Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk»
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 29.19.01 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 28.2.2018 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
---|---|---|---|
2.8.2019 | Allgemein | Kommissionsbestellung vom 11. Juni 2019 | |
2.8.2019 | Botschaft | Bericht und Antrag der Regierung zum Inhalt der Einheitsinitiative vom 16. April 2019 | |
24.1.2020 | Botschaft Bericht | Erläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 | |
16.9.2019 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion vom 16. September 2019 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
21.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 29.19.01 voKo KRB über die Einheitsinitiative "Behördenlöhne vors Volk" | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
16.9.2019 | Gesamtabstimmung | 84 | Zustimmung | 21 | Ablehnung | 15 | |
16.9.2019 | Rückkommensantrag Surber-St.Gallen | 82 | Zustimmung | 23 | Ablehnung | 15 | |
16.9.2019 | Antrag SVP-Fraktion zu Ziff. 1 | 32 | Zustimmung | 75 | Ablehnung | 13 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
16.9.2019 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» mit 84:21 Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Rückkommensantrag Surber-St.Gallen mit 82:23 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: beantragt Rückkommen auf die Abstimmung. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Sie haben jetzt abgestimmt und wenn eine andere Abstimmung gewünscht wird, braucht es zuerst ein Rückkommen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Widmer-Wil: beantragt die Abstimmung zu wiederholen. Ich stelle fest, dass offenbar nicht alle meine Kollegen genau erfasst haben, welche Abstimmungstaste sie drücken müssen, damit ihre Meinung zum Ausdruck kommt. Wenn man dem Erlass zustimmt, dann lehnt man die Initiative ab. So ist es, sonst müssten Sie mich korrigieren. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» mit 45:56 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion mit 75:32 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona, Kommissionspräsidentin: Gerne gebe ich Ihnen das Abstimmungsresultat aus der vorberatenden Kommission bekannt: In der vorberatenden Kommission wurde ein ähnlich lautender Antrag auf Zustimmung zur Initiative gestellt und mit 9:4 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit abgelehnt. In anderen Worten, die Mehrheit der Kommission sprach sich für die Beibehaltung des geltenden Rechts und die Ablehnung der Initiative aus und folgt damit der Regierung. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | zu Ziff. 1. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» wird zur Annahme empfohlen.» Ich verzichte hier auf das Wiederholen all meiner Argumente, da gibt es viel zu viele, die dafür sprechen. Und so aufmerksam, wie Sie alle sind, bei den zwei ehemaligen Lehrern aus der FDP-Fraktion zweifelte ich etwas, aber dennoch glaube ich, ist bei den meisten die Nachricht angekommen. Wir brauchen diese Initiative, damit die Mitbestimmung endlich Realität wird. Heute gibt es ein Gesetz, das genau diese Mitbestimmung in den Lohnfragen verbietet. Gebundene Ausgaben, wie Güntzel-St.Gallen bereits erläutert hat, bieten diese Möglichkeit der Mitbestimmung für die Bevölkerung nicht. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Regierungsrat Klöti: Ich bedanke mich bei allen Behördenmitgliedern dieses Kantons für ihre gute Arbeit und eine nicht immer einfache Arbeit, für die Verantwortung, die Sie wahrnehmen, und dies für eine Entschädigung und nicht für ein Topgehalt. Wenn Sie dann im Kanton auf und ab die Diskussionen hören, dann wird Ihnen bewiesen, das genau diese Behörden eben Augenmass bei der Frage der Entschädigung bewahrt haben. Es gibt keinen Missbrauch und wir haben es gehört, durch das Öffentlichkeitsgesetz sind diese Zahlen bekannt. Wir dürfen nicht mit börsenkotierten Aktiengesellschaften vergleichen, Schmid-Grabs, das ist kein Vergleich. Besonders wenn Sie dann darauf abzielen, dass alle Behördenlöhne von Kooperationen und allen möglichen kleineren Gremien durch das Volk noch beeinflusst bzw. bestimmt werden sollen, geht es einfach zu weit. Deswegen sage ich dreimal ja. Volksrechte ja, aber für Wichtigeres. Mehr Transparenz, durch den Auftrag, den Sie erteilen, und Mitbestimmung, ja, durch das Budget, wie es Frei-Rorschacherberg bereits erklärt. Deshalb lehnen Sie diese Initiative ab. Erteilen Sie den Auftrag für eine Vorlage an den Kantonsrat zur Transparenz der Löhne und Entschädigung für Mandate und damit ist ein guter Schritt getan. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Ich wollte nur zur Vorgeschichte in einer anderen Sache sprechen. Die beiden Voten von Gemperli-Goldach und Frei-Rorschacherberg veranlassen mich jetzt doch auch materiell etwas zu sagen. Es wird jetzt dargestellt, dass man quasi an jeder Bürgerversammlung auch ohne diese Initiative über die Höhe der Löhne der Behörden entscheiden kann. Interessant war aber doch, dass Warzinek-Mels in seinem ersten Votum ausgeführt hat, dass es, wenn es um eine Erhöhung geht, dass vorgelegt oder mindestens begründet erklärt werden muss, und man könne dann intervenieren, nachher sei es eine gebundene Ausgabe. Ich war nie der Finanzpolitiker dieses Rates, aber wenn es heisst, es sei eine gebundene Ausgabe, dann ist die Handlungsfreiheit bzw. die Kompetenz der teilnehmenden Bevölkerung eingeschränkt und deshalb bitte ich Sie, mindestens dann auch ehrlich zu bleiben, wenn Sie argumentieren, man könne jederzeit korrigieren. Nein, man kann dann nicht mehr jederzeit korrigieren. Welche Lösung die gescheitere ist, das wird der Rat wie immer in seiner Weisheit entscheiden und das Volk ist nicht daran gebunden. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg: Aus liberaler Sicht gibt es nur einen wichtigen Satz zu sagen: Machen wir keine neuen unnötigen Gesetze. Zwei Gründe dafür: Es gibt das Öffentlichkeitsgesetz, deshalb war in der Zeitung zu lesen, wie hoch die Löhne sind und zweitens, an jeder Bürgerversammlung kann man zum Budget Anträge stellen und dazu hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht. Insofern brauchen wir kein neues Gesetz. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach: legt seine Interessen offen als Gemeindepräsident von Goldach. Die Initiative ist abzulehnen. Dem Bericht der Regierung ist zuzustimmen. Der Titel der ursprünglichen Motion «Behördenlöhne vors Volk» sagt bereits viel über die Absicht der Initiative aus. Es geht den Initianten weniger darum, Transparenz zu schaffen, als vielmehr darum, unter dem Deckmantel der Wahrung der direkten Demokratie einen Populismus zu betreiben, dem Sachlichkeit und Logik fehlt. Bereits heute ist es nämlich so, dass die Bürgerinnen und Bürger auf den Lohn oder die Entschädigung ihrer Behördenmitglieder Einfluss nehmen können und zwar über den ordentlichen Weg der Budgetgenehmigung, welche neue oder zusätzliche Ausgaben eine Genehmigung durch das Stimmvolk entsprechend unterstellt. Wieso nun isoliert im Rahmen eines fakultativen oder obligatorischen Referendums über die Entschädigung der Behördenmitglieder entschieden werden soll, bleibt unklar, oder insofern klar, als dass mit der Wahl des Titels «Wer zahlt befiehlt» bereits eine gewisse Entlarvung stattgefunden hat. Es wird nämlich bei der gesamten Argumentation komplett ausser Acht gelassen, dass die Behördenmitglieder dem Gemeinwohl bzw. den Interessen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, aber auch einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen haben. Dabei müssen durchaus auch unpopuläre Entscheide getroffen werden. Sachlich richtig und nachvollziehbar ist es darum, dass in diesem anspruchsvollen Umfeld die Entschädigung der Mandatsträger nicht einer politischen Meinungsmache zugänglich bleibt, sondern eine Entschädigung nach Massgabe eines sachlichen Diskurses in einem Gremium passiert, welches sich intensiv mit den Aufgaben und mit den Verantwortlichkeiten eines Behördenmandats auseinandersetzen kann. Die Bürgerinnen und Bürger bleiben indessen natürlich die oberste Kontrollinstanz und haben jederzeit die Möglichkeit, auf einen Rat entsprechend auch Einfluss zu nehmen, und das ist auch gut so, um entsprechend auch Auswüchse verhindern zu können. Ich glaube, mit der dieser Initiative ist nicht der Aufbau oder die Stärkung der Demokratie verbunden, sondern sie dient eigentlich einzig der Meinungsmache und führt auch nicht zu zusätzlicher Transparenz. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Thoma-Andwil zu Warzinek-Mels: Ich staune, es entwickelt sich genau so, wie ich gedacht habe, ein händeringendes Verteidigen gegen dieses Gesetz. Es ist natürlich schlimm, vielleicht nicht verständlich oder nicht der Wille, dass bei etwas, was sich schon seit Jahrzehnten bewährt hat, jetzt auch das Volk mitsprechen können kann. Das habe ich mit Pfründe gemeint. Es mag vielleicht eine Unterstellung sein, aber es ist eine Feststellung. Dass zwingend die Löhne steigen, das glaube ich nicht. Es ist eine persönliche Einschätzung von mir, dass ich glaube, dass diese Initiative nicht zum Ziel hat, die Löhne der Gemeindepräsidenten zu senken, sondern dieses Gesetz zum Ziel hat, der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, wenn sie es will, mitzusprechen und mitzugestalten, mehr