Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2019 bis 2022
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 28.18.01 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2019 bis 2022 |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Arbeit und Gewerbe |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 28.2.2018 |
Abschluss | 1.1.2019 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 19. September 2018 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 17. Mai 2018 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2018 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 23. April 2018 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 11. Dezember 2018 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 13. März 2018 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 28.18.01 voKo KRB über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für 2019-2022 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
19.9.2018 | Schlussabstimmung | 115 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 5 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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17.9.2018 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. Die Kommission hat nicht mehr getagt, dennoch habe ich bei der Beratung der ersten Lesung in Aussicht gestellt, dass im Bereich der Tourismus-Re- oder Umorganisation noch einiges pendent ist bzw. war und wir das bei der ersten Lesung nicht debattieren konnten. Im Nachgang zur ersten Lesung wurde dieses Projekt von Seiten Volkswirtschaftsdepartement weiter bearbeitet und wie bereits damals in Aussicht gestellt, wird uns anlässlich dieser zweiten Lesung Regierungsrat Damann etwas über den aktuellen Stand der Dinge berichten, wie es angedacht ist, wie die Tourismusstruktur ab dem 1. Januar 2019 funktionieren sollte. Für dies gebe ich zurück an die Präsidentin mit der Bitte dem Vorsteher des Departementes das Wort zu geben. Wie gesagt, die Kommission wurde über deren Inhalt informiert, aber hat nicht mehr getagt, eine Debatte fand nicht mehr statt. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018 |
17.9.2018 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich nehme sehr gerne Stellung zum Stand des Projekts für die Verbesserung der Tourismusstrukturen im Kanton St.Gallen. Wir haben intensive Arbeit geleistet und auch mit den Destinationen sehr intensiv und viel zusammengearbeitet. Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Destinationen weiterhin bestehen bleiben, aber dass mit dem Tourismusrat ein Überdach kommt. Dieser Tourismusrat wird aus den vier Destinationen und den Geldgebern, die den Tourismusfonds finanzieren, bestehen. Daneben kann der Tourismusrat für Projekte jederzeit Experten beiziehen. Wir haben mit den Destinationspräsidenten vereinbart, dass nur noch eine Leistungsvereinbarung gemacht wird, und dies im ersten Schritt nur für ein Jahr. Weshalb nur für ein Jahr? Wir sind der Meinung, dass man jetzt das Ganze einmal ausprobieren und im Jahr 2019 auch noch Verfeinerungen machen muss. Ein wesentlicher Grund ist, dass die Gelder der Neuen Regionalpolitik (NRP) für den Tourismus für die Jahre 2020 bis 2023 gesprochen werden. Wir möchten die Leistungsvereinbarung mit dem Tourismusrat in Einklang bringen und dann im Jahre 2022 eine Leistungsvereinbarung für vier Jahre erstellen. Daneben müssen wir im Jahr 2019 auch die Projekte ausarbeiten, die wir dann für die NRP-Gelder 2020 bis 2023 eingeben werden. Deshalb sind wir der Meinung, dass es sinnvoll ist, dass die Leistungsvereinbarung zum ersten Mal nur für ein Jahr gemacht wird. Daneben haben die Tourismusstrategie ausgearbeitet und in einer ersten Lesung mit den Destinationen vereinbart. Wir machen jetzt noch die Feinjustierung und anschliessend sollte die Tourismusstrategie auch veröffentlicht werden. Der Zeithorizont ist ganz klar, wir möchten auf den 1. Januar 2019 die Leistungsvereinbarung abschliessen und dann den Tourismusrat auf dieses Datum hin gründen. Wir sind zuversichtlich, dass das gelingen wird. Es waren sehr gute Gespräche mit den Destinationen, wir haben wirklich etwas erreicht, eine Bewegung in das Ganze gebracht. Die Finanzierung wird der Tourismusrat in Zukunft selber aufteilen, wie Gelder auf den Sockelbeitrag und die Projekte verteilt werden. Da haben sie ein sehr gutes Papier erstellt, wie sie das in Zukunft machen möchten. Wir möchten auch, dass gewisse Sachen vereinheitlicht werden, so dass gewisse Synergien geschaffen werden können und dadurch der Sockelbeitrag auch reduziert werden kann, damit mehr Gelder für die Projekte zur Verfügung stehen. Wir sind wirklich zuversichtlich und glauben, dass wir einen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben und wir ab dem Jahr 2019 eine Struktur im Tourismus haben werden. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018 |
17.9.2018 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018 |
19.9.2018 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich. | Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP-Fraktion anerkennt die Wichtigkeit den Kanton St.Gallen oder die gesamte Ostschweiz zu vermarkten bzw. die positiven Eigenschaften der Region bekannt zu machen. Die Vorzüge des Kantons sind nicht überall publik. Zudem steht der Kanton im ständigen Wettbewerb zu anderen Regionen im In- und Ausland. Doch welches Produkt wird konkret angepriesen? Was sind Standortfaktoren bzw. Gründe wieso jemand im Kanton St.Gallen investieren, ins Risiko gehen soll und zukünftig natürlich auch Steuern bezahlen wird? Wo sind Steuerfaktoren, Gründerinitiativen und etliche weitere Faktoren wichtig? Jedoch ist der tägliche Kontakt mit den Behörden von entscheidender Bedeutung. Die bekannten Rahmenbedingungen wie Kundennähe und Kundenorientierung, Dienstleistungsqualität, Flexibilität, Tempo usw. müssen stimmen. Nur ein gutes Produkt kann mit nachhaltigem Erfolg vermarktet werden. Themen hierzu sind wir etwas schnelle Verfahrensdauern, insbesondere bei Eintragungen im Handelsregister, Anträge für Arbeitskräfte aus dem Ausland, man denke an Fachkräfte und für Praktikanten, bei Arealentwicklungen, zudem Pakete für Fachkräfte und Ansiedlungen eingeschlossen die Behandlung von Steuerthemen und Innovationsangeboten. Dem Interessenten aber auch den bereits angesiedelten Unternehmen ist dann geholfen, wenn es eine Anlaufstelle hat für welche die verschiedenen Themenbereiche koordiniert werden. Dahingehend nehmen wir die geplante Service- und Koordinationsdrehscheibe erfreut zur Kenntnis. Ich habe es bereits angesprochen, die Verwaltung spielt eine tragende Rolle betreffend die Attraktivität des Kantons St.Gallen. Das Ziel der Handlungen der Verwaltung soll die Beantwortung der Frage sein, wieso sich ein Unternehmen im Kanton ansiedeln oder im Kanton investieren soll. Hierzu sollen die passenden Antworten geliefert werden. Die FDP-Fraktion begrüsst, dass die Standortförderung nicht nur auf Grossansiedlungen reduziert wird, sondern insbesondere auch die potentiell kleineren, entwicklungsfähigen Unternehmen in ihre Überlegungen miteinbezieht. Wir haben es auch gestern im St.Galler Tagblatt gelesen. Ansiedlungen sind heute einst die kleinen Einheiten, welche vor Ort wachsen. Mehrere damals zugezogene Grossunternehmen haben in den letzten Jahren Stellen abgebaut. Neben möglichen Ansiedlungen ist jedoch entscheidend die bereits vorhandenen Unternehmen, welchen dieselbe Unterstützung offeriert werden soll, nicht zu vergessen. Kein Unternehmen soll den Kanton verlassen ohne das nicht der Erhalt der Arbeitsplätze versucht werden soll. Die verstärkte Fokussierung auf die Unternehmen im Kanton wird erfreut zur Kenntnis genommen. Alleingänge sind zu vermeiden. Diese sind mehrheitlich unverhältnismässig teuer und zudem von weniger Erfolg gekrönt, als wenn in grösseren Verbänden und oder Partnerschaften vorgegangen wird. In der Vergangenheit sind einige Partnerschaften gescheitert. Daraus sind die entsprechenden Lehren zu ziehen. Vorauszusetzen ist die Kooperationsfähigkeit mit und die Nutzung von bestehenden Strukturen und Grundlagen auch bei der Förderung der Tourismusdestinationen. Wir denken insbesondere an bereits laufende Initiativen und Projekte auch wenn diese nicht oder nur teilweise von der kantonalen Verwaltung entwickelt worden sind. Gefragt ist ein flexibles, lösungsorientiertes Vorgehen, z.B. bei «Startfeld Innovationsforum» oder bei «IT St.Gallen rockt». Es gibt noch diverse weitere. Die wiederholten und zukünftig verstärkten Bestrebungen und Kooperationen werden anerkannt und ausdrücklich begrüsst. Wohl sollen die Aktivitäten auf ausgereiften Projekten und Analysen basieren, jedoch verlangt der Kunde, also die Unternehmen wie auch die Privaten, nach agilen und pragmatischen Lösungen sowie kurzfristigen Finanzierungen. Andere Kantone machen dies vor. Dabei müssen vielleicht auch einmal langjährige, verwaltungsinterne Abläufe und Prozesse optimiert oder hinterfragt und gegebenenfalls erneuert werden. Vielleicht könnte die Standortförderung auch Ratschläge und Rückmeldungen von Unternehmungen an die involvierten Departemente weiterleiten. Orientieren könnte man sich an Unternehmen, welche man für den Standort St.Gallen begeistern möchte, womit ich wiederum Unternehmertum in der Verwaltung anspreche und Entscheidungen, welche auch einmal zu negativen oder von wenig Erfolg gekrönten Ergebnissen führen können. Es ist keine Schande, auch einmal zu scheitern. Können die Erfolge der Standortförderung gemessen werden? Hängen diese nicht mehrheitlich von externen Faktoren ab? Wir begrüssen den Versuch die Aktivität bzw. deren Wirkung einer Messung zu unterziehen. Wir sind uns bewusst, dass die Standortpromotion einerseits langsam und verzögert Wirkung entfaltet und andererseits auch von nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig ist. Gleichwohl sind die zu messenden Parameter ohne Zielgrössen auf ihre Aussagekraft zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen. Insgesamt vermissen wir in der Botschaft konkretere Aussagen betreffend spezifischer Aktivitäten, insbesondere auch im Bereich der Nutzung neuer Medien. Für eine kommende Botschaft sollen entsprechende Ausführungen gemacht werden. Zukünftig werden Medizinstudenten in St.Gallen einen Teil ihrer Ausbildung absolvieren können. Dies ist erfreulich und soll dazu führen, dass diese gut und teuer ausgebildeten Personen auch nach Abschluss des Studiums im Kanton verbleiben können. Wurden diesbezügliche Arbeiten bereits gestartet? Wir sind zuversichtlich, dass entsprechende Arbeiten von Erfolg gekrönt sind. Allfällig wiegen die zusätzlichen Steuereinnahmen die Kosten der Spitalstrategie auf. Die FDP-Fraktion unterstützt das Ziel die Attraktivität der Ostschweiz bekannt zu machen. Notwendig ist hierzu unseres Erachtens insbesondere die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit sämtlichen Gruppen und Marktteilnehmern wie auch mit bestehenden Projekten aber auch mit Schulen, Grundeigentümern und Investoren. Es ist davon auszugehen, dass dabei auch die Kundenorientierung der Verwaltung einen entscheidenden Beitrag leisten kann. Bei alle dem ist die Tatsache nicht zu vergessen, dass Standortentscheide für Unternehmen von Menschen getroffen werden die im optimalen Fall in der Nähe der Unternehmung Wohnsitz nehmen. In der Folge spielen die Konditionen aber auch die vorhandene Infrastruktur für natürliche Personen eine mitentscheidende Rolle für den Standortentscheid. Auch diese Punkte gilt es in dieses Lösungspaket miteinzubeziehen. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Ich spreche im Namen der Wirtschaftsgruppe des Kantonsrats. Die Wirtschaftsgruppe ist mit dem Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2019 bis 2022, dass sich strategisch auf das wirtschaftspolitische Programm Wirtschaftsstandort im Jahr 2025 stützt, zufrieden. Der Kanton St.Gallen charakterisiert sich insbesondere als starker Produktionsstandort und ist aufgrund seiner Lage im Vierländereck stark exportorientiert. Nach wie vor ist der Kanton St.Gallen in der Maschinen-, Metall- und Fahrzeugindustrie führend und entsprechend ist die Exportintensität sehr hoch. Innovative IT-Leistungen und neue Geschäftsmodelle nehmen aber auch im produzierenden Sektor eine immer zentralere Rolle ein. Der Kanton St.Gallen ist zwar ein hervorragender Bildungsstandort vermag aber die ausgebildeten Fachkräfte mehrheitlich nicht zu halten. Gerade auch deshalb ist die IT-Bildungsoffensive als strategische Vorgabe von grosser Bedeutung. Die breit abgestützte Forderung von Schwerpunkten, die in der Botschaft beschrieben sind, erachten wir als richtig. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Wie ich bereits in meinen einleitenden Worten gesagt habe. Das Thema Metropolitanraum wurde sehr intensiv diskutiert. Wir haben aber im Vergleich zu vor vier Jahren nicht speziell einen Antrag gestellt, weil das Geschäft am Laufen ist und es gibt da verschiedene Themen um die Thematik Metropolitanraum die nicht direkt bei der Regierung sind, sondern bei der Regionen usw. angesiedelt sind. Aus diesem Grund haben wir uns in der Kommission intensiv Gedanken gemacht, wie kann das Parlament über die aktuellen Geschehnisse informiert werden und haben uns dann geeinigt, dass der ideale Ort für eine entsprechende Information der jährliche Geschäftsbericht der Regierung ist, dass wir jetzt nicht wieder vier Jahre warten müssen aber auf der anderen Seite auch nicht unnötige Berichte produzieren müssen oder sogar das Ganze zum Stocken bringen. Ich glaube, sie ist im Fluss. Regierungsrat Damann wie auch der Vorsitzende des Baudepartementes, Regierungsrat Mächler, sind in dieser Thematik eingebunden und es wird sicherlich ein entsprechendes Gewicht im Geschäftsbericht für das Jahr 2018, den wir rund in einen Jahr diskutieren werden, berichtet. Dann können wir uns dort dazu äussern, wenn etwas nicht so läuft wie wir es uns vorstellen. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Regierungsrat: Die Frage ist natürlich sehr berechtigt. Vorab kann ich Ihnen mitteilen, dass wir wiederum an einem Bericht «Bilanz und Wirkung der Wirtschaftsförderung durch Steuererleichterungen» arbeiten. Den werden Sie in einigen Monaten bekommen. Sie haben schon im letzten Bericht gesehen, dass die Steuererleichterungen vor allem für innovative Wertschöpfung starke Unternehmen vorgesehen sind bzw. dort wirksam sind und was vor allem wichtig ist, dass ist dann vielleicht etwas das wir im nächsten Bericht noch ausführlicher darstellen, dass eigentlich die Mehrheit der Steuererleichterung in bestehende Unternehmen gehen die neue Produktelinien aufziehen oder sonst Innovationen tätigen, also nicht in den Ansiedlungsbereich. Nun konkret zur Frage was passiert, wenn eine Absiedlung, ein Wegzug stattfindet. Wir haben allgemeine Bedingungen jeweils in den Regierungsbeschlüssen betreffend den Steuererleichterungen und ich kann dazu folgendes sagen: «Wenn ein Unternehmen mit Steuererleichterungen ganz oder teilweise liquidiert bzw. ganz oder teilweise stillgelegt, aufgelöst, ganz oder teilweise ins Ausland oder in einen anderen Kanton verlegt wird, werden die laufenden und die drei vorangegangenen Steuerjahre nachbesteuert». Vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, die gewährten Steuererleichterungen der vergangenen drei Jahre müssen zurückbezahlt werden. Unabhängig von Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen, welche die Schweiz verlassen eine so genannte Wegzugsbesteuerung gemäss Art. 58 Abs. 1 Bst. c des Gesetzes über die direkte Bundessteuer und oder Art. 82 Abs. 1 Bst. c Steuergesetz, werden bei einer Sitzverlegung ins Ausland, echte stille Reserven, z.B. auf dem Warenlager, den Debitoren usw. sowie der gesamte «goodwill» einmalig dem steuerbaren Reingewinn aufgerechnet. Das sind die allgemeinen Bedingungen die wir jeweils standardisiert in diesen Beschlüssen betreffend Steuererleichterungen formulieren und die von den Unternehmen auch so eingegangen werden. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich habe mir die kritischen Punkte notiert und ich habe auch in der vorberatenden Kommission versprochen, dass wir in vier Jahren gewisse Punkte auch ausbessern werden. Es ist so, dass in diesem Jahr der Chef der Hauptabteilung Standortförderung ersetzt werden musste. Es war eine längere Vakanz und deshalb konnten wir diese Vorlage nicht mehr ganz so bringen wie wir es gerne gemacht hätten, aber ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie sie so angenommen haben wie wir es vor vier Jahren gebracht haben. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Ich möchte noch kurz etwas zu 2 sagen: Zuerst eine allgemeine Würdigung. Metropolitanraum dieses Thema hat im Vergleich zum Bericht von vor vier Jahren eine deutliche Steigerung bezüglich Akzeptanz, Wert und Schaffungswille erhalten im aktuell vorliegenden Bericht. Die Regierung sieht konkrete Massnahmen vor und hat solche schon ergriffen, damit die relevante Agglomeration im Oberthurgau, die Agglomeration St.Gallen-Wil und Heerbrugg-Dornbirn effektiv sich «committen» können für einen Metropolitanraum. Einfach noch für das Protokoll. Wir gehen davon aus, dass auch die Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein analog den im Bericht genannten Agglomerationen gleichwertig in die laufenden Prozesse involviert ist. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | zu Abschnitt 2. Eine Frage zu den Ansiedlungen, hier geht es auch um die Steuernachlässe. Wir haben in den Unterlagen vom Volkswirtschaftsdepartement die entsprechenden Zahlen erhalten. Wir haben gestern auch gelesen, dass es verschiedene Abbrüche gab, erneute Absiedelungen. Meine Frage ist folgende: Wie verhält es sich bei diesen vertraglichen Bindungen bei Abbruch bzw. bei Geschäftsaufgabe oder -wegzug und bei Nichteinhalten der Verträge oder der Abmachungen? Wie sind diese Vorgehensweisen geregelt? | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir alle setzen uns für einen prosperierenden Kanton St.Gallen ein. Eine kluge Standortförderung gehört da selbsterklärend dazu. Die Stossrichtung der Vorlage ist insgesamt als positiv zu werten. Insbesondere möchten wir unsere Unterstützung für zwei Vorhaben bekräftigen. Das ist erstens die Absicht mit den anliegenden Kantonen beim AREG vorstellig zu werden, damit die Ostschweiz als neuer Metropolitanraum ins Raumkonzept Schweiz aufgenommen wird. Das zweite wichtige Vorhaben besteht in der Ausweitung der Zusammenarbeit mit der EMPA und hier ansässigen Unternehmen, indem sich der Kanton für einen Standort des Schweizer Innovationsparks bewirbt. Es ist dabei von Bedeutung, dass wir einen eigenständigen Standort des Innovationsparks erhalten und nicht bloss ein Ableger von Zürich werden. Bezüglich des Zeitplans dieser Projekte sind wir aber noch im Ungewissen. Wir wollen daher betonen, dass es wichtig ist, dass die Regierung sie vorantreibt und wir uns in absehbarer Zeit an sichtbaren Resultaten freuen können. Grundsätzlich unterstützen wir den Fokus des Standortförderungsprogramms auf die Stärken des Kantons, z.B. auf die forschende, entwickelnde und produzierende Industrie. Anderseits könnte eine einseitige Ausrichtung auf wenige Sektoren die Gefahr mit sich bringen Entwicklungen in anderen Bereichen zu verpassen. Beide Aspekte sind also zu bedenken. Schliesslich gibt es doch einige kritische Bemerkungen zu dieser Vorlage. Die Regierung setzt den Fokus sehr stark auf Neuansiedlungen von Firmen, obwohl zahlreiche offene Stellen nicht besetzt werden können, wie im Bericht angemerkt wird. Dies ist z.B. deshalb der Fall, weil die hier ausgebildeten Fachkräfte in Richtung Zürich abwandern. Wäre es daher vielleicht nicht ebenso angebracht einen starken Fokus auf die Bestandespflege zu legen, sowohl in Bezug auf die Arbeitsplätze wie auch die Arbeitskräfte? Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist eine hohe Lebensqualität im Kanton St.Gallen von absolut zentraler Bedeutung. Neben dem Lohnniveau spielen die Angebote an Kinderbetreuung, Schulen, Kultur, Naherholungsgebieten und weiteren Freizeitaktivitäten eine fundamentale Rolle. Nur wenn eine solche Grundversorgung vorhanden ist, lassen sich qualifizierte Fachleute dauerhaft in der Ostschweiz nieder. Zu diesen Themen ist in der Vorlage aber leider nichts zu lesen. Ausser das man exklusive Wohnlagen schaffen will, die dann wieder nur wenigen Privilegierten zugute kommen. Um den Erfolg in Zukunft sicherstellen zu können bzw. um den Einfluss der Standortförderung zu maximieren, sollte der Kanton also vor allem auch jene Faktoren berücksichtigen, die er direkt und nicht nur indirekt steuern kann. Und dazu gehört, wie gesagt, die Schaffung einer hohen Lebensqualität durch eine gute Grundversorgung und attraktive Angebote. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission des Kantonsrats hat sich am 17. Mai 2018 zur täglichen Beratung des Kantonsratsbeschlusses über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2019 bis 2022 in den Räumlichkeiten der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell getroffen. Das Standortförderungsprogramm für die Jahre 2019 bis 2022 stützt sich strategisch auf das wirtschaftspolitische Programm Wirtschaftstandorte im Jahr 2025. Rechtsgrundlage für die erbrachte Leistung bilden Art. 19 der Kantonsverfassung, verschiedene bundesrechtliche Erlasse und das kantonale Standortförderungsgesetz. Über Leistungen die der Kanton gestützt auf das Standortförderungsgesetz erbringen will, ist ein Mehrjahresprogramm zu erstellen. Dieses enthält Aussagen zu den bisherigen Erfahrungen, die Berichterstattungen zu den Zielsetzungen, zum finanziellen Rahmen sowie zur beabsichtigten Wirkung. Das laufende Programm steht im letzten Jahr seiner Umsetzung. Bei der Beratung durften wir seitens Volkswirtschaftsdepartementes dessen Vorsteher, Regierungsrat Bruno Damann, der Generalsekretär, Gildo Da Ros, der Leiter der Hauptabteilung Standortförderung aus dem Amt für Wirtschaft und Arbeit, Daniel Müller sowie die Leiterin der Fachstelle Innovation aus dem Amt für Wirtschaft und Arbeit, Monika Beck bei uns begrüssen. Die Geschäftsführung und das Protokoll wurde von Gerda Göbel-Keller sowie Matthias Renn von den Parlamentsdiensten geführt. Wir haben die Beratung mit dem Rückblick des aktuellen noch laufenden Standortförderungsprogramms begonnen. Das Standortförderungsprogramm, dass aktuell noch läuft, ist für die Jahre 2015 bis 2018. Konkret ging es in diesem vor allem um zwei Punkte die bei der letzten Beratung aufgerufen wurden, dass war die Schaffung eines Metropolitanraums und um die Tourismusstruktur in unserem Kanton bzw. in der Ostschweiz. Bei der Beratung des touristischen Teils durften wir Herrn Thomas Kirchhofer, Leiter St.Gallen-Bodensee Tourismus und Direktor St.Gallen-Bodensee Tourismus bei uns begrüssen. Er konnte uns aufzeigen das die Strukturentwicklung im Thema Tourismus im Kanton St.Gallen auf einem besseren Weg ist als bei der Beratung des letzten Standortförderungsprogramms vor vier Jahren. Er konnte auch die allgemeinen Wünsche aus der Optik des Touristikers bei uns platzieren, dies nicht nur aus dem Blickwinkel von St.Gallen-Bodensee Tourismus, sondern für alle Destination, vor allem auch aus seinen früheren Erfahrungen im Tourismus. Ein weiteres Schwergewicht wurde wiederum einer Schaffung eines Innovationsparks, heute bekannt als «Switzerland Innovation», gewidmet. Hierzu begrüssen wir Prof.Dr. Gian Luca Bona, Direktor der EMPA. Er konnte die Strategie der EMPA somit auch der ETH wie auch den Nutzen einer solchen Entwicklung aufzeigen. Im Kern dieser Botschaft ging es um die Entwicklung der Ostschweiz. Dies konnten wir ohne Beeinflussung von aktuellen Berichterstattungen zum Thema der Standortförderung machen. Diese sind erst in den letzten Tagen publik geworden. Die Ostschweiz erholt sich nur langsam aber stetig von den Wachstumseinbrüchen der vergangenen Jahre. Die Erholung ist bereits breit abgestützt. Der Kanton St.Gallen steht vor strukturellen Herausforderungen. Das Standortförderungsprogramm für die Jahre 2019 bis 2022 leistet einen Beitrag damit der Kanton St.Gallen sich als ein moderner und attraktiver Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandort weiterentwickelt und als solcher wahrgenommen wird. Für das Standortförderungsprogramm für die Jahre 2019 bis 2022 werden Massnahmen und strategische Ziele in den folgenden Förderschwerpunkten formuliert. Arbeits- und Fachkräfte, Innovation, Gründungen, Immobilien, touristische Infrastrukturen sowie internationale Märkte und Promotion. Verstärkte Anstrengungen werden insbesondere in folgenden Bereichen unternommen: Verbessern des Innovations- und Gründerumfelds durch abgestimmte Massnahmenpakete, Erreichung