Geschäft: Haltung der Regierung gefährdet Agglomerationsprogramm "Regio Wil" und somit 37 Mio. Franken an Bundesgeldern (Titel der Antwort: Agglomerationsprogramm "Regio Wil" im Zusammenhang mit Bauvorhaben in der politischen Gemeinde Niederhelfenschwil)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.09
TitelHaltung der Regierung gefährdet Agglomerationsprogramm "Regio Wil" und somit 37 Mio. Franken an Bundesgeldern (Titel der Antwort: Agglomerationsprogramm "Regio Wil" im Zusammenhang mit Bauvorhaben in der politischen Gemeinde Niederhelfenschwil)
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung19.2.2018
Abschluss27.11.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. Februar 2018
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 14. August 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2018Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

In der Gemeinde Niederhelfenschwil, mitten im Dorf Lenggenwil, hätte eine riesiger Industriekomplex entstehen sollen, obwohl die Gegebenheiten, die vorhandenen Zone, die Zufahrten mit Erschliessung nicht die gegeben sind und waren. Über zwei Jahre hat es gedauert, bis das Baudepartement zum Rechtsstaat Schweiz zurückgefunden hat. Es musste seinen eigenen Entscheid über den Haufen werfen und dies aus mehreren massiven Ihnen bekannten Gründen. Unter anderem hätte eine unzulässige materielle Umzonung stattgefunden. Dies ist kein Kavaliersdelikt. Eine solche unzulässige Umzonung verletzt das Baurecht auf gröbste Art und Weise. Die Antworten des Baudepartementes erstaunen mich deshalb kaum. Einmal mehr widerspricht es sich selbst.

Fakt ist, dass in unserer ländlichen Gemeinden Niederhelfenschwil keine solche Grossindustrie rechtens ist, jetzt und auch in der Zukunft nicht, denn unsere Lage und die gegebenen Strukturen lassen dies nicht zu. Es wäre auch nicht rechtens, aus der im neuen Gesetz wegfallenden, in unserer Gemeinde stark eingeschränkten Gewerbe- und Industriezonen eine Arbeitszone zu machen. Eine Arbeitszone klingt zwar irgendwie noch verlockend, ist aber mit ihrem Sinn und Zweck nicht kompatibel mit unseren Gegebenheiten. Einschränkungen sind in einer Arbeitszone nicht erwünscht. Sie soll den Industriebetrieben so viel Freiraum lassen wie möglich. Weiter finden in einer Arbeitszone Betriebe mit grösseren Immissionen, sei es Lärm, Gestank, Gefährdung usw. Zuflucht. Mitten in einem Dorf, direkt neben der Wohnzone, direkt neben dem Kindergarten hat eine solche Zone nichts zu suchen. Wichtig ist, die Zone bestimmt, was für Betriebe angesiedelt werden können oder eben nicht. Den Betriebe kommen und gehen. Wie erwähnt, eine Arbeitszone ist in der Gemeinde Niederhelfenschwil nicht rechtens. Da kann ich Ihnen nur einen Rat mitgeben. Lesen Sie Ihre eigene Broschüren «Arbeitszone» und «Gesamtverkehrsstrategie etwas besser durch, dann sehen Sie den Widerspruch.

Da die vorliegende Antwort der dermassen sachliche Fehler und Unwissenheit beinhaltet, kann diese kaum von der Regierung selbst stammen. Die Antwort ist deshalb nicht bewertbar.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018