Geschäft: Wann reagiert der Kanton bei einem gefährlichen Fussgängerübergang - muss zuerst etwas passieren?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer61.17.35
TitelWann reagiert der Kanton bei einem gefährlichen Fussgängerübergang - muss zuerst etwas passieren?
ArtKR Einfache Anfrage
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung4.12.2017
Abschluss27.2.2018
Letze Änderung26.2.2025
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 27. Februar 2018
VorstossWortlaut vom 1. Dezember 2017