Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2019-2021

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.18.04
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2019-2021
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung6.12.2017
Abschluss20.2.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 1 Bst. c vom 19. Februar 2018
AntragAntrag CVP-GLP-Fraktion zu Ziff. 1 Bst. a vom 19. Februar 2018
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 19. Dezember 2017
AntragAntrag CVP-GLP-Fraktion zu Ziff. 6 vom 19. Februar 2018
BeilageBeratungsschema vom 16. Februar 2018
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 1 Bst. d vom 19. Februar 2018
AntragAntrag CVP-GLP-Fraktion zu Ziff. 1 Bst. c vom 19. Februar 2018
AntragAntrag Schmid-Grabs / Egger-Berneck zu Ziff. 1 Bst. a vom 19. Februar 2018
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 20. Februar 2018
AntragAnträge der Regierung vom 23. Januar 2018
AntragAntrag CVP-GLP-Fraktion zu Ziff. 2 vom 19. Februar 2018
AntragAntrag Noger / Sailer / Müller / Spoerlé zu Ziff. 1 Bst. b vom 19. Februar 2018
AntragAnträge der Finanzkommission vom 17./18. Januar 2018
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 1 Bst. a vom 19. Februar 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium14.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.2.2018Gesamtabstimmung67Zustimmung43Ablehnung10
20.2.2018Antrag CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 6 des Kantonsratsbeschlusses87Zustimmung21Ablehnung12
20.2.2018Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses76Zustimmung8Ablehnung36
20.2.2018Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 3 Abs. 2 des Kantonsatsbeschlusses (Prüfstellen)115Zustimmung0Ablehnung5
20.2.2018Ziff. 2 des Kantonsratsbeschlusses5Antrag der Finanzkommission110Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der Regierung5
20.2.2018Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 1 Bst. d des Kantonsratsbeschlusses30Zustimmung81Ablehnung9
20.2.2018Ziff. 1 Bst. b des Kantonsratsbeschlusses61Antrag der Finanzkommission54Antrag Noger-St.Gallen, Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Müller-Lichtensteig, Spoerlé-Ebnat-Kappel5
20.2.2018Ziff. 1 Bst. a des Kantonsratsbeschlusses48Anträge der Finanzkommission71Antrag der Regierung1
20.2.2018Ziff. 1 Bst. a des Kantonsratsbeschlusses34Antrag Schmid-Grabs / Egger-Berneck82Antrag der SP-GRÜ-Fraktion, der CVP-GLP-Fraktion und der Regierung4
20.2.2018Ziff. 1 Bst. c des Kantonsratsbeschlusses78Anträge der Finanzkommission41Antrag der Regierung1
20.2.2018Ziff. 1 Bst. c des Kantonsatsbeschlusses64Antrag der Finanzkommission55Antrag der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion1
20.2.2018Ziff. 1 Bst. c des Kantonsatsbeschlusses29Antrag der CVP-GLP-Fraktion53Antrag der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion38
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2019-2021 mit 67:43 Stimmen bei 7 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Struktur

Phase 3.2 Gesamtabstimmung über den bereinigten Kantonsratsbeschluss einschliesslich Anhänge

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion, der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 6 des Kantonsratsbeschlusses mit 87:21 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald: Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion, der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 6 ist zuzustimmen.

Götte-Tübach hat angesprochen, dass Ausfälle bei den Gemeinden entstehen, wenn wir diesen Kompromiss eingehen – das ist richtig. Ich möchte Götte-Tübach daran erinnern, eine Steuersenkung hätten die Gemeinden sehr wohl auch mittragen müssen, und zwar zu einem relativ erheblichen Bestandteil. Wenn wir jetzt auf diese Lösung einschwenken, die wir jetzt beraten, dann werden Gemeinden und Kanton miteinander belastet, und da kann die eine Ebene die andere Ebene nicht gegeneinander ausspielen. Das ist schon ein wesentlicher Bestandteil.

Wenn Sie das Positionspapier der Gemeinden gegenüber der Regierung ansprechen, da ging es um den Nationalen Finanzausgleich (NFA). Da hat die VSGP immer noch die gleiche Haltung. Es geht nicht darum, dass wir einfach das, was vor zehn Jahren passiert ist, jetzt generell ausgleichen wollen, und darum ist jetzt der Dialog im Gange. Kompromisse wurden noch keine geschlossen, das möchte ich hier betonen. Was rauskommt, das werden wir dann intern bei den Gemeinden wieder anschauen müssen.

Wenn wir das, was jetzt vorliegt, aber gemeinsam mittragen, dann sind wir auch gemeinsam «geschröpft». Aber davon profitieren auch beide Staatsebenen. Darum ist dieser Kompromiss, den wir beschliessen, für die VSGP ein Kompromiss, den man mittragen kann. Selbstverständlich werden die Gemeinden schauen müssen, wie sie diese Mindereinnahmen wieder kompensieren wollen, aber da kann dann die kantonale Ebene nicht kommen und sagen, dass wir das mittragen müssen, was es auf kantonaler Ebene aufzuwerten gilt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion, der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 6 ist abzulehnen.

Als einzige Fraktion, die diesen Antrag nicht mitunterzeichnet hat, sei mir eine Frage erlaubt, v.a. an die beiden Mitteparteien, die noch mehr Gemeindepräsidenten in ihrer Fraktion haben als wir: Bei diesem Antrag ist die klare Konsequenz, dass auch die Gemeinden an dieser ganzen Übung mitbezahlen. Das mag durchaus legitim sein, den Gemeinden geht es grundsätzlich gut. Viele sprechen aktuell über Steuerfusssenkungen, aber, und ich schaue hier auch den Präsidenten des Verbandes St.Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten (VSGP) an, die Gemeinden haben bereits bei der Veröffentlichung des AFP gesagt: So nicht, liebe Regierung. Wir haben Arbeitsgruppen eingesetzt, die Gemeinden haben bereits bevor der AFP präsentiert und Konsequenzen aufgezeigt wurden, mit welchen die Gemeinden belastet würden, gesagt in einem Positionspapier, bei dem noch alt Verbandspräsident Tinner-Wartau involviert war, dass die Verteilung überhaupt nicht stimmt. Die Gemeinden haben mit meiner Stimme auch gesagt, diese Umverteilung könne so nicht sein und die Gemeinden müssten sich wehren gegen die Lastenverschiebung von Kanton zu Gemeinde.

Wie gesagt, mir ist bewusst, den Gemeinden geht es nicht allzu schlecht, aber hier sprechen wir jetzt von einer offiziellen weiteren Belastung für die Gemeinden, und da nimmt es mich zumindest von CVP- und FDP-Gemeindepräsidenten-Kollegen wunder, wie Sie jetzt diesen Antrag in Kontext bringen mit diesen Aussagen, welche einzelne und der Verband mehrfach getätigt haben. Das ist mir noch etwas schleierhaft, aber ich war auch in der Vorbereitung für diesen Kompromissvorschlag nicht involviert.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion, der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 6 ist zuzustimmen.

Wir blicken auf eine lebhafte Diskussion von heute Vormittag zurück. In der Zwischenzeit haben sich die Gemüter, so hoffe ich, wieder etwas beruhigt. Es ging darum, wer es erfunden hat und wer wen im Stich gelassen hat. Für uns massgeblich ist, dass wir in Zusammenarbeit mit den Fraktionen hier einen Kompromiss gefunden haben.

Wir sind bereit, über gewisse tarifarische Anpassungen für den Mittelstand zu sprechen. Wir sind bereit, über die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform zu sprechen, dies an einem runden Tisch. Für uns ganz zentral und massgeblich ist, dass wir auch über soziale Ausgleichsmassnahmen sprechen an diesem runden Tisch, denn wir müssen auch das Abstimmungsresultat der Unternehmenssteuerreform III vor Augen haben. Da gab es eine deutliche Ablehnung, auch durch das St.Galler Stimmvolk, zu dieser unausgewogenen Vorlage, und es geht nun darum, dass wir eine Vorlage finden, die auch mehrheitsfähig ist. Dazu wollen wir unseren Beitrag an diesem runden Tisch leisten. In diesem Sinne ist es sehr wichtig, dass die Begründung, welche diese drei Buchstaben begleitet, auch Bestandteil dieses Antrags ist und dass es auch darum geht, eine ausgewogene und finanzierbare Lösung zu finden mit sozialen Ausgleichsmassnahmen. In diesem Sinne wollen wir uns gerne in diese Debatte begeben.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona beantragt im Namen der CVP-GLP-, FDP- und SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 6 (neu) wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen:

a) dem Kantonsrat eine Revision des Steuergesetzes vorzulegen, mit der mittels einer Anpassung des Steuertarifs die Besteuerung der Einkommen von natürlichen Personen reduziert wird. Die Steuererleichterung soll ab dem Jahr 2020 jährlich rund 25 Mio. Franken betragen und vornehmlich die Besteuerung der Einkommen des Mittelstands reduzieren;

b) den Unternehmenssteuersatz bei der Unternehmenssteuerreform auf ein Zielband von 13 bis 14 Prozent festzulegen. Eine Inputförderung ist angemessen zu berücksichtigen;

c) für die kantonale Umsetzung der Unternehmenssteuerreform IV (Steuervorlage 17) zu einem runden Tisch mit den Fraktionen des Kantonsrates einzuladen, mit dem Ziel, eine ausgewogene und damit mehrheitsfähige Vorlage auszuarbeiten.»



Es freut mich, dass sich die FDP-Fraktion kompromissbereit zeigt und hilft, eine breit getragene Lösung zu finden. Ziel ist es, mit diesem Antrag in Zusammenarbeit mit der CVP-GLP-, FDP- und SP-GRÜ-Fraktion mit Blick auf die Steuervorlage 2017 ein Paket zu schnüren, das finanziell vertretbar ist, dort ansetzt, wo der grösste Handlungsbedarf besteht und breit abgestützt ist.

Dass bei der steuerlichen Belastung der juristischen Personen etwas passieren muss, ist unstrittig, denn unser Steuersystem muss sich den internationalen Standards anpassen. Ebenfalls unstrittig ist, dass der Kanton St.Gallen den interkantonalen Wettbewerb nicht einfach ignorieren kann und im Rahmen seiner Möglichkeiten mithalten muss. Diesem Anliegen dienen die Vorgaben in Bezug auf die Gewinnsteuer und die Inputförderung unter Bst. b, auf die mein Vorredner Tinner-Wartau bereits Bezug genommen hat.

Zum anderen ist es uns wichtig, dass auch die hohe steuerliche Belastung des Mittelstands angegangen wird, und das am besten gleichzeitig mit der Steuervorlage 2017. Zu diesem Zweck soll mittels tarifärer Anpassung gezielt der Mittelstand entlastet werden, wobei die Einnahmeausfälle für den Kanton und die Gemeinden auf ein vertretbares Mass begrenzt werden sollen. Wir haben hierzu bereits im Eintretensvotum Bezug genommen. Sozialpolitische und weitere steuerpolitische Massnahmen können die angestrebten Entlastungen des Mittelstandes zusätzlich verstärken.

Zuletzt gilt es – und das hat bereits mein Vorredner gesagt – an einem runden Tisch eine Auslegeordnung zu machen und gemeinsam zu tragfähigen Lösungen zu kommen. Auf diese Weise zeigen die Anträge zu Ziff. 6 den Weg auf für ein konstruktives Miteinander in dieser zweifellos schwierigen, aber für den Erfolg unseres Kantons entscheidenden Thematik.

Ich bitte Sie daher, von Extrempositionen Abstand zu nehmen und den Anträgen auf dem grauen Blatt zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Ziff. 6 des Kantonsratsbeschlusses. Tinner-Wartau (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion, der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 6 ist zuzustimmen.

Die FDP-Fraktion empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen und der Regierung die Aufträge im vorliegenden Wortlaut zu erteilen. Damit hätte die Regierung drei Stellschrauben, namentlich den Gewinnsteuersatz, den Umfang der Inputförderung sowie die Entlastungsbegrenzung, mit denen sie private und juristische Personen gezielt entlasten kann. Dabei kann sie das im Antrag definierte Zielband des Gewinnsteuersatzes auch unter Berücksichtigung aller drei erwähnten Stellschrauben erreichen.

Bei den natürlichen Personen sind wir für Anpassungen am Tarif oder an den Abzügen offen. Ziel ist es also, der Regierung genügend Spielraum für eine austarierte Vorlage zu ermöglichen. Die FDP-Fraktion hat sich für diesen Kompromiss zugunsten einer pauschalen Steuersenkung entschieden, um damit insbesondere den Weg für die Steuervorlage 2017 zu ebnen, ohne dabei die ursprünglich geforderten steuerlichen Entlastungen natürlicher Personen zu vernachlässigen. Der im Antrag ebenfalls geforderte runde Tisch stellt zudem sicher, dass die verschiedenen Interessen in einer früheren Phase Eingang in die Vorlage der Regierung finden. Die Haltung der FDP-Fraktion ist geprägt von staatspolitischer Verantwortung, die auch Kompromissbereitschaft beinhalten kann, um dem Ziel von Steuerentlastungen gerecht zu werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses mit 76:8 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Struktur

Phase 3.1 Aufträge an die Regierung

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 3 Abs. 2 des Kantonsratsbeschlusses mit 115:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Louis-Nesslau, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht «Ausbau der Prüfstellen Kaltbrunn und Mels im Sinn eines ‹Vollservice Verkehrszulassung›» fest.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Regierungspräsident Fässler: Zu Steiner-Kaltbrunn: Die Regierung plant nicht gigantische, luxuriöse Ausbauten an zwei zusätzlichen Standorten, sondern die Regierung hat vom Kantonsrat den Auftrag erhalten aufzuzeigen, welche baulichen und anderweitigen Investitionen notwendig wären, um den Vollservice «Verkehrszulassung» gewährleisten zu können. Der Auftrag war klar und liess auch keinen Spielraum offen. Wir waren nicht aufgefordert, Varianten darzulegen. Das haben wir Ihnen akribisch und glaubwürdig aufgezeigt und sind zum Schluss gekommen, dass aufgrund der grossen Kundenströme, die das auslösen würde, v.a. aus verkehrspolizeilichen Gründen nicht zu realisieren ist. Die Frage, ob man das gleich noch mit den Ausweisstellen verbinden kann, ist nicht eine Idee der Regierung, sondern geht auch auf einen Auftrag des Kantonsrates zurück.

In der Finanzkommission wurde mir signalisiert, dass es in erster Linie nicht um den Vollausbau geht, sondern darum, Postgeschäfte auch an diesen Prüfstellen anbieten zu können. Das Strassenverkehrsamt ist ein ausserordentlich kundenorientiertes Amt, aus diesem Grund gibt es bereits heute diese Poststellengeschäfte. Meines Wissens sind das die einzigen staatlichen Stellen, die ihre Dienstleistungen nicht nur in den staatlichen Organisationen und Gebäuden, sondern zum Teil auch in den Poststellen anbieten. Das Strassenverkehrsamt hat in der Zwischenzeit mit Blick auf den Auftrag der Finanzkommission erste Prüfungen gemacht. So wie es aussieht, kann man diese Poststellengeschäfte mit geringem Aufwand tatsächlich auch in den Prüfstellen anbieten. Kritisch werden könnte die Zahl der Kunden; die im Bericht ausgeführten verkehrlichen Probleme könnten allenfalls Schwierigkeiten bereiten, wenn das dazu führen würde, dass die Poststellen nicht mehr angefahren würden und alle nur noch zur Prüfstelle führen. Eine erste summarische Prüfung hat ergeben, dass es möglich sein sollte. Die Details werden wir der Finanzkommission unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Kofler-Uznach: Dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses ist zuzustimmen.

Der ausführliche Bericht zeigt auf, dass für den Ausbau für ein vollumfängliches Dienstleistungsangebot der Verkehrszulassung für die Standorte Mels und Kaltbrunn Investitionen über 11 Mio. Franken nötig wären. Mir scheint zwar, dass Luxusvarianten ausgearbeitet wurden, trotzdem kann ich das Fazit der Regierung nachvollziehen. Diese Investitionen sind zurzeit nicht gerechtfertigt. Im Bericht vermisse ich Varianten, z.B. welche Kosten entstehen würden, wenn lediglich die Geschäfte für die Fahrzeugzulassungen in den beiden von St.Gallen am weitesten entfernten Regionen Sarganserland und Linthgebiet bei den beiden Prüfstellen abgefertigt werden könnten. Das war in erster Linie das Ziel unseres Postulats.

Wie bereits Steiner-Kaltbrunn ausführte, wären für diesen Teilbereich «Fahrzeugzulassungen» nur wenige Investitionen nötig. So müssen für die beiden Prüfhallen die Schalterhallen vergrössert und zusätzlich ein Schalter ausgestattet werden. Der Platz dazu ist vorhanden. Für die Bearbeitung dieser Geschäfte müsste je eine Verwaltungsangestellte oder ein Verwaltungsangestellter den Dienst anstatt in St.Gallen in Mels oder in Kaltbrunn verrichten.

In der Antwort auf die Interpellation 51.16.55 «Dienstleistungen bei den Prüfstellen Kaltbrunn und Mels vollumfänglich anbieten» vom 20. September 2016 waren auch noch die Personalkosten für einen Kurierfahrer samt Fahrzeug aufgeführt, der täglich Kontrollschilder zu den beiden Standorten hätte transportieren müssen, obwohl beide Prüfstellen bereits über Schilderlager verfügen. Diese Stelle ist nun im Bericht nicht mehr aufgeführt. In der Begründung des Postulats 43.16.07 «Dienstleistungen bei den Prüfstellen Kaltbrunn und Mels vollumfänglich anbieten!» forderten wir, dass die Dienstleistungen, welche die Post für das Strassenverkehrsamt anbietet, auch in den beiden Prüfhallen angeboten werden können. Dies v.a. auch mit dem Hinweis, dass damit zu rechnen ist, dass weitere Poststellen geschlossen werden. Bereits heute kommt es immer wieder vor, das Bürger bei den Prüfstellen nicht bedient werden dürfen und für die Erledigung von Strassenverkehrsgeschäften zu den weiter entfernten Poststellen geschickt werden müssen. Das ist unnötig und verärgert sowohl die Kunden als auch die Angestellten der Prüfhallen.

Ebenfalls ist es uns ein Anliegen, dass bei den Prüfhallen Neueinlösungen für die Motorfahrzeuge vorgenommen werden können. Offensichtlich hat unser Postulat diesbezüglich bereits zu einem Umdenken bei der Amtsleitung des Strassenverkehrsamtes geführt. Seit November 2017 ist es nun möglich, bei den Prüfstellen Mels und Sargans diese Neueinlösungen vorzunehmen. Damit erübrigen sich bereits viele Fahrten von Garagisten und Bürgern zum Strassenverkehrsamt St.Gallen. Die Aussenstellen der Strassenverkehrsämter der umliegenden Kantone Zürich und Schwyz bieten diesen Service public übrigens bereits seit mehreren Jahren an.

Ich begrüsse den von Steiner-Kaltbrunn eingereichten Auftrag der Finanzkommission an die Regierung und hoffe, dass die Regierung zum Entschluss kommt, weitere Dienstleistungen bezüglich Postgeschäfte und Fahrzeugzulassungen in den Prüfstellen Mels und Kaltbrunn zu ermöglichen. Dies würde von der Bevölkerung des Sarganserlands und des Linthgebiets sehr geschätzt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Steiner-Kaltbrunn: Dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses ist zuzustimmen.

