Geschäft: Aufarbeitung fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Solidaritätsbeiträge an die Betroffenen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.10
TitelAufarbeitung fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Solidaritätsbeiträge an die Betroffenen
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung19.2.2018
Abschluss17.9.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 15. Mai 2018
VorstossWortlaut vom 19. Februar 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2018Wortmeldung

Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Beantwortung der Regierung zeigt auf, dass sie mit der Anlaufstelle der Stiftung Opferhilfe St.Gallen-Appenzell die Umsetzung ernst nimmt und gewillt ist, den Betroffenen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen mit den Solidaritätsbeiträgen eine Anerkennung ihres erlittenen Leids zukommen zu lassen. Das Netzwerk Pro Senectute, Spitex, Opferhilfe und Staatsarchiv scheint erlittenes Leid aufzufangen und ein verletztes Gegenüber ernst zu nehmen und zu respektieren. Es ist gut zu wissen, dass auch nach dem einen 31. März 2018 weiterhin Gesuche bei entsprechenden Begründungen entgegengenommen wurden und dem Bundesamt für Justiz zur Bearbeitung weitergeleitet wurden. Die Medienmitteilung mittels Radio, TV und Presse, auch national, liessen die Betroffenen von ihrem Recht erfahren. Etliche Betroffene, die im Ausland leben, haben erst später davon erfahren. Die Bearbeitung der Gesuche beim Bund dauerte eine Weile. Die «Rundschau» von letzter Woche hat davon berichtet. Tausende von Opfern warten auf das Geld, das ihnen zugesagt wurde. Im Kanton St.Gallen haben ein Dutzend Institutionen teils spärliche, teils ausführliche Dokumentationen zur Aufarbeitung abgeliefert. Jedoch ist die Aktenlage von örtlichen Kinderheimen in Gemeinden des Kantons eher dürftig. Es kommen nach und nach Vorkommnisse zutage, welche eine unbeschwerte Kindheit zerstört haben und lebenslang belasten. Sie belasten juristisch auf den Kanton. Am 11. August 2018 berichtete die «ZSZ» zu «Illegale Autoptionen aus Sri Lanka» (??17.44.37) «Kanton hat versagt».

Der Kanton St.Gallen hat während Jahrzehnten die Aufsicht über Adoption aus dem Ausland nur ungenügend wahrgenommen. Noch in den 80 Jahren wurden hunderte von Kindern unter fragwürdigen Umständen aus Sri Lanka adoptiert. Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen (KJPD) hat über Jahrzehnte Hinweise auf die fragwürdigen Praktiken der Vermittlerin Alice Honegger erhalten und nicht reagiert. Das Departement des Innern plant nun einen Gedenkanlass mit einer offiziellen Entschuldigung den zu Unrecht ihrer Kindheit viel Leid erlittenen Opfern seitens der Regierung. Ob dieser Gedenkanlass im Rahmen vom Jubiläumsalass im Platanenhof im Jahr 2019 stattfinden wird ist noch offen.

Meine Interpellation soll dazu beitragen, dass das Vorhaben bis Ende 2019 durchgeführt wird und Betroffene sich darauf verlassen können. Es ist von hoher emotionaler Bedeutung, dass sich ein Regierungsmitglied stellvertretend für die Grenzverletzungen der fürsorgerisch Untergebrachten in kantonalen Institutionen öffentlich und feierlich für das erlittene Leid entschuldigt.

Die Unrechtsanerkennung, die Entschuldigung ist noch viel wichtiger, als der symbolische Wiedergutmachungsgeldbetrag sagte mir ein Opfer. Im Herbst 2017 hat dies für den Kanton Graubünden beim Fürstenwald bei Chur stattgefunden. Ich habe den Gedenkort besucht. Das gepflanzte Nussbäumchen gedeiht. Versprochen wurde auch dort ein Brunnen und ein Bänkli. St.Gallen muss und kann es auch.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018