Geschäft: Bodenbewirtschaftung und Mikroverunreinigungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.81
TitelBodenbewirtschaftung und Mikroverunreinigungen
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung28.11.2017
Abschluss23.4.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 22. Februar 2018
VorstossWortlaut vom 28. November 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
23.4.2018Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Es wird aufgezeigt, dass man diese Sache im Departement Ernst nimmt, nicht nur in im Departement, sondern auch mit dem Aktionsplan vom Bund. Es gilt auch für uns hier, wenn es heisst in dieser Antwort, der Kanton St.Gallen ist aufgefordert, seine Aufgaben und Verantwortung bei der Umsetzung des Aktionsplanes wahrzunehmen. Das sage hier nicht als Vertreter der Umwelt grundsätzlich, sondern das sagt der Vorsteher des Baudepartementes und mit ihm eigentlich die ganze Verwaltung. Das ist eine wichtige erste Massnahme. Aktionspläne und Anreize sind nur so gut, wie sie auch umgesetzt werden, wie sie überwacht und wie Vorstösse sanktioniert werden. Wichtig ist wirklich, dass man das Ganze überwacht, dass man auch für die Information viel tut, viel mehr als man vorläufig noch macht und auch, dass es Sanktionen gibt, die wirklich weh tun, wenn es Überschreitungen gibt.

Man kann vieles so interpretieren, dass die Schadstoffe ihm Wasser und in den Böden weit grösser sind als man vermutet, und auch dass die Folgen weit fataler sind, wenn diese Überschreitungen stattfinden. Für unser Überleben ganz allgemein ist dies sehr entscheidend. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir die anstehenden Aufgaben erfüllen und wirklich alles unternehmen, um diese Schadstoffe zu vermindern.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018