Geschäft: Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission (Septembersession 2017)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.17.03
TitelBerichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission (Septembersession 2017)
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung30.8.2017
Abschluss19.9.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der StwK (selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten) vom 17. August 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium13.3.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2017Wortmeldung

Ich erlaube mir als Präsident der Subkommission «öffentlich-rechtliche Anstalten» das Wort zu ergreifen.

Gemäss Art. 15 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates hat die Staatswirtschaftliche Kommission mitunter die Amtsführung der Regierung sowie der ihr unterstellten Verwaltung, wie auch der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten zu prüfen. Ferner sind die Planung der Staatstätigkeit das Ergebnis des Regierungscontrollings sowie die Erfüllung der vom Kantonsrat der Regierung erteilten Aufträge zu untersuchen. Um die auferlegten Arbeiten speditiv zu erledigen, setzt die Staatswirtschaftliche Kommission interne Subkommissionen ein und beauftragte beispielsweise ihre ständige Subkommission öffentlich-rechtliche Anstalt die Geschäftsberichte der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen samt Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen und des Amtes für Feuerschutz des Kantons St.Gallen zu Handen der Kommission vertieft zu prüfen und darüber zu berichten.

Mit Bedauern nimmt die Subkommission wie auch die Gesamtkommission zur Kenntnis, dass ihre Hinweise und Erwartungen an den Geschäftsbericht nur bedingt Beachtung fanden. Auch sind bei der Prüfung der Geschäftsberichte Fragen offen geblieben. Aufgrund dessen und als Folge der offenen Punkte in Bezug auf die Empfehlungen der Staatswirtschaftliche Kommission in den Vorjahren hat die Kommission beschlossen, weitere Prüfungen durchzuführen.

Auf Antrag der Subkommission empfiehlt die Staatswirtschaftliche Kommission den Geschäftsbericht als Rechenschaftsbericht Stadt als Publikumsbericht zu konzipieren, vermehrt mit Mehrjahresvergleichen oder -prognosen in Form aufbereiteter und aussagekräftiger Grafiken und Diagramme zu arbeiten sowie kritische Aspekte oder negative Entwicklungen und entsprechend getroffene oder beabsichtige Massnahmen aufzuführen bzw. detaillierte und aussagekräftige Aussagen zum Risikomanagement zu machen und zusätzliche Erläuterungen zur Kapitalanlagestrategie aufzunehmen.

Die diesjährigen Arbeiten der Subkommission «öffentlich-rechtliche Anstalten» sind noch nicht abgeschlossen. Die Subkommission und mit ihr die Staatswirtschaftliche Kommission ist jedoch bestrebt, sämtliche offenen Punkte in Bezuge bereits angesetzter Besprechungstermine mit Vertretern der geprüften öffentlichen und rechtlichen Anstalten sowie dem Departement des Innern zu klären.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die den Geschäftsbericht der Sozialversicherunganstalt des Kantons St.Gallen sowie auf den Geschäftsbericht 2016 der Gebäudeversicherung und des Amtes für Feuerschutz des Kantons St.Gallen ist einzutreten.

Gestatten sie mir, dass ich im Namen der CVP-GLP-Fraktion ebenfalls kurz Stellung eine. Ich war ebenfalls Mitglied dieser Subkommission «öffentlich-rechtliche Anstalten».

Die Staatswirtschaftliche Kommission, und das wurde ja schon gesagt, hat sich wirklich sehr intensiv mit den Geschäftsberichten, ich nehme an, die meisten wissen, worum es geht, dieser beiden Anstalten SVA und GVA auseinandergesetzt. Sie sind ja, es wurde gesagt, wirklich leserfreundlich, sehr, wenn nicht stark bebildert, kurz gesagt illustrativ und auch publikumsfreundlich. Das mag ja eine gute Seite sein. Für die CVP-GLP-Fraktion sind die beiden Berichte jedoch nicht gleich zu betrachten. Sie kommen unterschiedlich daher und es gibt unseres Erachtens auch bedeutende Unterschiede. Der GVA-Bericht zeigt deutlich die informativen und aufschlussreichen Jahreszahlen und zeigt auch die sehr anspruchsvollen Tätigkeiten dieser Kommission, darauf wurde schon hingewiesen. Es fällt beispielsweise auf, das wurde auch vom Kommissionspräsidenten schon angedeutet, dass sich das Eigenkapital trotz eines tieferen Prämienvolumens gut entwickelt hat. Die aufgelisteten Zahlen und Daten sind leicht nachvollziehbar, auch für Laien, wie für mich, und die gemachten Erläuterungen verständlich, so dass die Angaben unseres Erachtens auch zufriedenstellend ausgefallen sind.

Im Gegensatz dazu und nach unserem Dafürhalten ist der SVA-Bericht stark verbesserungsfähig, das wurde ebenfalls schon angetönt und scheint für diese politische Arbeit, die wir zu vollziehen haben, wenig zufrieden stellend. Er sollte unbedingt in den nächsten Jahren verbessert werden. Wir weisen auch darauf hin, dass die letztjährigen Anliegen der Staatswirtschaftlichen Kommission ungenügend aufgenommen wurden, und dies ist selbstverständlich für unsere Kommission unbefriedigend. Wir erinnern, um ein paar Beispiele zu machen, an die Behandlung des Einsprachenmanagement, ein wichtiges Instrument bei der SVA und IV. Wir denken beispielsweise auch an die laufenden Projekte und denken da zum Beispiel an den sehr wichtigen Informatikbereich. Ich denke, da wären nähere Angaben und vertieftes Eingehen wirklich sinnvoll.

Zusammenfassend denken wir, dass hier sicher ein gewisser Nachholbedarf besteht und wir bedanken uns jetzt schon für die gute Zusammenarbeit.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass sich Thür-Gams und Baumann-Flawil für dieses Geschäft im Ausstand befinden und sich in die Galerie begeben.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme des Berichts fest.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf die den Geschäftsbericht der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen sowie auf den Geschäftsbericht 2016 der Gebäudeversicherung und des Amtes für Feuerschutz des Kantons St.Gallen ist einzutreten.

Mit dem Bericht 82.17.03 nimmt die Staatswirtschaftliche Kommission Stellung zu den Geschäftsberichten der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen sowie der Gebäudeversicherung und des Amtes für Feuerschutz.

Die Prüfungstätigkeit der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine vertiefte Prüfung nötig und sie auch intensiviert werden muss. Dies kann aus den vergangenen Berichten der Staatswirtschaftlichen Kommission nachgelesen werden. Damit eine vertiefte Prüfung gemacht werden kann, hat die Staatswirtschaftliche Kommission anlässlich ihrer Konstituierungssitzung eine Subkommission «öffentlich-rechtliche Anstalten» bestellt, die am 7. August 2017 die betroffenen Berichte der Prüfung unterzogen und der Gesamtkommission den Bericht unterbreitete, der dann am 17. August 2017 in der nun vorliegenden Form genehmigt und dem Kantonsrat zugeleitet wurde.

Würdigung und Bewertung durch die Staatswirtschaftliche Kommission: Der Geschäftsbericht der Sozialversicherungsanstalt ist in ähnlicher Form abgefasst wie in den Vorjahren. Die Hinweise aus den vergangenen Jahren der Staatswirtschaftliche Kommission zur Struktur, zum Aufbau und zum Inhalt des Geschäftsberichtes fanden keinen Niederschlag in eine Überarbeitung der Berichterstattung. Der Geschäftsbericht ist im Sinn eines Publikumsberichts gut und illustrativ gestaltet, besitzt aber für eine parlamentarische Prüfung zu wenig Aussagekraft. So bietet das Sonderthema durchaus eine interessante Lektüre, ist nach Meinung der Kommission aber nicht zwingend Teil eines ordentlichen Geschäftsberichtes.

Positiv würdigte die Kommission die Bestrebungen der SVA Merkblätter in die leichte Sprache zu übersetzen. In anderen Bereichen hätte die Kommission mehr erwartet. Informationen über die Organisation der SVA fehlen weitgehen. Es fehlen langfristige Vergleiche und Prognosen in Form aufbereiteter und aussagekräftiger Grafiken und die Kommission vermisst Erläuterungen zu den Abweichungen bei den Finanzkennzahlen.

Mit Bedauern nimmt die Staatswirtschaftliche Kommission zur Kenntnis, dass ihre letztjährigen Hinweise und Erwartungen an den Geschäftsbericht keine Beachtung fanden. Auch sind bei der Prüfung des Geschäftsberichts Fragen offen geblieben und die Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion der verschiedenen Organe blieb klar. Aufgrund dessen und als Folge der offenen Punkte in Bezug auf die Empfehlungen der Staatswirtschaftlichen Kommission in den Vorjahren, hat die Kommission beschlossen, im Prüfungsjahr 2017/2018 eine vertiefte Prüfung der SVA durchzuführen. Daher hat die Staatswirtschaftliche Kommission Empfehlungen abgeleitet zur Sozialversicherungsanstalt, die auf S. 4 des Nachtrages der Botschaft zu finden sind.

Nun zur GVA und zum Amt für Feuerschutz: Der Geschäftsbericht erläutert die Tätigkeiten der Gebäudeversicherungsanstalt in informativer und leserfreundlicher Weise. Er weist die verschiedenen Entwicklungen über die Jahre mit aussagekräftigen und gut aufbereiteten Diagrammen aus. Die Staatswirtschaftliche Kommission würdigt den Bericht positiv, namentlich die ordentliche Bestellung der Verwaltungskommission mittels öffentlicher Ausschreibung, die Teilnahme am interkantonalen Verbund der Katastrophenhilfe, die kompakten und gleichermassen aufschlussreichen Mehrjahresvergleiche der Schadenverläufe und die gute Entwicklung des Eigenkapitals trotz tiefen Prämienvolumens.

Die Kommission macht allerdings darauf aufmerksam, dass dieses Ergebnis stark vom Geschäftsgang an der Börse abhängig ist. Die Erläuterungen zu Erfolgsrechnung sind zwar aufgrund der angepassten gesetzlichen Grundlagen ohne Vorjahresvergleiche. Nach Rücksprache konnten die Daten plausibel erörtert und nachvollzogen werden. Die Kommission beanstandet einzig, dass weiterhin detaillierte und aussagekräftige Aussagen zum Risiko Management fehlen und zur Kapitalanlagestrategie zusätzliche Erläuterungen notwendig sind, z.B. ob ein hoher Anteil an Aktien und Obligationen nicht ein unverhältnismässiges Risiko darstellen.

Auch zur Gebäudeversicherung im Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen hat die Staatswirtschaftliche Kommission Empfehlungen abgegeben, die auf S. 4 des Nachtrages zu finden sind.

Namens der Staatswirtschaftlichen Kommission beantrage ich Ihnen auf die Geschäftsberichte der Sozialversicherung des Kantons St.Gallen und der Gebäudeversicherungsanstalt einschliesslich dem Amt für Feuerschutz einzutreten und diese zu genehmigen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017