Geschäft: Gesetz über Wahlen und Abstimmungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.18.08
TitelGesetz über Wahlen und Abstimmungen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung11.10.2017
Abschluss1.1.2019
Letze Änderung9.6.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 11. Dezember 2018
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 43 vom 11. Juni 2018
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 17. September 2018
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 35 Abs. 2bis (neu) vom 11. Juni 2018
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 28. Mai 2018
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Art. 62 vom 11. Juni 2018
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion auf Rückweisung vom 11. Juni 2018
AntragAntrag der Regierung vom 29. Mai 2018
ErlassReferendumsvorlage vom 19. September 2018
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 6. März 2018
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 28. Mai 2018
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2019
AntragAntrag CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Art. 42 Abs. 2 Satz 1 vom 11. Juni 2018
AntragAntrag FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 42 Abs. 2 vom 17. September 2018
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 62 bis 66 und Gliederungstitel vor Art. 62 vom 11. Juni 2018
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 11. und 13. Juni 2018
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 17. Mai 2018
AntragKommissionsbestellung vom 23. April 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.9.2018Rückkommensantrag FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 42 Abs. 251Zustimmung59Ablehnung10
19.9.2018Schlussabstimmung81Zustimmung35Ablehnung4
13.6.2018Antrag FDP-Fraktion zu Art. 62 Abs. 166Zustimmung42Ablehnung12
13.6.2018Antrag SVP-Fraktion zu Art. 62 bis 66 und Gliederungstitel vor Art. 6242Zustimmung70Ablehnung8
13.6.2018Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 4340Zustimmung72Ablehnung8
11.6.2018Art. 42 Abs. 2 Satz 162Antrag CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion51Antrag vorberatende Kommission7
11.6.2018Art. 42 Abs. 2 Satz 144Antrag vorberatende Kommission68Antrag CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion8
11.6.2018Art. 35 Abs. 2bis (neu)20Zustimmung87Ablehnung13
11.6.2018Antrag SP-GRÜ-Fraktion auf Rückweisung27Zustimmung82Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Bevor ich die Stellungnahme aus Sicht der vorberatenden Kommission zu diesem Rückkommen gebe, erlaube ich mir eine persönliche Feststellung: Wir sind jetzt erst bei der Diskussion, ob wir Rückkommen wollen. Offenbar haben wir aber auch bereits eine materielle Diskussion geführt. Ich stelle dies fest, getadelt werden müsste dies von anderer Seite.

In der Sache selbst gibt es keine neuen Erkenntnisse, weshalb man auf diesen Punkt zurückkommen sollte. Verschiedene der Rednerinnen und Redner haben erwähnt, dass keine neuen Argumente aufgeführt wurden, dass bereits im Rahmen der vorberatenden Kommission und dann bei der ersten Lesung die Pro- und Kontra-Gründe in etwa die gleichen waren wie sie heute sind, deshalb ersuche ich sie im Namen der Kommission auf diese Bestimmung nicht zurückzukommen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: beantragt Eintreten auf die Vorlage in zweiter Lesung und Zustimmung zur Fassung des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen.

Die vorberatende Kommission hat nicht mehr getagt. Ich beantrage Ihnen somit Eintreten in zweiter Lesung und Zustimmung zur Fassung des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen gemäss erster Lesung. In der Spezialdiskussion werde ich aber noch kurz auf zwei Punkte eingehen und aufgrund des grauen Blattes habe ich noch meine Abstimmungskarte geholt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-(??)Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Die CVP-Fraktion lehnt das Rückkommen von FDP- und SP-GRÜ-Fraktion ab. Neue Fakten oder Erkenntnisse, die ein Rückkommen rechtfertigen würden, liegen nicht vor. Im Gegenteil, die Staatskanzlei hat zwischenzeitlich umfassend geklärt, wie sie die Bestimmungen auslegen wird. Ich danke hier vielmals dafür.

Offene Fragen gibt es diesbezüglich keine mehr und das erstaunt eigentlich auch nicht denn in jenen Kantonen die diese Regelung schon kennen: Zürich, Basel-Stadt und Luzern funktioniert das System absolut einwandfrei und problemlos. Glauben Sie mir, auch der Kanton St.Gallen schafft das.

Dass man immer noch zurück zur alten Regelung bzw. dem fällig unnötigen Wettlauf um eine möglichst tiefe Ordnungsnummer will, ist legitim. Der Versuch das Ganze nochmals aufzublasen und zu dramatisieren greift jedoch total ins Leere. In der Sache hat der Kantonsrat bereits in der ersten Lesung klar entschieden. Für ein Rückkommen gibt es schlicht keinen sachlichen Grund. Verzichten wir also auf eine Wiederholung der selben Diskussion wie in der ersten Lesung. Lassen sie uns die knappe Zeit an dieser Sessionen für fruchtbarere Diskussionen verwenden.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Das heutige System der Vergabe von Ordnungsnummern bringt ein Gerangel um eine möglichst tiefe Nummer mit sich das unwürdig ist. Der Antrag der FDP- / SP-GRÜ-Fraktion würde aber das Ganze noch verschlimmern, denn die Vergabe der Ordnungsnummern nach zeitlichem Eingang ab Stichtag würde bedeuten, dass am Stichtag die Staatskanzlei von Vertretern aller an den Wahlen teilnehmenden Parteien und Gruppierungen belagert würde. In der Praxis würde das dazu führen, dass das heutige System durch ein System der Auslosung von Ordnungsnummern ersetzt würde. Wenn man das tatsächlich will, dann sollte man einen klaren Antrag dazu stellen und nicht den Umweg über eine untaugliche Stichtag-Lösung nehmen.

Der Antrag übernimmt die Argumentation der Regierung, die auf dem roten Blatt in der ersten Lesung bereits kritisiert hat, dass durch das von der vorberatenden Kommission beschlossene System, die im Parlament vertretenen Parteien bevorzugt würden, das sei staatspolitisch bedenklich. Nun, das genaue Gegenteil ist der Fall, eben weil sich die bereits im Parlament vertretenen Parteien eine demokratische Legitimität erarbeitet haben. Auch Kleinstparteien können das erreichen und zwar unabhängig von der Ordnungsnummer, die sie erhalten. Voraussetzung ist allerdings, sie haben ein richtiges politisches Programm und sie sind nicht nur eine Ein-Mann- oder Ein-Frau-Show. Dass aber eine Kleinstpartei aufgrund des Auslosens die Nummer 1 erhalten würde, wäre absurd.

Übrigens hat in der ersten Lesung mein Votum in Bezug auf die Kleinstparteien heftige Reaktionen ausgelöst. Erstaunlich war dabei, dass sich einige der etablierten Parteien so stark für Kleinstparteien einsetzten, die gar nicht im Kantonsrat vertreten sind. Warum diese nicht hier sind, hat wohl Gründe, die sich mit der Weisheit der Wählerschaft erklären lassen. Im Übrigen ist das Aufkommen von Kleinstparteien oft ein Zeichen dafür, dass die etablierten Parteien ihre politische Arbeit nicht machen und an der Bevölkerung vorbei politisieren. Was das für die traditionellen Parteien für Konsequenzen haben kann, sieht man in immer mehr europäischen Ländern.

Ich komme zum Schluss: Die Ordnungsnummern gemäss Stimmenanteil zu vergeben macht Sinn und hat sich in anderen Kantonen bewährt. Das schafft Klarheit und erleichtert den politischen Parteien die Vorbereitung der Wahlen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Dem Antrag der FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte in aller Form meiner Vorrednerin widersprechen. Anscheinend ist das Gutachten der Staatskanzlei so komplex abgefasst, dass Sie es vielleicht nicht richtig verstanden haben. Die Staatskanzlei hat ohne wenn und aber dargelegt, dass diese neue Regelung mit den Listennummern sehr wohl in hohem Masse interpretationsbedürftig ist, Unklarheiten schafft und das Risiko birgt, dass irgendwelche Unzufriedene in diesem Nominationsprozess dann den Rechtsweg beschreiten könnten. Verliererin wird dann die Demokratie sein.

Ich appelliere an Sie, ein Proporzsystem, das sich ein Kanton gibt, muss primär möglichst gerecht sein und die Situation in der Bevölkerung bzw. den Wählerwillen möglichst präzis abbilden können. Und da muss ich Sie daran erinnern, dass neben dem letzten Fauxpas, den sich das Parlament hier geleistet hat, das Problem darin besteht, die Grösse der verschiedenen Wahlkreise ihm Kanton ist viel zu unterschiedlich. Es braucht in verschiedenen Wahlkreisen fast mehr als 10 Prozent für einen Sitz und in anderen nur 3,3 Prozent. Eine Verfeinerung des Proporzes haben Sie leider abgelehnt und die anstehende Verbesserung der Listenverbindungen haben Sie ebenfalls wiederholt abgelehnt. Dazu folgt, dass die weitere Verschlechterung der Situation mit einer notabene schlechten und wenig durchdachten Lösung das ganze System wirklich so weit verschlechtert, dass wir es nicht mehr mittragen möchten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion, auf Art. 42 Abs. 2 zurückzukommen und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmung zurückkommt, Festhalten am Entwurf der Regierung.

Wahlen und Abstimmungen sind das Kernstück unserer direkten Demokratie. Diesem hohen Gut müssen wir wirklich Sorge tragen. Das gilt aber auch für die Qualität der Gesetzgebung, die sich auf Wahlen und Abstimmungen bezieht. Das heutige Gesetz vermag diesen Ansprüchen nicht mehr zu genügen. Die FDP-Fraktion unterstützt daher die Gesamtrevision des Gesetzes. Das Ziel der Gesamtrevision des Urnenabstimmungsgesetzes war es, ein gut verständliches und übersichtliches Gesetz für die Praxis vor allem auch in die Gemeinden zu schaffen. Nach Abschluss der Beratungen kann festgestellt werden, dass dieses Ziel weitgehend erreicht werden konnte. Wir erhalten ein Gesetz, dass die einzelnen Abläufe und Zuständigkeiten für Wahlen und Abstimmungen klar und übersichtlich regelt. Die FDP-Fraktion begrüsst insbesondere, dass auf Verordnung verzichtet werden kann. Auch erachtet die FDP-Fraktion eine Einführung von E-Voting nach dem Motto «Sicherheit vor Tempo» als sinnvoll und umsetzbar. Im Rahmen der Beratung des Kantonsrates konnte dieser Aspekt noch einmal unterstrichen werden.

Aus Sicht der Einfachheit und Transparenz ist es auch zu begrüssen, dass das Wahlverfahren nicht angepasst wurde. Der doppelte Pukelsheim passt nicht zum Kanton St.Gallen und die Nachvollziehbarkeit der Wahlergebnisse hätten deutlich gelitten.

Als Schönheitsfehler kritisiert die FDP-Fraktion die von CVP-GLP- und SVP-Fraktion durchgedrückte Anpassung der unsinnigen Ordnungsnummernvergabe. Es resultiert ein kompliziertes administratives Verfahren, dass die Rechtssicherheit vermindert.

Leider fanden die Anträge der FDP-Fraktion zu einer Anpassung keine Mehrheit. Wir halten fest, das CVP-GLP- und SVP-Fraktion die Verantwortung zu übernehmen haben, wenn es künftig bei Wahlen zu Rechtsstreitigkeiten kommt wegen der Vergabe von Ordnungsnummern. Um dies zu korrigieren, möchte die FDP-Fraktion sie bitten, den Rückkommensantrag zu unterstützen und danach dem grauen Blatt der FDP- / SP-GRÜ-Fraktion zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich habe beim ersten Votum erwähnt, dass ich in der Spezialdiskussion noch kurz auf zwei Punkte eingehen möchte, dies auch zuhanden der Materialien.

Nachdem nun auch die materielle Diskussion zu Art. 42 Abs. 2 erledigt wurde mit nicht Rückkommen, möchte ich zu dieser Bestimmung noch Folgendes festhalten: Der Antrag der vorberatenden Kommission, dass die im Rat vertretenen Parteien bei künftigen Wahlen die tiefsten Ordnungsnummern erhalten, was in Botschaft und Entwurf nicht vorgesehen war, hiess unser Rat gegen den Antrag der Regierung gut. Dabei obsiegte in einer Eventualabstimmungen Antrag aus der Mitte des Rates, den Zusatz: «... unter gleichen Bezeichnungen» zu streichen. Damit wollten die Antragsteller sicherstellen, wie auf dem grauen Blatt ausgeführt wurde, ich zitiere wiederum: «... dass die Regelung nicht unnötig eng ausgelegt wird.» Da somit die Voraussetzungen für diese neue Bestimmung gegenüber der Fassung und Diskussion in der vorberatenden Kommission leicht verändert beschlossen wurde, ersuchte der Sprechende in der Folge die Staatskanzlei aufzuzeigen, was dies aus ihrer Sicht für die Anwendung für Konsequenzen hat. Die Antwort wurde in der Folge allen Kommissionsmitgliedern zugestellt und auch die Frage gestellt, ob eine weitere Kommissionssitzung verlangt werde. Letzteres war nicht der Fall. Eine Fraktionsdelegation stellte aber zu möglichen Szenarien einige Fragen, auch diese wurden von der Staatskanzlei beantwortet. Eine umfassende Information an die Kommissionsmitglieder und die involvierten Stellen von Staatskanzlei und Verwaltung erfolge durch den Sprechenden mit E-Mail vom 5. August 2018 mit dem Hinweis, dass ich bei der zweiten Lesung kurz darüber informieren werde, was hiermit erfolgt. Auf diese erwähnte Information sind keine Rückmeldungen mehr bei mir eingegangen. Damit gehört die Information vom 5. August 2018 ebenfalls zu den Materialien des neuen Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen.

Änderung des Gemeindegesetzes vom einem 20. April 2009: In zwei Bestimmungen des Gemeindegesetzes, welche als Folge des neuen Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen anzupassen sind, geht es um Gemeinden, in denen mehr als ein Mitglied des Rates hauptamtlich tätig ist. Es geht dabei um die Art. 22 und 64 des Gemeindegesetzes. In der geltenden Fassung ist von «vollamtlich tätig» die Rede. Diese Änderung wurde in der Botschaft nicht erläutert und gab weder in der vorberatenden Kommissionen noch bei der ersten Lesung im Rat zu Wortmeldungen Anlass. Vor wenigen Tagen hat sich aber nun ein Kommissionsmitglied bei der Staatskanzlei erkundigt, was der Wechsel von «vollamtlich» zu «hauptamtlich» bewirke bzw. was denn «hauptamtlich» umfasse. Der Antwort, welche mit dem Amt für Gemeinden abgesprochen wurde, ist zu entnehmen, dass der Begriffswechsel keine materielle Veränderung bringt, sondern dass unter «hauptamtlich» weiterhin Beschäftigungen von mehr als 50 Prozent zu verstehen seien, wie das auch bereits bei «vollamtlich» so gehandhabt wurde.

Dies meine beiden Ergänzungen für die Gesetzesmaterien.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin:

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die FDP-Fraktion wird dieser Vorlage grossmehrheitilch zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die SP-GRÜ-Fraktion wird diese Vorlage ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
19.9.2018Wortmeldung

zu Tinner-Wartau: Vielleicht ist die FDP-Fraktion kein schlechter Verlierer, Sie sind es mit Ihrer unqualifizierten Bemerkung.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
11.6.2018Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Man kann es auch kompliziert machen und Jäger-Vilters-Wangs war in der Kommission, er weiss ganz genau wie das funktioniert. Es ist nicht so kompliziert. Zuerst einmal frage ich mich, ob eine grosse Losveranstaltung an diesem besagten ersten Tag dann unserem System gerechter wird oder ob wir ein nachvollziehbares, klares System für unsere Wähler ins Gesetz schreiben sollen. Die zweite Variante wäre mir lieber.

Es ist natürlich so und ich wiederhole mich, es sind nicht nur Parteien auf dieser Welt, obwohl ich ein Befürworter bin, dass man sich in Parteien organisiert, ist es doch so, dass auch irgendwelche Bewegungen, vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt, Fraktionen bilden können in diesem Kantonsrat, die sich nicht in einer Partei organisiert haben. Und es macht Sinn, dass der Wählerwille abgebildet wird und darum habe ich es nicht gerne, wenn wir von Parteien sprechen, sondern von Listen.

Und wenn eine Liste bei einer Wahl eine grosse Fraktion bilden kann in einem Wahlkreis, dann soll sie im nächsten Jahr, wenn sie wieder mit der gleichen Liste kommt und das Gleiche abbildet, diese entsprechende Listennummer erhalten. Und wenn sie sich trennt oder aufsplittet, dann ist das etwas Neues und ich bitte Sie für die Transparenz und dafür, dass unser System am Anfang der Wahlen, der Kantonsratswahlen, am Anfang nicht schon mit einem Losverfahren anfangen muss, dass sollte nämlich am Schluss sein, wenn Stimmengleichheit ist, sondern am Anfang eine Struktur ist, die nachvollziehbar ist, die den Wähler absolut lieber Jäger-Vilters-Wangs klarer erscheint als Ihnen vielleicht heute wieder. Es ist für den Wähler nachvollziehbar. Es ist in anderen Kantonen nachvollziehbar. Machen wir etwas, was unserem System gerecht wird.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 62 bis 66 und Gliederungstitel vor Art. 62 zu streichen.

Bei der Streichung von Art. 62 bis 66 handelt es sich um die gesetzliche Festschreibung von E-Voting im neuen Gesetz über Wahlen und Abstimmungen. Die SVP-Fraktion lehnt diese gesetzliche Festschreibung ab. Es gibt dafür einen einfachen Grund. Ich denke bei allen E-Governmentlösungen oder bei jeder Digitalisierung der demokratischen Grundrechte gibt es zwei Theorien. Es gibt eine Lokomotivtheorie und eine Krönungstheorie. Die Lokomotivtheorie sagt irgendwo das eine gesetzliche Festschreibung voranschreiten muss, dass man das festschreiben muss, z.B. hier von E-Voting um weitere Lösungen zu etablieren. Es gibt aber auch eine Krönungstheorie wo man sagt, das ist erst der Abschluss einer Digitalisierung der Volksrechte. Wir sind der Auffassung, dass E-Voting erst der Abschluss sein darf. E-Voting betrifft ein sehr sensibles Gut in unserer direkten Demokratie in unserer Demokratie allgemein. Es geht um die Wahlen und Abstimmungen und die Diskussion in den letzten Monaten, die öffentliche Meinung hat ja hier etwas geändert, hat sehr deutlich aufgezeigt, dass hier noch nicht mit Sicherheit gewährleistet werden kann, dass Wahlen und Abstimmungen wirklich sicher elektronisch durchgeführt werden können. Deshalb sind wir der Auffassung, dass das aktuell gestrichen werden muss. Es muss nicht einmal einen konkreten Angriff geben, es genügt schon, wenn Verunsicherung geschafft werden kann.

E-Voting kann aktuell nicht sicher durchgeführt werden. Deshalb sind wir der Auffassung, dass das nicht in dieses Gesetz gehört.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Ich kann Ihnen die Frage von Lemmenmeier-St.Gallen beantworten. Wir haben uns nicht abgesprochen. Es geht ihm um die Interessen der grossen Parteien. Es geht ihm nicht um die Interessen Ihres Wahlvolks. Wenn es Ihnen um die Interessen Ihres Wahlvolks ginge, dann würden Sie einsehen und Sie müssten zwangsläufig zugeben, dass es absolut nicht nachvollziehbar ist, weshalb eine Gruppe in Werdenberg von ungefähr 10 Prozent alle vier Jahre an die Wand läuft mit dieser Gruppe, die sie wählen möchte, weil es nicht reicht für einen Sitz. Wäre der doppelte Pukelsheim angewendet, wäre z.B. eine neue Gruppierung im Kanton, die Gruppe für Kultur, die Gruppe für Sport könnte sich über die verschiedenen Wahlkreise durchaus Gehör verschaffen.

Wenn Sie diese Sorge tragen, dass wir ein modernes Gesetz erhalten, dann muss ich Ihnen sagen, dass was da vorliegt, ist ein Gesetz, ausgenommen vielleicht das E-Voting, ein Gesetz für die Vergangenheit nicht für die Zukunft. Wenn Sie ein Gesetz für die Zukunft wollen, dann bilden Sie diese Gruppen ab, die da sind und die irgendwas, ob es Ihnen gefällt oder nicht, auch uns gefällt oder nicht, dass diese eine faire Chance haben. Diese faire Chance haben sie jetzt zu einem grossen Teil nicht. Und wie wir alle wissen, wechseln die Grössten der verschiedenen Fraktionen, aktuell ist es die SVP-Fraktion. Sie wird es nicht ewig bleiben. Früher war es einmal die CVP-Fraktion. Man sieht die Entwicklung. Alle haben einmal klein angefangen, aber wenn Sie den Kleinen nicht einmal die Chance geben überhaupt anzufangen, dann frage ich mich, vor was haben Sie Angst? Sie haben Angst, die eigene Macht zu verlieren und das ein schlechter Ratgeber.

Zum Egomanen: Das ist ein sehr schlechtes Beispiel, denn ein sehr bekannter Egomane in einer sehr grossen Partei am Zürichsee politisiert seit Jahren, wie, muss ich Ihnen nicht sagen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

(im Namen der GLP): Ich möchte bei Böhi-Wil anschliessen. Gerecht wäre das Wahlsystem nach dem doppelten Pukelsheim. Damit würden die Wählerstimmen am Repräsentativsten in den Parlamenten abgebildet werden. Dieses System haben wir hier nicht im Kanton St.Gallen, wir haben es auch nicht auf nationaler Ebene. Dafür sind auf nationaler Ebene Listenverbindungen möglich und diese erlauben eine gewisse Ausbalancierung dieser Ungerechtigkeit. Während nun bei den nationalen Wahlen die Listenverbindungen möglich sind, ist dies bei den Kantonsratswahlen nicht möglich. Aus unserer Sicht gibt es keinen plausiblen Grund, warum dieser Punkt im kantonalen Wahlrecht anders als im Bundesrecht gehandhabt wird. Auch auf kantonaler Ebene sollten überparteiliche Listenverbindungen wieder möglich sein. Dies ermöglicht es insbesondere kleinen Parteien zu bestimmen, welcher Partei ihre Stimmen, welche nicht ausreichend für einen Parlamentssitz sind, zugute kommen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Art. 108 (Beschwerden b) kantonale Wahlen und Abstimmungen 1. Verfahren). Kommissionspräsident: Auch wenn das nicht der zentrale Punkt des WAG darstellen wird, Beschwerden und hoffentlich sehr selten vorkommt, haben wir eine relativ lange Diskussion geführt und nicht ganz widerspruchsfrei dann abgestimmt.

Hier wird festgehalten, dass die Beschwerde eingeschrieben eingereicht werden muss. Die Diskussion war wie in anderen Rechtsgebieten oder Verfahrensfragen, ob man das dann nicht auch persönlich abgeben könne. Das wurde eigentlich nicht bestritten. Aber es müsste dann am richtigen Ort sein. Es gibt den Grundsatz im Verwaltungsrecht, wenn Sie rechtzeitig einreichen am falschen Ort, dann ist die Frist gewahrt, dann muss es von der falschen Stelle an die richtige Stelle weitergeleitet werden. Und hier wurde dann eigentlich inkonsequent gesagt, ja selbstverständlich, sprich, es gab unterschiedliche Meinungen. Es muss auch zulässig sein. Es kann keinen Sinn machen, dass man die Post beglückt mit einem eingeschriebenen Brief, wenn man gleich neben dem Gemeindehaus oder der Staatskanzlei wohnt oder arbeitet und es dort abgeben kann. Aber der Antrag das dann schriftlich zu ergänzen, eingeschrieben oder persönlich abgegeben. Diese Änderung wurde dann doch wieder mit 5:8 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit abgelehnt. Ich halte zuhanden der Materialien fest, wahrscheinlich wird irgendwann ein Richter entscheiden, ob das persönliche Abgeben auch zulässig ist, wobei wenn die Amtsstelle den Brief entgegennimmt, dann ist es für mich auch eine Antwort, aber eigentlich an einem falschen Ort haben wir sehr viel Zeit verloren.

Die Regelung kennen Sie, es ist das was im Entwurf steht und die Diskussion können Sie aus den Protokollen nachlesen, dass sie unterschiedlich war.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Art. 78 (Zeitliche Vorgaben). Kommissionspräsident: Hier wurde in der Kommission diskutiert, ob es richtig ist, das ist im Gesetzesentwurf so enthalten, dass unter gewissen Voraussetzungen bereits am Vortag, also in der Praxis am Samstag mit Auszählen begonnen werden darf. Sie sehen die Möglichkeiten wie es vorgeschlagen wird, unter welchen drei Möglichkeiten es zulässig wäre, diese Auszählung am Vortag zu starten, nämlich in Gemeinden mit mehr als 10'000 Stimmberechtigten, also nicht Einwohnern.

Bei Proporzwahlen, das sind anders gesagt in der Regel die Listenwahlen für uns und bei Erneuerungswahlen der Gemeinden.

Die Diskussion war einerseits dies generell abzulehnen und das wurde mit 4:9 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt. Aber es wurde auch ein Antrag intern diskutiert, das auf tiefere Zahlen bei den Stimmberechtigten zu reduzieren. Der Antrag wurde dann zurückgezogen, aufgrund des Hinweises von der Staatskanzlei, dass diese Fassung mit der Bundeskanzlei besprochen wurde und der Hinweis an Sie für die, die das Gesetz nicht ganz präsent oder auswendig kennen: «Die Gesetze der Kantone über Wahlen und Abstimmungen müssen vom Bund genehmigt werden». Deshalb war diese Absprache zwischen Staatskanzlei und Bundeskanzlei, bezüglich dem Entwurf des WAG's da und es wurde uns mitgeteilt, das wäre das Äusserste, dass man vorher anfangen kann bei Gemeinden mit mindestens 10'000 Stimmberechtigten. Deshalb wurde dann auch kein Antrag mehr über eine tiefere Zahl zur Abstimmung gebracht, sondern es wurde andiskutiert und zurückgezogen. Diese Fassung ist gemäss Entwurf.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Erstens wurde sehr lange und ausführlich diskutiert. Ich habe nicht die Protokolle von mir, sondern die Ergebnisse.

Ich meine aber und ich sage das jetzt, hätte es in der Grundsatzdebatte erwähnen können, andere sagen vielleicht erwähnen müssen. Aus meiner Erinnerung, aus meinem Verständnis der gesamten Diskussion wurde in der Kommission auch von den Fachgelehrten nie behauptet, dass es die absolute Sicherheit gäbe, bzw. jetzt gibt es sie nicht und ob es sie je gibt, kann uns heute niemand sagen, weil wahrscheinlich nicht nur die EDV, IT Fortschritte macht, sondern auch die Hacker. Für mich ist es eine philosophische Frage oder die Frage der Quadratur des Kreises und dies offenbar bis heute nicht gelungen. Also eine gewisse Angriffsfläche wird es wahrscheinlich immer geben. Die Frage ist und ich möchte jetzt das Votum von Locher-St.Gallen auch aufnehmen mit der Konsequenz, wenn es einmal vorkommt, müsste kassiert werden. Diese Frage habe ich selber in der Kommission angesprochen und da wurde dann eigentlich etwas ausweichend gesagt: «Ja, wenn man einen Eingriff in das System feststellt», und das sind klare Ergebnisse trotzdem, mindestens im jetzigen Zeitpunkt von unter 30 Prozent der Stimmberechtigten die überhaupt elektronisch abstimmen könnten.

Dann entscheidet man dann, ob es eine Kassation ist oder was dann gilt. Die Konsequenzen einer Beeinflussung der elektronischen Abstimmung haben wir nicht schwarz auf weiss festgehalten. Ich glaube, die muss dann von den zuständigen Stellen entschieden werden und dann allenfalls von einem Vorgesetzten, also von einem Gericht bestätigt oder geändert werden. Aber es gibt keine klare Aussage, dass wenn ein Eingriff oder Angriff auf das elektronische System feststellbar ist, dass dann kassiert wird. Das möchte ich auch festhalten. Zur Frage von Dürr-Widnau, ich versuche Ihnen die Antwort zu geben, soweit ich es vom Lesen her sagen kann. Ob das für Sie oder für andere ein Unterschied ist? Ich stelle zwei Unterschiede in der Fassung der vorberatenden Kommission zum grauen Blatt fest.

Einerseits wird mit dem grauen Blatt die Nachvollziehbarkeit für die Stimmberechtigten, die Wörter für die Stimmberechtigten sind auf dem gelben Blatt so nicht drin. Dort ist es Nachvollziehbarkeit und der Antrag auf dem grauen Blatt heisst: ‹Der einzelne Stimmberechtigte letztlich muss das Nachvollziehen können›. Wie das geht, kann ich Ihnen nicht beantworten. Das ist ein Unterschied und der zweite Unterschied ist, dass die Wahrung des Stimmengeheimnisses um Personendaten auch in diesen Absatz kommt. Vorredner oder Redner haben gesagt, dass wäre ja durch andere Gesetze schon abgedeckt, aber ich mache auf die zwei Differenzen zwischen gelbem Blatt und grauem Blatt aufmerksam, wie ich es interpretiere.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich muss Ihnen keine Argumente mehr liefern, die haben Sie von den Sprecherinnen und Sprechern gehört. Ich möchte Sie aber über einige Abstimmungsergebnisse informieren. Das es nicht ganz einstimmig in der Kommission war, haben Sie aus den Voten entnommen. Einerseits zum ersten Mal wurde mit 9:6 Stimmen der Grundsatzauftrag an die Staatskanzlei erteilt, auf die zweite Sitzung einen Vorschlag zu machen.

Bei der zweiten Sitzung gab es einen Rückkommensantrag zu diesem neuen System, bevor wir den Artikel materiell diskutierten, dieser Rückkommensantrag um nicht zu einem neuen System zu wechseln. Der wurde mit 5:8 Stimmen und 1 Abwesenheit abgelehnt.

Dann gab es drei Abstimmungen: Zwei zu Übergangsbestimmungen und dann die Schlussabstimmung. Der Hauptantrag bei den Übergangsbestimmungen war, dass die neue Regelung, wenn sie dann kommt, erst ab den Wahlen im Jahr 2023/2024 angewendet würde. Der Eventualantrag, dass wenn er ab dem Jahr 2019/2020 angewendet wird, mindestens eine Möglichkeit der einmaligen Anpassung der Listenbezeichnungen gäbe. Diese beiden Anträge wurden je mit 3:10 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit abgelehnt. Die Kommissionsfassung auf dem gelben Blatt wurde am Ende mit 9:5 Stimmen und 1 Abwesenheit gutgeheissen.

Ich erlaube mir aber noch den Hinweis zum Votum oder zu den Erklärungen des Staatssekretärs. Die Regierung hat zur Fassung auf dem gelben Blatt Stellung genommen und nicht zum grauen Blatt, dass jetzt von verschiedenen Fraktionen vorliegt, weil alles andere wäre gar nicht möglich gewesen. Es ist die Stellungnahme zum gelben Blatt, also erachtete die Regierung das schon als zu kompliziert und nicht erst das graue Blatt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Art. 21 (Festsetzung Zeitpunkt).

Das die Regierung diese Termine festsetzt war nicht bestritten, dass aber die Wahlen vom Kantonsrat und der Regierung jeweils im Zeitraum von Ende Februar bis Mitte März stattfinden, wurde als unglücklich zu nahe bei den Festtagen am Jahresende beurteilt.

Regierungspräsident Fässler ist sich dessen bewusst, sieht aber keinen Ausweg. Ausser der Wahlmarathon im Kanton St.Gallen, Herbst eidgenössische Räte, nächstes Frühjahr kantonale und nächsten Herbst kommunale Wahlen würde gesamthaft umgestellt, wobei selbstverständlich der Kanton St.Gallen den Termin der eidgenössischen Räte nicht bestimmen kann. Es wurde jedoch ein Antrag gestellt in einem neuen Abs. 5 zu beschliessen, dass bei Wahlen des Kantonsrats sowie den ersten Wahlgängen von Ständerat und Regierung nicht gleichzeitig eidgenössische oder kantonale Abstimmungen stattfinden dürfen.

Dieser Antrag wurde mit 3:11 Stimmen und 1 Abwesenheit abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Art. 31 (Verteilung der Kantonsratssitze auf die Wahlkreise).

Der Antrag gestellt, dass für die Verteilung der Kantonsratssitze in Wahlkreisen auf die Anzahl der Stimmberechtigten und nicht mehr der Bevölkerung abzustellen sind. In der Diskussion gab es im wesentlichen zwei Argumente dagegen aber auch Unterstützung. Dagegen sprechen, dass Politik und Verwaltung für die gesamte Bevölkerung Verantwortung und Sorge tragen. Zudem würde dies zu Verschiebungen in vier Wahlkreisen führen. Je einen Sitz würden See-Gaster und Toggenburg gewinnen sowie Rheintal und Werdenberg je Einen verlieren.

Dieser Verlust könnte in Werdenberg dazu führen, ich erinnere an die bereits geführte Diskussion zum doppelten Pukelsheimer, dass die bundesgerichtliche Vorgabe von ungefähr 10 Prozent für einen Sitz deutlicher überschritten würde und ein Wechsel zum Berechnungssystem doppelter Pukelsheim notwendig werden könnte.

Dem wurde von den Antragstellern entgegnet, dass auf Bundesebene ein Vorstoss hängig ist, was heute die Sprecherin der CVP-Fraktion ebenfalls schon erwähnt hat, wonach die Kantone ihr Wahlsystem abschliessend regeln können, ohne das es durch das Bundesgericht überprüft werden kann. Dieser Vorstoss hat im Ständerat eine Mehrheit gefunden und muss meines Wissens noch im Nationalrat beraten werden. Die Anträge wurden deshalb zurückgezogen mit dem Vorbehalt, wenn die Änderung auf Bundesebene kommt, zur Berechnungsgrundlage in Art. 31 und dannzumal eine Motion einzureichen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag ist zuzustimmen.

Da war Suter-Rapperswil-Jona etwas schneller ich. Ich wollte Sie über die Diskussion und das Ergebnis in der Kommission informieren. Zu dieser Bestimmung entwickelte sich eine längere und kontroverse Diskussion. Die neu vorgesehene umfangreiche Aufzählung der Ausstandsgründe in Bst. A entspricht den Vorschriften im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRP) vom 16. Mai 1965.

