Geschäft: Führerausweisentzug im Strafverfahren weg vom Strassenverkehrsamt zur Strafbehörde
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.17.10 |
Titel | Führerausweisentzug im Strafverfahren weg vom Strassenverkehrsamt zur Strafbehörde |
Art | KR Motion |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 28.11.2017 |
Abschluss | 20.2.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.2.2018 | Eintreten | 45 | Zustimmung | 68 | Ablehnung | 7 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.2.2018 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf die Motion mit 68:45 Stimmen nicht ein. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
20.2.2018 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie gehört, dass ich bei der geschützten Werkstatt nur vom Strassenverkehrsamt gesprochen habe. Ich möchte das in aller Klarheit festhalten. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
20.2.2018 | Wortmeldung | Regierungspräsident Fässler: Ich möchte mich inhaltlich eigentlich nicht mehr äussern. Ich möchte nur noch eine Fehleinschätzung von Güntzel-St.Gallen korrigieren. Es gibt weder bei der Staatsanwaltschaft noch beim Strassenverkehrsamt geschützte Werkstätten. Das sind allesamt hochmotivierte und engagierte Mitarbeitende, die eine solch abschätzige Umschreibung nicht verdienen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
20.2.2018 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich sehe ein Problem, das Problem, dass diese Motion mit diesem Auftrag, so wie er formuliert ist, tatsächlich aufgrund der Ausführungen der Regierung nicht umsetzbar ist. Wenn es aktuell primär um eine organisatorische Zusammenlegung ginge, wobei nach wie vor grundsätzlich gemäss Bundesgesetzgebung zwei unterschiedliche Behörden zuständig wären, wäre dieser Auftrag so nicht korrekt, und so, wie er ist, ist er nicht umsetzbar. Wir müssen hier, wenn es auf nationaler Ebene eine Bewegung gibt, das Ende dieser Bewegung abwarten, und dann können wir hier auch auf kantonaler Ebene, sofern es dann noch einen Nachvollzug braucht, legiferieren. Aktuell macht das in meinen Augen keinen Sinn. Ich bitte Sie deshalb, jetzt nicht diesen Aufwand zu generieren, indem diese Motion überwiesen wird. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
20.2.2018 | Wortmeldung | Dietsche-Oberriet (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Sie haben jetzt in der Begründung die Verfahren aufgeteilt, und das ist korrekt. Beim Einspracheverfahren laufen wir auf zwei verschiedenen Ebenen. Aber dies als komplizierter zu betiteln, finde ich nicht den richtigen Weg. Heute ist es genauso kompliziert. Ich brauche, wenn ich Einsprache gegen das Strafverfahren machen möchte, einen Anwalt. Und drei bis vier Wochen später brauche ich den Anwalt nochmals, um gegen die Administrativmassnahme prozessual vorzugehen. Also ich benötige auch dort zwei verschiedene Schienen, und wenn dies in einem Wisch durchgezogen wird auf zwei verschiedenen Einreicheverfahren, könnten wir eine Vereinfachung erzielen und v.a. die rasche Effizienz dieser Verfahren verkürzen, auch für den Betroffenen. Die Gebühren wären eine Diskussion wert. Jetzt fallen Gebühren für das Strafverfahren an und Gebühren für den Fall im Administrativverfahren. So könnten wir allenfalls hier einen Teil dazu beitragen, dass wir den Bereich der Gebühren vereinfachen könnten. Die CVP-GLP-Fraktion hat die Interpellation 51.17.76 «Ist die Praxis für den Führerausweisentzug im Kanton St.Gallen zu streng?» eingereicht bezüglich Fragen zu einem Führerausweisentzug aufgrund von Cannabiskonsum-Entzug. Die Beurteilungen zwischen Strafverfolgung und Administrativmassnahmen fallen teilweise unterschiedlich aus. Z.B. beurteilt die Strafbehörde bei einem Verkehrsunfall ein kleines Vergehen als leichte Übertretung und betitelt dazu den Art. 90 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01; abgekürzt SVG). Das Strassenverkehrsamt hingegen macht eine mittelschwere Verkehrsverletzung daraus aufgrund einer verletzten Person und entzieht den Führerschein. Da haben wir trotzdem zwei verschiedene Beurteilungen, einmal im Strafmass und einmal in der Administrativmassnahme. Und dies könnte, wenn dies aus einem Guss kommt, vielleicht zu einer gewissen Vereinheitlichung führen. Wir bitten Sie deshalb, diese Motion zu überweisen. Aber wie gesagt, wir werden dies auch auf nationaler Ebene weiterreichen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
20.2.2018 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Ich habe Verständnis, wenn Regierungspräsident Fässler die geschützte Werkstatt in seinem Departement schützt. Es ist aber unbestritten – auch Sie haben nicht gesagt, dass es nicht zulässig sei: Gewisse Teile, wo es nicht um die Sicherheitsfragen geht, sondern um die Erziehungsfragen beim sogenannten Ausweisentzug, die können ganz klar, weil es andere Kantone vormachen, auch über die Staatsanwaltschaft bzw. spezielle Beamte erledigt werden. Und wir meinen, dass hier durchaus eine vernünftige Gesamtsicht Sinn macht, auch über die Verhältnismässigkeit von so genannten einfachen Delikten, denn bis vor einigen Jahren war es meines Wissens als Anwalt nicht zulässig, dass wenn es als einfaches Verkehrsdelikt beurteilt wurde und mit einer Busse von der Staatsanwaltschaft belegt wurde, deswegen das vonseiten der Administrativmassnahmen als Ausweisentzug beurteilt und entschieden wurde. Und genau um das geht es uns, um die Verhältnismässigkeit. Bitte unterstützen Sie unseren Auftrag. Wir wissen, dass nicht alles weggenommen wird, aber es macht Sinn, dass diejenigen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, die durchaus ein gewisses Verständnis für Strafrecht haben, auch im Administrativbereich die Frage der Verhältnismässigkeit zuerst prüfen, bevor sie entscheiden. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
20.2.2018 | Wortmeldung | Regierungspräsident Fässler: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich habe als ehemaliger Rechtsanwalt ein gewisses Verständnis für das Grundanliegen. Ich bin tatsächlich auch als Rechtsanwalt immer wieder, nicht nur ein paar Mal, damit konfrontiert worden, dass Personen einen Strafbefehl erhalten haben, irgendeine grössere Busse oder eine Geldstrafe, und gedacht haben: Gut, es ist nochmals glimpflich abgelaufen, wenigsten kein Führerausweisentzug. Die haben natürlich das Kleingedruckte nicht gelesen, aber die waren erleichtert, haben das bezahlt, keine Rechtsmittel ergriffen gegen diese Strafbefehle, und dann kommt zwei Wochen später das Schreiben des Strassenverkehrsamtes, Abteilung Administrativmassnahmen, dass jemand zu einer Sanktion verurteilt wurde, dass man einen Führerausweisentzug prüft, und man solle bitte dazu Stellung nehmen. Es ist schwer zu verstehen, dass zwei verschiedene Verfahren am Laufen sind bei einem Delikt. Das Problem ist nun einfach, dass uns dies das Bundesrecht so vorgibt, und dieses Grundproblem können Sie m. E. nicht lösen, indem Sie diese zwei Behörden zusammenlegen, denn auch wenn das jetzt alles die Staatsanwaltschaft macht, wird sie, wenn sie rechtsstaatlich bleiben will, zunächst den Strafteil erledigen müssen, also eine separate Verfügung, und anschliessend, wenn das rechtskräftig ist, die Administrativmassnahme. Man kann schon beides miteinander machen, man kann das versuchen, aber ob das rechtsstaatlich aufgeht, da habe ich so meine Zweifel, denn dann wird jeder, der das erhält, sagen: Seid ihr wahnsinnig? Jetzt muss ich zwei Rechtsmittel ergreifen. Diese strafrechtlichen Zuständigkeiten laufen strafprozessual und Administrativmassnahmen laufen verwaltungsrechtlich. Sie verpflichten jeden Einzelnen, zwei verschiedene Verfahren zu eröffnen, und dann wird es richtig teuer. Ich habe ein gewisses Verständnis für das Problem. Ich glaube auch nicht, dass wir Effizienzgewinne haben werden. Das sind im Regelfall nicht hochkomplexe Geschichten, sondern relativ standardisiert. Wenn jemand mit Tempo 100 im 50er-Bereich unterwegs ist, dann ist der Sachverhalt relativ klar und dann ist auch die Sanktion strafrechtlich sowie die Dauer des Führerausweisentzugs relativ klar. Der administrative Mehraufwand, der entsteht, wenn zwei verschiedene Menschen dieses Dossier in die Hand nehmen, ist m.E. bescheiden. Auch wenn es die gleiche Person ist, wird sie das Dossier zweimal in die Hand nehmen müssen. Daher haben alle grossen Kantone dieses getrennte System und nur kleine Kantone haben das zusammengelegt, damit dieser Mensch, der das bearbeitet, den ganzen Tag etwas zu tun hat. Wenn Sie das Problem lösen wollen – und dafür gibt es tatsächlich Gründe, das wird auch in der Literatur so beschrieben –, dann müssen Sie auf Bundesebene vorstellig werden. Dann muss diese Administrativmassnahme als Nebenstrafe im Strafverfahren ausgesprochen werden, dann kann man das auch im gleichen Aufwisch machen. Sie haben dort aber immer noch das Problem, dass Sie jemanden, der sich nur gegen einen Teil wehren will, z.B. wenn er die Busse in Ordnung findet, aber er keinen Führerausweisentzug will, trotzdem in ein Verfahren schicken. Dieses Problem lösen Sie auch nicht, deshalb bitte ich Sie, auf Bundesebene aktiv zu werden. Auf kantonaler Ebene können wir das Grundproblem zumindest nicht lösen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
20.2.2018 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Obwohl es eigentlich im Wort «Motion» enthalten ist, bewegen wir damit nichts. Die materiellen Vorschriften zum Strafverfahren und zur Fahrerlaubnis sind reines Bundesrecht. Woher nun aber die Regierung ihre Überzeugung hernimmt, dass die Ressourceneffizienz in kleinen Kantonen nur vermeintlich ist, ist uns im Dunkeln geblieben. Regierungspräsident Fässler wird uns dazu sicher noch mündlich aufklären. Und warum gerade im Kanton St.Gallen kein Effizienzgewinn und keine erhöhte Rechtssicherheit möglich sind, das wäre auch der springende Punkt. Die CVP-GLP-Fraktion hält am roten Blatt der Regierung nur im Ergebnis, nicht aber in der Begründung fest und hält es für richtig. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
20.2.2018 | Wortmeldung | Dietsche-Oberriet (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Selbstverständlich sind wir soweit einverstanden, wir wünschen aber trotzdem eine Anpassung. Es gibt immer wieder starke Diskussionen. Wenn wir uns in Abs. 2 auf den letzten Satz konzentrieren: Ja, es ist klar, eine Erhöhung der Rechtssicherheit resultiert nicht daraus, aber die Umlagerung der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) zu den Strafverfolgungsbehörden in der Abteilung würde einen Effizienzgewinn bringen, v.a. eine Vereinfachung des Ablaufs und auch eine Einsparung der Gebühren. Die effektive Massnahme, wer sie trifft, da geben wir Ihnen recht, das ist logischerweise von der Gesetzeslage her eine andere, aber die Zuständigkeit, aus welchem Amt es geführt werden soll, würde somit abgeändert werden. Wir werden uns auch auf nationaler Ebene dafür einsetzen, dass diese Anpassung im Strassenverkehrsrecht endlich zum Tragen kommt, denn zwei Behörden entscheiden in zwei Fällen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
20.2.2018 | Wortmeldung | Stadler-Lütisburg, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |