Geschäft: Nachtrag zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.18.04
TitelNachtrag zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung12.2.2018
Abschlusspendent
Letze Änderung9.6.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 11. Dezember 2019
AllgemeinKommissionsbestellung vom 25. November 2019
Botschaft BerichtBericht der Regierung vom 3. Dezember 2019
BotschaftBericht und Entwurf der Rechtspflegekommission vom 17. Januar 2018
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.2.2020Eintreten0Zustimmung110Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
18.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 110:0 Stimmen nicht auf den Nachtrag zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz) ein.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Göldi-Gommiswald: Um Klarheit zu schaffen, die meisten Votanten haben sich für Nichteintreten ausgesprochen und wollen die Motion dann unterstützen. Ich empfehle hier das Nichteintreten zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Ich gehe davon aus, dass die Abstimmungsfrage nicht von allen gleich verstanden wurde. Auf was Nichteintreten? Ich gehe davon aus, dass es sich um die ersten beiden Teile handelt, die der Präsident der vorberatenden Kommission bereits vorgestellt hat und auf welche die vorberatende Kommission Nichteintreten beschlossen hat. Aber was ist mit den Teilen drei und vier bei der Entschädigungsfrage? Deshalb bitte ich Sie, die Abstimmung nochmals so zu wiederholen, damit alle wissen, über was abgestimmt wird.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Göldi-Gommiswald (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir sind mit den Anträgen der vorberatenden Kommission zufrieden und unterstützen diese.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Maurer-Altstätten, Präsident der Rechtspflegekommission: Die Rechtspflegekommission hat gegen das Nichteintreten auf die Vorlage nichts einzuwenden.

Zunächst gebe ich der Zufriedenheit der RPK Ausdruck, dass dieses Geschäft in dieser Amtsdauer behandelt wird. Immerhin wurde es im Januar 2018 an das Präsidium eingegeben. Ich danke Widmer-Wil und Güntzel-St.Gallen dafür, dass sie die Überlegungen der RPK aus dem Jahr 2018 bereits dargelegt habe. Die RPK war nie der Ansicht, dass das Öffentlichkeitsprinzip auf den Kantonsrat nicht anwendbar sein soll. Die RPK hat sich lediglich Gedanken dazu gemacht, wie weit das Öffentlichkeitsgesetz in der Fassung, wie es aktuell noch besteht, auf den Kantonsrat und insbesondere auf seine Kommissionen angewendet werden könnte. Das war zu wenig geregelt. Die Kommissionsarbeit soll grundsätzlich nicht vom Öffentlichkeitsgesetz erfasst werden. Sie hat daher diese Vorlage eingereicht – zugegeben auf etwas ungewöhnlichem Weg. Mit sofortigem Erfolg, denn das Geschäftsreglement wurde abgeändert, bevor über diese Vorlage beraten wurde. Ein solches Vorgehen wäre von einer ständigen Kommission heute nicht mehr möglich. Den Antrag der vorberatenden Kommission haben Sie vorliegen. Die Rechtspflegekommission hat an ihrer letzten Sitzung beschlossen, dass sie dagegen nicht opponiert. Sie unterstützt ausdrücklich das Vorgehen der vorberatenden Kommission und bittet um Gutheissung.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und zum Geschäft 27.19.02 «XIX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates» bemerken: Die RPK bzw. ich in ihrem Namen, habe bereits an der Sitzung der vorberatenden Kommission dargelegt, dass über dieses Geschäft im Kantonsrat bereits beraten und beschlossen wurde.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Selbstverständlich ist auch der Kantonsrat dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt. Zudem stellen ist der Titel dieses Gesetzes verwirrend, weil es heisst: «Das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung». Offensichtlich ist damals im Rahmen der Vorberatung ein Missgeschick geschehen. Selbstverständlich braucht es eine neue Titelsitzung. In diesem Sinne unterstützen wir die Motion, welche in der vorberatenden Kommission ausgearbeitet wurde. Es gibt vielleicht gewisse Fragen zu klären für den Kantonsrat aber auch für städtische Parlamente. In diesem Sinne ist es sicher zu begrüssen, wenn wir hier einen Auftrag erteilen, aber wir wollen den Kantonsrat nicht vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen wissen. In diesem Sinne soll die Anwendung dieses Gesetzes ebenfalls für den Kantonsrat gelten.

Diese zweite Frage der RPK wurde bereits angesprochenen, obwohl es ein anderes Gesetz wäre, bzw. das Geschäftsreglement, wo es darum geht, wer Nachfolger werden kann bzw. ob man in einer ständigen Kommission sein eigener Nachfolger sein kann. Das soll nicht erlaubt sein. Man muss aus der Kommission ausscheiden, kann aber selbstverständlich in einem späteren Zeitpunkt wieder gewählt werden, aber man kann nicht sein eigener Nachfolger bzw. seine eigene Nachfolgerin werden. Wir unterstützen auch hier die Haltung der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Mit dieser Vorlage unterbreitet das Präsidium dem Kantonsrat verschiedene Teilgeschäfte, ein eigentliches «Aufräumpaket» am Ende dieser Amtsdauer. Dabei sind zweifellos die Anpassungen der Entschädigungen der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates das zentrale Thema, welches auch ausserhalb des Kantonsrates interessiert. Die SVP-Fraktion, unterstützt alle Anträge der vorberatenden Kommission. Ich nehme jetzt zur Kenntnis, da das vorher nicht bekannt war, dass bei der Behandlung diese vier Teilvorlagen in zwei Pakete geschnürt werden und nehme somit erst zu den ersten beiden Teilen wie folgt Stellung:

  • 22.18.04 «Nachtrag zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz)»: Als die entsprechende Kompetenz der ständigen Kommissionen an den Kantonsrat noch nicht auf kommissionsspezifische Anliegen begrenzt war, unterbreitete die RPK mit dem Geschäft 22.18.04 dem Kantonsrat einen Nachtrag zum Öffentlichkeitsgesetz, wonach das Öffentlichkeitsprinzip auch keine Anwendung auf den Kantonsrat, seine Kommissionen und die Parlamentsdienste findet (neuer Abs. 1bis in Art. 2). In der Diskussion in der vorberatenden Kommission gab es materielle Einwände gegen die zusätzliche Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips. Entgegen den Ausführungen des Präsidenten kann ich mich nicht an eine formelle Abstimmung erinnern. Es waren mehrheitlich Einwände gegen diesen Vorstoss geäussert worden, aber auch gegen das «artfremde» Einbringen dieser Vorlage durch eine ständige Kommission. Was auch im entsprechenden Bericht der Regierung zum Ausdruck kam. Wie die vorberatende Kommission spricht sich auch die SVP-Fraktion einstimmig für Nichteintreten auf die Vorlage aus. Die vorberatende Kommission beschloss jedoch ebenfalls einstimmig eine Kommissionsmotion und somit die Regierung einzuladen, das angepasste Anliegen der RPK abzuklären, anschliessend dem Kantonsrat einen entsprechenden Nachtrag zum Öffentlichkeitsgesetz vorzulegen. Die SVP-Fraktion unterstützt ebenfalls die Motion 42.19.41 «Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes klären», welche die Regierung gutzuheissen beantragt. Somit scheint, dass die Vorbehalte im Bericht der Regierung die aufmüpfige Antragstellerin und nicht den Inhalt betrafen.
  • 27.18.01 «XVII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates»: Im zweiten Teil der «Restanzen» geht es beim Geschäft 27.18.01 um Art. 20 des Geschäftsregelementes des Kantonsrates (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR). Konkret stellt sich die Frage, ob eine Wiederwahl in eine ständige Kommission nach sechs Jahren auch ohne Unterbruch möglich ist, wie von der RPK beantragt. Da diese Frage bereits beim letzten Nachtrag zum Geschäftsreglement gegenteilig geregelt wurde. Die Regelung hiess damals in etwa: «nach sechs Jahren kann ein Kommissionsmitglied nicht sein eigener Nachfolger werden». Die vorberatende Kommission beschloss ohne materielle Diskussion dem Kantonsrat Nichteintreten auf die Vorlage zu beantragen. Die SVP-Fraktion schliesst sich dieser Beurteilung an. Es sei dem Sprechenden, als ehemaligem Antragsteller in der RPK, jedoch der Hinweis erlaubt, dass offensichtlich die Mehrheit unseres Rates an der eigenen Durchsetzung zweifelt und sich nicht bewusst ist, dass diese Bestimmung Regierung und Verwaltung stärkt und das Parlament schwächt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Widmer-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Natürlich ist für die FDP-Fraktion wie wahrscheinlich für alle anderen Fraktionen auch, die bestmöglichste Transparenz in den politischen Prozessen wichtig. Diese Transparenz hat aber auch ihre Grenzen, wie einige Beispiele in der Vergangenheit aufgezeigt haben. Ich erinnere an die Untersuchung der RPK zu den unangenehmen Vorkommnissen in der Regierungsarbeit. Wie sich also sowohl in der RPK als auch anlässlich der Kommissionsberatung sehr klar gezeigt hat, besteht Handlungsbedarf in dieser Sache. Dieser Mangel ist insbesondere auch darauf zurückzuführen, dass die Vorbereitungen des Gesetzes damals leicht ungenügend waren. Das sieht man z.B. darin, dass der Titel des Erlasses heisst: «Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung». Dieser Titel weist gewissermassen darauf hin, dass der Kantonsrat nicht mit gemeint sein könnte. Jedenfalls ist heute klar, und das zeigt ja die einstimmige Motion der vorberatenden Kommission, dass die Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips für Kantonsrat und Kommissionen bisweilen zu Schwierigkeiten führen kann. Ich erinnere daran, dass auch der Bund dies erkannt hat und sein Öffentlichkeitsprinzip nicht auf das Parlament ausgeweitet hat.

Es handelt sich hier im Grunde genommen um eine Angelegenheit, welche den Kantonsrat und nicht die Regierung betrifft. Es befremdet uns deshalb, weil sich die Regierung mit sehr formalistischen Argumenten in die Diskussionen eingebracht hat – dies übrigens nur wenige Tage vor der Kommissionsberatung. Eigentlich hätte das Problem gelöst werden können durch den von der RPK eingebrachten Vorschlag. Nun, das hatte in der Kommission keine Mehrheit und deshalb schliesst sich die FDP-Fraktion der deutlichen Haltung der Kommission an. Sie wird für Nichteintreten stimmen, dann aber umso mehr für Gutheissung der Motion. Diese Gutheissung ist mit der klaren Erwartung verbunden, dass die entsprechende Vorlage zeitnah erstellt und dem Rat zu geleitet wird. Damit kann vermieden werden, dass sich in der weiteren Gesetzesanwendung nochmals Schwierigkeiten ergeben.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Louis-Nesslau, Präsident der vorberatenden Kommission:

Ich darf Ihnen Bericht erstatten über die Sitzung der vorberatenden Kommission zu den Geschäften:

  • 22.18.04 «Nachtrag zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz)»;
  • 27.18.01 «XVII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates»;
  • 27.19.02 «XIX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates»;
  • 27.19.03 «VII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates».

Die vorberatende Kommission traf sich am Mittwoch, 11. Dezember 2019, zu einer halbtägigen Sitzung. Die Kommission amtete wie vom Kantonsrat bestellt. Von Seite des zuweisenden parlamentarischen Gremiums für die ersten zwei Geschäfte des Kommissionstages die Rechtspflegekommission (RPK), war RPK-Präsident Remo Maurer anwesend. Von Seiten der Staatskanzlei waren Staatssekretär Canisus Braun und Vizestaatssekretär Lukas Schmucki anwesend. Weiter wurde Hans-Rudolf Arta als Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartements beigeladen. Er war insbesondere als Sachverständiger für das Öffentlichkeitsgesetz anwesend. Für die Geschäftsführung waren Sandra Stefanovic und stellvertretend Matthias Renn anwesend.

Zu Beginn der Sitzung stellte der Präsident der RPK die Vorlagen vor. Die RPK beantragt dem Kantonsrat eine Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes. Neu soll das Öffentlichkeitsgesetz nicht auf den Kantonsrat, seine Kommissionen und die Parlamentsdienste angewendet werden. Die Regierung beantragt, nicht auf die Vorlage der RPK einzutreten. Weiter legte die RPK einen Entwurf vor, der das Geschäftsreglement des Kantonsrates ändert. So soll es Mitgliedern von ständigen Kommissionen möglich sein, nach Ablauf ihrer Amtsdauer wieder in die gleiche Kommission gewählt zu werden.

Die vorberatende Kommission anerkennt, dass die Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes auf den Kantonsrat Fragen aufwirft. Den Anwendungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes deshalb einzuschränken, lehnt die vorberatende Kommission aber ab. Sie beantragt dem Kantonsrat deshalb, nicht auf die Vorlage der RPK einzutreten. Die vorberatende Kommission reicht stattdessen eine Motion ein. Diese lädt die Regierung ein, Stellung und Verfahren von Parlamenten, von parlamentarischen Organen und Kommissionen sowie von Parlamentsdiensten in Bezug auf das Öffentlichkeitsgesetz sowie den Gesetzestitel zu klären und dem Kantonsrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu unterbreiten. Auch auf die Vorlage der RPK zum Geschäftsreglement des Kantonsrates will die vorberatende Kommission nicht eintreten. Der Kantonsrat hat die Frage der direkten Wiederwahl in ständige Kommissionen nach Ablauf der Amtszeit bereits in der Septembersession 2019 diskutiert. Der Antrag der RPK wurde mit klarer Mehrheit abgelehnt.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf die Vorlage 22.18.04 einzutreten.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf die Vorlage 27.18.01 einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020