Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.
Kandelaberwerbung in anderen Kantonen in unmittelbarer Nähe zu uns sind erlaubt, dass sehen wir im Kanton Thurgau oder auch im Kanton Graubünden. Mit Sicherheit muss dabei der Verkehrssicherheit grosse Beachtung geschenkt werden. Die Veranstalter oder auch die Parteien im politischen Wahlkampf sollen sich da an die gesetzlichen Regeln halten, Abstände und Sichtfelder freihalten. Jedoch Kandelaberwerbung muss nicht zwingend störend sein. Sie kann auch so vielleicht andere Möglichkeiten oder andere Plätze freihalten und dort das Verkehrsrisiko verbessern. Werbung ist immer angezeigt und im Wahlkampf sehen wir es wieder wie sich dann die Parteien mit ihren Plakaten und weiteren Bannern aufstellen werden und da ist die grosse Unterstützung zwischen der Verkehrstechnik der Kantonspolizei und auch den Parteien sicher von grosser Bedeutung. Für uns ist im Abs. 2 etwas widersprüchlich in der Beantwortung, dass es vielleicht allenfalls zu Verkehrswidrigkeiten kommen könnte, dies aufgrund der Abstände zu den Strassenverläufen. Aber bereits heute, wie ausgeführt wird, im Abs. 2 im letzten Satz, erlaubt es sehr oft die Verkehrstechnik im Innerortsbereich den minimalen Gesetzesabstand zu unterschreiten, wie auch bei Ausserortsstrassen diesen zu unterschreiten, nämlich auf die 1,5 Meter oder auf die 3 Meter und die meisten von uns oder mindestens einige, welche auch mit Strassenbau ab und zu in Berührung kommen, und dies vielleicht sonst aus meinem familiären Umfeld wissen, das Trottoir hat plus minus 1,5 Meter. So könnte man die Distanz einhalten und die Strassenlaternen stehen oft hinter dem Rand bei den Verkehrstrassen.