nicht. Raths-Thal: Es glaubt hier drin ja wirklich niemand ernsthaft, dass wenn dieses Gesetz durchkommt, es einen riesen Run in den Gemeinden geben wird, die Löhne anzupassen. Ich gehe davon aus, dass es vielleicht zwei, drei Gemeinden geben wird, die nicht einverstanden sind mit den Vorschlägen der Gemeinderäte, die dann vielleicht eine Korrektur an einer Bürgerversammlung beantragen und die dann nur vielleicht durchkommen. Im Gegenteil, es ist eine Chance für uns Behörden zu erklären, was wir tun. Die Löhne, die wir haben, zu legitimieren und die Diskussion, die jetzt seit Jahren da ist, weil mehr Transparenz besteht. Vor vier, fünf Jahren war die Transparenz noch nicht so vorhanden, jetzt ist sie da, jetzt gibt es Diskussionen in der Bevölkerung. Legitimieren wir doch unsere Behördenlöhne, in dem wir der Bevölkerung die Möglichkeit geben, zu intervenieren oder nicht. Schmid-Grabs hat es gesagt, wenn nicht interveniert wird, ist es eine Gutheissung. Das ist die Chance und das ist auch gut so. Machen Sie nicht so ein Theater, diese kleine Ausweitung der Rechte für unsere Bürger ist jetzt angesagt und auch modern. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Schmid-Grabs zu Raths-Thal: Glauben können Sie in der Kirche. Zu Kofler-Uznach: Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass es heute ein explizites Verbot im Gemeindegesetz des Kantons St.Gallen gibt, und zwar in Art. 24 Abs. 1 Bst. b und Art. 67 Abs. 1 Bst. b. Und um darauf einzugehen, dass wir ein neues Gesetz schaffen müssen mit zusätzlichen Paragraphen ergänzend, können wir zwei streichen und einen hinzufügen, eine super Sache. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Raths-Rorschach: legt seine Interessen offen als Gemeindepräsident von Thal. Die Initiative ist abzulehnen. Dem Bericht der Regierung ist zuzustimmen. Aus der Praxis: seit 21 Jahren als Gemeindepräsident, nie mehr als 5 Prozent der Stimmbeteiligung nahmen an einer Bürgerversammlung teil, und die Gemeinden sprechen oder beschliessen über Budgets über zig Millionen Franken. In Tal sind das 35 Mio. Franken. 5 Prozent der Bevölkerung nimmt teil. Jetzt glaubt ja wohl niemand daran, dass wenn die Behördenlöhne offen gelegt werden, dass die Teilnahme dann grösser wird. Ich glaube dies nicht, es wäre zu schön. Und wenn man die Praxis jetzt anschaut, diejenigen Gemeinden, Ortsgemeinden oder Zweckverbände, die alle gewählt werden, das führt ja zu einer unendlich langen Diskussion über die Behördenlöhne. Deshalb ist das Gesetz unnötig. Wir sprechen jeweils von Deregulierung. Bitte halten Sie sich daran und geben Sie diesem Gesetz eine Abfuhr. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Ich glaube, die Argumente pro und kontra sind genug gewechselt, aber ich habe mit Interesse zugehört und fühle mich erinnert an die Diskussion damals in der vorberatenden Kommission, die ich präsidieren durfte, und anschliessend dann im Kantonsrat, als es um die Initiative der Verkleinerung des Kantonsrats von 180 auf 120 Mitglieder ging. Da wurde beschworen und gesagt wie die Demokratie leide. Keiner hatte den Mut zu sagen, dass es um seinen Sitz ging, und wir haben dann auch in der Kommission die Resultate von anderen Kantonen, die einige Jahre oder kurz zuvor die gleichen Diskussionen und Abstimmungen geführt hatten über die Verkleinerung ihrer Parlamente erhalten. Es gab, glaube ich, einen Kanton, indem die Verkleinerung vom Parlament befürwortet wurde, in allen anderen gab es klare Ablehnungen. Ich hatte dann den Mut, vielleicht für andere die Frechheit, in der Kommission und dann im Rat zu sagen, es gäbe für mich keinen Grund, warum die St.Galler Bevölkerung anders entscheide als in anderen Kantonen. Seien Sie versichert, alle ihre Argumente werden aufgenommen und das Volk wird richtig entscheiden. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Warzinek-Mels: Ich wurde mehrmals angesprochen und erlaube mir eine kurze Replik: Thoma-Andwil widerspricht sich in seinem Votum selber. Er spricht einerseits davon, wir würden unsere «Pfründe», was er auch immer damit meint, verteidigen. Das scheint ein sehr negativ belegter Begriff zu sein. Die Offenlegung der Löhne der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten hat ja gezeigt, dass es genau keine Exzesse gibt. Das sei hier nochmals gesagt. Ich möchte den Begriff «Pfründe» verteidigen. Gegen Ende seines Votums sagt er dann aber auch, er sei überzeugt, dass die meisten Behörden zu tiefe Löhne hätten, und dass sich die Löhne insgesamt nach oben entwickeln müssen. Das ist ja genau das, was wir befürchten. Wir wollen weiterhin eine hohe Finanzdisziplin, auch bei den Behördenlöhnen, das durch das jetzige System sicher gestellt ist, und diese Initiative wird insgesamt wahrscheinlich zu einer Erhöhung der Löhne führen. Diesen Widerspruch in ihrem Votum müssen Sie noch auflösen. Einerseits wollen Sie «Pfründe» verteidigen, andererseits wollen Sie mehr Geld ausschütten, dann müssten wir Ihrer Meinung sein. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Kofler-Uznach: Eine kurze Erwiderung zu Thoma-Andwil: Wir stemmen uns nicht gegen die Mitbeteiligung der Bürger, wir sind dafür, aber es soll einen Sinn haben und diese Initiative hat keinen Sinn. Alles was Sie in der Initiative fordern ist heute schon möglich. Es macht deshalb keinen Sinn, nochmals ein neues Gesetz zu machen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | (Schmid-Grabs: im Namen der SVP-Fraktion): legt seine Interessen offen als Präsident des Initiativkomitees. Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Initianten haben im September 2018 4'352 gültige Unterschriften bei der Staatskanzlei des Kantons St.Gallen für die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» eingereicht. Damit ist die Botschaft der Bevölkerung klar: Mehr Transparenz und Mitbestimmung bei den Löhnen von gewählten Gemeindebehörden müssen her. Lassen Sie mich kurz auf das Zustandekommen des Volksbegehrens eingehen, denn ich denke, nicht jeder ist hier auf dem gleichen Wissensstand. Das Initiativkomitee setzt sich aus 23 Personen aus der Jungen SVP, der SVP, den Grünliberalen und den Jungfreisinnigen zusammen. Wir sind ziemlich breit abgestützt, deshalb bitte ich Sie, dieses Anliegen auch Ernst zu nehmen. Es geht nämlich um eine Erweiterung der Volksrechte. Und wie es Thoma-Andwil bereits erwähnt hat, daran ist nichts auszusetzen und jeder hat dies am 1. August 2019 gepriesen, wie wenn es das Selbstverständlichste auf der Welt wäre. Dann erstaunt es mich, dass wir hier nicht eine wirklich seriöse Diskussion führen können und dem Volk das Vertrauen in dieser Frage nicht geben möchten. Was möchte denn die Initiative erreichen? Wir wollen mehr Mitbestimmung und Transparenz bei den Löhnen von gewählten Behördenmitgliedern. Nur die gewählten Verwaltungsangestellte z.B. sind von dieser Initiative nicht betroffen. Wenn wir hier auf das Votum von Warzinek-Mels eingehen müssen, er hat es gesagt, wir sind Politiker, die Löhne sind also auch politisch, weil wir selbst politisch sind - ganz einfach. Es geht also namentlich um die Besoldung der Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte, Stadtpräsidenten und Stadträte, Mitglieder von Gemeindeparlamenten, Schulpräsidenten und Schulräte sowie GPK-Mitglieder usw. Diese Leute wurden alle vom Volk gewählt. Die meisten Leute hier haben einen Chef, und wenn Sie Unternehmer sind, dann sind Sie ihr eigener Chef, aber jemand hat Ihren Lohn festgelegt. Und in diesem Fall, bei gewählten Behördenmitgliedern, ist es klar, dass das Volk, als diejenige Instanz, die sie gewählt hat, auch in den Lohnfragen mitzureden hat und mitreden darf. Die heutige Regelung könnte daher nicht beibehalten werden. Hierzu ein paar Argumente:
Die SVP-Fraktion kritisiert, dass sich gewisse Gemeindepräsidenten der Diskussion nicht stellen wollen. Sie verweigern sich damit der Diskussion eines Begehrens aus der Bevölkerung, obwohl kein klarer Ausstandsgrund vorliegt. Ich bedauere das persönlich ausserordentlich. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie, die es nun betreffen mag, als Entscheidungsträger gewählt sind und damit auch über für Sie unangenehme Themen zu entscheiden haben. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Thoma-Andwil: Ich bin Gemeindepräsident in Andwil, trete aber nicht in den Ausstand wie andere Gemeindepräsidenten oder andere Behördenmitglieder. Man darf sich schon fragen, warum treten diese in den Ausstand? Genau als Behördenmitglied wäre es doch angebracht, nicht in der Ausstand zu treten. Es geht hier nämlich um eine Stärkung der Volksrechte, um eine Stärkung der Bürger, die uns Behördenmitglieder wählen. In den Ausstand würde ich treten, wenn ich mir aufgrund meiner Tätigkeit hier im Rat persönliche Vorteile erschaffen würde. Dies ist aber nicht der Fall, im Gegenteil. Ich bin offen für die Stärkung der Volksrechte. Stellen Sie sich vor, alle Parlamentarier hier drin, die irgendwie betroffen wären, würden in den Ausstand treten. Also fast die Hälfte wäre dann nicht mehr da, es geht ja um Gemeindepräsidenten, Gemeinderäte, Stadtpräsidenten, Schulpräsidenten und Präsidenten und Verwaltungsräte von Spezialgemeinden usw. Nein, anständig ist oder wäre, wenn die Behördenmitglieder, welche hier im Parlament sitzen, ihren Bürgern die Kompetenz zubilligen, allenfalls auch über den eigenen Lohn bestimmen zu können. Ich bin sicher, dass dies hier so sein wird, ich gehe einmal davon aus, dass dieses Parlament vernünftig entscheiden wird. Vor gut einem Monat fand unsere Bundesfeier statt. Landauf und landab wurde unsere direkte Demokratie beschworen, bei dem der Bürger die höchste Instanz in unserem Staat sei. Auch wurde die Fachkompetenz der Bürger gelobt und dies werde international beneidet. Ich habe nichts anderes gehört, hauptsächlich von Behördenmitgliedern, die dies jetzt zum Teil nicht mehr so gut finden. Ja, dies ist absolut richtig. Der Bürger hat die Kompetenz und das Wissen in unserem Staat. Unsere direkte Demokratie hat das in den letzten Jahrzehnten so gefordert. Der Bürger ist kompetent und vernünftig. Diese Gesetzesanpassung ist längst überfällig. Mich erstaunt die SP-GRÜ-Fraktion, die möchte ja auch mitbestimmen und vor allem in diesem Bereich mitmachen. Sie sagt nein. Auch wenn man die aktuelle Entwicklung der Privatwirtschaft beobachtet, da können vermehrt auch die Aktionäre bei den Entschädigungen mitreden. Es ist ein zeitgemässes und modernes Gesetz. Die Initiative ist auch nur darum entstanden, weil es einem Bedürfnis entspricht mitzugestalten. Vielleicht noch schnell zu den Aussagen der CVP-GLP-Fraktion: Da kann man ja nur staunen im Parlament. Ich zitiere Warzinek-Mels, dass wenn das Gesetz durchkommen würde, es ungeahnte und schwerwiegende Folgen für unser System haben könnte. Ungeahnte und schwerwiegende Folgen, weil der Bürger vielleicht auch mitbestimmen kann – unglaublich. Oder die Angst vor dem Bürger, eine Mehrheit der Unzufriedenen könnte an einer Bürgerversammlung anders entscheiden als der Vorschlag des Gemeinderates, oder die Aussage über die Politisierung der Löhne von vorhin. Warzinek-Mels, wir sind politisch gewählte Mitglieder, wir sind nicht die Verwaltung. Da sieht man eben die Ansicht oder die Gedanken der CVP-GLP-Fraktion, die sich ja scheinbar vehement dagegen wehrt. Gut, sie besitzen auch die meisten Behördenmitglieder in unserem Kanton, sie verteidigen ihre Pfründe und sind nicht offen. Auch die Aussage, dieses Gesetz sei nicht notwendig, ist falsch. Die Stadt Wil, das Parlament der Stadt Wil, also indirekt die Bürger, die wollten mitbestimmen. Es ist also ein Bedürfnis. Machen wir doch jetzt ein Gesetz, das es ermöglicht mitzubestimmen. Es ist heute zeitgemäss, dass man diese Möglichkeit auch bietet. Stimmen sie diesem modernen Gesetz zu und haben Sie keine Angst vor den Bürgern, denn die werden an jeder Bürgerversammlung vernünftig entscheiden. Ich bin zwar der einzige im Initiativkomitee, ich bin aber überzeugt, dass die Führung einer Gemeinde heute sehr anspruchsvoll ist. Es braucht die Besten. Es wird immer Leute geben, die sagen, das kann ich auch viel billiger aber der Bürger ist intelligent genug und weiss, das dass Führen einer Gemeinde anspruchsvoll ist. Man braucht gute Leute, die muss man anständig bezahlen. Sonst gibt es einen Bumerang nach einigen Jahren. Und ich bin überzeugt, dass ein grosser Teil der Behörden eine zu tiefe Entschädigung hat. Die Möglichkeit hat der Bürger hier zu korrigieren, nicht nur nach unten sondern nach oben. Ich danke für Ihre Unterstützung. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Kofler-Uznach: (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die SP-GRÜ-Fraktion hat bereits die Motion 42.17.08 «Behördenlöhne: Wer zahlt befiehlt» abgelehnt und wir haben in der Zwischenzeit unsere Meinung nicht geändert. Ich kann mich deshalb kurzfassen und verzichte darauf, die Voten meiner Vorredner zu wiederholen. Eine neue gesetzliche Grundlage ist nicht nötig. Die Bürgerschaft kann bereits heute bei der Behandlung des Budgets über die Lohnkosten entscheiden. Zudem verpflichtet das Öffentlichkeitsgesetz z.B. einen Gemeindepräsidenten dazu, Auskunft über seinen Lohn zu erteilen. Um noch mehr Transparenz zu schaffen, unterstützen wir die Ziff. 3 der Botschaft der Regierung. Es ist richtig, eine Vorlage zu erarbeiten, welche es den Bürgern auf einfache Art und Weise ermöglicht, Einsicht in die Löhne der Behörden zu erlange. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Widmer-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Vorab bedankt sich die FDP-Fraktion für die erfrischend kurze Vorlage, welche dennoch alle wesentlichen Punkte ausgezeichnet darlegt. Die sehr kurze Beratung in der Kommission zeigt, dass dieser Bericht abschliessend die wesentlichen Punkte deutlich behandelt. Die FDP-Fraktion geht mit den Initianten sehr einig darin, dass die Anliegen nach vermehrter Transparenz und auch nach demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten betreffend der Behördenlöhne zu befürworten sind und einem Gebot der heutigen Zeit entsprechen. In diesem Sinn begrüssen wir die Absicht der Regierung, uns eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Veröffentlichung der Besoldung der von der Bürgschaft gewählten Behördenmitglieder zum Ziel hat, selbst wenn diese Veröffentlichungen bereits heute in anderer Form vorliegen. Wichtig erscheint uns dabei jedoch, dass es sich bei dieser künftigen Zusammenstellung der Bezüge um eine umfassende Zusammenstellung handelt. Entschädigungen für Tätigkeiten und Mandate, welche aufgrund der Behördenstellungen stehen oder ausgeübt werden, sollen darin einbezogen werden, denn sonst würde sich erneut ein verzerrtes Bild abgeben, das zu Diskussionen Anlass geben könnte. Was die Initiative hingegen betrifft, so denken wir, dass diese über das Ziel hinaus schiesst, insbesondere wenn man sich bewusst wird, dass nicht nur die viel diskutierten Löhne der Präsidenten der politischen Gemeinden, sondern letztlich alle Löhne aller Mandatsträger von über 200 Spezialgemeinden betroffen sein werden. Da kann man dann durchaus daran zweifeln, ob sich der bürokratische Aufwand in einem guten Verhältnis zum berechtigten Anliegen der Initianten bewegt. Bereits heute besteht ja auch eine gewisse Art Lohncap, denn für Lohnerhöhungen besteht via Budget der entsprechenden Gemeinden eine entsprechende Mitsprachemöglichkeit der Bürgerschaft. Die FDP-Fraktion ist aber sehr froh, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nun bald über dieses Anliegen der Initianten entscheiden können und dann ein basisdemokratischer Entscheid, ich hoffe ein abschliessender Entscheid, vorliegt. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Warzinek-Mels (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das vorliegende Geschäft ist weitgehend identisch mit der Motion 42.17.08 «Behördenlöhne: Wer zahlt, befiehlt», die am 18. September 2017 im Kantonsrat behandelt wurde. Ich erlaube mir im Wesentlichen stichpunktartig die damaligen Argumente, die unverändert Gültigkeit haben, zu wiederholen und einige neue Aspekte zu erwähnen: Es ist keinesfalls so, dass die Bevölkerung keinerlei Einflussmöglichkeit auf die Behördenlöhne hat. Änderungsanträge sind möglich bei als neu zu qualifizierenden Ausgaben. Die geltende Regelung sorgt für eine übergeordnete Mitsprache der Bürgerschaft bzw. des sie vertretenden Gemeindeparlamentes bei Besoldungsänderungen und damit auch für eine angemessene Begrenzung. Transparenz ist schon jetzt durch das verfassungsrechtliche Öffentlichkeitsprinzip und das Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung sichergestellt. Das geltende Recht bietet somit in Bezug auf Transparenz und Steuerung eine ausgewogene Lösung. Verändert man diese sorgfältige und über lange Zeit bewährte Tarierung des Systems, so können sich ungeahnte und schwerwiegende Folgen einstellen. Die Festlegung des Behördenlohnes ist ein komplexer Vorgang, abhängig beispielsweise von Faktoren wie Ausbildung, Erfahrung, konkreten Aufgabenbereichen, aber auch dem Einbezug von Sitzungsgeldern, Entschädigungen, Überzeit oder Teuerung. Zudem müssen die Behörden- und Verwaltungslöhne innerhalb einer Gemeinde stimmig sein. Es gibt schlichtweg keinen Standartlohn und die komplexe Diskussion über den richtigen Lohn ist im Rat und nicht an der Bürgerversammlung an der richtigen Stelle. Die Regierung erwähnt in ihrer Botschaft noch den Aspekt von «kurzfristigen Bestrafungsaktionen». Es kann bei mehreren strittigen Geschäften in einer Gemeinde rasch eine «Mehrheit der Unzufriedenen» geben, obwohl der Rat jedes einzelne Geschäft nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet hat. Eine solche «mehrheitliche Unzufriedenheit» darf nicht zu einem Lohndruck auf die Behördenmitglieder führen, die ihre Arbeit objektiv richtig ausgeführt haben. Die Initiative eröffnet gerade diesbezüglich Tür und Tor, Druck auf Behörden auszuüben und damit die Qualität ihrer Arbeit zu verschlechtern. Das lehnen wir in aller Klarheit ab. Wir hatten im vergangenen Jahr diverse Neuwahlen in verschiedenen Gemeinden. Praktisch überall standen und stehen mehrere Kandidatinnen und Kandidaten zur Auswahl. Dies ist für unsere Demokratie ein starkes und wichtiges Element. Die Initiative fordert nun eine «Politisierung der Festlegung des Gehaltes» und wird dadurch mögliche sehr geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vor einer Kandidatur abschrecken. Aktuell sind keine überrissenen oder unangebrachten Behördenlöhne konkret bekannt. Die Initiative behandelt also ein Problem, das es gar nicht gibt. Es soll einmal mehr ein Gesetz geschaffen werden, das es nicht braucht. Die Initiative beinhaltet auch das Risiko, dass sich durch eine breite öffentliche Diskussion über «den richtigen Lohn» die Behördenlöhne insgesamt nach oben bewegen. Der Initiativtext scheint unklar. Die Bedeutung für den weiteren Prozess ist auch unklar. In der vorliegenden Botschaft wird unter Kapitel 4 noch der Aspekt der Transparenz behandelt. Wie schon erwähnt, ist Transparenz grundsätzlich schon jetzt sichergestellt. Allerdings muss man derzeit ein Gesuch stellen, um Angaben zur Besoldung von Behördenmitgliedern zu erhalten. Hier sieht die Regierung eine mögliche Verbesserung, indem ein Gesetzgebungsauftrag zur Offenlegung der Besoldung erteilt wird. Diesen Gedanken tragen wir mit. In der Öffentlichkeit darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass das Ergebnis der komplexen Lohnfestlegung im Verborgenen bleiben soll. Wir begrüssen und unterstützen den vorliegenden Bericht, lehnen die Einheitsinitiative ab, sind dafür, dass kein Gegenvorschlag unterbreitet wird und laden die Regierung ein, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, mit der die wichtige Transparenz noch weiter gestärkt wird. Und zum Schluss noch dies: Sicherlich wird hier im Ratssaal und dann auch im Abstimmungskampf seitens der Initianten der Vorwurf erhoben werden, man würde den Souverän nicht ernst nehmen und dem Volk nicht zutrauen, solche komplexen Entscheide zu treffen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben volles Vertrauen in den Souverän und das Stimmvolk. Es wird erkennen, dass einmal mehr zur Profilierung in Wahlkampfzeiten ein Problem aus dem Boden gestampft wird, das es nicht gibt und dass ein Gesetz geschaffen werden soll, das es nicht braucht. Der Souverän wird auch diese nutzlose Initiative dorthin schicken, wo sie gehört: bachab. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona, Präsidentin vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Gerne erstatte ich namens der vorberatenden Kommission Bericht über die Vorberatung des Kantonsratsbeschlusses über die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk». Die vorberatende Kommission tagte am Montagvormittag, 19. August 2019. Für die Kommissionssitzung musste sich ein Kommissionsmitglied so kurzfristig entschuldigen, dass kein Ersatzmitglied mehr bestimmt werden konnte. Neben den 14 anwesenden Kommissionsmitgliedern nahmen seitens des zuständigen Departementes des lnnern Regierungsrat Martin Klöti, Generalsekretär Davide Scruzzi, Alexander Gulde, Leiter des Amtes für Gemeinden, und sein Stellvertreter Bruno Schaible teil. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von Sandra Stefanovic und ihrer Stellvertreterin Aline Tobler von den Parlamentsdiensten wahrgenommen, wofür ihnen der beste Dank gebührt.Die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» strebt eine Gesetzesanpassung an, damit die Bürgerschaft in den Gemeinden bei der Besoldung der von ihr gewählten Behördenmitglieder mittels fakultativen oder obligatorischen Referendums mitbestimmen kann. Derzeit können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht direkt mitbestimmen. Der Gemeinde- bzw. der Stadtrat – in Städten mit Parlament zum Teil das Stadtparlament – legt die Besoldung der Behördenmitglieder abschliessend fest. Dies im Unterschied zu einigen anderen Kantonen. Das St.Galler Gemeindegesetz sieht sogar ausdrücklich vor, dass Reglemente über das Dienst- und Besoldungsverhältnis von Behördenmitgliedern vom obligatorischen und vom fakultativen Referendum ausgenommen sind. Eine Mitsprache der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bzw. des Parlamentes ist heute nur dann vorgesehen, wenn neue Besoldungsvorschriften eine Erhöhung der entsprechenden Kredite zur Folge haben. Stimmt die Bürgerschaft bzw. das Parlament dem Kredit für Mehrausgaben zu, so gelten die Löhne als gebundene Ausgaben, sofern sie sich innerhalb des genehmigten Kredits bewegen. Ursprung dieser lnitiative waren verschiedene kommunale Bestrebungen, diese Ausgangslage zu ändern. lm Jahr 2016 wurden in Wil und in der Gemeinde Thal jeweils eine Volksinitiative lanciert, die eine Lohnobergrenze für Behördenmitglieder vorsah. Beide Volksinitiativen wurden mit Verweis auf das Gemeindegesetz als nicht zulässig erklärt. Ein entsprechender Rekurs wurde vom zuständigen Departement des lnnern abgewiesen. lm Jahr 2017 wurde im Kantonsrat die Motion 42.17.08 «Behördenlöhne: Wer zahlt, befiehlt» mit der Forderung eingereicht, dass den Stimmberechtigten die Möglichkeit eingeräumt wird, direkten Einfluss auf die Behördenlöhne zu nehmen. Der Kantonsrat lehnte die Motion mit 73:25 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. lm September 2018 wurde mit über 4'000 gültigen Unterschriften die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» eingereicht. Das lnitiativkomitee setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Parteien und Jungparteien zusammen. Mit Verfügung vom 8. Oktober 2018 wurde das Zustandekommen der lnitiative bestätigt. Die Regierung leitete ihren Bericht und den Beschlussentwurf dem Kantonsrat am 23. April 2019 fristgerecht zu, so dass die in der Junisession 2019 bestellte vorberatende Kommission den Bericht und den Entwurf auf diese Session hin vorberaten konnte. Die Kommissionssitzung begann mit einer gesonderten Diskussion über die Frage, ob von der lnitiative betroffene Behördenmitglieder, die gleichzeitig Mitglied des Kantonsrates bzw. der vorberatenden Kommission sind, bei der Behandlung der Vorlage in den Ausstand treten müssen. Da es sich im vorliegenden Fall um einen allgemein verbindlichen Beschluss handelt und es auch an der nötigen Unmittelbarkeit des privaten lnteresses fehlt, ergibt sich kein zwingender Ausstandsgrund. Wie immer steht es den einzelnen Ratsmitgliedern aber natürlich frei, sich dennoch nach eigenem Ermessen in den Ausstand zu begeben. Ebenfalls noch vor der Allgemeinen Diskussion wurde die Frage erörtert, wie der lnitiativtext ausgelegt werden muss. Die Regierung vertritt die Haltung, dass der lnitiativtext so verstanden werden muss, dass es den Gemeinden überlassen ist, die heutige Regelung beizubehalten oder aber das fakultative oder obligatorische Referendum vorzusehen. Das lnitiativkomitee hingegen vertritt die Ansicht, dass die heutige Regelung keine Option mehr ist, sondern die Gemeinden lediglich die Wahl zwischen fakultativem oder obligatorischem Referendum haben. Die Abklärungen haben ergeben, dass beide Auslegungen möglich sind. Da es nicht Sache einer vorberatenden Kommission ist, solche Auslegungsfragen abschliessend zu klären, blieb die Diskussion ohne eindeutigen Schluss. Es folgte eine angeregte Diskussion über die Bedeutung und die Auswirkungen der von der lnitiative geforderten Referendumspflicht für Behördenlöhne auf kommunaler Ebene. lm Fokus standen die Fragen, inwiefern bei den Behördenlöhnen heute eine demokratische Lücke besteht, ob die lnitiative überhaupt ein vorhandenes Problem adressiert, wie der Kanton St.Gallen im interkantonalen Vergleich dasteht und ob die lnitiative dazu führen könnte, dass die Attraktivität von öffentlichen Ämtern zusätzlich leidet. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission vertrat die Haltung, dass die Legitimität der Besoldung von Behördenmitgliedern gestärkt werden müsse. Dies könne durch einen sauberen, transparenten Prozess und die direkte Mitbestimmung erreicht werden. Auf diese Weise seien die Besoldungen nicht Gegenstand permanenter Diskussionen, sondern Ergebnis eines allgemein akzeptierten Verfahrens. Besoldungen seien in allen Fällen durch die Vorgesetzten festzulegen; bei Behördenmitgliedern seien die Stimmberechtigten die Vorgesetzten. Zudem zeige der Kantonsvergleich, dass in anderen Kantonen die direkte Mitbestimmung gewährleistet sei und problemlos funktioniere. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission führte hingegen ins Feld, dass die Löhne von Behördenmitgliedern bereits heute transparent seien. Dabei habe sich gezeigt, dass es im Kanton St.Gallen, etwa bei den Gemeindepräsidien, keine überrissenen Löhne gebe. Sollen die Entlöhnungen erhöht werden, könne die Bürgerschaft überdies bereits heute mitbestimmen. Weiter wurde angemerkt, dass es ohnehin keinen Standardlohn gebe und die Entlöhnung der Behördenmitglieder auch auf das Verwaltungspersonal abgestimmt sein müsse, wobei die Entlöhnung des Verwaltungspersonals nicht öffentlich sei. Die Einführung einer Referendumsmöglichkeit führe zu weniger Kandidatinnen und Kandidaten für öffentliche Ämter und damit zu weniger demokratischer Auswahl. Zudem könne es zu kurzfristig motivierten Bestrafungsaktionen kommen. Selbst im besten Fall führe das lnitiativbegehren lediglich zu unnötiger Bürokratie. Auf breite Zustimmung in der vorberatenden Kommission stiess der Auftrag an die Regierung, mehr Transparenz über die Besoldungsverhältnisse von gewählten Behördenmitgliedern zu schaffen. Nach dem Öffentlichkeitsgesetz kann die Transparenz grundsätzlich bereits heute geschaffen werden, doch das Verfahren ist verhältnismässig aufwändig. Mit einer neuen Regelung soll der Zugang zu den lnformationen über die Entlöhnung der Behördenmitglieder vereinfacht werden. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit auf die Vorlage einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |
16.9.2019 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: In den Ausstand treten Tanner-Sargans, Stadler-Lütisburg, Tinner-Wartau, Bühler-Bad Ragaz und Müller-Lichtensteig. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |