Geschäft: Von analog zu digital - Anpassung des Gemeindegesetzes

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.55
TitelVon analog zu digital - Anpassung des Gemeindegesetzes
ArtKR Interpellation
ThemaAllgemein
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung18.9.2017
Abschluss28.11.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 18. September 2017
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 14. November 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
1.8.2019Gremium19.1.2023
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2017Wortmeldung

Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Fragestellungen der Interpellanten sind in den Entwurf des neuen Publikationsgesetzes, das derzeit in der Vernehmlassung steckt, eingeflossen.

Zentral scheint uns, dass den Gemeinden und den Körperschaften und damit den interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Informationsportal bzw. ein Publikationsplattform zur Verfügung steht, auf dem sämtliche relevanten Informationen wie Auflageverfahren, Bauanzeigen, aber auch weitere interessante Informationen aus der öffentlichen Tätigkeit und Verwaltung angeschaut bzw. durch Push-Meldungen bezogen werden können.

Trotz dieser Möglichkeit ist es nun jeder Gemeinde und Körperschaft möglich, Informationen auch weiterhin auf dem traditionellen Weg über die Zeitung via Inserate zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Vorgehen wird auch auf die Gemeindeautonomie Rücksicht genommen.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017