Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Budget 2018
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.17.03 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über das Budget 2018 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 5.9.2017 |
Abschluss | 28.11.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Antrag CVP-GLP-Fraktion zu Ziff. 7 vom 27. November 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Etterlin-Rorschach zu Konto 2451.360 vom 28. November 2017 | |
2.8.2019 | Beilage | Budget 2018: Botschaft der Regierung Seiten 95-166 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Ziff. 7 vom 28. November 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Dietsche-Oberriet zu Ziff. 9 (neu) vom 27. November 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Finanzkommission vom 8./9. November 2017 | |
2.8.2019 | Beilage | Budget 2018: Begründungen Seiten 199-269 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 8000.318 vom 27. November 2017 | |
2.8.2019 | Beilage | Budget 2018: Statistiken Seiten 167-198 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 8301.360 vom 28. November 2017 | |
2.8.2019 | Allgemein | Beratungsschema vom 27. November 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Lemmenmeier-St.Gallen zu Konto 3250.318 vom 27. November 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 8 (neu) vom 27. November 2017 | |
2.8.2019 | Beilage | Budget 2018: Entwurf der Regierung Seiten 1-94 | |
2.8.2019 | Beilage | Budget 2018 nach Beschluss des Kantonsrates vom 28. November 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 5600.301 vom 28. November 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Konto 3250.312 vom 27. November 2017 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung vom 28. November 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 5600.308 vom 27. November 2017 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2016/2020 | 14.8.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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28.11.2017 | Wortmeldung | beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion, eine neue Ziff. 8 des Kantonsratsbeschlusses mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, die Herausgabe der Zeitschrift Schulzeit einzustellen und generell auf die Herausgabe von derpartementalen Zeitschriften zu verzichten, mit denen die gesamte St.Galler Bevölkerung bedient werden soll. Allfällige finanzielle Aufwendungen für die Zeitschrift Schulzeit im Budget 2018 sind zu streichen und im Aufgaben- und Finanzplan 20192021 sind keine Aufwendungen dafür einzuplanen.» Wir werden mit verschiedensten Unterlagen bedient von Informationen aus den Departementen neuerdings der Kantonsrat auch aus der Staatskanzlei mit einer Hochglanzbroschüre. Andere Departemente beschränken sich auf Newsletter, aber auch im privaten Bereich, vor allem auch im Bereich der kommunalen Ebene, werden Informationen über die Schulen und Gemeinden verbreitet. Also die Flut der Information nimmt ständig zu. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass der Kanton St.Gallen eine weitere Publikation in der Form einer Schulzeitung realisieren möchte, um so mehr auch das Bildungsdepartement die Möglichkeit des Schulblattes hat und dieses ja auch nutzen kann. Wir sind nicht gegen die Publikation oder gegen die Information im Bereich der öffentlichen Tätigkeit. Wir erwarten aber von der Regierung, dass sie sich ganz klar ein Kommunikationskonzept zugrunde gelegt, welche die Kommunikation über alle Departemente beinhaltet. Deshalb stellen wir den Antrag, die «Schulzeit» einzustellen, bis dieses gesamtheitliche Konzept durch die Regierung verabschiedete ist und eine Lösung vorliegt. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Zu Gartmann-Mels: Hier werden wir sicher relativ offen die Tatsachen darlegen. Ich kann das jetzt noch nicht, denn es musst zuerst durch die Regierung abgesegnet werden. Aber wir werden sicher keine Geheimniskrämerei betreiben. Wir möchten einfach nicht, dass da Angelegenheiten einer privaten Unternehmung nach aussen getragen und in den Medien besprochen werden. Die Mitglieder der Finanzkommission hingegen sind ja an Kommissions- und Amtsgeheimnis gebunden. Es geht hier um eine private Unternehmung und das muss nicht alles in der Presse dargelegt werden. Ich kann Ihnen versprechen, die Regierung wird genau darauf achten, dass es wirklich so gemacht wird, wie sie es verlangt. Zu Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann: Es ist so, dass auch Gelder für Unterwasser eingestellt wurden, weil wir gesehen haben, dass dieses Projekt kommen könnte. Aber bis jetzt haben wir kein Gesuch erhalten, deshalb sind diese Gelder auch nur eingestellt. Soweit ich es von den Toggenburger Bergbahnen erfahren habe, möchten sie keine NRP-Gelder für den Ausbau der Talstation. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Dem Antrag CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen. Der Antrag SVP-Fraktion ist abzulehnen. Vieles hat Surber-St.Gallen bereits gesagt, ich möchte einfach noch mal betonen, dass vor allem nachdem man jetzt die Voten von Gartmann-Mels und Hartmann-Rorschach gehört hat, wir sprechen hier nicht über eine Lohnerhöhung von 0,4, 0,8 oder 1 Prozent. Wir sind in der neuen Welt der Personalkostensteuerung. Es geht darum, dieser Prozentsatz ist das Plus, das die Regierung verwenden darf gegenüber dem bestehenden Plafond. Damit werden nicht Lohnerhöhungen finanziert. Damit werden insbesondere dringende strukturelle Personalausbauten finanziert. und damit werden insbesondere auch die von diesem Rat beschlossenen Stellen für den Korpsausbau der Polizei finanziert. Also vieles bleibt da nicht mehr üblich für Lohnmassnahmen. Ich möchte einfach daran erinnern, dass man das nicht verwechseln darf, und dass man sich dieses neuen Finanzierungsmechanismus bewusst sein muss. Noch ein Letztes zum Antrag der SVP-Fraktion: Ich finde es ein Affrond, wenn man in der Begründung lesen muss, an der Faktenlage habe sich nichts geändert. Ich denke, die heutige Diskussion hat klar gezeigt, wie eng das Korsett ist, dass man mit diesen 0,4 Prozent eigentlich nichts machen kann für das Personal, dass die Regierung mit diesem 0,4 Prozent keinen Spielraum hat, die Verwaltung einigermassen vernünftig und verantwortungsbewusst zu planen, die Aufgaben zu bewältigen und dabei, wie gesagt, das Personal nicht aus den Augen zu lassen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Ich möchte in einem weiteren Aspekt aufzeigen, dass diese Residualkorrekturen höchst ungerecht sind. Es ist ja so, dass die Regierung diese Werte auf alle Departemente verteilt hat, also jedes Departement hat eine Vorgabe bekommen, wie viel sie von dieser Residualkorrektur in ihrem Departement umsetzen müssen. Und die einzelnen Departementsvorsteher und die Departementsvorsteherin hat uns in der Finanzkommission aufgezeigt, wie sie das in ihrem Bereich konkret machen werden. Diese Umfrage hat klar gezeigt, dass vor allem in kleineren Departementen, also dort, wo es einfach weniger Angestellte gibt, aber auch in Departementen, die stark exogenen bestimmt sind, grosse Probleme anstehen. Es ist so, dass in diesen Departementen, wo einfach weniger Leute sind oder diese exogenen Faktoren bestehen, da gibt es keine Mutationsgewinne, die man verwenden könnte, um diese Residualkorrektur zu realisieren. Was heisst das dann? Die einfachste Massnahme ist, dass man die Residualkorrektur verrechnet mit den 0,4 Proeznt, die in den Departementen zur Verfügung stehen für individuelle Lohnmassnahmen. Das führt dazu, dass vor allem in kleinen Departementen und solchen, die exogen bestimmt sind, ich denke hier an das Bildungsdepartement, die haben einfach Lehrer, die sie anstellen müssen aufgrund der Demographie, da kann man nicht einsparen oder auf etwas verzichten. Das führt dazu, dass in diesen Departementen keine Gelder für individuelle Lohnmassnahmen zur Verfügung stehen. Also, die Departementsvorsteher müssen dann ihren Angestellten sagen: «Es tut mir leid, wir haben diese Vorgabe bekommen. Ich kann, obwohl du in diesem Jahr sehr gute Leistungen erbracht hast, keine Lohnerhöhung geben. Ich kann dir auch keine Leistungsprämie geben, weil wir diesen Beitrag einfach leisten müssen. Wir haben leider, weil wir so wenige Leute sind, keine Mutationsgewinne, die für wir verwenden können.» Dieses Vorgehen ist äusserst unfair. Es ist ungerecht und deshalb bitte ich Sie, auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Angestellten und aller Departemente, auf diese Residualkorrektur zu verzichten und unseren Antrag zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Finanzkommission hat an ihrer Gesamtkommissionssitzung vom 7./8. November 2017 in Anwesenheit der jeweiligen Regierungsratsmitglieder sowie der Gerichtspräsidenten Botschaft und Entwurf der Regierung beraten. Im Budget 2017 waren erstmals keine Bezüge aus dem freien Eigenkapital enthalten. Mit dem vorliegenden Budget 2018 verzichtet die Regierung erstmals seit dem Jahr 2008 zudem auf Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital. Gegenüber dem Budget 2017 nimmt der um Sonderfaktoren bereinigte Aufwand im Budget 2018 ein weiteres Mal um rund 75,7 Mio. Franken oder 2 Prozent zu. Die Staatsquote bleibt ab stabil, da das erwartete Wirtschaftswachstum für nächstes Jahr ebenfalls bei 2 Prozent liegt. Die grösste Aufwandsteigerung gegenüber dem Vorjahr weisen wiederum die Staatsbeiträge auf. Allein die Ausgaben in den Bereichen Ergänzungsleistungen, individuelle Prämienverbilligungen sowie inner- und ausserkantonale Hospitalisationen steigen gegenüber dem Vorjahresbudget um 28 Mio. Franken. Dank der Tatsache, dass auf der Ertragsseite mit mehr Erträgen gerechnet werden kann, liegt Ihnen ein ausgeglichenes Budget 2018 vor. Der Mehrertrag bei den Steuern liegt bei 44,5 Mio. Franken, der Mehrertrag aus dem nationalen Finanzausgleich bei 27,3 Mio. Franken, jener aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank bei 11 Mio. Franken. Der Personalaufwand nimmt gegenüber dem Budget des Jahres 2017 um 1,9 Mio. Franken oder 0,3 Prozent ab, im Wesentlichen aufgrund tieferer Kosten im Asylwesen. Über den gesamten Personalaufwand betrachtet wird die Wachstumsvorgabe des Kantonsrates von 0,4 Prozent erfüllt. Der um die exogenen Bereiche Arbeitsbedingungen, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenkasse, Berufs- und Mittelschulen, Asylwesen sowie Gerichte bereinigte Sockel Personalaufwand überschreitet die Vorgabe des Kantonsrates aber um 0,5 Mio. Franken. Der Haushalt des Kantons St.Gallen befindet sich nach wie vor in unruhigen Gewässern. Ausgabenseitig fallen dynamisch wachsende, teilweise durch Bundesrecht weitgehend vorbestimmte Staatsbeiträge (Spitalfinanzierung, Ergänzungsleistungen) stark ins Gewicht. Solange sich die Steuerkraft relativ konstant entwickelt und sich auf der Ertragsseite (Nationaler Finanzausgleich, Gewinnausschüttung, Schweizerische Nationalbank) keine Veränderungen ergeben, kann der Haushalt mit einer zurückhaltenden Budgetierung im Gleichgewicht gehalten werden. Das vorliegende Budget nach den Beratungen der Finanzkommission zeigt einen Ertragsüberschuss von Fr. 56'100.. Die Finanzkommission beantragt Ihnen auf das Budget einzutreten und den Anträgen der Finanzkommission auf dem gelben Blatt zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Im vorliegenden Budget 2018, in welchem der bereinigte Aufwand ein weiteres Mal gegenüber dem Vorjahr um 75,7 Mio. Franken zugenommen hat, nehmen wir wie folgt Stellung: Nur dank einer positiven Entwicklung der Erträge, wie Mehrertrag «Steuern», Mehrertrag «Nationalen Finanzausgleich» und Mehrertrag «Gewinnausschüttung Schweizerische Nationalbank» kann ein ausgeglichenes Budget präsentiert werden. Die SVP-Fraktion macht sich Sorgen um die finanzielle Situation des Kantons St.Gallen. Sie ist der Auffassung, dass sich die Erträge, namentlich aus den Steuereinnahmen, irgendwann nicht mehr erhöhen, sondern im Gegenteil eher stagnieren werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sowohl aus dem nationalen Finanzausgleich wie auch aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank in Zukunft mit grösster Wahrscheinlichkeit mit weniger Geld gerechnet werden kann. Wir möchten festhalten, dass für uns und in Zukunft eine Steuersenkung im nächsten AFP 20192021 zur Debatte stehen muss, weshalb wir bei den Ausgaben dringenden Handlungsbedarf sehen. Unter anderem konnte beim bereinigten Sockel «Personalaufwand» die Vorgabe im Rahmen des AFP 20182020 um 0,5 Mio. Franken nicht erreicht werden. Die SVP-Fraktion ist der Auffassung, dass diese Vorgabe auf jeden Fall eingehalten werden muss um eine Diskussion auf Stellenebene zu vermeiden. Obwohl der Kanton die meisten Vorgaben erfüllt hat, sind ihm AFP 20192021 zwingend weitere Massnahmen nötig, um die Ausgaben in den Griff zu bekommen. Diesbezüglich sind wir gespannt, ob mit der Umsetzungsagenda «Finanzperspektiven» die geplanten finanziellen Entlastungen erzielt werden können. Die SVP-Fraktion spricht sich grossmehrheitlich für das Budget 2018 aus. Im Hinblick auf den nächsten AFP, welcher in der Februarsession 2018 beraten wird, prüfen wir verschiedene Anträge. Wir lehnen jedoch den Antrag der Finanzkommission, beim nächsten AFP für individuelle Lohnmassnahmen und für strukturelle Massnahmen im Personalbereich mit einer Pauschalen von 0,8 Prozent zu rechnen, ab. Ich bedanke mich bei der Verwaltung für die Aufarbeitung der Unterlagen und danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Ich erlaube mir aufgrund dieser Ausführungen von Regierungsrätin Hanselmann nochmals kurz nach der Regierung zu sprechen. Sie haben es gehört, die Belastung der Familien durch die Krankenkassenprämien ist dramatisch bzw. die Entlastung durch die IPV auch bei sehr tiefen Einkommen marginal. Es wurde ausgeführt von Seiten CVP-GLP-Sprecherin man sei daran, hier gewisse Fragen zu überprüften, man wolle beim Steuergesetz einen höheren Abzug, es laufe etwas auf Bundesebene, das mag alles sein, aber das kommt dann irgendwann. Das wird dann in einigen Jahren wirksam sein. Die Belastung ist jetzt da, die Belastung kommt auf das Jahr 2018, die Familien sind betroffen. Ich bitte Sie, geben Sie sich hier einen Ruck, sprechen Sie hier mehr Gelder für die IPV 2018. Das hindert uns in keiner Weise daran, das Modell zu überprüfen oder Massnahmen zu treffen. Es geht jetzt aber um 2018. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Dem Antrag ist zuzustimmen. Ich möchte eingangs nochmals kurz auf die Eintretensdiskussion eingehen. Die Regierung hatte keine Freude an unserem Vorwurf, Sie habe sich hier in der Frage des Personalaufwands zu wenig eingesetzt. Ich kann diesen Unmut verstehen, wie sie es macht, macht sie es nicht recht. Ich bitte Sie aber auch um ein gewisses Verständnis für unsere Position. Wir sind mit zwei Mitgliedern von sieben in der Regierung vertreten. Wir können nicht immer nur gouvernemental sein. Deshalb hier unserer Einsatz auch für das Personal. Diese allgemeine Lohnerhöhung wird nun aufgrund des Umstands, dass kaum Mittel für individuelle Lohnmassnahmen zur Verfügung stehen und aufgrund des Umstands, dass über Jahre hinweg keine allgemeinen Lohnerhöhungen mehr gewährt wurden, beantragt. Es wurde zuvor von Seite Suter-Rapperswil, das bewegt mich hier nun auch zu diesem Votum, ausgeführt, man habe nun NeLo und man wolle ja von diesem Automatismus bei der Lohnentwicklung wegkommen. Einerseits möchte ich zu bedenken geben, wir hatten auch nach dem alten Recht keinen Automatismus, es gab Anspruch auf Stufenanstieg bei guter bis sehr guter Leistung. Andererseits müssen wir uns aber auch das Jahr 2018 vor Augen führen. Im Jahr 2018 befinden wir uns in einem Übergangsjahr zu NeLo. NeLo wird im Jahr 2018 nicht konsequent umgesetzt, wird auch nicht konsequent umgesetzt werden können, mit diesem bisschen, was wir hier für Lohnentwicklungen zur Verfügung stellen. Und gerade deshalb sind wir der Meinung, am besten können wir nun diese besonderen Umstände mit diesem Übergangsjahr Rechnung tragen, indem wir eine allgemeine Lohnerhöhung für alle Mitarbeitenden gewähren. Ich möchte auch noch kurz zu einem Punkt aus dem Votum von Hartmann-Rorschach eingehen. Er hat von den Steuergeldern gesprochen und gesagt, wenn das auch bei den Spitälern gilt, so habe ich das zumindest verstanden, so wird das auch den Steuerzahler mehr kosten. So kann man das natürlich nicht sagen. An der Spitalfinanzierung wird sich nichts ändern, ob wir hier eine allgemeine Lohnerhöhung beschliessen oder nicht. Die Frage, wie es finanziert wird, ist eine andere, aber es kann nicht gesagt werden, dass deshalb mehr Steuergelder für die Spitalfinanzierung zur Verfügung gestellt werden würde, dies nur noch zur Konkretisierung. Ich bitte sie aber, unserem Antrag zu folgen. Ich glaube, es ist wirklich der richtige Antrag, um den Besonderheiten 2018 Rechnung zu tragen. 2019 können wir dann mit NeLo weiterfahren, und hier sind entsprechende Anträge im Raum. Ich denke, da kommen wir weiter, aber für 2018 brauchen wir eine Lösung, die liegt Ihnen mit dem grauen Blatt vor. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Der Antrag CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Das E-Gov+, das in Auftrag gegeben wurde, kann aber viel mehr als jetzt dargelegt wird. Es ist nicht nur eine online Gesuchseingabe-Plattform, ich komme gleich dazu. Das Argument GEVER wurde mittlerweilen von allen bekräftigt, ist nicht kompatibel, ausser man investiert mit dem Projekt E-Gov+. Also GEVER kann das definitv nicht, das liess ich mir gestern nochmals von der Verwaltung bestätigen. Lustig finde ich, dass gestern noch eine Interpellation der CVP auf unseren Tisch lag mit dem Titel «Digitalisierung nicht auf die lange Bank» schieben. Und ausgerechnet jetzt, wenn die Kultur einmal eine moderne Software braucht, wird darüber diskutiert. Die IT-Lösung erlaubt es den Kulturschaffenden viel einfacher die Gesuche einzugeben. Und vor allem ist es kompatibel, St.Gallen arbeit damit und alle regionalen Förderplattformen würde damit arbeiten. Viele Kantone arbeiten bereits damit. Der Aufwand verringert sich nicht nur für den Gesuchsteller sondern auch für das Amt. Also wenn wir zum Beispiel ein Gesuch bei «Südkultur» bearbeiten, dann muss das Amt jedesmal mühsam von Hand heraussuchen, hat der Gesuchsteller früher schon ähnliche Beiträge erhalten. Es ist einfach eine komplexe Datenbank, die nicht nur die Gesuche erfüllt, sondern auch Sachen wie Denkmalpflege, Kunstinventar usw. Es würden sehr viele Parteien profitieren, die Schnittstellen zum E-Gov-Portal, GEVER und SAP würden damit auch abgedeckt. Ich gebe zu, dass der Betrag hoch ist, aber wenn ich das Budget durchschaue, stelle ich in vielen Departementen hohe Informatikkosten fest, und ich staune manchmal schon, dass wenn es die Kultur betrifft genauer hingeschaut wird. Wenn der Antrag angenommen wird, müsste man für das nächste Jahr eine neue Lösung suchen und das vielleicht früher mit allen Parteien besprechen. Trotzdem bitte den Antrag abzulehnen und der Kultur eine moderne Software zu geben. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Mein Vorredner und Präsident Rechtspflegekommission hat schon einiges vorweg genommen. Er hat auch ganz wesentlich gesagt, die Zuständigkeit betreffend der Stellenbegehren liegt bei der Finanzkommission und somit auch bei der Subkommission SJD, welche jeweils über die Stellenbegehren der Gerichte befindet. Es ist nicht das erste Mal, wir haben auch in der Budgetdebatte 2017 intensiv über die Gerichte gesprochen. Es war damals noch die ganze Geschichte um die Neuorganisation des Verwaltungsgerichtes, des zweiten vollamtlichen Richter usw. und wir haben im letzten Jahr, im Budget 2017 Streichungsanträge gestellt und die Stellenbegehren der Gerichte nicht stattgegeben. In diesem Jahr, somit ihn der Budgetdebatte 2018, haben wir den Stellenbegehren, welche wir ja nur in Form der Lohnsumme bestätigen, stattgegeben und gesagt, dass wir nur die beantragte Summe der Finanzkommission, und schlussendlich auch hier jetzt im Rat, beantragen zu geben. Es geht hier einerseits um die Frage, die Locher-St.Gallen aufgebracht hat: Gibt es Effizienzsteigerung? Es geht aber auch um die Frage von Pendenzen, die sich in den letzten Jahren angesammelt haben, die zwingend zu erledigen sind. Um nicht jedes Jahr dieselbe Diskussion in der Budgetdebatte zu führen, haben wir definiert, dass im Hinblick auf die AFP-Diskussion hier bereits Vorarbeit geleistet werden muss. Das führt dazu, dass sich bereits am 20. Dezember 2017 eine Gruppe der Rechtspflegekommission, vorraussicht die Subkommission Richterwahlen mit der Subkommission SJD der Finanzkommission treffen werden, um da einmal einen Abgleich unter diesen parlamentarischen Kommissionsmitgliedern zu machen und dann wird es am 9. Januar 2018 bereits ein weiteres Treffen geben von diesen Parlamentariermitgliedern dieser Subkommission zusammen mit den Vertretern der Gerichte. Wir werden dann eine Auslegeordnung machen, die dann im Hinblick auf den AFP 20192021 entsprechend Zeichen setzen soll, wo und in welcher Höhe künftig die Richterstellen sein sollten. Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen hiermit die jetzt vorliegenden Lohnsummen stattzugeben, damit die Gerichte vernünftig arbeiten können. Und eines dürfen wir hier im Saal nie vergessen, wir haben zuletzt im vergangenen Jahr gesetzliche Anpassungen getroffen, welche ganz klar Aufstockung im Gerichtspersonal zur Folge haben. Das haben wir bei der Debatte gewusst. Wir haben es beim Abstimmen gewusst, und jetzt sind wir am Zeitpunkt angekommen, wo wir die Konsequenzen tragen müssen und auch seitens der Finanzkommission tragen werden. Ich bitte Sie, hier entsprechen zuzustimmen und uns das Vertrauen zu schenken, dass wir im Hinblick auf den AFP und dann bei künftigen Budgetdebatten entsprechend eine Konsequenz finden, wo Optimierungsbedarf allenfalls möglich ist. Und wie es aussieht, wenn gewisse Pendenzen, so hoffen wir, aufgearbeitet werden. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Konto 725 (Kantonspolizei). Erkundigung. Neu haben wir bei der aktuellen Budget-Debatte bei der Position der Maschinen eine erneute Ersatzbeschaffung der semi-stationären Geschwindigkeitsmessanlagen. Vor ein paar Jahren habe wir ja ein paar neue Anlagen beschafft. Jetzt haben wir alljährlich eine solche Ersatzbeschaffung. Wie sieh die Situation aus, Regierungsrat Fässler, müssen die jetzt nach ein, zwei Jahren bereits wieder einzeln ersetzt werden, oder sind das einfach ein bisschen rationellere Maschinen? | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Bekanntlich hat die Regierung das Gesuch für ein bundesrechtlich vorgesehenes NRP-Darlehen über 5 Mio. Franken nicht genehmigt. Aufgrund der aktuellen Situationen ist ein Fusionsprozess auf Augenhöhe im Toggenburg nicht möglich. Die Bergbahnen Wildhaus wollen einen Fusionsprozess und für die Toggenburger Bergbahnen ist der eingeschlagene Weg über die Aktienübernahme der richtige. Trotzdem ist eine mögliche Investition in Wildhaus nicht verloren und würde bei einer allfälligen Fusion, auf welchem Weg auch immer, in die vereinte Gesellschaft einfliessen. Zusätzlich wird eine Bergbahn dafür bestraft, weil kein Kompromiss gefunden werden kann. Deshalb könnte die Regierung den Entscheid überdenken und die Mittel sprechen, da mit dem Darlehen von 5 Mio. Franken eine Gesamtinvestition von 15 Mio. Franken aus der Privatwirtschaft ausgelöst wird. Zusätzlich stärkt die Strategie das Familiensegment im Toggenburg und die Zukunft der Gäste von morgen. Positiv bewertet das Projekt auch das Seco ein Tourismusprofessor in einer sonntäglichen Berichterstattung. Die Investition kann zudem dem geplanten Jufa-Hotel und der Reka-Sanierung Aufwind geben im Unterschied zur aktuellen Situation, zur Blockade oder gar einem Projektstopp. In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage an die Regierung: Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Gelder für Zinskosten sowie NRP-Darlehen für Bergbahnen im Toggenburg budgetiert sind? Falls dem so ist, ist doch speziell, dass die Regierung die Beiträge im August budgetiert und anschliessend fast zur selben Zeit den Negativentscheid gefällt hat? | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | beantragt im Namen SVP-Fraktion, Ziff. 7 des Kantonsratsbeschlusses wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, für individuelle Lohnmassnahmen und für strukturelle Massnahmen im Personalbereich in der Planperiode des AFP 20192021 mit einer Pauschale von 0,4 Prozent der massgebenden Lohnsumme zu rechnen. Vorbehalten bleiben grössere Veränderungen bei der Inflationsentwicklung.» Ich wundere mich über die Aussagen von der sehr geschätzten Kantonsratskollegin Suter-Rapperswil-Jona. In der Finanzkommission waren wir noch nicht dieser Meinung. Ich denke, wir haben letztes Jahr für den AFP 20182010 die 0,4 Prozent eingestellt und die Regierung damit auch beauftragt. Und jetzt wird wieder eine Erhöhung, eigentlich ohne Gründe, dargelegt. Ein Grund, den Hartmann-Flawil genannt hat, den kann ich eigentlich nachvollziehen, dass die Krankenkassenerhöhungen immer wieder alles «wegfressen». Aber Hartmann-Flawil, wer hat denn das Krankenversicherungsgesetz massgebend geprägt? Wer ist massgebend beteiligt an den Auswucherungen des Sozialsystems? Wahrscheinlich nicht unsere Partei. Und es ist so, immer mehr vom verdienten Geld ist eine Abgabe. Ich könnte mir gut vorstellen, sogar auf 1 Prozent Lohnerhöhung zu gehen, im Gegenzug möchten wir aber eine 5-prozentige Steuersenkung. Das wäre doch einmal ein Deal, den wir zusammen eingehen könnten. Weil das, was wir jetzt vorbereitet haben, wir sind der Meinung, Kantonsangestellte sollen gut bezahlt sein ihrer Leistung entsprechend, und ich würde sogar von mir aus persönlich noch mehr Lohn geben, aber nur den Besten. Vielleicht hat das dann die Crux, dass wenn das AfU aufs Land hinaus fährt und eine Besichtigung macht, nur noch mit einer Person erscheint und nicht wie bisher zu Dritt und zwei wissen nicht, wie die Stiefel anzuziehen sind. Mit geht es wirklich darum, dass man endlich sagt, wer Leistung bringt soll gut entlöhnt werden, aber jetzt haben wir hier einen Antrag auf 0,8 oder 1 Prozent. Ich bin ganz klar der Meinung, wir haben das Geld nicht. In der Privatwirtschaft hat es Personen, die gar keine Lohnerhöhung haben, und die haben genau die gleichen Krankenkassenprämien. Denken Sie auch an die anderen, die nicht privilegierte Arbeitsplätze beim Kanton haben. Deshalb der SVP-Antrag. Ich denke, das wäre ein Deal. Wir gehen höher, wenn wir eine Steuersenkung machen, dann wird das Geld nämlich richtig eingesetzt, und sonst bleiben wir bei diesen 0,4 Prozent. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Bewohner der Tourismusregion Sarganserland (Pizolbahnen AG) offen. Ich habe im Pizol mit meiner Unternehmung investiert. Es ist mir ein Anliegen, bezüglich des Antrags, den wir bereits in der Finanzkommission gestellt haben, von Regierungsrat Damann zu erfahren, ob das wirklich so ist. Wir haben Einsicht in die Vereinbarung der Gemeinden und des Kantons mit den Pizolbahnen verlangt. Mir geht es nicht darum, dass die Pizolbahnen nicht unterstützt werden. Ich bin dafür, dies Frage ohnehin gesondert anzuschauen, ob wir z.B. ein kantonales Seilbahngesetz erlassen sollten, bei dem wir gezielt diese Bahnen bzw. diesen Tourismus fördern könnten. Wenn man bedenkt, dass man jährlich 20 Mio. Franken in Konzert und Theater St.Gallen einschiessen kann, dann könnte man sich vielleicht auch vorstellen, je Fr. 500'000. für die Pizolbahnen und für die Flumserbergbahnen aufzubringen. Mir geht es lediglich darum, dass man die Sache genau anschaut. Bei den Pizolbahnen geht es um Anlagen, von denen die meisten über 25-jährig sind; nach drei Jahren Kantonsgelder sind einige bereits über 30-jährig. Da stellt sich mir schon die Frage, ob das wirklich wirtschaftlich sinnvoll ist oder man jetzt den Tatsachen ins Auge sehen und eine nachhaltige Sanierung ins Auge fassen sollte? Mir geht es nicht darum, diese Fr. 900'000. zu bekämpfen, sondern darum, dass die Verantwortung nun getragen wird, und dass wir nicht das machen, was die linke Partei gesagt hat, nämlich jetzt einmal Fr. 900'000. auszahlen und danach keine Zahlungen mehr leisten, denn das ist vermutlich nicht die Zukunft. Wir haben einen anderen Markt als in Österreich. In Österreich wird das Ganze anders gefördert. Stehen wir zu unserem Tourismus, stehen wir zu unseren Bergbahnen, dann müssen wir das anders angehen. Mir ist wichtig, von Regierungsrat Damann zu erfahren, ob die Finanzkommission Einsicht in diese Vereinbarung erhält, so haben wir die Gewissheit, was wir mit dem Budget absegnen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Ich möchte nur eines klarstellen, es geht hier nicht um eine Budgetdiskussion, sondern es geht um den AFP. Wir sind der Meinung, dass es genau richtig und wichtig ist, jetzt dieses Zeichen als Ausdruck der Wertschätzung gegenüber des Personals zum einen zu setzen, und zum andern mit 1 Prozent den Spielraum zu erhöhen, dass man gerade auch im Zusammenhang mit dem neuen Lohnsystem diese Flexibilität, die man jetzt erhält, auch nutzen kann und den Spielraum selbstverständlich für individuelle Lohnmassnahmen hat, wie Bucher-St.Margrethen ausgeführt hat. Es wird auch ein Teil für strukturelle Massnahmen zur Verfügung stehen. Es wird dann Sache der Regierung sein, hier zu entscheiden, welchen Betrag Sie für was ausgeben, aber die Erwartung von uns ist schon, dass man auch insbesondere in diesen Bereichen, in denen man Bedarf sieht, als Arbeitgeber attraktiv ist und die Leistung vorhanden ist, dass man diese wirklich auch für individuelle Lohnmassnahmen zur Verfügung hat. Wir sind der Meinung, 1 Prozent ist massvoll und nicht übertrieben. Diesen Spielraum soll man jetzt schaffen, und es ist wichtig, dass man das hier so zur Verfügung stellt. Ich bitte Sie, den Antrag zu unterstützen und so die Richtung beim AFP zu weisen. Die Detaildiskussion führen wir dann jeweils bei den jeweiligen Budgetdiskussionen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Ich kann es nicht lassen, auch noch eine Frage zu den Bergbahnen im Toggenburg zu stellen. Sie können mir glauben, die Toggenburgerinnen und Toggenburger, wünschen sich ein gemeinsames Ticket darüber sind wir uns alle einig. Aber vergessen Sie nicht, es sind zwei private Organisationen, die an unseren Bergen die Bahnen betreiben. Sehen Sie bitte auch ein, es sind nicht die Toggenburgerinnen und Toggenburger, die hier über so ein Ticket entscheiden. Dieser Konflikt wird über unsere Köpfe hinweg ausgetragen und wir leiden darunter; das können Sie sich sicher vorstellen. Wir können aber genau so wenig unternehmen, wie Sie in der Regierung wenig unternehmen konnten, um den Konflikt zu lösen. Wie können wir vorgehen? Im Moment den Konflikt zu lösen ist nicht möglich, das braucht Zeit. Die Fusion wird kommen, aber auch dies ist eine Frage der Zeit. Wir dürfen aber die historische Chance im Toggenburg nicht verpassen, die wir ja jetzt haben mit diesen vielen Investitionen, die von Privaten geplant werden. Es werden Bahnanlagen erneuert, Hotels und weitere Übernachtungsmöglichkeiten gebaut oder saniert, das Klanghaus wird realisiert. Es kommt eine Investition nach der anderen von Privaten und der öffentlichen Hand, was eine grosse Chance für das Toggenburg ist. Aber wir dürfen das Ganze nicht mit diesen Entscheiden über die NRP-Gelder für die Bergbahnen Wildhaus gefährden. Ich bitte Sie, diesen Entscheid nochmals zu überdenken. Wir Toggenburgerinnen und Toggenburger stehen dahinter und wünschen uns auch, dass es endlich vorwärts geht. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Konto 2451.360 (Standortförderung / Staatsbeiträge). verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag mündlich zu bestätigen. Auf Einladung von Kantonsratspräsident Ivan Louis durften wir gestern Abend das Startfeld in St.Gallen, in der Nähe der Empa besuchen. Leider war dieser Anlass ungenügend besucht und Sie hätten die brüskierten Gesichter all dieser innovativen Unternehmer sehen sollen. Das bedaure ich. Ich weiss, alle haben viele Termine um die Ohren, aber trotzdem war es sehr bedauerlich. Im Rahmen dieser innovativen Unternehmensbesichtigung ist eine kleine Diskussion entbrannt. Es ging einerseits um die Standortförderbeiträge an die Pizolbahnen 900'000 Franken, ein Beitrag, wo Fördergelder des Kantons zur Schadensminimierung eingesetzt werden. Anderseits ginge es um ein innovatives Wirtschaftsförderungsprojekt, dieses «Startklar», wo Fördergelder zur Ansiedlung von innovativen Firmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen verwendet werden. Ich habe mittlerweile erfahren, dass in diesem Projekt auch Fördergelder des Kantons über einen Umweg enthalten sind, dessen war ich mir nicht bewusst. Ich persönlich erwarte von der Standortförderung des Kantons, dass sie insbesondere Fördergelder in diesen zweiten Bereich zur Stärkung von Innovationen einsetzt und ziehe damit meinen Antrag zurück. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Der Antrag von Lemmenmeier-St.Gallen ist abzulehnen. Nach dem engagierten Votum von Lemmenmeier-St.Gallen erlaube ich mir auch noch ein Votum abzugeben, dies auch als Mitglied der Finanzkommission. Ich habe Verständnis für Lemmenmeier-St.Gallen, als Historiker, dass er sich hier natürlich ins Zeug legt. Zum Thema Transparenz, damit auch jeder weiss, was die Geschichte kostet. Hier spricht man nur für Fr. 545'000. für das Jahr 2018, wir sprechen von drei Jahre, das sind über 1,8 Mio. Franken, was diese Digitalisierung kostet. Lemmenmeier-St.Gallen, wir sind nicht gegen die Digitalisierung, aber schauen Sie unsere Kritikpunkte genau an: Fr. 300'000. je Jahr kosten diese 458 handschriftlichen Bände, die man transkribieren muss. Es ist ja nicht so, dass wir die Regierungsprotokolle nicht digitalisieren, das machen wir jetzt schon, und Sie sprechen immer von dieser einen Million Seiten. Es handelt sich aber vor allem um die handschriftlichen Sachen, bei denen man sich jetzt selber ehrlicherweise die Frage stellen muss zwischen Wünschbarem und Notwendigen, welche Bevölkerungsteile greifen auf diese handschriftlichen Bände zurück, sicher sehr geschichtsinteressierte, aber sicher nicht die breite Masse. Ein Vorschlag, den man vielleicht auch anschauen kann, wenn man das einmal rausnimmt und das vielleicht tranchenweise macht, dann kann man das andere machen. Aber diese Transkribierung kostet so viel Geld, da muss man sich einfach hinterfragen, ob man das jetzt will oder sagt, nein, das ist nicht dringend, das muss man nicht machen, dies auch nach Auffassung der CVP-GLP-Fraktion. Wir sprechen von 1,8 Mio. Franken, also wenn Sie jetzt hier Ja sagen, müssen Sie das auch in den nächsten zwei Jahren bezahlen. Es macht ja keinen Sinn, dass man das nach einem Jahr abbricht | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen). beantragt im Namen SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen) eine Erhöhung um Fr. 10'150'000.. Wie bereits im Eintreten angekündigt sind wir überhaupt nicht damit einverstanden, wie wir in diesem Kanton mit dem Personal umgehen. Höhere Pensionskassenbeiträge in den letzten Jahren, keine Lohnanpassung seit sieben Jahren und wiederkehrende Stellenstreichungen sind nur ein paar wenige Beispiele hier für die Politik in den letzten Jahren. Und als neustes Müsterchen kommen nun auch noch eine zu tiefe Einmaleinlage in die Pensionskasse und die Vertrauensarbeitszeit, über die wir ja gestern diskutiert haben, hinzu. Das Staatspersonal ist das Rückgrat unseres Staates. Es leistet sehr gute Arbeit und hält den Laden, wie man so schön sagt, ungeachtet der politischen Wirren, die wir hier in diesem Rat zuweilen veranstalten, am Laufen. Wir alle werden deshalb nicht müde, auch hier zu betonen, wie wichtig das Personal doch sei. Und trotzdem gehen wir mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht um als wären wir auf sie angewiesen. Zusätzlich zum engen Korsett der neuen Personalkosten Steuerung ist das Jahr 2018 das erste Jahr unter NeLo, das heisst, es gibt keinen Stufenanstieg und ihn der Departementen stehen maximal 0,4 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen zur Verfügung. Dies auch nur, sofern diese 0,4 Prozent in den Departementen nicht von der Residualkorrektur aufgefressen werden. Das ist insgesamt eine klare Verschlechterung gegenüber früheren Jahren, in denen jeweils insgesamt 1,2 Prozent für Lohnmassnahmen zur Verfügung standen. Um dies zu kompensieren, schlagen wir eine allgemeine Lohnerhöhung von 1 Prozent vor. Dies entspricht im Übrigen auch der Forderung der Personalverbände. Bei den aktuell steigenden Kosten, ich verweise hier z.B. auf die massiv steigenden Krankenkassenprämien für das nächste Jahr, bleibt dem Staatspersonal unter dem Strich einfach immer weniger im Portemonnaie. Wenn wir also die Leistungen unseres Personals nicht nur mit Worten sondern auch mit Taten belohnen und wertschätzen wollen, dann müssen wir dieser Lohnerhöhung zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | beantragt im Namen CVP-GLP-Fraktion, Ziff. 7 des Kantonsratsbeschlusses wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, für individuelle Lohnmassnahmen und für strukturelle Massnahmen im Personalbereich in der Planperiode des AFP 20192021 mit einer Pauschale von 1,0 Prozent der massgebenden Lohnsumme zu rechnen. Vorbehalten bleiben grössere Veränderungen bei der Inflationsentwicklung.» Wie bereits beim Eintretensvotum erwähnt und auch bei der vorherigen Diskussion, wo es um die Personalaufwände ging, angesprochen, beantragt die CVP-GLP-Fraktion den Spielraum für die individuelle Lohnanpassung beim Staatspersonal für die Jahre 2019 bis 2021 von 0,8 auf 1 Prozent zu erhöhen. Und dies zum einen als Zeichen der Wertschätzung für den Beitrag, den das Staatspersonal zur Gesundung der Kantonsfinanzen geleistet hat und zum anderen auch, um die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber weiterhin hochzuhalten. Profitieren von den individuellen Lohnanpassung sollen all jene die gute Leistungen erbringen. Mit dem neuen Lohnsystem haben wir nun endlich erreicht, dass die Automatismen, und die gab es mit den Stufenanstieg, in der Lohnentwicklung abgeschafft wurden. Nun sind wir aber bereit, und sind uns deren Verantwortung bewusst, müssen wir auch schauen, dass das neue leistungsorientiertere Lohnsystem mit genügend finanziellen Mitteln alimentiert wird. Deshalb beantragen wir diese Erhöhung von 0,8 auf 1 Prozent. Es ist eine moderate Verbesserung gegenüber dem Antrag der Finanzkommission, wir hoffen auf Unterstützung und bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der Mehrheit der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Die CVP-GLP-Fraktion wird diesen Antrag grossmehrheitlich ablehnen. Eine allgemeine Lohnerhöhung würde dem neuen Lohnsystem NeLo komplett entgegenlaufen, denn diese will ja gerad wegkommen, von den heutigen Automatismen und neu gute Leistungen belohnen. Wir sind deshalb nicht bereit, wie ich auch bereits im Eintretensvotum gesagt habe, pauschal die Löhne des Staatspersonals zu erhöhen. Die CVP-GLP-Fraktion möchte stattdessen lieber den Spielraum für individuelle Lohnanpassung beim Staatspersonal ausbauen. Wir haben dazu einen entsprechenden Auftrag formuliert unter Ziff. 7. Wir sind der Meinung, dies ist der Weg der die Zukunft weist. Mit der Giesskanne Lohnerhöhungen zu verteilen sollte eigentlich der Vergangenheit angehören. Ich bitte Sie daher, den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion abzulehnen und dann unseren Auftrag unter Ziff. 7 zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Konto 3250.312 (Amt für Kultur / Informatik). beantragt im Namen CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion, im Konto 3250.312 (Amt für Kultur / Informatik) eine Kürzung um Fr. 315'000.. Auf dem grauen Blatt ist ein Kürzungsantrag über Fr. 315'000. sowie die Begründung dazu. Es ist ein Thema, das wir bereits in der Finanzkommission diskutiert haben. Der «Bauch» war nicht so überzeugt bei diesem Geschäft, deshalb hat die Finanzkommission auch einen Prüfungsauftrag erteilt, ob es wirklich eine sogenannte Fachanwendung braucht, ob es irgendwo im GEVER-Projekt integriert werden kann. Die Antwort haben wir erhalten. Die CVP-GLP- und SVP-Fraktion hat das nochmals diskutiert, und wir sind klar der Meinung, dass es nochmals angeschaut werden muss, weil wir nicht glauben, dass wir für eine Anwendung, bei der es um Online-Gesuche geht, und da sprechen wir nicht von 10'000 Gesuchen, sondern da sprechen wir z.B. vom Lotterifonds, 215 Gesuche, dann gibt es auch die Förderplattformen usw., und dass man hier jetzt einfach eine Fachanwendung braucht, die notabene Fr. 315'000. kostet. Wir sind der Auffassung, dass es Standartlösungen gibt, die man überprüfen sollte und entsprechend anschauen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Lassen Sie mich zuerst etwas zur CVP-Fraktion sagen. Es mutet in unseren Augen doch ein ein wenig zynisch an, wenn nun hier davon gesprochen wird, dass man Wertschätzung zeigt, wenn man für das Budget 2018 keinen Millimeter bereit war sich zu bewegen. Diese Vorgaben im Budget 2018 sind kaum umzusetzen. Sie wissen das, wir wissen das. Es ist wirklich eine sehr schwierige Aufgabe für die Regierung, die Departemente und die Verwaltung. Allerdings unterstützen wir selbstverständlich diesen Antrag der CVP-GLP-Fraktion auf diese Erhöhung von 1 Prozent. Wir sind der Meinung des es für die Lohnentwicklung einerseits aber natürlich denn auch für die Personalentwicklung insgesamt mehr Mittel braucht. Diese 0,4 Prozent sind viel zu tief veranschlagt, auch diese 0,8 Prozent sind noch zu tief. Wir unterstützen daher den Antrag der CVP-GLP-Fraktion, dass in Zukunft mit 1 Prozent budgetiert werden darf. Ich möchte auch noch etwas zu Gartmann-Mels sagen: Ich hoffe doch sehr, dass Sie hier nicht irgendwie die obligatorische Krankenversicherung in der Grundversicherung in Frage stellen. Diese ist doch wohl eine Grundfeste unseres Sozialstaates, etwas sehr entscheidendes, damit wirklich alle Leute hier Zugang zum Gesundheitsystem haben, wo wir, und da wären wir uns vielleicht auch einig, das weiss nicht genau, Probleme haben, z.B. in der Spitalfinanzierung, dort besteht ganz dringender Handlungsbedarf. Oder wir könnten uns selbstverständlich auch über eine Einheitskasse unterhalten. Auch dies würde ganz sicher zu Einsparungen führen im Bereich der Krankenkassenprämien. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Niemand bestreitet, Bucher-St.Margrethen, dass das Staatspersonal das Rückgat in unserem Kanton ist. Niemand bestreitet, dass es sehr gute Arbeit leistet, aber die Entlöhnung ist auch überhaupt nicht schlecht. Das wird nur von Ihrer Seite so geschildert. Wenn man die Fluktuationsrate anschaut, wenn man schaut, wie offene Stellen rasch wieder besetzt werden können, dann ist offensichtlich die Entlöhnung nicht derart schlecht, wie sie von linker Seite immer wieder dargestellt wird. Und dann muss man einfach noch dazu sagen, Sie schreiben, das koste 10 Mio. Franken mehr, der Steuerzahler bezahlt erheblich mehr als diese 10 Mio. Franken. Das ist ein Etikettenschwindel diese Zahl, wenn Sie nur schon, und ich komme hier auf den Punkt zurück, der schon zweimal in dieser Debatte angesprochen wurde, wenn Sie nur schon dieser Erhöhung bei den Spitälern nachrechnen und nachvollziehen, und das läuft so in unserem Staat, dann haben Sie für die Spitalregion 1 mit dem Kantonspital 5 Mio. Franken Lohnerhöhungen jährlich zusätzlich. Wenn Sie sämtliche Spitalregionen nehmen, sind das 7,5 Mio. Franken. Ebenfalls mit Mechanismen nachvollzogen werden solche Lohnerhöhungen üblicherweise in den Schulgemeinden, bei den Behindertenorganisationen und anderen staatsnahen Institutionen. Sie kommen dann rasch auf 20 Mio. Franken, was der Steuerzahler hier berappen muss, und es sind nicht nur diese 10 Mio. Franken, die hier jetzt einfach so mal hingeschrieben werden direkt in diesem einen Punkt. Es gilt immer das gesamte im Auge zu behalten, und zum jetzigen Zeitpunkt ist eine derartige Erhöhung einfach nicht gerechtfertigt. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Zu Suter-Rapperswil-Jona: Es ist ehrenwert, übermarchen wollen wir nicht, da haben Sie recht. Aber ich möchte Ihnen auch aufzeigen, wo wir uns bewegen, und was das auch für unsere Bevölkerung wirklich bedeutet. Wir haben Korrekturen bereits vorgenommen. Wir haben bereits ein gut justiertes System, das wir aber weiter bearbeiten - da haben Sie recht. Wenn wir das massgebliche Einkommen ansehen, also das bereinigte Einkommen, z.B. von einer alleinstehenden Person, dann erhält eine alleinstehende Personen mit einem massgeblichen Einkommen von Fr. 2'000. je Monat, eine IPV-Verbilligung von Fr. 34.85. Das wird nicht ausbezahlt, weil wir nur ausbezahlen, wenn der Anspruch auf Fr. 100. lautet. Also bei Fr. 2'000. massgeblichem Einkommen gibt es keine Vergünstigung. Die Prämienbelastung liegt bei Fr. 336.65. Wenn wir Alleinerziehende mit einem Kind ansehen in der Prämienregion 1 dann sieht es so aus, dass bei einem massgeblichen Einkommen von Fr. 2'000. je Monat der Anspruch von IPV Fr. 100.85 je Monat und die Prämienbelastung bleibt nach Abzug der IPV bei Fr. 344.95, dies bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind. Sind die Personen verheiratet mit zwei Kindern wiederum in der Prämienregion 1, dann haben wir das massgebliche Einkommen von Fr. 4'000., der Anspruch auf IPV ist hierbei Fr. 201.70. Die Belastungen nach Abzug der IPV bleibt bei Fr. 689.90 bei einem massgeblichen Einkommen je Monat von Fr. 4'000.. Das sind die Realitäten. Mir ist es einfach wichtig, dass Sie wissen, von welchen Beträgen wir sprechen und von Übermarchung kann da nicht die Rede sein. Es ist so, dass wir weiterhin weniger für die ordentliche IPV zur Verfügung haben, dass wir die Parameter, wie ich es auch in der Finanzkommission aufgezeigt habe, weiter verschlechtern müssen. Wir hatten einmal einen Kinderabzug von Fr. 10'000., wir sind jetzt bei Fr. 7'000.. Wir hatten eine Belastungsgrenze im Jahr 2012 bei alleinstehenden mit einem Kind und bei verheirateten mit zwei Kindern bei 40,1 Prozent. Heute stehen wir bereits bei 18,9 Prozent. Wir machen Simulationsläufe, wir sind noch nicht ganz so weit, aber ziemlich immer Schluss der Beratungen und der Diskussionen. Wir werden die Belastungsgrenze erhöhen oder den Kinderabzug massiv senken müssen, und das bedeutet, dass viele keine IPV erhalten werden, also aus der IPV rausfallen werden, dafür in die EL reinrutschen werdne. Das ist eigentlich nicht gewünscht, aber leider mit diesen Mitteln Tatsache. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Zum Votum von Surber-St.Gallen: Das von Ihnen erwähnte Gesetz, die Anpassung der Prämienverbilligung auf Bundesebene, das Gesetz ist durchberaten und tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft. Es geht darum, dass Familien mit tiefen und mittleren Einkommen entlastet werden, und konkret ist die Vorgabe, dass die Kinderprämien zu minimal 50 Prozent verbilligt werden müssen. Also genau das, was sie ansprechen von Seiten SP-GRÜ-Fraktion, die Entlastung der tiefen Einkommen und vor allem der Familien mit tiefen Einkommen. Mit dieser Anpassung auf Bundesgesetzebene ist das gewährleistet, es tritt auf 1. Januar 2019 in Kraft. Ich denke, da wurde bereits sehr viel in diese Richtung gemacht. Wie es Suter-Rapperswil-Jona bereits angetönt hat, wir haben unsere Steuergesetzrevision, die wir dann im Februar diskutieren können. Und indirekt können wir dann mit der Anpassung der Abzüge bei den Krankenkassenprämien eine Erhöhung von 600 auf 1'000 Franken doch auch substanziell etwas machen für unsere Familien, für die Mehrkosten von Mehrkopfhaushalten, die können Sie indirekt über die Steuern entlasten. Wenn man diese beiden Massnahmen zusammenzählt, gibt das für unseren Kanton mehr als 10 Mio. Franken, das entspricht etwa dem Betrag, den die SP-GRÜ-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag auch fordert. Ich denke, wir können diesen Antrag ablehnen, weil die Kompensation bzw. die Unterstützung erfolgt auf zwei anderen Schienen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Wir diskutieren heute nicht zum ersten Mal über einen Beitrag oder Nichtbeitrag an den GRAL. Mit der Ablehnung oder auch Gutheissung des SP-GRÜ-Antrages ist das vorhandene Problem nicht gelöst. Wir haben in der genannten Thematik des Rettungsdiensts verschiedene offene Fragen. Die Einbindung der privaten Anbieter im Rettungsdienst, die Stellung der privaten Spitäler, die Leistungsaufträge des Spitalverbundes, die zu verrechnenden Tarife für die Rettung, der Wettbewerb mit anderen Kantonen und die Aufwände der Notrufzentrale. Alles Punkte, die aktuell zu wenig aufeinander abgestimmt sind. Ein kleines Beispiel: An unseren Rettungsdienst zahlen die Kantone Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden mit, wir als Kanton über die Notrufzentrale nicht. Ich möchte beliebt machen, dass sich die Finanzkommission sich zusammen mit dem Gesundheitsdepartement diesem Thema wirklich vertieft annimmt und uns auf das Budget 2019 eine mehrheitsfähige, praxisgerechte und auch nachhaltige Lösung vorschlägt. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Die Finanzkommission übernimmt diesen Auftrag. Ich bitte Tanner-Sargans als Subkommissionspräsident dieses Geschäft vorzubereiten. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Konto 7150 (Migrationswesen). Erkundigung. Es ist richtig, es liegt kein Antrag vor, das kommt davon, dass wir das Budget in der Subkommission wie auch in der Finanzkommission intensiv diskutierten, aber keine Anträge gestellt haben. Wir werden im Hinblick auf das ganze Migrationswesen, das war auch gestern Gegenstand einer Interpellation, sehr stark beim AFP daraufhin wirken, wie das weitergeht, vor allem mit den Zentren und dementsprechend dem Personal der Zentren. Wir haben schon mehrfach auch in dieses Session gehört, dass die Zenter heute nicht mehr ausgelastet sind, dass gewisse Zentren bereits geschlossen sind, andere noch geschlossen werden, und das hat natürlich einen direkten Einfluss auf den Personalbestand im Bereich des Migrationswesens. Für das Budget 2018 haben wir das aber so belassen. Die Regierung hat in diesem Bereich schon gewisse Korrekturen vorgenommen. Wir werden aber dieses Thema sehr intensiv weiter verfolgen und natürlich auch im Hinblick auf die Neuorganisation ab 2019 wird das finanzielle Konsequenzen geben, die dann entsprechend im AFP und sicher in den künftigen Budgets niederschlagen werden. Wir werden auch die Rechnung sehr genau betrachten, was dieses Jahr geschehen ist, und darüber diskutieren, wer welche Aufgaben zu welchem Preis löst und das parlamentarisch bewerten können. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Konto 8000.318 (Gesundheitsdepartement / Dienstleistungen und Honorare). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 8000.318 (Gesundheitsdepartement / Dienstleistungen und Honorare) für den Gesundheits- und Rettungsdienst in ausserordentlichen Lagen GRAL eine Erhöhung um Fr. 650'000.. Ich spreche im Namen der SP-GRÜ-Fraktion zur Kontonummer 8000.318 «Gesundheits- und Rettungsdienst in ausserordentlichen Lagen». Ich beantrage Ihnen, das «Dienstleistungen und Honorare», um den Betrag von Fr. 650'000. zu erhöhen. Ich war Mitglied der Kommission «GRAL» (??). Wir haben in dieser Kommission die Problematik bezüglich des Gesundheits- und Rettungsdienstes in ausserordentlichen Lagen während eines Tages besprochen und analysiert. Dazu haben wir verschiedene Experten eingeladen und diese angehört. Schliesslich schlug die vorberatende Kommission dem Kantonsrat vor, im nächsten Budget Fr. 650'000. einzustellen und den Sanitätsnotruf-Dienst gleich zu behandeln, wie die Feuerwehr und die Polizei. Deren Kosten wurden schon immer vom Kanton übernommen. Dieser Kantonsrat genehmigte die Anträge der vorberatenden Kommission. Es befremdet mich nun schon ein wenig, wenn die Finanzkommission das Ergebnis der Kommissionsarbeit GRAL ignoriert und seinerseits vorschlägt, die Fr. 650'000. nicht ins Budget aufzunehmen. Dies hat zur Folge, dass die Kosten beim Rettungsdienst auf andere Art und Weise eingespart werden müssten. Ohne den vorgesehenen kantonalen Beitrag kann die kantonale Notrufzentrale gezwungen sein, über eine Reduktion der Rettungsstützpunkte die Betriebskosten zu optimieren. Dies hätte zur Folge, dass die Vorgaben der Erreichbarkeit von 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 15 Minuten kaum mehr eingehalten werden könnten. Es müssen wohl auch die Tarife für die Rettungsdienste erhöht werden. Diese sind heute schon recht hoch, werden in der Regel von den Unfall- und Krankenkassen nicht übernommen, sondern müssen von der Patienten selber bezahlt werden. Dies ist ungerecht. Solche Einsätze werden nicht mit Absicht herbeigeführt. Die meisten Kantone zahlen heute schon deutlich mehr an ihre jeweiligen Notrufzentralen, auch mit dem vorgesehenen Betrag von Fr. 650'000. an die kantonale Notrufzentrale ist der Kanton St.Gallen im schweizerischen Vergleich unterdurchschnittlich. Ich ersuche sie aus den vorgenannten Gründen das Konto 8000.318 um den von der vorberatenden Kommission GRAL vorgesehenen Betrag von Fr. 650'000. zu erhöhen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Gerne führe ich die Budgetdebatte zwischen CVP-GLP- und SP-GRÜ-Fraktion fort, weil das anscheinend die beiden Parteien sind, die hier die Diskussion bestimmen. Ich bin sehr froh, dass wir dabei sind, das ist aber nicht verwunderlich, es ist eher verwunderlich, dass von den anderen Parteien, von den beiden Fraktionen SVP- und FDP-Fraktion keine Wortmeldungen vorhanden sind. Sie haben anscheinend zur schwierigen Situation der Familien und der Alleinerziehenden, oder der älteren Menschen mit tiefen Einkommen, keine Meinung, dass sie hier im Bereich des laufenden Anstiegs der Krankenkassenprämien und der zwingend notwendigen Entlastung via IPV, dass sie hierzu keine Meinung haben, dass sie das laufen lassen, dass diese Leute ihre Belastungen selber tragen sollen, nach dem Motto: «Nach uns die Sintflut». Wenn wir hier genau hinschauen, haben wir vorhin der Ausführungen gehört von Regierungsrätin Hanselmann. Der Selbstbehalt wird bei 20 Prozent angesiedelt sein. Wir hatten einmal ein Sozialziel einer Belastungsgrenze von 8 Prozent und wir liegen hier bei einem mindestens doppelten Betrag. Das ist die Realität der Leute mit tiefem Einkommen vor Ort. Wenn Sie heute die Zeitungen gelesen haben, vor etwas zwei Wochen wurde berichtet, dass etwa 0,3 Prozent des Lohnes zusätzlich gebraucht werden für die Erhöhung der Krankenkassenprämien. Lohnerhöhungen werden aufgefressen durch die Erhöhung der Krankenkassenprämien. Das ist die Realität, wenn Sie dann nachher von den Kinderabzügen sprechen, einerseits die Bundesmittel, das wird direkt für die Familien mit Kindern zurückkommen, diesbezüglich hat Widmer-Mosnang recht. Wenn wir aber nachher beim Nachtrag zum Steuergesetz schauen, wenn wir dort die freiwilligen Pauschalabzüge für Kinder erhöhen, dann können Sie in der Interpellation der SP-GRÜ-Fraktion, die in der Septembersession 2018 diskutiert wurde, nachschauen, dort sind alle Zahlen aufgeführt. Familien, mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 20'000.- bis Fr. 30'000.- erhalten keinen Franken von dieser Erhöhung dieser pauschalen Abzüge. Profitieren werden von diesen erhöhten Pauschalabzügen die hohen Einkommen, diejenigen, die auch keine IPV erhalten. Und die Familien und die Einzelpersonen, die es notwendig haben, die erhalten auch in diesem Bereich mit dem Nachtrag zum Steuergesetz Null Franken. Sie tragen die Belastung, Sie müssen nachher EL beantragen und müssen zum Sozialamt gehen. Das ist doch kein Zustand für den Kanton St.Gallen. Ich bedanke mit für die Auseinandersetzung mit der CVP-GLP-Fraktion, die wir miteinander führen können, von den anderen Parteien, die führen ihre Auseinandersetzungen anders wo, aber an der Bevölkerung vorbei, welche Lasten tragen muss und unter den hohen Krankenkassenprämien leidet, und auch darunter leiden, dass wir die IPV laufend senken. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Ich möchte nur noch zwei Dinge zu Dürr-Widnau sagen: Es handelt sich beim Gesamtkredit um 1,5 Mio. Franken und nicht 1,8 Mio. Franken. Aber mit den Zahlen ist man ja ohnehin nicht so genau. Dann wird gesagt, die Transkribierung stehe im Vordergrund. Auch das trifft nicht zu. Die Transkribierung dauert bis 1916, danach wurde die Schreibmaschine eingesetzt, dann konnte man das einlesen. Man kommt auf einen Gesamtbestand von letztlich 100 Jahren, der entsprechend eingelesen wird und das kostet einfach Geld. Das ist Standard geworden. Es ist eine Möglichkeit mit dieser Transkribierung der Bevölkerung einen Einblick zu ermöglichen in einen Bereich, den sie bis heute nicht kennt und den sie vielleicht dann nutzt, wenn sie ihn heute noch nicht nutzen kann. In diesem Sinne bitte ich Sie wirklich, den Kredit zu bewilligen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Das Parlament hat ja die Aufgabe, Argumente auszutauschen und zuhören, warum verschiedene Parteien beispielsweise gegen diesen Antrag sind. Ich stelle fest, dass die CVP-GLP-Fraktion sich geäussert hat. Wir kennen die Folgen dieser Residualkorrekturen auch bestätigt vorhin durch Regierungsrat Würth. Wir haben aber von der FDP-Fraktion und von der SVP-Fraktion nichts gehört. Mit diesen Residualkorrekturen finanziert das Personal die neuen Stellen. Und wenn man nachher sagt, wir wollen diesen Antrag ablehnen, und ich kann jetzt nur Bezug auf die CVP-GLP-Fraktion, weil nur sie sich so geäussert hat, sie haben gesagt, es geht darum, dass diese Vorgaben eingehalten werden, die wir gegeben haben. Und mit diesem überspitzten Formalisums, den Sie hier aufzeigen, stellen ich fest, dass Sie sich vor der politischen Verantwortung der Folgen dieses Formalismus drücken wollen. Sie übergeben einfach die Verantwortung anderen, der Departementsvorsteherin und den Departementsvorstehern, dem Personal, die das ausbaden müssen. Sie verschliessen die Augen vor den Realitäten. Vielleicht ist das jetzt, ich kann ja nur bezüglich CVP-GLP-Fraktion sprechen, auch ein Grund, dass die Parteien an den Bedürfnissen der Bevölkerung und an den Bedürfnissen auch der Angestellten vorbeipolitisieren, wenn Sie diesen übertriebenem Formalismus: «Wir haben das so beschlossen. Diese Vorgabe ist einzuhalten unter allen Umständen und über die Bevölkerung und das Personal hinweg» ist das vielleicht auch ein Grund der Erfolge bzw. der Misserfolge. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist abzulehnen. Die FDP-Fraktion erachtet 0,8 Prozent langfristig jetzt ab 2019, wie es vorgeschlagen wurde von der Finanzkommission, als eine tragfähige Lösung. Jetzt aber kurzfristig und ohne lange Diskussion in einer vorberatenden Kommission dieses Volumen auf 1 Prozent ab 2019 zu erhöhen, ist für uns ein Schnellschuss und das wollen wir nicht mittragen, denn es gelten nämlich im Prinzip die gleichen Überlegungen, die wir bereits gemacht haben bei der Diskussion der Reallohnerhöhung um 1 Prozent ab 2018. Regierungsrat Würth hat den Mechanismus bestätigt, dass diese Erhöhungen, die wir hier beschliessen, auch auf die Spitäler, die Schulen und weitere staatsnahe Institutionen einen Einfluss haben, und ich bin nicht der Meinung, dass im Gesundheitswesen in den Spitälern diese Erhöhungen dann über die Leistungen finanziert werden. Wie denn? Soll der Staat verordnen, dass man eine Mengenausweitung macht im Gesundheitswesen und mehr Leistungen erbringt, um solche zusätzlichen Löhne zu bezahlen? Das kann es ja wohl nicht sein. Im Gegenteil, wir haben jetzt eine Tarifreduktion, angeordnet durch Bundesrat Berset, das wir den Spitälern bereits grosses Kopfzerbrechen bereiten, um jetzt nur schon mit den bisherigen Zahlen durchzukommen. Ich glaube, wir müssen solche Fragen genau und fundiert überlegen und nicht in einem Schnellschuss hier jetzt auf 1 Prozent ab 2019 ausweiten. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Konto 8301.360 (Individuelle Prämienverbilligung / Staatsbeiträge). beantragt im Namen SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 8301.360 (Individuelle Prämienverbilligung / Staatsbeiträge) eine Erhöhung um 10 Mio. Franken. Wir beantragen Ihnen bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV) auf die Budgetkorrektur von 10 Mio. Franken, diese stammen aus dem Sparpaket II und dem Entlastungsprogramm 2013 zu verzichten. Der Kanton St.Gallen verteilt nur gerade 33,5 Prozent, also rund ein Drittel, aus dem Bundesbeitrag für die Prämienverbilligung an seine Bevölkerung. Damit liegt er auf Platz 21 der Kantone, also nur die Kantone Glarus, Basel-Land, Appenzell Innerrhoden, Bern und Nidwalden schütten noch weniger Gelder der individuellen Prämienverbilligung ein ihre Bevölkerung aus: Der eine Teil der ordentlichen Prämienverbilligung, als der IPV am Gesamtvolumen schrumpft immer weiter und beträgt aktuell nur noch 32 Prozent. Das ist der neuste Tiefstand, und dieser Umstand ist dem geschuldet, dass vom Gesamtvolumen der Prämienverbilligung ein Teil aufgrund von Bundesvorgaben einfach exogen zu vergeben ist, und der Anteil für die ordentliche Prämienverbilligung, also dieser, der den Familien und Personen mit tiefen Einkommen zugute kommt, wird immer kleiner. Aktuell beträgt er wie gesagt nur noch 32 Prozent am Gesamtvolumen. Diese Abnahme steht der massiv steigenden Krankenkassenprämien-Problematik gegenüber, und man sieht sofort, dass in diesem System etwas nicht mehr aufgehen kann. Die Belastung für die betroffenen einkommensschwache Familien steigt und sie wird zunehmend zu einem Problem. Aufgrund des sinkenden Volumens wird die Regierung nämlich im Folgejahr erneut gezwungen sein, die Parameter für die Bezugsberechtigung der Prämienverbilligung weiter nach unten zu schrauben, d.h., dass im Jahr 2018 erneut weniger Familien mit tiefen und tiefsten Einkommen in den Genuss der Prämienverbilligung kommen werden, die eine wirklich nötige Entlastung bei den hohen Krankenkassenprämienkosten darstellt. Die Gesundheit Chefin hat uns in der Finanzkommission schon angekündigt, dass diese Parameter angepasst werden müssen und uns würde interessieren, was dies konkret bedeutet. In Zahlen ausgedrückt, was heisst das für eine Familie? Es würde uns auch interessieren, ungefähr wie viele Familien davon betroffen sein könnten. Wir vermuten, es sind sehr viele und es sind vor allem die Ärmsten in unserem Kanton. Wir sind der Meinung, dass der Kanton seine Verantwortung gegenüber den Ärmsten in unserem Kanton wahrnehmen muss. Es kann nicht sein, dass wir uns bei der IPV in den hintersten Rängen im schweizweiten Vergleich bewegen. Als Sofortmassnahme beantragen wir Ihnen deshalb, das sehen Sie auf dem grauen Blatt, auf die einschränkende Kürzung von 10 Mio. Franken zu verzichten. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Zu den Pizol-Bahnen: Der Stand der Verhandlungen ist so, dass wir mit den Gemeinden die Bedingungen ausarbeiten, die sie einhalten müssen. Wir werden dies seitens Kanton genausten kontrollieren. Die Regierung wird diese Bedingungen noch genehmigen müssen, voraussichtlich im Laufe des Dezembers sein wird. Zu den Bergbahnen Wildhaus: Es ist nicht ganz richtig, dass diese Beträge budgetiert sind. Wir müssen seitens der Standortförderung dem Seco mitteilen, wohin die Gelder ungefähr fliessen könnten. Das sind aber nur eingestellte Gelder und die Projekte können im Laufe des Standortförderungsprogramms, das der Kantonsrat im Jahr 2014 angenommen hat, noch geändert werden. Nicht jedes Projekt, das dort eingegeben wird, wird nachher auch realisiert. Für die Regierung besteht hier kein Widerspruch. Ich erwähne nochmals: Es braucht keine Fusion der Bergbahnen, wir verlangen nur ein gemeinsames Ticket. Dieses gemeinsame Ticket ist die «kleinste» Bedingung, damit die Gäste auch wieder ins obere Toggenburg reisen und dort den Winter oder den Sommer geniessen können. So wie jetzt die Verhältnisse sind, werden beide Bahnen Probleme bekommen, nicht nur eine Bahn. Ich bin überzeugt, dass die Gäste ausbleiben werden, wenn das gemeinsame Ticket nicht vorhanden ist. Hier müssen die Bahnen zusammenarbeiten. Das ist wirklich keine grosse Geschichte, sondern eine kleine Zusammenarbeit. Hier müssen wir für den Tourismus einstehen. Es wäre falsch, wenn wir jetzt die Gelder einfach sprechen würden. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Die Prämienverbilligung ist zweifelsohne ein wichtiges soziales Korrektiv, dem man unbedingt Sorge tragen sollte. Doch es hat auch seine problematischen Seite, zum einen ist die Prämienverbilligung Teil der Staatsbeiträge, die für die enormen Kostenschübe in unserem Kanton verantwortlich sind, deshalb beschloss dieser Rat einst auch diese Massnahme im Rahmen der Sparpakete. Zum anderen hat das heutige System Fehlanreize, wie z.B. unerwünschte Schwelleneffekte. Bevor wir nun noch mehr Geld in dieses mangelhafte System pumpen, sollten wir zuerst diese Fehlanreize beheben. Die CVP-GLP-Fraktion möchte daher zuerst die Ergebnisse der von der Regierung in Aussicht gestellten Vorschläge abwarten und auch die Analyse der wirtschaftlichen Situation der privaten Haushalte im Kanton St.Gallen. Dies ist die eine Überlegungen. Die andere Überlegung ist folgende: Wir wissen heute, dass in naher Zukunft ohnehin mehr Geld in die Prämienverbilligung fliessen wird. Es steht die neu entschiedene Bundeslösung an, die vorsieht, dass mehr Prämienverbilligung für die Kinder vorgesehen ist und zwar in der Höhe von 4,5 Mio. Franken zusätzlich. Und es steht Nachtrag zum Steuergesetz an, und auch dies wird zu Mehrkosten beim Kanton um rund 2,8 Mio. Franken, bei den Gemeinden um rund 3,3 Mio. Franken belaufen Beides wichtige und richtige Massnahmen, die wir von unserer Fraktion voll und ganz unterstützen. Wir sollten daher vor diesem Hintergrund nun nicht Marchen und irgendwelche millionenschwere Schnellschüsse beschliessen und so das Budget in die rote Zahlen drehen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Die Lehre aus der Budgetdiskussion zeigt mir, dass es sehr schwierig ist, wenn das Budget durch die Finanzkommission sorgfältig durchberaten ist, nachträglich noch mit Korrekturen zu kommen und die haben erfahrungsgemäss eigentlich wenig Chancen. Darum ist es wichtig, dass wir für das Budget 2018 folgende Vorgaben für den AFP mit gutem Augenmass machen. Und dieses Augenmass scheint mir gegeben mit diesen 0,8 Prozent, die die Regierung vorgeschlagen hat und die Finanzkommission unterstützt. Weshalb? An die Adresse der SVP-Fraktion: Mit 0,4 Prozent pauschalem Besoldungswachstum kann jetzt tatsächlich nicht sinnvoll sowohl der Anspruch von individuellen Besoldungsanpassungen und den strukturellen Anpassungen in den Departementen Rechnung getragen werden. Dies selbst dann nicht, wenn man noch die aus früheren Jahren bekannten Mutationsgewinne mit einrechnet, die etwa bei 0,5 Prozent liegen dürften. Aber im neuen NeLo ist dies noch gar nicht gesichert, dass eine Mutation überhaupt zu einem Mutationsgewinn führt. Es kann auch ein Mutationsverlust entstehen, dann nämlich, wenn in diesem Lohnband eine Person eingestellt wird, die dieses Lohnband auch ausnutzen kann. Es kann sein, dass eine Person mehr verdient als die Ausscheidende. Es kann sein, dass wir überlappend Personen einarbeiten müssen und nicht die angesprochene Lücke zum Einsparen und zum Generierung von zusätzlichen Mutationsgewinnen haben. Auch wenn man noch die Mutationsgewinne einrechnen würde, Kollegen aus der SVP-Fraktion, ist 0,4 Prozent zu wenig. Umgekehrt, Hartmann-Rorschach hat es gesagt, setzt der Kanton mit seinen Besoldungsvorgaben auch Zeichen in der Wirtschaft, und ich denke, wir sollten jetzt vorsichtig an dieses neue System herangehen, mit 0,8 Prozent massvoll eine Erweiterung vornehmen, aber der Kanton sollte sich nicht als Kostentreiber im Bereich der Besoldungen in anderen Branchen, in den Spitälern, aber auch in den privaten Spitälern und in anderen Bereichen betätigen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der Rechtspflegekommission): Im Schosse der Finanzkommission sind diverse Überlegungen gemacht worden zu den Stellenbegehren der Gerichte. Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die Rechtspflegekommission diese Stellenbegehren als ausgewiesen ansieht. Die Rechtspflegekommission ist aber an sich nicht zuständig, Stellenbegehren der Justiz zu beurteilen. Das ist Sache der Finanzkommission. Sie ist aber dagegen sehr wohl zuständig, die Arbeitsweise, die Arbeitslast und den ordnungsgemässen Ablauf der Arbeit der Gerichte zu beurteilen. Wir haben im Zusammenhang mit der Effizienz der Gerichte, das ist ja immer ein zweischneidiges Schwert, weil Gerichte nicht nur effizient zu sein haben, in unserer Kommission mehrfach über die Frage gesprochen, wie effizient insbesondere die Gerichtsschreiber eingesetzt sind und wo allenfalls in den Verfahrensabläufen Verbesserungen im Sinne der Effizienzsteigerung gemacht werden können. Wir haben die Gerichte auch aufgefordert, uns über die Effizienz der Gerichtschreiber Auskunft zu geben. Ich sage Ihnen das im ausdrücklichen Namen der Rechtspflegekommission, wir haben diese Antworten bis heute in befriedigender weise noch nicht erhalten. Aber wir werden diese Antworten einfordern, und wir werden das mit den Gerichten diskutieren. Wie jeder Arbeitgeber haben auch die Gerichte dafür zu sorgen, dass das Personal effizient eingesetzt ist. Wir werden vermutlich, das ist noch nicht beschlossen, aber im Rahmen der nächstjährigen Prüfungstätigkeiten der Frage der Effizienz der Gerichte, und da gehört die Frage der Effizienz der Gerichtschreiber auch dazu. Wir werden uns dieser Frage im Rahmen eines speziellen Prüfungsthemas widmen. Wie gesagt, das ist kein Grund jetzt Stellenbegehren zu verweigern oder ihnen nicht die Zustimmung zu geben, aber wir bleiben hier am Ball und es sei an die Adresse der Gerichte gesagt, wir werden hier auch nicht nachlassen, bis wir die Antworten haben, die wir gerne hätten. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich stelle fest, in diesem Steigerungslauf des heutigen Morgen, kurz vor dem Mittag, kommen wir zu den wirklich gewichtigen Geschäften unseres Kantons. Entsprechend hat dieser Antrag mir in der letzten Nacht auch den Schlaf geraubt. Ich konnte kaum einschlafen, weil mich das so beschäftigt hat. Es ist für mich schwer verständlich, dass eine gute Sache ohne Grund und Not eingestellt werden sollte. Das Jahr 2017 ist ein spezielles Jahr für die Volksschule in unserem Kanton. Die «Schulzeit», bei der wir eben eine Auslegeordnung zum neuen Lehrplan für den Kanton St.Gallen gemacht haben, ist ein geeignetes Mittel die Bevölkerung im Detail zu informieren. Wir erhielten gute Noten und Rückmeldungen. Ich denke, die «Schulzeit» ist und wahr ein Erfolg. Sie wollen nun etwas streichen, das gut und sinnvoll ist, und notabene, und entsprechend auch erstaunlich im Zusammenhang mit dem Budget, keinerlei Kosten für den Kanton verursacht das wollen Sie streichen. Wir haben als Vorbild den Kanton Luzern. Wir haben nichts anderes gemacht, als dieses Format vom Kanton Luzern zu kopieren. Es wird seit vielen Jahren über dieses Schulblatt im Kanton Luzern so kommuniziert. Ich muss sagen, wirklich ein innovativer Bildungschef im Kanton Luzern, dieser CVP-Regierungsrat. Nun gut, ich musste irgendwie Schlaf finden in dieser Nach und musste mich entscheiden, und ich habe mir gesagt, fokussieren wir uns doch in unserem Kanton auf die wirklich wichtigen Geschäfte, und dazu zähle ich dieses Schulblatt nicht dazu, und deshalb kann ich Ihnen mitteilen, wir werden sämtliche Aktivitäten einstellen und die «Schulzeit» nicht mehr weiter produzieren und veröffentlichen. Ich mache das ohne Groll, ich mache das ganz sportlich, so wie sich das für den Sportminister gehört. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | zieht seinen Antrag zurück. Somit kann ich schon vorweg schicken, dass der Auftrag Ziff. 9 neu somit ebenfalls von mir zurückgezogen wird, da der Auftrag jetzt durch die Finanzkommission einmal mit einer solchen Auslegeordnung und Prüfung diskutiert wird und das Ergebnis dann angeschaut werden kann über die Finanzkommission mit dem Budget. Somit werde ich mich dann bei der Ziff. 9 neu, falls es nötig ist, einfach nochmals melden und sonst habe ich es jetzt angekündigt, die Ziff. 9 neu wird zurückgezogen mit dem Hinweis, dass die Finanzkommission dies nochmals gründlich prüft und dann dem Kantonsrat entsprechend Bericht erstattet. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Wenn Sie diesen Antrag gutheissen, dann kommen Sie eigentlich wieder in den Bereich, den die Regierung ursprünglich beantragt hat, und darum haben wir natürlich Sympathie für diesen Antrag. Wir wehren uns nicht dagegen. Es ist ist so, wie Bucher-St.Margrethen sagt, dass die Residualkorrektur schon nicht ganz unproblematisch ist. Wir haben, und das kann ich an dieser Stelle noch ausführen, diese Residualkorrektur über den ganzen Lohnaufwand gelegt, d.h. also, dass auch die exogenen Bereiche, insbesondere jetzt in diesem Fall auch die Mittel- und Berufsschulen von dieser Residualkorrketur betroffen sind. Nun, die Departemente versuchen, diese Residualkorrektur über eine aktive Bewirtschaftung der Personalkredite, Mutationsgewinne, Fluktuationen usw. irgendwie aufzufangen. Im Bereich der Bildung, und das habe ich sowohl in der Finanzkommission, wie auch vorhin beim Eintreten, müssen wir einen gewissen Vorbehalt machen, weil wir einfach aufgrund der Schülerdemografie nicht genau wissen, wie sieht die Klassen- und Schulkreiseinteilung aus. Sie wissen, dass sie dort bei der Klasseneinteilung, das weiss jeder Schulpräsident sofort, sprungfixe Kosten haben und diese Effekte, die treten manchmal auch kurzfristig ein. Da müssen wir einfach schon auch hier im Rat den Vorbehalt machen und sagen, wir werden sehe, ob das dort wirklich gelingen wird. Aber wir haben einfach im Interesse der Sache und um die Sache nicht noch zusätzlich zu verschärfem, gesagt, wir müssen für die Umlage dieser 1,5 Mio. Franken den gesamten Lohnaufwand nehmen, sonst wäre es noch enger für die Departemente oder die Bereiche, die im Sockelpersonalaufwand sind, geworden. In diesem Sinne steht aus Sicht der Regierung einer Gutheissung des Antrags der SP-GRÜ-Fraktion sicher nichts entgegen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Ich habe mich jetzt doch noch angesprochen gefühlt. Ich bin aus einer anderen Fraktion, aus der FDP-Fraktion, aber auch Familienfrau. Ich unterstütze diesen Antrag sehr gerne, denn er setzt genau da an, wo es denn Familien zugute kommt, die wirklich ein tiefes Einkommen haben. Ich bin selbst in den Genuss gekommen, als ich mit 25 Jahren vier Kinder hatte. Ich konnte so meine Eigenverantwortung wahrnehmen, weil wir da existenziell entlastet wurden. Und hier werden die Ärmsten entlastet, die dann ihre Eigenverantwortung gut wahrnehmen können, und so nicht in die Sozialhilfe abrutschen. Ich bin überzeugt, dass mit diesem Geld ein heisser Tropfen auf den Stein gesprochen wird. Das andere muss geklärt werden, aber genau da setzen wir die richtigen Zeichen, nicht wenn wir generelle alle Kinder bevorschussen, oder den Steuerabzug für jedes Kind geltend machen. Hier sind genau die Familien unterstützt, die das auch brauchen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Die ganze Medienlandschaft ist sich ja ganz erheblich am verändern. Das «Tagblatt», Sie wissen es, kämpft mit Problemen. «Ostschweiz am Sonntag» wird nur noch online angeboten. Andere Printmedien haben ebenfalls ihre Schwierigkeiten und auf diesem Hintergrund ist die Regierung aktuell daran, ihr Kommunikationskonzept zu überarbeiten und an die sich verändernde Situation anzupassen. Wir benötigen weiterhin Informationen. Wir benötigen weiterhin auch Medien, die in der Lage sind, auch kontrovers zu diskutieren. Demokratie ohne Austausch und Diskussion kann nicht funktionieren und da ist die Regierung herausgefordert. Wir sind daran, diese Aufgabe zu erledigen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Es ist ja gut, wenn man den Blick in die Zukunft wirft. Für die Errechnung der Prämienverbilligung setzt man immer den Steuerbetrag des Vorvorjahres an. Das heisst, nächstes Jahr wird das Jahr 2017 massgebend sein. Das darf man nicht vergessen. Frauen, wie Brunner-Schmerikon es uns dargelegt hat, junge Frauen mit 25 Jahren oder Familien, die brauchen das Geld nicht erst übermorgen, sondern Sie brauchen es für das nächste und übernächste Jahr. Einfach nochmals: Verheiratet mit zwei Kindern und Fr. 5'000.- massgeblichem Einkommen, erhalten heute keine Prämienverbilligung. Und auch mit dieser Veränderung werden wir da nicht in die Höhe schnellen. Es wird dann hoffentlich eine Verbesserung geben, wie die aber wirken wird, werden wir erst später sehen. Die Berechnung beruht immer auf dem Ergebnis, auf dem Einkommen des Vorvorjahres und deswegen wird dazwischen viel Zeit verfliessen, und da hätten wir als Kanton St.Gallen die Möglichkeit, lindernd einzuwirken. Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Argumente noch in Ihre Überlegungen einfliessen lassen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich danke einerseits für das flammende Votum, ich danke für die gute Diskussion und wie es so ist, wenn ein Historiker den Banker trifft, dann wird es gelegentlich etwas prickelnd. Jedenfalls finde ich diese Debatte eigentlich sehr interessant, weil ich finde, der Kantonsrat muss abwägen wo wir unsere Mittel einsetzen. Es ist ihr gutes Recht, hier zu gewichten. Wenn wir vom Amt für Kultur auch Schwerpunkte setzen, ist es unser Recht, und wir beantragen dann hier, wir kommen mit unseren Argumenten, Sie kommen mit Ihren Argumenten und so trifft man sich hier. Bei der Digitalisierung geht es nicht wirklich nur um die Transkribierung, es geht auch darum, dass man diese ganzen Protokolle einmal so erfasst, dass man dann auch mit Suchbegriffen arbeiten kann, und dass man diese ganzen Bestände nun wirklich bearbeiten kann und nicht nur archiviert. Das ist der Grosse Unterschied. Man hat plötzlich ein Feld, welches zu bearbeiten ist und nicht eines, welches verstaubt. Und darum machen viele andere Kantone diese Arbeit schon längst oder sie ist abgeschlossen. Inzwischen also state of the art, wie man mit solchen Dokumenten umgeht. Jetzt kann sich der Kanton St.Gallen sagen, wir sind noch nicht ganz so weit, wir sind auch noch nicht ganz so weit mit Gesuchsbearbeitung über IT, wir möchten die Dinge noch ein bisschen in der Hand behalten, abschreiben. Sie sagen uns einfach wie wir zu arbeiten haben, dann tun wir das im Moment noch nicht. Also von daher muss ich mich schon in der Quintessenz fragen, wem nützt denn eine solche Verschiebung einer Arbeit. Kommen sie zu mir ins Büro, mein Schreibtisch ist meistens leer. Wenn ich jetzt alle diese Arbeit immer schön aufstapeln würde und sagen, ja das mache ich dann später, dann wäre kein Durchkommen mehr. Ich mag es, wenn der Tisch leer ist, wenn die Arbeiten erledigt sind. Fassen Sie sich ein Herz und sagen Sie, jetzt arbeiten wir einmal. Wir verbrennung das Geld ja nicht, es sind ja viele Leute die Arbeiten. Die haben alle auch ihre Familien, die haben einen Beruf erlernt, die arbeiten auf ihrem Job. Ist es denn so schlimm, wenn man nun die Leute für eine Arbeit, die es ohnehin zu tun gibt, noch zahlt. Also, da geht das Geld hin und von daher also fassen Sie sich ein Herz, erledigen Sie die Arbeiten, machen Sie sauberen Tisch. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Zu diesem Antrag muss ich Ihnen zeigen, dass er eigentlich voller Widersprüche ist. Der erste Widerspruch ist, dass wir hier von dieser Online Gesuchsverwaltung für den Bereich Kultur sprechen und sagen, es sei eine Insellösung und man könnte diese mit GEVER abdecken. Das geht nicht, weil erstens ist es keine Insellösung, sondern sie ist vernetzt mit den Förderplattformen im Kanton und mit der Stadt. Es geht also um Gesuche, die eingereicht werden, nicht nur für die Kulturförderung. Es geht auch um Denkmalpflege und alles, was vom Staat finanziert werden muss. Also das ist ein Widerspruch und die Regierung hat in ihrem Beschluss zu dieser GEVER-Strategie 2015 bis 2024 ganz klar festgelegt und ich zitiere wörtlich: «GEVER ersetzt jedoch nicht spezifische Fachanwendungen für spezifische Geschäftsprozesses.», und angeführt sind Juris, INGE, Bützi usw. (??Begriffe), alles Programme, die wir inzwischen bereits realisiert haben. Das ist der erste Widerspruch, mit GEVER gehts nicht. Der zweite Widerspruch ist: Wir haben hier in diesem Rat ein Kulturfördergesetz beschlossen und dazu hat man gesagt, man möchte diese regionalen Förderplattformen etablieren und unterstützen. Zum ersten Mal wird jetzt eine Unterstützung beantragt und der Rat möchte sie verweigern. Also, wir sind nur den Pfad gegangen, der hier beschlossen wurde. Das dritte ist der Grundsatz ebenfalls schon angesprochen: Alles spricht von IT-Offensive, von Informatiklösungen, und wenn wir jetzt eine Informatiklösung unter dem Dach des DIP erarbeiten und ein Gesamtkonzept haben, finde ich, geht es nicht an, dass man jetzt einen Baustein herausbricht, denn sonst müsste man ganz andere Dinge innerhalb dieses Gesamtkonzepts ja auch ansprechen können. Diese Position ist Teil des Gesamtkonzepts. Es ergibt sich daraus eine sehr transparente Bearbeitung der Gesuche. Es wird Einsparungen geben an Arbeitszeit, wir haben jeweils während sechs Wochen einen Praktikanten im Amt für Kultur, der nur dazu da ist, diese ganzen Gesuche aus dem Kanton zu lesen und abzutippen. Stellen Sie sich dieses Bild einmal vor, da Sitz einer und tippt ab was eingegeben wird. Und sonst könnte man das «Schwups» mit diesem Gesuch informatikmässig platzieren, und das Jahr für Jahr. Wir betreiben nicht nur während einem Jahr diese sechs Wochen Aufwand, sondern schon seit vielen vielen Jahren und hoffen, dass wir jetzt mit dieser Gesamtlösung über die nächsten Jahre einfach viel besser vorankommen. Ich möchte sich sehr dazu aufrufen, hier jetzt nicht die Ausnahme zu machen, die es der Rede nicht wert ist. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Vielen Dank, Widmer-Mosnang, Sie haben es auf den Punkt gebracht: Mit der Streichung ist die Problematik nicht gelöst. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass auch der Chef «Rettung St.Gallen» nachgehakt hat und der Regierung aufgezeigt hat, dass man diese Thematik noch einmal diskutieren soll. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Kostenwahrheit dann bei der Polizei und der Feuerwehr nicht gelten soll, während bei der Rettung die Bürgerin oder der Bürger dann die Disposition bezahlen soll. Es geht nur um den Betrag der Disposition. Ich bin sehr dankbar, wir haben das auch noch in der Regierung diskutiert, wir haben hier, wie es der Finanzchef gesagt hat, kein rotes Blatt geschrieben. Aber wir sind immer noch der Meinung, dass es richtig ist, diesen Betrag zu bezahlen, so dass wir anhand einer Diskussion bzw. einer nochmaligen Darlegung der Fakten mit der Finanzkommission das bereinigen können. Dafür wäre ich sehr zu haben. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Der Antrag wurde in der Finanzkommission abgelehnt. Ein gleichlautender Antrag wurde ebenfalls in der Finanzkommission gestellt und mit 8:5 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Konto 2451.460 (Standortförderung / Beiträge für eigene Rechnung. (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Kanton leistet über drei Jahre hinweg Fr. 300'000., total Fr. 900'000. an das Betriebskapital. Für die SP-GRÜ-Fraktion ist der Beitrag zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll, um die Pizolbahnen gezielt zu sanieren. Der Kanton hat bereits ziemlich viel Geld in die Pizolbahnen gepumpt und es geht mit dem neuen Beitrag um die Sicherung der bereits getätigten Investitionen. Entscheidend für die SP-GRÜ-Fraktion ist aber, dass die von der Regierung an diese Beiträge geknüpften Auflagen eingehalten und durchgesetzt werden. Es ist eine nachhaltige und risikoarme Strategie zu fahren und das strukturelle Defizit von Fr. 900'000. zu beseitigen. Es darf auf keinen Fall geschehen, dass der Beitrag des Kantons an ein privates Unternehmen zu einer Dauereinrichtung wird. Der Topf zur Standortförderung dient nicht einer unwirtschaftlichen Standorterhaltung. Was die Standortgemeinden machen, ist ihre Sache, für den Kanton muss es zwingend das letzte Mal sein, dass er an das Betriebsdefizit der Pizolbahnen Beiträge leistet. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Nach diesen Ausführungen möchte ich den Präsidenten der Finanzkommission anfragen, ob die Finanzkommission diesen Auftrag, wie er auch von Widmer-Mosnang formuliert wurde, diesen Auftrag auch übernimmt, und zuerst in der Subkommission und anschliessend in der Gesamtkommission zuhanden des Budgets 2019 einen entsprechenden fundierten Vorschlag unter Abwägung der Intervention, die Widmer-Mosnang gemacht hat und unter Abwägung dieser Aspekte, vorlegt? Sollte dies der Fall sein, dass die Finanzkommission dafür bereit ist, dann werden wir unseren Antrag zurückziehen, denn wir glauben, dass es notwendig ist, dass wir das noch einmal fundiert anschauen und anschliessend dem Kantonsrat einen Vorschlag im Rahmen des Budgets 2019 vorlegen können. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ich gebe Ihnen jetzt eine trockene Materie wider. Der Streichungsantrag des nun beantragten Betrags wurde mit 9:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Diese Maschinen müssen gelegentlich ersetzt werden, wenn sie «end of life» sind. Und selbstverständlich sind die neuen Maschinen etwas moderner als die alten, aber wir haben keine zusätzlichen Geschwindigkeitsmessanlagen gekauft. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Die CVP-GLP-Fraktion lehnt diesen Antrag auf dem grauen Blatt ab. Der Kantonsrat hat die Vorgaben für das Budget 2018 bereits im Rahmen des letzten Budgets bzw. im Rahmen des AFP entschieden. Die Regierung hat diese Vorgaben eingehalten, hat sich an denen orientiert und es gibt nun keinen Grund für eine Hüst-und-Hott-Politik, und dass wir das jetzt nachträglich wieder ändern. Noch eine Bemerkung zu den Ausführungen von Surber-St.Gallen: Die Vertrauensarbeitszeit wird erst per 2019 eingeführt, das ist jetzt noch nicht relevant für das Budget 2018. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Ich möchte die Debatte nicht verlängern, es soll auch nicht zu einem Schlagabtausch kommen, aber Hartmann-Flawil hat erwähnt, dass bei den Abzügen über das Steuergesetz jene Personen, jene Steuerzahler bevorteilt werden, die auch ein hohes Einkommen haben, die überhaupt Steuern zahlen. Ich möchte ihn aber daran erinnern, diese Motion für höhere Kassenabzüge, die stammt von der SP-GRÜ-Fraktion. Genau diese Motion, die wir in der Februarsession 2018 behandeln werden. Diese Motion wurde einfach noch abgeändert mit der Zielrichtung Familien und Kinder. Der Auftrag kam von der SP-GRÜ-Fraktion, diese Prämienabzüge zu erhöhen. Es ist so, wenn man bei den steuerlichen Massnahmen etwas macht, diejenigen, die jetzt schon keine Steuern bezahlen, die können davon nicht profitieren - das ist leider so. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Bucher-St.Margrethen hat recht, ich unterstütze Ihren Antrag. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | 5600.301 (Allgemeiner Personalaufwand / Besoldungen). beantragt im Namen SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 5600.301 (Allgemeiner Personalaufwand / Besoldungen) eine Erhöhung um 1,5 Mio. Franken. Der Antrag geht dahingehend, dass wir möchten, dass die Residualkorrektur, welche im Umfang von 1,5 Mio. Franken bei den allgemeinen Besoldungen vorgesehen ist, gestrichen wird, bzw. dass wir diese 1,5 Mio. Franken wieder einstellen. Ich möchte dies kurz begründen: Wir haben nun schon einiges gehört zur Problematik, mit welcher wir uns im Jahr 2018 konfrontiert sehen. Uns stehen sehr wenig Mittel für individuelle Lohnmassnahmen zur Verfügung. In den vergangenen Jahren haben wir jeweils für den Stufeneinstieg (oder Stufenanstieg 10.30.03??) 0,6 Prozent ins Budget eingestellt. Aber budgetiert effektiv haben wir lediglich 0,1 Prozent, da wir davon ausgegangen sind, dass wir die weiteren 0,5 Prozent durch Mutationsgewinne realisieren können. Mutationsgewinne, die dann anfallen, wenn z.B. ein älterer Arbeitnehmer bzw. eine ältere Arbeitnehmerin pensioniert wird und jemand jüngeres bei tieferer Besoldung eingestellt wird. Nun ist es so, dass im Jahr 2018 diese Residualkorrektur, welche gerade deshalb notwendig wurde, weil die Regierung einerseits eine sehr tiefe Vorgabe hatte für die Personalaufwandentwicklung, gleichzeitig aber auch mit der Vorgabe arbeiten musste, gewisse Stellen im Polizeikorps zu realisieren, angefallen ist. Nun bewirkt diese, dass die Departemente enorm unter Druck sind. Sie haben kaum Geld für individuelle Lohnmassnahmen, müssen gleichzeitig die Residualkorrektur realisieren, womit tun sie dies? Mit den Mutationsgewinnen. Ich möchte in diesem Zusammenhang etwas zu bedenken geben: Wir haben gestern über die Vertrauensarbeitszeit gesprochen. Die Vertrauensarbeitszeit führt dazu, dass Leute, auch wenn sie Überstunden machen, dafür nicht entschädigt werden, bzw. dass sie diese Überstunden dann je nachdem auch nicht kompensieren können. Wenn wir nun hier einen derartigen Druck aufsetzen, dass beim Personalaufwand nach diese Residualkorrektur realisiert werden muss, so werden sich die Departemente überlegen müssen, wie sie die Stellen dann jeweils wieder neu besetzen, ob sie etwa z.B. bei einer Pensionierung etwas zuwarten mit einer Stellenbesetzung. Dies wiederum führt dazu, dass eine andere Person die Arbeit machen muss. Wo ist dies besonders lukrativ, wenn man ein bisschen zuwartet? Das ist dort, wo die Löhne hoch sind und das ist genau im Bereich der Vertrauensarbeitszeit, wo wir uns dann darin befinden. Da werden dann Leute mehr arbeiten müssen und erhalten dafür aber nicht die entsprechende Kompensation. Wir müssen uns einfach vor Augen führen, wir können nicht drücken und drücken im Personalbereich. Irgendwann sind wir kein attraktiver Arbeitgeber mehr. Ich bitte Sie deshalb die Departemente zu entlasten, diese Residualkorrektur herauszunehmen. Es ist nicht viel, es sind 1,5 Mio. Franken. Wir können das verkraften. Damit geben wir den Departemente etwas mehr Luft im Bereich des Personals.
| Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Erlauben Sie mir einige grundsätzliche Überlegungen zu diesem Antrag. Also erstens habe ich einmal mehr den Eindruck, dass wir nicht immer vom gleichen reden. Was heisst Reallohnentwicklung? Wenn ich den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion richtig verstehe, dann ist es eine Anhebung der generellen Besoldungansätze, dass Sie sich dessen bewusst sind. Wir vergleichen Reallohnentwicklung, ich habe das beim Eintretensvotum schon gesagt, auch mit der Privatwirtschaft. Wir nehmen dort einen Wert, das ist so auch statistisch verankert, der die allgemeinen und die individuellen Lohnentwicklungen subsummiert. Und ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass wir so betrachtet im Vergleich zur Gesamtschweiz, in allen Branchen in einem Rückstand sind über den Zeitraum 2007 bis 2016, und zwar teuerungsbereinigt. Das ist logisch, die Werte werden dann teuerungsbereinigt, das Realwachstum in dieser Periode, alle Branchen der ganzen Schweiz, beträgt 9,4 Prozent. Beim Kanton St.Gallen sind es 8,3 Prozent. Wir sind da im Rückstand. Nun die Frage, wie wir das lösen: Die neue Personalaufwandsteuerung geht davon aus, dass der Kantonsrat einen Wert festlegt, über den werden wir nachher noch diskutieren, 0,4 Prozent oder 0,8 Prozent der Finanzkommission sowie 1,0 Anträge sind im Raum usw. Wenn Sie diesen Wert so festlegen, heisst das nicht, dass wir in Zukunft prinzipiell keine generellen Besoldungansätze mehr machen können bzw. eine Anhebung, das bedeutet NeLo nicht, sondern es ist durchaus möglich, dass im im neuen System in der Personalaufwandsteuerung einmal ein Jahr kommt, bei dem die Regierung sagt, wir müssen etwas für die Anhebung der generellen Besoldungsansätze einsetzen für alle und etwas individuell. Mit diesen 0,4 liegt die auf der Hand, dass jetzt nichts vorhanden ist für generell, da setzt ja auch der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ein. Darum verweise ich Sie auch auf die Formulierung von Ziff. 7 unseres Antrags. Dort heisst es, dass wir inskünftig mit 0,8 Prozent rechnen, vorbehalten, und das ist es jetzt wichtig, bleiben grössere Veränderungen bei der Inflationsentwicklung. Also, wir sehen natürlich, wenn die Veränderung in der Inflation sehr gross ist, dann werden wir auf mit 0,8 Prozent nicht über die Runden kommen. Das trifft auf alle anderen Arbeitgeber auch zu, Gemeinden usw. Also diese Flexibilität werden wir in der Zukunft haben müssen, je nachdem, wie sich die makroökonomischen Rahmenbedingungen verändern. Hinsichtlich der Spitalfinanzierung hat Surber-St.Gallen schon richtigerweise Ausführungen gemacht. Wir bezahlen natürlich Leistungen, die Spitalverbund müssen diese Beschlüsse des Kantonsrates übernehmen, aber wir bezahlen die Leistungen, das sei an dieser Stelle nochmals betont. Zur Situation generell: Die Regierung ist der klaren Überzeugung, dass wir hier in Zukunft mit 0,4 Prozent einfach nicht mehr über die Runden kommen. Wir brauchen eine Anpassung, wir brauchen mehr Spielraum. Ich bin froh, dass die Finanzkommission dort den Antrag der Regierung unterstützt. Es ist auch so, dass die Zusatzmassnahmen bei der Ausfinanzierung der Pensionskasse unschön sind, das haben wir auch immer gesagt. Sie waren Teil eines politischen Kompromisses. Die Regierung hat immer gesagt, im Grunde genommen war da systemisch fremd, ich möchte jetzt aber die Pensionskassendiskussion nicht nochmals aufrollen. Aber wir müssen uns schon bewusst sein, dass wir unsere Attraktivität als Arbeitgeber einfach halten müssen und darum braucht es auch einem vernünftigen Rahmen für generelle und individuelle Lohnentwicklungen über eine Pauschale, die angemessen ist. Zur St.Galler Pensionskasse kann ich hier die Information noch anbringe, dass die Mitarbeiterbeteiligung jetzt noch zwei Monate dauern wird, bzw. im neuen Jahr Januar / Februar. Ab März 2018 wird die Mitarbeiterbeteiligung dann auslaufen. Dann ist dieser Betrag von über 70 Mio. Franken erreicht. Das ist ein schwacher Trost, bleibt trotzdem ein Schönheitsfehler bei der ganzen Ausfinanzierung. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Ich möchte noch eine Ergänzungsfrage an Regierungsrat Damann stellen: Sind auch solche Projekte / Kosten für die Toggenburger Bergbahnen bzw. Unterwasser / Wildhaus budgetiert oder eingegeben? | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Auch wir nehmen soweit erfreut zur Kenntnis, dass wir weiterhin auf Konsolidierungskurs sind, dass wir unsere Finanzen im Griff haben. Auf einen Punkt des Budgets möchte ich eingangs besonders eingehen: Die Regierung legt dar, wie sie das Ressourcenpotential im Kanton St.Gallen steigern möchte, welche Anstrengungen unternommen werden könnten, damit der Kanton St.Gallen im nationalen Finanzausgleich weniger Nehmerkanton sein wird in Zukunft. Der Logik des Steuerwettbewerbs folgend, macht sie sich dabei in erster Linie darüber Gedanken, wie wir als Kanton anderen Kantonen oder auch Nachbarländern einige gute Steuerzahler abjagen könnten. Eigentlich ist doch aber dieses Spiel des Steuerwettbewerbs ein Absurdum. Wir haben Aufgaben zu erledigen, alle Kantone haben Aufgaben zu erledigen für die Bewohnerinnen und Bewohner, das kostet überall ungefähr gleich viel und letztlich wäre der einzig richtige Weg eine Steuerharmonisierung und eine Verteilung der Einnahmen. Aber es ist uns bewusst, so ist es nicht, das ist nicht die Realität. Und so machen wir uns also diese Gedanken über das Ressourcenpotential. Und so falsch ist das ja eigentlich auch gar nicht, weil es ein Anlass sein kann, uns zu überlegen, wie wir unseren Kanton vorwärts bringen, wie wir ihn weiter entwickeln können. Dabei müssen wir raus aus dieser Starre, raus aus der Starre unter dem ewigen Spardruck. Selbstbewusst nach vorne sollte unsere Devise sein. Wir können das. Gerade in dieser Sessionen stellen wir es unter Beweis mit der Diskussion über den Medical Master und den gemeinsamen Anstrengungen zur Verbesserung der Anbindung an den Fernverkehr. Und wir könnten noch mehr. Unlängst hat sich die St.Galler FDP Ständerätin Karin Keller-Sutter im «Tagblatt» dazu geäussert, dass es Anstrengungen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung braucht. Ich habe dies mit grosser Freude gelesen. Allzu präsent sind mir noch die Diskussionen im Stadtparlament der Stadt St.Gallen, in welchen von Seiten der FDP durchaus die Meinung vertreten wurde, es klopfe mit einem Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung der Sozialismus an die Tore der Stadt. Mittlerweile scheint nun aber der Wert und die Notwendigkeit der familienergänzenden Betreuung einerseits für die Familien, aber auch für die Unternehmen, auch in der FDP bekannt geworden zu sein. Und wir freuen uns, wenn wir in dieser Frage vorwärts machen können. Wenn es uns gelingt, etwa die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und zu stärken, so hat dies positive Nebeneffekte. Wir verbessern unsere Attraktivität für Familien, für gute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und für Unternehmen, die auf Fachkräfte angewiesen sind. Das wäre dann eben die fragliche Stärkung unseres Ressourcenpotentials. Und schliesslich geht es auch um all jene, die unseren Kanton neben der Regierung am Laufen halten, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltung. Ihnen müssen wir Sorge tragen. Wir müssen ein attraktiver und fairer Arbeitgeber sein. Und damit bin ich nun endgültig beim Budget angelangt. Der Kantonsrat hat der Regierung die Vorgabe gemacht, für die der Personalaufwandentwicklung mit lediglich 0,4 Prozent zu rechnen. Gleichzeitig wird aber ein Korpsausbau bei der Polizei verlangt und es müssen einige wenige unumgängliche Stellen geschaffen werden. Dies alles finanziert aus der absolut restriktiven Vorgabe von 0,4 Prozent. Die Regierung hat zur Bewältigung der eigentlich nicht lösbaren Aufgabe eine bereits vorgesehene Residualkorrektur um 0,5 Mio. Franken ergänzt. Und letztlich wird für effektive Lohnmassnahmen in den einzelnen Departementen lediglich maximal 0,4 Prozent zur Verfügung stehen und 0,2 Prozent für ausserordentliche Leistungsprämien. In den vergangenen Jahren standen selbst unter dem grössten Spardruck, den wir hier drinnen gespürt haben, für individuelle Lohnmassnahmen jeweils 0,9 Prozent zur Verfügung, 0,6 Prozent für den Stufenanstieg, 0,3 Prozent für die Beförderung und zusätzlich dazu 0,3 Prozent für ausserordentliche Leistungsprämien. Insgesamt also 1,2 Prozent. 2018 sind es insgesamt 0,6 Prozent - die Hälfte. Für uns ist dies nicht akzeptabel und wir werden in der Detailberatung entsprechende Anträge stellen. Bereits an dieser Stelle möchte ich aber festhalten, dass wir uns in dieser Frage von der Regierung mehr Mut gewünscht hätten. Das geht doch so nicht. Gerade wurden die Zahlen zu Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft und in der Verwaltung publiziert. Für 2018 wird mit einem Lohnwachstum von 1 Prozent gerechnet, und bei uns wird es eine nachhaltige Lohnentwicklung von 0,4 Prozent geben. Damit verliert der Kanton als Arbeitgeber eindeutig an Attraktivität. Wir hätten uns gewünscht, dass sich die Regierung hier mehr einsetzt und mit einem tragbaren Vorschlag kommt, nicht nur für die Zukunft ab 2019, sondern für das Jahr 2018, über das wir ja nun sprechen. Und wenn wir bei den Einkommen sind, so ist dies gerade die Überleitung zum nächsten Thema: Es steigen nicht nur die Löhne sondern auch die Krankenkassenprämien. Man kann jetzt natürlich sagen, das passt ja, steigende Krankenkassenprämien können ja gedeckt werden von steigenden Löhnen - kein Problem. Aber es ist ein Problem, denn es stehen aufgrund des Umstandes, dass immer mehr Prämienverbilligungsmittel im Bereich der Ergänzungsleistungen gebraucht werden, immer weniger Mittel für die ordentliche Prämienverbilligung zur Verfügung. Und auch wenn die Löhne etwas ansteigen werden, so stellt sich doch die Frage, wie man gerade als Familie diese Prämien noch bewältigen soll. Seien wir uns gewiss, eine Familie mit drei Kindern bezahlt aktuell im Monat etwa 1000 Franken Krankenkassenprämien. Auch in diesem Bereich werden wir im Rahmen der Detailberatung einen Antrag stellen. Ich komme damit zum Schluss: Wir sind der Meinung, dass es in diesem Budget nach Luft hat. Die Schuldenbremse ist deutlich eingehalten. Wir machen keine Bezüge aus dem freien Eigenkapital und wir budgetieren die Gewinnausschüttung aus der Nationalbank sowieso notorisch zu tief. Die von uns gestellten Anträge haben Platz und wir bitten Sie, diesen zuzustimmen. Abschliessend danken wir nun der Regierung für dieses Budget, für die geleistete Arbeit, dies insbesondere auch der Verwaltung, und den sorgsamen Umgang mit unseren Steuergeldern. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ein Labrador will immer fressen. Er frisst und frisst, wird dicker und dicker. Der Besitzer muss das Futter rationieren, damit der Hund agil und gesund bleibt. Und genau so verhält sich der Staat. Auch er verbraucht das, was man ihm gibt. Er kann keine oder nur beschränkt Reserven bilden. Die Budgetdebatte in unserem Rat ist deshalb ein zentrales Mittel, den Kanton agil und die Finanzen gesund zu halten. Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion und bin für Eintreten in die diesjährige der Debatte. Unsere Fraktion freut sich über den voraussichtlich guten Jahresabschluss 2017. Noch mehr freuen wir uns darüber, dass die Regierung auf Anhieb ein ausgeglichenes Budget 2018 nach Vorgaben des Kantonsrats präsentieren kann. Das zeigt uns, dass die Regierung und Verwaltung nach Jahren von Sparpaketen und Spezialsituationen sich an die Richtwerte von uns und vom Finanzplan halten. Dies ist auch notwendig und richtig, wie es sich am Beispiel der Einführung des neuen Lohnsystems NeLo gezeigt hat. Regierung und Verwaltung haben sich an die enge Vorgabe des Kantonsrats gehalten, den Personalaufwand lediglich um 0,4 Prozent zu steigern. Mag sein, dass diese Vorgabe in Teilbereichen der Verwaltung als Sparpaket empfunden wurde. Dank dieser Massnahme waren jedoch alle gezwungen, departementsübergreifend sämtliche Löhne zu prüfen und zu beurteilen. Ungleichgewichte im Lohngefüge sind so zum richtigen Zeitpunkt an die Oberfläche gebracht worden. Bei der Einführung von NeLo hat das enge Finanzkorsett also geholfen, den Lohnaufwand möglichst gerecht auf die Mitarbeiter zu verteilen. Nach den nun gemachten Erfahrungen während dieser Umstellung anerkennen wir die Leistung des Personals und stellen fest, das beim neuen Lohnsystem zukünftig ein Planwert von 0,8 für den jährlichen Anstieg des Personalaufwands angebracht sein wird. Der Budgetposten des Personalaufwands muss und soll jedoch weiterhin zentrales Steuerungsmittel bleiben. Die Regierung erhält so Spielraum und Kompetenz, sich im Rahmen der Vorgaben zu bewegen. Exogene Einflüsse müssen separat beantragt und besprochen werden. Die FDP-Fraktion wird hier alle Anträge genau prüfen und hinterfragen, damit kein Personalaufbau über die Hintertür möglich ist. Wenn es nicht mehr an allen Ecken brennt und die Finanzen zumindest kurzfristig in geordneten Bahnen laufen, ist es wieder an der Zeit, sich grundsätzlich mit den Einnahmen und Ausgaben zu befassen und sich um die Struktur des Staatshaushalts zu kümmern. Mit Hinblick auf den allgemeinen Finanzplan wird die FDP-Fraktion Schwerpunkte speziell beim Gesundheitswesen und bei transparenten, gerechten und klaren Steuereinnahmen setzen. Im Gesundheitswesen steigen die Kosten für Bürger und Staat Jahr für Jahr. Parallel dazu investieren wir als Kanton in den nächsten Jahren 1 Mrd. Franken in unsere neuen Spitäler. Steigende Kosten, die kaum einzudämmen scheinen sowie laufend höhere Darlehen bei den Spitälern geben uns, der FDP-Fraktion, ein ungutes Gefühl. Wir äussern Bedenken, ob das Dotationskapital und die Darlehen an die Spitäler nachhaltig sind und auch nachhaltig bleiben. Extrapoliert man die heutige Situation in die Zukunft, ist das Risiko hoch, dass wir diese Darlehen zu mindestens teilweise abschreiben müssen. Wir fordern die Spitäler und das Gesundheitsdepartement auf, hier Transparenz und Weitsicht an den Tag zu legen. Sonst stehen wir in ein paar Jahren vor einem überraschenden Finanzloch aufgrund fallender Spitaltarife. Die FDP-Fraktion hat diesbezüglich in der Finanzkommission bereits entsprechende Anträge gestellt. Ziel ist, Probleme rechtzeitig zu erkennen, damit auch rechtzeitig Gegenmassnahmen politisch diskutiert und eingeleitet werden können. Es ist uns dabei bewusst, dass die Spitäler ausgelagert wurden, aber als Besitzer und auch aufgrund der Eigentümerstrategie ist der Kanton weiterhin in der Verantwortung das Parlament hat also die Oberaufsicht. Hier genau hinzuschauen lohnt sich nur schon deshalb, weil es ein sehr finanzintensiver Bereich ist. Ein weiterer Punkt ist die Umverteilung von Steuern und Gebühren, z.B. beim Strassenverkehr. Die Einkünfte werden im allgemeinen Haushalt mehrheitlich im Strassenbau verwendet, seit Jahren werden jedoch die Ertragsüberschüsse generiert und sie laufen zugunsten der laufenden Rechnung. Solche Überschüsse sind im AFP im gleichen Rahmen bis 2021 geplant. Sie werden also bewusst zweckentfremdet. Hier stellen wir die Frage: Ist es nicht an der Zeit, die Steuern im Bereich Strassenverkehr zu senken und eine gerechte, transparente und faire Verwendung der Steuergelder anzustreben? Im Hinblick auf den AFP wollen und müssen wir den Steuerfuss thematisieren. Die Gemeinden schaffen es seit Jahren, Steuern zu senken. Sie haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie steigen so ihre Attraktivität und das ist auch gut so. Auch der Kanton macht seine Hausaufgaben immer besser, also besteht auch bei uns das Potential für einen tieferen Steuerfuss. Wir müssen helfen, die Standortattraktivität in der Ostschweiz über die Kantonsgrenze zu steigern. Wie erwähnt, wir sind für Eintreten in die Budgetdebatte und unterstützen die Anträge der Finanzkommission. Im Rahmen der Beratung des AFP im Februar werden wir die erwähnten Elemente wie Steuerfusssenkung, Strassenverkehrsabgabe, Werthaltigkeit der Darlehen und die Vorschläge der Regierung prüfen und bei Bedarf korrigieren. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die CVP-GLP-Fraktion ist durchaus zufrieden mit dem Budget 2018. Der Haushalt ist weitgehend stabil und die Schuldenbremse wird eingehalten. Zudem, und das ist uns wichtig, steigen die Ausgaben nicht stärker als das Wirtschaftswachstum, d.h. die Staatsquote steigt nicht noch weiter an. Auch die Vorgaben des Kantonsrates wurde weitestgehend eingehalten, was damit belohnt wird, dass erstmals seit zehn Jahren weder das freie noch des besondere Eigenkapital angerührt werden muss. Wenn die Regierung weiterhin solche Budget vorlegt, ist die CVP-GLP-Fraktion versöhnlich gestimmt und das ist ja für alle eine schöne Sache. Finanzpolitisch über dem Berg sind wir aber noch nicht. Insbesondere das Wachstum der Staatsbeiträge muss uns Sorge bereiten. Bei den Hospitalisationen, den Ergänzungsleistungen oder den Prämienverbilligungen gehen die Kostenexplosionen ungehindert weiter. Die Regierung verspricht Abhilfe mit dem Umsetzungskonzept «Finanzperspektiven». Im nächsten Jahr soll ein erstes Massnahmenpaket vorliegen, dass das Finanzdepartement hier vorwärts macht begrüssen wir sehr, im Wissen, dass die Politik hier vor einigen unangenehmen Entscheiden stehen wird, wenn sie die unheilvollen Entwicklung bei den Staatsbeiträgen wieder in den Griff bekommen will. Ein gesunder Staatshaushalt ist nicht Selbstzweck. Wir müssen die Konsumausgaben deshalb eingrenzen, wenn wir uns den Spielraum für Investitionen in die Zukunft schaffen wollen und der Kanton St.Gallen muss auch noch effizienter werden. Hier gilt es zum Beispiel das Potential der Digitalisierung noch konsequenter zu nutzen. Der Kanton scheint uns durchaus bemüht, eine Vorreiterrolle zu übernehmen, doch noch sind die Anstrengungen zu zaghafte und zu unkoordiniert. Teure Alleingänge und Insellösungen in einzelnen Ämtern lehnen wir konsequent ab. Auch bei den alljährlichen Stellenbegehren der Gerichte setzt die CVP-GLP-Fraktion zunehmend Fragezeichen. Bei allem Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz, es kann doch nicht sein, dass der Stellenetat Jahr für Jahr erhöht werden muss, ohne dass sich auch die Gerichte glaubwürdig bereit erklären, an ihren internen Prozessen zu arbeiten und sich der Effizienzdiskussion zu stellen. Hier stehen die Gerichte unter verstärkter Beobachtung und es ist nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans Aufträge formuliert werden. Positiv nehmen wir zur Kenntnis, dass die Obergrenze der jährlichen Investitionen eingehalten wird. Nicht zufrieden sind wir aber, dass die Regierung dem Abbau des aufgestauten Unterhalts zu wenig Priorität beimisst. Bei der Festlegung des Investitionsplafonds wurde klar gemacht, dass ein Split von einem Drittel für Neubauten und zwei Drittel für den Abbau des angestauten Unterhalts angestrebt werden müsse. Nur so kann verhindert werden, dass die Unterhaltskosten für die bestehenden Bauten noch weiter ansteigen. Diese Zielvorgabe wird klar verfehlt. Wir fordern die Regierung auf, hier Wort zu halten, sonst sind die nächsten Finanzprobleme bereits vorprogrammiert. Ein Wort zu den Spitalverbunden: Der Entscheid, die Spitalimmobilien auszulagern war richtig und wichtig. Die CVP-GLP-Fraktion steht hinter der erhöhten Selbstverantwortung der Spitalverbunde und ist sich der Kompetenzen und Rollen bewusst. Doch auch die Spitalverbunde sollten sich ihrer Informationspflichten bewusst sein. Der Kanton hat sich mit einer Milliardenwette an den Zukunftsprojekten der Spitalverbunde beteiligt. Geht die damit verbundene Strategie nicht auf, wäre dies dramatisch für unseren Kanton. Die Transparenz über die wichtigsten Kennzahlen unserer Spitäler muss deshalb endlich erhöht werden, der Widerwille in dieser Frage irritiert und muss rasch eine offenen Kommunikation weichen, sonst kommt das nicht gut. Auch im Bildungswesen gibt es ein Thema mangelnder Transparenz samt dem entsprechenden Flurschaden. Dass die Umsetzung des neuen Berufsauftrags bei den Berufsfachschulen entgegen der Beteuerung der Regierung alles andere als kostenneutral erfolgte, ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben. Bei seinen entscheiden muss sich der Kantonsrat auf die Angaben der Regierung verlassen können, sonst leidet das Vertrauen nachhaltig, da nützt es auch nichts, dass das Bildungsdepartement neuerdings über ein eigenes Publikationsorgan «Die Schulzeit» verfügt. Es gibt keinen Grund, dass nun alle sieben Departemente noch eine eigene Zeitung verlegen. Die Departemente bringen ihre Botschaften problemlos über die bisherigen Kanäle an die Bevölkerung. Die CVP-GLP-Fraktion beantragt, dass es beim einmaligen Versuch bleibt. Beim Personalaufwand hat die Regierung die Vorgaben des Kantonsrates weitgehend eingehalten. Die unwesentliche Überschreitung um 500'000 Franken soll gemäss Regierung durch eine aktive Bewirtschaftung der Personalkredite aufgefangen werden - das ist gut so. Die neue globale Personalkostensteuerung muss sich sicher noch einspielen, doch die CVP-GLP-Fraktion ist der Meinung, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Für das Personal stehen 2018 rund 3 Mio. Franken mehr zur Verfügung. Das ist sicher nicht üppig, aber ebenso sicher auch keine Sparübung. Viele mehr bringt die globale Personalkassensteuerung gerade für Departemente und Ämter ab einer gewissen Grösse viel mehr Spielraum für individuelle Beförderungen und Umbesetzungen als die alte Regelung. Mit Blick auf den Aufgaben- und Finanzplan ist die CVP-GLP-Fraktion bereit, den Spielraum für individuelle Lohnanpassungen beim Staatspersonal weiter zu erhöhen. Dies zum einen als Zeichen der Wertschätzung für den Beitrag, den das Staatspersonal zur Gesundung der Kantonsfinanzen geleistet hat, und zum anderen, um die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber weiterhin zu erhalten. Wenn sich die Finanzen nicht plötzlich eintrüben, ist die CVP-GLP-Fraktion bereit, den Personalaufwand ab 2019 um jährlich 1 Prozent zu erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 7,5 Mio. Franken je Jahr. Profitieren von den individuellen Lohnanpassungen sollen all jene die gute Leistungen erbringen. Eine pauschale Lohnerhöhung lehnen wir hingegen klar ab. Bei allem Schulterklopfen muss uns bewusst sein, dass der Kanton St.Gallen weiterhin eine Fitnesskur braucht. Wir sind noch nicht dort, wo wir sein sollten. Unsere Ressourcenstärke ist weiterhin unterdurchschnittlich und die Steuerbelastung drückt namentlich auf den Mittelstand. Wir wollen deshalb einen effizienten Kanton, der das Potential der Digitalisierung nutzt, die Leistungsträger belohnt und dort investiert, wo wir uns für die Zukunft fit machen. Und dazu brauchen wir mehr finanziellen Spielraum, weniger lähmende Konsumausgaben und ein gebremstes Wachstum der Staatsbeiträge. Die CVP-GLP-Fraktion bittet daher die Regierung im Hinblick auf den Aufgaben- und Finanzplan eine saubere Auslegeordnung vorzulegen und Massnahmen aufzuzeigen, um den Kanton St.Gallen fitter und konkurrenzfähiger zu machen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Sie wissen, dass ich schon einige Jahre in diesem Rat bin und ich habe das Gefühl, ich hätte in den letzten zehn Minuten einen der Höhepunkte erlebt. Ich frage mich, weshalb wir das Theater überhaupt sanieren müssen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Der gleiche Antrag wurde in der Finanzkommission gestellt und mit 9:3 Stimmen bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | spricht als Mitglied der Personalverbändekonferenz (PVK): Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Ich spreche als Mitglied der PVK, der Personalverbändekommission, als Stimme des Personals sozusagen. Das Staatspersonal des Kantons St.Gallen ist schwer enttäuscht und auch wütend, dass sich Regierung und Rat einmal mehr gegen eine Lohnerhöhung aussprechen. Die PVK hat ein Prozent generelle Lohnerhöhung und ein Prozent individuelle Lohnerhöhungen gefordert. Regierung und Rat haben diese Forderung auf 0,4 Prozent reduziert, und mit diesen 0,4 Prozent müssen auch noch alle dringend nötigen neuen Stellen bei der Polizei bezahlt werden. Die Mutationsgewinne reichen nicht aus, um genügend individuelle Lohnerhöhungen zu gewähren. Nein, es braucht sogar so genannte Residualkürzungen, auch Rasenmäherkürzungen genannt, um das kürzen genannten das vorgegebene Budget im Personalbereich zu erreichen. Wir haben kein Verständnis mehr für die Knausrigkeit des Kantons. Sie, geschätzte Regierungsmitglieder und angehörige des Kantonsrates, erwarten vom Staatspersonal tagtäglich sehr gute Leistungen. Diese erbringen wir auch professionell und mit grossem Engagement. Nur erwarten wir von Ihnen, dass Sie diese Arbeit auch Wertschätzung und mit einer Lohnerhöhung zeigen. Seit 2011 hat das Staatspersonal keine generelle Lohnerhöhung mehr und dieses Jahr stehen auch für die individuelle Leistung kaum Gelder zur Verfügung. Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten als Arzt oder Polizistin und geben Ihr bestes. Sie hätten also sicher Anspruch auf eine individuelle Lohnerhöhung, da Sie sehr gute Leistungen erbringen. Beim Mitarbeitergespräch muss Ihnen Ihr Vorgesetzter oder Ihre Vorgesetzte aber eröffnen, dass Sie leider nicht in den Genuss der Lohnerhöhung kommen können, da kein Geld vorhanden ist. Als gut ausgebildete Person überlegen Sie sich sicher, ob Sie noch länger für diesen Arbeitgeber tätig sein wollen oder ob Sie nicht lieber kündigen und eine bessere Arbeitsstelle suchen. Das ist keine Panikmach, sondern das ist bereits bittere Realität. Wollen wir das wirklich? Wollen wir engagierte sehr gute Mitarbeitende verlieren, weil wir Ihnen die verdiente Lohnerhöhung nicht geben wollen? In diesem Rat sitzen verschiedene Vertreter von Gemeinden und der Privatwirtschaft, die selbstverständlich dieses Jahr etwas mehr in ihrer Lohntüte finden werden, nur das Staatspersonal soll wieder einmal leer ausgehen, und damit nicht genug, auch bei der Sanierung der Altlasten der Pensionskassen müssen die Angestellten mitbezahlen, obwohl sie keine Schuld trifft. Und mit der Vertrauensarbeitszeit haben wir gestern für Kader ebenfalls schlechtere Arbeitsbedingungen geschaffen. Der Unmut im Personal ist riesig. Wir haben überhaupt kein Verständnis für diese quasi Nullrunde. Der Kanton St.Gallen steht finanziell auf sicheren Füssen. Die mutmassliche Rechnung 2017 schliesst mit einem Einnahmeüberschuss vom 347 Mio. Franken ab - weit besser als budgetiert. Dies wird auch im nächsten Jahr so sein, wie alle Jahre davor. Es gäbe also sehr wohl etwas Spielraum, um dem Staatspersonal entgegenzukommen. Ich bitte Sie das graue Blatt der SP-GRÜ-Fraktion von Bucher-St.Margrethen zu unterstützen und allenfalls dann auch die CVP-GLP-Fraktion bei der Ziff. 7, wo es um die Erhöhung der individuellen Löhne geht, ebenfalls zu unterstützen. Und ich bitte Sie auch, auf diese unsäglich Rasenmäherkürzung, genannt Residualkürzung, zu verzichten. Das ist sehr ungerecht, Sie treffen damit alle gleich, auch diejenigen, die bereits sehr grosse Sparanstrengungen gemacht haben werden noch einmal zur Kasse gebeten. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Lemmenmeier-St.Gallen hat mir vorgeworfen, mit falschen Zahlen zu operieren. Damit habe ich Mühe. Ich bitte Sie, auf S. 215 der Botschaft der Regierung ist ersichtlich, dass es 1,8 Mio. Franken kostet. Ich bitte Sie, mit Zahlen vorsichtig umzugehen, wenn Sie mir vorwerfen, mit falschen Zahlen zu operieren. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | 3250.318 (Amt für Kultur / Dienstleistungen und Honorare). beantragt, im Konto 3250.318 (Amt für Kultur / Dienstleistungen und Honorare) eine Erhöhung um Fr. 545'200.. Ich bitte Sie im Konto 3250.318 am Antrag der Regierung festzuhalten und die Kosten von Fr. 545'200. im Budget 2018 für die Digitalisierung Regierungsratsprotokolle beizubehalten. Ich habe Ihnen auf dem Blatt bereits einiges dazu ausgeführt, darauf werde ich jetzt nicht mehr eingehen sondern ich möchte hier ein paar andere Dinge anmerken. Drei Punkte sind mir wichtig:
Aber viel wichtiger als diese Sache ist mir etwas anderes: Es geht letztlich darum, dass mit diesem Projekt ein umfassender Teil der Geschichte dieses st.gallischen Staatswesens für die Nachwelt bewahrt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Letztlich geht es um die Frage, was aus der Bewahrung der historischen Grundlagen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte wird. Wenn es den Parteien ernst ist mit ihren Forderungen nach der Bewahrung der christlich-abendländischen Kultur oder einer werten Diskussion im Staat, dann müssen Sie den Mitteln für die Digitalisierung der Regierungsratsprotokolle zustimmen, denn sie sind ein breiter Fundus für die Werte Demokratie und Religion usw. Es ist dann dank des beantragten Projekts möglich, die Entwicklung des st.gallischen Staatswesens zu studieren, aus dieser Entwicklung zu lernen und auf der Grundlage der Geschichte die Zukunft zu gestalten. Ich fasse zusammen: Der Antrag der Regierung entspricht allen Vorgaben des Kantonsrates, er fördert in hohem Masse die digitale Bildung breiter Bevölkerungsgruppen, er ist ausgesprochen kostengünstig und er entspricht dem Wunsch nach einem bewussten Umgang mit der Vergangenheit. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Regierung zu folgen und den Kürzungsantrag der Kommission abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Gerne nutze ich das Votum von Götte-Tübach, um noch einmal aufzuzeigen, was wir gemacht haben und was wir für die Zukunft geplant haben. Es ist richtig, die Zahl der Asylsuchenden ist deutlich zurückgegangen. Dieses Jahr werden es mutmasslich gegen 18'000 sein, die in die Schweiz kommen, 2015 waren es knapp 40'000. Die Zahl der Asylsuchenden hat sich im Moment mehr als halbiert. Das heisst aber noch lange nicht, dass das auch in Zukunft so sein wird. Niemand kann eine verbindliche Prognose machen, wie sich diese Situation entwickeln wird. Wir wissen, dass in Nordafrika und im Umfeld des Syrienkonflikts Millionen von Leuten auf der Flucht sind, die sind bis jetzt in ihren Herkunftsländern bzw. in den Nachbarländer geblieben, zum Teil werden sie jetzt auch daran gehindert nach Europa zu kommen. Wie sich das entwickeln wird wissen wir nicht. Wir haben auf jeden fall auf diese neue Situation reagiert, wir haben zwei Zentren stillgelegt und bedauerlicherweise musste ich auch 22 Personen entlassen, weil wir diese im Moment einfach nicht brauchen. Ab März 2019 werden wir eine neue Situation haben, die Neustrukturierung der Asylverfahren wird dann in Kraft gesetzt. Die Hauptvorgabe dieser Neustrukturierung ist die Verkürzung der Verfahren, die dauern im Moment zum Teil extrem lange. Und die Vorgabe lautet: 60 Prozent der Asylgesuche sollen in der Zukunft innert 140 Tagen, einschliesslich allfälliger Rechtsmittel, rechtskräftig in den Bundesverfahrenszentren zum Abschluss gebracht werden. Das bedeutet eine deutliche Entlastung der Kantone und Gemeinden, wenn die Verfahren insgesamt weniger lang dauern, dann steht früher fest wer bleiben kann und wer gehen muss und das entlastet das System als solches. Und wenn von diesen 60 Prozent in diesem beschleunigten Verfahren abgeschlossen im Bundesverfahrenszentren nur jene auf die Kantone bzw. Gemeinden verteilt werden, die ein Bleiberecht erhalten (Flüchtlingsstatus, vorläufige Aufnahme), so entlastet das das ganze System noch einmal. Wir sind jetzt mit den Gemeinden (VSGP) zusammengesessen und haben diskutiert, wie wir die Aufgabenteilung neu vornehmen werden. Wir haben uns darauf verständigt, dass der Kanton neu für die Nothilfe zuständig sein wird. Personen, welche kein Bleiberecht erhalten, welche die Schweiz verlassen müssen, werden künftig nicht mehr auf die Gemeinden verteilt, das ist in sich ein logischer Ablauf. Bis jetzt wurden diese Entscheide betreffend den langen Dauern erst gefällt, als sie bereits bei den Gemeinden waren. Man hat darum diese Kompetenz den Gemeinden zugewiesen. Neu werden diese schon gar nicht auf die Gemeinden verteilt, das wird künftig der Kanton übernehmen. Von jenen, die bereits im Bundesverfahrenszentrum ein Bleiberecht erhalten, von denen wir also wissen, dass sie im Kanton bzw. in den Gemeinden bleiben werden, die gehen direkt zu den Gemeinden, damit dort möglichst frühzeitig Integrationsarbeit geleistet werden kann. Auch die Gemeinden werden für eine erste Phase eine Kollektivunterkunft errichten müssen, um die Menschen auf ein Leben hier in der Schweiz vorzubereiten. Die 40 Prozent, die im erweiterten Verfahren stehen, die werden wir in kantonalen Zentren unterbringen, bis sie wissen, ob sie gehen müssen oder bleiben können. Sie werden bei uns bleiben, bis sie in der Lage und fit sind für die Gemeindeverteilung. Wir werden dazu noch objektivierbare Kriterien erarbeiten. Das ganze ist jetzt noch nicht definitiv durchgerechnet, hängt natürlich auch sehr stark davon ab, wieviele Asylsuchende kommen und wei viele davon bleiben können. Das weiss im Moment noch niemand, aber wir gehen davon aus, dass die Lasten plus/minus etwa gleich auf Kanton und Gemeinden verteilt bleiben, wie bis anhin. Selbstverständlich werden wir die Entwicklungen sorgfältig beobachten und unsere Strukturen auf allfällige Veränderungen anpassen. Es kann aber auch in Zukunft möglich oder nötig werden, dass wir diese Strukturen wieder rauffahren, darum haben wir diese Zentren im Moment nicht geschlossen, sondern still gelegt. Wir brauchen etwa zwei Jahre, bis wir ein neues Zentrum eröffnen können, wenn es nötig wird, und wenn sich die Situation verändert, dann haben wir diese Zeit einfach nicht zur Verfügung. Dies als ergänzende Bemerkungen zu den Ausführungen von Götte-Tübach. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Finanzkommission beantragt Eintreten auf den Kantonsratsbeschluss über das Budget 2018. Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Ist die Regierung bereit, und das ist auch ein wesentlicher Punkt, inskünftig die Kommunikationskonzepte departemental abzustimmen? Ich glaube, das ist eine weitere zentrale Frage. Ich weiss nicht, wer das beantworten möchte? | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Die beiden vorliegenden Anträge wurden in der Finanzkommission nicht gestellt. Dem Antrag der Finanzkommission auf dem gelben Blatt mit 0,8 Prozent wurde mit 9:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen und 2 Abwesenheiten zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Aufgrund dieser zusätzlichen Erklärung und aufgrund der Erkenntnis der Regierung, ziehen wir den Antrag im Namen der CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion zurück. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission ebenfalls gestellt und auch diskutiert und mit 10:3 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | zieht im Namen der SP-GRÜ-Fraktion den Antrag zurück. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Ich möchte nur meinem Bedauern Ausdruck verleihen. Es ist nicht ein Akt der Einsicht, sondern eine Reaktion auf Uneinsichtigkeit von Personen, die nicht verstehen, dass ein Druck informativ, frisch und aktuell wirkt, gelesen wird und wirklich gut angekommen ist. Ich bedauere sehr, dass Regierungsrat Kölliker auf diesen Druck reagiert und die «Schulzeit» zurückzieht - schade. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: (Inhalt fürs Protokoll nötig??) Aufgrund der bisherigen Beschlüsse hat sich das Ergebnis der Erfolgsrechnung verändert. Sie finden das Ergebnis aufgrund der bisherigen Beschlüsse nun eingeblendet. Das Budget der Erfolgsrechnung umfasst nun einen Aufwand von 5'017'770'400 Franken, dies gegenüber einem Ertrag von 5'0180'141'500 Franken. Dies ergibt einen Ertragsüberschuss von 371'100 Franken. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
28.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich freue mich, Ihnen auch seitens der Regierung einige Ausführungen zum Budget zu machen. Ich fühle mich allerdings nicht als Labrador und ich habe auch noch genügend Reserven. Grundsätzlich ist ja das Budget sehr erfreulich, Sie haben das auch in Ihren Voten zum Ausdruck gebracht. Wir haben allerdings und das möchte ich nicht verhehlen, einen anspruchsvollen Budgetprozess hinter uns, namentlich in zwei Bereichen, die wir in der Detailberatung sicher noch einlässlich erörtern. Erstens Personalbereich, zweitens auch die Entwicklung der Staatsquote bzw. die Entwicklung der Staatsbeiträge, das ist unsere Hauptsorge auf der Aufwandseite. Das Gesamtergebnis also ausgeglichen, erstmals seit zehn Jahren ohne Bezug aus dem freien oder besonderen Eigenkapital. Und da möchte ich schon nochmals daran erinnern, was eigentlich die Funktion des freien Eigenkapitals ist: Es ist nicht so, Surber-St.Gallen gesagt hat, dass jetzt, weil man keine Bezüge macht, noch Luft drin ist. Das ist nicht das Verständnis, das der Gesetzgebung und auch die Politik im Kanton St.Gallen zum Eigenkapital statuiert hat, sondern das freie Eigenkapital ist im Grunde genommen dazu da, Schwankungen im Staatshaushalt die konjunkturell bedingt sind, auszugleichen. Wir mussten jetzt einfach zehn Jahre aufgrund der schwierigen Situation, die wir hatten, laufend Bezüge machen, aber daran sollte man sich eigentlich nicht gewöhnen in guten Zeiten, und wir haben derzeit relativ gute Zeiten, schauen Sie sich die Entwicklung der Erträge an, das ist eigentlich eine weitere positive Seite dieses Budgets, namentlich auch die Erträge, die die juristischen Personen generieren - das ist ebenfalls sehr erfreulich -, zeigt einmal mehr, dass die St.Galler Wirtschaft die schwierigen Herausforderungen sehr gut meistert. Aber auch die zusätzlichen Affekte «Ausschüttung Nationalbank» dürfen nicht ausser Acht gelassen werden, das sind ertragsseitig alles besondere Auswirkungen, die wir in Betracht halten müssen. Zur Entwicklung der auch Ausgaben: Der Vertreter der SVP-Fraktion hat gesagt, das sei einmal mehr ein unerfreuliches Ergebnis. Ich möchte hier nochmals deutlich machen, dass wir diejenigen Ausgaben, die wir direkt beeinflussen können, sehr gut im Griff haben. Aber zahlreiche Ausgaben sind gesetzlich gebunden und zwar teilweise nicht nur durch den kantonalen Gesetzgeber, sondern auch durch den Bundesgesetzgeber. Ich spreche die relativ hohe Dynamik bei den Staatsbeiträgen an, und es wird für die Regierung ein schwieriges und anspruchsvolles Unterfangen sein, hier mit der Umsetzungsagenda «Finanzperspektiven» auch Ihre Vorgaben zur füllen. Wir sind daran, wir werden das aufzeigen. Im nächsten Jahr werden wir darüber diskutieren. Hinsichtlich dem Personalaufwand habe ich bereits erwähnt, dass war für uns eine sehr schwierige Ausgangslage, die Sie mit dieser Vorgabe von 0,4 Prozent geschaffen haben. Ich möchte dabei erinnern, dass die Regierung immer andere Anträge gestellt hat, das noch zum Thema «Mut». Wir haben Ihnen immer andere Anträge unterbreitet, 0,8 oder 0,6 Prozent, das waren nicht üppige Anträge, aber die haben Sie allesamt abgelehnt. Um so froher sind wir, dass in der Finanzkommission wenigstens 0,8 Prozent für den AFP beschlossen wurde. Das gibt uns für die Mittelfristplanung eine etwas bessere Ausgangslage. Sie haben auch heute im «Tagblatt» gesehen, wie die Gesamtsituation so ist in der Wirtschaft. Es gibt keine grossen Lohnentwicklungen, aber man kann auch sagen, dass mit 0,4 Prozent sicher unter dem ist, was in der Wirtschaft abgeht. Wir haben auch immer wieder Ihnen und der Finanzkommission aufgezeigt, dass die Reallohnentwicklung beim Staat derzeit etwas hinter der Wirtschaft herhinkt - das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Das bedeutet, dass wir unsere realen Wettbewerbsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt verschlechtern. Das kann so sicher nicht weitergehen. Die Gesamtlohnsumme reduziert sich um 1,9 Mio. Franken oder 0,3 Prozent. Wieso? Weil wir in den exogenen Bereichen namentlich im Asylbereich Reduktionen haben. Die neue Personalaufwandsteuerung, die auf zwei Pfeilern basiert; «Sockel-Personalaufwand» zum einen «exogene Faktoren» zum anderen, die funktioniert eigentlich recht gut und ich bin auch dankbar, dass wir diesen Prozess jetzt mit der Finanzkommission gut einspielen konnten. Jetzt wirken die exogenen Faktoren rückläufig. Es wird aber auch Jahre geben, in denen die exogenen Faktoren in eine andere Richtung gehen. Ich bitte, das dann in diesen Jahren auch zur Kenntnis nehmen, das ist dann der Härtetest für die neue Personalaufwand-Steuerung, dass man diese zwei Pfeiler gut auseinander hält und so differenziert. Die exogenen Bereich, ich nenne sie an dieser Stelle gerne nochmals: Es sind die Bereiche Arbeitsbedingungen, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenkasse, also der ganze Bereich «Arbeitsmarkt», der sich natürlich aus volkswirtschaftlichen Gründen immer wieder auch Verändern kann, dann der Bereich «Schüler und Demografie», «Berufs und Mittelschulen», es ist der Bereich «Migration» Stichwort Asylwesen, das kann bekanntlich rasch wieder ändern, und es sind auch die Bereiche «Sondereffekte» und «Sozialversicherungen», vor allem Sondermassnahmen im Bereich der Pensionskasse und dann auch noch die «Gerichte», die nicht im Zugriffsbereich der Regierung sind, die Sie (??oder sich, sie) auch separat steuern. Unter Berücksichtigung all dieser Effekte haben wir ihre Vorgabe beim Sockel-Personalaufwand leicht überschritten, das wurde teilweise moniert. Wir hoffen, dass wir diese Überschreitung im Laufe des Rechnungsjahres 2018 wieder auffangen können. Ich muss aber in diesem Kontext auch sagen, ich habe das auch in der Finanzkommission ausgeführt, dass wir im Bereich der Schülerdemografie auch gewisse Unsicherheiten haben, z.B. Klassen- und Schulkreis-Einteilung. Mit den 0,4 Prozent müssen wir drei Elemente finanzieren. Es ist auch das nochmals in Erinnerung zu rufen:
In diesem Kontext muss ich der Finanzkommission aber auch danke sagen, dass wir es geschafft haben, zum ersten Mal seit Jahren die so genannte Waffenmechaniker-Diskussion zu verlassen. Wir haben nicht mehr über Stellenprozente von 20 oder 30 Prozent episch diskutiert, sondern wir haben jetzt diese strategische Steuerung geschaffen, und dafür ist Ihnen die Regierung auch dankbar. Das ist eigentlich die Governance, die wir bei einem Gesamtlohn-Budget von über 700 Mio. Franken haben müssen bzw. über 400 Mio. Franken Sockel-Personalaufwand. Zur Ertragsentwicklung habe ich bereits einige wichtige Aussagen gemacht. Ich komme kurz noch zum Investitionsplafond: Dieser wurde ebenfalls von der Regierung eingehalten, das möchte ich hier an dieser Stelle klar betonen. Die 136 Mio. Franken sind so bei uns eingestellt. Der Plafond ist über einen Zeitraum von fünf Jahren konzipiert. Ich möchte die CVP-Fraktion auch daran erinnern, dass mit diesem Mecano auch eine gewisse Flexibilität einhergeht. Wir müssen dieses Korsett über diesen Zeitraum einhalten. das bedeutet aber nicht, dass wir Jahr für Jahr auf irgendeinen Prozentsatz «aufgestauter Unterhalt» steuern. Das würde auch gar keinen Sinn machen. Damit würden wir uns jeglichem Spielraum berauben und grosse Vorhaben, z.B. Ausbau der Universität, wären schlicht nicht mehr möglich. Sie haben einige kritische Anmerkungen gemacht hinsichtlich der Transparenz bei der ganzen Spitalfinanzierung. Ich möchte hier Folgendes ausführen, auch in Absprache mit der Gesundheitschefin: Wir müssen uns einmal mehr bewusst sein, was finanzieren wir überhaupt? Wir finanzieren Leistungen bei öffentlichen Spitälern, bei privaten Spitälern, bei innerkantonalen Spitäler, bei ausserkantonalen Spitälern, Voraussetzung sind die Listenspitäler. Das ist der eine Teil, und dann sind wir aber auch Eigner des grössten Marktteilnehmers, das sind unsere Spitalverbunde, sie haben einen Marktanteil von über 80 Prozent. Also haben wir auch eine Eignerrolle, die wir wahrnehmen müssen. Die Governance in diesem Spitalwesen haben wir in diesem Rat ja mehrfach diskutiert, und Sie haben mehrfach auch Ihre Entscheide diesbezüglich bekräftigt. Wir sind in engem Kontakt mit dem Verwaltungsrat, so wie es in der Eignerstrategie auch angelegt ist. Die Eignerstrategie haben wir publiziert, die finden Sie auf dem Netz, das wurde auch in einer Medienmitteilung so dargelegt. Und logischerweise diskutieren wir mit dem Verwaltungsrat Marktentwicklungen, regulatorische Veränderungen, wie sie jetzt auch im Raum sind, z.B. Tarifeingriff des Bundes usw. Die Finanzkommission hat dieses Thema auch aufgenommen. Wir werden mit der Finanzkommission, Subkommission, Gesundheitsdepartement usw. volle Transparenz machen. Der Spitalverwaltungsrat, die Regierung, es gibt da nichts zu verbergen. Wir wollen diesen Dialog. Sie müssen diesen Dialog auch annehmen, und Sie werden diesbezüglich auch involviert sein. Es gibt da überhaupt keine defensive Haltung, das scheint mir wichtig zu sein. Dann zur Frage der roten Blätter: Wir haben Ihnen ja keine roten Blätter unterbreitet, wir möchten aber trotzdem deutlich machen, dass der Verzicht auf eine rotes Blatt nicht einfach bedeutet, das für die Regierung klar ist, dass man den Antrag, den sie mit dem Budget gestellt hat, nun einfach Krippen kann. Wir werden und schon vorbehalten bzw. die einzelnen Vorsteher bzw. Vorsteherin in der Detailberatung dann nochmals zu diesen Positionen zu sprechen, die aus dem Budget via graue Blätter hier auch eingebracht werden, aber wir wollten auch bewusst das gute Einvernehmen mit der Finanzkommission, das insgesamt geherrscht hat, würdigen und insofern haben wir bewusst auf rote Blättert verzichtet, aber interpretieren Sie das jetzt nicht einfach als Einverständnis zu den Anträgen der Finanzkommission. Zum Schluss noch einige Ausführungen noch zu den Bemerkungen von Surber-St.Gallen hinsichtlich Ressourcenpotential. Wir haben Ausführungen gemacht, und Sie haben gesagt, wir seien da in der Logik des Steuerwettbewerbs. Erstens hat das Schweizervolk ihre Initiative zur materiellen Steuerharmonisierung abgelehnt - nehmen Sie das einfach zur Kenntnis. Das war Ihre Initiative und die hat das Volk 2010 abgelehnt. Die materielle Steuerharmonisierung ist in diesem Sinne nicht Teil der Bundesverfassung. Das Volk hat gesagt, man will kantonale Steuerhoheit, man will diesen Föderalismus, aber, das haben die Kantone auch immer deutlich gemacht, es gibt keinen unbeschränkten Steuerwettbewerb. Es gibt Rahmenbedingungen in diesem Steuerwettbewerb, einerseits über die Steuerharmonisierung und anderseits über den Finanzausgleich. Der Finanzausgleich muss die strukturellen Unterschiede in diesem Land ausgleichen, wenn das nicht mehr spielt, dann werden wir die Kohäsion nicht schaffen - das ist für mich völlig klar. In diesem Sinne müssen wir natürlich auch in diesem Wettbewerb Überlegungen machen, wie wir unsere Position verbessern. Aber ich verwahre mich namens der Regierung dagegen, wenn Sie sagen, wir seien nur in der Logik des Steuerwettbewerbs. Wir haben auch verschiedene Investitionen im Budgetbericht dargelegt, aber auch in der realen Praxis. Also denken wir an diese Session mit dem Ausbau des Kongressstandorts St.Gallen, der Olma-Deckel kommt ohne öffentliche Hand gar nicht. Diese 130 Mio. Franken zugunsten des Kongressstandorts St.Gallen kann nur mit der öffentlichen Hand geschehene. Denken Sie an den Ausbau der Universität St.Gallen, denken Sie an die Ausbauten im öffentlichen Verkehr, und denken Sie namentlich an den Ausbau von Konzert und Theater St.Gallen, meine Damen und Herren der SVP, das ist auch wichtig für den Standort, das schafft auch Attraktivität für einen Wirtschafts- und Lebensraum. Ich freue mich auf diese Diskussion im Rahmen der Volksabstimmung, wenn es dann nicht nur um Kultur geht, sondern auch um Standortqualität. Denken Sie doch bitte auch an die Verbesserungen im Bereich des Gesundheitswesens, wie gestern der Joint Medical Master usw. Die Regierung weiss, dass man nicht in dieser Ausgangslage, wie sich für den Kanton St.Gallen präsentiert, nur auf den Steuerwettbewerb oder nur auf steuerliche Massnahmen setzen kann. Wir müssen auch investieren. Wir machen beides, Surber-St.Gallen. Bitte nehmen Sie das einfach zur Kenntnis und tragen Sie diese massvolle und ausgewogene Standortpolitik der Regierung auch mit. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |