Geschäft: XIV. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.18.07
TitelXIV. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung20.2.2018
Abschluss1.1.2019
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 19. September 2018
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 27. Februar 2018
AllgemeinKommissionsbestellung vom 23. April 2018
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 11. Dezember 2018
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 9. Mai 2018
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.9.2018Schlussabstimmung116Zustimmung0Ablehnung4
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
13.6.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Wir behandeln jetzt den dringlichen Vorstoss aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsdepartementes.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission traf sich am 9. Mai 2018 vollständig gemäss ihrer Bestellung anlässlich der Aprilsession 2018 zur Sitzung. Seitens der Regierung nahm Regierungsrätin Heidi Hanselmann teil. Aus dem Gesundheitsdepartement waren Anke Lehmann, Leiterin Bereich Pflege und Entwicklung und Nicole Ingold, Stellvertreterin Leiter Rechtsdienst, anwesend. Die Geschäftsführung oblag den Parlamentsdiensten unter der Leitung von Beat Müggler und Gerda Göbel-Keller. Als Kommissionspräsident lege ich meine Interessenbindungen offen. Ich bin Mitglied einer Diskussions- und Austauschplattform «Palliativ Forum Recare», welche im oberen Rheintal die Akteure vernetzt.

Anke Lehmann erläuterte in ihrem Fachreferat die inhaltlichen und organisatorischen Grundlagen von Palliativ Care. Regierungsrätin Heidi Hanselmann stellte die Vorlage der Regierung vor. Formell nicht Gegenstand der Beratung war der Bericht 40.15.04, Konzept Palliativ Care des Kantons St.Gallen der Regierung vom 9. Juni 2015. Der Kantonsrat nahm in der Novembersession 2015 Kenntnis vom Bericht und beauftragte die Regierung in diesem Zusammenhang im Gesundheitsgesetz eine gesetzliche Grundlage für Palliativ Care im Kanton St.Gallen zu schaffen. Botschaft und Entwurf der Regierung vom 27. Februar 2018 wurden beraten. Inhaltlich waren die Bedürfnisse der Bevölkerung nach palliativer Behandlung und Pflege unbestritten. Im Wesentlichen kam die vorberatende Kommission und die Regierung übereinstimmend zum Schluss:

  1. ie Palliativbewegung distanziert sich klar von aktiver Sterbehilfe;

  2. die beiden neuen Gesetzesartikel, Art. 21 a sowie Art. 40bis Gesundheitsgesetz geben natürlichen Personen keinen direkten einklagbaren Anspruch;

  3. das Gesetz hält neu die Grundsätze und die Vorgaben für Palliativ Care fest. Die Gesetzesnovelle schafft eine gesetzliche Grundlage für bereits bisher erteilte Leistungsaufträge. Diese unterliegen unverändert dem jährlichen Budgetprozess.

Rückkommen wurde keines verlangt, über eine Kommissionsmotion oder Aufträge wurde weder beraten noch Beschluss gefasst. Änderungsanträge liegen keine vor. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig Eintreten und implizit auch Gutheissung der Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir begrüssen die gesetzliche Grundlage zur Palliativ Care im Gesundheitsgesetz. Damit hat die Regierung den Auftrag des Kantonsrats, der sehr knapp angenommen wurde, der Auftrag wurde erteilt bei der Kenntnisnahme des Berichts über das kantonale Konzept Palliativ Care. Die Regierung hat diesen Auftrag mit einem schlanken einfach formulierten und dennoch umfassenden Gesetz erfüllt. Alles Wichtige ist darin enthalten. Die vierte Säule der öffentlichen Gesundheitspflege, die Palliation ‹Linderung› auf deutsch, wird dadurch den anderen drei Säulen Kuration, «Heilung», Rehabilitation bedeutet ‹Wiedereingliederung› und Prävention «Vorbeugung» gleichwertig im Gesundheitsgesetz verankert.

Weil wir, die SP-GRÜ-Fraktion, das in der Vernehmlassung eingebracht haben, sind wir erfreut, dass die Möglichkeit der Erteilung von Leistungsvereinbarungen mit öffentlichen oder privaten Organisationen und ihre Unterstützung mit Beiträgen ins Gesetz aufgenommen wurden. Das macht eigentlich der Kanton bereits seit drei bzw. zwei Jahren mit Palliativ Ostschweiz bzw. mit dem palliativen Brückendienst. Mein Vorredner hat das bereits erwähnt. Die Beiträge sind für diese komplexe Aufgabe sehr moderat und eine Erhöhung steht zurzeit überhaupt nicht zur Diskussion.

Wir dürfen nicht vergessen, eine ganz grosse Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich Palliativ Care, auch wenn nur ein kleiner Teil sie in Anspruch nimmt. Wir werden sehen, ob dieser Anteil dann mit der Zeit grösser wird. Auf alle Fälle ist es ein wichtiges Signal an die Bevölkerung, dass der Kanton auch Palliativ Care ernst nimmt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung kommt mit der vorliegenden Botschaft einem sehr knapp angenommenen Auftrag des Kantonsrats für eine gesetzliche Regelung der Palliativ Care im Gesundheitsgesetz nach im Rahmen der Behandlung des Konzepts Palliativ Care des Kantons St.Gallen. Die FDP-Fraktion sah damals keine Notwendigkeit für die Schaffung einer rechtlichen Grundlage. Bei der Palliativ Care handelt es sich um einen sehr sensiblen Bereich der medizinischen pflegerischen Versorgung schwerkranker Personen. Es muss und ist eine Selbstverständlichkeit, dass für todkranke Personen eine adäquate Begleitung, Pflege und medizinische Betreuung sichergestellt sein muss. Vieles wird gut gemacht, Verbesserungen sind aber immer möglich. Der vorgeschlagene Gesetzesnachtrag wird allgemein und in der ‹kann› Formulierung gehalten. Er löst keine direkten Kosten oder Stellen aus, solange keine weiteren Leistungsaufträge abgeschlossen und damit Budget wirksam werden, die dann vom Kantonsrat zu genehmigen wären. Kostenwirksame Leistungsaufträge bestehen aktuell für die sehr wichtigen Organisationen Palliativ Care Ostschweiz und dem palliativen Brückendienst. Die im Gesetz festgehaltenen Grundsätze entsprechen den allgemeinen Richtlinien in der Palliativen Care.

Die FDP-Fraktion wird auf die Vorlage Eintreten und den Gesetzesnachtrag unterstützen. Sie bleibt aber bei ihrer Meinung, dass dieser gesetzliche Nachtrag Selbstverständlichkeiten festhält und eigentlich nicht notwendig wäre, aber wir wollen nicht schon wieder ‹Montesquieu› bemühen, sondern diesem Grundsatz an wichtiger Stelle versuchen nachzukommen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Regierungsrätin: Sie haben es gehört die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, es ist ein Bedürfnis das wir Palliativ Care eine Sicherheit geben, die auch heisst, dass man finanzielle Mittel für die Leistungsaufträge sprechen kann und deswegen ist diese Grundlage auch wichtig. 21 Kantone haben das bereits in der Schweiz und dementsprechend ist es ein bisschen auch Gebot der Stunde.

Eine Studie vom BAG zeigt darauf hin, dass bei der Befragung 83 Prozent der Bevölkerung darauf hingewiesen hat, dass Palliativ Care flächendeckend angeboten werden soll. 84 Prozent der Befragten würden Palliativ Care in Anspruch nehmen, wenn sie unheilbar krank wären und 72 Prozent der Befragten möchten eigentlich zu Hause sterben. Das in der Schweiz und gerade mal 20 Prozent tun das. Warum können das nur 20 Prozent, weil wir diesbezüglich tatsächlich noch zu wenig Angebote haben und dementsprechend hier diese Versorgungslücke füllen können und dürfen. Vielen Dank für die gute Aufnahme für die Sicherheit, die damit auch ausgesprochen wird, nicht nur für die Patientinnen und Patienten, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder für den palliativen Brückendienst, Palliative Ostschweiz, die sich stark, intensiv und nachhaltig in diesem Thema engagiert.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Palliation wird im Kanton St.Gallen bereits heute leider noch ohne die entsprechende gesetzliche Grundlage mit guter Organisation gezielt und in hoher Qualität durch den palliativen Brückendienst der Krebsliga Ostschweiz der mit weniger als 300 Stellenprozent den gesamten Kanton bedient und anderen Organisationen, wie z.B. den psychologischen Dienst am Kantonsspital St.Gallen gezielt und auf den einzelnen Patienten und seine Angehörigen gemacht. Das ist wichtig und richtig und für die sich in einer sehr verletzlichen Lebensphase befindlichen Menschen eine sehr grosse und unverzichtbare Hilfe.

Im Gegensatz zu den anderen Pfeilern in unserem Gesundheitswesen, der Prävention, der Kuration und der Rehabilitation, ist die Palliation noch nicht gesetzlich geregelt. Zur ständigen Sicherung der Palliation im Kanton St.Gallen ist dies nötig und mehr als fällig. In diesem XIV. Gesetzesnachtrag zum Gesundheitsgesetz wird dies sinnvoller auf die betroffenen Menschen ausgerichteter Form gemacht.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Botschaft der Regierung zu diesem Geschäft beschreibt ausführlich, dass es für die Betreuung und Pflege von unheilbaren Kranken im Kanton St.Gallen verschiedene gut ausgebaute Versorgungsstrukturen gibt sowohl für die Grundversorgung am Lebensende als auch für besondere Pflegefälle in diesem Bereich. Das ist eine erfreuliche Ausgangslage, aber auch etwas absolut notwendiges. Nicht nur für heute, sondern vor allem auch zukünftig. Es ist voraussehbar, dass aufgrund der demografischen Entwicklung, d.h. die steigende Bevölkerungszahl, die Nachfrage nach solchen Pflegeleistungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zunehmen wird.

Das zeigt auch die Statistik des Bundesamtes für Gesundheit. Denn gemäss dieser Statistik beträgt der Anteil derjenigen Menschen die plötzlich und unerwartet sterben nur gerade 5 Prozent. 95 Prozent sterben nach einer kürzeren oder längeren Pflegebedürftigkeit und davon benötigen 20 Prozent eine stationäre Behandlung in hochspezialisierten Pflegezentren. Das Bedürfnis für solche spezialisierte Pflegeeinrichtungen ist also klar und unbestritten. Wir wissen aber auch, dass solche Einrichtungen sehr teuer sind, d.h. natürlich nicht das man dort Einsparungen machen sollte, sondern man muss dort, wo es kostengünstigere Lösungen gibt, diese fördern. Dazu gehört vor allem die ambulante Versorgung dieser Patienten, um die Kosten einigermassen in den Griff zu bekommen. Auch hier gibt es eine interessante Information des Bundesamt für Gesundheit. Eine Studie zeigt nämlich auf, dass viel mehr von den betroffenen Menschen ambulant oder daheim versorgt werden könnten, als das heute der Fall ist, umso mehr, als das sicher auch der Wunsch der Betroffenen selber wäre. Schon heute leisten die Hausärzte und die Spitex einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag an die Pflege von Schwerkranken bzw. unheilbar kranken Personen.

Auch der palliative Brückendienst, der unterstützend und beratend tätig ist als Ergänzung zu Hausarztmedizin und den Spitex-Leistungen ist für komplexe Betreuungssituationen daheim unverzichtbar geworden. Es wäre zu prüfen, ob das Angebot noch erweitert werden könnte, damit mehr Betroffene davon profitieren könnten. Wir haben in der Vernehmlassung die Aussage der Regierung ein bisschen angezweifelt, dass mit der Aufnahme von neuen Bestimmungen im Gesundheitsgesetz keine zusätzlichen Ausgaben entstehen würden. Gemäss der vorliegenden Botschaft hat interessanterweise auch das Finanzdepartement in seiner Vernehmlassungsantwort genau den gleichen Vorbehalt gehabt. In der Botschaft heisst es nun wiederholt, dass mit dem XIV. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz keine zusätzlichen Ausgaben entstehen würden. Gleichzeitig schreibt die Regierung unter Punkt 7, finanzielle Auswirkungen, dass Massnahmen und Organisationen mit Beiträgen unterstützt werden können. Transparenter wäre es gewesen, wenn die Regierung klar dazu stehen würde, dass der XIV. Nachtrag selbstverständlich auch die Rechtsgrundlage ist, wenn nicht sogar vielleicht der Hauptgrund um Leistungsaufträge abzuschliessen und sie zu finanzieren. Sonst wäre der Nachtrag eigentlich gar nicht notwendig. Das war übrigens auch die Meinung eines grossen Teils des Kantonsrats, denn an der Novembersession 2015 ist nur sehr knapp mit 53:52 Stimmen die Schaffung einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für die Palliative Care beschlossen worden.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Die Kommission beantragt eintreten auf die Vorlage. Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. Das Wort zum Eintreten ist frei.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018