Geschäft: Gültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds in den Kantonsrat (Josef Sennhauser)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.18.03
TitelGültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds in den Kantonsrat (Josef Sennhauser)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung6.12.2017
Abschluss19.2.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 9. Januar 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat stellt die Gültigkeit der Wahl des Ersatzmitglieds in den Kantonsrat fest:

Josef Sennhauser, Rossrüti.

Den Pflichteid als Mitglied des Kantonsrates leistet:

Sennhauser-Wil.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Locher-St.Gallen, Präsident der Rechtspflegekommission: Im Kantonsrat ist eine Vakanz eingetreten. Mit Schreiben vom 20. November 2017 erklärte Martha Storchenegger-Jonschwil per Ende 2017 ihren Rücktritt aus dem Kantonsrat.

Das erste Ersatzmitglied, Josef Sennhauser-Wil, erklärte sich mit Schreiben vom 23. November 2017 bereit, die Wahl anzunehmen. Mit der Botschaft vom 8. Januar 2018 beantragt die Regierung, die Gültigkeit der genannten Person als Mitglied des Kantonsrates festzustellen.

Ich habe als Präsident der Rechtspflegekommission gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates geprüft, ob die Wahl der erwähnten Person rechtmässig erfolgt ist. Nach durchgeführter Prüfung beantrage ich Ihnen, die Gültigkeit der Wahl von Josef Sennhauser-Wil festzustellen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018