des Zuschlags für einen Standort der Schweiz, Innovationspark, heute «Switzerland Innovation», Positionierung des Wirtschafts- und Arbeitsstandorts, Zersiedelung von Unternehmen und zur Gewinnung von Fachkräften, Unterstützung bestehender Unternehmen bei Expansionsprojekten und bei Erschliessung von fernen Märkten. Die Kommission hat sich auch Gedanken gemacht, wie die schon seit längerer Zeit besprochenen Themen von Metropolitanraum und der interkantonalen Reorganisation der Tourismusorganisationen voranzutreiben sind. In der Diskussion hat sich die Kommission einstimmig dazu geeinigt, dass über die Entwicklung der Metropolitanräume, anlässlich des nächsten Jahresberichts der Regierung berichtet wird. Das Thema der neuen Organisation der Tourismusregionen, welches auch bereits in der Finanzkommission und in der Staatswirtschaftliche Kommission debattiert wurde, wird anlässlich der zweiten Lesung dieses Geschäfts, somit im September 2018, nochmals debattiert. Die Diskussion beinhaltet die per 1. Januar 2019 geplante neue Organisation. Diese Arbeiten sind noch voll im Gang und können somit heute noch nicht abschliessend präsentiert werden. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, Regierungsrat Damann, wird im September 2018 eine mündliche Erklärung abgeben oder uns mit einem blauen Blatt zu diesem Geschäft aufzeigen, dass dieses Projekt richtig am Laufen ist, die Entwicklung nach Plan verläuft und per 1. Januar 2019 umgesetzt wird. Dies ist aus Sicht der Kommission enorm wichtig. Ich komme zum Antrag. Die vorberatende Kommission, in dessen Auftrag und Namen ich zu Ihnen spreche, beantragt Ihnen für das Standortförderungsprogramm für die Jahr 2019 bis 2022 einen Sonderkredit im Umfang für 7,5 Mio. Franken zu sprechen. Dieser liegt 300'000 Franken über demjenigen der Vorperiode. Damals wurden 7,2 Mio. Franken gesprochen. Die Aufwendungen des Sonderkredits gehen jeweils zulasten der Erfolgsrechnung. Die Ausgestaltung in Form eines Mehrjahreskredits ermöglicht es in neuen Programmperioden, je nach konjunktureller Entwicklung und anstehenden Projekten, geeignete Schwerpunkte zu setzen und Anpassungen vorzunehmen. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | Diese Frage, ich nehme an, es geht um Steuererleichterung der Ansiedlungen? Da ich in den Steuerfragen nicht so bewandert bin wie der Finanzdirektor wird Regierungsrat Würth kurz Antwort auf diese Frage geben. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das Standortförderungsprogramm für die Jahre 2019 bis 2022 soll einen Beitrag leisten um den Kanton St.Gallen als Wirtschaftsstandort und Arbeitsplatz zu positionieren und weiter zu entwickeln. Das Standortförderungsprogramm konkretisiert einen Teil dieser Ziele in inhaltlicher und finanzieller Sicht und dient gleichzeitig als Basis für das kantonale Umsetzungsprogramm der neuen Regionalpolitik des Bundes. Für die Förderschwerpunkte Arbeits- und Fachkräfte, Innovation, Gründung, Immobilien, touristische Infrastruktur sowie internationale Märkte und Promotion wird ein Sonderkredit von 7,5 Mio. Franken beantragt. Im Bericht aus dem Jahr 2014 waren die beiden Aufträge enthalten die Schaffung des Metropolitanraums St.Gallen-Bodensee voranzutreiben und eine Neuorganisation der Tourismusstruktur in Angriff zu nehmen. Die Regierung erkennt die Bedeutung der Einrichtung eines eigenständigen Metropolitanraums, welche den Zugang zu Bundesmitteln z.B. im öffentlichen Verkehr vereinfachen würde. Die Verhandlungen mit den Nachbarregionen gestalten sich bedauerlicherweise schwierig. Regierungsrat Damann hat zugesagt, in Zukunft jährlich über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu orientieren. Die geforderte Optimierung der Tourismusstrukturen ist auf gutem Weg. Mit der Einsetzung eines Tourismusrats wird ein erster Schritt getan. Der Tourismusrat entscheidet im zugewiesenen Kreditrahmen eigenständig über die Unterstützung der eingereichten Projekte. Davon verspricht sich die Regierung eine Professionalisierung und eine optimale Verwendung der finanziellen Mittel. Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt zudem die Einrichtung eines eigenständigen Innovationsparks Ostschweiz. Laut Meinung der Experten kann das Projekt nur gelingen, wenn es der Regierung und der Leitung der EMPA gelingt auch Ostschweizer Unternehmen für diese Idee zu gewinnen. Gesamthaft betrachtet verlaufen die Schaffung eines Metropolitanraums, die Optimierung der Tourismusstrukturen als auch die Einrichtung eines Innovationspark Ostschweiz eher schleppend. Es sind noch einige Absprachen mit verschiedenen Playern nötig. Wir werden die weitere Entwicklung mit Interesse verfolgen. Der Bericht zeigt, dass Standortförderung in allen Departementen stattfinden muss. Es ist essentiell wichtig, dass die Departemente zusammenarbeiten, um den Kanton als Ganzes voranzutreiben. Wir denken hier z.B. an eine attraktive Steuerpolitik, die IT-Bildungsoffensive, eine gute Verkehrsanbindung, gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und ein ansprechendes Freizeitangebot. Das oberste Ziel ist es gut ausgebildete Fachkräfte in die Region zu holen und zu behalten, potente Firmen anzusiedeln und bereits ansässige Betriebe in ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
13.6.2018 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die SVP-Fraktion ist mit dem Standortförderungsprogramm für die Jahre 2019 bis 2022 sehr zufrieden, auch mit dem Wirtschaftsstandort für das Jahr 2025 sind wir einverstanden. Wir haben einen hervorragenden Bildungsstandort. Die breite abgestützte Förderung von Schwerpunkten ist in Ordnung. Die fortschreitende Digitalisierung findet sich auch in der Schwerpunktplanung wieder. Die IT-Bildungsoffensive ist als strategische Vorgabe von grosser Bedeutung, dass auch Regierungsrat Kölliker gestern in der Session gesagt hat. Finanziell sind die von der letzten Periode budgetierten 7,2 Mio. Franken nicht ausgeschöpft worden. In der neuen Periode sind 7,5 Mio. Franken beantragt, was die SVP-Fraktion begrüsst. Im internationalen und nationalen Vergleich hat sich der Europäische Wirtschaftsraum erholt. Das gilt auch für die Ostschweiz. Aufgrund der Daten des Bundesamtes für Statistik hat nicht nur die differenzierte Wirtschaftsstruktur, also die Industrie dazu beigetragen, sondern vor allem die Finanz- und Dienstleistungen. Die Ansiedlungen sind gegenüber der letzten Periode enorm zurückgegangen. Das gilt aber nicht nur für St.Gallen. Darum ist es sehr wichtig, die Bestandespflege weiter zu betreiben damit die bestehenden Betriebe gut bedient werden. Wir stellen fest, dass der neu zu schaffende Metropolitanraum St.Gallen-Bodensee von der Regierung angegangen wurde. Die IBK mit den neusten Betriebsprozessen will die offenen Fragen mit gemeinsam abgestimmten Entwicklungen in allen Belangen angehen. Die proaktive Arealentwicklung trägt Früchte im Kanton, in Wil, Heerbrugg, Rapperswil usw.. Der Medical Master bietet den Studierenden neu in der Ostschweiz eine Plattform für den Terrorismus. Was immer wieder ein Thema ist, auch in der Standortförderung und letztes Mal einen Auftrag gegeben hat, kann auch von der Kasse von der Standortförderung bedient werden, allerdings beschränkt. Die Pizolbahnen wurden im Herbst 2017 für drei Jahre mit einem Standortförderungskredit unterstützt. Die Regierung wird nur noch diese drei Jahre unterstützen, dann ist Schluss. Beim Tourismus sind das geplante Modell mit Tourismus, Rat und Fonds und die dazugehörige Strategie des Volkswirtschaftsdepartementes wie geplant umzusetzen. Regierungsrat Damann wird vor der zweiten Lesung eine Information der vorberatenden Kommission abgeben, wie weit die Verhandlungen mit der Tourismusbranche vorausgehen und die Strategie aussieht. Das begrüssen wir. In den neuen Schwerpunkten für die Jahre 2019 bis 2022 redet man von Vielfalt, Leben, Akzenten setzen. Dies soll der Grundsatz für die kommenden vier Jahre sein. Der digitale Wandel wird vor allem in der Berufsbildung, das Berufsbild verändern. Mit Arbeits- und Fachkräften, Innovationen, Gründungen, Immobilien, touristische Infrastruktur und internationale Märkte und Promotionen, werden ähnlich wie bisher gefördert. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |