ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Ich danke der Regierung für die Antwort und habe erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Regierung stillende Mütter, die beim Kanton arbeiten, grundsätzlich unterstützt. Die Regelungen zum Stillen während der Arbeitszeit gemäss Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz wird in der Staatsverwaltung sachgemäss umgesetzt, was zu begrüssen ist. D.h. nämlich, dass alle Mütter, die in der Verwaltung arbeiten während der Arbeitszeit stillen können und dies dann als Arbeitszeit angerechnet wird. Das selbe soll auch für Lehrerinnen an den Berufsfachschulen und den Mittelschulen gelten. Ich zweifle allerdings aufgrund des Vorbehalts in der Antwort der Regierung stark daran, dass dies in der Praxis dann auch so umgesetzt wird. Obwohl der Anspruch der Verordnung zum Arbeitsgesetz für Lehrerinnen der Volksschule nicht gilt, empfiehlt die Regierung den Schulträgern nach einer für alle involvierten Parteien befriedigenden Lösung zu suchen. Vor allem weil es sich meist um eine kurze Zeit handle. Ein mir zugetragener Fall aus der Praxis zeigt aber, dass diese Empfehlung wohl noch nicht bei allen Schulen im Kanton angekommen ist. Einer Lehrerin wurde nämlich das Stillen während der Arbeitszeit verweigert und es brauchte viele Gespräche und Druck von Seiten des Lehrerverbandes, damit eine Lösung zustande kam. Diese Situation und die Ungleichbehandlung der Volksschullehrerinnen gegenüber den anderen Lehrerinnen und den Angestellten der Verwaltung ist nicht haltbar. Aus diesem Grund werde ich mit einer Motion nachdoppeln, damit sichergestellt ist, dass alle Lehrerinnen an allen Schulen in unserem Kanton gleich wie die Mütter, die in der Verwaltung arbeiten, ihre Kinder auch nach dem Mutterschaftsurlaub weiterstillen können.