Geschäft: XX. Nachtrag zum Volksschulgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.17.12
TitelXX. Nachtrag zum Volksschulgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung4.12.2017
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Art. 29 Abs. 1 vom 24. April 2018
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 12. Dezember 2017
AntragKommissionsbestellung vom 19. Februar 2018
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 1. März 2018
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 24. April 2018
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 29 Abs. 1 vom 23. April 2018
ErlassReferendumsvorlage vom 13. Juni 2018
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 8. Juli 2019
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 1. März 2018
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 11. Juni 2018
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 14. August 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.4.2018Antrag CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Art. 29 Abs. 158Zustimmung48Ablehnung14
13.6.2018Schlussabstimmung111Zustimmung0Ablehnung9
Statements
DatumTypWortlautSession
24.4.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der CVP-GLP- und SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich kann Ihnen keine Versprechen abgeben, was der Erziehungsrat zu machen und zu lassen hat. Das ist der in der Kompetenz des Erziehungsrates, ich habe da nur einen ganz kleinen Einfluss. Die Formulierung ist klarer, wenn Sie jetzt schauen Ausnahmen bedürfen der Bewilligung des Erziehungsrates, dann ist das völlig allgemein offen formuliert und grenzt ja nicht ein, auf was es sich dann konkret bezieht. Nun zu diesem Antrag, ich habe noch gewisse Fragen geprüft, die in diesem Zusammenhang auch aufkommen können. Das eine ist im Zusammenhang mit Kleinklassen: Ist es dann noch möglich mit diesem Artikel Kleinklassen zu führen auf der Oberstufe? Die Antwort ist klar, ja, das Sonderpädagogikkonzept ist ein Spezialgesetz und das geht dem Volksschulgesetz vor und deshalb können auch weiterhin Kleinklassen geführt werden, auch wenn sie diesen Antrag der CVP-GLP- und SVP-Fraktion annehmen würden.

Das zweite einfach zur Sicherstellung: alters- und typendurchmischte Klassen sind ebenfalls ausgeschlossen, wie Sie aus Art. 29 Abs. 3 entnehmen, weil dort steht, nur typendurchmischter Unterricht für Jahrgangsklassen ist vorgesehen. Das führt die Regierung zum Schluss, dass man sich gegen diesen Antrag nicht wehrt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wie bereits angekündigt, haben wir im Sinne einer vernünftigen und vielleicht ja auch mehrheitsfähigeren Lösung unseren ursprünglichen Antrag zurückgezogen. Grundsätzlich sind wir über die Tatsache erleichtert, dass die Regierung in absehbarer Zeit von Schulen mit altersdurchmischten Klassen absieht und deren Bewilligung auch weiterhin restriktiv handhaben will. Wie Schulversuche im Taminatal und in Quarten deutlich gezeigt haben, sind jahrgangsübergreifende Schulmodelle aus methodischen, didaktischen und organisatorischen Gründen nicht wirklich zielführend. Im Grossen und Ganzen lässt sich festhalten, dass der dafür notwendige Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum erhofften oder wahrscheinlich auch nicht eintreffenden Nutzen und Ertrag steht.

Trotzdem müssen wir aufpassen, wenn wir im nun vorgesehenen Artikel dem Erziehungsrat Tür und Tor offen lassen, nach Gutdünken Ausnahmebewilligungen für altersdurchmischte Klassen auf der Oberstufe zu erteilen. Zwar ist die Grundsatzhaltung des momentanen Erziehungsrates in der aktuellen Konstellation, wie erwähnt kritisch gegenüber jahrgangsdurchmischten Klassen, allerdings lässt sich nicht abschätzen, wie sich diese Haltung und Positionierung im Zuge der kommenden Jahre tatsächlich verändern wird. Ausserdem ist längst nicht gesichert, dass wir auch nach der Regierungsära unseres heutigen Bildungschefs über einen Bildungsvorsteher verfügen, welcher sich mit Rückgrat und entsprechend starker Haltung den nicht selten nur kurzfristig bedachten pädagogischen Versuchungen einzelner Verantwortungsträger zu widersetzen vermag.

Solche Bestrebungen kann man nämlich bereits aus gewissen Kreisen im Umfeld einer ganz grossen Gemeinde vernehmen. Solchen Vorhaben gilt es nach unserer Auffassung, den Wind aus den Segen zu nehmen, bevor diese unter hohen Aufwendungen Auftrieb oder Antrieb erhalten und dann bereits nach kurzer Zeit wieder die Segel in die entgegengesetzte Richtung setzen müssen, dies notabene unter noch höherem Mittelaufwand.

Anders sieht die Situation aus, wenn ein Schulträger tatsächlich aus strukturellen Überlegungen heraus versucht, dem Bestand der Oberstufe langfristig zu erhalten und zu sichern. Für diese nicht gänzlich auszuschliessenden Fälle soll der Erziehungsrat auch künftig über die entsprechende Handhabung verfügen können.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir erachten die erhaltenen Informationen als insgesamt ausreichend und hilfreich für die weiteren Entscheidungen. Die Überlegungen der Regierung zum Erziehungs- bzw. Bildungsrat sind für uns nachvollziehbar und grundsätzlich unterstützenswert. Wir sind der Ansicht, dass die Wahl des Bildungsrates durch den Kantonsrat eine wirklich geeignete Massnahme zu einer repräsentativen Zusammensetzung und Optimierung des Selben bedeutet. Was den Nachtrag zur Weiterentwicklung der Oberstufe betrifft, begrüssen wir die liberalen Ansätze der Regierung, welche z.B. die Weiterführung kleiner Oberstufen ermöglichen oder Raum für neue pädagogische Modelle lassen. Wo sie neue einschränkende Verbindlichkeiten für Schulträger schaffen, sind wir allerdings der Ansicht, dass hier massvollere Schritte angesagt sind. Es ist für die CVP-GLP-Fraktion zentral, dass die Entscheidungsautonomie der lokalen Behörden vor Ort auch in pädagogischen Fragen nicht weiter geschwächt, sondern erhalten werden muss.

Generell ist festzustellen, dass in der schulischen Landschaft in den letzten Jahren oder sogar Jahrzehnten kein Stein auf dem anderen geblieben ist. Die permanent in kürzesten Abständen aufeinander folgenden Strukturreformen sind in dieser Häufung für die Arbeit an der Front allerdings teilweise mehr Hemmnis, denn Fortschritt oder Hilfe. Sie lassen den Schulen und damit auch den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern in dieser Hektik auch kaum noch den Schnauf, um all die Neuerungen auch adäquat und zielführend einzuführen, umzusetzen, zu evaluieren, zu verbessern und zu konsolidieren. Darunter kann letztendlich die Unterrichtsqualität leiden. Es steht also viel auf dem Spiel.

An dieser Stelle möchte ich beispielsweise daran erinnern, dass erst seit dem laufenden Schuljahr der neue Lehrplan 21 oder Lehrplan Volksschule auf allen Stufen umgesetzt werden muss. Es ist ein offenes Geheimnis, dass allein der aktuelle Prozess der Lehrplaneinführung bzw. Umsetzung Jahre intensiver Arbeit in Anspruch nehmen wird. Somit ist nach langer Zeit der Unruhe auch auf der Oberstufe dringend eine Phase der organisatorischen Beruhigung notwendig.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Der Antrag der CVP-GLP- und SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bedaure, dass Regierungsrat Kölliker sich gegen diesen Antrag nicht wehrt. Ich bin der Meinung, es ist nicht zielführend, wenn wir im Volksschulgesetz eine «Lex St.Gallen» festschreiben.

Wenn verschiedene Bedürfnisse da sind, dann muss man die im Einzelfall klären, und das ist die Aufgabe des Erziehungsrates. In Ausnahmesituationen müssen also spezielle Lösungen möglich sein, und mit diesem Antrag der CVP-GLP- und SVP-Fraktion wollen wir das verhindern, dass solche Einzellösungen durch den Erziehungsrat weiterhin bewilligt werden können. Diese Einschränkung erachte ich nicht als zielführend und möchte darum den Rat bitten diesen Antrag abzulehnen, um hier offen zu bleiben für sinnvolle Ausnahmebewilligungen in allen möglichen Bereichen der Oberstufe. 

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Art. 29 (2. in der Oberstufe). beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion, Art. 29 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «In der Oberstufe wird der Unterricht in Jahrgangsklassen erteilt. Der Erziehungsrat kann ausnahmsweise altersdurchmischte Klassen bewilligen, wenn sie den Bestand der Oberstufe im Schulträger und die Qualität des Unterrichts sichern.»

Ich spreche zu Art. 29 Abs. 1 zum grauen Blatt, dem Zusatzantrag der CVP-GLP- und der SVP-Fraktion. Wir haben versucht, in diesem Antrag zum Ausdruck zu bringen, was die Intention oder die Idee der Mehrheit der Kommission war, und die auch so verstanden wurde. Es geht darum, dass wir bei den altersdurchmischten Klassen gerne eine Sicherheit hätten, dass der Erziehungsrats nicht solche altersdurchmischten Klassen auf der Oberstufe bewilligt, und das möchten wir gerne umsetzen und aufschreiben. Es geht nicht darum, aus kleinen Klassen, die so einfach bestehen müssen, weil es sonst die Oberstufe nicht mehr gäbe, nicht mehr zu Bewilligenden. Darum haben wir diesen Antrag so formuliert. Wir bitten Sie, diesen Antrag anzunehmen und entsprechend denjenigen der Regierung zu ersetzen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Mit grossem Interesse und dem gewohnt kritischen Auge haben wir von der Vorlage Kenntnis genommen. Vorab möchte ich erklären, dass wir mit dem XXI. Nachtrag zum Volksschulgesetz gänzlich einverstanden sind. Der Erziehungsrat, als künftig vermehrt strategisch operierendes Gremium, soll durch das Kantonsparlament und nicht durch die Regierung gewählt werden. Weiter erachten wir es als notwendig und durchaus auch als sinnvoll, die Aufgaben und Zuständigkeiten diese Behörde entsprechend zu aktualisieren und das Gremium als solches auch in «Bildungsrat» umzubenennen.

Etwas kritischer stehen wir zum XX. Nachtrag zum Volksschule. Erstmals möchte ich aber auch hier insbesondere die positiven Punkte hervorheben: Die SVP-Fraktion zeigt sich erleichtert darüber, dass in der aktuellen Vorlage von den progymnasialen Klassen abgesehen wird. Die dafür notwendige Organisation, Finanzierung, Pädagogik und die Ausbildung der Lehrpersonen stünden in keinem Verhältnis zum erwartenden doch lediglich sehr geringen Nutzen.

Weiter sollen nach unserer Auffassung auch generell keine grössere Bemühungen unternommen werden, um die Anzahl Schülerinnen und Schüler an gymnasialen Ausbildungsstädten zu erhöhen. Viel wichtiger scheint uns in der entsprechenden Bewerbung des Kantons den Fokus auf anspruchsvolle Berufslehren und lehrbegleitende Berufsmaturitäten zu richten. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler braucht es nämlich auch dort. In der nun angestrebten Infokampagne des Kantons gilt es unserer Auffassung nach deshalb auch insbesondere darauf den Fokus zu legen und dem entsprechend Rechnung zu tragen.

Die SVP-Fraktion stellt sich nicht grundsätzlich gegen die Ausweitung des Führens von typengemischten Jahrgangsklassen in den einzelnen Schulgemeinden. Das Führen solcher Niveaugruppen hat Vor- und Nachteile und gesamthaft hält sich das unter dem Strich wohl in etwa die Waage.

Jede Schule soll im Sinne einer föderalistischen Staatsauffassung gemäss den örtlich vorliegenden Rahmenbedingungen selber entscheiden können, ob eine Ausweitung oder gar eine Neueinführung von Niveaufächern sinngebend ist. Das Prinzip der Gemeindeautonomie wollen wir möglichst hoch halten, erachten wir dies doch als wesentlichen Erfolgsfaktor für unseren im grossen und ganzen doch sehr gutes und bewährtes Schulsystem.

Nicht ganz ein Drittel der Oberstufe im Kanton St.Gallen hat sich aufgrund des Projektes «Oberstufe 2012» für das Führen von Niveaugruppen entschieden und damit bereits erste Erfahrungen gemacht.

Bei all dem darf man nicht vergessen und unterschätzen, dass sich auch ganz bewusst mehr als zwei Drittel der Schulgemeinden gegen diese Schulform entschieden haben. In der Aufgleisung des Projektes «Oberstufe 2012» haben sich sämtliche lokalen Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen unter einem enormen Mittel- und Zeitaufwand mit der Diskussion um das Führen von Niveaugruppen auseinander gesetzt. In diesem Gebiet nun die Gemeindeautonomie doch noch zu zerschmettern wäre nach diesem getätigten Aufwand nichts anderes als ein absoluter Affront gegenüber den damals beteiligten Person.

Zusätzlich zeigt das unterrichten in Niveaugruppen in lediglich einem Fach weder pädagogisch noch organisatorisch betrachtet irgendetwas Gewinnbringendes, sondern stellt lediglich einen zeit- und arbeitsintensiven Brocken dar, welcher dadurch natürlich nie und nimmer kostenneutral sein kann, wie es gerne suggeriert wird und auch für niemanden wirklich einen Mehrwert schafft.

Wir unterstützen deshalb Art. 29 Abs. 4 gemäss Kommissionsantrag umzuformulieren und damit auf ein Obligatorium zu Niveaufächern zu verzichten.

Ich möchte hier auch bereits etwas vorwegnehmen: Die SVP-Fraktion hat einen Antrag zum XX. Nachtrag zum Volksschulgesetz eingereicht. Wir werden diesen, den sie auf dem grauen Blatt vor sich haben, zurückziehen. Zusammen mit der CVP-GLP-Fraktion konnten wir einen noch besseren Antrag formulieren. Gerne werde ich mich dazu noch zu einem späteren Zeitpunkt etwas ausführlicher äussern.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte mich recht herzlich bedanken für die weitgehend positiven Voten, die ich jetzt von allen Fraktionen vernommen habe.

Das heutige Oberstufenkonzept und mit den beiden Oberstufentypen Realschule und Sekundarschule geht auf das Jahr 1974 zurück. Der Erziehungsrat hat im Jahr 2012 im Rahmen der so genannten Oberstufe 2012 erstmals Anpassungen vorgenommen und gleichzeitig in Aussicht gestellt, die Oberstufe in einem zweiten und auf absehbare Zeit abschliessenden Schritt weiter zu entwickeln. Für diesen Schritt sind jetzt mit dem XX. Nachtrag zum Volksschulgesetz die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu legen. Konkret geht es um folgende Themen, die ich nur kurz erwähnen möchte, sie wurden ja bereits ausgeführt.

Zum Niveaugruppenunterricht: Die Oberstufe im Kanton St.Gallen wird, wie erwähnt, seit jeher mit den Schultypen Sekundarschule und Realschule geführt. Dieses Modell hat sich grundsätzlich bewährt und ist beizubehalten. Allerdings wird die Zuteilung zu Sekundar- und Realklassen nicht allen Schülerinnen und Schülern gerecht, weil sie bei einseitigen Begabungen damit nicht entsprechend gefördert werden können. Deshalb wird den Schulträgern seit dem Schuljahr 2012/2013 ermöglicht, in der Oberstufe die Fächer Mathematik und oder Englisch freiwillig in Niveaugruppen zu unterrichten. Damit wird von den betreffenden Schulträgern eine massvolle horizontale Durchlässigkeit zwischen den Oberstufentypen gewährleistet. Auf freiwilliger Basis können die Schulträger nun weiterhin in mehreren Fächern im Niveaugruppenunterricht unterrichten. Die Auswahl der Fächer, in denen dies möglich ist, soll über Mathematik und Englisch auf die Fächer Deutsch, Französisch sowie Natur und Technik ausgeweitet werden, weil der Niveaugruppenunterricht den Klassenverband tendenziell jedoch schwächt und eine optimale Betreuung durch die Klassenlehrperson erschwert, soll die Anzahl der Fächer, in denen Niveaugruppenunterricht unterrichtet werden kann auf drei beschränkt werden.

Zu den typen- und altersdurchmischten Oberstufen: Mit Blick auf die grundsätzlich positiven Ergebnisse der Schulversuche soll die Möglichkeit von typendurchmischen Modellen mit Jahrgangsklassen nach Auffassung von Regierung und Erziehungsrat inskünftig allen Schulträgern möglich sein, weil aber zur Wahrung der Schulqualität und für die Sicherstellung einer adäquaten Förderung von Schülerinnen und Schülern gewisse Voraussetzungen zwingend erfüllt sein müssen, soll für das Führen von typendurchmischten Klassen eine kantonale Bewilligung, welche durch das Amt für Volksschule erteilt werden kann, nötig sein.

Zu den altersdurchmischten Klassen äussere ich mich im Zusammenhang mit dem Antrag der CVP- und SVP-Fraktion zu Art. 29 Abs. 1.

Ein weiterer Punkt, es wurde erwähnt, war die Möglichkeit und die Prüfung der Führung von progymnasialen Klassenuntergymnasien, oder wie auch immer man das bezeichnet, die Regierung hat das geprüft und hat zum einen festgestellt, dass dies ja aufgrund der bestehenden Regelung im Volksschulgesetz bereits möglich ist. Das wird auch bereits angewendet bei der Oberstufe Mittelrheintal. Sie hat aber davon abgesehen, dass sie das Führen von solchen Klassen als obligatorisch erklären möchte, weil sie die Gemeindeautonomie gerade auch im Bereich der Schule hoch hält, deshalb hat die Schule davon abgesehen. Auf den Antrag der vorberatenden Kommission komme ich ebenfalls später zu sprechen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion hat bereits bei der Vernehmlassung ihre Haltung einfliessen lassen. Bereits dort warf die Fragestellung kritische Reaktionen auf. Aus unserer Sicht eine eher einseitig angedachte Entwicklung der Oberstufe. Es stellt sich die Sinnfrage einer weiteren Regulierung. Klar hätte die FDP-Fraktion gerne eine Harmonisierung, gleiche Chancen für alle, wie sie dies in die Vernehmlassung einfliessen liess. Es ist der FDP-Fraktion aber bewusst, dass dies nicht mit einer Regelung betreffend Niveauunterricht im Volksschulgesetz erreicht wird. Die FDP-Fraktion sieht keinen Sinn in eine Verankerung im Volksschulgesetz auf mindestens ein Niveau und begrüsst eine Kann-Formulierung.

Die FDP-Fraktion begrüsst es sehr, dass der zukünftige Bildungsrat durch den Kantonsrat gewählt wird, ist dies doch ein äusserst wichtiges Expertengremium, welches die Strategie für unsere Bildung festlegen soll. Deshalb braucht es hier eine grössere Professionalisierung und bessere Qualität. Die Oberstufe hat als Übergang zwischen der Primarstufe und der abnehmenden Schulinstitution eine herausfordernde Aufgabe zu erfüllen, die immer wieder kritisch hinterfragt werden muss. Auch mit diesem Nachtrag zum Volksschulgesetz können nicht alle Probleme gelöst und abschliessende Weichen für einen längeren Horizont gestellt werden. Im Ringkanton St.Gallen sind die kommunalen Voraussetzungen derart unterschiedlich, dass für das Schulwesen, insbesondere für die Oberstufen unterschiedliche Organisationsmodelle zwingend nötig sind. Nur auf dieser Basis ist eine pädagogisch sinnvolle, qualitativ hochstehende und kostengünstige Umsetzung, die zur jeweiligen Struktur der kommunalen Schulträger oder der Region passt, überhaupt möglich. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, so wenig gesetzliche Vorgaben wie nur nötig zu machen. Faktisch ist es doch heute schon so, dass alle angezeigten Modelle bereits erfolgreich umgesetzt werden. Die aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen sind dafür weitgehend ausreichend.

Zum Thema Niveaufächer: Die bisherige Regelung ist sachgerecht. Die Vorgabe für mindestens ein Niveaufach ist aus pädagogischen Gründen nicht zwingend notwendig und organisatorisch in gewissen Strukturen eindeutig nachteilig. Es soll den Gemeinden zugetraut werden, die für sie pädagogisch und betriebswirtschaftlich sinnvollen und wichtigen Modelle umsetzen zu können. Dazu ist es wichtig, die Vorgaben nicht einzuengen. Der Mehrwert einer kantonalen Vorgabe im Oberstufenunterricht ist nicht ersichtlich.

Die vorgeschlagene Typendurchmischung wird begrüsst. Bereits heute bewährt sich dieses Organisationsmodell an verschiedenen Standorten.

Altersdurchmischtes Lernen ist auch für die Oberstufe eine Organisationsmöglichkeit, die aus pädagogischen,demografischen und betriebswirtschaftlichen Gründen sinnhaft sein kann.

Dies soll aber nur bewilligt werden, wenn es um Qualität und Verstand oder Bestand (15.52.23??) der jeweiligen Oberstufe geht, was wir als selbstverständlich erachten. Wir unterstützen gleichzeitig altersdurchmischtes und typengemischtes Unterrichten bzw. Lernen aber nicht.

Die heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gewährleisten sinnvolle Möglichkeiten für die integrierte Begabten- und Begabungsförderung, welche wir als sehr wichtig erachten. Auf die Schaffung von regionalen Klassen mit erhöhten Anforderungen sei zu verzichten. Diese Schülerinnen und Schüler fehlen in den Klassen, wo sie wertvolle Mitglieder sind.

Die FDP-Fraktion begrüsst sehr, dass der Bildungsrat zukünftig vom Kantonsrat gewählt wird und freut sich sehr, dass Regierungsrat Kölliker versprochen hat, für die zu wählenden Bildungsräte Profile zu erstellen, die er dann den Fraktionen zukommen lassen will. Die FDP-Fraktion wird darauf grosses Augenmerk legen, ist es doch wichtig, dass der Bildungsrat professionelle und qualitativ wertvolle Arbeit leisten können.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission zum Geschäft 22.17.12 XX. Nachtrag zum Volksschulgesetz hat am 1. März dieses Jahres getagt und die Vorlage beraten. Neben der vollzählig anwesenden Kommission haben als Vertreter des Bildungsdepartements

Regierungsrat Stefan Kölliker die Leiterin des Dienstes für Rechte und Personal, Franziska Gschwend sowie der Leiter des Amtes für Volksschule, Alexander Kummer an der Sitzung teilgenommen. Das Protokoll wurde von der Geschäftsführerin Aline Tobler verfasst, der an dieser Stelle für ihre Arbeit gedankt sei. Als stellvertretender Geschäftsführer amtete Matthias Renn. Mit der vorliegenden Botschaft soll nach Bekunden der Regierung der Prozess der Weiterentwicklung der Oberstufe fürs erste abgeschlossen werden. Mit der Vorlage zur Gesetzesänderungen legt die Regierung ein Oberstufenmodell vor, das an der bisherigen Trennung von Real- und Sekundarschule festhält, weil sich dieses Modell bewährt habe. Um die horizontale Durchlässigkeit der Oberstufentypen zu erhöhen, schlägt die Regierung aber vor, die Schulträger zu verpflichten, mindestens ein Fach in Niveaugruppen zu unterrichten. Neu ins Gesetz aufgenommen werden soll die Möglichkeit, typengemischte Jahrgangsklassen mit Real- und Sekundarschülerinnen und -schülern zu führen, nachdem die entsprechenden Schulversuche positiv verlaufen sind. Weiterhin nur mit Ausnahmebewilligung sollen indes altersdurchmischte Klassen auf der Oberstufe geführt werden können. Aufgrund des Ergebnisses der Vernehmlassung wurde schliesslich die Idee von regionalen Sekundarklassen mit erhöhten Anforderungen zur Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler fallengelassen sie fand keinen Eingang in die Vorlage. Nach der Erläuterung der Vorlage durch den Chef des Bildungsdepartements und der Klärung des Vorgehens bei der Beratung der Botschaft hat die vorberatende Kommission in einer speditiven Sitzung das Geschäft sachbezogen und effizient behandelt. Dabei hat sie zunächst festgestellt, dass die bisherigen Strukturen der Oberstufe gut funktionieren. Sie stimmte auch darin überein, dass die Rahmenbedingungen für die Oberstufe gezielt angepasst werden sollen, um die Schülerinnen und Schüler optimal zu fördern. Diese Anpassungen, auch darin war sich die Kommission einig, sollten aber im Rahmen der lokalen Gegebenheiten erfolgen was dazu führte, dass die Kommission zum Schluss kam, beim Niveauunterricht auf ein Obligatorium für die Schulträger zu verzichten. Der Niveauunterricht war denn auch das Thema, das am Breitesten besprochen wurde und zu welchem das Bildungsdepartement die meisten Fragen zu beantworten hatte. Es sei den Vertretern des Departements an dieser Stelle herzlich gedankt für die bereitwillige und kompetente Auskunftserteilung. Ebenfalls breit aber durchaus kontroverser wurde in der Kommission das Thema der Jahrgangsklassen diskutiert. Letztlich blieb es hier beim Vorschlag der Regierung, wonach Ausnahmen vom Prinzip möglich sein sollen. Schliesslich kam die Kommission noch zum Schluss, dass eine Übergangsbestimmung ins Gesetz aufgenommen werden muss. Es handelt sich dabei um den Artikel 146 neu des Volksschulgesetzes. Die Ergänzung ist nach Meinung der Kommission notwendig, weil die von der Regierung vorgeschlagene ersatzlose Streichung des aktuellen Art. 9 Abs. 2 des Volksschulgesetzes dazu führen würde, dass eine regionale Kleinklasse die von der Primarschulgemeinde Altstätten geführt wird, keine gesetzliche Grundlage mehr hätte. Dies war von der Regierung übersehen worden. Die Anträge der vorberatenden Kommission zu den Art. 29 Abs. 4 und Art. 146 neu des XX. Nachtrags zum Volksschulgesetz liegen Ihnen auf dem gelben Blatt vor. Sie wurden beide einstimmig und ohne Enthaltungen verabschiedet. Namens der vorberatenden Kommission ersuche ich Sie auf den XX. Nachtrag zum Volksschulgesetz einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen. 

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die öffentliche Volksschule steht immer in einem Spannungsfeld. Sie kann und darf sich gesellschaftlichen Entwicklungen nicht verschliessen und muss trotzdem darauf achten, ihre Stärken und Grundwerte zu bewahren. Dabei hat sich in den siebziger Jahren das Modell der kooperativen typengetrennten Oberstufe etabliert mit der Unterteilung in Real- und Sekundarschulen. Jedes System hat seine Vor- und Nachteile, keines ist perfekt. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, dass sich das Modell des Kantons St.Gallen bewährt. Es gelingt der Volksschule eigentlich sehr gut, die Schülerinnen und Schüler in unsere Gesellschaft und im Anschluss an die Oberstufe ins Berufsleben zu integrieren. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler dürfen sich im nationalen und internationalen Vergleich sehen lassen, wie uns die PISA-Studien mehrmals gezeigt haben. Jugendliche treten nach der Oberstufe in eine Berufslehre oder in eine weiterführende Schule ein. Trotz des Erfolgs werden die Strukturen der Volksschule laufend hinterfragt und der Ruf nach neuen besseren Modellen verhalte eigentlich nie. Der Druck ist permanent dar. Er verschiebt sich nur nach dem aktuell herrschenden Trend in der Bildungslandschaft. Zudem spürt man, dass immer mehr Eltern nicht mehr bereit sind, Entscheidungen z.B. bei Zuweisungen einfach zu akzeptieren und die juristische Komponente erlangt immer mehr Bedeutung in der Volksschule.

Vielleicht kennen Sie die Erkenntnisse von John Hattie und seinem Team. Sie hatten 15 Jahre lang 80'000 Einzelstudien im Bildungsbereich ausgewertet und im Bericht «Visible learning» publiziert. Kurz zusammenfassend gibt es drei Haupterkenntnisse:

  1. Entscheidend für den Schulerfolg ist das soziale Umfeld und das Elternhaus;

  2. Der wichtigste beeinflussbare Faktor in der Bildung ist die Lehrpersonen;

  3. Strukturen alleine bewirken wenig.

Bei dem was wir in dieser Botschaft behandeln geht es um Strukturen. Unser Kanton ist sehr vielschichtig und unterschiedliche aufgestellt. Der Schulträgerverband fordert deshalb möglichst grosse Autonomie und Gestaltungsfreiheit. Sie möchten stabile Rahmenbedingungen, die für die einzelnen Schulträger zumutbar und finanzierbar sind. Mit anderen Worten, der Kanton darf und soll Qualitätsvorgaben machen, er soll es dann aber den Schulträgern überlassen, mit welchen Strukturen und Organisationsformen sie die geforderte Qualität erreichen wollen. Auch der Verband der Oberstuflehrpersonen Sek1 spricht sich klar gegen ein Obligatorium beim Niveauklassenunterricht aus. Die SP-GRÜ-Fraktion denkt hier mehrheitlich gleich.

Wir begrüssen es, dass es mit Bewilligung des Erziehungsrats möglich sein soll, altersdurchmischte Klassen zu führen.

Wir begrüssen es, dass mit Bewilligung der zuständigen Stelle der Unterricht in typengemischten Jahrgangsklassen erteilt werden kann. Wir erwarten jedoch, dass für die Lehrpersonen die Rahmenbedingungen so festgelegt werden, dass eine erfolgreiche Arbeit über längere Zeit möglich ist. Wir sind überzeugt, dass diese beiden Unterrichtsformen ohne entsprechende Massnahmen zu Mehrbelastungen für die betreffenden Lehrpersonen führen, was schlussendlich in Burn-out oder Stellenwechsel münden könnte.

Wir begrüssen es, dass der Niveauklassenunterricht neu im Schulgesetz erwähnt wird. Wir sind jedoch der Meinung, dass ein Obligatorium nicht zielführend ist und die lokalen Schulträger entscheiden sollen, welche Struktur ihren lokalen Gegebenheiten entsprechen. Wir lehnen deshalb ein Obligatorium in Art. 29 Abs. 4 ab. Wir unterstützen mehrheitlich den Antrag der vorberatenden Kommission.

Sekundarklassen mit erhöhten Anforderungen in regional organisierten progymnasialen Klassen lehnen wir ab. Die Einführung solcher regionalen Klassen würde die meisten lokalen Schulträger vor grosse Probleme stellen und dies auf den verschiedensten Ebenen (Organisation, Finanzierung, Selektion, Lehrkörper). Grosse Oberstufen können dies bereits jetzt selbstständig umsetzen. Auch kleineren Oberstufen stehen genügend Instrumente zur Verfügung um begabte Schülerinnen und Schüler zusätzlich zu fördern. Glücklicherweise hat die Regierung dies erkannt und sieht von einer Einführung ab.

Mit den Anpassungen der gesetzlichen Bestimmungen über den Erziehungsrat im XXI. Nachtrag sind wir einverstanden.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Präsident des Verbandes St.Galler Volksschulträger (SGV).

Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Grundsätzlich sind wir in der Stossrichtung auch mit den Initianten dieser Korrektur gleicher Meinung. Wir als Verband unterstützten wirklich die föderale, autonome Lösung in der Gemeinde.

Ich meine, wenn Regierungsrat Kölliker uns in Aussicht stellt, das der Erziehungsrat wirklich in qualitativ ausgewiesenen Situationen dann diese Ausnahmeregelung so ermöglicht, dass wir uns hier mit dem Vorschlag der Regierung einverstanden erklären können. Ich spreche im Namen des Verbandes als Verbandspräsident. Ich glaube, das ist eine sinnvolle Lösung, wie sie die Regierung jetzt so vorschlägt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorliegenden Form in der Kommission nicht gestellt.

Hingegen wurden ein Antrag auf Streichung des zweiten Satzes Art. 29 Abs. 2 gestellt, wonach Ausnahmen der Bewilligung des Erziehungsrats bedürfen. Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission mit 9:5 Stimmen 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich sehe nicht, was für einen Mehrwert diese Umformulierung bringen sollte. Altersdurchmischtes Lernen ist auch auf der Oberstufe mit geeigneten Rahmenbedingungen möglich. Die Botschaft der Regierung lässt zu, dass der Erziehungsrat Ausnahmen bewilligen kann aber nicht muss.

In der Vorberatung hielt die Regierung fest, dass sie nur in Ausnahmefällen eine Bewilligung erteilen werden. Mit dem grauen Blatt wäre so eine Ausnahme nun nur noch möglich wenn der Bestand der Oberstufe gefährdet wäre. So eine Einschränkung betrachte ich als unnötig und nicht zielführend.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
11.6.2018Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018