Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit betreffend Besoldung von diplomierten Pflegefachpersonen und Hebammen im Jahr 2011
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.11.02 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit betreffend Besoldung von diplomierten Pflegefachpersonen und Hebammen im Jahr 2011 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 10.8.2011 |
Abschluss | 27.9.2011 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 16. August 2011 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2008/2012 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
27.9.2011 | Gesamtabstimmung | 53 | Zustimmung | 14 | Ablehnung | 53 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.9.2011 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ein langer und phasenweise sehr unerfreulicher Lohnkampf nimmt hoffentlich nun ein positives Ende. Die SP-Fraktion begrüsst die gefundene Lösung und die Besserstellung/Höhereinstufung der diplomierten Pflegefachfrauen DN2 und Hebammen ausdrücklich. Doch genauso fest rügt sie die Regierung und schlussendlich auch den Kantonsrat, dass es so weit kommen musste und so lange dauerte. Hätte es doch der Kantonsrat bereits im Jahr 2003 - wir haben es bereits gehört - in der Hand gehabt, mit einer Höhereinstufung Lohngerechtigkeit herzustellen, aber nein, damals hat der, wie heute, von Männern dominierte Rat das Ansinnen abgeschmettert und die Pflegefachfrauen in eine Beschwerde gezwungen. Erst das Bundesgericht hat es gerichtet bzw. dem Arbeitgeber Kanton St.Gallen den Auftrag gegeben nachzubessern und eine Lösung zu erarbeiten. Der von beiden Parteien Kanton und Vertreterinnen Personal ausgehandelte Vergleich ist akzeptabel für beide Seiten. Die Pflegefachfrauen DN2 und Hebammen sind über Jahre zu Unrecht finanziell schlechter gestellt worden. Wiederum waren mutige Frauen nötig, wie schon so oft in der Geschichte, um eine Ungerechtigkeit zu beseitigen und zu diesem Ziel zu gelangen. Weil es so lange gedauert hat, ist nun natürlich auch eine grössere Summe an Nachzahlungen fällig. Dieses Urteil und die Höhereinstufung um eine Klasse und eine Stufe der diplomierten Pflegefachpersonen DN2 und Hebammen hat Signalcharakter. Zwar betrifft dieser Beschluss und Nachtragskredit formell nur die Angestellten der kantonalen Institutionen, doch auch private Anbieterinnen und Anbieter sowie Gemeindeheime, d.h. die Langzeitpflege und die Spitex-Anbieterinnen, sind aufgefordert nachzuziehen. Das ist nötig, nur schon aufgrund der Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Spitälern. Wir fordern die Regierung an dieser Stelle auf, diese Tatsache bei der Festsetzung der maximalen Pflegetaxen zu berücksichtigen. Ich hoffe, Regierungsrätin Hilber hat das gerade auch gehört. Die SP-Fraktion ruft nun alle Fraktionen auf, diesem Vergleich zuzustimmen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
27.9.2011 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten und den Beschlüssen Ziff. 1 und 2 zuzustimmen. Das Präsidium hat die Finanzkommission mit der Behandlung dieses Nachtragskredites beauftragt. Die Finanzkommission hat deshalb an ihrer Sitzung vom 25. August 2011 dieses Geschäft behandelt. Angesichts des Bundesgerichtsargumentariums besteht gemäss Regierung ein hohes Prozessrisiko, wenn statt des Vergleichs der nächste Prozessschritt eingeleitet würde, und bezeichnet den vorliegenden Vergleich als ausgewogen. Die rückwirkend zu leistenden Kosten des Vergleichs von genau 24,2 Mio. Franken sind durch die im Jahr 2010 vorgenommene Rückstellung von 25 Mio. Franken mehr als gedeckt. Hingegen bedingt die Anhebung der Besoldungen um eine Klasse für das Jahr 2011 einen Nachtragskredit von genau 8,4 Mio. Franken. Zusammen mit der Anhebung der Besoldungsstufe ab dem 1. Januar 2012 betragen die jährlich wiederkehrenden Kosten insgesamt 14 Mio. Franken. Nicht ganz ausgeschlossen werden kann, dass bisher nicht in die Klagen involviertes Pflegepersonal, welches die vorliegende Lösung als unbefriedigend erachtet, noch klagen kann. Im Rahmen des vorliegenden Kompromisses wurde mit den Berufsverbänden diesbezüglich vereinbart, dass solche Klagen weder finanziell noch ideell unterstützt würden. Zudem bestehen aber momentan keine Signale, die auf die Einreichung solcher Klagen hindeuten. Betreffend die Folgen eines Neins durch den Kantonsrat zum Nachtragskredit wurde aufgezeigt, dass dieses keinen Einfluss auf die rückwirkenden Zahlungen hätte, aber die Anpassungen ab dem 1. Januar 2011 nicht vorgenommen werden könnten. Dabei wäre auch davon auszugehen, dass die Feststellungsklägerinnen die Klage weiterführen würden. Seitens Finanzkommission wurde festgehalten, dass der Vergleich von Berufsgruppen grundsätzlich problematisch sei und ein latentes Risiko für weitere Klagen bestehe, allerdings wie bereits erwähnt momentan ohne diesbezügliche Signale. Es wurde auch über Vergleichskriterien für verschiedene Berufsgruppen und die Notwendigkeit der Kongruenz des Lohngefüges im Rahmen der Besoldungsreform diskutiert. Und um die Gleichstellung von Berufsgruppen zu erreichen, wäre unter anderem auch die Senkung der Besoldungen der besser entlöhnten Berufsgruppe zu prüfen. Eine Kommissionsminderheit stellte fest, dass die Kosten für den Kanton (unter der Voraussetzung, dass damals keine Klage erfolgt wäre) geringer ausgefallen wären als mit dem vorliegenden Vergleich, wenn der Kantonsrat und die Regierung bereits im Jahr 2003 den Forderungen des Pflegepersonals entsprochen hätte. Aber die Mehrheit des Kantonsrates sei damals nicht gewillt gewesen, Diskriminierungen aufzuheben. Zusammenfassend ist für die Finanzkommission der Vergleich als Mittelweg eine gute Lösung. Sie hält jedoch die Bestimmung der Lohnstruktur durch die Justiz für eine fragwürdige Entwicklung. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten mit 11:0 Stimmen bei 4 Abwesenheiten für das Eintreten auf die Vorlage und stimmten ihr mit dem gleichen Stimmenverhältnis zu. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |