Geschäft: Was unternimmt der Kanton zur Senkung der Gesundheitskosten?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.17.62 |
Titel | Was unternimmt der Kanton zur Senkung der Gesundheitskosten? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 18.9.2017 |
Abschluss | 28.11.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - CVP-GLP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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28.11.2017 | Wortmeldung | Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Die Staatsbeiträge für inner- und ausserkantonale Hospitalisationen kosten den Kanton 2018 bereits fast 580 Mio. Franken. Wenn wir die individuellen Prämienverbilligungen hinzu rechnen, sind es über 800 Mio. Franken und die Kosten steigen ungebremst weiter. Die Bürgerinnen und Bürger ächzen unter den immer grösser werdenden Ausgaben. Und was ist die Antwort der Regierung auf die Situation? Sie sieht kaum Spielraum. Es ist wenig Motivation zu spüren, hier wirklich ernsthaft einzugreifen. Die CVP-GLP-Fraktion ist klar der Meinung, dass die Regierung einen stärkeren Willen entwickeln muss, der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen entgegenzutreten. Es braucht kurz Mittel und langfristige Strategien und Massnahmen. Langfristig könnte mit Nachdruck im Verbund mit anderen Kantonen verlangt werden, dass die fiskalische Äquivalenz hergestellt wird. Das heisst übersetzt: Wer zahlt befiehlt. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Der Kanton kann zwar bezahlen, aber zu befehlen gibt es offenbar nichts, weil der Bund zuständig ist. Diese Situation ist nicht tragbar und trägt wesentlich zur Kostenentwicklung bei. Vielleicht hat der Bund nun auch genug lange bewiesen, dass er die Situation nicht in den Griff bekommt. Ein Grundpfeiler des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ist die Einhaltung der WZW(Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit)-Kriterien. Diese wurden aber seit der Einführung des KVG nie ernsthaft durchgesetzt. Stattdessen werden periodisch die Entschädigungen für Einzelleistungen reduziert. Inzwischen ist aber allen Beteiligten bewusst, dass nicht der Preis je Leistung das Problem ist, sondern die ungebremste Zunahme der Leistungen. Fachleuten ist es klar, dass ein grosser Teil dieser zusätzlichen Leistungen wenig bis keine Nutzen für die Patienten haben. Daneben gilt es, den kurz und mittelfristigen Spielraum zu nutzen. Unter anderem könnten Mehrleistungen ambulant statt stationär erbracht werden. Der Kanton Zürich hat diesbezüglich bereits eine gesetzliche Grundlage geschaffen und spart jährlich einige Millionen Franken. Wir laden die Regierung ein, eine klare Strategie zu entwickeln und diese konsequent umzusetzen. Es reicht nicht, wenn diese Thematik im normalen Geschäftsverlauf behandelt wird. Es braucht einen klaren Schwerpunkt. 1 Prozent Kostenersparnis geben 6 Mio. Franken Luft im Budget. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Danke für die Hinweise. Es ist leider tatsächlich so, dass die Bereiche, in denen die Kostenschrauben angezogen werden, auf nationaler Ebene stattfinden. Sie kennen die neue Spitalfinanzierung ist auf nationaler Ebene angesiedelt. Da hat es Webfehler, da bin ich mit Ihnen vollumfänglich einig. Und diese Fehler müssen korrigiert werden. Ebenso im TARMED-Bereich wissen wir, dass Einzelleistungen vergütet werden. Wir wissen auch, dass viele Behandlungen gemacht werden, die nicht gemacht werden müssten. Darüber konnte man gestern in der «NZZ» auch wieder lesen, dafür haben wir dieses Medical-Board schweizweit eingerichtet und versuchen dementsprechend da auch Strukturen zulegen. «Wer zahlt befiehlt», sagen Sie, die Kantone müssen 55 Prozent an jede Behandlung an private und ausserkantonale Spitäler bezahlen. Sie können da nicht mehr einwirken. Mit der Spitalliste ja, das tun wir. Wir vergeben die Leistungsaufträge sehr restriktiv. Was ist die Konsequenz? Es gibt Beschwerden. Diese Beschwerden kosten ebenfalls, und wenn das Bundesverwaltungsgericht anders entscheidet, bis jetzt hat es das nicht, bis jetzt haben wir Recht erhalten, dann wird es je nachdem schwierig oder man wird gestützt. Ich kann Ihnen versichern, dort wo wir eingreifen könnne, greifen wir ein. Ambulant vor stationär ist ebenfalls eine nationale Geschichte, die wir jetzt lanciert haben. Ich war der Meinung, es kommt nicht gut, wenn jeder Kanton mit einer eigenen Liste irgendwie etwas macht. Das wird koordiniert, harmonisiert. Der Bund kann mit einer Liste am 1. Januar 2019 und dann werden wir ebenfalls mit dabei sein. Da gibt es sicher Sparpotential, da bin ich ebenfalls Ihrer Meinung. Auf der anderen Seite ist es so, dass der Kanton St.Gallen einen der tiefsten TARMED-Taxpunktwerte der Schweiz hat, und es wäre schön, wenn die anderen Kantone aus diesen tiefen Punkt kämen, dann würden wir viele Milliarden sparen. Wir sind ein kostengünstiger Kanton, auf der anderen Seite heisst es aber, dass unsere Spitäler viel schwierigere Rahmenbedingungen haben als andere, weil sie damit auch einen tieferen Insgesamtwert abrechnen können. Das spiegelt sich dann natürlich ebenfalls wider in den Geschäftsergebnissen. Ich kann Ihnen sagen, wir sind auch schweizweit dran und tun was wir können, das mit «Wer zahlt befiehlt» greift leider mit der neuen Spitalfinanzierung nicht so, wie wir es uns als Kantone wünschen würden. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |