Geschäft: Gleiche Rechte im Detailhandel bei den Ladenöffnungszeiten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.84
TitelGleiche Rechte im Detailhandel bei den Ladenöffnungszeiten
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung28.11.2017
Abschluss20.2.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 28. November 2017
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 23. Januar 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2018Wortmeldung

Chandiramani-Rapperswil-Jona: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Bei der Interpellation ging es in erster Linie um die Gleichberechtigung der Ladeninhaber und nicht um eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten oder Sonntagsöffnungen.

Es ist uns bekannt und wir haben Verständnis, dass Mieter von SBB-Liegenschaften – Bäckereien, Tankstellenshops und Restaurants – spezielle Rechte und Bedingungen nach Bundesrecht haben. Aber bei Lebensmittelgeschäften sollten gleiche Rechte gelten. Eine Liberalisierung wäre wünschenswert, denn die Zeiten haben sich geändert, und auch die letzte Abstimmung über die Öffnungszeiten liegt acht Jahre zurück. Es ist vieles neu, so gibt es z.B. im Internet keine Beschränkungen, und auch die Quadratmeterbeschränkungen sind nicht mehr zeitgemäss.

Was gar nicht geht und wofür wir kein Verständnis haben ist die Tatsache, dass an derselben Strasse ein Laden Sonntagsverkauf hat und der andere darf nicht offen haben. Dieser Fall wurde auch in den Medien kritisiert und es wurde gesagt, dass dies nicht verstanden werde und weltfremd sei. Passanten, die einen auf der Strasse ansprechen, reden von Behördenwillkür und von einem Schildbürgerstreich. Als Kantonsräte vertreten wir die Bevölkerung, also unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir werden auch in Zukunft nicht lockerlassen und am Thema bleiben. Blickt man zu unseren Nachbarkantonen Zürich oder Schwyz, dann ist festzustellen, dass man grosszügiger und flexibler in der Auslegung des Gesetzes ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018