Als Postulantin bedauere ich, dass für diesen umfangreichen Bericht keine ordentliche vorberatende Kommission eingesetzt wurde, sondern der Bericht nur als Beilage B «Ausbau der Prüfstellen Kaltbrunn und Mels im Sinn eines ‹Vollservice Verkehrszulassung›» im AFP der Finanzkommission zugewiesen wurde. Als Mitglied der Finanzkommission habe ich das Geschäft geprüft und festgestellt, dass die Regierung einmal mehr mit der grossen Kelle anrichtet und gleich an den beiden Motorfahrzeug-Kontrollprüfstellen Kaltbrunn und Mels eine Ausweisstelle für Pässe einbezogen hat.

Aufgrund der bereits 15 Postschliessungen im See-Gaster und den weiteren vier angekündigten Postschliessungen in Schänis, Benken, Gommiswald und Schmerikon ist für die Region prioritär, dass die Prüfstelle Kaltbrunn neu ihre Kernaufgaben wahrnehmen und die Dienstleistungen der Post anbieten kann und darf. Dabei handelt es sich um folgende Aufgaben: Annullation Fahrzeugausweis, Fahrzeug abmelden, Deponierung von Kontrollschildern, Wiederinverkehrsetzung von Kontrollschildern, Fahrzeugwechsel, ausserkantonale Fahrzeughalterwechsel und Fahrzeugausweise für Ersatzfahrzeuge.

Bei den periodischen Fahrzeugprüfungen wird aktuell immer ein neuer Fahrzeugausweis gedruckt. Dies funktioniert jedoch nur bei St.Galler Fahrzeugen. Bei Fahrzeugen aus anderen Kantonen kann der Kanton St.Gallen keine neuen Ausweise drucken. D.h., der ausserkantonale Fahrzeugausweis wird zusammen mit dem Prüfungsbericht an den jeweiligen Kanton gesendet, dieser stellt den neuen Ausweis aus und sendet ihn an den Kunden. Durch Eintrag des Prüfungsdatums der periodischen Prüfung mittels Stempel, wie es die meisten Kantone handhaben und wie sie es auch einige Zeit durchführten, könnten viel Zeit und Druckpapierkosten eingespart werden. Dadurch müsste der ausserkantonale Kunde, der z.B. nach der periodischen Prüfung im Kanton St.Gallen unmittelbar ins Ausland fahren will (z.B. LKW- oder Reisebusfahrer), nicht zuerst zum Strassenverkehrsamt seines Kantons fahren, um das aktuelle Prüfungsdatum in seinem Fahrzeugausweis eintragen zu lassen. Das wäre für alle Beteiligten eine grosse Erleichterung.

An einer gleichzeitigen Schaffung einer Ausweisstelle für Pässe bei der Prüfstelle Kaltbrunn, wie es die Regierung plant, sind wir nicht interessiert. Bezüglich Verkehrssituation könnte das viel besser im geplanten Schubiger-Areal in Uznach integriert werden. Wenn es früher sein müsste, gäbe es allenfalls Platz im Trakt 3 in Uznach. Für das Projekt «Motorfahrzeug-Kontrollprüfstelle Kaltbrunn ohne Ausweisstelle für Pässe» sind nur kleine Anpassungen erforderlich, die nicht 5 Mio. Franken kosten. Es braucht keinen Neubau, keine neue Liftanlage und keine neuen Sanitärräume, sondern nur, was notwendig ist.

Der ganze Bürotrakt ist als selbsttragende Betonröhre erstellt, in der die Leichtbauwände beliebig verschoben werden können und eine Aufstockung der westlichen Hälfte in diesem Zustand möglich macht. Die östliche Hälfte ist bereits aufgestockt. Somit können bei den Büros im Erdgeschoss ohne grossen Aufwand die Wände verschoben und so die Büros für Administration und Schilderausgabe vergrössert bzw. angepasst werden. Die Schalteranlage muss nicht um 90 Grad abgedreht werden, der Einbau eines Schalterfensters für die Schilderausgabe genügt vollkommen. Im Obergeschoss steht zurzeit ein ungenutzter Raum zur Verfügung, der z.B. als Schilderlager benutzt werden könnte. Das neu geplante Ausweisbüro für Pässe fällt weg und kann weiterhin als Theorieraum benützt werden. Die Zusatzkosten von Fr. 600'000.– für die Aussenstelle der Passausweisstelle sowie die Zusatzkosten für die Ertüchtigung der Prüfungshalle von Fr. 850'000.– fallen ebenfalls weg. Der Verwaltungstrakt mit der Ergänzung des Obergeschosses zu einem zweigeschossigen Gebäude muss nicht erweitert werden. Sollte allenfalls künftig zusätzlicher Raum benötigt werden, wäre dies ihm Obergeschoss des Bürotrakts mit vernünftigem Aufwand erstellbar. Die Kosten für die notwendigen baulichen Massnahmen, um das Angebot der Postgeschäfte auch bei der Motorfahrzeug-Kontrollprüfstelle in Kaltbrunn anzubieten, würde schätzungsweise 100'000 Franken kosten. Somit könnte mit einem vernünftigen Beitrag ein optimales Dienstleistungsangebot für die Kunden des Strassenverkehrsamtes ermöglicht werden. Die neu anfallenden Arbeiten wären mit einer bzw. höchstens zwei zusätzlichen Mitarbeiterinnen zu bewältigen. Diese wäre kostenneutral, weil sie mit dem Hauptsitz kompensiert werden können.

Nach der negativen Antwort der Regierung vom 4. April 2017 zum Postulat 43.16.07 «Dienstleistungen bei den Prüfstellen Kaltbrunn und Mels vollumfänglich anbieten!» und zur Interpellation 51.17.15 «Kantonale Dienstleistungen in einem Filialbetrieb im Sarganserland?» stellte ich in der Finanzkommission den Antrag, dass das Sicherheits- und Justizdepartement eingeladen wird, die Prüfstellen im südlichen Kantonsteil Kaltbrunn und Mels mit den zusätzlichen Dienstleistungen, wie die Poststellen das anbieten, auszurüsten und der Finanzkommission über die dafür notwendigen Investitionskosten in der abgespeckten Form auf dem kleinen Dienstweg und ohne grossen Bericht in der Finanzkommissionssitzung im März 2019 zu informieren. Die Finanzkommission hat den Antrag gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Struktur

Phase 2.8 Ausbau der Prüfstellen Kaltbrunn und Mels im Sinn eines «Vollservice Verkehrszulassung»

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der Regierung dem Antrag der Finanzkommission mit 110:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Regierungsrätin Hanselmann: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich bin froh über die Aussage der SVP-Fraktion, dass sie das Instrument des AFP nicht so ausdehnen will, dass er die Zielerwartungen nicht mehr erreicht.

Wenn Sie diese Ziffer nicht streichen, müssten trotzdem gewisse Anpassungen gemacht werden. Sie erwarten zu Recht von der Verwaltung und der Regierung, dass wir effizient und ressourcenschonend arbeiten. Es wurde schon viel Zeit und konstruktive Arbeit mit der VSGP in die Botschaft zum Hundegesetz eingesetzt. Das möchten wir zu Ende führen und dann, wie es die demokratischen Regeln vorgeben, im Rat diskutieren. Das wird eine interessante Diskussion sein, weil alle Hundeerfahrungen haben.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich verzichte auf eine materielle Stellungnahme zum Hundegesetz. Das Hundegesetz wird in der SVP sicher noch kritisch diskutiert. Es soll auf dem ordentlichen Weg in den Kantonsrat gelangen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Lemmenmeier-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der Regierung ist zuzustimmen.

Die Regierung hat in ihrem Antrag bereits ausgeführt, dass es nicht sachgerecht sei, ein Gesetzesvorhaben im Rahmen des AFP zu verhindern, ohne den Inhalt der Botschaft zu kennen und diskutiert zu haben. Dies ist besonders deshalb nicht sachgerecht, weil gewisse gesetzliche Anpassungen aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben zwingend vorzunehmen sind.

Gesetzgebende Gewalt in diesem Kanton ist der Kantonsrat. Die Erarbeitung der Gesetze und deren Umsetzung erfolgt durch die Regierung als exekutive Gewalt. Das Parlament diskutiert die Vorschläge der Exekutive, nimmt Änderungen vor und entscheidet, ob ein Gesetz in Kraft gesetzt wird. Für die Vorberatung der Gesetze setzte der Kantonsrat jeweils Kommissionen ein. Die Finanzkommission bzw. Teile davon massen sich im Rahmen des AFP Kompetenzen an, die sie gar nicht haben. Sie wollen als eine Art Nebenregierung die vom Volk gewählte Regierung in ihren Aufgaben beschränken, bevor die Regierung ihre Vorschläge dem Rat zur Diskussion und zur Entscheidung vorgelegt hat, damit wir gegen die Gewaltenteilung verstossen.

Genau das gleiche Vorgehen der Finanzkommission haben wir schon in anderen Zusammenhängen erlebt. Die Finanzkommission ist keine Nebenregierung und ist auch kein Revolutionsausschuss, dem unser Rat umfassende Kompetenzen für die Staatsführung erteilt hat. Er hat nicht zu entscheiden, welche Gesetze dem Rat vorgelegt werden sollen und über welche der Rat nicht zu debattieren hat. Das Parlament als Ganzes hat das Recht, über die Gesetzesvorhaben der Regierung selbst zu entscheiden. Ein selbstbewusstes Parlament muss die Gängelung durch eine sich allmächtig gebende Finanzkommission mit Entschiedenheit zurückweisen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion, Ziff. 2 des Kantonsratsbeschlusses zu streichen. Ich lege meine Interessen als Präsident der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) offen.

Die VSGP wurde auf dem roten Blatt der Regierung erwähnt. Ich gehe davon aus, dass die Finanzkommission ein Zeichen setzen wollte, damit es mit der Revision des Hundegesetzes endlich vorwärtsgeht. Dieser Prozess wurde seitens der Kontaktgruppe Gesundheitsdepartement VSGP wieder aufgenommen und explizit am 1. Dezember 2017 besprochen. Die VSGP ist der Ansicht, dass der erneut aufgenommene Revisionsprozess zielgerichtet weiterverfolgt werden soll. Deshalb soll die geplante Totalrevision des Bundesgesetzes nicht vorab und in Unkenntnis der Botschaft und des Entwurfs abgeschrieben werden. Dieser Rat soll sich ordnungsgemäss und über eine vorberatende Kommission auch mit dem Entwurf dieses Gesetzes auseinandersetzen. Die Abschreibung des Geschäfts über die Beratung des AFP wäre somit unseriös und präjudizierend.

Materiell geht es darum, dass die Gemeinden aktuell Bissunfälle regelmässig beim Veterinäramt des Kantons St.Gallen abklären lassen. Kantonsweit registrieren wir rund 28'000 Hunde, diese produzieren jährlich rund 350 Bissunfälle. Diese fachliche und rechtliche Bearbeitung der Bissunfälle durch den Kanton ist auch in Zukunft von den Gemeinden gewünscht. Es ist nicht praktikabel, zwei Hundesteuern einzuführen. Die Hundesteuer soll auf kommunaler Ebene angehoben werden, vorgeschlagen sind 100 bis 150 Franken. Es soll jedoch trotzdem nicht ein einheitlicher Satz dieser Hundesteuer dem Kanton zugeführt werden. Es ist geplant, dass die Gemeinden, die jeweils die fachliche Beratung des Kantons in Anspruch nehmen, für diese Beratung auch bezahlen. Ziff. 2 ist gemäss Vorschlag der Finanzkommission zu streichen, damit die Verhandlungen unter Abschluss der Botschaft und des Entwurfs zügig in Angriff genommen werden können.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Struktur

Phase 2.4 Gesetzesvorhaben

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion mit 81:30 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission ebenfalls gestellt und mit 9:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 1 Abwesenheit abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Er ist inzwischen schon fast ein Evergreen der Budgetdebatten. Die Prämienverbilligung ist sicher ohne Zweifel ein wichtiges soziales Korrektiv, dem man Sorge tragen muss, doch sie hat leider auch ihre problematische Seite. Zum einen gehört sie zu den Staatsbeiträgen, die für die enormen Kostenschübe in unserem Kanton verantwortlich sind, und zum anderen hat es leider im heutigen System Fehlanreize, wie z.B. die unerwünschten Schwelleneffekte. Wir sind deshalb der Meinung, bevor wir nun mehr Geld in dieses mangelhafte System pumpen, sollten wir zuerst die Fehlanreize beheben. Die CVP-GLP-Fraktion möchte daher zuerst die Ergebnisse der von der Regierung in Aussicht gestellten Vorschläge abwarten und auch die Analyse der wirtschaftlichen Situation der privaten Haushalte im Kanton St.Gallen, denn klar ist schon heute, dass in naher Zukunft ohnehin mehr Geld in die Prämienverbilligung fliessen wird, sowohl im Zusammenhang mit dem Bund wie auch der Steuervorlage, die aktuell in der vorberatenden Kommission diskutiert wird.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Struktur

Gesundheitsdepartement

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20.2.2018Struktur

Phase 2.3.4

Finanzdepartement

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag Noger-St.Gallen / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Müller-Lichtensteig / Spoerlé-Ebnat-Kappel mit 61:54 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor.

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20.2.2018Wortmeldung

Noger-St.Gallen: Dem Antrag von Noger-St.Gallen / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Müller-Lichtensteig / Spoerlé-Ebnat-Kappel ist zuzustimmen.

Wir sind alle für widerspruchsfreie Entscheide und Politik. Aber es ist nicht widerspruchsfrei, wenn eine primäre Kantonsaufgabe – es heisst «Kantonsarchäologie» und nicht Stadtarchäologie oder Hobbyarchäologie – immer wieder in den Lotteriefonds hineingeschoben wird. Ich bin Präsident des Stiftungsrates des Historischen und Völkerkundemuseums. Ich verdiene nichts dabei, darum muss ich nicht in den Ausstand treten. Wir haben eine ausgezeichnete Kuratorin, sie ist angestellt für die Archäologie. Sie betreut die Kantonsarchäologie-Dauerausstellung, sie macht sehr viele Führungen, sie ist an der Konzeption von neuen Wechselausstellungen beteiligt. Diese Angestellte weiss, dass ihre Stelle jedes Jahr mit einem neuen Lotteriefonds-«Zitterbeitrag» zu finanzieren ist. Das ist nicht sachgerecht. Möchten Sie gerne auf einer solchen Wackelposition stehen? Das Museum kann ohne diesen Kantonsbeitrag diese Daueraufgabe nicht sauber in die Zukunft führen. Darum ist es sachgerecht und widerspruchsfrei, wenn wir den Antrag unterstützen.

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20.2.2018Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann zu Dürr-Widnau: Es geht nicht um das Naturmuseum, sondern um das Historische und Völkerkundemuseum.

Zu Spoerlé-Ebnat-Kappel: Es braucht Mut und Weitblick, in dieser Vorlage mit unserer Fraktion einer Meinung zu sein.

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20.2.2018Wortmeldung

Dürr-Widnau: Der Antrag von Noger-St.Gallen / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Müller-Lichtensteig / Spoerlé-Ebnat-Kappel ist abzulehnen. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich bin Präsident der für das Departement des Innern zuständigen Subkommission der Finanzkommission: Ich stelle klar, dieser Betrag an das Naturmuseum wurde bis jetzt über den Lotteriefonds bezahlt. Jetzt geht es darum, diesen Betrag in die Staatsbeiträge aufzunehmen, um dem Lotteriefonds wieder eine Viertelmillion Franken Luft zu geben. Der Rat muss entscheiden, ob wir wieder ein zusätzliches Projekt wollen oder wir bei den Staatsbeiträgen etwas Mass halten müssen. Es ist nicht so, dass wir in der Kultur nichts gemacht haben (Stiftsbibliothek, das Textilmuseum, Aufstockung der Löhne des Theaters St.Gallen). Wenn wir das strukturelle Defizit im AFP sehen, muss dieser Rat doch jetzt Prioritäten setzen. Alles, was wir jetzt ausgeben, müssen wir wieder einsparen.

Zu Spoerlé-Ebnat-Kappel: Als Mitunterzeichner wollen Sie die Ausgaben erhöhen und im Votum vorher haben Sie sich für die Steuersenkung ausgesprochen und dass man sparen soll. Diese Rechnung geht nicht mehr auf – auch nicht für die Finanzkommission. Soll- und Habenseite müssen irgendwann gleich sein. Wir haben jetzt schon 100 Mio. Franken Defizit.

Zu Regierungsrat Klöti: Eine Plafonierung ist nicht für ewig, aber eine Aufhebung sollte dann stattfinden, wenn die Zahlen und der Finanzausblick gut sind; diese sind im Moment tiefrot.

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20.2.2018Wortmeldung

Regierungsrat Klöti: Dem Antrag von Noger-St.Gallen / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Müller-Lichtensteig / Spoerlé-Ebnat-Kappel ist zuzustimmen.

Auch wenn kein rotes Blatt vorliegt, vertrete ich trotzdem diesen Ansatz. Es geht um die Verlässlichkeit für Planung, die entfällt. Wenn befristete Massnahmen mit viel Goodwill getragen und dann doch als Verlängerung zementiert werden, dann können wir nicht arbeiten, wie wir es sollten und müssen. Archäologie ist eine Staatsaufgabe, auch kulturelle Fragen sind Staatsaufgaben. Insgesamt muss man auch die Verhältnismässigkeit im Auge behalten.

Zu Suter-Rapperswil-Jona: Die Staatsbeiträge sind keine grossen Position, aber sie haben eine grosse Wirkung. Sie wissen, im Bereich Kultur läuft vieles nicht ohne das grosse Engagement von freiwilligen Arbeitern. Diesen Menschen müssen Sie zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenn also ein Plafond einmal in einer Befristung etabliert wurde, muss man auch davon ausgehen können, dass man nach der Befristung wieder die Situation hat, wie sie war. Wir haben diese Periode tadellos ausgestanden, und jetzt wäre es richtig, man würde davon wieder absehen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag von Noger-St.Gallen / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Müller-Lichtensteig / Spoerlé-Ebnat-Kappel ist abzulehnen.

Es geht darum, verlässlich und widerspruchsfrei zu politisieren. Wir haben die Regierung beauftragt – das ist bekannt –, ab 2020 bei den Staatsbeiträgen 30 Mio. Franken zu sparen. Stattdessen will man mit diesem grauen Blatt nun ausgerechnet die Staatsbeiträge im Bereich Kultur in die Höhe schrauben. Wir müssen uns bewusst sein: Jeden zusätzlichen Franken für die Kultur müssen wir mühsam bei der Bildung, im Sozialen usw. einsparen. Das macht keinen Sinn. Bleiben wir also gradlinig und halten wir Mass. Wir haben im November 2017 das Kulturbudget stark erhöht, und das muss nun für die nächsten Jahre genügen. Es ist bezeichnend, dass die Regierung auf ein rotes Blatt verzichtet hat.

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20.2.2018Wortmeldung

Müller-Lichtensteig: Dem Antrag von Noger-St.Gallen / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Müller-Lichtensteig / Spoerlé-Ebnat-Kappel ist zuzustimmen.

