Unwort bennen, ich würde wohl das Wort «Steuerwettbewerb» wählen. Dieses Wort heisst, wir lassen uns Treiben von anderen Kantonen, der eine Kanton sagt, wir machen das, dann sagen wir, wir müssen hinterher und das auch machen, sonst verlieren wir unsere guten Steuerzahler. Ich erinnere Sie an die gestrige Debatte über die Lehrstellenvergabe, wenn die einen die Lehrstelle früh vergeben, ist die Logik der anderen die Lehrstelle noch früher zu vergeben. Wenn die einen die Steuern senken, ist die Logik der andern die Steuern noch weiter zu senken.

Wir müssen für unseren Kanton hier selbstbewusst eine Lösung treffen. Diejenige Lösung, die wir für richtig halten. Es gibt sachlich überhaupt keinen Grund, Dividenden anders zu besteuern als das weitere Einkommen.

Wir wären der Meinung, dass Dividenden zu 100 Prozent zu besteuern wären. Für uns sind diese 70 Prozent bereits ein Kompromiss. Und ich möchte doch noch auf dieses Argument eingehen, auf das Argument des Steuerwettbewerbs, auf das Argument der Abwanderung. Es wurde vorher von der Gegenseite bedient, dass jemand in einen Laden geht und wenn etwas 400 Franken kostet und in einem anderen 350 Franken, dass er dann in den anderen Laden geht. Ich möchte dazu sagen, dass ich glaube, dass dieser Vergleich hinkt. Diejenigen Aktionäre, von denen wir hier sprechen, die sind in der Regel Aktionäre mit viel Aktienkapital. Das sind Aktionäre, die über Grundbesitz verfügen. Die haben hier ein Haus, die gehen nicht einfach weg. Und wenn Sie weggehen, dann kommt ein anderer Aktionär in ihr Haus und bezahlt auch wieder Dividenden. Man hat das in jenen Kantonen gesehen, wo die Pauschalsteuer abgeschafft wurde.

Ich möchte Sie doch sehr bitten, folgen Sie hier nicht diesem Argument des Steuerwettbewerbs. Es ist gerecht, wenn auch Dividenden anständig mit mindestens 70 Prozent besteuert werden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Ich bin froh, dass der Parteipräsident der FDP-Fraktion mit uns zusammen dann in die nächste Geländekammer schaut. Wir machen das aber bereits mit diesem Antrag. Aber das ist auch der Grund für mein Votum. Ich habe bereits gedrückt, nachdem Etterlin-Rorschach gesprochen hat. Er hat mein «Milliönchen» aufgenommen, das ich bewusst so betont habe, denn ich spreche dort von den 7,1 Mio. Franken, wenn wir das Blatt nehmen, das die Kommission vorlegt, was der Kanton an Mehreinnahmen hat, bei dieser Erhöhung vom Dividendensteuersatz. Es gibt verschiedene Rechnungsmodell, es gibt auch diese mit 5 Mio. Franken usw., aber ich spreche zu dem hohen Betrag von 7 Mio. Franken. Das habe ich ins Verhältnis gesetzt mit dem möglichen Worst-Case vom Verlust an Steuersubstrat, wenn sich wesentliche Steuerzahler aus unserem Kanton, die von einem tiefen Dividendensteuersatz profitieren, dem Kanton St.Gallen den Rücken zudrehen. Das war mein einziger Vergleich. Ich habe nicht von den 68 Mio. Franken gesprochen und bewusst auf diesen Zahlensalat verzichtet, den kennt die Kommission in- und auswendig. Und die Herren auf der Zuschauertribüne, Felix Sager und Henk Fenners, haben da gerechnet wie verrückt, und wenn wir diesen Zahlensalat wieder öffnen, dann müssen wahrscheinlich diese beiden Herren ans Mikrofon und uns wieder Erklärungen liefern. Aus diesem Grund habe ich bewusst nur über den Dividendensteuersatz gesprochen, und dort gilt für den Kanton definitiv nur die rund 7 Mio. Franken versus einem geschätzten möglichen Steuersubstratverlust. Da bitte ich schon mit den gleichen Zahlen zu operieren und nicht einen Salat zu machen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Der Antrag Willi-Altstätten / Götte-Tübach / Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann ist abzulehnen.

Die beiden vorberatenden Kommissionen SV 17 und Kinderzulagen haben ein ausgewogenes Paket geschaffen, das Vertrauen bei Bevölkerung und Wirtschaft schafft.

Es ist ein Kompromiss in einer komplexen Materie. Alle Seiten mussten von ihren Maximalforderungen abrücken. Wir haben ein Gleichgewicht gesucht zwischen den Ansprüchen des sozialen Ausgleichs, der Gesellschaft und der Wirtschaft, und, da bin ich überzeugt, auch gefunden. Das Paket ist tragfähig und die Wirtschaft profitiert von substanziellen Steuerreduktionen von über 100 Mio. Franken.

Es gibt berechtigte weitergehende Ansprüche, wie Sie jetzt z.B. bei der Dividendenbesteuerung genannt wurden, aber wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt das Paket aufschnüren und mit weiteren zusätzlichen Reduktionen belasten, dann gefährden wir das ganze Paket und das kann nicht im Sinne dessen sein, was wir für unseren Kanton in der nächsten Zeit in dieser komplexen Steuerreduktions- und Ausgleichssituation bei den sozialen Massnahmen machen wollen und machen sollten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wird, geschätzte Kantonsrat Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen bei der Räte, ich spreche im Namen der Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates. Die 2 vorberatenden Kommissionen, die kantonale Umsetzung des Steuervorlage 17 und die Erhöhung der Kinder und Ausbildungszulagen haben so zusammengearbeitet, dass alle wichtigen Punkte genannt, der gegriffen haben und zu einem Päckli geschnürt werden konnten. Dies im Hinblick darauf, dass die festgelegten Parametern des Steuervorlage 17 führte Kanton übernommen werden müssen.

Der erarbeitete Kompromiss ist von enormer Wichtigkeit, obwohl die Einsätze aus wirtschaftlicher Sicht nicht die Attraktivsten sind. Die Wirtschaftsgruppe unterstützt einstimmig den Zustandekommen den Kompromiss und verzichtet auf weitere Anträge.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Auch wenn Hartmann-Flawil ihre Anliegen stark abschwächt und relativiert geht das nicht. Wir haben uns unter den Fraktionen geeinigt, dass wir ohne wenn und aber, ich wiederhole mich zum dritten Mal, an den Ergebnissen der vorberatenden Kommission zur Steuervorlage 2017 festhalten möchten.

Leider schert auch die SP-GRÜ-Fraktion hier aus. Auch wenn das für die Vorlage im Gesamtblick materiell nicht allzu stark ins Gewicht fallen würde, ist der Antrag abzulehnen.

Zweitens sollten wir uns gegenüber den Nachbarkantonen Thurgau und Zürich nicht zusätzlich schlechter positionieren. Der Bund gibt uns eine Frist von fünf Jahren vor. Wir sollten diese Frist nutzen. Dies mit dem Ziel, dass wir keine dieser 1'000 Unternehmen in unserem Kanton verlieren werden. Wir wollen diese Firmen bei uns behalten, dazu braucht es diese Übergangsregelung.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Der Antrag Willi-Altstätten / Götte-Tübach / Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann ist abzulehnen.

Es ist unbestritten, dass verschiedene Steuerzahler von einer tieferen Dividendenbesteuerung stark profitieren könnten. Es wäre diesen allen zu gönnen. In der Kommission wurde zu diesem Thema Dividendenbesteuerung jedoch kein Antrag gestellt. Der vorliegende Antrag ist deshalb auch ausserhalb des Gesamtpakets zu betrachten und wie beim Eintreten bereits erwähnt, gefährdet dieser Antrag die Gesamtlösung.

Wir alle haben ein Interesse an gesunden und gut kapitalisierten Firmen. Es muss auch die Überlegung angestellt werden, ob wir mit einer tieferen Dividendenbesteuerung nicht falsche Anreize setzen. Wir entlasten unsere Unternehmen um rund einen Viertel ihrer Steuerlast. Die 119 Mio. Franken sind ein klares Zeichen. Wir stärken unsere Firmen, wir entlasten Sie. Ich glaube, den meisten Kapitalgebern ist es bewusst, da sich prioritär für ihre Unternehmen schauen und die eigenen Ansprüche hinten anstellen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Der Antrag Willi-Altstätten / Götte-Tübach / Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann ist abzulehnen.

Ich möchte hier einfach einen Hinweis machen: Sie sprechen hier vom Kompromiss. Für uns ist dieser Kompromiss nicht so leicht zu schlucken, für andere auch nicht. Wir gehen diesen ein, aber ich möchte Sie doch sehr bitten, hier jetzt nicht schon von den Geländekammern zu sprechen und davon, dass wir dann irgendwo in Zukunft wieder auf diese Entscheid zurückkommen, denn dann nehme ich Ihnen Ihre Kompromissbereitschaft nicht so richtig ab. Dann hört sich das für mich so an, ja, wir machen jetzt heute mit euch diesen Kompromiss, aber in einem Jahr können wir das ja wieder ändern. Das möchte ich hier heute nicht hören. Entweder wir verständigen uns jetzt hier auf diesen Kompromiss oder nicht. Aber jetzt schon wieder davon zu sprechen, dass man das dann wieder ändern will, das finde ich nicht korrekt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

zu Regierungsrat Würth: Ich danke Ihnen für die Ausführungen. Ich glaube, es ist tatsächlich ein Highlight, das man in einer Kommission einen gemeinsamen Weg finden kann.

Ich habe in seine Ausführungen aber etwas zu den Sparpaketen vermisst bzw. zur Vermeidung und zwar präzise. Darum möchte ich gerne von Regierungsrat Würth hören, wie dieses Eigenkapital eingesetzt wird, und zwar konkret, damit wir hier eine klare Ausgangslage haben zu den Fragen, die auch von der CVP-GLP-Fraktion gekommen sind, damit es anschliessend keine Sparpakete gibt im Kanton St.Gallen als Folge dieser Steuergesetzrevision.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Es ist typisch von Hartmann-Flawil, dass er versucht, durch die Hintertüre einen kleinen Teilbereich unseres Kompromisses zu torpedieren.

Für mich ist es ganz klar, dass das ebenfalls zu diesem Paket gehört. Wir stimmen nur dem Gesamtpaket zu.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

beantragt im Namen von Willi-Altstätten / Götte-Tübach / Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann, Art. 31bis Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipationsscheinen sowie Gewinne aus der Veräusserung solcher Beteiligungsrechte sind nach Abzug des zurechenbaren Aufwands im Umfang von 60 Prozent steuerbar, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft darstellen.»

Vorgängig möchte ich Sie bitten, die Besteuerung von juristischen Personen mit der der natürlichen Personen zu unterscheiden. Neu wird bei der Dividendenbesteuerung vom Teilsatzverfahren 50 Prozent auf das Teilbesteuerungsverfahren 70 Prozent umgestellt. Diese Massnahme soll dem Kanton rund 7,1 Mio. Franken mehr Steuern einbringen. Für uns ist diese Steigerung auf 70 Prozent nicht nachvollziehbar, da wir ja alle der Auffassung sind, dass wir in unserem Kanton die Steuerkraft stärken müssen. Dieses Vorgehen bewirkt jedoch unserer Meinung nach das Gegenteil.

In diesem Zusammenhang spielt die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Nachbarkantonen eine wichtige Rolle. Appenzell Ausserrhoden plant neu eine Teilbesteuerung von 60 Prozent und Appenzell Innerrhoden gar eine Teilbesteuerung von 50 Prozent. Dazu kommt, dass der Kanton Appenzell Innerrhoden schon die tieferen Steuern bei den juristischen wie auch bei den natürlichen Personen aufweist, was für den Kanton St.Gallen einen massiven Wettbewerbsnachteil darstellt.

Stellen Sie sich vor, ein Kunde benötigt einen Artikel, welcher im ersten Geschäft für 400 Franken, im Zweiten für 350 und in einem Weiteren für 300 Franken angeboten wird. Wir sehen, in diesem Fall ist die Preisdifferenz nicht sehr hoch und wir können uns gut vorstellen, dass der Kunde sich auch für das Geschäft entscheidet, in welchem der Artikel am teuersten angeboten wird, da vielleicht dies Geschäft näher liegt als die anderen beiden.

Jetzt nehmen wir aber an, dass ein anderer Kunde 1'000 Stück vom selben Artikel benötigt. Dies würde im ersten Geschäft 400'000 Franken, im Zweiten 350 und im Dritten 300'000 Franken kosten. Nun frage ich Sie, für welches Geschäft wird sich der Kunde wohl entscheiden?

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Beispiel aufzeigen, wie sich eine natürliche Person, welche Dividende bezieht, verhalten wird, wenn wir diese Massnahmen umsetzen würden.

Ich kann Ihnen mit grösster Wahrscheinlichkeit sagen, dass wenn wir diese 70 Prozent umsetzen, Steuersubstrat verlieren und mit Sicherheit auch ein Neues dazu gewinnen werden. Dabei handelt es sich sich nicht nur um diese Dividendeneinkünfte, die wir verlieren würden. Nehmen wir an, eine natürliche Personen bezieht 100'000 Franken Dividende, so kann man mit grösster Wahrscheinlichkeit annehmen, dass der Dividendenbezüger noch weitere Einkommen erzielt. So werden wir auch diese Einkommen und ein allfälliges Vermögen, das ordentlich versteuert wird, verlieren, und dann sprechen wir von weitaus höheren zusätzlichen Steuereinbussen.

Ich bin der vollen Überzeugung, dass wir mit einer tieferen Teilbesteuerung auf längere Sicht besser fahren werden und wir weitaus mehr Steuereinnahmen generieren können als diese 7,1 Mio. Franken. Wir bitten Sie, im Zeichen der Wettbewerbsfähigkeit des Steuerstandorts St.Gallen die vorgeschlagene Anpassung der Teilbesteuerung von 70 auf 60 Prozent zu senken.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Der Antrag Willi-Altstätten / Götte-Tübach / Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann ist abzulehnen.

Im Gegensatz zu unserem Antrag, den wir ja anschliessend auch noch beraten werden, betrifft dieser Antrag einer der Parameter des Kompromisses, den wir verabschieden. Aus unserer Sicht ist dies sogar ein zentraler Punkt im gesamten Paket. Das habe ich auch schon im Eintreten erwähnt. Für uns ist es sehr zentral, dass sich die Unternehmen am Kompromiss beteiligen, dass sie im Gegenzug zu den ihnen gewährten Steuererleichterungen etwas zurückgeben. Wir sehen in dieser Dividendenbesteuerung von neu 70 Prozent einen solchen Beitrag, der zwingend zu diesem Paket und zu diesem Kompromiss gehört.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ob jetzt das zum Paket gehört oder nicht, ist mir einerlei, Sie sollten den Antrag trotzdem ablehnen, weil er einfach nicht hilfreich ist.

Es ist so, dass wir bei diesen Holding- und Domizilgesellschaften, die jetzt in diesem Status waren, stille Reserven haben, die nicht zur Besteuerung kamen.

Es geht darum, und das ist der komplexe Übergang von der alten in die neue Steuerwelt, dass man hier möglichst gute Bedingungen schafft, die auch international akzeptiert sind, um diesen Unternehmen in diesem Übergang gute Rahmenbedingungen zu geben.

Was mich etwas gestört hat, dass Hartmann-Flawil immer von ausländischen Unternehmen spricht. Ich fragte vorhin meine Leute, ob man eine Zahl sagen kann, wie viele Holding- und Domizilgesellschaften hier ausländisch beherrscht sind und wie viele in der Schweiz beherrscht sind. Das können wir nicht sagen, aber ganz viele sind natürlich schweizerisch beherrscht. Es geht um dieses Substrat, das im Ausland unter diesen Statusbedingungen geschaffen wurde und von diesem besonderen Steuerstatus profitieren konnte. Es sind durchaus zum grossen Teil schweizerisch beherrschte Gesellschaften.

Warum sind wir der Meinung, dass diese 0,5 richtig sind. Es sind exakt diese Gesellschaften, die relativ mobil sind und die jetzt mit der neuen Steuerwelt eine Steuerplanung machen müssen. Die sich also überlegen müssen, wie sie sich organisieren. In diesem Umfeld ist es gut, wenn ein Kanton attraktive Bedingungen setzt. Diese 0,5 sind attraktiv, aber es geht hier wirklich um ein nicht unbeachtliches Substrat von 40 Mio. Franken. Vor diesem Hintergrund sind wir der Meinung, sind die 0,5 sachgerecht. Das ist ja die einfache Steuer, wohlverstanden, es ist nicht so, dass sie 0,5 Prozent haben, es ist die einfache Steuer, das kommen dann die weiteren Zuschläge dazu sowie die direkte Bundessteuer. Also summa summarum eine vertretbare Lösung.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Zur finanziellen Ausgangslage: Wo stehen wir in punkto Eigenkapital? Ende 2019 hoch gerechnet werden wir bei rund 650 Mio. Franken (Betrag??) freien Eigenkapital sein, und das besondere Eigenkapital haben wir ja jetzt nicht mehr konsumiert, das liegen wir immer noch bei diesen 260 Mio. Franken. Das ist die Ausgangslage. Das ist zusammengerechnet ein stattlicher Betrag. Dann ist es klar, das haben wir auch immer kommuniziert, dass wir ganz sicher 30 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital im AFP einsetzen müssen ab dem Jahr 2021. Und es wird so sein, das kann man ja ausrechnen, dass wir bei beim AFP die Schuldenbremse von 40 Mio. Franken mutmasslich im Jahr 2021 nicht erreichen werden. Wir haben die Zahlen dargelegt, dass das gegen 100 Mio. Franken läuft. Dann müssen wir auch aus dem freien Eigenkapital zusätzliche Mittel dann beziehen, dass wir auf diesen Wert der Schuldenbremse von 40 Mio. Franken kommen werden. Also das wird absehbar sein. Wir werden aber beim AFP das freie Eigenkapital nicht jetzt schon einplanen, das ist auch klar. Wir werden das so in der Botschaft darlegen, wie ich es jetzt auch dargelegt habe. Ich glaube, das ist klar und deutlich. Ich hoffe es zumindest, Hartmann-Flawil. Insofern versuchen wir dieses Paket auch finanzpolitisch gut einzubetten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Ich erlaube mir eine kurze Anmerkung zum ersten Teil der Ausführungen von Dudli-Oberbüren. Er hat die Begründungen dargelegt, die unsere Motion hervorgebracht hat bzw. die dort so sinngemäss umschrieben wurde. Die Problemstellung bei den Krankenkassenprämien bzw. bei den Abzügen nach dem Steuergesetz.

Ich möchte einfach diesem Eindruck entgegentreten, dass man hier zweimal sitzen musste um zum Resultat zu kommen. Es war eine angekündigte Schlaufe. Wir haben damals bei den Beratungen zum Steuergesetz klar gesagt, dass dieses Thema auf dem Tisch ist. Insbesondere auch nachdem diese 25 Mio. Franken im Grundsatz gesprochen bzw. beauftragt wurden. Ich bitte einfach zur Kenntnis zu nehmen: Es war wichtig, dass wir diese Schlaufe machten, damit des eingepackt werden konnte in dieses Gesamtpaket. Das Ziel haben wir erreicht, und wenn es eine Schlaufe gebraucht hat, war es sinnvoll.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Der Antrag Willi-Altstätten / Götte-Tübach / Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann ist abzulehnen. Wir unterstützen den Kompromiss.

Als FDP-Präsident kann ich nochmals bekräftigen, wir stehen wirklich hinter diesem Kompromiss und hinter diesem Gesamtpaket. Da ist es nicht möglich, dass jetzt solche Anträge vorliegen. Dieser vorliegende ein Antrag zu Art. 31, und wenn ich voraus schaue, kommt noch einer der SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 323?? dazu. Wir sehen nicht ein diesen Anträgen stattzugeben, insofern stehen wir hinter dem Kompromiss, wissen aber auch, dass man ein, zwei Geländekammern nach vorne schauen schauen darf. Natürlich gibt es Möglichkeiten dann wieder über gewisse Dinge zu sprechen, aber zum jetzigen Zeitpunkt ist es absolut richtig hinter diesem Kompromiss zu stehen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wir lehnen diesen Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ebenfalls ab mit der einfachen Begründung: Die Unternehmen wissen bei der Annahme des Staf haargenau, dass sie diese Fünfjahresfrist haben werden und können natürlich für diese Zeit auch dementsprechend vorsehen. Es besteht also kein Grund, diese Frist künstlich zu verkürzen, indem man bereits vorher eine Erhöhung dieses privilegierten Steuersatzes anstrebt. Deshalb sind wir strikt dagegen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

zu Art. 45: Effizienz der Gesetzesberatung. Nachdem am 24. April 2018 die Kolleginnen und Kollegen vis-ä-vis unter Mitarbeit weiterer Fraktionen ihre eigene Motion versenkten, scheint die Umsetzung des Slogans «Für alle statt für wenige» nun doch auf gutem Wege zu sein. Im Nachhinein darf festgehalten werden, dass sich nicht wenige Ratsmitglied von einem ratsreglements fernen runden Tisch lenken liessen. Nun gut, Ende gut alles gut könnte man meinen. Wenn es aber darum geht, Effizienz walten zu lassen, hat unser Rats grosses Verbesserungspotenzial. Seien wir doch ehrlich, für ein einziges Geschäft gleich zwei aufeinander folgende Nachträge in Anspruch zu nehmen ist wenig rühmlich. Ich spreche hier die Erhöhung der maximalen Steuerabzüge für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungsprämien sowie Zinsen von Sparkapitalien an.

Seit dem Jahr 1999 stieg in der Krankenversicherung nicht nur die Mindestfranchise von 230 Franken auf 300 Franken. Auch die Durchschnittsprämie für die obligatorische Krankenpflegegrundversicherung stieg exorbitante an und hat sich seitdem bald verdreifacht.

Die Anhebung der Maxima um einen Drittel mag im Kontext der Verflechtung dreier Kantonsratsgeschäfte in Ordnung gehen, mehr aber auch nicht. Immerhin scheint sich der Rat nunmehr in einem beispielslosen Gesamtkompromisspaket von der besten Seite zu zeigen. In diesem Sinne appelliere ich diesem vorgeschlagenen effizienten Gesamtpaket, welches neben dem gegenständlichen Geschäft 82.18.12 auch die Geschäfte 29.18.01 und 40.18.04, das heisst den Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Familien stärken und finanziell entlasten» sowie den Bericht «Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen» direkt umsetzt, geschlossen zuzustimmen. Die Umsetzung wäre ein kleines Meisterwerk der Effizienz, zumindest auf dem Parkett der St.Galler Politik.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nun steht das nächste Unternehmenssteuerreformpaket vor der Tür und es liegt einmal mehr an uns, hier den nötigen Spielraum auch auszunutzen. Für die SVP-Fraktion war von Anfang an klar, dass dieses Mal nicht nur die Unternehmen, sondern auch natürliche Personen bzw. unsere Bürgerinnen und Bürger des Kantons St.Gallen direkt profitieren sollen von dieser Steuervorlage. Ich denke, dass wir einen wichtigen Schritt getan haben, indem wir die Erhöhung des Versicherungsprämienabzugs auf 3'200 Franken sowie eine Erhöhung des Pendlerabzugs um 600 Franken erreicht haben, können wir erreichen, das den St.Gallerinnen und St.Galler wieder mehr Geld zum Leben bleibt, und dass sie mehr Geld für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben. Ich denke, das ist sehr positiv an dieser Stelle hervorzuheben.

Im Kern geht es aber natürliche um eine Unternehmenssteuervorlage, und hier steht die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen von 17,4 auf 14,5 Prozent. Wir begrüssen diese, auch wenn wir natürlich in den Verhandlungen einen tieferen Unternehmenssteuersatz angestrebt hat.

Als neue Steuerinstrumente werden zudem neu eine Minderbesteuerung von Erträgen aus Patenten, die so genannte Patentbox, und auch 41 Prozent erhöhter Abzug von Forschungs- und Entwicklungskosten angestrebt. Auch dies können wir so unterstützen, auch wenn im letzteren Fall das Potential bestimmt nicht voll ausgenutzt wird.

Obwohl die Staf, die Steuervorlage des Bundes, die so wunderschön mit der AHV verknüpft wurde, unter anderem auch eine 50-prozentigen Teilbesteuerung von Dividenden erlauben würde, was übrigens dem Status Quo von heute im Kanton St.Gallen entspricht, haben wir uns dazu entschieden, eine Erhöhung von 70 Prozent vollziehen zu wollen.

Aus Sicht der SVP-Fraktion ist das ein gefährlicher Schritt. Wir müssen uns bewusst sein, dass Kantone, unsere Nachbarkantone insbesondere, eine Teilbesteuerung zu 50 Prozent in ihrer Umsetzung anstreben. Ich möchte an dieser Stelle einfach darauf hinweisen, dass dies eine potentielle Gefahr für den Wirtschaftsstandort St.Gallen ist und auch potentielle Abzüge nach sich ziehen könnte. Dennoch ist die SVP-Fraktion mehrheitlich hinter diesem Vorschlag, diese bei 70 Prozent zu behalten. Wir halten an diesem Kompromiss, wie wir schon mehrfach gehört haben, fest. Obwohl wir weitere Entlastungen gefordert haben, wie Sie nun alle gehört haben. Es ist ein Kompromiss. Ein Kompromiss bedeutet eben manchmal, dass beide Seiten etwas erhalten, aber auf beide Seiten an gewissen stellen Federn lassen müssen. Wir nehmen das so zur Kenntnis und wie bereits gesagt, die SVP-Fraktion hat sich grossmehrheitlich hinter diesen Kompromiss gestellt und wird diesen auch so im Rat vertreten.

Für die SVP-Fraktion ist jedoch eines ganz wichtig hier nochmals klarzustellen: Dieser Kompromiss ist an den Rückzug dieser Familieninitiative geknüpft. Sollte dieser nicht vollzogen werden, dann ist für ist für uns dieser Kompromiss Null und nichts gültig.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es geht um ein Geschäft, das auf komplexen Berechnungen basiert und sehr komplizierte Zusammenhängen mit anderen Geschäften hat.

Die Auswirkungen des Gesetzantrags haben einen bedeutenden Einfluss auf die Finanzierung des Kantons St.Gallen und können Weichen für Wohlstand und Wohlfahrt für unsere Bürger stellen. Die Bedeutung des Geschäfts ist also gross. Sich dessen Bewusst machte sich die vorberatende Kommission daran, dass komplexe Thema der Unternehmensbesteuerung zu beraten. Nach anfänglich üblichen Positionskämpfen gab es «Geschnetzeltes», das haben Sie bereits gehört. Damit meine ich kein Gemetzel, nein, es war Rehgeschnetzeltes, denn während dem Mittagessen entstand eine kreative, konstruktive Phase, die dem heutigen Antrag der Kommission effektiv zu Grunde liegt. Es handelt sich dabei um einen Kompromiss. Ich weiss, einem politischen Kompromiss haftet vielfach auch etwas Negatives an. Doch hier überwiegt das Positive deutlich. Darum sprechen wir wohl besser von einem Konsens, denn der Vorschlag der vorberatenden Kommission ist kombiniert, koordiniert und harmonisiert. So ist er für die Fraktion politisch sinnvoll und machbar., aus Sicht der Regierung finanzierbar und er passt in die Strategie der Entwicklung des Kantons und für die vorberatende Kommission und das Initiativkomitee zur Stärkung der Familie ein Gewinn. Politisch also alles im grünen Bereich. Und damit meine ich die grüne Farbe und nicht die politische Richtung. Doch was bringt dieser Konsens unseren Unternehmungen, was bringt er den Bürgerinnen und Bürgern? Mit der Gewinnbesteuerung der Firmen schaffen wir unter internationalem Druck endlich und längst fällig das Steuerprivileg der Domizilgesellschaften ab. Für die Familien, unsere Bürgerinnen und Bürger, ermöglichen wir höhere Steuerabzüge in den Bereichen Pendler- und Prämienabzug. Durch die Erhöhung bei der individuellen Prämienverbilligungen helfen wir genau den Familien, die ihr Monatsbudget sehr knapp kalkulieren müssen. Und durch die Verbesserung bei der Familienzulagen und die Finanzierung von Kindertagesstätten optimieren wir das Angebot für arbeitstätige Eltern in einer modernen Gesellschaft.

Der Schwerpunkt ist die Reduktion des Gewinnsteuersatzes von 17,4 und auf 14,5 Prozent. Dies mag im ersten Eindruck attraktiv wirken, doch in Konkurrenz mit unserem Nachbarkanton befinden wir uns so knapp im hinteren Mittelfeld. Zudem profitieren nicht alle Firmen und Firmeninhaber von den Anpassungen. Wie bereits erwähnt, sind die 70 Prozent bei der Teilbesteuerung nicht so einfach zu schlucken. Und trotzdem stehen die Verbände von Gewerbe und Industrie zu diesem Paket. Das ist ein wichtiges Bekenntnis für den Standort Ostschweiz. Dies ist zentral, damit die FDP-Fraktion dem Antrag der Kommission zustimmen kann, denn die Unternehmungen in unserem Kanton sichern uns allen Arbeitsplatz und Einkommen und letztlich auch Steuereinnahmen für den Kanton.

Es ist uns bewusst, dass der Kompromissvorschlag noch immer ein rohes Ei ist, das noch diverse Hürde zu überstehen hat. Überlebt dieses rohe Ei jedoch diese Hürden, ist das ein starkes Signal nach Bern, dass wir uns einig sind, und dass wir bereit sind- St.Gallen kann es.

Der Antrag der Kommission stellt für uns alle Stakeholder eine grosse Chance dar. Nun legt die Kommission diese Chance dem Parlament vor- nehmen Sie diese Chance wahr.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke Ihnen für die positive Aufnahme dieses Steuerpakets, dieses Kompromisses, und ich danke Ihnen vor allem auch, dass es möglich wurde über die Parteigrenzen hinweg hier in den Kommissionen Lösungen zu finden. Das ist nicht selbstverständlich. Ich muss Ihnen einräumen, nach Durchsicht der Vernehmlassung im Sommer habe ich gedacht, das ist eine Mission Impossible. Die Positionen waren doch sehr weit auseinander. Es ist nun wirklich sehr wichtig, nicht nur für den Standort St.Gallen, sondern auch gesamtschweizerisch, dass St.Gallen als grosser Kanton hier nun ein Paket schnürt, das Vertrauen schafft bei Wirtschaft und Bevölkerung. Ich bin mir sicher, dass diese gemeinsame Basis auch Stand hält bei Gesellschaft und Wirtschaft.

Ich sage das vor allem auch vor dem Hintergrund des Abstimmungsergebnisses vom letzten Sonntag in Bern. Sie haben dort eindrücklich gesehen, dass wer nicht ausgewogene Pakete schnürt, der wir durch den Stimmbürger bestraft. Das ist die Lehre aus dem letzten Sonntag, das ist aber auch letztlich die Lehre aus dem USR III-Nein, das auch im Kanton St.Gallen seinerzeit deutlich war. Gegen 60 Prozent der St.Gallerinnen und St.Gallen haben damals der Vorlage nicht zugestimmt. Umso wichtiger ist es, dass St.Gallen hier nun klare Botschaften senden kann.

Es sind nun in der Deutschschweiz insbesondere die grossen Kantone Basel-Stadt, Zürich und St.Gallen, die nun vor der Abstimmung vom 19. Mai 2019 klare Verhältnisse schaffen wollen. Es gibt dann eine zweite Gruppe Kantone, die jetzt die Vernehmlassungen gestartet haben und es gibt eine dritte Gruppe von Kantonen, die dann nach der Abstimmung auf Bundesebene die Vorlagen zu leiten.

Wenn ich den jetzt doch kritischen Voten aus der Eintretensdebatte noch etwas entgegen setzen möchte, dann beginne ich zuerst einmal bei Oberholzer-St.Gallen: Ich möchte Ihnen einfach sagen, wer nicht auf die Kompromisse einsteigt, der blockiert auch die Entwicklung in diesem Kanton. Und Entwicklung brauchen wir in der Wirtschaft letztlich auch um Sozial- und Familienpolitik zu machen. Und ich steige jetzt bewusst nicht auf ihre Jongliererei ein hinsichtlich der Zahlen, aber ich möchte einfach entgegensetzen, dass Sie auch die Entwicklung der Steuereinnahmen der juristischen Personen in den letzten Jahren in Betracht ziehen müssen, wenn Sie hier die grosse Rechnung anstellen wollen. Wir haben Ihnen das in Budgetvorlage im Kontext des Berichts «Steuererleichterungen» übrigens auch dargelegt. Ich verweise sie auf S. 364 der Budgetbotschaft. Dort sehen Sie, dass zwischen dem Jahr 2012 und 2017 die Steuerbruttoerträge der juristischen Personen 387,4 auf 512,7 Mio. Franken gestiegen sind. Notabene auch mit Steuererhöhungen in dieser Zeit.

Was will ich Ihnen damit sagen? Sie müssen auch dafür sorgen, dass die Wirtschaft in diesem Kanton über gute Rahmenbedingungen verfügt, wenn Sie gleichzeitig eine fortschrittliche Sozial- und Familienpolitik machen wollen. Sie können nicht nur den Fokus auf die eine Seite legen. Das bedaure ich sehr, dass Sie das tun, sondern Sie müssen das Gesamte im Auge behalten, und das macht eigentlich dieser Kompromiss. Wir schaffen nämlich ein sehr gutes Gleichgewicht zwischen den Ansprüchen der Wirtschaft und den Ansprüchen der Gesellschaft. Auf Bundesebene hiess es ja, ein Steuerfranken muss einem AHV-Franken gleichgesetzt sein. Ich habe in der bisherigen Debatte immer auf diese Gleichung verzichtet und habe gedacht, ich mache am Schluss dann für mich den Kassensturz. Und ich muss sagen, wir sind eigentlich auf einer ähnlichen Ebene. Wir haben mit diesem Kompromisspaket (Kanton St.Gallen, staatliche Seite) 40 Mio. Franken Entlastung bei den juristischen Personen und wir haben bei den natürlichen Personen 25 Mio. Franken, wir haben zusätzlich IPV 10 Mio. Franken, wir haben 5 Mio. Franken bei der Kitaförderung. Also wir sind wieder bei 40 Mio. Franken ohne es vorsätzlich zu machen, haben wir ja wunderbar das Gleichgewicht geschaffen zwischen der Entlastung bei den juristischen Personen und den Zuwendungen und steuerlichen Entlastungen bei den natürlichen Personen. Ich finde dieses Gleichgewicht ist auch das, was schlussendlich dann Tragfähigkeit schafft. Darum habe ich mit da Polemik, die jetzt von der grünen Seite gekommen ist, wirklich Mühe und ich möchte die grünen Partei einladen, hier wirklich nochmals zu reflektieren auch Verantwortung wahrzunehmen in diesem ganz schwierigen Dossier. Es ist eine komplexe Angelegenheit, die Schweiz von der alten Steuerwelt in die neue Steuerwelt zu führen ist hoch komplex, politisch, wirtschaftlich, steuerrechtlich, verteilungspolitisch eine anspruchsvolle Übung. Es ist aber trotzdem wichtig, dass unser Land und unser Kanton diesen Wechsel schafft. Finanzpolitisch mussten wir natürlich das Ganze auch einbetten, das ist klar. Das ist letztlich immer so bei diesen Verhandlungen, dass der Finanzchef irgendwie der schwächste Player am Tisch ist, wenn es um die Staatskasse geht. Man wirft ihm dann vor, er sei ein Fiskalist usw. Aber ich glaube, auch die Regierung und der Finanzchef können hundertprozentig hinter diesen Kompromisspaket stehen, nicht nur aus steuer- und sozialpolitischen Gründen, auch finanzpolitisch natürlich. Das haben wir immer dargelegt. Natürlich werden im AFP 2020–2022 diese Effekte dieser Reform sichtbar werden. Das wird eine anspruchsvoll Übung werden. Aber wir haben vorgesorgt, das war mir darum immer so wichtig, als es darum ging, den Steuerfuss zu senken, das was die SVP-Fraktion im letzten Jahr im September wollte. Sie erinnern sich bestimmt, als wir über die Umleitung der Strassengelder gesprochen haben. Das war mir immer wichtig, dass wir einen genügend starken Risikopuffer haben in Form eines stattlichen Eigenkapitals, um diesen Wechsel in die neue Steuerwelt gut abzufedern. Niemand in diesem Saal kann natürlich sagen, wie im Jahr 2021 die Grosswetterlage aussieht, die makroökonomischen Effekte kann letztlich niemand prognostizieren. Aber wir können heute immerhin sagen, dass der Kanton St.Gallen finanzpolitisch gut vorgesorgt hat, um diesen Wechsel abzufedern. Und die Regierung, ich betone das gerne nochmals hier in diesem Rat, hat kein Interesse daran, diese Übung am Schluss mit zusätzlichen Sparpaketen zu garnieren – das funktioniert nicht. Jetzt haben wir eine solide Ausgangslage dieses Paket zu beschliessen und es gleichzeitige auch finanzpolitisch gut einzubetten.

Noch ein Satz zu den Nachbarkantonen: Wie ich vorhin ausgeführt habe, ist es natürlich so, dass aus verschiedenen Gründen verschiedene Geschwindigkeiten hinsichtlich dieser Vorlagen eingeschlagen werden. Ich möchte darauf gar nicht speziell eingehen. Es kann sich noch einiges bewegen in dieser Angelegenheit. Ich glaube, gerade auch das Abstimmungsergebnis vom letzten Sonntag wird nochmals einen gewissen Einfluss haben.

Nochmals, es ist klar geworden für alle, dass wir hier ausgewogene Pakete schnüren müssen, sonst wird das auch in bürgerlichen Kantonen abgelehnt. Nicht nur von den Linken, sondern auch tief in die bürgerliche Mitte hinein gibt es dann Widerstand.

Hinsichtlich dieser Frage der Teilbesteuerung von Dividenden werde ich in der Detailberatung noch detailliert darauf eingehen. Nur so viel, es ist nach unserem Stand der Dinge so, dass die beiden Appenzell tiefer sind, als wir mit 70 Prozent. Aber Thurgau, Glarus und Graubünden werden auf 70 Prozent gehen. Zürich ist ein Spezialfall, die haben ohnehin eine hohe Unternehmenssteuerbelastung. Auf diesen Kontext werde ich noch eingehen.

Darum glaube ich doch, insgesamt, auch mit Blick auf den interkantonalen Steuerwettbewerb, auf die interkantonalen Verhältnisse, sind wir mit diesem Paket gut positioniert. Es ist schon so, und wird es auch in absehbarer Zukunft so bleiben, dass der Kanton St.Gallen nicht in die Spitzengruppe vorstossen kann. Dafür haben wir einfach strukturell und auch hinsichtlich Branchenmix eine nicht sehr vorteilhafte Ausgangslage. Aber wir sind mit diesen 14 (09.38.51??) doch recht gut positioniert und die Unternehmen haben, und das ist vor allem auch wichtig, verlässliche Rahmenbedingungen, wenn Sie nun diesem Paket Ihre Zustimmung erteilen. Ich danke Ihnen nochmals sehr herzlich, man erlebt ja viel in der Politik, ich bin jetzt seit über 20 Jahren in diesem Ratsaal, aber ich muss doch klar festhalten, diese Übung mit dieser vorberatenden Kommission, auch in Abstimmung mit der Kommission «Gesetzesinitiative Familienzulagen» gehört zum Highlight meiner Tätigkeit in diesem Saal. Ich danke Ihnen, dass Sie mir dieses Highlight beschert haben.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit der Steuervorlage 17 setzt der Kanton St.Gallen gleich in mehrfacher Hinsicht klare Zeichen gegenüber Unternehmen und der Bevölkerung. Frühzeitig und breit abgestützt mit den Fraktionen und den Parteien hat das Finanzdepartement eine gute Grundlage zur Steuervorlage 17 erarbeitet.

Die vorliegende Lösung umfasst nicht nur gezielte Steuererleichterungen für Unternehmen im Rahmen der notwendigen Steuerreform und längst fällige Steuererleichterungen für natürliche Personen, sondern auch soziale Ausgleichsmassnahmen mit höheren Familienzulagen, einer Erhöhung der IPV-Gelder und der Förderung der Kinderdrittbetreuung. Dass die beiden Geschäfte über die Initiative «Familien stärken und finanziell entlasten» sowie der Bericht zur familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zeitgleich in der vorberatenden Kommission und jetzt dann auch im Rat behandelt werden, war und ist von Vorteil. Eine politische, technische wie auch finanzielle Gesamtschau über das ganze Paket ist so nun machbar und die Umsetzung ist sehr stark kalkulierbar.

Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt die Gesamtvorlage mit den Anträgen der vorberatenden Kommission. Wir haben eine Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen unter 15 Prozent gefordert. Regierung und vorberatende Kommission schlagen uns 14,5 Prozent vor, damit bleibt der Kanton St.Gallen wettbewerbsfähig und benötigt keine zweite Etappe für eine Senkung. Mit der Senkung der Mindeststeuer von 250 auf 100 Franken der einfachen Gewinn- und Kapitalsteuern kommen wir den vielen juristischen Personen und KMU ohne Gewinn entgegen. Dies ein Zeichen des Kantonsrates, dass nicht nur ertragsstarke Firmen von den Steuersenkungen profitieren werden.

Auch wenn einzelne Direktbetroffene hier in diesem Rat und natürlich vor allem Personen mit einer massgebenden Beteiligung an Unternehmen, gerne eine Teilbesteuerung der Dividenden von 50 oder 60 Prozent sehen würden, ist das für die CVP-GLP-Fraktion im Moment kein Thema. Die Abstimmung über die letzte USR III hat uns deutlich vor Augen geführt, dass eine zu grosse Erleichterung bei der Dividendenbesteuerung der Bevölkerung ein Dorn im Auge ist. Diese Erkenntnis müssen wir als Parlamentarier hier bei der Beratung der Steuervorlage 17 ernst nehmen.

Dieser Rat hat der Regierung den Auftrag erteilt, die natürlichen Personen auf Kantonsebene mit mindestens 25 Mio. Franken zu entlasten. Mit der Erhöhung der Krankenkassenprämienabzüge und dem Rentnerabzug ist der Auftrag erfüllt. In Anbetracht der umfassenden Steuererleichterungen sind zusätzliche soziale Begleitmassnahmen ein absolutes muss.

Mit dem Vorschlag parallel die Familienzulagen um 30 Franken zu erhöhen, die Kinderdrittbetreuung stärker zu stützen und mehr Gelder für die IPV zu reservieren, kann der Forderung nach sozialem Ausgleichsmassnahmen entsprochen werden. Dass Ausgleichsmassnahmen nötig sind, hat das Abstimmungsergebnis vom Sonntag im Kanton Bern gezeigt. Der Kanton lehnte eine Senkung der Gewinnsteuern ab. Grund für die Ablehnung sind fehlende Ausgleichsmassnahmen für die Bevölkerung.

Mit der Steuervorlage 17 und den Begleitmassnahmen beschliessen wir ein wohl noch nie da gewesenes Gesamtpaket. Die Unternehmen im Kanton St.Gallen werden bei den Steuern für Kanton, Gemeinde und Kirchen um rund 119 Mio. Franken entlastet. Die natürlichen Personen zahlen insgesamt 55 Mio. Franken weniger. Der Staat schiesst zusätzlich 10 Mio. Franken die Prämienverbilligung ein und unterstützt die Drittbetreuung der Kinder mit 5 Mio. Franken. Dank der Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen erhalten die Familien zudem je Jahr 35 Mio. Franken mehr Kinder- und Ausbildungszulagen, notabene 35 Mio., welche nicht der Staat sondern die Unternehmen finanzieren. Wir können somit heute ein Paket mit Massnahmen im Umfang von 224 Mio. Franken verabschieden. Mit diesen Massnahmen haben wir nicht irgendeinen Kompromiss gefunden. Nein, aus unserer Sicht ist die Vorlage eine Gesamtlösung und eine fast perfekte Antwort auf die verschiedenen Herausforderungen und Erwartungen von Unternehmen, der natürlichen Steuerzahler und den Familien.

Obwohl im Vorfeld alle Fraktionen zum Paket ja gesagt haben, so liegen uns nun doch zwei Anträge vor, welche das Gesamtergebnis korrigieren wollen. Links wie rechts wird die Gesamtlösung somit nochmals hinterfragt. Unsere Fraktion wird beide Anträge bekämpfen. Ich möchte als Sprecher unsere Fraktion zudem klar festhalten: Wir stimmen dem Gesamtpaket nur zu, wenn am vorliegenden Gesamtergebnis nichts geändert wird, der allfälligen Rückzug der Initiative «Familien stärken und finanziell entlasten» erfolgt dann, wenn die Steuervorlage 17 anlässlich der Schlussabstimmung in der Februarsession unverändert gut geheissen wird.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Götte-Tübach hat es provoziert. Ich wollte eigentlich eine Frage beim Art. 82 platzieren. Ich kann das aber sehr gerne auch an dieser Stelle tun.

Er spricht bezüglich den Ausfällen von «Milliönchen» und das ärgert mich. Die prognostizierten Ausfälle für den Kanton aus den Gewinnsteuersenkungen und den Korrekturen bei den natürlichen Personen betragen voraussichtlich 68 «Milliönchen», mit Wirkung ab dem Jahr 2020 bzw. 2021. Die Regierung betont in der Botschaft, dass es sich in der dynamischen Betrachtung um eine vorteilhafte Beurteilung handle, zumal der Verzicht auf Massnahmen allenfalls grössere Ausfälle generieren könnte. Damit verbessere sich die Standortattraktivität im interkantonalen und internationalen Vergleich, die Vorlage sei deshalb ohne Steuererhöhungen und ohne weitere Steuerpakete zu finanzieren. Für den Fall, dass die Ausfälle nicht über Wachstum kompensiert werden können, sei es möglich, Ausfälle über das besondere Eigenkapital zu finanzieren, das haben wir bereits gehört. Geplante Steuersenkungen in anderen Kantonen werden aber die Kompensationsmöglichkeiten durch Zuwachs und Wachstum ganz klar einschränken.

Die Ausfälle bei den Gemeinden betragen ebenfalls, Götte-Tübach, etwa 60 «Milliönchen». Bei einer linearen Betrachtung über den ganzen Kanton ergäbe das etwa 120 Franken je Einwohner und Einwohnerin je Jahr. Wir sprechen hier, das können die Gemeindevertreterinnen und -vertreter nachrechnen, von einigen Gmeindesteuerprozenten, die kurz- und mittelfristig in den Gemeindekassen fehlen werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Ausfälle mittelfristig über Wachstum kompensiert werden können. Dies bedingte nämlich ein Wachstum von etwa 6 Prozent. Die Statistik-Datenbank des Kantons weist für die Zeit 2010 bis 2017 einen solchen Bevölkerungszuwachs aus, also über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren.

Zudem dürfte ist nur einigen wenigen Gemeinden möglich sein, über ein besonderes Eigenkapital die Ausfälle zu kompensieren. Damit kommt wohl den meisten Gemeinden die Einführung von RMSG (??) gelegen. Sie werden die Abschreibungsdauer unter Umständen von Hoch- und Tiefbauten strecken und so die Abschreibungslast zu Lasten späterer Generationen zu reduzieren, zulasten später Generationen und zulasten einer langfristig steigenden Verschuldung. Ich bitte darum den Finanzchef um Beantwortung von zwei Fragen:

  • Bis zu welchem Jahr rechnet der Finanzchef, dass die Steuerausfälle des Kantons durch Zuwachs und Wachstum vollständig kompensiert sein werden und wie hoch ist auf dem jetzigen Kenntnisstand der Gesamtbetrag der dem besonderen Eigenkapital voraussichtlich belastet werden muss?

  • Wie beurteilt der Finanzchef allenfalls nach Rücksprache mit dem Departement des Innern die Auswirkungen dieses Steuerpakets auf die St.Galler Gemeinden und vor allem das Risiko eines Anheizens der Schuldenwirtschaft?

  • Und wenn ich grad am Fragen bin, plant die Regierung im Zusammenhang mit möglichen Ausfällen im Kantonshaushalt Kostenverschiebungen zu Lasten der Gemeinden? Wenn ja, in welchem Ausmass?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Art. 323 (Übergangsbestimmung des XV. Nachtrags vom ..??.). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Art. 323 Abs. 1 Satz 2 wie folgt zu formulieren: «Die einfache Steuer beträgt 0,5 Prozent in den ersten zwei Jahren, ab dem dritten Jahr 1,0 Prozent.»

Ich habe in den laufenden Beratungen mehrmals gehört, dass dieser Antrag der SP-GRÜ-Fraktion den Kompromiss tangieren würde. Ich bitte Sie als Vorbemerkung zur Kenntnis zu nehmen, bei diesem Art. 323 (neu) handelt es sich um eine technische Frage in der Umsetzung, des allenfalls wirksam werdenden Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung. Dazu ist es eine Übergangsregelung für fünf Jahre. Sie können zur Kenntnis nehmen, dass diese Übergangsregelung nach fünf Jahren nicht mehr in Kraft sein wir. Wir reden hier also über einen vergänglichen Teil des Steuergesetzes.

Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass es auch wie in den Kommissionsberatungen keine Frage des Kompromisses war, sondern eine Frage der Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben im Bereich der Wahlfreiheit der Kantone in der Form einer Übergangsregelung. Diejenigen, die jetzt davon überzeugt sind, dass es keine Tangierung des Kompromisses ist, bei denen hoffe ich, die hören weiterhin zu und die anderen können ihre Ohren schliessen oder auch zuhören. Ich bitte Sie einfach, dies zur Kenntnis zu nehmen.

Bei diesem Nachtrag zum Steuergesetz wurde ein wichtiges Ziel erreicht, und zwar diese bestehenden kantonalen Steuerprivilegien für die ausländischen Spezialgesellschaften, die werden abgeschafft.

Und das ist wichtig, es war seit vielen Jahren insbesondere aus unserer Sicht Gegenstand von Vorstössen und auch ein Ärgernis, nicht nur im Inland, sondern auch vom Ausland. Und wenn Sie die Zahlen hören, es sind 1'000 ausländische Firmen im Gesamtpool von 24'000 juristischen Personen.

Hier handelt es sich, das können Sie im Art. 323 (neu) nachlesen, um die Vorgehensweise bei der Aufdeckung stiller Reserven und des selbst geschaffenen Mehrwertes, soweit diese bisher nicht steuerbar waren.

Das Bundesgesetz schreibt vor, wenn es dann angenommen wird, dass es eine Übergangsfrist von fünf Jahren geben wird. Die Ausgestaltung dieser Übergangsfrist ist Angelegenheit der Kantone. Die Regierung schlägt jetzt vor, dass man in diesen fünf Jahre die Privilegien weiterführt, die bisher in diesem Bereich galten. Das ist aus unserer Sicht stossend. Das Instrument, das hier geschaffen wurde, heisst Step up, d.h. man geht stufenweise zur ordentlichen Besteuerung. Und wenn wir hier jetzt diese Übergangsregelung anschauen, dann fährt man fünf Jahre weiter und anschliessend geht man in einem Schritt zur ordentlichen Besteuerung dieser stillen Reserven, die aufgedeckt werden und auch der selbst geschaffenen Mehrwerte, die bisher nicht steuerbar waren. Wir wollen die Treppe hoch, wir wollen das ausgestalten und schlagen Ihnen deshalb vor, dass während der ersten beiden Jahre die 0,5 Prozent ihre Gültigkeit behalten. Das ist auch im Sinne der Planbarkeit für die ausländischen Unternehmen, dass man anschliessend auf 1 Prozent einfache Steuer ansetzt, für die Jahre drei, vier und fünf und anschliessend ist diese Übergangsregelung obsolet.

Es ist immer noch in beiden Fällen deutlich unter der ordentlichen Besteuerung. Warum wir diesen Auftrag bzw. diesen Antrag stellen, ist eigentlich eine Frage der Stellungnahme des Kantonsrates gegenüber der Öffentlichkeit. Wir stellen fest, dass die Leute sensibilisiert sind, wenn es um diese Steuerprivilegien geht, und dass hier ja darauf geachtet wird, wie damit umgegangen wird bzw. dass sie jetzt abgeschafft werden. Und diese Privilegien müssen rasch aufgehoben werden und stufenweise muss man die ausländischen Unternehmen dazu führen. Es dient auch der Steuergerechtigkeit im Kanton gegenüber den anderen 23'000 juristischen Personen, und es ist auch eine Absicherung im Hinblick auf die Diskussionen der verschiedenen Vorlagen in diesem Bereich, auch vor dem Hintergrund der Diskussionen, wenn es dann um das Bundesgesetz geht. Ich gehe davon aus, dass das Referendum da zustande kommt und eine Abstimmung im Mai stattfindet. In diesem Sinne bitte ich Sie, diesem einen Treppenschritt, den wir in diese Übergangsregelung einbauen wollen und nicht mit dem Kompromiss zu tun hat, dass Sie diesem Antrag zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Ich werden zuerst zum Antrag Willi-Altstätten und Götte-Tübach sprechen und nachher zu den Fragen von Etterlin-Rorschach.

Zuerst zum Antrag aus dem SVP-Kreisen: Götte-Tübach, ich möchte Ihnen einfach beliebt machen, schauen Sie den Wettbewerb zwischen den Kantonen differenziert an. Wir haben Ihnen auch in diesem dicken Buch, ich verweise Sie auf S. 351 der Budgetbotschaft dargelegt, dass der Kanton St.Gallen bei der Entwicklung der Steuerkraft der juristischen Personen, obwohl er hinsichtlich Steuersatz nicht sehr vorteilhaft dasteht, an zweiter Stelle ist und auch über dem schweizerischen Durchschnitt. Das heisst, unsere Unternehmen sind sehr robust, sie sehen natürlich das Gesamtpaket an Standortfaktoren und sie haben in diesem Kanton eine sehr gute Entwicklung in diesen Jahren 2003 bis 2015, das ist jetzt das Mass hier bei dieser Abbildung, hingelegt. Das wissen Sie ja, wenn Sie bei der IHK arbeiten, dass die Wirtschaft sehr gut unterwegs ist. Das kann ich hier nur nochmals betonen.

Zur Teilbesteuerung: Es gibt verschiedene Arten in diesem Land als Unternehmerin oder als Unternehmer tätig zu sein. Hier im Saal hat es Selbständigerwerbende, denen muss ich das nicht erklären, es gibt aber auch Leute, die eine Aktiengesellschaft gründen. Das ist auch legitim. Der Vorteil der Aktiengesellschaft ist natürlich, dass ich das Haftungsrisiko auch auf die Gesellschaft eingrenzen kann. Nun kann man aber sagen, das hat auch seinen Preis, weil es dann eine natürliche Person und eine juristische Person gibt und beide werden besteuert, obwohl man sagen muss, der Preis ist noch etwas zu relativieren, weil ein Selbständigerwerbender je nach Progression durchaus mehr Steuern bezahlen könnte, als ein Aktionär einer Unternehmung zusammen mit seiner Gesellschaft. Man kann vielleicht sagen, das Ganze hat eine Wirkung, weil man zwei Steuersubjekte hat, die juristische und die natürliche Person. Wenn nun diese Unternehmung Dividenden ausschüttet, dann führt dies zu so genannten Vermögenserträgen, so, wie Sie das, wenn Sie Aktien haben, in Ihrem Wertschriftenverzeichnis ausführen, dann muss natürlich auch der Unternehmer diese Dividendenerträge aufführen. Wenn Sie das in Ihrem Wertschriftenverzeichnis machen, ist es klar, der Vermögensertrag wird zu 100 Prozent besteuert und beim Unternehmer, der 10 Prozent oder mehr der Aktien der Unternehmung hält, wird es eine mildere Besteuerung geben, neu diese 70 Prozent. Wieso ist das so? Weil auf dem Zeitablauf diese Dividenden natürlich bei der Unternehmung vor der Ausschüttung auch besteuert werden und nachher als Vermögensertrag bei Unternehmer. Das ist der Grund, wieso man eine Teilbesteuerung hat oder heute im Kanton St.Gallen das Halbsatzverfahren. Damit möchte ich Sie jetzt aber nicht auch noch belästigen. Es hat schon einen gewissen Grund, dass man ein solches System hat. Aber diese Wechselwirkung zwischen Unternehmensbesteuerung und Unternehmerbesteuerung muss natürlich beachtet werden, weil wenn wir, was wir jetzt tun, die Unternehmensbesteuerung senken, dann führt das logischerweise, Willi-Altstätten, zu einem höheren Ausschüttungsvolumen. Das ist natürlich das Gegenstück bei dieser Frage, ob man diese Teilbesteuerung etwas erhöhen soll oder nicht. Wir haben logischerweise natürlich diese Wechselwirkungen auch im Rahmen von Simulationsberechnungen untersucht und stellen fest, dass in der Summe bei der Gesamtbetrachtung das für Unternehmen und Unternehmer immer noch eine vorteilhafte Angelegenheit ist. Natürlich kann man Beispiele konstruieren, bei denen man eine sehr aggressive Ausschüttung macht. Da muss ich Ihnen aber einfach sagen, das ist korrekt (oder «ist das korrekt?» Satzinhalt 10.08.32). Ich möchte daran erinnern, dass Sie darauf auch keine AHV- und andere Versicherungsbeiträge zahlen, und es ist auch volkswirtschaftlich sinnvoll (Frage oder Feststellung??), das hat Widmer-Mosnang vorhin ausgeführt. Der Fiskus kann natürlich auch seine Anreize in die Richtung setzen, dass eine zu aggressive Ausschüttung erfolgt und das wäre eigentlich nicht gut. Wir sind darauf angewiesen, dass die Unternehmen gut und solide kapitalisiert sind mit Blick auch auf schlechtere Zeiten. Darum, da hat Bucher-St.Margrethen schon recht, ist das Thema hier ein sehr zentraler Baustein des Kompromisses, weil es darum geht, eine gewisse Gegenfinanzierung innerhalb des Steuerrechts zu schaffen, wenn man gleichzeitig auch die Unternehmensbesteuerungslast absenkt. Das Zieldreieck, das letztlich immer hinter dieser Steuerreform, sei es auf Bundesebene, sei es auf Kantonsebene, steht, sei hier nochmals in Erinnerung gerufen. Es ist ein Zieldreieck, dass natürlich in sich gewisse Widersprüche hat. Aber es geht erstens darum, dass wir international mit dieser Steuerreform konform werden und zweitens müssen wir weiterhin eine Standortattraktivität gewährleisten und drittens, das ist hier der springende Punkt, müssen wir dafür sorgen, dass diese Steuerreformen auch mit Blick auf die öffentlichen Haushalte vertretbar sind und eine gewisse Ergiebigkeit schaffen. Wenn Sie die Abstimmungsanalyse zur USR III lesen, dann sind natürlich genau diese Punkte die Sensiblen. Natürlich ist natürlich auch diese Frage der Teilbesteuerung im Rahmen dieses Kompromisses eine sensible Frage.

Ich bin darum froh, wenn Sie diesem Antrag eine Ablehnung erteilen, und zwar aus sachlichen Gründen, wie aber jetzt natürlich auch aus politischen Gründen, weil in der Tat der Kompromiss am Ende gefährdet wäre und das kann ja wohl nicht im Interesse der Antragsteller und der Wirtschaft sein.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag Willi-Altstätten / Götte-Tübach / Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann ist abzulehnen.

Ich habe es vorhin Unterlassen zu den Fragen von Etterlin-Rorschach noch Stellung zu nehmen. Es ist schon so, wie Güntzel-St.Gallen sagt, natürlich beschliesst man zum Schluss auf Grund von Vorlagen, aber es ist legitim, es ist ihr gutes Recht der Regierung oder einem Vorsteher bzw. einer Vorsteherin Fragen zu stellen. Es ist allemal effizienter als Postulate einzureichen, so bekommen Sie sofort eine Antwort. Also, wenn wir weiterhin effizient arbeiten wollen, fragen Sie nur, das gehört zu einem Parlament.

Etterlin-Rorschach hat ja die Thematik der Gemeinden konkret angesprochen. Diesbezüglich vielleicht ganz grundsätzlich, mit den Gemeinden haben wir ja während dem ganzen Prozess sehr intensiv zusammen gearbeitet. Mit dem Vorstand der VSGP einerseits, wie aber auch in der Vollversammlung der VSGP, an der ich dieses Jahr zwei Mal war, und dort habe ich die gesamten finanzpolitischen Baustellen erläuterte und immer wieder natürlich auch darauf hingewiesen, dass man auch als kommunaler Finanzminister bzw. Finanzministerin sehr wohl jetzt überlegen muss, oder sogar schon vor zwei Jahren, was kommt und wo man vorsorgen muss in der Steuerfussplanung und in der Eigenkapitalbildung. Also wenn jetzt eine Gemeinde kommt und sagt, sie wisse von gar nichts, dann tut mir das leid, dann liest man keine Zeitung und man hört dem Finanzchef nicht zu, das ist sowieso nicht gut. Von daher sollte nun jedem klar sein, dass da natürlich über Bund, Kanton und letztlich auch bei den Gemeinden Auswirkungen bestehen werden. Die Zahlen sind glaube ich bekannt, das ist klar.

Zur Frage der Verschuldung: Grundsätzlich muss man sagen, dass wenn ich da die jährliche Publikation des Departement des Innern «Gemeindefinanzen» anschaue, dann haben wir insgesamt eine Reduktion der Verschuldung. Zum Glück ist es ja auch so, dass die kommunalen Haushalt jetzt über alles gesehen auch auf einem sehr guten Kurs sind. Teilweise werden ja auch Steuern gesenkt. Ich habe das vorletzten Freitag bei der VSGP auch erwähnt. Also diejenigen, die Steuern senken, sollen dann nicht kommen und sagen, sie müssen jetzt wegen dem Kanton die Steuern wieder erhöhen, sondern das gehört zur Steuerfussplanung und zur Eigenkapitalplanung. Die Verschuldung ist grundsätzlich tiefer geworden.

