Geschäft: Langzeit-Sozialhilfebezüger
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.17.86 |
Titel | Langzeit-Sozialhilfebezüger |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 28.11.2017 |
Abschluss | 24.4.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Wüst-Oberriet | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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24.4.2018 | Wortmeldung | ab hier pl Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Ich danke der Regierung für die aufschlussreiche Beantwortung der Interpellation. Auch im Kanton St.Gallen sind offenbar viele Personen lange Zeit Sozialhilfebezüger. Das gilt umso mehr, als die Dauer durch einen Wohnortwechsel unterbrochen wird, wie die Regierung richtig schreibt. Hier sollten wir als Gesetzgeber ansetzen. Denn es kann nicht sein, dass beim Umzug eines Fürsorgebezügers, das Dossier von Neuem zu laufen beginnen. In Zukunft sollten die Akten der neuen Wohngemeinde weitergegeben werden. Wir werden einen solchen Vorstoss prüfen. Wer das Motto «fordern und fördern» Ernst meint, muss alles daransetzen, dass in Not Geratene, sofern sie arbeitsfähig sind, auch möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen stehen. Das geht nicht ohne Eigenverantwortung. Deshalb darf das Existenzminimum, das unser Sozialstaat sichert, auch nicht zur Passivität verführen. Die Schweiz hat ein schwerwiegendes Problem mit der Einwanderung, in die Sozialwerke, was von Politik und Medien jahrelang vertuscht und klein geredet wurde. Die Behörden aber haben ein noch grösseres Problem gegen Ausländer, die das Schweizer Sozialsystem offenkundig ausnützen und es sich dort auf Kosten der Allgemeinheit gemütlich machen, wirksam vorzugehen. Zwar haben die St.Galler Behörden, und das dürfen sie als Lob verstehen, mehr ausländischen Bezügern die Bewilligung entzogen als andere Kantone. Man muss sich aber vor Augen führen, wie viele Leistungen Sozialhilfeempfänger über Jahre den Steuerzahler kosten. Ein Einzelhaushalt der 15 Jahre lang Sozialhilfe bezieht, erhält rund 470'000 Franken. Ein 3 Personenhaushalt bekommt in 15 Jahren mindestens 770'000 Franken oder eine fünfköpfige Familie knapp eine Million in 15 Jahren. Das ist das Minimum bestehend aus Geldbetrag, Wohnung, Sozialversicherungsbeiträge und so genannte situationsbedingte Leistungen wie Zahnarztrechnung, Haushaltsversicherung oder Franchisen. Teure Massnahmen wie Heimplatzierungen, Familienbegleitungen, Schul- und Gesundheitskosten sind da noch nicht mit eingerechnet. Diese Thematik wird uns in Zukunft noch stärker beschäftigen. Ich bin mit der Antwort der Regierung zufrieden. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |