Geschäft: Amtliche Publikation von Todesfällen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.18.03
TitelAmtliche Publikation von Todesfällen
ArtKR Motion
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung20.2.2018
Abschluss17.9.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. Februar 2018
AntragAntrag der Regierung vom 8. Mai 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.9.2018Eintreten45Zustimmung50Ablehnung25
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die Motion ist abzulehnen.

Wir sind klar der Meinung, dass aufgrund dessen, dass bereits heute viele Gemeinden auf die Publikation von Todesanzeigen / Todesfällen verzichten, wir hier das Rad nicht mehr zurückdrehen können und sollen. Der Vorredner hat es auch ausgeführt: Letztlich gibt es auch datenschutzrechtliche Überlegungen. zum Teil auch seitens der Angehörigen, die gegen eine Publikation sprechen.

Wenn ich am sprechen bin, möchte ich noch auf einen Verfahrenshinweis aufmerksam machen. Bei dem soeben beratenen Postulat 42.18.13 «Keine ausländische Staatspropaganda in der Volksschule und im schulischen Umfeld» haben wir erst die Fassung bereinigt, wir haben aber noch nicht darüber abgestimmt, ob das Postulat überwiesen werden soll oder nicht. Ich bitte das Kantonsratspräsidium bzw. die Präsidentin oder den Viezpräsidenten dies noch nachzuholen. Weglassen

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Die Motion ist mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung gutzuheissen.

Wir danken der Regierung für die positive Aufnahme und sind mit der Änderung des Wortlautes einverstanden. Wir danken für die Unterstützung der Gutheissung dieser Motion.

Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht, man wird auf das Strasse ja nicht zu jedem Geschäft gleich oft angesprochen. Dieses Thema hier scheint jedoch die Bevölkerung wirklich zu beschäftigen. Ich hatte selten so viele Rückmeldungen zu einem Vorstoss wie zu diesem. Die Meinung war einhellig: Die Bevölkerung wünscht sich weiterhin die Publikation der Todesfälle oder der Zivilstandsmeldungen. Die Stadt St.Gallen macht es uns vor, aufgrund einer Anfrage von zwei Parlamentariern aus der CVP-Fraktion hat sich die Stadt entschieden, seit dem 1. Juli 2018 die Todesfälle wieder zu publizieren. In der Antwort verweist die Stadt St.Gallen auf zwei hängige Vorstösse, der eine hier im Kantonsrat und der andere im Nationalrat. Sie sehen, dieses Thema ist auf allen politischen Ebenen präsent.

In der Begründung der Regierung finden Sie die Geschichte des Problems sauber aufgelistet. Es ist klar, der Datenschutz ist jetzt und wird in Zukunft immer wichtiger. Der Datenschutz treibt aber oft auch kuriose Blüten. Die hier vorliegende Vorlage ist eine davon. Logisch kann man jetzt sagen, dass bei Zivilstandsänderungen nicht überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden ist. Aber sind wir ehrlich, in einem Staat, welcher sich ab und zu darüber beklagt, dass die sozialen Gefüge sich verändern und je länger je mehr anonym werde, könnte man ja genau hier dagegen halten.

Die CVP-GLP-Fraktion ist der Ansicht die Publikation von Zivilstandsänderungen durch die politischen Gemeinden wird diese Entwicklung zwar nicht stoppen, aber immerhin auch nicht beschleunigen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018