ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Tausende Frauen betreuen in der Schweiz Betagte in Privathaushalten. Sie arbeiten oft unter unzumutbaren Bedingungen wochenlang rund um die Uhr, ohne garantierte Ruhezeiten und zu einem miesen Lohn. Der Schutz von Frauen, die in der Schweiz Betagte in Privathaushalten betreuen, steht seit Jahren auf der politischen Agenda. 2015 hatte der Bundesrat den Regelungsbedarf in seinem Bericht festgehalten, dass die Arbeitsbedingungen der sogenannten Pendelmigrantinnen verbessert werden muss. Zudem hat die Schweiz mit der Ratifikation der ILO Konvention 189 zum Schutz von Hausangestellten sich verpflichtet, für die Arbeitsbedingungen von Betreuerinnen mit Migrationshintergrund in Privathaushalten Massnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat fordert nun die Kantone auf, die Normalarbeitsverträge Haushaltsdienst zu ergänzen. Das ist eine Scheinlösung und wirkungslos. Denn sie können weiterhin handeln, wie sie wollen. Es braucht die Unterstellung der Angestellten in Privathaushalten unter das Arbeitsgesetz, denn auch Betreuungsarbeit ist Arbeit. Die Regierung zeigt auf, dass der Kanton den Weg der Empfehlungen des Bundes gehen will. Der Kanton soll, ja muss den Bund jedoch in seine Pflicht nehmen, wenn die Situation sich nachhaltig verbessern soll. Das entnehme ich auch der Vernehmlassungsantwort von Denknetz, einer der Fachgruppen welche sich seit Jahren mit Tagungen und Expertisen dem Frauenthema annimmt. Vor diesem Hintergrund ist es ein Affront gegenüber den Beschäftigten in Privathaushalten, wenn der Bundesrat die Verantwortung nun an die Kantone abschiebt und der Kanton kleinlaut folgt. Ich bitte daher die Regierung den Bundesrat aufzufordern, die bestehenden Gesetzeslücken zu schliessen und den Privathaushalt als Arbeitsort ebenfalls dem Arbeitsgesetz zu unterstellen. Der Bundesrat steht in der Pflicht. Die unterschiedlichen Löhne in den europäischen Ländern verursachen die prekäre Situation. Das grenzt an moderne Sklaverei. Wenn ich noch Zeit habe ein Beispiel: Es ist die 30-Jährige Frau aus dem Balkan, welche nun für drei Monate ihre Betreuungsarbeit in der Schweiz ausübt zu einem Monatslohn von 500 Franken. Sie verdient in ihrem Herkunftsland vielleicht die Hälfte, wenn sie dort überhaupt eine Anstellung erhält. Sie ist angewiesen auf dieses Geld und die ungleichen Lohnverhältnisse werden in der Schweiz ausgenutzt. Ich bin mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.