Wer A sagt, muss auch B sagen. Der Kanton ist zuständig für den Bereich Archäologie. Der Kanton hat sich dazu entschieden, Dauerausstellungen der Kantonsarchäologie für die Vermittlung der Archäologie zu organisieren. Dies verursacht Kosten. Diese Kosten müssen über den laufenden Haushalt abgewickelt werden, denn es braucht Planungssicherheit, und diese ist nicht für eine langfristige Sicherstellung der Aufgabenerfüllung gegeben. Mit dieser Umlagerung ergibt sich auch wieder Spielraum für kleinere Organisationen und Projekte in den Regionen. D.h., es fliessen mehr Mittel ins Linthgebiet, ins Toggenburg, in die Region Werdenberg-Sargans sowie Wil-Fürstenland und den Raum St.Gallen-Bodensee.

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20.2.2018Wortmeldung

Noger-St.Gallen beantragt im Namen von Noger-St.Gallen / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann / Müller-Lichtensteig / Spoerlé-Ebnat-Kappel, Ziff. 1 Bst. b zu streichen.

Es ist unsere Aufgabe, mit den Mitteln des Staatshaushalts sorgsam umzugehen. Wir haben gerade intensiv darüber diskutiert. Gerade die FDP-Fraktion weist darauf immer mit Nachdruck hin. Wenn nun aber dennoch ein Antrag zur Streichung von Ziff. 1 Bst. b, d.h. zur Streichung des Plafonds bei den Staatsbeiträgen im Amt für Kultur für die Jahre 2019 bis 2021 gestellt wird und bei der FDP-Fraktion Unterstützung findet, ist das ein starkes Signal. Ein Signal für die Kultur und für die Sache, um die es in diesem Antrag geht, aber auch ein Signal an die Adresse von Mitgliedern der CVP-GLP- und SVP-Fraktion. Wenn die Plafonierung, wie von der Finanzkommission beantragt, bestehen bleibt, dann sparen wir nicht wirklich. Die Ausstellung «Faszination Archäologie» wurde in Zusammenarbeit zwischen Kantonsarchäologie und Historischem und Völkerkundemuseum konzipiert und im Museum eingerichtet. Es versteht sich von selbst, dass im Betrieb dieser Ausstellung Kosten für die Kuratierung, für die belegten Räume anfallen und im städtischen Museum für den Unterhalt und die laufende Aktualisierung der Ausstellung.

Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Amt für Kultur und der Stiftung Historisches und Völkerkundemuseum ist darum auf Dauer ausgelegt. Sie beinhaltet auch den Auftrag zur periodischen Einrichtung von Sonderausstellungen mit archäologischem Thema oder die Betreuung eines so genannten Fensters der Kantonsarchäologie. An der Leistungsvereinbarung, die mit Fr. 250'000.– je Jahr abgegolten ist, hängen also nicht nur Sach-, sondern auch Personalkosten. Eine jährliche Platzierung des Betrags im Lotteriefonds ist der Sache nicht dienlich und führt letztlich zu einer Planungsunsicherheit bei der Museumsstiftung. Dabei möchten wir mit dem AFP Planungssicherheit erreichen.

Mit der Streichung von Ziff. 1 Bst. b öffnen wir nicht die Schleusen für eine unkontrollierte Kulturförderung. Wir sichern aber durch die Vermittlung von archäologischem Wissen auf Dauer und damit die Erfüllung einer Kantonsaufgabe.

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20.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Regierung dem Antrag der Finanzkommission mit 71:48 Stimmen vor.

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20.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat zieht die gleich lautenden Anträge von SP-GRÜ-Fraktion, CVP-GLP-Fraktion und Regierung dem Antrag von Schmid-Grabs / Egger-Berneck mit 82:34 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor.

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20.2.2018Wortmeldung

Regierungsrat Würth: Ich bin froh, dass ich an der gleichen Ausbildungsstätte meine Ausbildung genossen habe wie Schmid-Grabs. An dieser Ausbildungsstätte (Hochschule St.Gallen) wird den Leuten gelehrt, dass gute Politik letztlich auf dem Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben basiert. Denn mit strukturellen Defiziten fährt man einen Staat an die Wand. Das haben unsere Vorfahren schon Ende der 20er-Jahre festgestellt. Im Jahr 1929 hat dieser Kanton als erster in der Schweiz institutionelle Massnahmen und Regeln im Finanzbereich beschlossen, lange bevor auf Bundesebene oder in anderen Kantonen solche Massnahmen umgesetzt worden sind. Die Überlegung dabei war immer, dass man nicht Ausgaben und Einnahmen in Schieflage bringen kann. Das war der Kern der institutionellen Regeln im Finanzbereich. Damit ist der Kanton St.Gallen sehr gut gefahren.

Im Namen der Regierung und vieler anderer Vertreter dieser Politik bitte ich Sie aufzuhören mit dieser Platitude, die Finanzpolitik in diesem Kanton sei nicht nachhaltig – das stimmt nicht. Gerade wegen dieser soeben erwähnten Regeln. Vor mir liegt das Rating der Zürcher Kantonalbank, das unserem Kanton ein sehr gutes Zeugnis ausstellt. Wir lassen uns regelmässig raten von Standard & Poor's, dieses fällt ebenfalls sehr positiv aus. Dies ist so, weil wir Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht halten, solide finanziert sind und eine tiefe Verschuldung haben. Darum ist die Reaktion der Regierung auf einen Antrag zur Steuerfusssenkung klar und konsequent: Wenn wir weiterhin nachhaltige Finanzpolitik betreiben wollen, ist die Umsetzung des gestellten Antrags direkt verbunden mit einem Sparmassnahmenpaket mit strukturellen Massnahmen. Wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, dann fahren Sie direkt in eine Defizitwirtschaft, die nicht nachhaltig ist. Wir haben nie gesagt, dass wir die Steuern nicht senken wollen. Wir setzen einfach andere Akzente; unsere erste Priorität hat die Durchsetzung der Steuervorlage 2017, und dafür braucht es einen politischen Rahmen, damit auch die Mehrheitsfähigkeit gewährleistet ist. Dieser Rahmen soll über einen runden Tisch geschaffen werden.

Mit Ziff. 6 will man neben den Entlastungen für die Unternehmen auch Entlastungen für die natürlichen Personen. Das ist diskutabel, das ist wahrscheinlich ein Weg, um die Mehrheitsfähigkeit einer solchen Vorlage zu verbreitern. Wir wollen auch die steuerliche Attraktivität im Kanton verbessern. Die Regierung hat sehr deutlich gemacht, dass wenn Sie den Steuerfuss senken, dann schränken Sie den finanziellen wie auch den politischen Handlungsspielraum für diese wichtige Umsetzung der Steuervorlage 17 ein. Das ist ein Hauptargument unseres roten Blattes, das postwendend kam, weil wir Ihnen den Ernst der Lage vermitteln wollten. Sie gefährden mit einer Steuerfusssenkung die gute Umsetzung dieser für den Standort St.Gallen zentralen Vorlage. Es bestreitet niemand, dass die steuerliche Attraktivität ein wichtiger Faktor im Standortwettbewerb ist. Es wurde vorhin bereits deutlich gemacht, es wirken auch andere Faktoren. Ich spreche mit Unternehmern häufiger über die Problematik der Fachkräfte als über die Steuerbelastung. Dieses Thema besorgt die Unternehmen mit Blick auf die Digitalisierung und die zunehmende Spezialisierung. Der Bedarf nach Fachkräften wird zunehmen, das bedeutet Bildungspolitik. Zur SVP-Fraktion: Das bedeutet aber auch, dass wir eine Lösung im Bereich der Zuwanderung haben. Wir brauchen für unsere Unternehmen gesicherte Zugänge zu den internationalen Märkten. Wir rühmen uns, dass wir im Kanton St.Gallen überdurchschnittliche Exportquoten haben, gerade im Rheintal. Wenn Sie das halten wollen, brauchen Sie gesicherte Marktzugänge, d.h., ein geregeltes Verhältnis zu Europa. Auch da sind wir froh, wenn wir Ihre Unterstützung haben.

Zu Dudli-Oberbüren: Ihre Aussage zum Jammern über den Finanzausgleich ärgert mich. Das habe ich so nie gesagt. Die Regierung hat erkannt, dass ein Kompromiss im Finanzausgleich nötig ist, deshalb haben wir dem Kompromiss zugestimmt, ganz im Unterschied zu den welschen Nehmerkantonen. Wir sehen, dass wir einen Ausgleich brauchen zwischen Gebern und Nehmern, obwohl wir wissen, dass uns das Geld kostet, und zwar nicht wenig, Sie sehen es ja im AFP.

Der Finanzausgleich hat drei Funktionen: Er muss die geografisch-topografischen Lasten, die soziodemografischen Lasten und die unterschiedlichen Ressourcenstärken ausgleichen. Die Ressourcenstärke misst man nicht beim Steuerfuss, sie ist das Spiegelbild der Einkommenssituation in einem Kanton und der Ertragssituation der Unternehmen. Wir haben immer dargelegt, wir haben bei den Einkommen einen spürbaren Unterschied bei den Löhnen im Vergleich zum Rest der Schweiz. Wir haben bei den Erträgen zwar sehr gute Unternehmen, die stark mit steigenden Wachstumszahlen und mit Spitzenwerten bei der Arbeitsproduktivität gesamtschweizerisch unterwegs sind, aber die Margen in der MEM-Industrie sind nicht so hoch wie bei den Finanzen. Das lesen Sie nur schon bei den Abschlüssen der Banken; im Kanton St.Gallen bringt die Finanzindustrie andere Erträge als die MEM-Industrie. Bei der Pharmaindustrie gilt dasselbe. Das schlägt sich in der Ressourcenstärke nieder, das ist das Funktionieren des Finanzausgleichs, und da muss man sich nicht verstecken, dafür muss man sich nicht schämen. Dieser Ausgleichsmechanismus gehört zu einem föderalen Bundesstaat, das gehört zur Kohäsion und zum Zusammenleben in der Schweiz.

Ich bitte Sie, den Steuerfussantrag abzulehnen. Das graue Blatt entspricht einem moderateren, ausgewogeneren Antrag der drei Fraktionen. Es zeigt einen Weg auf, wie wir diese Diskussion um Steuerpolitik, Standortpolitik und Ausgewogenheit einer Vorlage führen können. Wir meinen, das ist ein tauglicher und konstruktiver Ansatz. Ich möchte auch ausdrücklich jenen Kräften danken, die mitgewirkt haben.

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20.2.2018Wortmeldung

Egger-Berneck zu Widmer-Mosnang: Wir haben grosse Worte gehört: konstruktiv, nachhaltig usw. Wo ist diese Nachhaltigkeit, wenn wir in den letzten zehn Jahren ein Ausgabenwachstum von über 1 Mrd. Franken verzeichnen müssen? Wo ist die Nachhaltigkeit für meine und zukünftige Generationen? Wir bringen einen innovativen Vorstoss. Wir wollen die Mittel kürzen, damit weniger zur Verfügung steht, damit wir nicht in endlosen Spardebatten diskutieren müssen. Denn mit weniger Mitteln muss die Regierung schauen, wie sie damit auskommt, und endlich den Sparhebel ansetzen. Die einzige Konstante in der Finanzpolitik, die in den letzten zehn Jahren in diesem Rat betrieben wurde, ist das Ausgabenwachstum. Und das ist wirklich nicht nachhaltig.

Ich muss Schmid-Grabs in Schutz nehmen: Die Ausbildung, die er absolviert, ist anscheinend sehr gut, denn er hat bereits nach zwei Jahren in diesem Rat festgestellt, dass etwas nicht stimmt mit der konstanten und nachhaltigen Politik.

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20.2.2018Wortmeldung

Dürr-Widnau zu Schmid-Grabs: Die Finanzkommission hat diesen Antrag nicht behandelt. Wie Sie auf diese Idee kommen, ist mir ein Rätsel. Ich wüsste nicht, wann der gestellt worden sein sollte. Sie dürfen gern Ihren Fraktionskollegen in der Finanzkommission sagen, wo es Sparpotenzial gibt. Sie sind sicher sehr froh, solche Vorschläge mitzunehmen, dann können sie die Anträge einbringen. Wir sind wirklich froh um Sparvorschläge. Bis jetzt kam leider nichts. Sie sind aufgerufen mitzuarbeiten. Wir sind sehr gespannt.

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20.2.2018Wortmeldung

Schmid-Grabs zu Warzinek-Mels: Der Vorstoss, der bereits in der Finanzkommission gestellt wurde, ist nicht so weltfremd, wie Sie diesen gerade dargestellt haben.

Zu Widmer-Mosnang: Auf die persönliche Ebene möchte ich mich gar nicht herunterlassen. Fragen nach konkreten Sparmassnahmen haben wir in der Vergangenheit genug gestellt. Wie bereits vorhin in meinem Votum dargelegt, diese Sparpolitik ist gescheitert. Die Ausgaben sind Jahr für Jahr über die letzten zehn Jahre um über 1 Mrd. Franken angestiegen. Das ist ein klares Eingeständnis, dass es eben nicht geklappt hat. Deshalb fordern wir, dass wir alle Ausgaben grundsätzlich überdenken, und das wollen wir genau mit dieser 10-prozentigen Steuerfusssenkung erreichen.

Zu den Studiengebühren, die vielleicht für Sie zu tief angesetzt sind, weil ich angeblich viel Geld vom Staat erhalte: Das will ich auch nicht abstreiten. Sollte es in der Diskussion nötig sein, bin ich selbstverständlich auch bereit, über diese zu diskutieren.

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20.2.2018Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona: Ich stelle klar, in meiner Haltung war ich immer konsequent. Ich habe mich immer für eine steuerliche Senkung gezielt für den Mittelstand ausgesprochen. Ich habe auch in der Finanzkommission gegen den Antrag auf eine Steuerfusssenkung von 5 Prozent gestimmt.

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20.2.2018Wortmeldung

Spoerlé-Ebnat-Kappel: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Antrag Schmid-Grabs / Egger-Berneck ist abzulehnen.

Ich staune und bin gleichzeitig enttäuscht. Seit Jahren fordert der Rat, dass die Regierung ausgeglichene Budgets präsentieren soll und dass die Ausgaben nicht mehr steigen sollen usw. Die Kommission beschloss eine 5-prozentige Steuersenkung und fordert die Regierung also auf, in einem Budget von 5,1 Mrd. Franken 5 Prozent Einsparungen zu suchen. Die Regierung fällt in uns altbekannte Muster, in eine Abwehrhaltung, und droht mit Massnahmen, die nicht umgesetzt werden könnten. Das ist weder konstruktiv noch kreativ. Ich erwarte nicht, dass die Regierung spart, ich erwarte aber unmissverständlich, dass geprüft wird, wie und was wir günstiger machen könnten.

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20.2.2018Wortmeldung

Thoma-Andwil: Dem Antrag Schmid-Grabs / Egger-Berneck ist zuzustimmen. Er zwingt uns, in nächster Zeit zu überlegen, was wir noch tun wollen und v.a. wohin wir wollen.

Zu Widmer-Widnau und Warzinek-Mels: Der einzige visionäre Antrag kommt von Schmid-Grabs / Egger-Berneck genau zum richtigen Zeitpunkt. Jetzt planen wir für die Zukunft und müssen überlegen, welche Aufgaben wir in den nächsten Jahren noch übernehmen wollen. Der Antrag für 5 Prozent ist in Ordnung. Da schauen wir, ob wir es noch ins Budget bringen, aber wir überlegen uns nicht ernsthaft, welche Aufgaben wir in Zukunft übernehmen wollen. Dieser Rat ist bequem und überlegt sich nichts für die Zukunft. Mit dem Antrag legen Schmid-Grabs / Egger-Berneck klar dar, was ihre Ideen sind, sie wollen nicht einfach 10 Prozent weniger. Wir sparen nicht in diesem Kanton, wir versuchen einfach das Ausgabenwachstum tief zu halten, aber wir geben jedes Jahr viel mehr Geld aus. Das Wort Sparen im Zusammenhang mit dem Budget in Zukunft darf man nicht mehr verwenden, das ist nämlich falsch.

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20.2.2018Wortmeldung

Warzinek-Mels: Den Anträgen der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich äussere mich als brav steuerzahlender Bürger. Steuern zahlen, das geht vermutlich den meisten von Ihnen, die Steuern zahlen, so, tut immer weh. Aber gleichwohl zahle ich Steuern gern, wenn sie sinnvoll eingesetzt werden und unser Gemeinwesen stärken. Wenn Sie und grad auch die jüngeren Kollegen von der SVP-Fraktion Standortattraktivität immer nur gleichsetzen mit der steuerlichen Belastung, dann irren Sie sich gewaltig. Ich bin in dieses Land und auch in diesem Land in verschiedene Regionen gezogen. Ich habe mich nie darum gekümmert, wie die steuerliche Belastung an dem Ort ist, in den ich ziehe. Ich habe darauf geachtet, wie der Ort erreichbar ist, auf der Strasse, mit dem öffentlichen Verkehr. Wichtige Faktoren waren die Gesundheitsversorgung, die Freizeitmöglichkeiten und wie die Schulen sind, in welche meine Kinder gehen können.

Wir haben seit Jahren endlich wieder ein Budget, das halbwegs ausgeglichen erscheint, man ist sicherlich noch nicht über dem Berg. Es scheint gerechtfertigt, dass man über Steuersenkungen nachdenkt, aber wenn man das tut, dann muss es sicher massvoll sein. Der Antrag der Finanzkommission hat mich wirklich überrascht, denn ich meine, er kommt zur falschen Zeit, er ist zu früh. Vielleicht liesse sich über einen solchen Antrag in einigen Jahren besser diskutieren. Den Antrag von Schmid-Grabs und Egger-Berneck kommentiere ich nicht, er ist unangemessen und ich kann ihn nur so verstehen, dass er der Profilierung vor der Medientribüne dient.

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20.2.2018Wortmeldung

Rüesch-Wittenbach zu Gartmann-Mels: Persönliche Angriffe bringen uns nicht weiter. Die Sache ist zu ernst und die Konsequenzen sind zu gross, als dass wir uns nur über diese Sache lustig machen. Es ist ein demokratischer Prozess; ein Geschäft wird zuerst in einer Kommission diskutiert. Wenigstens bei uns ist es so, dass nachher in der Fraktion weiterdiskutiert wird und allenfalls kommt man zu einer besseren Lösung. Dieser Prozess muss erlaubt sein, ohne dass man deswegen gleich die Kommissionen abschafft. Ich weiss nicht, wie das bei der SVP-Fraktion ist, aber wir übernehmen seit Jahren nicht einfach, was die Mitglieder der Finanzkommission uns auftischen. Das hat auch der aktuelle Regierungsrat Marc Mächler, als ehemaliges Mitglied der Finanzkommission, mehrmals erfahren, dass er danach allenfalls in einer Minderheit ist. Wir haben 26 Mitglieder in dieser Fraktion, und diese überlegen sich etwas. Mindestens eine Mehrheit der Fraktion ist zum Schluss gekommen, dass wir eine bessere Lösung gefunden haben, als 5 Prozent pauschale Kürzung, wir setzen uns nun für diese bessere Lösung ein. D.h., wir wollen die Steuervorlage 2017 retten, dass sie auch beim Volk durchkommt. Wir setzen uns für Steuerermässigungen ein, ganz gezielt bei den Unternehmen, um den Standort St.Gallen attraktiver zu machen. Das ist unser Hauptziel, und nicht die pauschale Kürzung.

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20.2.2018Wortmeldung

Widmer-Mosnang: Der Antrag Schmid-Grabs / Egger-Berneck ist abzulehnen.

Wer bietet mehr? Alle Jahre wieder bei Budget und AFP bei den Diskussionen gehört das Thema Steuersenkungen zum Ratsstandardprogramm. In der Regel haben die Forderungen nach Steuersenkungen eine gewisse Ernsthaftigkeit und/oder sind wenigstens teilweise begründbar. Der Antrag von Schmid-Grabs / Egger-Berneck gehört wohl in eine andere Kategorie und ist als nicht ernst zu nehmender Diskussionsbeitrag für den Rat und die Medien gedacht. Unseren jungen Politikern, ob parlamentarisch aktiv oder nicht aktiv, ist es erlaubt, mit möglichen und unmöglichen Ideen die Politdiskussionen zu erweitern und mit unkonventionellen Anträgen einen Beitrag zur Belebung des politischen Alltags zu leisten. Wenn die Antragsteller nun mit ihrem Antrag so auf die Schnelle den Kantonshaushalt um mehr als 130 Mio. Franken je Jahr entlasten wollen, ist dies aber weder ein visionärer Antrag von Jungpolitikern noch ein ernst zu nehmender Antrag für eine konstruktive und nachhaltige Finanzpolitik im Kanton zu werten.

In den Begründungen der Kantonsräte Schmid und Egger hat mir gefehlt, wo der Rotstift angesetzt werden sollte, also wo konkret gespart werden sollte. Konsequent wäre, mit einem solchen Antrag auch Aufträge zu erteilen, in denen konkret gesagt würde, wo gespart werden solle. Ich kann nicht nachvollziehen, wenn ein Jungpolitiker, welcher bald 20 Jahre in der Ausbildung ist und Vater Staat tagtäglich Geld kostet und immer noch kostet, dem gleichen Vater Staat mit so einem Hauruck-Antrag massiv Geld entziehen will. Schmid-Grabs, nehmen Sie sich einmal die Mühe und berechnen Sie gründlich den Betrag, welchen Sie in den letzten 25 Jahren den Staat gekostet haben. Und davon bringen Sie dann noch den Betrag in Abzug, welchen Sie in Form von Steuern und Gebühren dem Staat wieder zurückgegeben haben. Im Saldo werden Sie sehen, das gibt eine tiefrote Zahl mit mehreren 100'000 Franken.

Als Politiker, auch wenn man noch jung ist, sind solche Forderungen nach Steuersenkungen einfach unglaubhaft. Ich glaube, man müsste immer die eigene Situation und die Abhängigkeit in Bezug zum Staat berücksichtigen, und dann kann man Forderungen aufstellen.

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20.2.2018Wortmeldung

Gartmann-Mels: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich nehme es vorweg, dass ich sehr enttäuscht bin. Ich würde es begrüssen, wenn alle von der FDP-Fraktion jetzt sehr gut zuhörten.

Ich bin enttäuscht über die Politik, welche die FDP-Fraktion und ganz wenige Mitglieder der CVP-GLP-Fraktion verfolgen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die ehemalige Wirtschaftspartei FDP, entgegen ihren Wahlkampagnen, die u.a. tiefere Steuern suggerieren, sich immer wieder dreht und wendet. Ist es eventuell nur ein Kommunikationsproblem? Gemeindepräsident, Verwaltungsrat Säntis Energie AG, Verwaltungsratspräsident Schlössli Sax AG, Verwaltungsrat Abraxas, Präsident IGöV, Schweizerischer Gemeindeverband, Asylexperte für die ganze Schweiz usw. Dies sind nur einige Aufgaben, welche der umtriebige Fraktionspräsident Tinner-Wartau hat. Er tut mir fast schon leid, dass er das unter einen Hut bringen muss. Somit ist es für mich teilweise verständlich, wenn er eigene Versprechen oder FDP-Medienmitteilungen vergisst oder anders interpretiert – gerne zitiere ich die FDP-Medienmitteilung, die von Tinner-Wartau unterzeichnet ist: «Nur durch gezielte Entlastung des Staatshaushaltes, eine Senkung der Staatsquote, die Beseitigung struktureller Probleme sowie eine aktive Steigerung der Attraktivität können die Perspektiven unseres Kantons spürbar verbessert werden. Finanzpolitisch ist dafür mittelfristig eine markante Senkung von Steuern und Gebühren notwendig. Dafür setzt sich die FDP ein. Die FDP unterstützt die Forderung der Finanzkommission nach einer Senkung des Steuerfusses ab 2019 um fünf Prozentpunkte. Verglichen mit seinen Nachbarkantonen, aber auch im gesamtschweizerischen Vergleich belegt der Kanton St.Gallen in verschiedenen Rankings regelmässig einen der letzten Plätze.» Wie wahr. Und dann kommt noch am Schluss, das Übrige lasse ich weg: «Trendwende einleiten. Die Reaktion der Regierung auf die Forderung der Finanzkommission kam postwendend. Die FDP-Fraktion ist überzeugt, dass bei einem Staatshaushalt von 5 Mrd. Franken die Forderung nach einer Steuersenkung im Umfang von rund 16 Mio. Franken eine panikartige Reaktion auslösen darf. Einmal mehr ist die Regierung weniger visionär.» Da muss ich widersprechen. Ich denke, die Regierung ist visionär. Regierungsrat Würth hat immer gute neue Ideen. «Der Kanton muss nun eine Trendwende einleiten und sich das Ziel setzen, im Finanzausgleich vom Nehmer- zum Geberkanton zu werden.»

Die FDP-Fraktion erwähnt in ihrer Medienmitteilung, wie sie in den Wahlen auftreten und sich darstellen will. Tinner-Wartau, Sie haben mir gesagt, dass Sie mich mit 5 Prozent unterstützen. Ich habe schon einmal erwähnt, dass Suter-Rapperswil-Jona am Schluss kippt, kann ich diesmal verstehen, sie ist alleine. Aber Tinner-Wartau, Sie haben gesagt, dass wir das machen, weil wir bürgerlich sind, wir arbeiten zusammen. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Und jetzt kommt die FDP-Fraktion laufend, z.B. bei der Spitaldebatte, Sie haben gemerkt, die Spitäler gehen zugrunde. Ja, wo wart ihr vor drei Jahren? Und jetzt kommt die Steuersenkung, da heisst es von eurer Seite: Nein, 5 Prozent geht nicht. Wir müssen eine «Wischiwaschi-Lösung» finden. Ich habe lieber die SP-GRÜ-Fraktion, auch meinen Freund Hasler-St.Gallen, der steht zu seinem Wort. Das sind Politiker, die ich liebe: klar, hart, aber fair. Zur CVP-GLP-Fraktion kann man sagen, was man will, wir sind nicht immer auf gleicher Linie und man weiss, dass sie etwas gespalten zu unserer Seite ist. Aber wichtig ist: Wenn man etwas abmacht, dann hält man sich daran. Warum geht das mit der FDP-Fraktion nicht? Warum macht ihr mit uns einen Vorstoss in der Finanzkommission, wo eine Mehrheit dafür ist, und schreibt dann eine solche Medienmitteilung? Das ist nicht ehrlich. Ich finde, wir müssen wieder ehrlich werden, wir müssen nicht für die Zeitungen, für das Medium, TV usw., politisieren. Wir müssen politisieren für unsere Wähler, für unser Volk. Eine Steuersenkung kommt jedem zugute.

Der Verdacht, dass sehr viele Gemeindepräsidenten und sehr viele Angestellte des Staates auf Steuersenkungen verzichten können und wollen, mag ja sein. Aber es gibt sehr viele, die von einer Steuersenkung profitieren, und es ist das Gerechteste. Es ist auch nicht so, dass Regierungsrat Würth einen Gewinn gemacht hat. Das sind einfach zu viel eingezogene Steuern. Geben wir das dem Volk zurück. Ich sage es nochmals, ich stelle wohl einen Antrag, oder vielleicht frage ich Bucher-St.Margrethen, ob sie mitmacht, sie verliert ja in der Finanzkommission auch immer mit ihren Anträgen, ob wir nicht besser die Finanzkommission abschaffen sollen. Das ist keine Art, wie man Geschäfte macht und wie man miteinander politisiert. Die Finanzkommission hat sich etwas überlegt, hat diese 5 Prozent in den Raum gestellt, und lustig ist noch, dass bei der Budgetdebatte Regierungsrat Würth gesagt hat, als wir von Steuersenkungen gesprochen haben, dass wir das allenfalls im AFP dann prüfen können. Das haben wir damals besprochen. Und wenn Regierungsrat Würth eine solch gute Idee hat, dann nehme ich sie auf. Er ist ja auch ein Musikant wie ich. Deshalb habe ich gesagt: Wir blasen dann zum Angriff im Dezember. Jetzt sind wir so weit, wir haben 5 Prozent im Raum, und ich bitte Sie, liebe Kantonsratsmitglieder und Kolleginnen und Kollegen, die es noch sind nach meinem Votum, stimmen Sie unserem Antrag zu. Stimmen Sie dem Antrag der Finanzkommission zu, es wird allen guttun. Es wird mehr Steuereinnahmen generieren und es wird für den Kanton besser werden.

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20.2.2018Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der Finanzkommission und der Antrag Schmid-Grabs / Egger-Berneck sind abzulehnen.

Eine solche Steuerfusssenkung um 5 oder 10 Prozent wäre schlicht ein Schnellschuss, der die bereits vorgezeigten Defizite nur noch massiv weiter erhöhen würde. Ich möchte hier nochmals betonen, eine pauschale Steuerfusssenkung kommt letztlich allen zugute, und wir haben v.a. Handlungsbedarf beim Mittelstand und müssen dort ansetzen, wo es am nötigsten ist. Ich bitte Sie deshalb, jetzt finanzpolitische Vernunft walten zu lassen und einen Weg einzuschlagen, der realistisch ist und erst noch mehr bringt.

Umso mehr freut es mich, wie ich dem Eintretensvotum der FDP-Fraktion entnehmen konnte, dass sie sich kompromissbereit zeigt und auch die SP-GRÜ-Fraktion die Hand ausgestreckt hat, den von der CVP-GLP-Fraktion eingebrachten Vorschlag zu unterstützen, den wir dann unter Ziff. 6 diskutieren werden, und damit mitzuhelfen, dass wir eine breit getragene und breit abgestützte Lösung voranbringen können.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Schmid-Buchs: Dem Antrag Schmid-Grabs / Egger-Berneck ist zuzustimmen.

In den letzten Jahren sind die Ausgaben – und das haben Sie bereits von meinem Kamikaze-Vorsprecher Egger-Berneck gehört – um über 1 Mrd. Franken explodiert, und dies trotz zahlreichen Sparpaketen. Trotz langen Diskussionen haben wir in der letzten Session ein Budget verabschiedet, das wiederum mit einem Ausgabenwachstum von 111 Mio. Franken rechnet. Wir haben gerade einmal 1,5 Mio. Franken in einer sehr langen Diskussion eingespart. Und das ist eine Farce, das ist etwa, wie wenn ich heute auf meinen Kaffee verzichten würde oder auf das Feierabendbier nach der Session. Dieses Beispiel zeigt, dass diese Sparpolitik, die wir bis jetzt in diesem Rat geführt haben, gescheitert ist und dass diese nicht mehr ernst zu nehmen ist. Wir brauchen jetzt nachhaltige Massnahmen, um unser Ranking zu verbessern.

Für uns ist klar, dass alle Aufgaben des Kantons in Frage gestellt werden müssen. Es ist jetzt und nicht später nötig, dass wir alle Ausgaben auf ihre Notwendigkeit überprüfen und dass der Kanton damit endlich lernt zu priorisieren. Denn das macht man in der Privatwirtschaft ständig. Unser Parlament sollte lernen, dass die besteuerten Einkünfte, die besteuerten Vermögen unserer Bürgerinnen und Bürger kein Selbstbedienungsladen sind. Wäre denn die Steuer Zucker, dann wäre der Kanton zuckerkrank, denn die höheren Steuerbelastungen, das zeigen eben genau diese Rankings, die Egger-Berneck erwähnt hat, haben dem Kanton bisher nicht geholfen, er hat sogar an Attraktivität eingebüsst. Hier müssen wir auf die Erfolgsspur zurückwechseln. Denn der Staat ist keine Kuh, die im Himmel gefüttert und auf der Erde gemolken wird. Nein, wir müssen hier auf den Boden der Realität zurückkommen und auch wieder für schlechtere Zeiten gewappnet sein.

Regierungsrat Würth hat bereits erwähnt, dass sich der Steuerwettbewerb auch international verschärft und weiter verschärfen wird. Der AFP ist daher als Planungsinstrument bestens geeignet, um heute Steuersenkungen für morgen einzurechnen. Machen wir also die Augen auf und entlasten mit einer Steuerfusssenkung von 10 Prozent den Mittelstand, die Reichen, die finanziell Schwachen und unsere Unternehmen. Kurz gesagt, entlasten wir alle Steuerzahler in diesem Kanton und geben ihnen ein klares Zeichen für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Finanzpolitik.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Egger-Berneck beantragt im Namen von Schmid-Grabs und in seinem eigenen Namen, Ziff. 1 Bst. a wie folgt zu formulieren: «Der Staatssteuerfuss wird für die Planjahre 2019 bis 2021 um 10 Prozentpunkte reduziert und auf 105 Prozent festgesetzt.»

«Finanzpolitik ist die Auseinandersetzung zwischen jenen Leuten, die eine Mark haben und zwei ausgeben wollen, und jenen anderen, die wissen, dass das nicht geht. Sie selber können entscheiden, zu welcher Gruppe Sie gehören.» Dieses Zitat eines ehemaligen CDU-Oberbürgermeisters von Stuttgart ist sinnbildlich für unsere kantonale Finanzpolitik. Für unsere alles andere als nachhaltige Finanzpolitik möchte ich mich aufrichtig bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern dieses Kantons entschuldigen. Ich bin enttäuscht, wie die finanziellen Ressourcen im Kanton St.Gallen eingesetzt werden. Ich bin enttäuscht, wie kurzfristig in diesem Parlament Steuergelder in so genannte Leuchtturmprojekte jeglicher Art investiert werden. Im Zusammenhang mit diesen Projekten wird von allen Seiten das Wort Standortattraktivität verwendet. Standortattraktivität erreichen wir zuallererst mit steuerlichen Entlastungen für alle. Nur bei Steuersenkungen können alle statt nur wenige profitieren. Eine Senkung der Einkommenssteuer entlastet die Ledigen, die Familien, die Armen, aber auch die Reichen und ist somit absolut gerecht.

Weiter habe ich genug von der kantonalen «Finanzpflästerli-Politik», die hier betrieben wird. Die Ausgaben sind in den letzten zehn Jahren um über eine Milliarde angestiegen. An die Sparpakete im gleichen Zeitraum muss ich niemanden in diesem Rat erinnern – oder doch? Die Sparpakete haben leider ihre ursprüngliche, nachhaltige Wirkung verfehlt und haben nur verhindert, dass die Ausgaben nicht noch mehr explodiert sind. Weiter bin ich nach etlichen Beratungen von AFP, Budgets und diversen Sparpaketen davon überzeugt, dass in diesem Kanton nur gespart wird, wenn die Mittel bzw. Einnahmen gesenkt werden. Die Regierung soll mit einer Steuersenkung um 10 Prozent in die Pflicht zur Ausgabensenkung genommen werden. Nur wer weniger erhält, wird auch weniger ausgeben. Die Ausgaben der letzten zehn Jahre müssen zukünftig reduziert werden. Eine steuerliche Entlastung ist notwendig und ermöglicht unserem Kanton auch Chancen, im kantonalen Steuerranking auf die Überholspur vorzudringen und aufzuholen. Es ist Zeit, aus unserem Dornröschenschlaf zu erwachen. Sagen wir Ja zu einer Finanzpolitik mit Zukunft. Sagen wir Ja zum Antrag Schmid-Grabs und Egger-Berneck.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Hartmann-Flawil beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 1 Bst. a zu streichen.

Wenn Sie die Zahlen vorher beim Eintreten gehört haben, ist Ihnen klar, dass wir einerseits die Unternehmenssteuerreform haben, die erhebliche Ertragsausfälle bringen wird, und andererseits die Reform des Bundesfinanzausgleichs, der für St.Gallen einschneidende Folgen haben wird. Und wenn Sie jetzt mit den 5 Prozent Senkung des Staatssteuerfusses kommen, dann haben Sie zusätzliche 65 Mio. Franken. Man kann nun immer wieder sagen, wir haben ein so genanntes Ausgabenproblem. Ich glaube, darüber haben wir schon mehrmals diskutiert und haben auch versucht, Dudli-Oberbüren zu erklären, dass wir hier nicht einfach das «Milchbüchlein» zücken und sagen können, von dieser Höhe aus haben wir dann genügend Möglichkeiten, bei den Ausgaben anzusetzen.

Ich vermisse immer wieder in solchen Voten auch ganz konkrete Vorschläge, was Sie nicht mehr wollen mit diesen minus 65 Mio. Franken. Das ist keine Finanzpolitik, das ist keine Steuerpolitik. Ich spreche jetzt zum zweiten Antrag der «Kamikaze-Fraktion», den Teil der SVP-Fraktion, die noch 10 Steuerfussprozente senken will. Dann wären wir wirklich an diesem Punkt, dass wir keine Finanzpolitik mehr betreiben können, die noch einigermassen nachvollziehbar ist. Ich bitte Sie, diese Anträge klar abzulehnen. Wir sind im Kanton St.Gallen auf einem Weg mit der neuen Ziff. 6, auf dem wir gemeinsam Wege finden können, damit unser Staatshaushalt nicht Probleme erhält, sodass nachher entsprechende Sparpakete folgen müssen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Ziff. 1 Bst. a des Kantonsratsbeschlusses. Dudli-Oberbüren: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

«Abhängigkeit ist gefährlich», unter diesem Motto sprach ich bereits zu den Rechnungen 2015/2016. Seit Jahren zählt der Kanton St.Gallen zu den Nehmerkantonen. 2016 erhielt unser Kanton rund 393 Mio. Franken Ausgleichszahlungen von Bund und Geberkantonen, das sind gut 8 Prozent des Gesamtaufwands des Kantons St.Gallen. Oder anders formuliert: Der Kanton St.Gallen finanziert sich nur zu 92 Prozent selber. Im Vorjahr waren es bei einem Bundesfinanzausgleich von 413 Mio. Franken gar nur 91 Prozent. Trotz dieser Finanzzuschüsse dümpelt der Kanton stets mehr oder weniger rum und hält sich oft nur mit Eigenkapitalbezug über Wasser.

Diese Gegebenheit wäre ein Grund, eine Steuersenkung nicht in Betracht zu ziehen. Die Regierung hält denn auch fest: «Der Antrag der Finanzkommission lässt ausser Betracht, dass die Attraktivität des Standorts St.Gallen nicht nur von der Steuerbelastung abhängig ist. Die öffentliche Hand trägt in verschiedenen Bereichen zu einer positiven Standortentwicklung bei, z.B. in den Bereichen Verkehr und Bildung, aber auch Sicherheit, und ermöglicht es überhaupt, eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit mit gut ausgebildeten Fachkräften auszuüben.» Aber sind wir einmal ehrlich. Es kann doch nicht sein, trotz stets über dem Wirtschaftswachstum steigenden Steuererträgen über rückläufige Erträge beim Bundesfinanzausgleich zu klagen und dank oder wegen stark wachsender Staatsbeiträge über klamme finanzielle Mittel zu jammern. Ich darf vor Augen führen: Die Steuereinnahmen sprudeln, 2016 plus 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, 2015 plus 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, 2014 plus 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, 2013 satte plus 9,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und 2012 ebenfalls satte plus 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für 2017 rechne ich ebenfalls mit einem Wert weit über dem Wirtschaftswachstum.

Auch die mehr oder weniger exogenen Zuschüsse von Bund und Geberkantonen sind beträchtlich, auch wenn sie nicht mehr ganz so toll sprudeln. Aber dank der stark wachsenden Staatsbeiträge, wie es die Regierung selber kürzlich kommunizierte, muss der Kanton beträchtliche finanzielle Ressourcen anzapfen. Ein- wie auch Ausgaben steigen und steigen und steigen. Vor 15 Jahren beliefen sich die Gesamtausgaben des Kantons auf rund 3 Mrd. Franken, mittlerweile werden 5 Mrd. Franken überschritten. Dies entspricht einer Steigerung um rund 70 Prozent. Kurz gesagt geht es, obwohl die Steuereinnahmen seit Jahren weit über dem Wirtschaftswachstum liegen, dem Kanton nicht wirklich blendend, weil die Ausgaben dem Wirtschaftswachstum davongaloppieren. Nur dank happigen Steuermehreinnahmen geht die Staatsquote nicht noch mehr durch die Decke. Somit ist der Handlungsbedarf aus- wie auch hausgemacht. Der Kanton hat primär kein Einnahmen-, vielmehr ein Ausgabenproblem. So stellt sich die Frage, ob, und wenn ja, warum sich die Katze ständig in den Schwanz beissen muss. Gewiss, eine Standortattraktivität hängt nicht nur von den Steuerbelastungen ab. Nur kann sich der Kanton St.Gallen von den bisher getätigten Massnahmen zur Förderung der Standortattraktivität nicht sonderlich rühmen. Was haben denn diese Standortförderungen eingebracht? Der Kanton St.Gallen ist trotz Standortförderung der drittgrösste Bundesfinanzausgleich-Nehmer, nicht -Geber. Irgendwann lässt sich eine offensichtlich nicht wirkungsvolle Gangart nicht mehr einfach damit rechtfertigen, dass immer mehr Ressourcen überdeckt werden in der Hoffnung, es werde dann schon besser. Irgendwann ist Besinnung auf das Wesentliche, das Machbare und das Sinnvolle angebracht. Wenn nun die Regierung bei Annahme der Vorgaben der Finanzkommission mit einem Entlastungsprogramm droht, so geschieht hoffentlich eines: Das galoppierende Pferd der Ausgabensteigerung schaltet wenigstens auf Trab herunter. Es ist erstaunlich, was geschehen muss, damit ein Ausgabenproblem überhaupt angegangen wird. Solche Massnahmen sind eigentlich eher bei heranwachsenden Kindern bekannt.

Nur am Rande möchte ich erwähnen, dass im Jahr 2015 es die Schweiz auf eine Fiskalquote von 41,7 Prozent brachte und damit weit über dem OECD-Mittelwert von 34 Prozent lag. An dieser Stelle noch ein Hinweis: Unter einem Entlastungsprogramm verstehe ich eine Entlastung der Last und nicht einfach höhere Gebühren, Abgaben und verdeckte Steuern à la drittes Entlastungsprogramm 2013. Dieses hat ein ziemlich falsches Etikett. Stimmen Sie also dem Antrag der Finanzkommission zur Planung einer Reduktion des Staatssteuerfusses zu, um die Entwicklung der Steuereinnahmen jener der Wirtschaftsentwicklung anzugleichen und endlich mehr Bewusstsein für eine haushälterische Vorgehensweise zu bewirken.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der Regierung mit 78:41 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion mit 64:55 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion mit 53:29 Stimmen bei 34 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. In der Finanzkommission wurde dieser Antrag ebenfalls gestellt, von der SP-GRÜ-Delegation. Dieser Antrag wurde mit 10:3 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Regierungsrat Würth: Ich möchte nur kurz nochmals etwas zum Konzeptionellen sagen, weil ich glaube, dass der Rat unter sich nicht so weit auseinander ist, wie das jetzt den Anschein macht.

Ich habe bei der Eintretensdiskussion gesagt, was die Funktionen sind oder was wir aus dieser Pauschale finanzieren müssen. Ich wiederhole das gerne nochmals. Es sind die individuellen Lohnmassnahmen, die generellen Lohnmassnahmen und der strukturelle Personalbedarf. Ich habe darauf hingewiesen, wenn natürlich die Pauschale zu knapp bist, dann werden wir eher solche Sonderfälle und Ausnahmen haben, wie Regierungspräsident Fässler gesagt hat, und deswegen hat die Regierung Ihnen dargelegt, dass man die Polizei separat anschauen muss, weil sonst der Verdrängungseffekt, wie ihn Noger-St.Gallen eigentlich skizziert hat, stattfindet. Das ist auf die Dauer schwierig und nicht machbar. Wenn die Pauschale genügend gross ist, so wie die CVP-GLP-Fraktion das will, dann ist auch der Druck auf eine Ausnahmeregelung logischerweise kleiner. Die beiden Anträge, die jetzt auf dem Tisch liegen, unterscheiden sich insofern, dass der Antrag von SP-GRÜ- / FDP-Fraktion mit absoluten Zahlen rechnet. Ihr sagt im Grunde genommen, dass der Wert dieser 38 Stellen in den Sockelpersonalaufwand eingestellt werde, darauf werden logischerweise auch 0,8 Prozent gerechnet. Dieser Effekt erzeugt ein Delta gegenüber den heutigen Planwerten. Das ist der eine Ansatz, ich glaube, ich habe es richtig verstanden.

Zum Antrag der CVP-GLP-Fraktion. Sie will diese Pauschale erhöhen. Widmer-Mosnang hat die Rechnung schon richtig gemacht, das führt zu einem Basiseffekt in der Summe von 1,7 Mio. Franken mehr. Wir haben vorhin darüber gesprochen, der Antrag der CVP-GLP-Fraktion sei etwas schärfer als der Antrag der SP-GRÜ- / FDP-Fraktion. Aber so weit sind die Anträge auch wieder nicht auseinander. Letztlich geht es darum, eine Lösung zu finden, wie wir die Polizei finanzieren können. Und was auch spürbar wurde ist, dass der Kantonsrat das in den Sockel integrieren will. Das ist eigentlich methodisch auch richtig, solange man einen genügend grossen Rahmen hat. Aber wenn der Rahmen zu klein ist, und das ist er mit 0,8 Prozent, dann hat die Regierung einfach darlegen müssen, dass wenn der Rat weiterhin am Auftrag «Ausbau Kantonspolizei» festhalten wolle, er einen Weg beschliessen müsse, der das auch wirklich möglich macht. Sonst können wir das nicht prestieren. Das ist eigentlich die Botschaft der Regierung, und ich glaube, dass sie nun auch angekommen ist. Ich bitte Sie, entsprechend eine Lösung zu finden; ob es das rote Blatt ist oder eines der grauen Blätter, das sei nun Ihnen überlassen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Regierungspräsident Fässler: Ich habe dieser Diskussion jetzt sehr aufmerksam zugehört. Was mich freut ist, wie ich gehört habe, dass der Kantonsrat einstimmig der Meinung ist, wir sollten die an sich bereits beschlossene Aufstockung bei der Kantonspolizei nun auch umsetzen. Die Wege dorthin sind nicht ganz deckungsgleich. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, man könne das aus dem Sockel heraus machen. Also diese 15 Stellen bzw. diese 38 Stellen, die wir schaffen wollen, müssten zumindest grossmehrheitlich irgendwo an einem andern Ort eingespart werden. Das wäre die Diktion SVP, wie ich sie verstehe. Mit diesen 0,8 Prozent und den Bedürfnissen der andern Departemente wird man das umfassend nicht finanzieren können. Die Ausführungen von CVP- und der SVP-Fraktion sind mir da schon glaubwürdiger. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, wenn man jetzt umstellen will, und wir haben das mit der «pauschalen Vorgabe» auch noch nicht lange geübt. Wir sind erst am Anfang dieses Systems, dann werden wir in einer Übergangsfrist sicher noch einen gewissen Anpassungsbedarf haben. Ich bin persönlich der Meinung, dass es uns wahrscheinlich nicht gelingen wird, auf Dauer dieses System einfach mit pauschalen Vorgaben steuern zu können. Es wird immer wieder Situationen geben, wo wir uns darüber unterhalten müssen, ob wir jetzt einen solchen Ausnahmetatbestand haben oder nicht. Sie werden demnächst in diesem Rat den Neubau oder den Ausbau des Untersuchungsgefängnisses in Altstätten diskutieren. Wenn wir diesen Bau realisieren wollen, dann brauchen wir dort auch zusätzliches Personal, und zwar brauchen wir dann dort auf einen Schlag 40 zusätzliche Angestellte. Und wenn Sie der Meinung sind, dass wir diese 40 zusätzlichen Angestellten dann mit dieser pauschalen Vorgabe von 0,8 Prozent, die individuelle Lohnentwicklung plus Strukturelles beinhaltet, finanzieren können, dann wird das mit Sicherheit nicht aufgehen. Ich kann nicht zur Regierung gehen und sagen, der Rat habe jetzt 40 neue Stellen beschlossen und sie solle mir diese bitte geben, weil ich bei mir keine finde. Meine Kolleginnen und Kollegen werden mir mit aller Bestimmtheit sagen, dass das so nicht geht. Es kann nicht sein, dass wir jetzt deine Personalbegehren, die vom Rat bestätigt wurden, finanzieren bzw. umsetzen können.

Wenn wir nun den Sockelpersonalaufwand um diese 38 Stellen über den ganzen Planungszeitraum hinaus erhöhen, dann haben wir tatsächlich – und da haben die Argumente von Dürr-Widnau etwas für sich – auf diesem zusätzlichen Sockelpersonalaufwand dann wieder diese 0,8 Prozent zusätzlich. Wir vermischen da Sockel und pauschale Steuerung. Da gehen die ganzen Überlegungen noch nicht so ganz auf. Es werden dann nicht nur im Bereich des zusätzlichen Personals zusätzliche Mittel eingestellt, sondern wir haben diese strukturelle Korrektur dann auch noch einmal mit diesen 0,8 Prozent abgedeckt. Aber inhaltlich bin ich überzeugt, dass die Differenzen nicht so gravierend sein werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das unter dem Strich 0,5 Prozent ausmacht. Ich meine, dieser Rat vergibt sich im Moment nichts, wenn man den Anträgen von SP-GRÜ- und FDP-Fraktion zustimmt, so sind wir sicher, dass wir diese zusätzlichen Stellen bei der Kantonspolizei schaffen können. Im Moment sind wir in der Diskussion von Planungsgrundlagen, wir sind nicht im Budgetprozess. Wir haben jetzt noch ein gutes halbes Jahr Zeit, im Rahmen des Budgetprozesses dann die nötigen Feinkorrekturen noch vorzunehmen, um das System «Pauschalaufwandsteuerung mit Ausnahmen» ohne zusätzliche Gewinne oder Verluste in die eine oder andere Richtung umsetzen zu können.

Da Sie weiterhin der Meinung sind, die Kantonspolizei müsse im Rahmen der gefassten Beschlüsse ausgebaut werden, bitte ich Sie, uns auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Dürr-Widnau: Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich danke Surber-St.Gallen und Noger-St.Gallen für das Votum. Jetzt weiss man, wo sie stehen. Surber-St.Gallen hat gesagt, diese 0,8 Prozent Sockelbeitrag seien nur für die Lohnerhöhungen. Und da haben wir einen Dissens. In der Finanzkommission war ganz klar die Meinung, mit diesen 0,8 Prozent müssten auch Stellen finanziert werden. Und jetzt ist schon klar, in welche Richtung das gehen möchte. Und Noger-St.Gallen hat Surber-St.Gallen noch unterstützt. Das ist schon ein wesentlicher Unterschied: Ist der Sockelpersonalaufwand nur für Lohnerhöhungen oder für neue Stellen? In der Finanzkommission war die Frage bis jetzt ganz klar. Die Regierung muss in diesem Betrag neue Stellen und die Lohnerhöhung finanzieren können.

Tinner-Wartau sagt, man müsse eine Altlast bereinigen. Wenn wir hier das erste Präjudiz schaffen, sind die Ausnahmen bald mehr als der Normalfall. Bis jetzt war es so, Tinner-Wartau, dass Sie fünf Jahre Zeit hatten, dies zu bereinigen. Bis jetzt war es kein Thema, bis zum letzten Budget, dass man da eine Zusatzfinanzierung machen müsste für diese Polizeistellen. Und auf einmal muss man das im AFP erhöhen?

Wir schaffen ein Präjudiz. Es ist sehr gefährlich, wenn wir jetzt eine Ausnahme machen. Deshalb lassen wir es so, wie wir es bestimmt und mehrmals bestätigt haben. Die Regierung weiss, was sie zu tun hat. Die Regierung soll priorisieren. Wir geben ihr den Betrag vor und sie kann entscheiden, wo sie das machen möchte. Wenn wir jetzt wieder damit beginnen, der Regierung vorzugeben, wo sie das schaffen muss, dann können wir wieder in das alte System wechseln, wo wir über jede Stelle diskutierten. Und ich frage Sie: Möchten Sie das? Ich möchte das nicht mehr, sondern das mit dieser Steuerung machen, das hat sich bis jetzt bewährt. Nun müssen wir konsequent bleiben und nicht beim ersten Gegenwind schon umfallen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Tinner-Wartau: Dem Antrag der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich knüpfe am Votum Noger-St.Gallen an, um auch dem Parteipräsidenten der CVP-GLP-Fraktion eine Antwort zu geben: Wir sind davon ausgegangen, dass es in der Herleitung, weil der Bericht aus 2009 datiert ist, um eine Altlastenbereinigung im Sinne der Stellenaufarbeitung geht. Deshalb wollen wir hier diese Ausnahme schaffen, dass wir sozusagen das Personal um diese 38 Stellen anpassen. Und somit habe ich nochmals aufgezeigt, dass wir aus einer alten Welt kommen und diese letztlich nur in die neue adaptieren möchten, nicht mehr und nicht weniger.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Nach diesen verschiedenen Voten zu den Personalkosten der Kantonspolizei bin ich überrascht, dass offenbar niemand im Saal davon ausgeht bzw. es in Betracht zieht, dass 1 bis 2 Mio. Franken bei einigen tausend kantonalen Mitarbeitern problemlos verschoben werden können. Es muss nicht gespart werden, sondern überprüft werden, welche Aufgaben noch erfüllt werden müssen und welche aufgegeben werden können. Deshalb meine ich, ist es nicht notwendig, deswegen das gesamte Budget des Personals zu erhöhen. Stattdessen sollen diese Stellen mit dem Auftrag an die Regierung übernommen werden, diesen Betrag im Gesamtaufwand des Personals einzusparen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Noger-St.Gallen: Dem Antrag der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich bitte Götte-Tübach um etwas Geduld. Er hat gesagt, man feilsche wie auf einem Basar hin und her. Das ist ja der Sinn des Kantonsrates, dass wir uns in einer wichtigen Grundsatzfrage Zeit nehmen, verschiedene Argumente auszutauschen. Dürr-Widnau hat angesprochen, welches das richtige System sei. Das ist wirklich eine wichtige Frage. Wir haben einen Normalfall, und in diesem Normalfall soll die Pauschale der Regierung genügend Handlungsspielraum geben, damit wir nicht, wie in vergangener Zeit, um eine halbe Stelle Prävention oder um 20 Prozent Aufstockung in irgendeinem Bereich herumfeilschen müssen. Das wollen wir nicht. Das wollen wir der Regierung anheimstellen. Aber ausserhalb des Normalfalls gibt es Spezialfälle, deswegen heisst es ja Normalfall und Ausnahmefall. Und jetzt geht es darum abzuwägen, ob diese grosse Erhöhung im Bereich der Kantonspolizei ein Normalfall oder ein Ausnahmefall sei.

Mein jüngster Sohn arbeitet bei der Kantonspolizei, ich spreche jedoch nicht für ihn. Ich höre aber aus anderen Departementen, dass Mitarbeiter im Staat quasi angesprochen werden, dass wegen der Kantonspolizei wir unsere normale Entwicklung in unserem Departement nicht weiterführen können. Das gibt eine ganz schlechte Stimmung, und wir wollen jetzt irgendwie sagen, die Regierung mache das dann pauschal, und genau solche Diskussionen werden wir damit weiterhin führen. Ich glaube, es ist wirklich der Moment zu sagen – und ich bin da gleicher Meinung wie Surber-St.Gallen und stehe damit auch nicht alleine in unserer Fraktion da –, dass das jetzt ein Ausnahmefall ist. Auch wenn Dürr-Widnau sagt, man solle nicht gleich die Schleusen öffnen für solche Ausnahmefälle. Es wird allenfalls weitere Ausnahmefälle geben und in jedem dieser Fälle wird Götte-Tübach wieder Geduld haben müssen und wir werden dort nochmals darüber diskutieren, ob ein Ausnahmefall «Kantonspolizei» anzuerkennen sei.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Dem Antrag der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Mir scheint hier eine Verwirrung entstanden zu sein. Es wurde vorhin ausgeführt, der Antrag der FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion wolle die Pauschale auf 1,3 Prozent anheben. Es wurde auch ausgeführt, es solle der Sockel um 1,3 Prozent erhöht werden. Wir möchten die Pauschale nicht anheben, sondern, wenn Sie den Antrag lesen, dass diese Stellen laufend in den Sockelpersonalaufwand aufgenommen werden. Dies bedeutet nicht eine Erhöhung der Pauschale auf 1,3 Prozent, sondern eine wirklich nicht sehr hohe Erhöhung des Sockelpersonalaufwands. Die Pauschale bliebe dann bei 0,8 Prozent, aber die Polizistenstellen wären dann automatisch im Sockelpersonalaufwand eingestellt. Das ist der Antrag der FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion.

Zu Widmer-Mosnang: Man kann diese Rechnung nicht einfach so machen, dass man diese 0,8 Prozent vom Sockelpersonalaufwand rechnet und man alle Polizisten in den Sockelpersonalaufwand stellt und dann sagt, dass man so und so viel mehr hat. Das, was Sie dann mehr haben, brauchen Sie für die Lohnentwicklung der Polizisten, sonst haben die Polizisten keine Lohnentwicklung. Sie müssen die Rechnung richtig machen. Wenn Sie die Polizisten in den Sockelpersonalaufwand einrechnen, dann brauchen auch die Polizisten die Lohnentwicklung aus diesen 0,8 Prozent, die Sie da rechnen. Und das ist der springende Punkt. Wir haben hier ein Problem. Wenn wir die Polizistenstellen über diese 0,8 oder 1,0 Prozent finanzieren müssen, stehen wir hier bei der Möglichkeit an, dem Personal Lohnentwicklung zu gewähren. Wir wollen dem Personal eine Lohnentwicklung gewähren, was auch in NeLo ausdrücklich so vorgesehen ist. Man will eine leistungsabhängige Lohnentwicklung, was nur möglich ist, wenn auch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Deshalb ist es notwendig, dass wir die Polizisten bzw. die Stellen, die wir hier unbedingt schaffen wollen, aus der Pauschale herausnehmen und in den Sockelpersonalaufwand einstellen. Dann haben wir eine saubere Lösung.

Zu Dürr-Widnau: Er hat meine Frage aufgenommen, ob das in Zukunft immer wieder passieren wird. Ich glaube, wenn wir im Kantonsrat wirklich sehr stellenwirksame Vorlagen beraten und diese Stellen auch realisieren wollen und müssen, werden wir um solche Diskussionen auch in Zukunft nicht herumkommen, weil es nicht realistisch ist, diese Stellen aus dieser Pauschale von 0,8 Prozent zu finanzieren. Solche Diskussionen werden wir deshalb führen. Es wird nicht ständig sein und auch nicht der Normalfall sein. Aber es kann solche Diskussionen geben.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Louis-Nesslau, Ratspräsident: Ich begrüsse die Präsidenten der kantonalen Parlamente der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden auf der Tribüne, Kantonsratspräsident Florian Hunziker für den Kanton Appenzell Ausserrhoden und Grossratspräsident Sepp Neff für den Kanton Appenzell Innerrhoden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Widmer-Mosnang: Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Vielleicht kann ich noch einen Beitrag zur Beruhigung der Diskussion einbringen. Wir haben hier eine seltene Einigkeit von links bis rechts. Wir wollen das Polizeikorps aufstocken gemäss Bericht 2014 und wollen auch die Personalkosten, die dadurch entstehen, im Sockelpersonalaufwand berücksichtigt haben. Da haben wir schon einen sehr grossen Konsens. Vielleicht ist der Finanzkommission und auch in den Fraktionen eine Überlegung oder die Beurteilung des Sockelpersonalaufwands untergegangen. Ich möchte das hier kurz erläutern. Der AFP geht davon aus, dass die Kosten für das Personal nicht im Sockelpersonalaufwand enthalten sind.

Der bereinigte Sockelpersonalaufwand AFP 2019 beträgt 313,2 Mio. Franken. Wir wollen nun das Polizeikorps bzw. die Personalkosten im Sockelpersonalaufwand einbringen und darin aufführen, was die Vorgabe des Sockelpersonalaufwands AFP 2019 einschliesslich Personalkorps deutlich höher macht, und zwar 421,1 Mio. Franken. Wir haben also eine ganz andere Grundlage, um das Wachstum zu berechnen. Wir haben Diskussionen gehabt über 0,8, 1,0, 1,3 Prozent. Man müsste sich vielleicht auch noch fragen, was das denn tatsächlich bedeutet. Und wenn wir aufgrund des höheren Sockelpersonalaufwands um 0,8 Prozent erhöhen, dann gibt das nicht die 2,5 Mio. Franken, wie das im AFP eingestellt ist, sondern 3,4 Mio. Franken. Es sind dann bereits 900'000 Franken, wo wir wirklich mehr Luft haben.

Wenn man den Antrag von 1,0 Prozent, den wir hier einbringen, auch umsetzen würde, wären das bereits 4,2 Mio. Franken, Delta 1,7 Mio. Franken. Diese 1,7 Mio. Franken, die wir hier mehr hätten, würden ausreichen, um im Polizeikorps die restlichen 38 Stellen in den nächsten drei Jahren zu schaffen und auch zu finanzieren. Wenn wir auf 1,3 Prozent gehen, wie es die SP-GRÜ- und FDP-Fraktion möchten, dann haben wir ein Wachstum von 5,4 Mio. Franken. Dann haben wir nicht nur Geld für neue Stellen bei der Polizei, wir schaffen auch sonst noch etwas mehr Luft. Bei diesen Überlegungen ist auch zu berücksichtigen, dass wir einen höheren Sockelpersonalaufwand haben. Die Grundlage ist somit höher, das Wachstum mit den Prozenten, seien es 0,8, oder 1,0 oder 1,3 Prozent, ist höher. Ich betone es nochmals, dass der Antrag der CVP-GLP-Fraktion mit der Erhöhung um 1,0 Prozent genau das abdecken würde, was die Schaffung der Stellen bedarf.

Unsere Fraktion wird, wenn der Kantonsrat diesem Antrag nicht zustimmt, bei den 0,8 Prozent der Finanzkommission bleiben.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Dürr-Widnau: Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Zuerst eine Vorbemerkung zu Götte-Tübach: Wir haben im Budget bereits 1,0 Prozent gefordert, das wurde von diesem Parlament abgelehnt, und entsprechend ist es konsequent, wenn wir jetzt nochmals darauf hinweisen, dass 1,0 Prozent richtig wäre. Wir werden auch eine Abstimmung mit Ja und Nein machen und lassen uns nicht von Spielchen mit Enthalten usw. beeinflussen. Ich glaube, es ist wichtig, dass man sich hier entscheidet, in welche Richtung man sich bewegen möchte.

Ich bin aber schon erstaunt, dass es jetzt auf einmal gehen soll, dass man einen gewissen Bereich nimmt und sagt, man müsse den Sockelpersonalaufwand einfach erhöhen. Dass wir ihn um 1,3 Prozent erhöhen müssen, steht natürlich so nicht in diesem Antrag, das haben wir aber so in der Finanzkommission besprochen. Und wenn wir uns überlegen, dass wir von 0,4 Prozent kommen und jetzt bei 1,3 Prozent sind, dann ist das eine Verdreifachung. Im gleichen Atemzug höre ich beim Eintretensvotum, dass die Aufwandentwicklung sehr schwierig sei, denn man müsse die Aufwände steigern, die Finanzen sähen auch nicht gut aus. Der Finanzchef hat darauf hingewiesen, wir haben einen negativen Ausblick. Und jetzt wird hier eine Verdreifachung des Sockelpersonalaufwands gefordert. Als Mitglied der Finanzkommission habe ich damit ein bisschen Mühe.

Sie haben es von Surber-St.Gallen gehört, so wird es in Zukunft gehen, dass man schliesslich jedes Mal diesen Sockelpersonalaufwand erhöhen muss, wenn irgendwo in einem Bericht neue Stellen beantragt werden. Und das ist überhaupt nicht der «Mechano», den wir hier bei diesem Sockelpersonalaufwand haben. Mit diesem Aufwand geben wir der Regierung die Möglichkeit, selbständig zu priorisieren und zu sagen, wo sie die Stellen hat. Aber wenn wir jetzt hier Ja sagen, dann ist die Regierung ihrem Ziel nähergekommen. Drei Mal haben wir in der Finanzkommission darüber diskutiert, ob das exogen ist oder nicht. Und jetzt sieht es so aus, dass es eine Mehrheit geben könnte, die dieses Spiel mitmacht. Mit dieser Sockelpersonalaufwandsteuerung ist das Ziel, dass die Regierung auch innerhalb und ausserhalb der Departemente die Stellen verschiebt. Aber das wird nicht gemacht, und mit solchen Massnahmen, wie diesen Sockelbeitrag zu erhöhen, wird das künftig überhaupt nicht mehr gemacht und der Stellenanstieg wird weitergehen. Ich bin dann besonders von einer Seite gespannt, die sich dann fragt, warum man immer mehr Stellen hat.

Es ist möglich, diese Stellen zu schaffen. Und ich möchte auch noch auf diesen Bericht «Innere Sicherheit» hinweisen. Ich war nicht in dieser Kommission, aber zu diesem Bericht wird immer gesagt, dass man darin Stellen versprochen habe. Ich bitte Sie, einfach einmal ins Jahr 2015 zurückzuschauen, und ich zitiere den Kommissionspräsidenten, von dem gesagt wurde, dass natürlich die Stellen geschaffen werden, wenn die finanzielle Situation dies hergibt. Das war die Meinung der Kommission.

Der AFP geht von Defiziten von über 100 Mio. Franken aus, und jetzt sagt man, dass das kein Problem sei und wir diese Stellen schaffen können, um Planungssicherheit herzustellen. Die Regierung hat es in der Hand, diese Stellen zu schaffen, wenn sie es möchte. Dafür braucht es keine Erhöhung. Wenn wir diese jetzt vorsehen, werden wir bei jedem Departement diese Diskussionen haben. Das müssen wir verhindern. Diese 1,0 Prozent sind noch machbar, aber 1,3 Prozent, eine Verdreifachung, ist nicht mehr realistisch.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Schöbi-Altstätten: Dem Antrag der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen als Präsident des Polizeipersonalverbandes offen und spreche für meine Person und für die Bevölkerung. Unterstützt wird der Antrag auf dem grauen Blatt, die ausstehenden 38 Stellen bei der Polizei in den AFP aufzunehmen.

Der Bericht «Polizeiliche Sicherheit» nimmt die Situation nach dem Jahr 2009 auf. Das Anliegen ist inzwischen 10 Jahre alt, wenn der AFP greift, und die Erwartungen der Bürger auch. Sie wollen in Sicherheit leben. Sind wir konsequent und schliessen die Lücken und das Geschäft endlich ab. Die 38 Stellen sind sicherheits- und auch regionalpolitisch notwendig, und zwar sind es 2019 15 Stellen, 2020 auch 15 Stellen und 2021 8 Stellen.

Die Kantonspolizei hat ihr Konzept «Kantonspolizei der Zukunft» erst in der Region Bodensee-Rheintal Mitte letzten Jahres einführen können. Die Polizeipräsenz wurde verdoppelt, die Sicherheit merklich erhöht. Darauf haben auch die anderen Regionen Anspruch, und dafür brauchen wir im AFP die 38 Stellen. Die «Kantonspolizei der Zukunft» steht nun auch in der Region Fürstenland/Neutoggenburg an, sodann in den beiden Südregionen Werdenberg/Sarganserland und Linthgebiet/Toggenburg. Gewähren wir nun dem ganzen Kanton den notwendigen und gleichen Sicherheitsstandard und die Polizeipräsenz. Nehmen wir die 38 Stellen in den AFP auf und schliessen so den Bericht 40.14.05 endlich einmal ab.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Götte-Tübach: Ich komme mir hier vor wie auf einem Basar. Wir haben schon seit längerer Zeit immer wieder über diesen Personalsockel gesprochen. Wir hatten schon Diskussionen im vergangenen Jahr in der Vorinformation zum Budget. Wir wurden dort von der Regierung enttäuscht und haben dem Finanzdirektor klare Anweisungen gegeben, wie das Budget aussehen sollte. Daraufhin haben wir uns im Budget, entgegen der Regierung, wieder für einen neuen Personalsockel definiert und haben dort schon bei der Budgetdebatte gesagt, wie wir uns das im AFP vorstellen. Anschliessend haben wir in der Finanzkommission zum AFP wieder darüber diskutiert und dann noch einmal die Thematik des Berichts 40.14.05 – dieser ist im Grundsatz bald zehnjährig – aufgenommen. Es gibt immer noch viele Leute, die das Gefühl haben, wir stellen nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Polizeikorps ein, die in diesem Bericht erwähnt sind. Das ist zum guten Glück nicht so. Unser Sicherheitschef hat heute ganz andere Anliegen in seinem Korps. Ich spreche hier von Cyber und weiteren neuen Erkenntnissen, die es in der Polizei heute braucht. Diese sind alle nicht in diesem Bericht erwähnt. Hier müssen wir uns vielleicht einmal Gedanken machen, wann und wie dieser Bericht überarbeitet wird, weil wir seit rund vier Jahren bei jeder Finanzdebatte von diesem Bericht «Innere Sicherheit» sprechen. Die SVP-Fraktion ist klar der Auffassung, dass wir genügend Leute im Sicherheitswesen brauchen, bei der Polizei, und wir sind auch immer wieder gewillt, diese zu geben. Aber nicht zu jedem Preis.

Ich komme zurück zu diesem Sockel. Wir haben dann in der Debatte in der Finanzkommission gesagt, es brauche etwas Luft für diese Leute aus diesem Bericht «Innere Sicherheit» und wir erhöhen auf 0,8 Prozent, wo wir uns auch gefunden haben. Die SP-GRÜ-Fraktion hat gesagt – was ihr gutes Recht ist –, dass wenn die Polizei hineinmuss, brauche es mehr, und zwar 1,3 Prozent. Wir haben abgestimmt. Ich gehe davon aus, dass der Präsident der Finanzkommission noch erwähnen wird, dass es ein ganz klares Resultat, zum Bedauern der SP-GRÜ-Fraktion gab, die allein dastand mit den 1,3 Prozent. Alle andern haben gesagt, dass sie sich an die Vorgaben von 0,8 Prozent halten.

Es ist noch nicht so lange her, seit wir über diese Thematik in der Finanzkommission gesprochen haben. Aber jetzt haben wir wieder diese 0,8 Prozent der Finanzkommission. Ich kann es vorwegnehmen, die SVP-Fraktion bleibt bei diesen 0,8 Prozent. Wir sagten einmal etwas und bleiben dabei. Wir haben die CVP-GLP-Fraktion, die versucht, irgendwo in der Mitte eine Lösung zu finden und auf 1,0 Prozent geht. Wir haben die SP-GRÜ-Fraktion mit ihren ursprünglichen 1,3 Prozent. Und jetzt haben diese die FDP-Fraktion gefunden, die bei 1,3 Prozent auch noch mitmacht. Dieses Spiel macht die SVP-Fraktion nicht mit. Wir bleiben beim Vorschlag der Finanzkommission von 0,8 Prozent und werden uns bei allen anderen Vorschlägen – vielleicht gibt es ja noch 0,85 oder 1,32 Prozent – enthalten, dies im Wissen des Risikos, das wir auf uns nehmen. Wir werden am Schluss nur 0,8 Prozent zustimmen, wie es über eine lange Zeit diskutiert, debattiert und in den Kommissionen beschlossen wurde.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Der Antrag zielt darauf ab, die Polizistenstellen im Sockelpersonalaufwand zu berücksichtigen, sodass wir diese Stellen auch tatsächlich schaffen können. Dieser Rat hat sich zum Bericht «Innere Sicherheit» bekannt. Man will den Ausbau bei der Kantonspolizei. Dieser lässt sich mit den jetzt beschlossenen Mitteln schlicht nicht realisieren, bzw. mit den Vorgaben, die wir der Regierung gemacht haben, mit den 0,8 Prozent, lässt sich das nicht realisieren. Dann geht der Ausbau der Kantonspolizei alleine zulasten des übrigen Personals, welches keine Lohnentwicklungen mehr haben kann.

Wir sind nicht bereit, dies zu tragen, und beantragen deshalb, dass der Sockel entsprechend erweitert wird. Dies auch, wie Vorredner Tinner-Wartau bereits gesagt hat, um dem Sicherheits- und Justizdepartement eine gewisse Planungssicherheit in dieser Frage zu geben. Wenn wir lediglich von 1 Prozent bei der Pauschale sprechen, dann ist es nicht möglich, wirklich diese Planungssicherheit zu geben, um die Stellen realisieren zu können. Dieses eine Prozent reicht nicht aus, um die 15 Stellen jährlich zu finanzieren, die es noch braucht. Ich möchte Sie deshalb ersuchen, unserem Antrag zuzustimmen.

Ich möchte festhalten: Wir werden bei dieser Personalaufwandsteuerung immer wieder an Punkte kommen, an welchen wir darüber diskutieren müssen, wie zusätzlich von uns beschlossene Stellen zu finanzieren sind, denn wir können nicht die Erwartung haben, dass dann, wenn wir neue Stellen tatsächlich mit einer Vorlage beschliessen, diese dann auch aus der Pauschale finanziert werden können. Es wird diese Diskussion immer wieder geben, denn ansonsten wird es nicht möglich sein, dass Personallohnentwicklungen für das übrige Personal möglich sind. Wir werden bestimmt wieder zu diesem Punkt kommen.

Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen. Sie möchten schliesslich den Ausbau der Kantonspolizei, wir haben das hier drinnen beschlossen. Geben wir dem Sicherheits- und Justizdepartement diese Planungssicherheit.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Tinner-Wartau: Dem Antrag der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir haben zumindest beim ersten Satz Konsens, und zwar beim Antrag der Finanzkommission. Die FDP-Fraktion hat die weitere Ausdehnung um 38 Stellen sehr intensiv diskutiert, und die FDP-Fraktion bekennt sich zum Bericht 40.14.05 «Polizeiliche Sicherheit im Kanton St.Gallen» und will sicherstellen, dass die nun noch offenen 38 Polizistenstellen geschaffen werden können. Wir müssen auch berücksichtigen, dass diese Mitarbeitenden der Kantonspolizei vorab eine Polizeischule besuchen müssen, und es geht nun darum, dass letztlich dem Sicherheits- und Justizdepartement eine Planungssicherheit zur Verfügung gestellt wird.

Entschuldigung, halbschwangere Lösungen bringen da nichts, indem wir wieder einen Interpretationsspielraum offenlassen. Dann müssen wir ehrlich sein und den Bericht «Innere Sicherheit» abschliessen und uns letztlich dazu bekennen, dass wir keinen weiteren Ausbau oder nur in einem bestimmten Umfang wollen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion, Ziff. 1 Bst. c wie folgt zu formulieren: «Die Planwerte 2019 bis 2021 werden so angepasst, dass der Personalaufwand der Kantonspolizei (Rechnungsabschnitt 7250) wie im Budget 2018 dem Sockelpersonalaufwand gemäss neuer Personalaufwandsteuerung zugeordnet wird. Zu diesem Zweck wird die jährliche Pauschale in Bezug auf den Sockelpersonalaufwand auf 1,0 Prozent erhöht.»

Der Antrag der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion sowie das rote Blatt der Regierung sind abzulehnen.

Der Kantonsrat hat seine Haltung in dieser Frage, ob die Kantonspolizei zum Sockelpersonalaufwand dazugezählt werden soll oder nicht und ob das exogen ist oder nicht, bereits früher beschlossen, und es ist uns allen ein Anliegen, dass diese Systematik nun beibehalten wird. Mit der Frage, ob man den Ausbau des Polizeikorps will oder nicht, hat das nichts zu tun. Es geht nicht darum, dass wir die neue Personalaufwandsteuerung endlich wieder aufbrechen, sondern diese wurde neu aufgegleist, und es ist uns wichtig, dass man das konsequent durchzieht und nicht bei der erstbesten Gelegenheit wieder verwässert, nur weil es um die Kantonspolizei geht.

Ich möchte gleich auch zum roten Blatt sprechen und sagen, dass die CVP-GLP-Fraktion das rote Blatt der Regierung ablehnen wird. Wir sind uns aber auf der anderen Seite bewusst, dass mit der jährlichen Pauschale von 0,8 Prozent – das entspricht rund 2,5 Mio. Franken – das finanzielle Korsett eng ist, um den Ausbau des Polizeikorps voranzutreiben. Wir beantragen deshalb, wie bereits im letzten November im Rahmen der Budgetdebatte, die jährliche Pauschale von 0,8 Prozent auf 1 Prozent zu erhöhen. Dies räumt der Regierung den nötigen finanziellen Spielraum ein, um den weiteren Ausbau des Polizeikorps im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten anzugehen, zwar nicht als Rundum-sorglos-Paket, aber doch grosszügig genug.

Dass die SP-GRÜ- und v.a. auch die FDP-Fraktion noch weiter gehen wollen, überrascht uns. Gerade die FDP-Fraktion hat im letzten November die Erhöhung der Pauschale von 0,8 auf 1 Prozent abgelehnt. Und jetzt beantragt sie de facto mit ihrem Antrag eine Erhöhung auf 1,3 Prozent. Es kann doch nicht sein, dass wir von der ganzen Verwaltung verlangen, Zurückhaltung beim Schaffen von neuen Stellen zu üben und nun auf einmal mit der Begründung der Kantonspolizei finanziellen Spielraum gewähren, als gäbe es kein Morgen. Glauben Sie mir, auch für die CVP-GLP-Fraktion ist Sicherheit sehr wichtig. Doch mit der massvollen Erhöhung der Pauschale auf 1 Prozent schaffen wir einen angemessenen Spielraum für den Ausbau des Korps.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Struktur

Phase 2.3.3 Erläuterungen zu Aufwand und Ertrag

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Abschnitt 2.6 «Schwerpunktplanung der Regierung». Bischofberger-Thal, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Ich möchte vorab festhalten, dass grundsätzlich die Finanzkommission den AFP berät und dabei auch die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben prüft.

Da der Auftrag aus der Feder der Staatswirtschaftlichen Kommission stammt, möchten wir die Umsetzung genau verfolgen. Eine Stellungnahme seitens der Staatswirtschaftlichen Kommission wurde mit dem Präsidenten der Finanzkommission abgesprochen. Die Staatswirtschaftliche Kommission beauftragte die Regierung in ihrem Bericht 2004, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, in welcher geregelt wird, dass die Schwerpunktplanung der Regierung in einer Verbindung zum finanzpolitischen Umfeld und zum Ressourcenbedarf für die Umsetzung steht.

Der Auftrag wurde mit dem VIII. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (22.15.04) erfüllt. Dieser ist seit Januar 2016 in Vollzug. Art. 16e Bst. ater Staatsverwaltungsgesetz (sGS 140.1; abgekürzt StVG) hält fest, dass der AFP die für die mittelfristige Planung und Steuerung der Staatstätigkeit notwendigen Informationen enthält. Er umfasst insbesondere die zur Erreichung der strategischen Ziele der Schwerpunktplanung relevanten Leistungsbereiche und eine Einschätzung ihrer Auswirkungen auf die Ressourcen. Der Kantonsrat hat den Auftrag der Staatswirtschaftlichen Kommission im 2016 somit abgeschrieben. Die konkrete Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags stand jedoch noch aus. Bei der Beratung des Abschnitts 2.6 auf S. 13 des AFP hat die Kommission festgestellt, dass der Gesetzesauftrag materiell nicht umgesetzt wurde und eine konkrete Aussage zum Auftrag des Kantonsrates bzw. der Staatswirtschaftlichen Kommission fehlt. Im AFP wird erwähnt, dass sich die personellen und finanziellen Konsequenzen noch nicht direkt oder nur teilweise aus den einzelnen Strategien ableiten lassen können. Es braucht weitere Konkretisierungs- und Umsetzungsschritte. Die Staatswirtschaftliche Kommission zeigt ein gewisses Verständnis dafür, dass eine Verknüpfung der Schwerpunktplanung mit der Ressourcenplanung im AFP eine komplexe und nicht schnell lösbare Aufgabe ist, aber anlässlich der Prüfungstätigkeit 2016/2017 hat das Finanzdepartement am 9. November 2016 ausgeführt, dass eine Verknüpfung der Schwerpunktplanung mit der Ressourcenplanung im AFP erfolgen wird. Dies hat die Staatswirtschaftliche Kommission dazu bewogen, den Abschnitt im vorliegenden AFP genauer zu prüfen. Aufgrund dieser Ausführungen wird die Staatswirtschaftliche Kommission der Umsetzung dieses Auftrags weiterhin gewisse Beachtung schenken und erwartet, dass der Gesetzesauftrag im AFP 2020-2022 umgesetzt wird.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Struktur

Phase 2.2 Grundlagen der Planung

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Louis-Nesslau, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Regierungsrat Würth: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Anträge der Finanzkommission sind abzulehnen.

Ich nehme gerne zu einigen Ausführungen aus Ihren Voten Stellung. Natürlich hätte die Regierung auch etwas mehr Freude daran, wenn die Planwerte, die Defizite, eben nicht rot wären, sondern Überschüsse. Aber wir haben Ihnen auch dargelegt, wieso wir in der mittelfristigen Planung wieder gewisse Einbussen vornehmen müssen. Zwei Hauptgründe wurden jetzt auch in der Eintretensdebatte genannt: Es ist zum einen die SV17 und zum anderen sind es auch die mutmasslichen Veränderungen beim Bundesfinanzausgleich.

Die Regierung nimmt das nicht einfach tatenlos zur Kenntnis: Wir haben zwei Dinge auf der Ausgabenseite gemacht wie auch auf der Einnahmenseite. Auf der Ausgabenseite haben wir Ihnen aus eigenem Antrieb heraus gesagt: Wir müssen beim Wachstum der Staatsbeiträge etwas machen. Es ist die Dynamik, die uns Sorgen macht. Das sind die grossen Kostentreiber. Ich muss Ihnen aber auch sagen, das wird nicht ganz einfach werden. Wir werden Ihnen dieses Paket im Sommer präsentieren, und das wird dann politisch diskutiert werden. Das braucht Korrekturen auf gesetzlicher Ebene, auf Verordnungsebene, und das wird politisch sicher noch kontrovers diskutiert werden. Die Regierung ist derzeit daran, dieses Paket auszuarbeiten, damit Sie es rechtzeitig beraten können. So weit zu Punkt 1, was den Vorwurf der Untätigkeit anbelangt.

Auf der Einnahmenseite haben wir bereits im Dezember breit dargelegt, wie wir die SV17 umsetzen wollen. Das war m.E. auch wichtig für die politische Diskussion in der Finanzkommission. Man kann der Regierung sicher nicht den Vorwurf machen, man hätte da eine Art Blackbox im AFP, sondern wir haben sehr breit dargelegt, mit welchen strategischen Zielrichtungen wir an dieses Projekt gehen. Fokus unserer SV17-Umsetzung ist, dass wir vor allem für wertschöpfungsstarke, forschungsintensive Unternehmen attraktiv sind. Wir können uns leider keinen breiten Gewinnsteuersatzsenkungsansatz leisten, sondern wir brauchen einen Mix von Massnahmen, um insgesamt den Standort St.Gallen zu stärken. Also von unserer Seite her will ich deutlich machen: Wir sind sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite mit verschiedenen Massnahmen daran, die Positionen zu steuern.

Der AFP ist nicht irgendein Programm, bei dem man politisch irgendwelche Visionen abbildet. Baumann-Flawil, das ist ein Missverständnis, lesen Sie bitte das Gesetz. Letztlich ist der AFP der Zusammenzug dessen, was politisch in der Pipeline ist, logischerweise unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds. Es ist auf der Ebene der Schwerpunktplanung und auf der Ebene anderer Sachplanung der Ort, um Strategien zu entwickeln und zu sagen, wohin wir den Kanton führen wollen, und das machen wir mit Ihnen und teilweise auch in unserem eigenen Zuständigkeitsbereich.

Zur Einnahmenentwicklung: Ich kann es hier vorwegnehmen, wir haben den Steuerabschluss in der Regierung zur Kenntnis genommen. Was die Budgetierung der Einkommens- und Vermögenssteuern anbelangt, haben wir praktisch eine Punktlandung. Wir sind bei den juristischen Personen und bei den Grundstückgewinnsteuern über dem Budget, also bei zwei Positionen, die massgeblich von den Märkten bestimmt sind: dem Immobilienmarkt zum einen und zum anderen bei den Unternehmen die allgemeine wirtschaftliche Lage, die sich einmal mehr positiv bemerkbar macht. Die st.gallischen Unternehmen behaupten sich sehr gut und entwickeln eine positive Dynamik, das sagen uns diese Zahlen. Aber es ist nicht so, dass uns die Rechnungsergebnisse jetzt einfach Dutzende Millionen von Franken in die Kasse spülen. Wir sind, wie gesagt, relativ gut in der Budgetierung, was die Einnahmen anbelangt.

Ich bin sehr froh, dass die Fraktionen in den letzten Tagen versucht haben, einen Weg zu finden, wie wir aus dieser Steuerfussdebatte, welche die Finanzkommission losgetreten hat, herausfinden. Es ist m.E. ein sinnvoller Vorschlag, dass wir versuchen, an einem runden Tisch die divergierenden Interessen, die logischerweise im Raum sind, im Interesse des Standorts zu bündeln. Ich habe hier in den letzten Tagen und auch vorhin im Eintreten von Ihnen viel Konstruktives gehört, das macht mich zuversichtlich mit Blick auf die Arbeiten an diesem runden Tisch. Wir müssen uns bewusst sein, die SV17 ist das Nachfolgeprojekt der Unternehmenssteuerreform III, und diese wurde auch im Kanton St.Gallen mit rund 58/59 Prozent abgelehnt – das ist die politische Ausgangslage. Es ist darum sehr wichtig, dass wir versuchen, ein austariertes Konzept zu entwickeln, das unseren Unternehmern nützt, aber auch politisch mehrheitsfähig ist. Denn wir können es uns ganz sicher nicht leisten, dass dieses Vorhaben auf Bundes-, aber auch auf Kantonsebene nochmals Schiffbruch erleidet. Sie hören Bundesrat Maurer, was er zu diesem Thema sagt. Der Zeitdruck ist ganz erheblich. Er hat sich nochmals verschärft mit den Entscheiden der EU, aber auch mit den Entscheiden der amerikanischen Regierung. Der Wettbewerb hat sich deutlich verschärft, und die Schweiz muss in diesem Jahr diese SV17 umsetzen und die Kantone werden das unverzüglich auch müssen. Wir werden Ihnen nach unserer Planung im Mai eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten, wobei wir das Methodische dann am runden Tisch selbstverständlich auch noch besprechen werden, und wir werden Ihnen dann ziemlich zügig nach unserer Planung im dritten Quartal dieses Jahres die Vorlage zur SV17 unterbreiten.

Zum Personal: Surber-St.Gallen hat erwähnt, dass wir hier zu restriktiv seien. Ich möchte vorausschicken: Die Regierung war froh, dass der Rat bei der Budgetberatung im letzten November den Antrag auf 0,8 Prozent gutgeheissen hat. Das gibt uns doch einen vernünftigen Spielraum, um die Personalaufwandentwicklung zu steuern.

Ich rufe nochmals in Erinnerung, welches die Instrumente dieser neuen Personalaufwandsteuerung sind. Mit dieser Pauschale müssen wir drei Dinge finanzieren: allfällige allgemeine Lohnanpassungen, individuelle Lohnanpassungen in den Departementen und auch den strukturellen Personalbedarf. Natürlich kann es sein, und das Beispiel mit der Kantonspolizei liegt auf dem Tisch, dass die Regierung sagt, wir haben hier eine Sondersituation, die wir auch gesondert betrachten müssen. Es kann z.B. auch sein, dass wir bei der Vorlage «Gefängnis Altstätten» auch mit Ihnen diese Diskussion führen müssen. Sie werden in der vorberatenden Kommission sehen, dass es dort nicht nur um Investitionen geht, sondern auch um massgebliche personelle Anpassungen. Aber im Grossen und Ganzen soll im Grundsatz der strukturelle Personalbedarf, er resultiert aus verschiedenen Gesetzen und Projekten, mit dieser Pauschale abgegolten werden. Die Regierung wird die Umsetzung der Pauschale intern diskutieren, man wird Schwerpunkte setzen müssen, so, wie Sie das auch von uns verlangt haben. Und für uns ist dieser neue Steuerungsansatz sinnvoll. Wir sind nicht mehr in dieser Mikrosteuerung, die Ihnen und uns nichts bringt, sondern wir sind in dieser globalen strategischen Steuerung des Personalaufwands, und das erscheint uns vernünftig.

Zum Schluss: Was erwartet uns in der nahen Zukunft mit Blick auf die Entwicklung des Eigenkapitals? Das schwingt ja immer wieder auch ein bisschen mit. Man sieht, dass wir eigentlich ein solides Eigenkapitalpolster haben, und das weckt, das ist meine persönliche Mutmassung, auch gewisse Begehrlichkeiten.

Ich möchte Ihnen dazu zwei Dinge sagen:

  1. Die Funktion des Eigenkapitals ist nicht die, dass man sich dort bedient für Begehrlichkeiten, sei dies auf der Einnahmen- oder auf der Ausgabenseite. Das Eigenkapital ist unser Risikopuffer für wirtschaftlich schlechte Zeiten, und die kommen mit tödlicher Sicherheit wieder. Das ist nun einmal so. Es war noch nie so, dass es nur immer munter aufwärtsgeht, sondern es werden auch wieder rezessive Phasen kommen, und dann tun wir gut daran, dass wir für diese Phase auch Mittel haben, die uns helfen, Einbrüche auszuglätten. Das ist entscheidend, das wissen die Gemeinden. Bei ihnen ist das genauso wichtig wie beim Kanton.

  2. Die Eigenkapitalentwicklung werden wir mit dem Rechnungsabschluss diskutieren müssen, das wurde gestern im Rahmen dieser Interpellation auch diskutiert. Die Regierung bzw. der Kantonsrat hat bei der Immobilienübertragung diese Aufwertung in Aussicht genommen von rund 300 Mio. Franken. Ich habe es bereits in der Finanzkommission erwähnt, wir müssen das mit Ihnen nochmals diskutieren, ob wir angesichts dieser Entwicklung wirklich diese Aufwertung machen können oder ob wir hier nicht realistischere Werte einsetzen müssen. Es ist ein rein buchhalterischer Vorgang, der in Kenntnis der Rechnungslegungsgrundsätze auch korrekt in der Bilanz abgebildet werden muss. Diese Diskussion werden wir aufgrund der veränderten Ausgangslage im Gesundheitswesen im Rahmen des Rechnungsabschlusses mit Ihnen diskutieren müssen. Insofern werden sich möglicherweise diese Zahlen, die Sie jetzt im AFP haben, nochmals verändern. Ich kann es Ihnen noch nicht genau sagen, in welche Richtung sie sich verändern, aber es wird diesbezüglich in Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss nochmals eine Diskussion geben müssen. Ich habe das in der Finanzkommission bereits ausführlich dargelegt und werde dies auch hier im Rahmen des Rates tun.

Zum Schluss danke ich Ihnen nochmals für die insgesamt kritisch-positive Aufnahme des AFP. Nehmen Sie den AFP so als Instrument, wie es wirklich angebracht ist. Interpretieren Sie nicht zu viel in dieses Instrument hinein, ziehen Sie aber die richtigen Schlüsse für die mittelfristige Planung. Das ist das Wichtige. Der AFP ist ein Frühwarnsystem für die Aufwand- sowie für die Einnahmenseite. Ich behaupte, dank dieser Instrumente hat der Kanton St.Gallen in den letzten Jahren auch frühzeitig jeweils die Weichen gestellt mit den Sparprogrammen. Ich kann mich gut erinnern, beim ersten Programm hiess es: Wieso macht ihr das? Andere Kantone machen auch nichts. Zwei Jahre später waren alle Kantone an diesen Übungen. Dieses Frühwarnsystem hilft uns rechtzeitig politisch aktiv zu werden, wenn es nötig wird, und in diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie die Regierung dabei unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Baumann-Flawil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen. Den Anträgen der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Der AFP 2019-2021 wurde sorgfältig von den Departementen erstellt. Die Regierung präsentiert uns diesen AFP mit der Prognose eines laufend steigenden Defizites bis ins Jahr 2021 und begründet ihn in ihrer Botschaft. Somit hat die Regierung ihre Pflicht erfüllt, aber leider nicht mehr. Es ist eine Minimallösung ohne Zukunftsperspektiven – schade. Wir von der FDP-Fraktion hätten mehr erwartet.

Der Finanzplan ist ein Führungsinstrument und nicht nur ein Bericht. Er soll integral Bestandteil von Elementen wie z.B. Vision, Leitbild und Strategie sein. Genau diesen Bezug vermissen wir im AFP weitgehend. Die FDP-Delegation in der Finanzkommission vermisst diesen Bezug leider auch in der Diskussion und in den Gesprächen mit den Regierungsräten. Wo sind klare Positionierungen oder Gewichtungen der Ausgaben? Wo sind innovative Lösungsansätze, ein ausgeglichenes Planbudget zu präsentieren? Geht es dem Parlament nicht darum, ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren? Die FDP-Fraktion hat solche Lösungsansätze in der Finanzkommission eingebracht, nicht aber die Regierung. Genau das erwarten wir aber von einer Exekutive, wenn sie uns ein Instrument wie den AFP präsentiert. Für uns nimmt die Regierung hier ihre Führungsverantwortung zu wenig wahr. Sie macht es sich zu einfach und delegiert die Verantwortung einfach an den Kantonsrat.

Also nehmen wir den Ball auf – was bleibt uns anderes übrig? Mit dem Antrag in der Finanzkommission zusammen mit der SVP-Fraktion haben wir eine Steuerfusssenkung beantragt, um den Druck auf die Regierung bewusst hoch zu halten, um genau diese Verantwortung zu übernehmen. Zudem ist es auch an der Zeit, den Bürgerinnen und Bürgern endlich eine Steuersenkung zu gewähren. Für die FDP-Fraktion war und ist es schon immer ein erklärtes Ziel, Steuerausgaben zu senken und gleichzeitig die Steuerlast zu reduzieren. Auch dieser AFP hat Luft, dies zu ermöglichen. Bei einem Aufwandbudget von rund 5,1 Mrd. Franken liegen die prognostizierten Defizite zwischen 0,5 und 2 Prozent je Jahr. Hier besteht Spielraum, ein ausgeglichenes Planbudget zu präsentieren, wenn man Wert darauf legt. Werden die Budgetzahlen nun auch noch priorisiert und gewichtet und wendet man innovative Lösungsansätze an, dann liegen auch 5 Prozent Steuerreduktion drin. Bekanntlich hat die FDP-Fraktion in der Finanzkommission genau dieser Steuerfusssenkung zugestimmt.

Der Kanton St.Gallen muss konkurrenzfähig und attraktiv bleiben, gerade für Unternehmen und den Mittelstand. Uns ist bewusst, dass eine Steuersenkung um jeden Preis nicht unbedingt zielführend ist. Steuererleichterungen, gerade für den Mittelstand und die Unternehmen, sind für uns jedoch zwingend, denn sie sind das Rückgrat der Finanzkraft unseres Kantons. Gerade deshalb haben wir uns zusammen mit der CVP-GLP- und der SP-GRÜ-Fraktion um einen Kompromiss bemüht. Wir wollen die Regierung beauftragen, uns eine Revision des Steuergesetzes vorzulegen, in der Steuertarife angepasst werden, um die Besteuerung der Einkommen des Mittelstands zu reduzieren und den Unternehmenssteuersatz bei der Unternehmenssteuerreform auf ein Zielband von 13 bis 14 Prozent festzulegen. Und auch, um die Umsetzung der SV17 mehrheitsfähig zu machen und dies mit der Fraktion zu besprechen.

Unternehmen und Mittelstand sollen von diesem Antrag profitieren. V.a. im Hinblick auf die SV17 wollen wir damit die Attraktivität des Kantons St.Gallen fördern und erhalten. Die Chance von Neuzugängen von Privatpersonen und Unternehmen ist so besser gewährleistet, was wiederum mehr Steuereinnahmen zur Folge haben kann. Der Antrag kann also eine Win-win-win-Situation für unsere Bürger, Unternehmen sowie den Kanton sein.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Anträge der Finanzkommission sind abzulehnen. Den Anträgen der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Es ist das Ziel der Finanzkommission, des Kantonsrates und auch der Regierung, das Ressourcenpotenzial des Kantons St.Gallen zu stärken. Und als Antwort darauf hat die Mehrheit der Finanzkommission nun eine Steuerfusssenkung vorgeschlagen; eine Massnahme, die einzig zu einem neuen Sparpaket im Umfang von 65 Mio. Franken führen würde, weitere Ausfälle aus den Änderungen des nationalen Finanzausgleichs und der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform noch nicht eingerechnet. Wir haben dafür kein Verständnis, denn damit wird das Ressourcenpotenzial des Kantons in keiner Art und Weise gestärkt. Unser Ressourcenpotenzial zu steigern wird uns dann gelingen, wenn Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nach St.Gallen ziehen und Unternehmen hier ihren Sitz gründen und behalten. Und für die Frage, welcher Wohnort gewählt wird, ist letztlich die Lebensqualität an diesem Wohnort entscheidend, für die Wahl des Unternehmenssitzes ein gutes Umfeld.

Die Lebensqualität in einem Kanton, die misst sich nun einmal nicht am Steuerfuss allein. Für die Lebensqualität sind andere Faktoren massgebend. Ein gutes Bildungsangebot, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, überhaupt familienfreundliche Rahmenbedingungen – dies insbesondere in Zeiten, in denen Kinderhaben gerade äusserst im Trend liegt –, eine gute Erschliessung und Verkehrsanbindung, Erholungsräume, Treffpunkte, Kultur und Freizeitmöglichkeiten, ein gut funktionierendes Gesundheitswesen, Wohnmöglichkeiten im Alter, um nur einige Faktoren zu nennen.

Und hier haben wir als Kanton noch ziemlich viel Luft nach oben oder Potenzial. Und wenn wir bereit sind, nicht nur immer gleich den Sparhammer hervorzuholen, sondern auch in die Zukunft dieses Kantons zu investieren, so werden wir auch langfristig unsere Ressourcen verbessern.

Was für Private gilt, gilt auch für Unternehmen. Ein tiefer Steuerfuss alleine macht sie nicht glücklich. Sie brauchen Rahmenbedingungen wie eine optimale Erschliessung, Anbindung an die Forschung, Massnahmen wie die IT-Bildungsoffensive, gut funktionierende Verwaltungsabläufe mit genügend personellen Ressourcen und eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um hier nur einige Beispiele zu nennen.

Selbstverständlich darf in einer Gesamtbetrachtung die Steuerbelastung der einzelnen Personen und der Unternehmen nicht ausser Acht gelassen werden, und wir verschliessen uns einer Diskussion über gewisse steuerliche Entlastungen mit tarifarischen Anpassungen nicht. Wir sind aber nicht bereit, einfach den Steuerfuss zu senken, was angesichts der im AFP aufgezeigten Herausforderungen, die auf uns zukommen, sowieso fahrlässig wäre. Was wir anstreben, ist ein ausgewogenes und finanzierbares Gesamtpaket, welches neben Tarifanpassungen auch zukunftsgerichtete soziale Ausgleichsmassnahmen vorsieht.

Ich habe vorhin die personellen Ressourcen angesprochen. Für uns ist der AFP in dieser Frage ungenügend. Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat mit der auf 0,8 Prozent festgesetzten Pauschale für die Personalaufwandentwicklung eine sehr restriktive Vorgabe gemacht. Es ist für uns unverantwortlich, wenn aus dieser Pauschale auch zusätzliche, von diesem Rat beschlossene Stellen finanziert werden müssen, denn dann verlangen wir nichts anderes, als dass das Personal die neuen Stellen über einen Verzicht auf eine Lohnentwicklung finanzieren muss. Das kann als fairer Arbeitgeber nicht unser Ziel sein. Wenn wir hier Stellen beschliessen, müssen wir auch bereit sein, diese zu finanzieren.

Was wir im AFP ebenfalls vermissen, ist eine Erhöhung der finanziellen Mittel für die individuelle Prämienverbilligung. Die laufend steigenden Krankenkassenprämien stellen eine grosse Belastung für die tiefen und mittleren Einkommen dar, und wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf. Wir hoffen, dass wir dann, wenn wir einen runden Tisch haben, auch über eine solche Frage sprechen können.

Abschliessend halten wir fest, dass sich aus dem AFP, mit den erwarteten Ausfällen aufgrund der Änderungen des nationalen Finanzausgleichs und der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform, grosse Herausforderungen ergeben. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir diese meistern. Dies dann, wenn wir sie nicht zum Anlass nehmen, den Kopf in den Sand zu stecken, sondern bereit sind, nachhaltig zu investieren, um unser Ressourcenpotenzial tatsächlich zu erhöhen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen. Den Anträgen der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Der vorliegende AFP 2019-2021, der die finanzpolitischen Aussichten für die nächsten Jahre aufzeigt, entspricht nicht unseren Erwartungen. Es werden viele Argumente gebracht, weshalb die Steuern nicht gesenkt werden können. Unserer Ansicht nach fehlen Massnahmen und Vorschläge, um die Ausgaben zu senken. Dem Finanzleitbild wird nicht entsprochen und die finanzpolitischen Grundlagen werden nicht eingehalten. So ist u.a. im Finanzleitbild zu lesen: «[...] bei neuen Ausgaben [seien] deren finanzielle Auswirkungen abzuklären und mögliche Kompensationen der Mehrausgaben für neue Aufgaben durch Einsparungen bei bisherigen Aufgaben zu prüfen.» Einsparungen bei den bisherigen Ausgaben oder gänzlicher Verzicht sind in diesem Bericht nicht ersichtlich. Unter «Einnahmenpolitik» steht: «Die Steuerquote des Kantons steigt nicht weiter an, mittelfristig wird eine Senkung angestrebt. Erhöhungen des Staatssteuerfusses sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Kanton weist sowohl für natürliche Personen als auch für Unternehmen im interkantonalen Vergleich eine konkurrenzfähige Steuerbelastung aus.» Im Steuermonitoring sehen wir, wie schlecht wir abschneiden. Wir denken, dass sich die Regierung ans Finanzleitbild halten muss, ansonsten stellt sich für uns die Frage, weshalb ein solches überhaupt erstellt wurde.

Wie im Budgetprozess schon angesprochen, sind wir gespannt auf die Ergebnisse der Umsetzungsagenda «Finanzperspektiven», die im zweiten Quartal 2018 dem Kantonsrat präsentiert werden. Wir erwarten von der Regierung eine klare Stellungnahme, welche Ausgaben in Zukunft gesenkt oder eingespart werden können, Pflichtbedarf/Wahlbedarf.

Zum Personalaufwand: Die Löhne der Kantonspolizei sind nicht mehr im Sockelpersonalaufwand enthalten. Wir sind der Auffassung, dass die Löhne der Kantonspolizei, wie schon vorher gehabt, in den Sockelpersonalaufwand gehören. Wir werden in dieser Angelegenheit auch keinem Kompromissantrag zustimmen. Wir halten an der Meinung der Finanzkommission fest.

Zu den Vorgaben des Kantonsrates: Wir haben an der letzten Session schon gefordert, dass es im nächsten AFP zwingend weitere Massnahmen braucht, um die Ausgaben in den Griff zu bekommen. Wir fragen uns ernsthaft, ob dieses Vorgehen noch richtig ist, denn wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden können, passt man sie einfach an, z.B. beim Personalaufwand.

Das Ausgabenwachstum steigt laufend weiter an. Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass dies nur gebrochen werden kann, wenn die finanziellen Mittel gekürzt werden, und unterstützt daher einstimmig die Anträge der Finanzkommission, namentlich die Senkung der Steuern um 5 Prozentpunkte.

Wir sind über die jetzige Entwicklung erstaunt, da die Mehrheit der Finanzkommission sich für eine Steuersenkung ausgesprochen hat und diese nun nicht mehr unterstützt wird. Es ist dringend notwendig, die Steuerlast der Bürgerinnen und Bürger zu senken, damit der Kanton St.Gallen steuerlich konkurrenzfähig bleibt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die CVP-GLP-Fraktion ist durchaus auch der Meinung, dass wir von unseren Bürgerinnen und Bürgern zu viel Steuern und Abgaben verlangen. Namentlich der Mittelstand ist stark belastet. Doch der AFP ist weit mehr als die Frage nach dem richtigen Steuerfuss. Von uns Kantonsrätinnen und Kantonsräten darf etwas mehr Denkarbeit erwartet werden als die Antwort auf die Frage, ob wir einen höheren oder einen tieferen Steuerfuss sympathischer finden.

Der AFP zeigt, dass der Kanton St.Gallen finanziell schwierige Jahre vor sich hat. Der Aufwand klettert praktisch ungebremst über die 5-Milliarden-Grenze auf fast 5,3 Mrd. Franken im Jahr 2021. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren waren es noch weniger als 4 Mrd. Franken. Die Einnahmen können mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten. Es resultieren Defizite von bis zu 105 Mio. Franken. Das ist besorgniserregend, und wer angesichts dessen weiterhin mit einer heiteren Aneinanderreihung von steuerfinanzierten Geschenken an die eigene Wählerschaft auf Stimmenfang geht, handelt unverantwortlich.

Glücklicherweise ist die Regierung nicht untätig geblieben. Sie versucht die Staatsquote stabil zu halten und das freie Eigenkapital zu schonen. Auch zeigt sich die Regierung willens, die davongaloppierenden Staatsbeiträge erstmals ab dem Jahr 2019 und verstärkter 2020 abzubremsen. Angenehm wird diese Übung sicherlich nicht, geht es doch um solch sensible Bereiche wie Gesundheit, Bildung oder Soziales. Das graue Blatt, das ab 2021 die Kulturausgaben hochfahren will, steht deshalb leider quer in der Landschaft. Wir können nicht die Kulturausgaben hochfahren und damit den Spardruck auf Bildung oder das Sozialwesen noch grösser machen.

Wenn wir die Situation nicht noch schlimmer machen wollen, müssen wir dringend Mass halten, Schwerpunkte setzen und die vorhandenen Mittel effizient einsetzen. Hier sieht die CVP-GLP-Fraktion noch ungenutztes Potenzial. So ist die Verknüpfung von Schwerpunktplanung und vorhandenen Ressourcen nach wie vor ungenügend. Stattdessen erwecken wir weiterhin den Eindruck, als könne sich der Kanton St.Gallen trotz Ressourcenschwäche mehr oder weniger alles leisten.

Auch in Sachen Effizienz hat es noch Luft nach oben. So bleibt die Regierung den Beweis noch schuldig, dass sie das Potenzial der Digitalisierung wirklich ausschöpft. Auch wenn es niemand gerne hört: Wo haben wir mit der Digitalisierung nicht nur zusätzliche Angebote geschaffen, sondern auch Stellen eingespart, wie es andernorts gang und gäbe ist? Sicher, der Kanton soll ein sozialer Arbeitgeber sein, doch zu seiner sozialen Verantwortung gehört auch, haushälterisch mit den zur Verfügung gestellten Finanzen umzugehen und das Staatswesen auf die Zukunft auszurichten, statt knappe Ressourcen zu beklagen und Jahr für Jahr die einst bewilligten Stellen über die Runden zu retten.

Eine verbesserte Mittelverwendung ist jedoch nicht Selbstzweck, das möchte ich betonen. Wir wollen vielmehr den dringend notwendigen finanziellen Spielraum schaffen, um in die Zukunft zu investieren und unsere Bürgerinnen und Bürger entlasten zu können, denn die Ressourcenkraft unseres Kantons hat sich weiter verschlechtert, und die steuerliche Situation des Mittelstands ist im Vergleich zu den Nachbarkantonen im schweizweiten Vergleich schlicht ungenügend. Wir müssen deshalb steuerlich wieder besser werden. Wir brauchen den finanziellen Spielraum, um in gute Ausbildungsmöglichkeiten oder in die familienergänzende Betreuung investieren zu können. Auch das gehört zu einer guten Finanz- und Steuerpolitik.

Die CVP-GLP-Fraktion richtet deshalb ihren Blick auf die bevorstehende SV17. Wir müssen unseren einheimischen Unternehmen Sorge tragen. Sie sind die Garanten für Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Kanton. Bei der steuerlichen Belastung der juristischen Personen befinden wir uns heute im Mittelfeld. Wenn wir nicht aufpassen, geraten wir rasch ins Hintertreffen, denn viele Kantone werden die SV17 nutzen, um einen kräftigen Schritt nach vorne zu machen. Verbesserungen bei den Unternehmenssteuern sind deshalb nicht bloss Wunsch, sondern eine Notwendigkeit.

Auf der anderen Seite hat die SV17 nur dann eine Chance, wenn sie ausgewogen ist. Auch die Bürgerinnen und Bürger müssen davon profitieren. Die CVP-GLP-Fraktion will deshalb gleichzeitig Entlastungen für die juristischen Personen, aber auch für den Mittelstand vorsehen. Zu diesem Zweck wollen wir den Steuertarif zugunsten des Mittelstandes anpassen. Die dafür vorgesehenen rund 25 Mio. Franken sind angesichts eines Staatshaushaltes von rund 5 Mrd. Franken und mit Blick auf den erneut sehr guten Rechnungsabschluss 2017 finanziell vertretbar. Zudem werden mit tarifären Massnahmen auch die Gemeinden miteinbezogen, mit Blick auf die guten Gemeindefinanzen ist dies auch vertretbar. Insgesamt resultiert für den Mittelstand so eine Entlastung von rund 50 Mio. Franken. Zusammen mit den höheren Kinder- und Ausbildungszulagen, Steuerabzügen für Krankenkassenprämien von Kindern und erhöhten Abzügen für die familienergänzende Betreuung ergibt dies ein Paket, das nicht nur seit Jahren überfällig ist, sondern auch mithelfen wird, die SV17 in der Bevölkerung breiter abzustützen.

Eine pauschale Steuerfusssenkung um 5 Prozentpunkte, wie dies SVP und FDP durchsetzen wollen bzw. wollten, lehnen wir hingegen ab. Dies wäre ein unüberlegter Schnellschuss, der ausser hohen Defiziten nichts bringt und auch nicht dort wirkt, wo es am nötigsten wäre. Das Problem unseres Kantons liegt nämlich nicht bei den ganz hohen und tiefen Einkommen, sondern beim Mittelstand.

Ich finde es schade, dass die Beratungen in der Finanzkommission nicht für eine seriöse Diskussion genutzt werden konnten und nun aufwendig mit viel kommunikativem Puderzucker nachkorrigiert werden müssen.

Ich bitte Sie, den skizzierten Mittelweg von CVP und GLP mitzutragen und dafür zu sorgen, dass mit der SV17 ein Paket geschnürt werden kann, von dem der ganze Kanton profitiert.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Louis-Nesslau, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
20.2.2018Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der gemäss Art. 16 Bst. d des Staatsverwaltungsgesetzes jährlich auszuarbeitende Aufgaben- und Finanzplan (AFP) verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen: Konsolidierte Zusammenstellung der zentralen Grundlagen für die mittelfristige Planung und Steuerung von Aufgaben und Finanzen, übersichtliche Darstellung der mutmasslichen finanziellen Veränderungen in den kommenden Jahren und die Schaffung der notwendigen Grundlagen für mittelfristig orientierte finanzpolitische Entscheide und Vorgaben. Das Finanzleitbild und die darin festgelegten finanzpolitischen Ziele, die im Jahr 2002 für den Kanton verabschiedet wurden, bilden den allgemeinen Rahmen des AFP. Der AFP hat also die Funktion, die mutmassliche finanzielle Entwicklung in den Planjahren aufzuzeigen. In den Jahren 2019 bis 2021 ergeben sich operative Defizite von rund 27 Mio. Franken im Jahr 2019, rund 68 Mio. Franken im Jahr 2020 und rund 105 Mio. Franken im Jahr 2021. Die negativen Rechnungsergebnisse sind laut Botschaft und Entwurf der Regierung hauptsächlich auf das Aufwandwachstum bei den Staatsbeiträgen sowie auf den Anstieg der Abschreibungen bei den Hochbauten und den technischen Einrichtungen zurückzuführen. Zusätzlich resultiere aus der Umsetzung der Steuervorlage 2017 (SV17) ab dem Planjahr 2020 eine mutmassliche Nettobelastung im Kantonshaushalt in der Grössenordnung von rund 34 Mio. Franken.

Im Hinblick auf die Realisierung der Umsetzungsagenda «Finanzperspektiven» – die Zuleitung der Vorlage ist auf Mitte 2018 geplant – wurden bereits finanzielle Entlastungen im Haushalt von rund 10 Mio. Franken im Jahr 2019 sowie je rund 30 Mio. Franken für die Jahre 2020 und 2021 eingeplant.

Zentrale Forderung der Finanzkommission bildet der Antrag nach einer Steuersenkung um 5 Prozentpunkte auf 110 Prozent ab dem Jahr 2019. Gleichzeitig werden von der Regierung für das Budget 2019 Lösungsvorschläge und Massnahmen erwartet, wie die Einnahmenausfälle sowie die bereits geplanten Defizite ausgeglichen werden können. Die geforderte Steuersenkung sieht die Finanzkommission auch vor dem Hintergrund der Resultate des jährlichen Steuermonitorings der Universität St.Gallen. Der Kanton St.Gallen ist demnach insbesondere bei den Einkommens- und Vermögenssteuern im Vergleich zu den Nachbarkantonen relativ unattraktiv und belegt bei den mittleren und hohen Einkommen meistens den letzten Rang. Die Finanzkommission möchte hier Gegensteuer geben, damit die Finanzkraft des Kantons St.Gallen erhöht werden kann.

Da es kein Geheimnis ist, wer dem Antrag auf Steuersenkung zugestimmt hat, sei hier nochmals erwähnt und in Erinnerung gerufen, dass der Antrag von der SVP und der FDP unterstützt wurde.

Des Weiteren beantragt Ihnen die Finanzkommission, den bestehenden Plafond bei den Staatsbeiträgen im Amt für Kultur für die Planwerte 2019 bis 2021 weiterzuführen und den Personalaufwand der Kantonspolizei, wie im Budget 2018 beschlossen, dem Sockelpersonalaufwand gemäss neuer Personalaufwandsteuerung zuzuordnen. Besten Dank für die Unterstützung der Anträge der Finanzkommission auf dem gelben Blatt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018