Geschäft: XXI. Nachtrag zum Volksschulgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.17.13
TitelXXI. Nachtrag zum Volksschulgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung4.12.2017
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 1. März 2018
AntragKommissionsbestellung vom 19. Februar 2018
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 12. Dezember 2017
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 11. Juni 2018
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlich am 7. Januar 2020
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 14. August 2018
ErlassReferendumsvorlage vom 13. Juni 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
13.6.2018Schlussabstimmung112Zustimmung0Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
24.4.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch wenn in den Eintretensvoten der Fraktionen zum letzten Geschäft bereits einiges vorweg genommen wurde, möchte ich Ihnen doch noch einige Informationen aus der vorberatenden Kommission zu diesem Geschäft 22.17.13 XXI. Nachtrag zum Volkschulgesetz mitgeben.

Die vorberatenden Kommission ist identisch mit der zum Geschäft 22.17.12, sie tagte ebenfalls am 1. März 2018 um beide Vorlagen gemeinsam zu beraten. Zu den Teilnehmenden von Departement und Parlamentsdiensten verweise ich auf meine einleitenden Bemerkungen zum letzten Geschäft.

Mit der Botschaft der Regierung zum XXI. Nachtrag zum Volksschulgesetz wird in Erfüllung des Motionsauftrags 41.17.03 «Gesetzliche Bestimmungen über den Erziehungsrat anpassen» der «Erziehungsrat» in «Bildungsrat» umbenannt und es werden einige Aktualisierungen im Volksschulgesetz angebracht. Insbesondere soll in der Terminologie des Volksschulgesetzes der Begriff «Schulgemeinde» zu neu «Schulträger» angepasst werden.

Die Beratung der Vorlage erfolgte im Anschluss an diejenige zum XX. Nachtrag zum Volksschulgesetz, sie dauerte nur kurz, die Kommission war sich in den wesentlichen Punkten einig. Zwei Anträge mit dem Ziel auf die Einführung der neuen Begriffe «Schulträger» und «Bildungsrat» zu verzichten, wurden mit 11:4 Stimmen abgelehnt bzw. 10:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 1 Abwesenheit.

Im Übrigen gab der Umstand, dass neu der Kantonsrat die Mitglieder des Bildungsrats wählen soll, ebenso wenig Anlass zur Diskussion, wie der neu formulierte Aufgabenbereich, die Altersbeschränkung der Mitglieder oder die notwendigen Anpassungen in Mittelschulgesetz und weiteren Erlassen.

Nur am Rande gestreift wurde schliesslich noch das Thema einer Bildungskommission des Kantonsrates. Dementsprechend unterbreitet Ihnen die vorberatende Kommission das Geschäft ohne Änderungsanträge.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. Das Wort zum eintreten ist frei.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Louis-Nesslau: Die Vorlage in in ersten Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Ratspräsident: Das Wort wurde nicht genutzt, Eintreten wurde nicht bestritten, sie sind auf die Vorlage eingetreten. Es folgt die Spezialdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

In Art. 98 steht, dass die oberste Leitung der Volksschule bei der Regierung liege und dann kommt in fetten Lettern der Satz: «...ihr ist der Bildungsrat unterstellt.» Ich habe in der vorberatenden Kommission diese Formulierung etwas hinterfragt aber ich muss Ihnen leider sagen, das hat das Interesse dieser vorberatenden Kommission nicht sonderlich hervorgerufen. Ich möchte aber trotzdem ein paar Ausführungen dazu machen für das Protokoll und vielleicht für spätere Momente, wo wird dann sagen, jedes Problem war einmal eine Lösung und die heutige Lösung hat im Kern eines Problems in sich weshalb? Wenn der Bildungsrat der Regierung unterstellt ist, und wenn nachher noch in Art. 100 gesagt wird der Bildungsrat leitet und beaufsichtigt die Volksschule, dann kreieren wir eine direkte Linie vom Bildungsdirektor über den Erziehungsrat / Bildungsrat hinunter zu den ausführenden Ebenen. Ist das wirklich gewollt? Wir haben gestern bei den Berufsschulen das Votum von Göldi-Gommiswald gehört, er hat es sehr deutlich hinterfragt, ob es richtig sei, so ein Ausführungsgremium zu werden, so ein Vollzugshelfer der Regierung, ist dass die Absicht? Ist das richtig? Gerade beim Erziehungsrat war man sich ja eigentlich von der Idee her etwas anderes gewohnt. Allerdings, als ich noch beim Bildungsdepartement arbeitete, mag ich mich schon an Diskussionen erinnern, dann habe ich dem Erziehungsrat, der für meine Schule zuständig war, gesagt, was habt ihr denn hier wieder entschieden? Die Antwort war dann: Wir konnten gar nicht anders, der ehemalige Bildungsdirektor Stöckling wollte dies einfach so. Wenn es natürlich so ist, dass der Erziehungsrat wirklich ein ausführendes Organ in der Linie der Regierung ist und der Rat das will, dann ist das korrekt formuliert. Ich habe in der vorberatenden Kommission einfach darauf hingewiesen, dass es andere Lösungen auch gäbe. Z.B. im Kanton Zürich, Art. 20 des Bildungsgesetzes, wo steht: «Der für das Bildungswesen zuständigen Direktion ist ein Bildungsrat beigegeben» und dann wird gesagt, was für Leute in diesem beigegebenem Bildungsrat sein sollen. Persönlichkeiten aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft, Sozialwesen aber auch Vertretungen aus dem Bereich der Volksschule, der Mittelschulen und in Zürich, wo der Bildungsrat auch für die Berufsbildung zuständig ist, auch der Berufsschulen. Wir wollen offensichtlich etwas anderes, aber ich frage mich natürlich, welche Leute werden wir dann haben, wenn dieser Bildungsrat unterstellt ist. Von mir sitzt der Präsident der Wald Region 2, er ist Präsident des Waldrats. Er ist der Regierung nicht unterstellt. Der Waldrat der eigentlich eine Erziehungsrat der Bäume ist, der ist relativ autonom, arbeitet mit einem Globalkredit und hat eine eigene Verantwortung und darum haben wir dort auch gute Leute. Ich bin selbst auch Waldratspräsident, dies einfach nebenbei erwähnt.

Oder im Bereich der Berufsfachschulkommissionen, dort haben wir gestern formuliert: «... unterstützt die zuständige Stelle des Kantons». Wollen wir, dass dieser neue Bildungsrat die Regierung unterstützt oder ist er ein ausführendes Organ? Ich habe aufgrund des Echos in der vorberatenenden Kommission keinen Antrag gestellt und lasse Sie deshalb damit in Ruhe.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
13.6.2018Wortmeldung

Mein ‹Ceterum Censeo› betreffend Bildungsrat bzw. dem alten Erziehungsrat bleibt bestehen wie ich es schon an anderer Stelle formuliert hatte. Ich bezweifle, ob der Bildungsrat neben der Primar- und Oberstufe auch für die Mittelschulen zuständig sein soll. Für die andere Schulform auf der Sekundarstufe zwei, nämlich die Berufsschulen, ist der auch nicht zuständig. Ein eigener Mittelschulrat mit entsprechend der Aufgabe angepasster Zusammensetzung könnte sich stärker mit den Fachhochschulen und Universitäten befassen bzw. kurzschliessen und die wichtige Scharnierstelle pflegen. Ich vermute daher, dass es für unsere Mittelschulen sinnvoller wäre, einen eigenen Mittelschulrat zu kreieren. Auch die Auswahl der Mitglieder des Bildungsrats für die Volksschule könnte dann fokussierter auf dessen Aufgaben erfolgen. Vielleicht kommt das in einigen Jahren einmal zum Tragen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018