Das VRP war aber schon in Kraft als das UAG im Jahr 1971 erlassen wurde. Trotzdem wurde damals die heutige Lösung, die die Kommission wieder übernimmt, beschlossen und diese hat gemäss unwidersprochenen Aussagen nie zu Problemen geführt in den letzten 45 Jahren, mindestens sind keine bekannt. Deshalb hat die vorberatende Kommission nach längerer Diskussion zwei Abstimmungen durchgeführt. In der Ersten im Grundsatz den Ausstand der Gemeindevertreter, gemeint sind hier Gemeindepräsident und -schreiber. Selbst wenn Sie bei Wahlen antreten, dass es wie heute machbar ist und ich kann einen Teil dieser Fragen von Suter-Rapperswil-Jona beantworten aber selbstverständlich nicht im Namen der Regierung, sondern das was wir besprochen haben.

In der zweiten Abstimmung, welche dann gemäss Art. 20, nach dem gelben Blatt, also über der Formulierung gemäss gelben Blatt war, wurde mit 10:2 Stimmen bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten zugestimmt.

Dies aber auch mit dem Hinweis, und dies jetzt teilweise als Antwort betreffend dem Auszählen. Art. 80 WAG, zu dem wir später kommen, steht klar, ähnliche Formulierungen heute im UAG auch, dass beim Auszählen Gruppen von wenigstens zwei Stimmenzählern gebildet werden. Gemeindepräsident und Gemeindeschreiber sind keine Stimmenzähler, sie sind Leiter oder im Wahlbüro aber sie sind nicht Stimmenzähler. Zudem wurde von allen Gemeindevertretern, Gemeindepräsidenten der vorberatenden Kommission bestätigt, dass es für sie überhaupt nicht in Frage käme bei der Auszählung bei Wahlen einzugreifen, selbst dann im Grundsatz nicht, wenn sie nicht Kandidaten sind, weil für das sind die Stimmenzähler in Teams von mindestens zwei zuständig. Deshalb finden sie die Lösung, dass die vorberatende Kommission dem bisherigen System, was jetzt zu einer etwas anderen Formulierung führte als im UAG aufgrund der Entwürfe, den vorzieht. (Satz??) Ich habe gesagt, die Schlussabstimmung war mit 10:2 bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Art. 20 (e]Ausstand).

Ich habe keine Freude an Art. 20, wie er von der vorberatenden Kommission beschlossen wurde. Die Forderung der Gemeindepräsidenten, weiterhin das Stimmbüro zu leiten und im Stimmbüro mitwirken zu dürfen, selbst wenn sie selber Kandidat sind, geht mir persönlich zu weit, und ich hätte es begrüsst, wenn die Regierung an ihrem Entwurf festgehalten hätte.

Deshalb meine Frage an die Regierung bzw. an den Staatssekretär. Weshalb verzichtet die Regierung auf ein rotes Blatt, das die gleichen Prinzipien, wie sie auf kantonaler Ebene gelten, auch auf der kommunalen Ebene einfordert? Oder ist die Regierung der Meinung, dass der Einsitz eines Gemeindepräsidenten im Stimmbüro selbst dann unproblematisch ist, wenn er selber kandidiert? Müsste in dieser heiklen Angelegenheit nicht der kleinste Verdacht von Interessenkonflikt ausgeschlossen werden?

Meine zweite Frage betrifft die Möglichkeiten und Grenzen eines Gemeindepräsidenten, der Einsitz im Stimmbüro nimmt und selber Kandidat ist. Lässt das Gesetz zu, dass ein solcher Gemeindepräsident selber an der Auszählung der Stimmen seiner Wahl teilnimmt? Und lässt das Gesetz zu, dass ein solcher Gemeindepräsident mitentscheidet, welche Stimmen seiner Wahl gültig sind und welche nicht? Wenn nein, wo im Gesetz steht das? Oder ist es einzig dem Stimmbüro selbst überlassen, die nötigen Massnahmen zu treffen, um Interessenkonflikte auszuschliessen?

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Ich möchte nicht in eine grosse Prolemik eintreten nur präzisieren. Ich habe und werde niemals die GLP, die BDP oder die EVP als Splitterparteien bezeichnen. Sie sind es nicht. Unter der Punkt ist, sie sind oder waren in diesem Parlament vertreten, mit anderen Worten, sie waren und sind im Parlament auch ohne doppelten Pukelsheim vertreten.

Und das ist auch gut so. Auch kleine Parteien haben die Chance, wenn sie gute Programme und gute Leute haben, aber der doppelte Pukelsheim würde genau dazu führen das Splitterparteien, das noch kleinere Parteien Einzug halten könnten und das ist für die politische Debatte wirklich nicht gut. In allen unseren Fraktionen ist die Bandbreite sehr gross, es braucht keine spezielle Bestimmung für Kleinstparteien.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion begrüsst die Totalrevision des Gesetzes über die Urnenabstimmungen und die gleichzeitige Umbenennung in «Gesetz über Wahlen und Abstimmungen». Die acht Nachträge des Urnenabstimmungsgesetzes waren notwendig, um das Gesetz an die jeweils aktuellen Entwicklungen anzupassen. Aber damit dieses zunehmend unübersichtlich geworden. Wünschbar wäre gewesen, dass man mit der Totalrevision des UAG gleichzeitig das Gesetz über Referendum und Initiative der IG revidiert und ein neues Gesetz ausgearbeitet hätte. Das wäre ein Gesetz über die politischen Rechte geworden, welches das UAG und das RIG zusammenfasst so wie es der Bund und andere Kantone kennen.

In der Botschaft der Regierung heisst es dazu, es bestünde keine rechtsystematische Notwendigkeit dazu. Das mag sein, aber aus Gründen der Transparenz und Übersichtlichkeit wäre das trotzdem nützlich gewesen. Das hat die vorberatende Kommission mindestens zum Teil auch so gesehen und sie hat darum eine Motion mit dem Auftrag «verbindlichere Fristen für Referenden und Initiativen» einzuführen, ohne Gegenstimmen überwiesen.

Die SVP-Fraktion hat den Entwurf der Regierung zum Gesetz über Wahlen und Abstimmungen intensiv beraten. Wir sind mit der Mehrzahl der Präzisierungen der Gesetzesartikel gegenüber den entsprechenden Versionen des UAG einverstanden. Am meisten zu diskutieren gegeben hat bei uns die Frage der elektronischen Stimmabgabe und die entsprechenden Artikel im Gesetzesentwurf. Wir haben allergrösste Bedenken gegen die Ausweitung der elektronischen Stimmabgabe über die heutigen fünf Pilotgemeinden hinaus und werden in der Spezialdiskussion im Detail darauf eingehen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe materiell, um das einmal vorweg zu nehmen, wenig gegen den FDP-Antrag einzuwenden. Ich habe jedoch deshalb keine inhaltliche Kritik, weil er schlichtweg nichts beiträgt und nichts ändert.

Der Schutz von Personendaten ist zum Glück bereits durch das Datenschutzgesetz ausreichend garantiert. Ebenso müssen wir glücklicherweise das Stimmgeheimnis nicht erst durch diesen Art. 62 einführen. Wenn auch das selbstverständlich berechtigte Anliegen sind, gibt es also überhaupt keinen Anlass diesen Artikel unnötig zu verlängern, bzw. zu verkomplizieren.

Ich möchte Anträgen dann gerne zustimmen, wenn sie die Gesetzeslage tatsächlich ändern, wenn sie Substanz haben. Dieser Artikel ändert rein gar nichts und ich meine gerade von Ihnen, liebe Mitglieder der FDP-Fraktion, sehr oft gehört zu haben, dass man gegen zu viele, zu unübersichtliche und unnötige Gesetze angehen müsse. Das ist nun wirklich ein Beispiel einer Verlängerung einer Bestimmung die man guten Gewissens bleiben lassen kann. Wir haben in der Kommission sorgfältig einen Kompromiss erarbeitet der die wesentlichen Kriterien enthält und mit dem zum Ausdruck kommt, dass wir einen sorgsamen und an einem hohen Standard orientierten Umgang mit E-Voting erwarten. Ich bitte Sie, diesen Kompromiss zu unterstützen und den überflüssigen Gesetzesaktivismus der FDP-Fraktion nicht zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir sind der Meinung die bisherige Regelung, präzisiert durch den Vorschlag der Regierung, hat sich sehr bewährt und es ist für mich nicht einsichtig warum diese Verlosung der Listennummern dem demokratischen Prozess abträglich sein sollten. Ich orte gar einen Widerspruch, wenn Suter-Rapperswil-Jona meint, kleine Parteien hätten durch diese Regelung keinen Nachteil.

Wenn die keine Nachteile haben, dann hätten Sie ja die Formulierung so wählen können, dass die kleinen Parteien mit der Nummer eins begonnen hätten, schön aufsteigend. Es ist also doch sehr naheliegend, dass die Fraktionen von CVP-GLP und SVP sich möglichst einen Vorteil verschaffen wollten, denn sie den kleinen Parteien einen Nachteil hätten ersparen wollen.

Und wenn Suter-Rapperswil-Jona das nächste Mal nach Zürich telefoniert und sich über eine Regelung bezüglich Wahlen und Abstimmungen schlau macht, dann sind Sie doch bitte so nett und verwickeln Sie die Kollegen in ein Gespräch über den doppelten Pukelsheim und nicht über den Unsinn mit diesen Listenbezeichnungen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Die Aussagen von Kollege Böhi-Wil sind zu replizieren, dass der doppelte Pukelsheimer kompliziert ist. Mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer von Ihnen ist hier und jetzt in der Lage mir die Hagenbach-Bischoff-Methode detailliert zu erklären?

Sehr schwierig also auch die Hagenbach-Bischoff-Methode, obwohl sie 100 Jahre alt ist, ist sie kompliziert. Die Spezialisten von der Staatsverwaltung sind in der Lage, die korrekt anzuwenden und ebenso vertrauen wir darauf, da sie auch den doppelten Pukelsheimer problemlos werden anwenden können. Der doppelte Pukelsheimer ist eine wissenschaftliche Methode und das einzige Kriterium ist, dass bei einer Wahl zwei unterschiedliche Systeme die Sitzverteilung rechnen würden und Sie auf genau das gleiche Ergebnis kommen werden und das ist so sichergestellt lieber Kollege Böhi-Wil.

Die Stimmen aus dem Kanton Zürich, Aargau und Schaffhausen bin ich schon sehr erstaunt, dass die alle durchwegs negativ sein sollen. Diese Kantone haben im ordentlichen Gesetzgebungsprozess den doppelten Pukelsheimer eingeführt und er findet dort anstandslos Anwendung. Dann möchte ich vielleicht noch ein Votum provozieren von der Kollegin und dem Kollegen der CVP-GLP-Fraktion. Es wurde zitiert: «Egomanenlisten» könnten dann als Splitterpartei ins Parlament einziehen. Mich persönlich stört das überhaupt nicht. Ich befürworte diese Vielfalt und wäre allenfalls gespannt, was die CVP-GLP-Fraktion dazu meint.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Ich möchte zuerst eine Vorbemerkung machen: Ich habe etwas Mühe mit der Argumentation einzelner Vorredner.

Man hat vorher das hohe Lied im Zusammenhang mit dem Antrag der SVP-Fraktion, das hohe Lied der absoluten Sicherheit des E-Votings bei Wahlen und Abstimmungen, gesungen. Und kaum ist der Antrag der SVP-Fraktion abgelehnt, spricht man im Zusammenhang mit einem Antrag der in diese Richtung gehen will von rhetorischer Kulissenschieberei. Die Demokratie ist das höchste Gut das wir haben und das Vertrauen in ein korrekt zustande gekommenes Abstimmungs- oder Wahlergebnis ist es auch.

Mit diesem Gut spielen wir nur einmal. Wir sind in den letzten Tagen mit dem Postautoskandal konfrontiert worden. Ich glaube, wenn wir einmal einen Abstimmungsskandal hätten in diesem Land, dann wäre das Vertrauen definitiv zerstört und das dürfen wir nicht tun. Deshalb haben wir von der FDP-Fraktion versucht das gelbe Blatt noch etwas zu präzisieren. Es ist keine Verlängerung des Artikels. Es ist ein Wort gestrichen und das ist der zentrale Punkt, nämlich das Wort der «hinreichenden» Gewährleistung. Entweder ist etwas gewährleistet oder es ist nicht gewährleistet. Wenn Sie einfach von einer «hinreichenden» Gewährleistung sprechen, dann lässt das Tür und Tor offen. Sie müssen auch im Zusammenhang vielleicht mit einer Abstimmungs- oder Wahlbeschwerde dann im Auge behalten was der Richter macht. Wenn die Vorschriften einigermassen eingehalten sind, dann «hinreichend» eingehalten sind, dann ist das in Ordnung und dann lässt er unter Umständen eine Beschwerde nicht zu. Wir sind der Meinung, es gibt hier kein Pardon, wenn irgendwelche Anhaltspunkte dafür sind, das hier manipuliert wurde, dann muss diese Wahl, diese Abstimmung kassiert werden. Genau deshalb haben wir das Wort «hinreichend» gestrichen. Nicht im Interesse der Kulissenschieberei aber im Interesse eines einwandfreien Wahl- oder Abstimmungsergebnisses.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir sind der Meinung, dass diese Verordnung mit der Reihenfolge der Ordnungslisten nicht wichtig ist, und zwar aus dem einfachen Grund: Was spricht dagegen, wenn eine Kantonal- oder eine Regionalpartei ihre Arbeit gemacht hat und sie bereit ist mit der vollständigen Liste diese einzureichen auf diesen frühstmöglichen Termin? Wenn es eine Partei länger braucht voilà okay, die sind nicht so gut bereit, mussten noch suchen, sind ein bisschen danach. Es ist so, dass das was die Regierung geschrieben hat auf dem roten Blatt, natürlich Suter-Rapperswil-Jona, das ist doch eine Benachteiligung, da müssen wir doch nicht sagen, dass das keine Benachteiligung ist für diese kleineren Parteien, die natürlich dann nicht wissen, welche Ordnungsnummer sie haben. Sie müssen warten. Natürlich weiss es die SVP-Fraktion, die ist die Nummer eins. Die CVP-GLP-Fraktion ist noch am Kämpfen. Aber die wissen es und können dementsprechend auch schon vorzeitig, frühzeitig das Ganze organisieren mit der Listenbezeichnung.

Wenn wir aber davon ausgehen, ich mache ein Beispiel: Im normalen Leben hat man vielfach Liebeleien. Dann kommt man sich näher, man sucht eine Hochzeit, man heiratet miteinander und schlussendlich leider Gottes vielfach gibt es eine Scheidung. Wir sehen das in diesem Rat doch auch. Die CVP, die GLP hat einen Partner gesucht. Das war am Anfang eine Liebelei, dann hat man sich gefunden, man hat sich zur Fraktion zusammengerauft, das war dann die Hochzeit und vielleicht gibt es dann irgendwann einmal die Scheidung. Und so ist es doch auch die Möglichkeit in der normalen politischen Welt draussen, dass man Liebeleien sucht, ich sage ganz einfach, die SVP-Fraktion braucht das nicht, die geht allein durch ihr Leben, steil geradeaus und ohne Liebeleien, manchmal brauchen sie auch uns, das wissen wir, wir brauchen auch sie. Aber das sind Liebeleien und noch keine Hochzeit. Aber dann, wenn es ins Abstimmungsverhalten geht oder man sucht sich einen Partner, man sucht sich seinen Partner vielleicht aus Liebe aber auch um Potent zu sein, um stärker zu werden. Wenn jetzt in den nächsten Wahlen, z.B. die CVP-Fraktion, ihr seid jetzt zusammen mit der GLP, wenn ihr den Partner sucht CVP und GLP, dann bekommt ihr Sitze, beide sind im Parlament vertreten, und nach vier Jahren, dazu möchte ich gerne von Staatssekretär Braun erfahren, wie das dann gehen soll, sind diese beiden Parteien auf einer Liste als CVP-GLP-Fraktion gekennzeichnet. Jetzt trennen sich die Wege, die Scheidung hat angefangen, man geht in vier Jahren getrennte Wege. Die CVP geht alleine und die GLP geht alleine. Sie waren jetzt vier Jahre vorher mit der Nummer 2 zusammen die zweitstärkste Partei. Wer hat dann nachher die Nummer 2? Hat das die CVP oder die GLP? Ist das eruierbar, der Wähleranteil von einer gemeinsamen Liste, wer genau was bekommen hat?

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Wie ich beim Eintretensvotum erwähnt habe, gibt es bei diesem Antrag in der CVP-GLP-Fraktion keine einheitliche Haltung. Eine Mehrheit sieht in der Wiedereinführung von überparteilichen Listenverbindungen eine sinnvolle Möglichkeit zur Förderung von Kleinparteien, bzw. zur Bildung grosser politischer Blöcke über mehrere Parteien hinweg. Eine Minderheit wird den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ablehnen mit der Begründung, weil die heutige Regelung für die Wählerschaft transparenter ist und keine Anreize für rein wahlarithmetische Bündnisse geschaffen werden sollen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wie bei der Frage der Einführung des doppelten Pukelsheim hören wir wieder das Argument der Fairness und Gerechtigkeit. Nun was genau Gerechtigkeit ist, wird wohl jede Person ein wenig anders sehen. Wenn ein Wahlsystem gerechter ausgestaltet werden soll, dann wird es komplizierter, schwieriger zu verstehen und weniger nachvollziehbar für die Stimmberechtigten. Wir haben im Allgemeinen eine sehr tiefe Wahlbeteiligung und wenn wir das System noch unüberschaubarer machen, wird die Wahlbeteiligung noch schlechter werden. Das ist ein grosses Problem, denn damit sinkt auch die politische Legitimität der Volksentscheide und der gewählten Personen. Ich empfehle jedem Mitglied dieses Rats einmal zu berechnen, von wie viel Prozent der Wahlberechtigten sie oder er tatsächlich gewählt wurde unter Berücksichtigung der Wahlbeteiligung. Ich habe diese Berechnung für mich persönlich gemacht und obwohl ich der wählerstärksten Partei in meinem Wahlkreis angehöre und das zweitbeste Resultat der Wahlliste erzielte, hat das Ergebnis dieser Berechnung für meine Person bei mir ein Gefühl der Demut und Bescheidenheit ausgelöst. Wir alle haben ein Interesse an einer höheren Wahlbeteiligung. Das schaffen wir aber nicht, wenn wir das System unnötig komplizieren. Es ist tatsächlich so, dass bei den Nationalratswahlen Listenverbindungen und Unterlistenverbindungen möglich sind. Das wurde vom Bundesgesetzgeber so vorgesehen, aber nicht alles was von Bern kommt, ist auch gut.

Ich bin darum auch der Meinung, dass es eigentlich für die Nationalratswahlen diese Möglichkeit gar nicht geben müsste.

Für uns ist es auf keinen Fall ein stichhaltiges Argument, um das auch für die Kantonsratswahlen einzuführen.

Den kleinen politischen Gruppierungen kann man nur raten, sie sollen sich der Wählerschaft mit einem vernünftigen politischen Programm und glaubwürdigen Kandidierenden präsentieren. Dann haben sie gute Chancen bei den Wahlen, auch ohne Listenverbindungen, die nur dazu führen das Wahlsystem komplizierter zu machen. Zudem geschätzte Damen Herren, ist es in den meisten Fällen so, dass bei diesen Listenverbindungen die kleinere Partei der grösseren Partei als politische Wasserträgerin dient und eher nicht davon profitiert. Wenn sich also eine grössere Partei vehement für die kleinen Parteien einsetzt, dann ist dieser Einsatz wohl nicht ausschliesslich durch die Absicht motiviert, mehr Gerechtigkeit im Wahlsystem zu schaffen. Denn auch bei den politischen Parteien gilt wohl der Spruch, jeder ist sich selbst der Nächste.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich spreche ebenfalls zu Art. 42 Ordnungsnummern. Ich glaube wir sind uns einig, dass das heutige System der Listeneinreichung reformbedürftig ist. Es macht Sinn einen Termin für die frühstmögliche Eingabe der Wahlvorschläge festzulegen, denn das heutige System bringt ein Gerangel um eine möglichst tiefe Listenummer mit sich, die groteske Auswirkungen gezeigt hat.

Gemäss dem Entwurf von Art. 42 in der Botschaft der Regierung soll, bei am selben Tag eingereichten Wahlvorschlägen, das Los entscheiden und vorzeitig eingereichte Wahlvorschläge gelten als am ersten Tag der Einreichefrist eingegangen. Das würde in der Praxis wohl bedeuten, dass die meisten Listen bereits am ersten Tag der Einreichefrist in der Staatskanzlei sein werden und dann die Listennummern ausgelost werden müssten. Mit andern Worten, es würde aller Voraussicht nach das heutige System der Zuteilung der Listennummern nach dem Zeitpunkt des Eingangs de facto durch ein Lossystem ersetzt. Das ist nicht sachgerecht und schafft Unsicherheit. Auch wenn die politischen Parteien dazu tendieren, die Bedeutung der tiefen Listennummer zu überschätzen, so wäre es dennoch seltsam, wenn eine Liste mit Spasskandidaturen oder Egomanen oder sonstigen politischen Exoten die Listennummer eins bekäme und eine der grossen Parteien irgendeine hohe Listennummer ziehen würde. Der Vorschlag der vorberatenden Kommission, dass die Listennummer gemäss Stimmenanteil vergeben wird, unterstützen wir grundsätzlich, den er macht Sinn und hat sich in anderen Kantonen bewährt, wie wir von meiner Vorrednerin gehört haben. Das schafft Klarheit und erleichtert den politischen Parteien die Vorbereitung der Wahlen, und zwar allen politischen Parteien.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

zu Böhi-Wil: Wenn Sie in der Schule in der Mathematik schwach waren, heisst das nicht, dass der doppelte Pukelsheim nicht funktioniert und er ist nicht sehr kompliziert. Man kann ihn auch von Hand ausrechnen, aber es braucht dazu einfach ein entsprechendes Demokratieverständnis. Das Demokratieverständnis ist ja das, dass dieser Rat die Kantonsbevölkerung optimal abbilden soll. Also ist letztlich die gesamte Kantonsbevölkerung entscheidend und nicht ihre Aufteilung in den Wahlkreisen und dementsprechend wird beim doppelten Pukelsheim für die Aufteilung der Sitze die Gesamtbevölkerung des Kantons gewählt. Das machen andere Staaten so, das machen auch andere Kantone so und ist wesentlich demokratischer, als wenn man letztlich Kleinparteien die man hier als Egomane Splitterparteien diffamiert, sprich die GLP, die BDP, die EVP, sind Egomane Splitterparteien, womöglich noch mit terroristischem Hintergrund, was soll das?

Es ist absolut gerecht, das auch kleine Parteien, wenn Sie im gesamten Kanton über eine entsprechende Stimmenzahl verfügen, hier im Parlament vertreten sind die GLP, die EVP, die BDP und nicht aufgrund der Wahlkreisgeometrie. Wir haben eine bestimmte Wahlkreisgeometrie und unser Kollege Etterlin-Rorschach hat ausgeführt, was das Problem ist mit dieser Wahlkreisgeometrie, die nicht aufgrund dieser Wahlkreisgeometrie extrem benachteiligt werden.

Schliesslich noch ein Wort zur Transparenz. Transparent ist der doppelte Pukelsheim, weil er nämlich ganz genau den Anteil der Parteien im ganzen Kanton abbildet, dass ist transparent. Das ist das gerechteste System. Es geht um politische Gerechtigkeit und genaue demokratische Abbildung, das was Sie ja immer in den Vordergrund stellen. Ich verstehe einfach nicht, warum sie sozusagen kleine Parteien diffamieren müssen, warum sie nicht bereit sind, die gesamte Kantonsbevölkerung als Grundlage für dieses Parlament zu akzeptieren.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Art. 43 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen oder ihre Vertretungen können bei Kantonsratswahlen und Wahlen der Gemeindeparlamente übereinstimmend erklären, dass ihre Wahlvorschläge miteinander eine Listenverbindung bilden.»

Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Unterlistenverbindungen sind nur gültig zwischen Listen gleicher Bezeichnung, wenn diese sich nur durch einen Zusatz zur Kennzeichnung des Geschlechts, der Flügel einer Gruppierung, der Region oder des Alters unterscheiden.»

und Abs. 3 zu streichen.

Das System Hagenbach-Bischoff bevorzugt grosse Parteien. Das ist in sämtlichen Fachkreisen unbestritten. Um diese Bevorzugung zumindest ein wenig zu mildern, wurden Listenverbindungen eingeführt. Listenverbindungen begünstigen kleinere Parteien um diesen Nachteil ein wenig auszumerzen. Sie haben im ersten Teil dieses Geschäfts bereits dazu votiert den doppelten Pukelsheim nicht einzuführen. Dieser hätte diesen Nachteil besser behoben. Die Listenverbindung wäre das zweitbeste Mittel dieser Differenz gerecht zu werden.

Kleine Wahlkreise, ein kleines Parlament. Listenverbindungen, bzw. Listen mit bevorzugten Nummern sind Mittel, die die Starken weiter stärken. Und wenn wir ein faires Wahlsystem anstreben, wäre es nicht mehr als recht und fair die Listenverbindungen wieder einzuführen. Auf Bundesebene kennen wir dies, wenn wir den Nationalrat bestellen, machen wir dies mit diesem System und es ist nicht einleuchtend aus welchem Grund das der Kantonsrat anders gewählt werden sollte. Ich bitte Sie in diesem Sinn diesem Antrag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Schweiz hat eines der ältesten direkten Demokratien der Welt. Man schaut auf uns und wir sollten dieser Art und Weise, wie die Bürger ihre Meinung kundtun können, mit sehr grosser Sorgfalt behandeln. Es ist klar, eine Stimmabgabe muss sicher sein und muss auch sehr einfach sein. Und selbstverständlich sind die Entwicklungen, wie wir uns verhalten in verschiedenen Dingen, also die elektronische Art und Weise, wie wir kommunizieren, das muss man berücksichtigen. Dennoch muss ich feststellen das die Art und Weise wie wir die Stimme abgeben können jetzt schon sehr einfach ist und verhältnismässig sicher. Wir können an die Urne gehen, da gehen immer weniger hin, aber es besteht noch die Möglichkeit und wir können brieflich abstimmen und das ist sehr einfach und auch überblickbar sicher.

Ich bezweifle zum heutigen Zeitpunkt den Mehrwert eines E-Votings. Auch dieses Parlament muss nicht nur weil es ein bisschen «mainstream» ist, jetzt hier gleich aufspringen und ein flächendeckendes E-Voting einführen wollen, vor allem weil behauptet wird es sei ein grosses Bedürfnis. Ich glaube, es ist ein Bedürfnis, aber es ist ein eher kleines Bedürfnis und ich persönlich gewichte die Sicherheit gerade in unserem System der direkten Demokratie wie es die Schweiz lebt höher ein, als einfach jetzt zu sagen, ja müssen wir mitmachen, da müssen wir dabei sein, vor allem auch weil es A relativ hohe Kosten zu einem relativ geringen Nutzen generiert und B auch wirklich noch Sicherheitslücken hat. Man kann jetzt argumentieren, ja wir müssen jetzt schon dabei sein, damit wir da mitmachen können und diese Sicherheitslücken auslöschen können. Sie müssen wissen, dass wissen Sie auch alle, das E-Voting oder überhaupt elektronische Datenübermittlung sehr heikel ist und ich denke gerade beim Abstimmen und Wählen kann es heikel werden. E-Government, das finde ich super was wir alles machen, dass darf ich auch sagen als Gemeindepräsident, da müssen wir weitermachen. Aber Wahlen und Abstimmungen das ist noch mal einen Schuh höher.

Denken Sie mal, wie z.B. wenn das Schweizer Volk abstimmen kann über Beschaffungspläne, z.B. ein neues Kampfflugzeug. Wenn dann nicht mehr Grundsatzabstimmungen da sind, sondern wenn wir über konkrete Projekte abstimmen, Gripen oder andere Maschinen, wie da Interessengruppen allenfalls Interessen haben könnten, Einfluss zu nehmen.

Ich fasse mich zum Schluss nochmals kurz, für mich ist die jetzige Lösung einfach auch für junge Leute, es ist sicher und es besteht aus heutiger Sicht kein Bedarf jetzt da einzusteigen, warten wir da aus Sicherheitsgründen Mal ab wie sich das entwickelt, wie sich auch die Meinung in der Gesellschaft entwickelt. Ich bin nicht sicher, dass das der richtige Weg ist im Moment.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir müssen uns bewusst sein, wir haben jetzt den Salat angerichtet. Wir haben E-Voting oder besser gesagt eine gesetzliche Grundlage für E-Voting befürwortet und jetzt müssen wir dafür sorgen, dass dieses Gesetz die höchsten möglichen Standards für ein vertrauenswürdiges E-Voting-System setzt. Die SVP-Fraktion erklärt sich auch bereit hier mitzuarbeiten. Ein System das von Vertrauen lebt, dass muss im Wesentlichen auch von den Stimmberechtigten verstanden werden. Ist dies nicht der Fall führt dies längerfristig zu misstrauen und das müssen wir unbedingt verhindern. Meine Vorredner von der SP-GRÜ-Fraktion und von der CVP-GLP-Fraktion haben gesagt, dass hier unnötige Zusätze gemacht werden oder eine unnötige Verlängerung dieses Gesetzes.

Es ist wesentlich, dass wir etwa die Nachvollziehbarkeit auf einen klaren Adressatenkreis eingrenzen und das sind hier die Stimmberechtigten. Denn diese müssen dieses E-Voting-Tool auch bedienen und diese müssen am Schluss auch verstehen können was mit ihrer Stimme geschieht.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte zuerst einmal das Votum von Hasler-St.Gallen unterstützen, er hat das auf den Punkt gebracht und ich muss sagen hervorragend auch mitgeteilt und ich hoffe, viele haben zugehört. Ich möchte ganz kurz Rückblick halten zu Schmid-Grabs.

Sie haben gesagt, es ist enttäuschend die Resultate die beim E-Voting in den verschiedenen Gemeinden gemacht worden sind. Ich bin in so einer Gemeinde und ich habe ganz klar andere Meinungen gehört aber auch andere Feststellung von der Seite vom Gemeinderat und vom Gemeindepräsidenten. Wir sind sehr zufrieden. Wenn Sie über die Resulatate so enttäuscht sind, dann bringen Sie doch vor das man die Urne schliesst. Der Urnengang ist ja wirklich, die Resultate die dort entstehen, prozentual von der Bevölkerung, ist natürlich sehr tief. Tiefer sogar als jetzt noch beim E-Voting in diesen fünf Pilotgemeinden. Darum sehen wir kurz und bündig den Fortschritt. Wir wollen das wir den dritten Stimmkanal nutzen dürfen. Die Bürgerinnen und Bürger wollen das auch, da bin ich überzeugt. Die anderen zwei Stimmkanäle die bleiben, die sind bewährt und die lassen wir auch so weiterhin laufen und den dritten Stimmkanal nehmen wir dazu und schauen was Hasler-St.Gallen gesagt hat, mit grösster Sorgfalt mit grösster Sicherheit nach bestem Wissen und Gewissen das wir das so weiterführen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir wissen, dass das grösste Gut unserer direkten Demokratie die Abstimmung und die Wahlen sind. Aber wir sind auch eine fortschrittliche Partei, wir sehen vorwärts und nehmen Bedürfnisse der Bevölkerung wahr und nehmen diese Bedürfnisse auf und so ein Bedürfnis ist einfach mit dieser Digitalisierung, so auch ein E-Voting zu benutzen. Wir werden uns sicher nachher in der Spezialdiskussion, wenn es dann weitergeht in Art. 62 haben wir da ein spezielles graues Blatt gemacht, in dem wir der Wichtigkeit der Sicherheit noch einmal Nachdruck verleihen werden. Aber ein grundsätzliches Ablehnen oder Verbot von E-Voting sehen wir überhaupt nicht.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 62 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Stimme kann elektronisch abgegeben werden, wenn:

a) die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Durchführung erfüllt sind und;

b) die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe und der Ergebnisermittlung sowie deren Nachvollziehbarkeit für die Stimmberechtigten, die Vertrauenswürdigkeit der ermittelten Ergebnisse sowie der Schutz von Stimmgeheimnis und Personendaten der Stimmberechtigten durch angemessene Massnahmen hinreichend gewährleistet sind.»

Nun haben wir zum E-Voting ja gesagt und jetzt kommen wir auch selbstverständlich mit der Sicherheitsfrage, die die SVP-Fraktion, namentlich auch Dietsche-Oberriet und Thoma-Andwil, gesagt haben, Vertrauen.

Das ist wirklich so, das hat auch Hasler-St.Gallen in seinem Votum gesagt, Vertrauen ist wichtig und wir müssen auf die Sicherheitsfrage ganz klar eingehen. Es ist das grösste Gut, das ist so. Ich mache da einen Brückenschlag zu meinem Votum am Montag. Ich habe da, vielleicht mögen Sie sich noch erinnern, vielleicht die CVP-GLP-Fraktion ein bisschen besser, von Hochzeiten geredet, von Liebeleien und daraus entstehen manchmal auch Neugeborene und so ein Neugeborenes ist das E-Voting. Man beschützt es, man schaut darauf, man begleitet es mit aller Vorsicht und man schaut wirklich darauf, dass wir jetzt dieser Sicherheitsfrage noch einmal hier in diesem Zusatzartikel das aufnehmen können und allen Skeptikern hier im Saal, ob links oder rechts eine gewisse Sicherheit auch im Denken zu geben, dass wir das auch im Gesetz wirklich verankern. Es ist uns ganz wichtig, dass der Schutz vom Stimmengeheimnis wirklich explizit noch einmal erwähnt wird. Wir wissen, wir haben im Datenschutz gewisse Vorgaben die man einhalten muss oder auch im Statistikgesetz. Wir wollen hier wirklich energisch, wenn wir schon die Möglichkeit haben, das im Gesetz nochmals verankern.

Wir wollen nicht das im E-Voting-Kanal irgendwelche Statistiken heraus gezogen werden, die man könnte. Wir wollen nicht das vom Alter her gesehen über Einkommensverhältnisse und so weiter plötzlich Statistiken gezogen werden können. Das wollen wir hier noch einmal ausdrücklich verankern. Ich wäre froh, wenn die verschiedenen Parteien im Zuge der Sicherheit ihres dazu beitragen, um dieses graue Blatt der FDP-Fraktion zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir möchten Sie speziell darauf aufmerksam machen, wenn Sie jetzt die Art. 62 bis 66 aus dem Wahl- und Abstimmungsgesetz streichen würden, wäre das auch gleichbedeutend das Sie den Pilot abbrechen müssten, denn der bisherige Art. 16quater wäre dann hinfällig, wenn der nicht allenfalls nachträglich wieder eingeführt würde. Wir sind der Meinung E-Voting ist ein Gebot der Zeit und die Entwicklung steht erst am Anfang. Es wird in den nächsten Jahren noch das eine oder andere in dieser Angelegenheit passieren und es erscheint uns deshalb wichtig, dass wir diese klaren, neuen Grundlagen schaffen und E-Voting für die nächsten Jahre erst richtig ermöglichen. Zum Thema Sicherheit möchte ich noch betonen, es entsteht bei den Ausführungen der SVP-Fraktion der Eindruck wie wenn die anderen Stimmkanäle 100 Prozent sicher wären und E-Voting absolut unsicher wäre. Das ist natürlich nicht so.

Die Staatskanzlei hat glaubwürdig in der vorberatenden Kommission ausgeführt, dass sie im Zusammenhang mit E-Voting sämtliche Prozesse und Prozessschritte im Rahmen einer gesamten Abstimmung sowohl manuell wie elektronisch überprüft hat und da bereits wesentliche Fortschritte und Verbesserungen erzielen konnte und darin E-Voting vollständig eingebettet ist und davon ausgegangen werden kann, dass wir über eine ausreichende Sicherheit in Sachen E-Voting verfügen und das mit dem Antrag auf dem gelben Blatt zu Art. 62 dann sogar noch verstärkt werden könnte.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich staune ein bisschen, wie sehr ich eigentlich mit den Vertretern der SVP-Fraktion einig bin auch wenn wir dann zu anderen Schlüssen kommen.

Sie sind offensichtlich auch der felsenfesten Überzeugung das E-Voting der Weg der Zukunft ist. Das habe ich jetzt aus allen Ihren Voten herausgehört. Dann müssen Sie aber auch ehrlich sein und sagen, wir müssen uns den Herausforderungen heute schon stellen und nicht darauf hoffen, wie das Dietsche-Oberriet im Bereich des E-Banking tut, dass das dann schon irgendwie gut kommt. Wir wollen nicht Hoffnung, wir wollen Sicherheiten. Wir wollen uns mit den konkreten Sicherheitsfragen auseinandersetzen und wenn ich gleich auch noch einen erstaunlichen Moment produzieren darf, Thoma-Andwil zitieren darf, «wir haben ein bewährtes System der Demokratie in diesem Land». Das haben Sie mehrfach in dieser Debatte immer wieder erwähnt, ich gehe mit Ihnen absolut einig.

Dieses System basiert darauf, dass der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht ihre Stimme abzugeben und nicht das er Hürden einbaut diese Stimme abzugeben. In diesem Sinn ist es klar, wir müssen so viele Kanäle wie möglich offen halten. Wir müssen uns den Sicherheitsfragen stellen. Das sind keine einfachen Fragen. Ich bin persönlich der gleichen Überzeugung wie der Chaos-Computer-Club. Früher oder später werden wir uns entscheiden müssen, eine Grundsatzfrage und stellen, ist es möglich das Stimmgeheimnis aufrechtzuerhalten oder die Sicherheit von Abstimmungen zu schützen? Das ist wahrscheinlich die Grundsatzfrage. Die komplette Sicherheit haben Sie in ferner Zukunft nur, wenn Sie eine Datenbank haben in der jede Bürgerin und jeder Bürger überprüfen kann, ist meine Stimme so gewertet worden wie ich Sie abgegeben habe. An diesem Punkt sind wir noch nicht. Wir haben eine maximal 30 Prozent Regelung bei der, wenn die erreicht ist, dann überprüfen wir das noch einmal, aber wir müssen uns jetzt mit den Sicherheitsfragen auseinandersetzen wenn wir das System in Zukunft sicher machen wollen. Deswegen bitte ich gerade die elektroaffinen Mitglieder der SVP-Fraktion, überdenken Sie Ihre Position noch einmal und stimmen Sie gegen Ihren eigenen Antrag.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Der Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Können Sie sich noch erinnern, Etterlin-Rorschach hat im Eintretensvotum den Art. 34 der Bundesverfassung zitiert und hochgejubelt – die Freiheit der Wähler. Oder der Parteipräsident der SP-GRÜ-Fraktion vor ungefähr zehn Minuten, er hat innigst an unser Demokratieverständnis appelliert. Und dann bringt er persönlich diesen Antrag, ein typischer Antrag der Linken. Vorgetragen vom Parteipräsidenten persönlich. Ein Antrag der nämlich die Rechte der freien Wähler beschneidet. Der Staat soll dem Volk, soll den Wähler zur Vernunft bringen. Wenn der Wähler nicht die Ideologie der Sozialisten teilt, wird er per Gesetz diszipliniert. Das ist die Idee der Linken. Dieser Antrag torpediert klar unsere direkte Demokratie so wie wir Sie leben. Dieser Antrag verunmöglicht dem Bürger eine ihm genehme Liste mit ihren Kandidaten einzureichen.

Als Begründung sollen die Parteien verpflichtet werden. Übrigens, Lemmenmeier-St.Gallen, bei Kantonsratswahlen können sich nicht nur Parteien beteiligten, sondern irgendwelche Gruppierungen, also Frauenlisten, Männerlisten, irgendwelche Listen, das ist unser freies System. Jede Interessensvertretung darf sich an den Wahlen verteidigen und übrigens, wenn Sie den Artikel lesen oder wenn ich ihn richtig interpretiere, Lemmenmeier-St.Gallen, dieser Artikel würde nach meiner Interpretation eine reine Frauenliste ermöglichen, aber eine reine Männerliste nicht. So viel zur Gleichberechtigung nach SP-GRÜ-Variante.

Zum Schluss: Dem Wähler ist seine Vertretung nicht vorzuschreiben. Will der Wähler mehr Frauen wählt er mehr Frauen, will er mehr Männer wählt er mehr Männer, will er eine Mischung macht er das. Diesen Vorschlag oder diese Idee der SP-GRÜ-Fraktion brauchen die Wähler nicht. Belassen wir das System so wie es ist und so wie es richtig ist.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Art. 8 (Öffentlichkeit).

Art. 9 (Abgabe von Adressen).

Bei Art. 8 gab es eine Diskussion in der Kommission und das wurde klar gestellt. Hier geht es um die Einsichtnahme durch Stimmberechtigte in das Stimmregister. Das Vervielfältigungsverbot bezieht sich ebenfalls auf die Stimmberechtigten. Selbstverständlich können Behörden für ihre Arbeit, das was sie brauchen, die notwendigen Kopien in welcher Art auch immer für ihre Arbeit erstellen. Und ich hätte dann gleich zu Art. 9, weil Sie den auch bereits aufgerufen haben, noch etwas zu sagen. Bei Art. 9 wurde diskutiert, ob der Begriff «Selbstkosten» durch «bescheidene Gebühr» ersetzt oder der Artikel ganz gestrichen werden soll. Mit dem Hinweis auf Art. 21 UAG, zur geltenden Regelung, der sich über Jahre bewährt und zu keinen Problemen geführt hat, wurden die Anträge nicht gestellt, bzw. zurückgezogen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Meinen Kolleginnen und Kollegen vis-à-vis möchte ich beliebt machen ihren Änderungsantrag wie folgt zu ergänzen. Nebst einer Frauenquote sind in den Wahlvorschlägen auch Mindestquoten hinsichtlich Vegetarier, Rechtshänder, nicht Akademiker und Fussballer usw. und so fort mit einzubeziehen. Bezüglich der Fussballer wäre vielleicht dann noch das Ziel zu erreichen, dass die Qualität des FC-Kantonsrat zu steigern wäre. Auch eine Maximalquote für Pädagogen, Staatsangestellte und dergleichen wäre in Betracht zu ziehen. Hand aufs Herz: Wollen wir wirklich alle möglichen und unmöglichen Details gesetzlich festschreiben, ob sie nun sinnvoll sind oder nicht? Wollen wir wirklich Quoten höher Gewichten als Qualifikationen? Ich möchte Sie dazu auffordern, solchen sinnlosen Quotenanträgen nicht Folge zu leisten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Die CVP-GLP-Fraktion lehnt die Einführung des doppelten Pukelsheim klar ab. Das heutige Wahlsystem hat sich bewährt, ist breit abgestützt und soll nicht ohne Not auf den Kopf gestellt werden. Die Einführung des doppelten Pukelsheim würde insbesondere den Eigenheiten der Regionen im Kanton St.Gallen nicht gerecht, er führt zu unverständlichen Mandatsvergaben und fördert die Zersplitterung des Parteiensystems. Das ist nicht im Interesse der St.Galler Bevölkerung, und auch ein Blick in jene Kantone, die den doppelten Pukelsheim eingeführt haben bzw. vom Bundesgericht aufgezwungen bekamen, zeigt, dass sich die Bevölkerung nicht für solche mathematische Pirouetten erwärmen kann.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Pro- und Kontra-Argumente wurden von den Vorrednern geäussert. Es ist nicht meine Aufgabe als Präsident der vorberatenden Kommission.

Ich erlaube mir aber trotzdem als Reminiszenz und ein bisschen auf das Votum von Hugentobler-St.Gallen noch etwas zu sagen. Ich bin nicht so weit zurückgegangen bis zum Start der schriftlichen Abstimmungen, aber ich habe in meinen Unterlagen gefunden, dass ich beim siebten Nachtrag zum UAG nicht nur Kommissionsmitglied, sondern sogar Präsident war und deshalb auch ein Kommissionsreferat geschrieben hatte. Damals nahm meines Wissens der Kantonsrat zum ersten Mal zu E-Voting, und zwar aus der Mitte der vorberatenden Kommission, Stellung und da wurden sehr viele Gründe dafür genannt. Ich erwähne nur drei, ob die sich erfüllt haben oder füllen werden, müssen Sie entscheiden. Es wurde in der Kommission geäussert, dass sich mit E-Voting die Welt verändern werde, das E-Voting einen Standortvorteil biete und das dadurch die Stimmbeteiligung erhöht werden könne. Möglicherweise war die Euphorie damals mindestens so gross wie sie heute ist.

Der Antrag Abschnitt 4 «Elektronische Stimmabgabe» Art. 62 bis 66 zu streichen wurde von der vorberatenden Kommission mit 5:9 Stimmen bei 1 Abwesenheit abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Art. 54 (Nachbezug Stimmrechtsausweis b) Verlust oder Nichterhalt). Kommissionspräsident: Es wurde festgestellt, dass die stimmberechtigte Person bei Verlust oder Nichterhalten des Stimmrechtsausweises dies glaubhaft darlegen muss, bzw. so steht es im Entwurf. In der Botschaft wird aber von einer schriftlichen Bestätigung geschrieben.

Die Diskussion ergab dann, dass die Kommission es den Gemeinden überlassen will, was sie im Einzelfall verlangen. Dies kann mit einer schriftlichen Bestätigung, allenfalls auch in Form einer Empfangsbestätigung für den neuen Stimmrechtsausweis verbunden werden, bedarf aber nicht zwingend der Schriftlichkeit. Deshalb wurde der Antrag «glaubhaft darlegen und schriftlich bestätigen», also die Ergänzung «schriftlich bestätigen» als nicht notwendig mit 1:10 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 1 Abwesenheit abgelehnt. Ich halte aber für das Protokoll fest, es kann, aber es muss nicht schriftlich sein.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

zu Art. 85 (Artikeltitel). Kommissionspräsident:

Damit Sie verstehen was mit dieser Änderung gemeint ist, mache ich es an einem Beispiel: Normalerweise, ich nehme jetzt kantonale Wahlen, gibt es eine Mitteilung, dass das Stimm-, Abstimmungs- oder Wahlergebnis am Nachmittag, ich nehme eine Zeit, um 16.00 Uhr bekannt gegeben wird.

In der Praxis sagen Leute die beim Auszählen dabei waren, dass das sehr oft schon deutlich früher bekannt ist, d.h. mit anderen Worten, die geänderte Fassung die auf dem gelben Blatt formuliert ist bedeutet, dass wenn die Auszählung und die Kontrollen vorbei sind und das Ergebnis klar ist, dann wird sofort informiert und nicht auf einen Zeitpunkt gewartet. Das ist die Warterei im Pfalzkeller, für viele von Ihnen bekannt. Das ist die Konsequenz dieser Änderung.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wie bereits mein Vorredner dargelegt hat, ist das graue Blatt der FDP-Fraktion absolut unnötig. Eigentlich ebenso unnötig wie viele der Ergänzungen, die im Rahmen der vorberatenden Kommission gemacht wurden. Was hier nun passiert, ist nicht mehr als eine verbale Kulissenschieberei der es nun endlich ein Ende zu setzen gilt.

Sie machen sich keine Vorstellung, wie viele Formulierungsvorschläge bereits herum geschickt wurden in den letzten Wochen und wie viele wieder zurückgezogen wurden. Dabei ist doch allen klar, das im Gesetz längst alles festgehalten ist was es an rechtlichen Leitplanken für das E-Voting braucht. Das hat mein Vorredner auch bereits ausgeführt. Es gibt beim Bund einen 30-seitigen Kriterienkatalog der erfüllt sein muss und es ist auch nicht an uns den ganzen Katalog ins Gesetz zu schreiben. Dieser Katalog besteht wie gesagt und muss erfüllt sein und nur dann wird E-Voting überhaupt ausgerollt.

Schliessen wir also diese unnötigen rhetorischen Trockenübungen ab.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Art. 72 (Ungehinderter Urnenzugang). Kommissionspräsident:

Das Verbot unmittelbar vor oder im Gebäude Unterschriften zu sammeln während der Öffnungszeit der Urne. Diesbezüglich gab es eine Diskussion dies Aufzuheben, dieser Antrag wurde mit 4:9 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Denken Sie beim E-Voting auch an den Verlust des Vertrauens den es bewirken kann.

Ja es stimmt, viele von uns machen E-Banking, wenn wir eine kleine Abstimmung machen würden, wer alles im E-Banking tätig ist, würde wahrscheinlich die Mehrheit des Rats die Hand erheben. Doch beim E-Banking stellen wir fest, denken wir mal daran, da sind Sie selbst beteiligt, Sie halten Ihre Sicherheitsmassnahmen im Griff. Wenn es von der Seite der Bank aus nicht funktioniert, sind Sie geschützt. Die Bank gibt Ihnen das Geld zurück, so hoffen wir mal.

Verlieren wir aber im E-Banking das Vertrauen der Bevölkerung verlieren wir mehr als das wir eigentlich durch das E-Banking gewinnen wollten. Ich bin mir absolut sicher, dass dieses Vertrauen dann nicht sehr einfach zurückgewonnen werden kann, wenn es durch das E-Banking verloren geht. Schauen wir an was jetzt in Amerika passiert ist mit dem ganzen Wahlkampf, mit dem amtierenden Präsidenten, der Einfluss seitens der Medien, der Einfluss durch das Internet, Einfluss durch Daten und so weiter und so fort. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob solche Einflussnahmen und jedes System, das von irgend jemandem geschrieben wird, kann auch von irgend jemandem gehackt werden, denn es gibt immer jemanden, der schlauer ist als der andere und deshalb denken wir an den Vertrauensverlust den das E-Voting auslösen kann, wenn wir dieses verlieren. Warten wir zu und schauen wir die Entwicklung ab und reagieren dann erneut.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Art. 12 (b] Aufgaben). zu Art. 12 Abs. 1 Bst. b: Hier geht es um die Information, dass Gemeindevertreter in der vorberatenden Kommission darauf hingewiesen haben, dass das kantonale Stimmbüro damit rechnen muss, wenn das E-Voting bleibt, bzw. flächendeckend eingeführt wird, das sich auch die Gemeinden auf das kantonale Stimmbüro für die Entschlüsselung der elektronischen Urne bemühen werden, dass auch das kantonale Stimmbüro, bei nur Gemeindeabstimmungen, dann auch teilweise im Einsatz sein muss.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Art. 24 (Wahlvorschläge a] Gültigkeit).

Bei Art. 24 Abs. 1 Bst. b Ziff. 2 wurde der Antrag gestellt, dass neu wenigstens 50 Stimmberechtigte des Wahlkreises Wahlvorschläge unterzeichnen müssen. Ein anderer Antrag lautete dagegen, dass bisherige Kandidaten keine Unterschriften benötigen. Beide Anträge wurden abgelehnt, womit es bei 15 Unterschriften bleibt, mit 4:11 Stimmen gegen die Erhöhung der Unterschriftenzahl, mit 3:12 Stimmen gegen den Verzicht auf Unterschriften

Der Antrag in Abs. 1 Bst. e und f das Wort «ausschliesslich» zu streichen, also ein weiterer Antrag, bzw. die Liste zu bereinigen, das nur noch wählbare Kandidaturen enthalten sind, wurde in der vorberatenden Kommission mit 4:8 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 1 Abwesenheit abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Ich möchte Sie auch ermuntern, hier wieder gleiche Rechte zu schaffen, wie wir sie auf Bundesebene haben. Der Rat hat leider das Listenverbindungsverbot vor schätzungsweise 20 Jahren eingeführt. Es wäre Zeit das zu korrigieren.

Es ist eben unabhängig von der Anzahl Leute die stimmen gehen, die fairere Lösung, wenn Listenverbindungen zulässig sind. Böhi-Wil hat die Stimmbeteiligung genannt und wenn wir da einen Schritt weitergehen, stellen wir fest, dass bei den nationalen Wahlen, wo Listenverbindungen zulässig sind, die Stimmbeteiligung höher ist als bei den kantonalen Wahlen. Daraus könnte man jetzt auch folgern, dass sie vielleicht sogar zunehmen würde, wenn man Listenverbindungen wieder zulässt. Aber das sind alles Spekulationen. Wichtig ist, dass es fairer ist und wir müssen uns für faire Lösungen einsetzen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Art. 74 (Vortage a) Grundsatz). Kommissionspräsident: In der Kommission wurde zur Art. 74 kurz diskutiert, ob man an Vortagen vom Abstimmungstag die Urne auch offen haben muss, dass sei ja nicht mehr notwendig, aufgrund der wenigen persönlichen Stimmabgaben und das Thema wurde auch in einer Teilantwort die Jäger-Vilters-Wangs gegeben hat, aufgegriffen. Warum haben wir überhaupt noch Urnen geöffnet? Es ist ganz einfach, weil der Bundesgesetzgeber dies vorschreibt. Eine Urnenabstimmung muss weiterhin möglich sein und auch an Vortagen muss das zweimal möglich sein, deshalb haben wir das in das Gesetz übernommen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Der Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Um es kurz zu fassen, dieser Artikel kann und darf nicht in die aktuelle Gesetzesrevision einfliessen. Es darf nicht sein, dass die Parteien an die Pflicht gebunden werden, wie viele Frauen auf einer Liste aufzuführen sind, bzw. das nur maximal zwei Drittel Männer auf einer Wahlliste gestellt werden dürfen.

Bestimmt verwundert es Sie, dass ich als Frau gegen diesen Gesetzesartikel bin. Für mich ist jedoch politische Arbeit immer noch freiwillig und soll freiwillig geschehen.

Ich bezweifle, dass eine Frau die unter Druck und Zwang auf einer Liste nominiert werden muss, dies zu ihrer Zufriedenheit und zur Zufriedenheit ihrer Partei machen wird. Um gute politische Arbeit leisten zu können, braucht es Freiwillige, die sich mit Herzblut und aus Überzeugung für politische Arbeit einsetzen, ob dies dann Frauen oder Männer sind, muss egal bleiben und darf nicht mit einer Quote im Gesetz festgeschrieben werden.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Art. 99 (Artikeltitel). Kommissionspräsident:

Bei Art. 99 wurde auch nochmals in der Kommission der Antrag gestellt von der aktuellen Methode Hagenbach-Bischoff zur Methode doppelter Pukelsheim zu wechseln.

Dieser Antrag wurde mit 2:11 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Art. 50 (Stimmzettel b) Majorzwahlen). Kommissionspräsident: In der Kommission wurde bei diesem Artikel die Frage aufgeworfen, ob bei Majorzwahlen nur der Name der Kandidaten genüge.

Die Antwort oder Beurteilung war so, dass es auch heute diese Vorschrift gibt. Selbstverständlich kann man zusätzliche Informationen zur Person angeben, bspw. Beruf oder auch schon politisches Mandat aber man wollte verhindern mit einer Zusatzpflicht, das allenfalls Wahlen ungültig wären, wenn jemand nur den Namen aufschreibt aber es klar erkennbar ist, wer damit gemeint ist.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Art. 92 (Massgebendes Mehr und Ergebnis). Kommissionspräsident: Die Fassung der vorberatenden Kommission entspricht der heutigen Regelung, möglicherweise nicht wortwörtlich gesetzmässig aber konsequenzmässig ist es die heutige Regelung, dass auch die Leerstimmen mitgezählt werden und die Aussage oder die Überlegung in der Kommission war zu diesem Antrag, dass Leerstimmen nicht zwingend nicht wissen was man will, sondern eigentlich im Prinzip auch eine Aussage der Wähler darstellt.

Diese Änderung, festhalten letztlich am bestehenden System, dass die Anzahl der gültigen Stimmzettel massgebend ist, wurde mit 8:5 Stimmen bei 2 Abwesenheiten gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt.

Dieses Thema, bzw. dieser Antrag, wurde in der Kommission nicht gestellt und auf ein mögliches Problem, wenn er angenommen wird, hat Kollege Thoma-Andwil hingewiesen. Ob das bedeuten würde, dass es dann keine reinen Männerlisten, die bisher so bezeichnet wurden, geben darf. Aber das können wir dann diskutieren, wenn Sie den Antrag angenommen haben.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Was meine Vorredner Suter-Rapperwil-Jona und Böhi-Wil bereits gesagt haben, können wir unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Wir behandeln den Rückweisungsantrag der SP-GRÜ-Fraktion mit dem Auftrag dem Kantonsrat eine neue Vorlage zu unterbreiten, welche die Sitzverteilung bei Kantonsratswahlen nach dem System des doppelten Pukelsheim vorsieht.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-GLP-Fraktion begrüsst die Totalrevision des heutigen Gesetzes über die Urnenabstimmungen. Mit dem vorliegenden Entwurf ist es gelungen, dem Anspruch der Totalrevision gerecht zu werden, nämlich ein ebenso modernes wie bürgerfreundliches Gesetz zu schaffen. Die Systematik wird verbessert und die Terminologie harmonisiert, die Abläufe werden präzisiert und die Zuständigkeiten der Staatsebenen und Akteure klarer definiert. Wir begrüssen auch, dass auf eine ergänzende Verordnung verzichtet wird.

Die CVP unterstützt überdies, dass das heutige Wahlsystem im Kanton nicht auf den Kopf gestellt wird. Regierung und vorberatende Kommission haben Recht, wenn sie an den acht Wahlkreisen und der Mandatsverteilung nach Hagenbach-Bischoff festhalten wollen. Die Einführung des doppelten Pukelsheim würde den Eigenheiten der Regionen im Kanton St.Gallen nicht gerecht, er führt zu unverständlichen Mandatsvergaben und fördert die Zersplitterung des Parteiensystems. Das ist nicht im Interesse der St.Galler Bevölkerung.

Unterschiedliche Haltungen gibt es in der Fraktion in Bezug auf die Möglichkeiten und Grenzen von überparteilichen Listenverbindungen bei kantonalen Wahlen. Die eine Seite sieht in überparteilichen Listenverbindungen eine sinnvolle Möglichkeit zur Förderung von Kleinparteien oder zur Bildung grosser politischer Blöcke über mehrere Parteien hinweg. Die andere Seite bevorzugt die Transparenz der heutigen Regelung für die Wählerschaft, und sie will keine Anreize für rein wahlarithmetische Bündnisse setzen.

Die CVP-GLP-Fraktion ist auch deshalb zufrieden mit dem vorliegenden Entwurf, weil einige Punkte, welche die CVP-GLP-Fraktion bereits in der Vernehmlassung eingebracht hatte, von der Regierung aufgenommen worden sind oder in der vorberatenden Kommission Zustimmung fanden. Unglücklich finden wir, dass die kantonalen Wahlen weiterhin mit eidgenössischen Abstimmungen zusammenfallen. In anderen Kantonen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Wahlen an separaten Terminen stattfinden. Damit wird man der herausragenden Bedeutung von Wahlen nicht gerecht und man verhindert, dass das Wahlergebnis durch die einseitige Mobilisierung von Abstimmungsvorlagen verfälscht wird.

Richtig finden wir hingegen, dass die Berechnung des absoluten Mehrs nicht so verändert wird, dass leere Stimmzettel kein Gewicht mehr haben. Im Resultat hätte die von der Regierung vorgeschlagene neue Berechnung zu einer Art «Lex Bisherige» geführt. Die CVP ist aber der Meinung, dass auch leere Stimmzettel eine Meinung ausdrücken und bei der Berechnung nicht einfach ignoriert werden dürfen. Umstrittene Kandidaten sollen nicht vereinfacht gewählt werden, wenn gleichzeitig Tausende von Leerstimmen signalisieren, dass man nicht zufrieden ist mit der Auswahl an Kandidaturen.

Ebenfalls begrüssenswert ist, dass die vorberatende Kommission den Entwurf so ergänzte, dass die Wahlergebnisse künftig umgehend veröffentlicht werden, wenn sie vorliegen. Das Hinhalten am Wahlsonntag bis zu einem vorab festgelegten Zeitpunkt ist nicht mehr zeitgemäss und unfair den Unwissenden gegenüber.

Bei der Frage der Vergabe der Ordnungsnummern für die Nationalrats- und Kantonsratslisten unterstützt die CVP den Antrag der vorberatenden Kommission. Der heutige Wettlauf der Parteien und Gruppierungen um eine möglichst tiefe Ordnungsnummer ist ebenso unwürdig wie unnötig. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass auch der Bund mehrfach auf dieses Problem hingewiesen hat und andere Kantone wie etwa Zürich oder Luzern die Ordnungsnummer nach einem sachlicheren System vergeben. Die etablierten Parteien, also jene, die bereits im Parlament sind, sollen zuerst aufgeführt werden und zwar geordnet nach ihrem Parteistärke. Damit kommt eine Übersichtlichkeit und Ordnung ins Büchlein mit den Wahllisten, die den Stimmbürgern intuitiv klar ist und die an ein sachliches Kriterium anknüpft. Die Dramatisierung durch die Regierung ist nicht stichhaltig. Die Nachfrage bei der zuständigen Stelle im Kanton Zürich hat ergeben, dass das System dort absolut einwandfrei funktioniert. Die CVP ist dafür, diesem guten Beispiel zu folgen.

Noch etwas Geduld braucht es, bis auch eine andere Forderung erfüllt werden kann. Die Verteilung der Kantonsratssitze auf die acht Wahlkreise müsste nämlich nicht auf Basis der Gesamtbevölkerung, sondern auf Basis der Anzahl Stimmberechtigter erfolgen. Denn es ist nicht gerecht, wenn die Stimmberechtigten je nach Wahlkreis ein anderes Stimmgewicht haben, nur weil die ausländische Bevölkerung mitgezählt wird. Warum soll ein Werdenberger für fast 70 Prozent Nichtstimmberechtige mitstimmen können, ein Toggenburger oder ein Linthgebieter aber nur für 45 Prozent Nichtstimmberechtige? Bis diese Ungerechtigkeit beseitigt werden kann, muss aber noch eine Änderung im Bundesrecht abgewartet werden. Zwei Standesinitiativen, die den Kantonen mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Wahlsysteme einräumen, stehen kurz vor der Annahme durch die Bundesversammlung. Wir werden die Debatte weiterverfolgen und zu gegebener Zeit eine Änderung des WAG beantragen.

Die Ausführungen zum Thema E-Voting kann ich kurz halten. Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt den eingeschlagenen Weg. Es ist richtig, die vorliegende Totalrevision dafür zu nutzen, die rechtliche Grundlage zu schaffen, um E-Voting einst auf den ganzen Kanton auszurollen, sobald die Bedingen erfüllt sind. Natürlich sind die Kosten hoch, nicht zuletzt deshalb, weil es auch die erforderlichen Sicherheitsstandards sind. Doch E-Voting ist ohne Zweifel der Weg der Zukunft, das Projekt ist in guten Händen und die rechtlichen Leitplanken sind richtig gesetzt. Wir sollten deshalb die Chancen nutzen und nicht nur die Gefahren bewirtschaften.

Zum Schluss noch ein Wort zur Kommissionsmotion. Die Totalrevision des Gesetzes über die Urnenabstimmungen ist in der Schlussrunde, doch nun soll in einem nächsten Schritt zeitnah und proaktiv die Totalrevision des Gesetzes über Referendum und Initiative angegangen werden. Denn die beiden Gesetze hängen eng zusammen, gerade im Bereich der politischen Rechte. Bei der Revision des RIG sollen insbesondere die Fristen für Referenden und Initiativen gegenüber heute präzisiert und beschleunigt werden. Die heutige Regelung in diesem Bereich hat Lücken und lässt der Regierung und der Verwaltung zu viel Spielraum Daher haben wir die Motion im Rahmen der vorberatenden Kommission eingebracht, und es freut uns sehr, dass die Motion breite Unterstützung fand.

Fazit: Der Entwurf des Gesetzes zu Wahlen und Abstimmungen ist insgesamt gelungen. Die Anträge der vorberatenden Kommission verdienen unsere Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die kantonalen Vorschriften über Wahlen und Abstimmungen sind im Gesetz über die Urnenabstimmungen vom 4. Juli 1971 sowie noch entsprechender Vollzugsverordnung vom 17. August 1971 geregelt. Diese Rechtserlasse nicht nur in die Jahre gekommen, sondern einer grossen Anzahl von Teilrevisionen unterzogen worden, so dass UAG achtmal, wie die Regierung erachtet, auch die vorberatende Kommission den Zeitpunkt für eine Totalrevision als richtig. Mit dem neuen Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG), können die verfahrensrechtlichen und operativen Abläufe vor, während und nach den Wahlen und Abstimmungen übersichtlicher und abschliessend auf Gesetzesebene geregelt werden. Während im Jahr 1971 einzig die Stimmabgabe an der Urne möglich war, ist heute die vor ungefähr 30 Jahren geschaffene briefliche Stimmabgabe der Normalfall. Nachdem der Probebetrieb für Auslandschweizer und in fünf Pilotgemeinden friktionslos verlaufen ist, soll zudem E-Voting in den ordentlichen Betrieb überführt werden, wobei dem Sicherheitsaspekt sehr grosse Bedeutung zukommt. Die verschiedenen Abstimmungsmöglichkeiten haben Einfluss auf den Titel des Gesetzes. Das Urnenabstimmungsgesetz wird zum Gesetz über Wahlen und Abstimmungen.

Die vorberatende Kommission behandelte die Vorlagen an zwei Sitzungstagen. Am Zweiten mit einer kurzfristigen Abwesenheit. Angesichts der Bedeutung des neuen Gesetzes nahm Regierungspräsident Fredy Fässler als Vertreter der Regierung am ersten Sitzungstag teilweise teil. Die federführende Staatskanzlei wurde vertreten durch Staatssekretär Canisius Braun, Vizestaatssekretär Benedikt van Spyk und Jan Scheffler, stellvertretender Leiter Recht und Legistik. Von den Parlamentsdiensten amtete Aline Tobler als Protokollführerin, unterstützt durch Barbara Jäggy in der ersten und Leandra Cozzio in der zweiten Sitzung. Die vielen Nachträge in Gesetz und Verordnung haben die Vorschriften unübersichtlich gemacht. Es gibt aber auch Regelungslücken. So fehlen Bestimmungen zu den Zuständigkeiten sowie klare Vorgaben zur Auszählung und Ergebnisermittlung. Technologische Entwicklung, insbesondere E-Voting und die elektronische Ergebnisermittlung haben zu einem zusätzlichen Regelungsbedarf geführt. Zudem sind wichtige Bestimmungen auf Verordnungsstufe geregelt. Die vorberatende Kommission begrüsst es, dass das neue Gesetz «Wahlen und Abstimmungen» umfassend geregelt und deshalb auf eine Verordnung verzichtet werden kann. Dies trägt auch zur Rechtssicherheit bei, weil das Bundesgericht materielle Bestimmungen in Verordnungen oft nicht als genügende gesetzliche Regelung qualifiziert. Die Kommission befasste sich intensiv mit dem Thema E-Voting und den damit verbundenen sicherheitstechnischen Anforderungen. Die positiven Erfahrungen aus den fünf Pilotgemeinden sowie die Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit, welche in unserer Beratung noch erweitert worden sind, veranlasst die Mehrheit der vorberatenden Kommission dem Rat zu beantragen E-Voting schrittweise in den ordentlichen Betrieb zu überführen. Eine flächendeckende Freigabe bedarf aber einer nochmaligen Zustimmung des Kantonsrats. Ich verweise auf die 30 Prozent Klausel in Art. 62, mehr dazu in der Spezialdiskussion. Es wurde ein Antrag zur Berechnungsmethode bei den Proporzwahlen gestellt. Doppelter Pukelsheim anstelle von Hagenbach Bischoff-Methode, was schon Thema früherer Vorstösse und Revisionen gewesen war. Dabei wurde auf Bundesgerichtsentscheide verwiesen, wonach die Hürde bei Proporzwahlen für einen Sitz nicht zu hoch angesetzt werden dürfen. Die vorberatende Kommission lehnte eine Änderung der Berechnungsmethode grossmehrheitlich ab, wie auch die Wiedereinführung von Unterlistenverbindungen bei Kantonsratswahlen. Was die Vergabe von Ordnungsnummern für die Nationalrats- und Kantonsratswahlen betrifft, beantragt die Kommission eine Neuerung die in ähnlicher Form wie im Kanton Zürich angewendet wird. Listen, die im Parlament vertreten sind, sollen ab den nächsten Wahlen Ordnungsnummern in der Reihenfolge gemäss den bisherigen Stimmenanteil je Wahlkreis erhalten, wenn sie wieder mit der gleichen Bezeichnung antreten. Weitere Listen erhalten wie bisher die nachfolgende Ordnungsnummer gemäss Eingang. Da diese Frage nicht unbestritten war und aufgrund des roten Blattes der Regierung, werde ich diesbezüglich in der Spezialdiskussion weitergehende Ausführungen machen. Bei der Beratung der Vorlage wurde festgestellt, da in der Kommission die Gemeindepräsidenten gut vertreten waren, dass sich in den bald 50 Jahren seit bestehen des UAG in den Gemeinden zu einzelnen organisatorischen Fragen unterschiedliche Praxen entwickelt haben. Wenn das neue Gesetz diesbezüglich keine Vorschrift enthält, können die Gemeinden ihre Praxis weiterführen. Wo aber das neue Gesetz klare Vorgaben macht, bspw. ab wann die eingegangenen Stimmen ausgezählt werden dürfen, dann ist das Gesetz anzuwenden, selbst wenn langjährige Gewohnheiten aufgegeben werden müssen. Was die Ausstandsregeln der Stimmbüros der politischen Gemeinden betrifft, wird ein Mittelweg zwischen dem Entwurf der Regierung und der heutigen Praxis beantragt. Ich verweise auf Art. 20 auf dem gelben Blatt. Bei den Neuerungen sind auch Organisation und Aufgaben eines kantonalen Stimmbüros zu erwähnen. Bei der Berechnung des absoluten Mehrs will die Kommission jedoch an der bisherigen Regelung festhalten, da Leerstimmen auch eine Willensäusserung sind. Abzustellen ist somit weiterhin auf die gültigen Stimmzettel.

