Geschäft: Zuständigkeit in den Asylverfahren wahrnehmen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.04
TitelZuständigkeit in den Asylverfahren wahrnehmen
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung19.2.2018
Abschluss13.6.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. Februar 2018
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 29. Mai 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
13.6.2018Wortmeldung

Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Antworten zur Interpellation sind eine wertvolle Ergänzung, unter anderem auch zum Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission und auch für die bevorstehende Beratung des V. Nachtrags zum Sozialhilfegesetz.

Die Regierung weist in der Antwort auf die Mängel der bisherigen Asylverfahren hin und sieht auch ihrerseits einen Handlungsbedarf für die Straffung der Verfahren. Das jetzige Zweiphasenmodell bei dem der Kanton Erstbetreuung gemacht hat und die Gemeinden die abgewiesenen Personen betreute, hat sich nicht vollumfänglich bewährt. Es kommt im Bericht vielleicht etwas zu wenig zum Ausdruck, dass in den bisherigen Verfahren, betreffend Integration zu wenig gemacht wurde und diese Prozesse zu kurz kamen. Die Anpassungen der Asylverfahren auf März 2019 lassen auf eine Optimierung der Abläufe hoffen und lassen auch auf eine praxisgerechte Umsetzung schliessen. Das neue System wird aber nur dann Erfolg haben, wenn die staatlichen Ebenen ihre Zusammenarbeit verstärken. Aufgabenverschiebungen vom Kanton zu den Gemeinden werden die Folge sein. Dies ist in der Aufgabenteilung zu berücksichtigen und entsprechend sind die Geldflüsse neu zu justieren. Der Kanton muss seine Strukturen und Ressourcen auf die neue Ausgangslage ausrichten. Scheinbar haben sich aber entgegen der Antwort der Regierung Kanton und Gemeinden noch nicht geeinigt. Im Sinn von genügend Vorlaufzeit sollte die Finanzierung der Aufgaben von Kanton und Gemeinden nun rasch diskutiert und geregelt werden. Es erscheint uns als wichtig, dass die Schnittstellen in den neuen Verfahren zwischen Kanton und Gemeinden ohne Scheuklappen und ohne Verteidigung der bisherigen Pfründe bereinigt werden. Wir erwarten, dass sich Gemeinden und Kanton einigen und anlässlich der Beratung zum Budget 2019 im Herbst diesem Rat zuverlässliche Zahlen vorgelegt werden.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018