Geschäft: Gültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds in den Kantonsrat (Brigitte Pool)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.18.03
TitelGültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds in den Kantonsrat (Brigitte Pool)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung22.2.2018
Abschluss23.4.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 13. März 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
23.4.2018Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission, beantragt die Gültigkeit der Wahl von Brigitte Pool, Uznach festzustellen. (Formulierung??)

Wie der Kantonsrat der Botschaft der Regierung von 13. März 2018 entnehmen kann, ist nach dem Rücktritt von Peter Zuberbühler auf Ende der Februarsession 2018 eine Vakanz eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat nach Art. 14bis Abs. 2 des Kantonsratsreglementes der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. Ich habe diese Prüfung an Hand der mir vorgelegten Unterlagen durchgeführt.

Peter Zuberbühler wurde als Vertreter der Liste Nr. 05 FDP See-Gaster, Hauptliste des Wahlkreises See-Gaster, in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied Brigitte Pool, Uznach, hat sich mit Schreiben vom 2.kkk Februar 2018 bereit erklärt, die Wahl anzunehmen. Ich kann Ihnen nach Prüfung aller Wahlunterlagen die Rechtmässigkeit der Wahl von Brigitte Pool bestätigen und ersuche Sie, deren Gültigkeit festzustellen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018