Geschäft: Berichterstattung der Rechtspflegekommission (Novembersession 2017) [36. Jugendsession]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.17.02
TitelBerichterstattung der Rechtspflegekommission (Novembersession 2017) [36. Jugendsession]
ArtKR Berichterstattung
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung26.10.2017
Abschluss28.11.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium24.7.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2017Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: beantragt Kenntnisnahme der beiden Petitionen, aber ohne ihnen weitere Folge zu leisten. (Formulierung??)

Ich erlaube mir über die Petitionen der 36. Jugendsession kurz zu berichten. Nach den einschlägigen Bestimmungen der Kantonsverfassung, hat jede Person das Recht, Petitionen an Behörden zu richten.

Mit Schreiben vom 28. Juni 2017 reichte das Jugendparlament SG AI AR bei der Staatskanzlei insgesamt sechs Forderungen ein zur 36. Jugendsession:

  • Forderung 1 aus dem Workshop «Mobilität» betreffend «E-Mobilität fördern»;

  • Forderung 2 aus dem Workshop «LGBTI» betreffend «Lehrmittel»;

  • Forderung 3 aus dem Workshop «LGBTI» betreffend Aufklärungsschule;

  • Forderung 4 aus dem Workshop «LGBTI» betreffend Aufhebung medizinischer Zwänge für transidente Menschen;

  • Forderung 5 aus dem Workshop «Inklusion» betreffend «inkludierende Musik- und Kunsttage an den Primarschulen»;

  • Forderung 6 aus dem Workshop «Inklusion» betreffend «Inklusion bei der Arbeit».

Bei der «Mobilität» ginge es vor allem darum, den Radverkehr übersichtlicher und sicherer für Velofahrerinnen und Velofahrer zu gestalten, die Vermeidung von Unfällen durch Sicherheit und Verkehrsfluss zu Verbesserung und eine grössere Praktikabilität des Radverkehrs zu ermöglichen, damit der Umstieg ermöglicht werde.

Bei der Forderung 2 «Lehrmittel» war seitens der Jungen der Hinweis, das jetzige Lehrmittel zum Teil veraltet seien und nicht genügend über Transgender-Themen orientieren würden.

Bei der Forderung 4 «Aufklärungsschule», da ging es darum, das Sicherheitsgefühl durch erhöhte Sichtbarkeit zu verstärken. Weil Unsicherheit ansich die Diskriminierung fördere.

Bei der nächsten Forderung «Aufhebung medizinischer Zwänge für tansidente Menschen» war das Anliegen der Jungen aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass erzwungene Eingriffe z.B. Sterilisation oder Eingriffe in die äussere Erscheinung das Recht auf Privatleben verletzen könnten. Und deshalb soll die heutige Praxis im Umgang mit Transmenschen überarbeitet werden.

Die letzte Forderung «Inklusion», das ist die Forderung nach inkludierender Musik- und Kunstage an Primarschulen. Hier ging es darum, dass die Gesellschaft für die Inklusion von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung sensibilisiert würden. Und damit diese Inklusion funktioniere. soll die Bevölkerung möglichst früh mit Menschen mit Behinderungen in Kontakt kommen, damit diese nicht als fremd angesehen würden.

Dann noch die letze Forderung «Inklusion bei der Arbeit». Hier wurde die Forderung gestellt, dass Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden mittel gesetzlicher Quote zur Einstellung von geistig und körperlich behinderten Menschen verpflichtet werden sollte. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe soll das Unternehmen eine Ersatzabgabe entrichten, die zu Gunsten von Inklusionsprojekten verwendet werde.

Vertreter des Jugendparlamentes hatten am 16. August 2017 die Möglichkeit, sich persönlich mit dem Präsidium unseres Rates austauschen zu können. Das Präsidium hat beschlossen, sich künftig regelmässig mit dem Jugendparlament auszutauschen.

Die Forderungen 3 und 4 sind zudem am 1. September 2017 vom Bildungsdepartement beantwortet worden.

Die Rechtspflegekommission hat diese Petitionen zur Kenntnis genommen, sie zu Handen Ihres Rates vorbereitet und mich eingeladen, in dieser Session mündlich Bericht zu erstatten.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017