Das Thema Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden (RMSG) ist jetzt zeitgleich auch in Umsetzung bei den Gemeinden, das wissen Sie ja als Stadtrat von Rorschach. Das hat natürlich im Grundsatz keinen direkten Zusammenhang mit dieser Vorlage, kann aber dazu führen, dass Reserven gebildet werden aus Neubewertungsübungen, die bei den Gemeinden stattfinden. Dabei ist es ja auch bekannt, dass wir einerseits beim Finanzvermögen Neubewertungen machen bzw. die Gemeinden, das ist eigentlich auch sinnvoll und war eigentlich schon früher so. Das Finanzvermögen muss man immer nach kaufmännischen Grundsätzen bewerten, und wenn diese sich verändern braucht es Bewertungskorrekturen, das wissen die Gemeinden, und es kann aus dieser Übung immer auch so genannte Aufwertungsreserven geben. Dann haben wir beim RMSG auch die fakultative Möglichkeit, das möchte ich betonen, Korrekturen beim Verwaltungsvermögen zu machen, das ist aber fakultativ, das ist nicht verpflichtend. Was ich persönlich davon halte, habe ich der VSGP auch nicht vorenthalten. Aber wenn die Gemeinden das wollen? Ich finde es finanzpolitisch nicht sehr klug, aber à la bonheur, wenn Sie das wollen, dann tun Sie es. Jedenfalls meine ich, dass insgesamt nicht davon gesprochen werden kann, dass man jetzt mit dieser Umsetzung auf Gemeindeebene in eine Schuldenwirtschaft einsteigt. Ich denke, eher das Gegenteil haben wir jetzt gesehen, und es ist durchaus so, dass ein gewisser Spielraum bei den Gemeinden vorhanden ist und das ist zum Glück auch gut so.

Zur Frage der Eigenkapitalbezüge habe ich bereits bei Hartmann-Flawil bereits schon Auskünfte gegeben. Nochmals, das wird nötig sein, um schlussendlich im Rahmen der Schuldenbremse den Budgetausgleich zu erzielen. Da werden wir wohl nicht darum herum kommen, ausser die Wirtschaft und das gesamte konjunkturelle Umfeld verbessert sich weit sehr stark, dann ist es klar, dann wäre es tatsächlich so, dass das Breitenwachstum die Ausfälle kompensiert, das wäre natürlich das Schönste. Aber ich sage es deutlich, davon kann man jetzt nicht gerade in den Jahren 2021 bis 2013 telquel davon ausgehen, das wäre aus meiner Sicht Stand heute allzu schönfärberisch.

Hinsichtlich den Gemeinden, und das ist der Grund, wieso ich zweimal dieses Jahr bei der Vollversammlung der Gemeinden war, muss man sich natürlich auch vor Augen halten, und das haben Sie mit dem letzten AFP beschlossen, dass die Gemeinden nachdem sie beim Reformgewinn NFA auch jetzt beim Reformverlust NFA, der kommen wird, etwas beitragen müssen. Das ist jetzt parallel auch in Behandlung bei den eidgenössischen Räten. Aktuell in der Wintersaison beim Ständerat und dann nachher im Nationalrat. Da haben wir uns soweit verständigt, und das habe ich auch in der Finanzkommission am 23. August 2018 erläutert, dass wir aber diese Beteiligung decken, auch mit Blick auf die Planbarkeit zugunsten der Gemeinden decken bei konkret 24 Mio. Franken. Das bedeutet, dass die Dynamik, und das ist eine Dynamik, beim Kanton liegen, wir haben das in Kauf genommen damit die Sache berechenbar und planbar ist für die Gemeinden. Das kommt, das wissen wir und das planen wir. Es wird dann Ende 2019 eine Vorlage sein, die Sie beraten und entscheiden müssen. Aber ich denke, auch dieser Punkt ist nicht unbekannt und eigentlich seit langem in der Pipeline. Verschiedene Gemeinden haben bei uns auch nachgefragt, was bedeutet das alles im Detail für mich. Das ist legitim, das können Sie machen, dann versucht man miteinander die Situation anzuschauen. Wir sind da selbstverständlich auch sehr dienstleistungsorientiert. Zur Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt, also Basiswachstum, habe ich vorhin bei Oberholzer-St.Gallen die Ausführungen gemacht, was in der Vergangenheit war. Das sind effektiven Zahlen, die kann man natürlich hier präsentieren. Aber wie die Zukunft aussehen wir, selbstverständlich ist das einfach nicht seriös jetzt hier irgendwelche festen Prognosen zu machen. Wir sind aber wie gesagt zusammenfassend zuversichtlich, dass wir diesen Übergang in die neue Steuer dank diesem soliden Eigenkapital meistern können. Das wird es zusätzlich brauchen, um diese Ausfälle zu kompensieren.

Sie hätten vermutlich gerne sehr genaue Antworten für Rorschach erhalten wollen, das kann ich Ihnen aber so nicht liefern. Wir können Ihnen, wie auch bei anderen Gemeinden, aufzeigen, wie wir die Situation auch für Ihr Substrat, für Ihre Steuerbasis in Rorschach beurteilen. Wer weiss, vielleicht sind Sie dann Stadtpräsident, dann sind Sie auch Finanzminister und erst recht legitimiert, das im Detail mit uns anzuschauen. Hier hat es noch andere Kandidaten. Wir schauen, wer dann bei mir vorbeikommt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
27.11.2018Wortmeldung

(im Namen der GRÜ???): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Dieser Steuervorlage ist eine Notwendigkeit, dass ist klar, denn es ist die OECD, die verlangt, dass die Schweiz die Steuerprivilegien für internationale Konzerne aufhebt und das ist es, was ebenfalls wollen. Das Eintreten ist daher unbestritten.

Die Schweiz ist eine der wichtigsten Treibkräfte des internationalen Steuerwettbewerbs. Es geht nicht an, dass wir den anderen Ländern die Steuersubstanz abgraben. Die Art und Weise, wie wir diese Steuerreform nun aber umsetzen, national und jetzt auch kantonal, die können wir nicht unterstützen. Die Vorlage, über die wir heute diskutieren, schafft neue Privilegien und führt dazu, dass die Steuerlast immer ungerechter verteilt wird.

Etwa 150 Mio. Franken an Steuerausfällen werden auf den Ebenen Kanton, Gemeinde und bei den Kirchen prognostiziert. Die Antwort auf die Frage, wie diese Löcher gestopft werden sollen, die fehlt natürlich. Es drohen Sparpakete, selbst wenn wir Bezüge aus dem Eigenkapital tätigen, und wir wissen auch, wer unter diesen Ausgabenkürzungen am meisten zu leiden hat. Es sind die sozial Schwachen, es sind Beiträge an Kultur, Umweltschutz und Bildung, wo gekürzt werden muss. Darüber reden wir heute natürlich nicht. Wir werden wahrscheinlich auf diese Diskussion nicht vertieft führen, denn heute feiern wir einen grossen Kompromiss.

Besonders stossend ist die Geschichte, die uns dabei vorgegaukelt wird, die heute im Kanton St.Gallen privilegierten Firmen bezahlen etwa 40 Mio. Franken Steuern. Würden Sie in Zukunft normal besteuert, gäbe es erst einmal zusätzliche Steuereinnahmen, nicht weniger. Sollte der Extremfall eintreten, dass jede einzelne dieser Firmen wegen der Aufhebung der Privilegien abwandert, hätten also rund 40 Mio. Franken Steuerausfälle. Wir denken nicht, dass dieses Szenario realistisch ist, dass jede einzelne dieser Firmen abwandert. Das soll also das Damoklesschwert sein, dass über uns hängt. Was machen wir nun? Wir senken die Gewinnsteuer als Antwort auf diese Gefahr und schaffen neue Steuerabzüge, die insgesamt unter Berücksichtigung aller Bestandteile des Kommissionskompromisses zu Ausfällen von insgesamt 150 Mio. Franken führen werden. Das heisst, wir stopfen ein potentielles Steuerloch von 40 Mio. Franken, in dem wir eines von 150 Mio. schaffen. Das ist weder sinnvoll noch logisch, es ist auch nicht notwendig und es zeigt, dass die Drohung der vermeintlichen Abwanderung von Firmen dazu verwendet wird, um im interkantonalen Steuerwettbewerb in der nächsten Runde mitzumachen und einmal mehr jene zu privilegieren, deren Steuern in der Vergangenheit bereits gesenkt wurden. Es drohen Sparpakete oder höhere Steuern für den Mittelstand, der dann für die heutige Vorlage gerade stehen muss. Wir machen einen weiteren Schritt, mit dem wir uns vom Grundsatz der Besteuerung gemäss wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit entfernen. Natürlich, dieser Kompromiss hat auch ein paar gute Seiten. Wir unterstützen auf jeden Fall die Erhöhung der Familienzulagen und werden dann dafür stimmen. In der Debatte wird nun aber so getan, als seien die Familienzulagen mit den Steuererleichterungen gleichzusetzen. Davon sind wir weit entfernt, das wissen wir alle. Die Familienzulagen sind eine soziale Massnahme, aber sie machen nur ein Bruchteil der unsozialen Massnahmen aus, die auf die Steuerreform folgen werden. Auch mehr Geld für die Kinderbetreuung ist zu begrüssen, genauso wie mehr Geld für die Prämienverbilligungen. Aber sie fallen betragsmässig erst recht nicht ins Gewicht, sie sind nicht einmal ein Tropfen auf den heissen Stein.

Mit dieser Vorlage tragen wir also zu Anheizen des Steuerwettbewerbs bei, reissen Löcher in die Finanzhaushalte von Kanton, Gemeinden und Kirchen, und deshalb werden die Grünen die Vorlage ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018