Abschliessend ist zu erwähnen, dass die vorberatende Kommission auch einen Handlungsbedarf beim Gesetz über Referendum und Initiative vom 27. November 1967, also nochmals vier Jahre älter als das UAG, sieht.

Und es bedauert, dass die Regierung die beiden Gesetze nicht in einem Schritt revidierten zu einem Gesetz über die politischen Rechte zusammengeführt hat. Deshalb soll die Regierung mit einer Kommissionsmotion beauftragt werden, die Revision des RIG an die Hand zu nehmen und insbesondere die Fristen zu präzisieren und zu beschleunigen. Die vorberatende Kommission ersucht Sie mit 12:2 Stimmen bei 1 Abwesenheit auf die Vorlage einzutreten. Ziel von Regierung und vorberatender Kommission ist, weshalb die zweite Sitzung innerhalb von zehn Tagen vereinbart werden konnte, zu der alle Kommissionsmitglieder zustimmten, dass das neue Gesetz erstmals für die eidgenössischen Wahlen im Jahr 2019 und dann für die kantonalen Wahlen im Jahr 2020 angewendet wird.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Zuerst einmal, was ist der «doppelte Pukelsheim»? Sein Erfinder der deutsche Mathematiker Friedrich Pukelsheim erklärt seine Methode wie folgt: Es handelt sich um eine doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung.

Die Bezeichnung sagt schon alles den das Verfahren ist genau so kompliziert wie sein Name. Eigentlich geht es aber um den Versuch einer Sitzzuteilung die präziser als das heutige System ist. Das ist zwar lobenswert, der doppelte Pukelsheim hat aber grosse unerwünschte Nebenwirkungen. Bei diesem System erfolgt die Berechnung der genauen Sitzzuteilung in mehreren verschachtelten Schritten und sie ist extrem aufwändig. Auf der Ebene des Kantons würde die Proportionalität zwar verbessert aber zu Lasten der Wahlkreise. Das bedeutet konkret das Parteien die den 120-sten Teil der Stimmen im Kanton erreichen automatisch einen Sitz gewinnen würden. Das kann aber zu grossen Verzerrungen führen, indem z.B. in einem Wahlkreis eine Kleinstpartei dank Stimmen aus anderen Wahlkreisen einen Sitz erobern könnte, obwohl sie weniger Stimmen gewonnen hat als andere Parteien im gleichen Kreos. Sie sehen, diese Methode ist äusserst kompliziert. Kommt dazu, dass die Resultate dieser Methode nur mit dem Einsatz von Computerprogrammen ermittelt werden können. Für eine Einzelperson ist es aufgrund der Komplexität schlicht unmöglich die Sitzzuteilung nachzurechnen.

Der doppelte Pukelsheim würde dazu führen, dass die Kleinstparteien bevorteilt werden und sie könnte zu einer Zersplitterung der Kräfte im Parlament führen.

Natürlich ist es legitim das Einzelpersonen oder Grüppchen sich als politische Parteien organisieren auch wenn sie noch so wenig Mitglieder zählen. Die Problematik dieser Splitterparteien von Rechts und von Links ist allerdings oft, dass sie von Egomanen geführt werden, deren einziger Programmpunkt darin besteht, sich auf der politischen Bühne zu präsentieren. Wenn jemand im Kanton St.Gallen die Absicht hat, sich in den Kantonsrat wählen zu lassen, dann findet er ganz sicher eine politische Heimat, entweder bei der SVP-, CVP-GLP-, FDP- oder SP-GRÜ-Fraktion. Wenn man sich die Zusammensetzung dieses Kantonsrats genauer anschaut, dann stellt man fest, dass auch nach der Verkleinerung von 180 auf 120 Mitgliedern die politische Vielfalt sehr gross ist. In allen im Kantonsrat vertretenen Parteien ist die politische Bandbreite gross und es hat Platz für sehr vieles. Ich bin der festen Überzeugung zusammen mit meinen Kollegeinnen und Kollegen von der Fraktion, dass es nicht im Interesse eines geordneten Politikbetriebs ist, wenn Splitterparteien in den Kantonsrat gewählt werden. Zudem ist die fehlende praktische Nachvollziehbarkeit der Sitzverteilung gemäss doppeltem Pukelsheim ein grosser Nachteil der Methode, denn ein Wahlsystem muss transparent und verständlich sein.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das bestehende Gesetz über die Urnenabstimmungen ist seit dem Jahr 1971 im Vollzug. Daher ist es unabdingbar, dass es umfassend revidiert wird, obschon der Erlass in bisher acht Nachträgen angepasst und die organisatorischen Gegebenheiten angepasst wurden, ist das Gesetz nicht mehr aktuell. Es entstand in einer Zeit, als der Gang an die Urne noch die Regel war. So wurden die drei Stimmkanäle brieflich, elektronisch und persönlich nicht gleichwertig berücksichtigt. Für die Praxis ist das Gesetz schwerfällig und schwer verständlich. Die FDP-Fraktion setzt sich für ein modernes Wahlabstimmungsgesetz in Bezug auf Verständlichkeit, Praktikabilität und Digitalisierung mit erhöhtem Augenmerk auf die Datensicherheit ein.

In diesem Zusammenhang denkt die FDP-Fraktion fortschrittlich. In einer zunehmend durch Digitalisierung geprägten Demokratie muss es uns auch in der Zukunft gelingen, der Bevölkerung eine einfache und praktikable Teilnahme am demokratischen Prozess zu ermöglichen. E-Voting ergänzt als dritter Kanal die bestehenden Stimmabgabemöglichkeiten. Zudem wird die Qualität der Stimmabgabe erhöht, weil es keine ungültigen oder verspäteten Stimmabgaben mehr gibt. Die Rückmeldungen aus den Pilotgemeinden in einer solchen ich persönlich wohne und daher E-Voting selbst genutzt habe, sind durchwegs positiv. Natürlich, und da sind wir uns auch bewusst, muss der Sicherheitsfrage grösste Bedeutung geschenkt werden. In der Botschaft werden in Abschnitt 3 Punkt 2.4 d die Sicherheitselemente im Detail ausgeführt.

Wir sind daher der Meinung, dass der Sicherheit eine sehr hohe Bedeutung zugemessen und dem hohen Wert unserer Demokratie Rechnung getragen wird. Die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit von E-Voting sind zentrale Grundlagen für die Vertrauenswürdigkeit der elektronischen Stimmabgabe.

Die FDP-Fraktion spricht sich dafür aus, das auch die Anforderungen an den Schutz des Stimmgeheimnisses sowie der Schutz der persönlichen Daten der Stimmberechtigten ausdrücklich festgehalten werden und somit auch keine Basis für irgendwelche Statistiken, Auswertungen gelegt werden soll. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass E-Voting im Pilotbetrieb zwingend weitergeführt werden soll. Es ist aber auch wichtig, dass das Parlament zu einem späteren Zeitpunkt gestützt auf die Erfahrungen aus den Pilotbetrieb, die Frage noch einmal prüft, ob E-Voting auch flächendeckend eingeführt werden soll. Auch beim Wahlverfahren sind die Nachvollziehbarkeit und Transparenz wichtige Anliegen, die durch das heutige Verfahren erfüllt werden. Die FDP-Fraktion erachtet daher das angewendete Proporzwahlverfahren als das Richtige an und sieht hier keinerlei Handlungsbedarf. Anträge den Pukelsheimer einzuführen, lehnen wir strikte ab. Auch sehen wir keine Veranlassung, das bestehende bewährte System der Wahllistenordnung anzupassen. Die FDP-Fraktion und ihre Mitglieder in der vorberatenden Kommission lehnen den Antrag der Kommission ab und unterstützen dort das rote Blatt der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Rückweisung an die Regierung mit dem Antrag, dem Kantonsrat eine neue Vorlage zu unterbreiten, welche die Sitzverteilung bei Kantonsratswahlen nach dem System des «Doppelten Pukelsheim» vorsieht.

Wir anerkennen den grossen Revisionsbedarf seit dem Erlass des ursprünglichen oder des vorausgehenden Gesetzes aus dem Jahr 1971. Wir sind schon sehr erstaunt, dass bei den Eintretensvoten von anderen Parteien gerühmt wurde, das alles jetzt im Gesetz verankert sei und es keine Vollzugsverordnung mehr brauche.

Ich glaube, die gleichen Parteien werden dann in den nächsten Voten wieder die übermässige Regulierung geiseln und nach Deregulierung rufen, ich orte da einfach einen riesengrossen Konflikt und ich weiss, es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, anstatt Verordnungsbestimmungen, die die Regierung einfach anpassen könnte, werden dann Weisungen und Kreisschreiben der Regierung erfolgen, das ist für uns aber weiter kein Problem. Im Wesentlichen haben wir bei der Vorlage zwei unumgängliche Themen diskutiert, einerseits das E-Voting, andererseits die Gerechtigkeit im Proporzwahlsystem. Zum E-Voting möchten wir festhalten, dass wir dem E-Voting gegenüber eine verhalten skeptische Meinung verfolgt haben. Wir haben uns aber überzeugen lassen, dass aufgrund der Gesetzesbestimmung im Art. 16quater des jetzigen Gesetzes die Versuchsbetriebe, die jetzt durchgeführt werden mit E-Voting korrekt abgedeckt sind und jetzt wirklich der Scheidepunkt ist, um zu entscheiden, gehen wir in dieser Frage einen Schritt weiter oder brechen wir die Übung ab und dafür bedanken wir uns jetzt für die Klarheit von Seiten der SVP-Fraktion. Es waren Anträge im Umlauf, die zum Ausdruck gehabt hätten, wir hätten E-Voting eingeführt mit so hohen Hürden, dass das dann nicht mehr umgesetzt hätte werden können. Jetzt liegt ein Antrag auf Streichung dieser Artikel vor. Wir werden diesem Artikel oder dem Änderungsantrag der SVP-Fraktion ganz klar nicht zustimmen.

Allfällige weitergehende Anträge zu dieser Kompromissformulierung der vorberatenden Kommission werden wir ebenfalls nicht unterstützen. Wir sind der Meinung, Datenschutzstimmgeheimnis sind hinreichend in unserer übrigen Rechtsordnung garantiert und sichergestellt, wonach es wirklich überflüssig ist, diese beiden Aspekte auch noch mal im Wahlgesetz zu verankern. Zum Proporzwahlsystem möchten wir feststellen, leider wurde es verpasst mit dem neuen Gesetz über Wahlen und Abstimmungen dringend notwendige Verbesserungen im Proporzwahlsystem vorzuschlagen. Das St.Galler System basiert auf dem Hagenbach-Bischoff-Modell, dass mehr als 100 Jahre alt ist, notabene doppelt so alt wie das in die Jahre gekommene Urnenabstimmungsgesetz. Proporzwahlen haben zum Zweck, dass sie in einem Parlament möglichst alle Wahlberechtigten aus der Bevölkerung vertreten sollen und diese abbilden sollen. Das jetzige System hat den nicht mehr akzeptierbaren Nachteil, dass es zu grossen Verzerrungen bei den Sitzverteilungen kommt. Verschärft wurde diese Problematik durch das Verbot von Unterlistenverbindungen wie dies das Bundesrecht vorsieht. Wir nehmen jetzt schon vorweg das es unsere gemeinsame Verantwortung ist in diesem Gesetzgebungsprozess die Vorgaben in Art. 34 unserer Bundesverfassung und der darauf abgestützten bundesgerichtlichen Rechtsprechung nachfolge zu leisten.

Bestandteil oder der Art. 34 Abs. 2 unserer Bundesverfassung lautet wie folgt: «Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Willensabgabe» Bestandteil, gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in BG143 I 92, bildet die Wahlrechtsgleichheit, welche sich in drei Teilgehalte unterteilen lässt, nämlich die Zählwertgleichheit, die Stimmkraft und Stimmengewichtsgleichheit und die Erfolgwertgleichheit. Die Zählwertgleichheit bedeutet, dass alle Stimmen formell gleich behandelt werden. Damit haben wir in unserer Proporzregelung weniger Probleme, aber dafür mit den anderen beiden Teilgehalten, nämlich die Stimmkraft oder Stimmgewichtsgleichheit, soll jedem Wähler garantieren, dass seine Stimme nicht nur gezählt, sondern gleich wie alle anderen Stimmen verwertet wird und die Erfolgswertgleichheit soll schliesslich sicherstellen, dass allen Stimmen derselbe Erfolg zukommt, d.h., dass sie materiell in gleicher Weise zum Wahlergebnis beitragen und bei der Mandatsverteilung entsprechend berücksichtigt werden. Nun aber hat das Parlament in verschiedenen Etappen, sukzessive Verschlechterungen eingeführt, die die Stimmwertgleichheit arg beeinträchtigen. Im Jahr 1999 wurden die Unterlistungen im klaren Widerspruch zum nationalen Recht und zu Lasten der kleinen Parteien verboten. Im Jahr 2003 wurde mit der Revision der Kantonsverfassung ein sehr grosser Wahlkreis St.Gallen mit Gossau und das Belassen eines Kleinstwahlkreises wie z.B. Werdenberg mit nur mal neun Sitzen geschaffen.

Daraus folgt: Das für einen Sitz im Wahlkreis Werdenberg werden 11,1 Prozent der Stimmen notwendig sind und im Wahlkreis St.Gallen-Gossau 3,4 also mehr als dreimal mehr Stimmen benötigt werden. Weiter wurden im Jahr 2007 mit der Verkleinerung des Kantonsrats von 180 auf 120 Sitze die ohnehin schon zu kleinen Wahlkreise an die Schmerzgrenze reduziert und in der aktuellen Vorlage in der Spezialdiskussion werden Sie es hören, werde versuchen, die grossen Parteien sich in den Listenzuteilungen zu privilegieren und was für uns absolut unsäglich ist, dass die Wahlkreise nur noch nach den Schweizer Bürgern und Bürgerinnen gewichtet werden sollen. Das ist für uns absolut indiskutabel. Jeder Parlamentarier, jede Parlamentarierin ist nach unserem dafürhalten verpflichtet ihren Wahlkreis mit allen ihren Leuten die dort wohnen, ob Jung oder Alt, Schweizer oder eben nicht Schweizer, haben sie zu vertreten und darum gibt es nach unserem dafürhalten absolut gar keinen Grund, an diesem Thema etwas zu ändern.

Wir werden in der Spezialdiskussion einen Antrag einreichen für das Ermöglichen von Listenverbindungen und unter Listenverbindungen analog wie das für den St.Galler Stimmbürger und für die St.Galler Stimmbürgerin bei den Nationalratswahlen zur Anwendung kommt. Diesbezüglich wäre es nur eine klare Vereinfachung.

Den Art. 42 mit den neuen Ordnungsnummern und Listenbezeichnungen lehnen wir kategorisch ab. Wir sehen kein Bedürfnis diese Regelung anzupassen und plädieren für das beibehalten des Status Quo bzw. wir unterstützen diesbezüglich die Haltung der Regierung. Wir werden dann im weiteren noch einen Art. 35 einbringen und machen auf das Problem der krassen Untervertretung von Frauen im Kantonsparlament aufmerksam. Wir haben es ausgezählt, von 120 Sitzen sind lediglich 21 Frauen vertreten und wir möchten für die Zukunft nicht mehr Frau Kantonsratspräsidentin, dass Sie bei der Wahlfeier Frauen auftanzen lassen müssen, nur damit für einen kurzen Moment die Frauenquote im Parlament ein bisschen höher wäre. Wir wären Ihnen also sehr dankbar, wenn Sie diesem berechtigten Anliegen dann Folge leisten werden. Zusammengefasst nach all dieser Würdigung, stellen wir den Antrag auf Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, dem Kantonsrat eine neue Vorlage zu unterbreiten, welche die Sitzverteilung bei Kantonsratswahlen nach dem Sitz nach dem System des «doppelten Pukelsheim» vorsieht.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Wir stimmen über das graue Blatt der SP-GRÜ-Fraktion ab.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Art. 34 (Unterzeichnung der Wahlvorschläge).

Hier wurde nochmals der Antrag gestellt bereits wie bei den Proporzwahlen, für bisherige keine Unterschriften mehr einreichen zu müssen und dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission mit 5:8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir möchten als Frau gewählt werden. Das ist selbstverständlich, dass wir das möchten. Wir sind jedoch im Kantonsrat nicht einmal zur Hälfte abgebildet von dem was notwendig wäre, wenn wir die Bevölkerung abbilden wollten im Rat. Deshalb ist die Quote einfach eine vorübergehende Hilfestellung dazu, d.h. nicht, dass sie bleiben muss, wenn 50 Prozent der Kantonsrätinnen hier vertreten sein werden. Auch im PCG, die Regierung hat die Umsetzung des Auftrags sich auch für die Massnahmen im PCG für eine Gleichstellung der Frau, die auch höhere Positionen einnehmen soll, einzusetzen, abgeschrieben. Abschreiben heisst, sie nimmt es nicht genügend ernst und um diese Hilfestellung zu gewährleisten, ist die Quote notwendig.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Art. 42 (Listen). beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion, Art. 42 Abs. 2 Satz 1 wie folgt zu formulieren: «Bei Nationalratswahlen und Kantonsratswahlen erhalten je Wahlkreis die Listen, die unter der gleichen Bezeichnung in der laufenden Amtsdauer für den betreffenden Wahlkreis bereits im jeweiligen Parlament vertreten sind, in der Reihenfolge ihres Stimmenanteils im jeweiligen Wahlkreis Ordnungsnummern von 1 an aufsteigend.»

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Der heutige Wettlauf der Parteien und Gruppierungen um eine möglichst tiefe Ordnungsnummer ist schlicht unwürdig und unnötig. Andere Kantone wie Zürich, Basel Stadt, Luzern und weitere sind deshalb zu einem System übergegangen, das bei der Vergabe der Ordnungsnummern an ein sachliches Kriterium anknüpft, nämlich an den Wähleranteil bei der letzten Wahl. Im Resultat werden also die etablierten Parteien, sprich jene, die bereits im Parlament sind, zuerst aufgeführt und zwar geordnet nach Parteistärke. Damit gewinnt das Büchlein mit den Wahllisten an Übersichtlichkeit und Ordnung und die Reihenfolge der Listen ist den Stimmbürgern ganz intuitiv klar.

Die Dramatisierung, welche die Regierung auf dem roten Blatt versucht, läuft ins Leere. Die Regelung auf dem gelben Blatt mag kompliziert aussehen, ist es aber eigentlich überhaupt nicht. Der Kanton Zürich kommt für dieselbe Regelung mit einem einzigen Satz im Gesetz aus, die Details werden auf tieferer Stufe geregelt. Nun, der Formulierungsvorschlag der vorberatenden Kommission stammt aus der Feder von RELEG. Wir können gut damit leben, und für die Verwaltung macht es grundsätzlich wenig Unterschied, auf welcher Regelungsstufe wir uns bewegen. Doch etwas mehr Pragmatismus und gesunden Menschenverstand hätte ich mir bei dieser Frage von unserer Verwaltung schon gewünscht. Darum auch der Antrag auf dem grauen Blatt. 

Dass Parteien und Gruppierungen, die nicht im Parlament vertreten sind, durch die neue Regelung benachteiligt seien, stimmt deshalb nicht, weil für sie auch weiterhin die genau gleiche Regelung gilt wie bisher, sprich: sie kennen ihre Ordnungsnummer, sobald sie ihre Liste eingereicht haben. Das ist übrigens auch der Grund, weshalb wir uns gegen ein Losverfahren aussprechen. Denn die Losverfahren führen unweigerlich dazu, dass die Ordnungsnummern erst sehr spät bekannt sind.

Dann die schon in der vorberatenden Kommission geschürte Angst, es werde Rechtsunsicherheit geschaffen. Sogar eine Klagewelle wurde herbeigeredet. Die Nachfrage bei der zuständigen Stelle im Kanton Zürich hat ergeben, dass das System dort absolut einwandfrei funktioniert. Die Verwaltung habe sich Leitlinien gegeben, und diese seien auch nie in Frage gestellt worden. Klagen habe es auch keine gegeben. Im Durchschnitt gibt es rund eine Anfrage je Legislatur und das über alle Wahlen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene hinweg. Die CVP-GLP-Fraktion ist dafür, dem guten Beispiel der genannten Kantone zu folgen. Glauben Sie mir, der Kanton St.Gallen schafft das auch.

Zum Schluss zuhanden des Protokolls und der Materialien die Begründung, weshalb die Formulierung «unter der gleichen Bezeichnung» viel zu einschränkend ist. Denn es gibt Listen, die vielleicht leicht anders bezeichnet werden als vor vier Jahren, die aber unstrittig Anspruch auf die Nachfolge der Liste haben – so z.B. die Formulierung im Kanton Basel Stadt. Wenn die FDP also einmal mit «FDP – aus Liebe zum Sarganserland» antritt und das nächste Mal mit «FDP Sarganserland», so ist jedem klar, dass das dasselbe ist. Das Gleiche gilt für «SVP» statt «Schweizerische Volkspartei», für «CVP Linth» statt «CVP See-Gaster» oder für «Gewerkschaften und SP» statt «SP und Gewerkschaften». Sollte das die St.Galler Verwaltung nicht hinkriegen, wäre dies überspitzter Formalismus in Reinkultur.

Wir bitten Sie deshalb, im Grundsatz das gelbe Blatt der vorberatenden Kommission zu unterstützen sowie den Antrag auf dem grauen Blatt. Dies ermöglicht es uns, eine allzu starre Regelung zu verhindern und stattdessen von den guten Erfahrungen der anderen Kantone zu profitieren.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Der Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich kann den Antrag absolut verstehen, der Ruf nach mehr Frauen in der Politik. Aber es liegt bei vielen Frauen absolut nicht im Interesse, dass man eine Quote festlegt. Wir möchten gerne wie alle gewählt werden, aber nicht favorisiert werden durch eine Quote, ganz sicher nicht. Wir möchten kein Privileg haben durch eine andere Quote

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Art. 35 (Anzahl und Bezeichnung der Vorgeschlagenen). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Art. 35 Abs. 2bis wie folgt zu formulieren: «In den Wahlvorschlägen beträgt der Frauenanteil bei drei oder mehr Kandidierenden je Liste wenigstens ein Drittel.»

In St.Gallen fehlen die Frauen in der Politik. Der Anteil der Frauen in diesem Rat liegt aktuell unter 20 Prozent. Gegenüber früheren Wahlen ist er rückläufig und so tief wie nie in der Geschichte. Verglichen mit den anderen Ostschweizer Kantonen sitzen im St.Galler Parlament am wenigsten Frauen.

Dieser Zustand ist unhaltbar und verlangt unter dem Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter dringend nach einer Korrektur. Dafür ist der Einsatz aller politischen Kräfte notwendig. Eine zielführende Möglichkeit ist es, dass die Parteien dazu verpflichtet werden, auf sämtlichen Wahlvorschlägen mindestens ein Drittel Frauen als Kandidatinnen aufzuführen, sofern die Liste mindestens 3 Kandidierende nennt. So ist es jeder Bürgerin, besonders aber jedem Bürger möglich auch allein zu kandidieren.

Die zusätzliche Regelung zum Frauenanteil im Gesetz über Wahlen und Abstimmungen ist aus drei Gründen dringend gefordert:

  1. Es muss alles getan werden, die Untervertretung der Frauen in den Parlamenten abzubauen. Wie alle Untersuchungen zeigen, spielen bei Wahlen die Parteien eine zentrale Rolle: Sie ermöglichen nicht nur, dass sich die Wählenden zwischen verschiedenen politischen Richtungen entscheiden können; sie bestimmen auch die Personen, die zur Wahl stehen. Bei der Bestimmung der Kandidaturen sind die Parteien und Gruppierungen weitgehend frei. Sie können also dem Aspekt der Repräsentation der Geschlechter mehr oder weniger Aufmerksamkeit widmen. Diesen Zustand wollen wir mit unserem Antrag verstärkt in Richtung Gleichstellung lenken. Alle politischen Gruppierungen sollen sich bei ihren Wahlvorschlägen um einen sichtbaren Anteil von Frauenkandidaturen kümmern müssen, ich betone kümmern müssen. Nur wenn genügend Frauen auf den Wahllisten erscheinen, werden Frauen auch gewählt.

  2. Die Freiheit kleiner politischer Gruppierungen wird mit dieser Regelung nicht eingeschränkt, hingegen werden grössere politische Gruppierungen in diesem Staat zumindest bei Wahlen daran erinnert, dass sie in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter eine Verantwortung haben. Als Folge der neuen Anforderung an Wahlvorschläge werden mehr Frauen für die politische Arbeit gewonnen, die dann wiederum innerhalb der Parteien präsenter sind. Das Bild der Politik in der Öffentlichkeit wird so weiblicher. Nur wenn auf allen Listen Frauen breiter erscheinen, können weitere Frauen für eine politische Tätigkeit gewonnen werden. Dass die Parteien dann den Frauen auch gute Listenplätze gewähren, versteht sich von selbst.

  3. Leider hat sich gezeigt, dass entgegen allen Absichtserklärungen nicht alle Parteien freiwillig beide Geschlechter in genügender Weise berücksichtigen. Deshalb ist es sinnvoll, eine entsprechende Anforderung gesetzlich festzuschreiben. Ziel ist es, Frauen in der Politik aller Parteien sichtbarer zu machen und zwar auf Dauer. Alle politischen Gruppierungen können mit mehr Frauen auf den Listen nur gewinnen. Und auf diese Weise wird die Geschlechterparität schrittweise vorangetrieben.

    Wir haben zwar jetzt eine Kantonsratspräsidentin. Aber wie es so schön heisst, eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, eine Kantonsratspräsidentin sorgt noch nicht für mehr Geschlechterparität im Parlament. Es braucht von allen Parteien mehr Anstrengungen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Eine Ergänzungsfrage an Staatssekretär Braun: Habe ich das jetzt richtig verstanden, d.h. wir haben das Beispiel CVP-GLP-Fraktion, ist im Moment zusammen auf einer Liste und die sind jetzt, sagen wir die Zweitstärkste in ihrem Wahlkreis, und in vier Jahren, aufgrund von der Namensnennung her, gehen sie getrennte Wege. Wer hat dann jetzt das Anrecht auf die Nummer 2, die GLP oder die CVP? Das ist für mich nicht klar.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben schon vieles von Suter-Rapperswil-Jona und Böhi-Wil gehört. Wir können uns dem anschliessen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Hier spricht ein Technologieaffiner der SVP-Fraktion. Wir könnten nämlich heute längstens aufhören über technologische Einzelheiten zu diskutieren, denn das ist nicht zielführend. Vielmehr müssen wir uns beim E-Voting fragen: Wem nützt es eigentlich? Und das ist hier auch das Problem. Das heutige E-Voting-System konnte sich bereits dreimal unter Beweis stellen und dennoch war jedes Mal die Stimmbeteiligung, die elektronische Stimmbeteiligung enttäuschend und das zeigt, dass das E-Voting dem Stimmbürger nicht den versprochenen Nutzen bringt. Unsere grösste Sorge muss die Sicherheit aber auch das Vertrauen in unsere Wahlen sein.

Das E-Voting-System das heute im Kanton St.Gallen eingesetzt wird, konnte im Jahr 2013 bereits gehackt werden. Aber denken wir doch weiter, denken wir an weitere Angriffe. Denken wir an den Cyberspionageangriff auf die Ruag, der von russischen Hackern vollzogen wurde. Zwei Jahre lang blieb dieser unbemerkt. Oder nehmen wir ein anderes Beispiel: Erinnern Sie sich noch an den Februar im Jahr 2018?

Damals wurde das deutsche Verteidigungsdepartement wie auch das deutsche Aussendepartement über ein Jahr lang unerkannt gehackt. Wie können wir uns eigentlich sicher sein, dass so ein System wirklich auch bei uns die nötige Sicherheit bringt, und wie können wir uns sicher sein, dass wir Manipulationen allenfalls in einer nützlichen Frist erkennen könnten? Wir können es nicht. Das Vertrauen in unsere Wahlen und Abstimmungen ist das Fundament unserer direkten Demokratie. Stellen Sie sich vor, Sie müssten ein Resultat gar nicht beeinflussen können, wenn Sie eine E-Voting Plattform, z.B. mit einer «denial-of-service-attake» kurz vor dem Wahltag lahm legen können. Überlegen Sie sich einmal, was das für Diskussionen über das Resultat der Wahlen und Abstimmungen geben würde. Das würde das Vertrauen in unser Wahl- und Abstimmungssystem nachhaltig schädigen.

Wir müssen uns bewusst sein, dass in diesem Projekt Nutzen und Risiko in keinem Verhältnis stehen und es nützt auch der Standortattraktivität des Kantons St.Gallen nicht viel. Ein Bürger überlegt sich wahrscheinlich nicht, gibt es in diesem Kanton E-Voting, ja gibt es, okay ich ziehe in den Kanton St.Gallen. Es gibt viel bessere E-Government-Lösungen die wir heute puschen könnten, z.B. im Verwaltungsbereich aber auch im Bereich des E-Collecting. Denken Sie an die Motion, die Louis-Nesslau und ich gestern eingereicht haben. Die SVP-Fraktion verschliesst sich nicht gegen E-Government-Lösungen, aber wir sind gegen Schnellschüsse im E-Voting. Wir haben heute das sicherste System der Welt.

Es wird in 77 Gemeinden separat ausgezählt. Wir haben ein dezentrales System. Was machen wir wenn wir E-Voting einführen? E-Voting führt dazu, dass wir die Stimmen über einen zentralen Server und damit über einen zentralen Angriffspunkt laufen lassen. Sie können schon sagen, wir können Euch im heutigen System betrügen. Wir machen es einfach viel einfacher und vieles skalierbarer, wenn wir auf E-Voting zum heutigen Zeitpunkt umschwenken und unsere Demokratie damit zentralisieren. Fragen Sie sich selbst, ob wir das verantworten können und wollen. Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen daher die Streichung der Normen unter Abschnittstitel 4.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion):Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir unterstützen den eingeschlagenen Weg der Regierung. Wir sind der Meinung es ist richtig und wichtig nun die vorliegende Totalrevision dafür zu nutzen die rechtliche Grundlage zu schaffen, um E-Voting einst auf den ganzen Kanton ausrollen zu können. E-Voting ist zweifelsohne der Weg der Zukunft und es gilt nicht nur die Risiken zu sehen und die Gefahren zu bewirtschaften, sondern auch die Chancen zu sehen und zu nutzen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Ich habe eine Frage, vielleicht kann mir das jemand beantworten: Was ist der inhaltliche Unterschied vom gelben zum grauen Blatt? Das möchte ich jetzt wirklich einmal wissen. Ich kann es zwei-, dreimal durchlesen, ich sehe nichts. Es kann doch nicht sein, dass wir wieder anfangen Artikel zu verlängern. Ich bitte die Kommission bzw. den Kommissionspräsidenten oder den Staatssekretär uns zu sagen, was ist der Unterschied, damit jeder weiss, wenn er danach abstimmt, ob es diesen Artikel braucht, ob es für die Galerie ist oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Art. 43 (Listenverbindungen a) Kantonsratswahlen und Wahlen der Gemeindeparlamente). Präsident der vorberatenden Kommission: Der Antrag bei den Kantonsratswahlen wieder Unterlistenverbindungen zuzulassen, was bis vor einigen Jahren möglich war, wurde in der vorberatenden Kommission mit 4:11 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Kantonsratspräsidentin: Wir unterbrechen an dieser Stelle die Beratung dieses Geschäfts und führen sie am Mittwoch, 13. Juni 2018, fort.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Das ist ein sehr berechtigtes Anliegen und findet grundsätzlich Sympathien den Frauenanteil in der Politik zu erhöhen. Dies aber auf Gesetzesstufe zu regeln, führt jedoch zu weit. Ich denke, das ist Sache der Parteien. Ich danke daher für den Appell.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Art. 37 (Rückzug).

Die Rückzugsmöglichkeit ist eine neue Möglichkeit im Abstimmungsgesetz. In der Kommission wurde der Antrag gestellt, das vorgesehene Quorum von drei auf zwei Rückzüge zu reduzieren.

Dieser Antrag wurde mit 4:10 Stimmen und 1 Abwesenheit abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
13.6.2018Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die SVP-Fraktion hat jetzt provoziert das ich auch noch etwas sagen muss, obwohl ich dazu gar nichts sagen wollte. Einerseits bin ich gleicher Meinung wie meine beiden Vorredner Hasler-St.Gallen und Jäger-Vilters-Wangs, die absolut Recht haben und das Zweite ist, ich würde es schon noch spannend finden, wenn man die Debatte nachhöhren könnte wie sie vielleicht bei der Einführung der brieflichen Stimmabgabe war. Da musste doch auch einmal eine gesetzliche Grundlage für die briefliche Stimmabgabe geschafft werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist genau so sicher wie die Post es ist. Also ist die elektronische Stimmabgabe genau so sicher wie unsere elektronischen Mittel es sind. Und da gebe ich Ihnen natürlich Recht, da ist ein gewisses Risiko vorhanden, aber dieses Risiko ist auch bei der Post vorhanden. Wir werden die gleiche Diskussion noch einmal führen, wenn wir in einem nächsten Schritt dann mit Gedanken abstimmen können, weil die Zukunft geht dahin, dass Sie mit Gedanken Ihren Fernseher steuern oder Ihren Laptop und dann wird das vielleicht irgendwann auch kommen. Aber es ist klar, in Zeiten in denen alle Fraktionen eine E-Government-Lösung unterstützen und in Zeiten in denen alle Fraktionen gemeinsam eine IT-Bildungsoffensive unterstützen, da können wir natürlich das nur die Grundlage der Gesetze des E-Votings schon rausstreichen.

Ich finde das ein bisschen wenig weit gedacht und würde darum, die IT-Affinen aus der SVP-Fraktion bitten hier zuzustimmen. Es geht um die Grundlage der Gesetze und nicht um komplettes E-Voting in der ganzen Schweiz.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018